Zum Inhalt springen

Quetschkopf

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.043
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Quetschkopf

  1. Ach ja, danke für die Antwort Mittelalter. Dachte so etwas passiert nur ganz weit weg im Osten oder noch weiter weg. Scheinbar wohne ich auf der Insel der Glückseeligen.
  2. Mal eine blöde Frage. Wie oft habt ihr Stromausfall? Als Kind, ich bin mitte 30, kann ich mich daran erinnern das ein paar mal Stromausfall gab, das war scheinbar nichts ungewähnliches. So vor ca. 15 Jahren gab es auch mal für ein paar Stunden keinen Strom, das war aber noch bevor Versorgungssicherheit ein Thema war. Aber sonst wurde ich immer gut mit Strom versort, wenn man mal meine Zeit im Auslandseinsatz mit der Bundeswehr absieht.
  3. Ja vieleicht hast du recht. Was du aber nicht sagst ist dass der werte Oberstaber auf jede Antwort damit reagirt hat, das nach seiner Ansicht niemand sein Problem versteht und alle hier gemachten Lösungsvorschläge scheinbar unbrauchbar waren. Zum Bedauern einiger hier im Forum bleibe ich aber mei meiner Meinung. Mit dem Wissen um die AKTUELLE Rechtslage, könnte der Oberstaber sich seine Fragen selber beantwurten, das ist eine Frage bei der ein legal Waffenbesitzer wirklich niemanden anderen fragen müssen sollte. Würde ich heute eine Sachkundeprüfung besten? Ganz anmaßend behaupte ich einfach mal ja. Bestimmt nicht fehlerfrei, aber ich denke doch das ich das bestehen würde. Nur mal so am Rande, das Waffenrecht lässt bei uns einiges zu, und bisher habe ich noch nie Probleme mit meiner Behörde gehabt weil ich irgendetwas wollte. Das führe ich auf meine Rechtskenntniss zurück. Dabei binn ich weder besonders intiligent noch habe ich jemals etwas mit Gesetzten gelernt oder Studiert, ich bin Handwerker.
  4. Sorry Oberstaber, aber ja, du bist einer von genau denen die ich damit gemeint habe. Das mit dem mitmachen eines Sachkundelehrgamgs war auch ernst gement. Natürlich ein Lehrgang bei dem auch Wissen vermittelt wird und nicht nur einer bei dem es eine Urkunde für die Behörde gibt. Als Waffenbesitzer muss man sich nunmal an die gesetztlichen Rahmenbedingunen halten, ebenso wie an die Umsetzungspraxis der einzelnen Verbände. Bei deinem Verbandswechsel hast du scheinbar einiges nicht beachtet, also was der Verbandswechsel so mit sich bringt, das fällt dir jetzt auf die Füße und dass bekommst du jetzt auch hier im Forum so mittgeteilt. Also nochmal, ganz im ernst und nicht nur auf dich bezogen. Wenn du selber festgestellt hast dass du die letzten Jahre nicht auf die Änderungen im Waffengesetz geachtet hast, dan mache nochmal einen Waffensachkundelehrgang zur aufffrischung deiner Rechtskentnisse.
  5. Na dann kannst du doch nicht verlangen das man dir bestätigt das du vor 03/22 auch regelmäßig geschossen hast. Wenn dein Verein / Verband das doch machen würde, wäre das Urkundenfälschung.
  6. Sorry, aber du weist noch nicht mal in was für einem Verband du aktuell schießt??? Das bedarf keines weiteren Kommentars.
  7. Ja das haben die meisten hier im Forum schon verstanden.
  8. Danke PetMan, genau so ist es. Grundsätzlich helfe ich Schützenkollegen ja wirklich gerne, auch hier im Forum, in diesem Fall muss ich aber wieder mal sagen Mach noch mal einnen Sachkundelehrgang!!!! Als Waffenbesitzer sollte man immer über die aktuelle Gesetzteslage bescheid wissen und Grundfragestellungen selber lösen können, bei schwiereigen Fällen ist es durchaus legitim die Schützenkollegen, das Amt oder das Forum zu befragen. Deine Fragestellung ist aber das Symbolbild eines Waffenbesitzers der seiner Pflicht zur Rechtskentniss die vergangen Jahre nicht nachgekommen ist. Eventuell besteht da auch ein kleiner Zusammenhang mit deinem alten Verband.
  9. Ja richtig. Da gibt es auch eine schwarzhaarige Frau, mit der habe ich aber noch nie etwas zu tuhn gehabt. Der Herr H. ist super, auch sein Vorgänger der Herr W. war gut. Da ich mit beiden eine, also die Herrn H. und W., eine sehr gute und persöhnliche beziehung habe, sehe ich auch mit dieser Dame (die ist glaube ich auch "nur" angestellte) keine Probleme und regele alses mit Hernn H. oder direkt mit dem Sachgebietsleiter Herrn P. (auch mit dem kann ich sehr gut).
  10. Ich habe vor etlichen Jahren auch vor dieser Frage gestanden. Meine Lösung war, den Sachbearbeiter, selber ehemaliger SaZ mit besonderen Auslandsverwendungen, eine Mail zu schreiben und über den längeren Auslandsaufenthalt zu unterrrichten. Hätte ich zwar nicht machen müssen, aber um der guten Beziehungen zum Amt wegen war das für mich eine wirklich gute Lösung. Zu Kontellen bei Abwesenden Waffenbesitzern. Bei uns wird das so geregelt, dass wenn ein Angehöriger oder sonst eine Person die die Tür auf macht dem Kontroleur den Waffenscharnak zeigt, wird beim Waffenbesitzer ein Hacken gemacht und die Kontrolle hat stattgefunden. Natürlich sollteda ausenrum alles klar sein, hängen drei böse Vorderschaftrepetierflinten an der Wand und der Konbtrollierte darf nur eine besitzen.................. Meiner Meinung nach eine sehr Waffenbesitzerfreundliche Lösung an der ich nichts auszusetzten habe. Sollte ich wieder mal kontrolliert werden und meine Frau ist alleine daheim, hat sie den Auftrg dem netten Männern vom Amt zu zeigen wo der Tresor steht.
  11. Nein wurde ich noch nicht. Ich binn ein gesetztestreuer Bürger! Mehr werde ich dazu nicht sagen. Woher willst du wissen dass das nicht ausreicht? Wiet du wie viele Tagessätze die 180€ sind und nach welchem Einkommen diese berechnet Wurden? Blöderweise gibtt jeder nur an wie viel Geld er zahlen musste und nicht wie viele Tagessäte das waren. Nein ich möchte nicht das jedes Vergehen zu problemen mit den Waffenrechtlichen Erlaubnissen führen. Deine zwei Beispiele mit dem zu schnell gefahren und der Parkuhr sind eh nur OWi´s und hier nicht einschlägig. Waffen sind genau s wie ein Baseballschläger, ein Auto oder LKW, ein Küchenmesser oder eine Propangas und Sauerstoffflasche in den falschen Händen gefährlich, das wird mir ja wol hoffentlich keiner abschlagen wollen.
  12. Ja zum einen dass, und zum Anderen die vermeintlich eigene Gabe Gesetzte lesen zu können und die die es wirklich gelernt haben und können als unfähig darzstellen.
  13. So habe ich das auch gelesen. Hätte der werte Grünrock die Waffen ordnungsgemäß transportiert,..........., Glaskugel kaputt. Die Aufregung verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Hätte ein nichtwaffenerlaubnissinhaber Bauaurbeiter die Waffen abgegeben, ja dann würe es unfair hier jemanden einen Strick daraus zu drehen. Bei einem WBK Inhaber habe ich da aber wirklich kein Mitleid. Das deutsche Recht, besonders das Waffenrecht sind ja durchaus nicht immer Nachvollziehbar, in diesem Fall kann ich es jedoch verstehen das der Bauarbeiter jetzt am Wochenende Zeit für das Ein oder Anderen Bauvorhaben seiner Jagdkumpels haben wird. Ob man ihm gleich die WBK´s und somit auch der Jagdrechtlichen Erlaubnissen entziehen musste ist eine andere Sache, aber auch nachvollziehbar.
  14. Also sorry, aber der Fehler lag doch bei dir! Wenn du dem Verkäufer dann gleich blöd kommst mit einer Frist dir das Geld zurück zu erstatten brauchst du dich doch nicht zu wundern wen er auf sturr schaltet. Bewertest du ihn negativ, kann das für dich auch nach hinten losgehen. Entwerder der Verkäufer wendet sich an EGun und die löschen die Bewertung wen die dem Verkäufer seine Argumentation für richtig erachten, oder der Verkäufer ersattet eine Anzeige wegen verleundung. Der Fehler ligt bei dir, zu versuchen den Fehler und den daraus entstanden Schaden jetzt dem Verkäufer in die Schuhe zu schieben finde ich sehr unkollegial.
  15. Notstrom vom Akku ist schon etwas schönes. Ein selbergebasteltes Teil wird dir aber nicht all zu viel freude bereiten. Meine Empfehlung ist deshalb so etwas: ECOFLOW Delta Max Powerstation Schwarz versandkostenfrei, A034 | voelkner Kostet einen Huafen Geld, taugt aber etwas. Nicht unbedingt von diesem Hersteller, da gibt es inzwischen einige, von klein für den Rucksack bis zu risengroß in 40Fuß Kontainern.
  16. Das ist dass aller beste. Wende dich immer ganz offen an deinen Sachbearbeiter. Das ist jetzt wirklich ernst gemeint. Wenn du den linken willst und er bekommt das raus, na ja du weist ja selber wer am längeren Hebel sitzt. Stelle bich bei dem Mann oder der Frau vor, schildere deine Situation und frage ihn was er von deinem Lösungsansatzt hällt. Wenn er nichts von deinem Vorschlag hält, könnt ihr gemeinsam eine Lösung erarbeiten die sowohl in deinem als auch im Intresse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegt. Noch ein Tipp für dich als Neuling, hier im Forum sind alle Juristen, Waffeningeniere, übelst böse Sniper und in ihrer Freizeit die weltbesten Fußballnationaltrainer, seit zwei Jahren Virologen und seit ein paar Wochen allsehende Taktikspezialisten. Du verstehst worauf ich raus möchte.
  17. Der Blick in das einschlägie Gesetz vieleicht?
  18. Ganz ehrlich? Alfred bist du es? Wenn nicht muss ich dir leider sagen das schießen das falsche Hobby für dich ist. 1. Diebe braucht man nicht als Vereinskammeraden. 2. Diebe sollten meiner Meinung nach keine erlaubnispflichtie Waffe besitzen dürfen. Zumindest nicht in den ersten fünf Jahren nach der Verurteilung. 3. Wer bei einem Diebstahlsdelikt zu lediglich 180€ verurteilt wird, hat eh nicht genug Geld um sich das schießen leisten zu können. 4.Wer im Laden klauen muss, hat nicht genug Geld um sich den Schießsport leisten zu können. 5. Wer ein 3/4 Jahr mitglied in einem Schützenverien ist, hat bestimmt schon mal etwas von einem Sachkundenachweis gehört. Die Frage würde der Inhaber der Waffensachkunde gar nicht stellen. Sorry, meiner Meinung nach solltest du dir ein anderes Hobby suchen oder vieleicht noch ein paar Jahre warten bis du über deine "Jugendsünden" weggekommen bist und in allen Hinsichten voll im Leben stehst.
  19. Ich vermute mal dass die die wir meinen auch wirklich an wenigen Händen abzuzählen sind. Bei den 611 sind mit sicherheit die Gewerblichen Waffenscheine mit dabei.
  20. Ich wusste doch dass da was war. Ist ja mal etwas gutes für uns.
  21. Doofe Frage, schließt DHL nicht den Transport von Waffen und Waffenteilen in den AGB´s, zumindest für Privatpersonen, aus? In diesem Fall.... Das Versandrisiko liegt gem. §445 BGB beim Käufer und nicht beim Verkäufer.
  22. Ich denke das ist der springende Punkt. Mehr muss man da nicht dazu sagen.
  23. Was macht man den mit Lachgas auser Sahnesprüher betreiben? Also warum wird das hier im Kriesenvorsage diskutiert? Kann man damit vielleicht beteuben? Wenn ja, kann mir da vieleicht jemand einen Crashkurs geben?
  24. Frag doch einfach mal bei der Behörde an warum die das so wollen, würde mich auch mal interesieren.
  25. Sorry für den Nachtrag. Leider ist auch das typisch für den deutschen Soldaten, die Angst vor dem Staatsanwalt ist größer als die Angst zu sterben bzw. den Drang zu überlben.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.