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GKLDRangemaster

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  1. War die Woche im gelobten Land und hab mir 2000 Schuß 7,62 x 39 und 3000 Schuß .22 lfB (CCI Subsonic und Standart Vel) bei Monseur Albert geholt... Die Verbringungsgenehmigung kostet bei der KV SÜW z.Z. 30 €..... Einsparung bei den z.Z. bei Frankonia verlangten Preisen 1245,20 € Ich dachte, die Russen haben mittlerweile ein 5,4 mm Kaliber oder warum haben die Geco Target um 100 % aufgeschlagen ? Vor sechs Wochen waren sie noch bei 510 €/1000... Auf jeden Fall rechnet sich das immer noch ......auch nach fast 30 Jahren 😃 Gruß GKLDRangemaster
  2. Moijn, pulvernase Ich muß den Hut ziehen, Du hast es drauf ! Danke für die erkenntnisreiche Diskussion ! Jetzt wäre unser Schießsportverband gefragt, gem. § 6 AWaffV Abs.3 beim Bundesverwaltungsamt nen Antrag zu stellen, Waffen mit nem Feststellungbescheid im Originalkaliber bei Verwendung von Wechselsystemen (Noric oder CMMG) in Kalibern mit ner Hülsenlänge unter 40 mm von der Bestimmung des Abs.2 C zum Zwecke des sportlichen Schießens im BDS grundsätzlich frei zu stellen. Bei der Entscheidungspraxis des BKA´s der letzten Zeit (AR 15 mit 14 "- 10 " Läufen, Schubschäften, KW-Kalibern und Kompensatoren, Saiga MK104 in 7,62 x 39, etc.) sollte das ja wohl nur eine Formsache sein........ Dann kommt in die KK Langwaffenscene sicher Bewegung...und ich muß nicht mit den fummeligen 10 Magazinen meiner Ruger 10/22 antreten😃 Gruß GKLDRangemaster
  3. @ pulvernase: Ich muß mein Lob revidieren.....der §5 WaffG kennt keine OWIG´s....😉 Waffengesetz (WaffG) § 5 Zuverlässigkeit (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1. die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens oder b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, 2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind. (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, 1. a) die wegen einer vorsätzlichen Straftat, b) die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, c) die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind, Es bedarf einer Straftat (das Schießen mit der o.g. böhsen Waffe stellt lediglich eine OWIG nach § 9 AWaffV dar, die von der Verfolgung unter das Opportunitätsprinzip fällt....d.h. die Behörde kann von einer Ahndung absehen), um die Zuverlässigkeit als Standbetreiber zu verlieren... Ich denke nicht, daß die zuständige Waffenbehörde ein OWIG-Verfahren gegen einen Schießstandbetreiber einleitet, weil der Sportschützen mit behördlich genehmigten Wechselsystemen in nach § 6 AWaffV zulässigen Langwaffen schießen läßt....spätestens beim VG fragt der Richter den Sachbearbeiter, was er geraucht hat..... Gruß GKLDRangemaster
  4. @ Respekt, pulvernase ! Du bist der Erste, der mir die richtige Kausalkette aufzeigen kann und mir nicht nur Einen von Öffentlichkeitswirkung, Anscheinsvermutungen und Ähnlichem erzählt ! Da hab ich dann doch mal was Schönes für meinen FDP-Bundestagsabgeordneten; die wollen ja das WaffG "evaluieren"...da werd ich in den nächsten Musestunden mal ein Briefchen aufsetzen.... LG GKLDRangemaster
  5. Das Problem ist viel einfacher: Man nehme eine Waffe, die nach § 6 AWaffV zum sportlichen Schießen zugelassen ist (z.B. Schmeisser M5 FL in .223 Remington) und wechsele den Upper gegen ein Nordic-System in .22 lfB oder baue ein CMMG Wechselsystem .22 lfB ein, um damit sportlich zu schießen... Erfüllt welchen Straf- oder OwiG-Tatbestand (die Waffe verschießt jetzt Munition mit einer Hülsenlänge unter 40 mm😵)? Wer kann mir den SV unter §5 WaffG subsumieren, um den Verlust meiner Zuverlässigkeit zu begründen ? Und letztendlich interessiert das meine SB ín, die mir ein solches Wechselsystem in die WBK eingetragen hat, in keinster Weise, wo, wie und was ich damit sportlich schieße..... Und dann bekomme ich an der Waffenkontrolle KK-IPSC Einen erzählt, daß die Kombi vom "Freistellungsbescheid" nicht abgedeckt sei und ich deswegen so nicht mitschießen dürfe.... Deshalb beginnt KK bei mir mit .223 Remington, den Streß und das Startgeld für KK IPSC Rifle spare ich mir....😉.und genauso werden wohl Andere auch denken... Gruß GKLDRangemaster
  6. @Weyland + MAHRS Ich bin 2022 als Helfer bei der LM LV5 dabei; in 42 Monaten, wenn ich nicht mehr von Montag bis Freitag 12 Stunden jeden Tag arbeiten muß, komme ich auch Euch ein bisschen helfen mit meinen 62 Jahren..... Was die Waffenkontrollen angeht: ich denke mal, mit meiner Ruger 10/22 Target werde ich wohl weniger Probleme haben, als mit dem Nordic Wechselsystem auf einem AR15 Lower.... Was das Ansehen des Sportes angeht, würde es Diesem wohl eher dienlich sein, wenn seine Ausübenden dieselben Rechte hätten (Art.3 GG), wie andere Waffenerwerbsberechtigte... soviel zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit... aber dieses Thema hatten wir ja schon einmal... Gruß GKLDRangemaster
  7. @Zordus Geb ich Dir recht, aber wenn ich mir die Meldelisten ansehe, denke ich, daß man schon aus den Teilnehmern genug RO´s und Helfer rekrutieren könnte, wenn man wollte....wenn die Schützen genug Zeit haben, um jeweils ein ganzes Wochenende für so ein Match aufzuwenden, dann sollte auch die Bereitschaft da sein, einen Arbeitstag einzuplanen.... das dürfte wohl nur eine Frage des Anreizes sein und der dürfte bei den Startgeldern durchaus gestaltbar sein (z.B. pro Tag 20% Nachlaß bei der Startgebühr für den eigenen Start... ). Gruß GKLDRangemaster
  8. @Friedrich Gepperth Aber mal was Konstruktives: Ich wollte 2021 in der Revolver-, Produktion und Classic-Division bei den DM´s in P-Burg mitschießen....als der Server nach der Öffnung der Anmeldung wieder reagierte, schaffte ich es jeweils nur bis zur Mitte der Warteliste...so mußte ich mich mit Shotgun, Rifle und Rrifle 1500 begnügen....war aber auch schön....🙂 Der Handgun-Bereich ist mittlerweile derart überlaufen, das man als 50%ter schon Glück haben muß, noch mitschießen zu können...vielleicht sollten Sie mal darüber nachdenken, bei diesen Matches auf drei, vier Tage zu gehen oder vielleicht gleich ne ganze Woche. Da diese Matches i.d.R. in der Haupturlaubszeit Juli/August liegen (kein Corona/Grippe), wäre auch von diesem Aspekt aus ne Nachfrage da.....und da wäre dann auch vom Aufbau/den Distanzen/Zielen her die Möglichkeit gegeben, die KK Divisions mit anzubieten... Gruß GKLDRangemaster
  9. Und dann heißt es bei der Waffenkontrolle, der Schubschaft darf nicht sein, das 25/10er Magazin steht übern Abzug raus und dort ist ein Löchlein zuviel im Handschutz und dann war es das wieder....😏 Gruß GKLDRangemaster
  10. @ Colt S. Grundsätzlich an die Behörde (Behördenleitung) des Bediensteten, gegen den sich die Beschwerde richten soll....das Ganze nennt sich dann Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde...einzulegen innerhalb von vier Wochen. Ich empfehle jedoch, erst mal ne Nacht darüber zu schlafen und sich dann rechtlichen Rat bei einem Anwalt zu holen, denn das Ganze kann auch nach hinten los gehen, wenn man es im Überschwange der Gefühle übertreibt bei der Schilderung des erlittenen Unrechts. Ggf. findet man sich dann als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Verleumdung, Übler Nachrede und Vortäuschung einer Straftat wieder...nicht gerade angenehm,... Da Du zum konkreten SV nichts schreibst, kann ich Dir da auch weiter keine Tipps geben... Liebe Grüße GKLDRangemaster
  11. Noch einfacher, Sebastian Neuling Auf die Webseite deiner Schießsportverbände gehen, Wettkämpfe in dein Handy eintragen, Termine blocken. An den Wettkämpfen teilnehmen, Urkunden kopieren und ab damit zu deinen SB* in ! Mach ich seit 30 Jahren, meine Waffenrechtsakte hat ne Höhe von ca.1,50m (eigene Schublade im Amt😃) und den Vermerk: "Herr L. schießt; keine Schießleistungsnachweise mehr verlangen, lebenslanges Bedürfnis liegt vor !!! " Schießleistungsnachweise führe ich nur für die Verbände, die verlangen sowas, wenn ich ein neues Spielzeug will.... Gruß GKLDRangemaster
  12. Hallo, Bernd 68 1. Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde gegen die "Kollegin" bei ihrem Dienstvorgesetzten, am besten übern RA, dem wird er gerne erklären, von welcher Rechtsgrundlage das Auftreten dieser "emanzipierten, kompetenten und durchsetzungsfähigen" Dame gedeckt ist. 2. Nach Beratung mit deinem Anwalt ggf. noch Anzeige wegen Nötigung im Amt wegen der fehlenden Rechtsgrundlage zum Betreten der Wohnung, da hat sie dann mal richtig Freude dran, wenn sie die nächsten zwei Jahre bei den Beförderungen aussetzen muß (da hilft dann auch kein "Schlitzbonus" mehr). Mach Dir Gedanken über ne richtige WBK, da kommen solche "Kollegen" nicht vorbei....😉...beim kleinen deutschen Steuerzahler kann man sowas ja machen, der wehrt sich nicht... Gruß GKLDRangemaster
  13. Servus Mausebaer Das Problem ist, daß es meistens die Kollegen von S trifft, die froh sind, wenn sie dreimal im Jahr auf den Schießstand kommen.......der Legofan hatte das Glück, von Profis bedient zu werden... Wer mit mir nicht einmal zu nem Bank- oder Einbruchsalarm gefahren ist, kann sich seine moralische Überlegenheit dorthin tun, wo die Sonne nicht hinkommt... Gruß GKLDRangemaster
  14. Für die Unfähigkeit gewisser Leute kann ich nix !!! Aber mal sehen, welchen Kommentar Du bringst, wenn mal Einer mit ner Waffe auf Dich anschlägt, von der Du nicht weißt, ob´s ein Spielzeuggewehr ist... Ende der Diskussion
  15. In einer südwestdeutschen Großstadt hat auch mal Einer mit ner Maschinenpistole aus Lego am Fenster rumgemacht....der bekam dann auch überraschend Besuch einer bestimmen Einheit... Man sagt, er spielt jetzt kein Lego mehr...😃
  16. Servus dunibluni Bevor Du dir im Lauf rumbohren läßt: Hast Du in deinem Lee Enfield schon mal .313er Geschoße probiert ? Ich hab dasselbe Problem mit meinem Mosin Nagant 91/30, die letzten fünf Zentimeter Lauf sind die Züge/Felder recht flach; mit den .311er Geschoßen war da nix zu machen..... Ich hab mir diese Geschoße ( S&B .318 - 12.7g. SP | hunting-sport.de, 34,00 €) geholt und drücke sie durch ne Lee Matrize (die zum Einschrauben in die Rock Chucker; Johannsen bietet da auch Sonderanfertigungen in .313 an) mit viel Hülsenfett auf .313 runter, damit hält der alte Russe brav seine fünf Zentimeter auf 100 m. Die CIP nennt als Minimalmaß für die 7,62 x 54 Russ und die .303 British übrigens auch 7,93 mm (.312), wenn dein Lauf vorne schon so ausgenudelt ist, dürfte er hinten auch weiter sein, was einen Versuch sicher sinnvoll macht... QuickDESIGN (cip-bobp.org) tabiical-de-page74.pdf (cip-bobp.org) LG GKLDRangemaster
  17. Wenn das bei deinem "Freund" derart ausartet, daß er schon Leute mit seinen Waffen bedroht (§ 241 StGB): 1. Freundschaft beenden 2. Deinen Freund Arno Nyhm bitten, den SV den zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) zu melden. Daß man auch unter Waffenbesitzern (wie wohl in jedem Lebensbereich) mit einer durchschnittlichen A....lochdichte rechnen muß, ist halt so, aber wenn´s zu Straftaten kommt, hört der Spaß definitiv auf. Wenn so Einer dann den nächsten "Amoklauf" hinlegt, kann man sich denken, was das für unser aller legalen Waffenbesitz bedeutet.... Gruß GKLDRangemaster
  18. Solche Sachbearbeiter/Behörden haben eindeutig zuviel Platz in ihren Aktenschränken...dem kann abgeholfen werden 😉 Gruß GKLDRangemaster
  19. Ich verkaufe nur Messinghülsen mit Längsrissen an den Schrottler..wie ich die reinbekomme: Wiederladen-Schießen-Wiederladen-Schießen.......😃
  20. @tatonka: Meinst Du den Kräftigen in Rot ? Bei 2.08 sieht man, wie er seine Safety-Line in die leere Waffe nach der Serie einführt....ne Safety Area kann ich dort nicht sehen, aber ich denke, wenn es gegen das Reglement wäre, eine gesicherte Waffe aufzunehmen, wäre da gleich ein RO da..... Wenn ich mich schon auf dem Niveau nicht mehr darauf verlassen kann, daß der Mitschütze weiß, was er tut, dann sollten wir Frau Dr. M. von den Gröhnen eine Freude machen und unserer Entwaffnung/Zwangsenteignung in der nächsten Legislaturperiode zustimmen...
  21. Nur glücklich ist der deutsche Mann, wenn er Andern was verbieten kann......
  22. @ Königx: Es stellt sich die Frage, ob hier nicht das Übermaßverbot berührt ist: Wenn Sie bereits im NWR als Legalwaffenbesitzer erfaßt sind, sollte es für das BMI zumutbar sein, die Frage ihrer Zuverlässigkeit über die Regelüberprüfung ihrer Waffenbehörde abzuklären. Hier könnte, entsprechende Rechtschutzversicherung vorausgesetzt, ein guter Fachanwalt hilfreich sein: https://www.lindner-waffenrecht.de | Lindner-Waffenrecht LG GKLDRangemaster
  23. @Fyodor + PetMan: § 45, Abs. 4 WaffG: § 45 WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) @weyland: Wie Sie sicher überlesen haben, geht´s um das temporäre Bedürfnis und die Möglichkeit, der Behörde/ SB /Behördenleiter im Rahmen des "zivilen Ungehorsams" einfach, effektiv und rechtlich einwandfrei seine Übergriffigkeit abzugewöhnen..... Sicher werden die Damen auf meiner Behörde das Ganze auf Microfilm ziehen.....die Aktenschränke haben die nur, damit sie nicht soviel Platz im Büro haben....kleiner Tip: § 64 VwVfG: § 64 VwVfG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) § 44a WaffG: § 44a WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Und warum soll ich meine Zuverlässigkeit verlieren, wenn ich der Behörde rechtsfähige Urkunden vorlege, die ein Verbandspräsident und sein Vertreter offiziell unterschrieben haben, weil da was nicht stimmt ? Dann sind doch wohl eher Spezialisten dran, die sich ihre Schießleistungsnachweise selber schreiben....bei einem ggf. nachfolgenden Rechtsstreit mit der Behörde habe ich mit meinen Urkunden mit Sicherheit bessere Karten... Die Dame ist recht neu dabei, mittlerweile ist sie sehr zuvorkommend (ihre Kollegin wird ihr wohl ein paar erklärende Worte gesagt haben) und wir machen Alle mal Fehler...die Damen wissen, daß ich auch in Coronazeiten regelmäßig schieße und gut isses.... Fazit des Ganzen: Gebt dem Herrn Sachbearbeiter aus dem Startbeitrag, was er will, aber gebt es Ihm ordentlich...😃...dem Wollenden geschieht kein Unrecht ! Wenn er dann bei seinem Behördenleiter die ersten 10 qm Lagerfläche zusätzlich für seine ganzen "Schießleistungsnachweise" beantragt, wird ihm der Groschen schon fallen.... Gruß GKLDRangemaster
  24. Zum Startthema: Als das mit dem temporären Bedürfnisnachweis losging so ab 2000, hab ich die Urkunden der letzten 15 Jahre kopiert und meiner SB´ine zur Ablage in meine Waffenrechtsakte vorbeigebracht, wovon sie anfangs sehr angetan war....diese Praxis habe ich bis vor zwei Jahren beibehalten, als mich meine Sb´ine bat, davon Abstand zu nehmen, weil man in der Behörde wisse, daß ich schieße und meine Waffenakte aufgrund der Urkunden mittlerweile eine eigene Schublade im Aktenschrank beanspruche..... Jetzt hat ihrer Vertreterin gemeint, ich müsse Schießnachweise für eine Befürwortung erbringen (meine SB´ine war an dem Tag nicht da...). Beim nächsten Termin fragte die Dame dann entgeistert, was sie jetzt mit diesem vier Zentimeter hohen Urkundenstapel, machen solle, den ich Ihr als Schießnachweis der letzten zwei Jahre vorlegte: " zu meiner Waffenrechtsakte als Beweiserhebung des Antragführers nach § 24 VwVfG zum Nachweis meiner schießsportlichen Tätigkeit nehmen, 10 Jahre aufbewahren und dann entsorgen...." Meine SBíne, die der Dame gegenüber, sitzt sagte kein Wort, sie hat nur gegrinst.... Jetzt stellt Euch mal vor, wir würden das Alle so machen, wie schnell die Lagerkapazitäten der Ordnungsbehörden erschöpft wären und die nicht mehr wüssten, wohin mit dem Kram (wird auch der Grund dafür sein, daß Seehofer von dem 12 mal Schießen pro Waffe abgelassen hat..die Schießleistungsnachweise hätten den Behördenbetrieb in dem Bereich bundesweit lahm gelegt...), da haben sich entsprechende Anwandlungen einzelner SB´s ganz schnell erledigt... Gruß GKLDRangemaster
  25. @ Axel Junghans: Vitakraft ist hier die umgangssprachliche Bezeichnung für Vitavuori Oy 😉 Ja, ich bin Wiederlader....mit ner schönen blauen Maschine, die so ein Döschen in ner Stunde verschlingt...😀 Gruß GKLDRangemaster
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