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Quetschkopf

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  1. Habe ich schon geschafft. Aber auf der guten At und Weisse. Nein das tut er nicht. Der kommt tatsächlich nur wenn gegen Vorschriften und Befehle, im Einsatz zählen die RoE´s natürlich auch dazu, verstossen wird oder solch ein Verstoss vermutet wird und der Stattsanwalt dazu aufgefordert wird. Vermutlich wird es im Einsatz wirklich keine Probleme geben sofern die Rahmenbedinngungen gepast haben.
  2. Habe das vor einigen Jahren an genau diesem Ort der im Video zu sehen ist auch machen dürfen. Bei einer Innentür kein Problem, eine gute deutsche massive Haustür oder auch einer T30 / 60 / 90 ist es mit Sicherheit auch möglich das Schloss oder die Tür an sich so stark zu schwächen dass man mit dem großen Hammer oder der Ramme die Tür auf bekommt. Ein Harligan Tool in Verbindung mit einem Spalthammer und ein paar Keilen wäre mir aber lieber, geht auch schneller als mit der Pumpe. Ja das mit der Waffe und dem Werkzeug, das haben die uns auch gepredigt. Hat wohl was mit dem Beschaffungsprozess und der rechtlichen Definition zu tun, Bürokratie pur. Meines Wissens gibt es für die normale Truppe auch keine "richtige" Munition. Wäre mir im Einsatz so ein "Werkzeug" in die Hände fallen, hätte ich aber alles daran getan mir eine Handvoll Postenschrotpatronen und viel wichtiger, einige schwere (gerne 50gramm oder so) beschaffen. Mit den schweren Slugs kann man ganz bestimmt die Schlösser auch direkt rausschießen und nicht nur rausknabbern. Die Gefährdung im Raum ist dann selbstverständlich eine andere. Meiner Meinung nach musste die Pumpe halt her weil es viele andere auch haben, nötig wäre es aber meiner Meinung nach nicht unbedingt, mit einem Haligan, Ramme und Sprengfolie ist eigentlich alles abgedeckt. Ach ja, blöderweise stehen diese "Werkzeuge" in der Realität nur den Spezial- und Spezialisierten Kräften zur Verfügung, sollte aber auch für die (normale) Infanterie und die Pios (EOD / Kampfmittelräumer haben die ja auch) zur Verfügung stehen. Also, keine Werkzeuge gegen Menschen und Tiere einsetzten, sonst kommt der Staatsanwalt!
  3. Ach so, musste mir natürlich auch noch eine Bestellen, der Statistik wegen 😉
  4. Mehr als fünf Millionen Schusswaffen in Privatbesitz (msn.com) Sehr interesant dass hier andere Zahlen gennant werden. Bei RP-Online sind es nur 5,016Mio
  5. Denke ich auch, hätte gedacht dass es sehr viel mehr Zuwachs gegeben hätte.
  6. Lest einfach selber über die 5,7 Mio Gewehre und Flinten. Schusswaffen in Deutschland: Zahl steigt schwach – insgesamt knapp 5,7 Millionen (msn.com)
  7. So ganz kann ich das wieder einmal nicht nachvollzeiehen, erst nicht zum Impfen gehen wollen, und dan rumjammern das man manche sachen nicht machen darf und verzweifelt nach auswegen suchen. Selber schuld und sehr unsozial.
  8. Umso länger ich hier jetzt mitlese, um so peinlicher ist es mir das ich diese Frage gestellt habe. Eigentlich hätte ich das wissen müssen. Vermutlich war die Freude über das Teil so groß, dass sich mein Verstand ausgeschaltet hat. Werde der Gerät nochmal auf 25m Einschießen und dann schauen wie es mit den 10 und 15m funktioniert. Warum geht die Rechtschreibkorrektur hier eigentlich nichtmehr?
  9. Sollte das das falsche Unterforum sein, ist bestimmt ein Moderator so nett und verschiebt das Thema. Vor einiger Zeit habe ich einen gebrauchten Roni Anschlagschaft Generation 2 für eine Glock 17 ersteigert. Am Wochenende konnte ich die Kombo erstmals ausprobieren. Eingeschossen habe ich das System mit meiner Gen.4 Glock und einem Rotpunktvisier auf zehn Meter da ich auf diese Entfernung die Treffer mit dem bloßen Auge sehen kann und ich zu faul war nach vorne zu laufen. Auf 10m war auch alles gut, hat annähernd Loch in Loch geschossen. Auf 25m war nicht ein Treffer auf der Scheibe. Also nochmal auf eine Zwischendinstanz, und siehe da, alle Löcher waren ca. 20cm zu hoch. Am Visier liegt es nicht, habe das gleiche auch nochmal mit dem Eisenvisier so durchgemacht. Daher meine Vermutung, die Waffe ist nicht wirklich parallel (zur Montageschiene auf der Oberseite des Schaftes) zum Schaft. Wer kann mir weiterhelfen?????
  10. Den Gefallen tue ich dir nicht 😉 Der Gesetzgeber und die Regierung sind zwei unterschiedliche Dinge. Hat man im Politikunterricht der 7. Klasse Volksschule gelernt. Regierung = Exekutive, also ausführende Gewalt und der Bundestag ist ggf. in Verbindung mit dem Bundesrat die Legislative, also Gesetzgebende, Gewalt. So viel also zum Rechtsverständnis unserer Mündigen Bürger……. Tut aber nichts zur Sache dass sich Alkohol und Waffengebrauch nicht miteinader vertragen.
  11. @bumm , danke, alle diese Urteile, zumindest die die ich auf die Schnelle gefnden habe, bestätigen meine Aussage. Wie gesagt, wir leben in einem rechtsstaat, das hat vorteile, aber man muss sich halt an die Normen halten, tut man das nicht, muss mann mit Konsequenzenn leben.
  12. Dieses Gerichtsurteil wird schon seit einiger Zeit als Refernenzurteil zum Thema Zuverlässigkeit und Alkohol herangezogen. Meiner Erinnerung nach, wurde dem Jäger die Zuverlässigkeit aberkannt, weil er im alkoholisierten Zustand Geschossen hat und nicht weil er alkoholisiert geführt oder Transportiert hat. Das eine wäre für mich nachvollziehbar, die anderen zwei TBM´s keineswegs und wären auch nicht realistisch umsetzbar bzw. zumutbar. So etwas kommt halt dabei raus wen man sich an ein juristisches Thema heran wagt ohne juristische Kenntnisse.
  13. Sorry das ich das jetzt nachtragen muss. Klar ist es einfacher das Recht gegenüber dem rechtstreuen LWB umzusetzten als gegenüber dem Drecksack, das liegt doch in der Natur der Sache.
  14. Das steht meiner Meinung nach auch ausser Frage, hat aber nichts damit zu tun dass auch das Waffenrecht bearbeitet wird. Auch das steht, zumindest ür mich, auser Frage, hat aber auch nichts damit zu tun das beide Rechtsgebiete nichts miteinader zu tun haben. Wer bettelt? Ich für meinen Teil habe schlicht und ergreifend akzeptiert das ich ein Hobby ausübe das gesellschaftlich nicht sehr anerkannt ist und stark gesetzlich reglementiert ist. Diese Regeln muss ich akzeptieren. Weiterhin kann ich meine Position im Rechtsstaat gut einordnen (hat vielleicht auch etwas mit meinem Beruf zu tun). Wen ich Steintafeln, Hammer und Meißel hätte und ein Waffengesetzt für die Ewigkeit erstellen müsste, würde es etwas anders aussehen als das aktuelle, da ich aber nicht mit Hammer und Meißel umgehen kann, muss ich es akzeptieren. Ja, jede Kultur ist eigen. Blöderweise kann man sich vor der Geburt nicht aussuchen wo man landet. Das Graß ist natürlich immer auf Nachbars Wiese grüner als im eigenen Garten, ist auch bei mir leider so.......
  15. Das Rechtsverständnis des Ein oder Anderen hier ist schon echt interessant. Grundsätzlich bin ich gegen diese ganze Waffenrechtsverschärfungungen und Gängelungen von LWB, ganz klar, bin auch Sportschütze und habe zwei, drei Waffen, davon bestimmt auch eine mit der ich eigentlich gar nicht schieße. ABER, ist das wirklich ernst gemeint das ihr nicht verstehen könnt das der Jäger seine 63. Waffe nicht eingetragen bekommt? Das Bedürfnis des Jägers ist die Jagdausübung und nicht die Freude am Besitz. Für die Freude am Besitz gibt es eine andere Möglichkeit ein Bedürfnis zu erlangen (rote WBK). Fangt mir jetzt bitte nicht mit Freiheit an, seit 1949 wird unsere Freiheit durch das Grundgesetzt definiert, wem das nicht passt muss sich politisch engagieren um Veränderungen herbeizuführen. Die / jede Gesetzgebung ist ein Speiegelbild unserer gesellschaftlichen Entwicklung, die Politik führt diese nur aus (geliefert wie bestellt). Würde es hier um die 20. Waffe des Grünrockes gehen, würde ich auch sagen, dass das unverhältnismäßig ist, aber die Begründung der 63. zur Jagdausübung halte ich nicht für im Sinne des Waffengesetztes. Ist halt die Kehrseite der Rechtsauslegung. Na wie dem auch sei, gleich werde ich bestimmt von euch hier zerrissen.
  16. Ich schaue das auch, finde es gut und stehe auch dazu. So ganz kann ich allerdimngs nicht verstehen warum sich der Ein oder Andere so darüber aufregt, vielleicht ist ja der neide, kein Ahnung.
  17. Doofe Frage, habe ich als Verein die Möglichkeit heraus zu bekommen ob ein gerichtliches Waffenverbot verhängt wurde? Das soll ja bei Reichsbürgern (was auch immer die Definition von denen ist) öfters verhängt werden.
  18. @Geschichteistcool Diese Frage wird dir hier jeder beantworten können. Über dich wird aber wahrscheinlich schon ganz ordentlich spekuliert, deshalb wäre es super wen du mal etwas über dich und die Gründe deines Interesses erzählen würdest.
  19. Grundsätzlich bin ich da voll bei boarhunter416, muss aber auch sagen das ich das nicht wollte. Es wird nicht lange dauern bis alle deine Nachbarn wissen was in deinem Kellerabteil ist und das spricht sich auch rum. Du wirst dabei nie erfahren wer dann alles weiß das in deinem abgelegenen Kellerabteil "Sturmgewehre" und "10.000 Schuss Großkaliebermunition" lagern. Mir wäre der Tresor im Schlafzimmer da wirklich lieber, könnte ich beruhigter schlafen. Sofern du den rechtlichen Rahmen einhältst und deine Waffenbehörde da mitmacht ist es aber ganz alleine dir und deinem Gewissen überlassen wo der Tresor steht.
  20. Ich wäre auch nicht bereit die 120€ Startgeld zu verschenken!
  21. Lass es sein und Akzeptire es es. Warte die zwei Monate und arbeite schon mal vor. Du brauchst auch niemanden die Schuld daran zu geben, ist halt so. Ertrage es wie ein Mann und nicht wie eine Muschi. Anderenfalls suche dir ein anderes Hobby, du wirst dich im Schießsport noch über die Ein oder Andere gesetzliche Auflage ärgern werden, das ist in diesem Hobby ganz normal.
  22. HangMan69 hat das glaube ich komplett beantwortet ohne das man da etwas beifügen muss. Ein kleiner Lichtblich für die Wartezeit bis November: Du hast es viel besser als viele andere Einsteiger in den Schießsport momentan. Einige "Neuline" haben monatelang auf Sachkundelehrgänge oder Gelegenheiten zum schießen warten müssen. Bei dir sollte es also nur noch eine Zeitfrage sein. Ja ich weis, ich habe gut reden, aber keine Angst, mit Geduld wurde ich keineswegs gesegnet. Vielleicht kannst du die Zeit ja nutzen um dir einen kleinen Waffenschein zu beantragen, dann müsste die Behörde schon mal Arbeiten und kann Prüfungsergebnisse eventuell für den anstehenden Verwaltungsakt im November nutzen. Das solltest du aber vorher mit deiner Behörde abklären.
  23. Die Freiheit des Einzelnen endet dort wo die eines Anderen beginnt. Warum sollte man da nicht meckern wen man dadurch Unannehmlichkeiten erfährt? Sorry, aber ich möchte nicht mit jedem Menschen mitfühlen, fällt mir oft schon schwer genug wen ich das mit meinen Angehörigen und Freunden mache (n muss). Die Handlungen eines Fremden (Privatpersonen) sollen aber keinerlei Auswirkungen auf mich haben.
  24. Ja richtig, und das hat etwas mit Eitelkeit zu tun, da wird der Körper nicht so verunstaltet wie beim vor den Zug springen. Ein Psychologe wird dir das besser erklären können, ich binn einfach gestrickt, mir reicht die Erklärung mit der Eitelkeit. Das glaube ich auch. Jemand oder etwas anderen schnell und schmerzlos umzubringen ist ja schon nicht ganz so einfach (ich erinnre mich da an so ein unschönes Erlebnis das ich mal mit einem ziemlich großen und am leben hängenden Aal hatte) wie sich das die Allgemeinheit vorstellt, sich selber das Ableben aber möglichst wenig unangenehm zu gestallten.... na ja, ich werde es nicht ausprobieren, so viel ist sicher. Auch das zur Verfügung stehen von Selbstmordmittel muss beachtet werden. Wohnt man auf dem flachen Land wird es wenig hohe Brücken geben, bei ir zuhause sind die Züge sehr rar gesät, wen man keine legalen Waffen besitzt fällt auch diese Option weg und mit Schwazwaffen darf man so etwas ja nicht machen. Mit der Frau habe ich also kein Mitleid, ganz im Gegenteil.
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