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schreib' einfach luxemburg in dein profil, dann wird es schon keiner falsch einordnen, wenn du mal einen anderen ausdruck verwendest. ein etwas weniger anonymes auftreten ist sowieso für newbies ratsam,dann ist auch die hilfsbereitschaft der anderen user grösser. zum thema "dominantes auge" kann ich dir leider nicht weiterhelfen...
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am 25.11. hast du noch behauptet: Antwort auf: Lol ich war sogar auf Waffenbörsen in Frankreich und Belgien also prall hier net so rum.!! THX Ozzy wenn ich eins mehr hasse als schwätzer, dann sind es schlechte lügner
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5,30 war nur ein sonderangebot... mein overnightkurier nimmt übrigens 7,70 plus steuer für "letter gross", bis 1 kg, haustür/haustür, deutschlandweit (ohne inseln), zustellung nächster werktag.
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Antwort auf: Sch...e! Die Post erhöht zum 1.1.05 die Paketgebühren . . . . na und? dann kaufst du halt die freeway-marken jetzt schon. die bleiben ja gültig. vor ein paar wochen gab es mal ein sonderangebot: 3er-pack für 15,90... also nur 5,30 pro paketsendung statt 6,70 bei normalem porto. sehr nützlich für ebay die kunden freuen sich, dass sie "nur" das tatsächliche porto in höhe von 6,70 bezahlen müssen.
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Antwort auf: Ich gebe Attilla recht, man sollte bei der Wortwahl aufpassen: eine Routinekontrolle gibt es tatsächlich nicht! arrrgh
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warum musst du dich immer in "was wäre wenn"-einzelfallhypothesen verlieren? naja, warte mal die anderen meinungen ab.
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Antwort auf: Auch da wird die Behörde schon präzisere Informationen brauchen, denn ich glaube nicht, daß eine bloße Behauptung eines Dritten schon ausreichen kann. attila, im gesetz heisst es "bei begründetem verdacht". das ist sprachlich relativ eindeutig: es reicht ein VERDACHT, dieser muss aber begründet sein. d.h. die behörde darf es nicht auswürfeln. dorftratsch über nicht ordnungsgemäss gesicherte waffen wird reichen, um einen verdacht zu begründen, gezieltes denunzieren sowieso (leider).
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im gesetz steht nur "befriedet" oder "geschäftsräume", nicht "betreten verboten".
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trooper, vergiss es. genau diese diskussion hatten wir mit sachbearbeiter schonmal. "Betrachten wir doch mal das Waffenbedürfnis ganz nüchtern. Wenn der Räuber Röntgenaugen hat und die Waffe unter dem Tresen sieht oder der Tankstellenbesitzer die Patronen verkehrtrum reingesteckt hat oder ein plötzliches Erdbeben einen 5-Liter-Kanister 0W40 vom Regal auf den Kopf des Räubers schleudert und eh gar kein Geld in der Kasse ist weil die Tanke Betriebsferien hat stellt sich doch die Frage, ob eine Waffe gegeignet und erforderlich ist, den Tankstellenbesitzer zu schützen."
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Antwort auf: Moin, ich frag noch weiter: Wie viele Überfälle gab es z.B. auf Politiker oder Staatsanwälte usw. Haben die auch ein Risiko von 1:16 ? Ich glaube nicht, schätze eher mal so 1:1000 oder 1:10.000.... tja, hier wären ein paar klagen mal angebracht...
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Antwort auf: Ich bin mir aber sicher das der Gesetzgeber nicht im Sinne hatte allen Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben ihre Waffen zur Verteidigung einzusetzen.Dann hätte er es bestimmt anders formuliert und es wäre im neuen Waffengesetz nicht mit dem Bedürfniss verbunden worden.Das heißt also Sportwaffen sind in erster Linie zum Sportschießen da. Waffen die in einem Waffenschein eingetragen sind in erster Linie zur Verteidigung. Es gibt Fälle wo das Gericht das unerlaubte Führen gebilligt hat da es dazu beitrug einen rechtswiedrigen Angriff abzuwehren. punkt eins: es geht hier aber nicht um unerlaubtes führen, genauer gesagt geht es nicht einmal um führen, da es sich um seine geschäftsräume handelt. und wenn es sich nicht um führen handelt, dann ist auch das bedürfnis egal. punkt zwei: deine interpretationen in allen ehren, aber wenn der gesetzgeber sich ausdrücklich raushält, wenn es um die eigene wohnung und die eigenen geschäftsräume geht, dann sieht er da vielleicht keinen regulierungsbedarf...? (oh wunder) was nicht verboten ist, ist erlaubt. punkt. natürlich darf ich nachts mit der waffe in der hand nachsehen gehen. die polizei rät bekanntlicherweise davon ab, aber verboten ist es nicht. da ist die vernunft des einzelnen gefragt. ich persönlich würde es nur in eeinem extremfall tun, wenn ich das gefühl hätte, dass sich einschliessen, hund rausschicken, polizei rufen etc. aus irgendwelchen gründen nicht ausreicht (hilfeschreie aus der nachbarwohnung o.ä.). wie gesagt, muss jeder selber wissen.
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na, so 10 minuten, dachte ich... oder kürzer?
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ach, das war ne korrektur? da hättest du aber noch das eigentliche posting editieren können. egal. wollte dir nicht auf die füsse treten, aber falsche darstellungen müssen meiner meinung nach deutlich klargestellt werden, sonst verbreiten sie sich als "wahrheit". gruss, w.
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Antwort auf: Antwort auf: ...(d.h. kein Führen auf dem Grundstück) jetzt ausschließlich auf ein Privatgrundstück eines Dritten (Freund, Diskobesitzer etc.) bezogen oder auch auf das Tragen der Waffe auf dem eigenen Hausgrundstück des Legalwaffenbesitzers (wäre in diesem Sinne auch kein Führen) ?Gruß karlyman egal ob auf dem befriedeten Besitz eines Dritten mit dessen Zustimmung oder auf dem "Eigenen" , den vom Bedürfnis umfassten Zweck erfüllst du nur auf einem zugelassenen Schießstand und sonst nirgendwo QUATSCH!!!!! sorry für die grossbuschtaben, aber sie sind immer dann nötig, wenn leute ihr juristisches halbwissen mit fettschrift proklamieren. schiessen darf ich nur auf einer genehmigten schiessstätte. aber alle anderen übungen (z.b. anschlagübungen, trockentraining mit pufferpatrone oder ziehübungen) darf ich natürlich auf einem umfriedeten privatgrundstück machen. ich darf auch meine waffe quer über's grundstück zum schuppen tragen um sie dort zu putzen. wenn der gesetzgeber gewollt hätte, dass ich die waffe NUR auf dem stand führen darf, dann hätte er es so in's gesetz geschrieben. a propos gesetz, hier nochmal der text: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; WIE kommst du bitte darauf, dass damit NUR ein schiessstand gemeint sein soll??? ausserdem: Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, d.h. im eigenen garten ist es kein führen, daher wird auch nicht der "vom bedürfnis umfasste zweck" gefordert. alles klar?
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also zunächst mal liegt es meinem verständnis einer demokratie näher, wenn man nach dem sinn von verboten fragt und nicht "warum ist das erlaubt". erlaubt ist, was nicht verboten ist. und verbote sollten einen sinn haben. (soviel zur theorie) denk mal darüber nach, ist aber jetzt nicht böse gemeint. wozu das gut sein sollte? du darfst die waffe auch beim büchsenmacher aus dem koffer nehmen und du darfst damit in deinem garten (oder bei einem kumpel) trockenübungen machen. mittlerweile gibt es im gesetz auch die einschränkung, dass dieses führen im rahmen des "vom bedürfnis umfassten zweck" erfolgen muss, d.h. du darfst mit einer sportwaffe nicht als nachtwächter auf einem privatgrundstück arbeiten.
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general a.d.? dann sollten wir sportschützen im vdrbw uns mal an den halten.
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ich frage mich, ob die ehemaligen DDR-bürgerrechtler das so gewollt haben, dass sich das "bündnis 90" derart gegen die freiheit des einzelnen engagiert. und da ich weiss, dass ihr mitlest: ihr lieben grünen: privater waffenbesitz war in der DDR verboten, im 3. reich ebenfalls und im heutigen china ist es nicht anders. in der bundesrepublik hingegen war der waffenbesitz bis 1976 sehr liberal geregelt, bis die damalige bundesregierung aus angst vor der RAF im rahmen zahlreicher (von euch kritisierten) einschränkungen der bürgerrechte auch das waffengesetz verschärfte. und in dieses horn wollt ihr also blasen... es sind wohl nicht nur die braunen oder dunkelroten, die aus der geschichte nichts lernen.
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also... da wo es viele glatzen gibt keine börsen veranstalten, damit keiner was schlimmes denkt? was hast du denn nachher von deinem guten ruf, wenn du dir alles schon selbst verboten hast?
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Antwort auf: Antwort auf: Nur auf der anderen Seite ist es gerade im Osten der Republik nicht ganz von der Hand zu weisen, das Bevölkerungsgruppen, die den legalen Erwerbern nur schaden können von solchen Börsen informiert und für Waffenbeschaffungen (Die dann meist nicht legal erfolgen oder Hieb und Stich und sonst was für aufs....)animiert werden. Das mußt du mir kleinem dummen Ossi mal erklären... mir doofwessi auch. wer soll das denn sein, der sich da illegal mit waffen versorgt? genau das wird von gegnern der börsen immer behauptet, aber es gibt keinen dokumentierten fall. die letzten illegalen verkäufe durch händler, von denen ich gehört habe, wurden in einem laden durchgeführt. auf börsen passiert sowas eher nicht.
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was ist denn das für ein beamter? weil es ein verbot ist, hätte die ausnahme nicht erteilt werden dürfen? oder wie? wenn es nicht verboten wäre, dann bräuchte man keine ausnahmen. und "sozialschädlich"...?!!?!!! da wartet man ja nur darauf, wann irgendwann mal der begriff "entarteter sport" fällt.
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Antwort auf: Wenn ich als Bieter oder Höchstbieter erfahre, wie mit meinem Geld manipuliert wird, natürlich ist das preise hochtreiben eine sauerei, aber mit DEINEM geld wird da nicht manipuliert. du bestimmst ja, wieviel dir eine waffe wert ist, und dann bekommst du sie eben zu dem preis oder nicht. übrigens würd ich ja gerne mal wissen, ob du nicht zufällig ein konkurrent der diversen büchsenmacher bist, die du hier regelmässig aufs korn nimmst. scheinst ja kaum ein anderes thema zu haben.
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Antwort auf: [Z...welches mittels Bewegungsmelder einen Raum mit CS-Gas fluten kann. äääh... schläfst du mit gasmaske?
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Antwort auf: Netter Scherz Aber mal im ernst. Einen Hund in einer ein Zimmerwohnung und dann auch noch den halben Tag alleine? Ich muß ja schließlich für mein Geld arbeiten. wie wäre es dann mit einem guten schloss, ordentlicher verriegelung (schliessblech) und einem zusätzlichen querriegel? sollte insgesamt billiger sein als eine gebraucte 45er
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Eine Stadt? In Nordbayern?