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Hallo, Klaba Wenn´s keine 1911er sein muß und Du im Bereich Südpfalz wohnst, kann ich Dir mal meine Tanfoglio und meine Peters Stahl zum Probieren anbieten........ Gruß GKLDRangemaster
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Servus KlaBa Unabhängig von der Modellauswahl: Warum 9 mm ? Hol Dir als Erste was in .45 mit der Möglichkeit, möglichst viele Wechselsysteme bedürfnisfrei nachzukaufen....zumal die .45er bei der Präzision jede 9 mm schlägt... Und wenn Du mehrere Wechselsysteme dazunehmen kannst, ist der Wechsel auf ein RedDot auch einfacher.... Nur mal so als weitere Anregung.... Gruß GKLDRangemaster
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Cannabis und die Zuverlässigkeit - Bald neue Regeln?
GKLDRangemaster antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
High, sniperd Oktoberfest = Schützen-Drogen-Festival ? Eigentlich hab ich gelesen, daß das Oktoberfest ursprünglich mal als landwirtschaftliche Leistungsschau und Heiratsmarkt für die Landbevölkerung gedacht war....Ok, der DSB betreibt da auch ein Festzelt, wo mit Armbrüsten geschossen werden soll, aber für nen zuverlässigen AR15-Besitzer ist das nix....ich leg lieber den Arm um die Brüste, als mit ihnen rumzuschießen Was das Event mit dem deutschen Schützenwesen zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.......zumal Stoned schießen eigentlich Munitionsverschwendung ist...man trifft so schlecht Gruß GKLDRangemaster -
Cannabis und die Zuverlässigkeit - Bald neue Regeln?
GKLDRangemaster antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Ich konsumiere seit über drei Jahrzehnten regelmäßig nitrose Gase, was will ich noch mit Cannabis ? Im Ernst: Ich hatte in den letzten Jahren beruflich mit solchen Leuten zu tun....die Briten haben das chinesische Kaiserreich mit Opium kaputt gemacht, die Gröhnen machen das mit dem Zeugs in Deutschland... Die nächsten Generationen sind im A...... -
Ersterwerb mit Bedürfnisnachweis für KW + größeres WS
GKLDRangemaster antwortete auf Ton6's Thema in Waffenrecht
Servus Ton6 Wie versprochen der Eintrag meiner Tanfoglio, es fällt sofort die zwingende Nummerngleichheit der Basiswaffe auf......... Viel Erfolg noch in der Sache.... Gruß GKLDRangemaster Eintrag Tanfoglio .45 ACP.pdf -
Ersterwerb mit Bedürfnisnachweis für KW + größeres WS
GKLDRangemaster antwortete auf Ton6's Thema in Waffenrecht
Servus Ton6 Ich hab ne Gold Match in .45 mit Wechselsystem Limited 9 mm; da hast Du dich nicht verkauft Ich stell Dir hier am Wochenende die entsprechenden Einträge meiner WBK dazu ein, das sollte deiner SB eine Hilfe bei der Entscheidung sein...... Und wenn Du wieder was von Tanfoglio brauchst, hier meine Empfehlung: BAWO Custom Guns - Kurzwaffen (tanfoglio-bawo.de) Der Firmeninhaber hat persönlichen Kontakt zur Familie und importiert direkt das komplette Fertigungsprogram....dort hab ich mir dann auch meine Limited Wechselsysteme in .40 S&W und .357 SIG gegönnt... Gruß GKLDRangemaster -
Ersterwerb mit Bedürfnisnachweis für KW + größeres WS
GKLDRangemaster antwortete auf Ton6's Thema in Waffenrecht
Servus, CZM52 Meine SBíne brauchte für den Umtrag eines Einzelladers in einen Mehrlader (Mosin Nagant 91/30) aufgrund handschriftlicher Bestätigung des Bümas ca. 3 Minuten....kostenlos ! Mein Büma braucht für einen Umtrag/Eintrag im NWR 10 Minuten.... Bei einem Anfänger kann man es ja mal versuchen.... Gruß GKLDRangemaster -
Ersterwerb mit Bedürfnisnachweis für KW + größeres WS
GKLDRangemaster antwortete auf Ton6's Thema in Waffenrecht
Hallo, Ton6 Ich geh mal davon aus, daß Du weder WBK, noch Bedürfnisbescheinigungen dein Eigen nennst.... Beantrage die Waffe in 45 ACP (um welche Waffe handelt es sich denn ?); wenn Du die grüne WBK mit Voreintrag .45 hast, trägt dein Büma das .45er System mit der Nummer des Griffstücks ein. Das 9 mm System trägt er ohne Voreintrag ein, dafür brauchst Du dann kein Bedürfnis. Wenn er behauptet, er bräuchte dafür 2 Stunden, um das im NWR "umzutragen", was 200 € koste, zeig ihn wegen §263 StGB (Betrug) an....der Versuch ist strafbar... Gruß GKLDRangemaster -
Voreintrag grüne WBK über Grundkontingent
GKLDRangemaster antwortete auf Malizia82's Thema in Waffenrecht
Hallo, Malizia82 Der ambitionierte Schütze legt sich nen Zweitverband zu: Beim Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. oder der Deutschen Schießsport Union e.V. gibt´s viele interessante Disziplinen, sogar Fernwettkämpfe (LigadDSU) auf Bundesebene, die auch auf einem DSB-Stand schießbar sind. Regelmäßig mitgeschossen sind da Bedürfnisnachweise nur noch Formsache und der häusliche Waffenschrank füllt sich unvermeidlich auch über irgendwelche Grundkontingente hinaus... Denk mal in dieser Richtung, vielleicht trifft man sich ja mal auf einem Wettkampf Home (d-s-u.de) www.bdsnet.de Gruß GKLDRangemaster -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
GKLDRangemaster antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@BJ68: Dazu muß man wissen, daß die Familie eines Attentäters von der Terrororganisation nach dem Attentat gesponsert wird (hohe Einmalzahlungen, lebenslange Renten für die Angehörigen). Um diesen Geldanreiz fürs Attentat abzufangen, wird halt die Hütte einplaniert, dann geht die Kohle von Hamas und Konsorten erst mal für ne schöne, energetisch auf neuestem Stand befindliche Immobilie drauf, anstand für Highlife in Gaza......solange die Israelis die Angehörigen des Märtyrers vorm Abriss aus der Bude scheuchen, ist alles cool.... Gruß GKLDRangemaster -
Pedersoli Spindeldiopter für Pedersoli Rolling Block .357Mag
GKLDRangemaster antwortete auf witog's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Hallo, witog Kann mich Alfred nur anschließen: Ich wollte mir für meine 1874er Pedersoli Sharps so einen Pedersoli-Diopter gönnen...ließ sich nur nach hinten umlegen (gut fürs Gesicht, wenn da 65 Grains Swiss No.4 umsetzen), baute dabei so hoch, daß der Lauf von hinten nicht mehr wischbar war und mit der Winkelrastung nicht senkrecht einstellbar. Das Material hatte etwa die Härte von ST37 (Baustahl) und die Schraubenschlitze waren nach dreimal Anziehen ausgedehnt...hab die Diopter zurück geschickt... Schau dir mal diese Diopter an: Stifters Gunflints - Kelley Silhouette (Mid Range ) Soule Diopter (stifters-gunflints.de) Kosten zwar das Doppelte, aber haben die verstellbare Diopterscheibe (bei Pedersoli 80 € extra) gleich serienmäßig dabei und sind um einiges Wertiger als die Pedersoli Diopter ...... Gruß GKLDRangemaster -
War die Woche im gelobten Land und hab mir 2000 Schuß 7,62 x 39 und 3000 Schuß .22 lfB (CCI Subsonic und Standart Vel) bei Monseur Albert geholt... Die Verbringungsgenehmigung kostet bei der KV SÜW z.Z. 30 €..... Einsparung bei den z.Z. bei Frankonia verlangten Preisen 1245,20 € Ich dachte, die Russen haben mittlerweile ein 5,4 mm Kaliber oder warum haben die Geco Target um 100 % aufgeschlagen ? Vor sechs Wochen waren sie noch bei 510 €/1000... Auf jeden Fall rechnet sich das immer noch ......auch nach fast 30 Jahren 😃 Gruß GKLDRangemaster
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Moijn, pulvernase Ich muß den Hut ziehen, Du hast es drauf ! Danke für die erkenntnisreiche Diskussion ! Jetzt wäre unser Schießsportverband gefragt, gem. § 6 AWaffV Abs.3 beim Bundesverwaltungsamt nen Antrag zu stellen, Waffen mit nem Feststellungbescheid im Originalkaliber bei Verwendung von Wechselsystemen (Noric oder CMMG) in Kalibern mit ner Hülsenlänge unter 40 mm von der Bestimmung des Abs.2 C zum Zwecke des sportlichen Schießens im BDS grundsätzlich frei zu stellen. Bei der Entscheidungspraxis des BKA´s der letzten Zeit (AR 15 mit 14 "- 10 " Läufen, Schubschäften, KW-Kalibern und Kompensatoren, Saiga MK104 in 7,62 x 39, etc.) sollte das ja wohl nur eine Formsache sein........ Dann kommt in die KK Langwaffenscene sicher Bewegung...und ich muß nicht mit den fummeligen 10 Magazinen meiner Ruger 10/22 antreten😃 Gruß GKLDRangemaster
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@ pulvernase: Ich muß mein Lob revidieren.....der §5 WaffG kennt keine OWIG´s....😉 Waffengesetz (WaffG) § 5 Zuverlässigkeit (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1. die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens oder b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, 2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind. (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, 1. a) die wegen einer vorsätzlichen Straftat, b) die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, c) die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind, Es bedarf einer Straftat (das Schießen mit der o.g. böhsen Waffe stellt lediglich eine OWIG nach § 9 AWaffV dar, die von der Verfolgung unter das Opportunitätsprinzip fällt....d.h. die Behörde kann von einer Ahndung absehen), um die Zuverlässigkeit als Standbetreiber zu verlieren... Ich denke nicht, daß die zuständige Waffenbehörde ein OWIG-Verfahren gegen einen Schießstandbetreiber einleitet, weil der Sportschützen mit behördlich genehmigten Wechselsystemen in nach § 6 AWaffV zulässigen Langwaffen schießen läßt....spätestens beim VG fragt der Richter den Sachbearbeiter, was er geraucht hat..... Gruß GKLDRangemaster
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@ Respekt, pulvernase ! Du bist der Erste, der mir die richtige Kausalkette aufzeigen kann und mir nicht nur Einen von Öffentlichkeitswirkung, Anscheinsvermutungen und Ähnlichem erzählt ! Da hab ich dann doch mal was Schönes für meinen FDP-Bundestagsabgeordneten; die wollen ja das WaffG "evaluieren"...da werd ich in den nächsten Musestunden mal ein Briefchen aufsetzen.... LG GKLDRangemaster
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Das Problem ist viel einfacher: Man nehme eine Waffe, die nach § 6 AWaffV zum sportlichen Schießen zugelassen ist (z.B. Schmeisser M5 FL in .223 Remington) und wechsele den Upper gegen ein Nordic-System in .22 lfB oder baue ein CMMG Wechselsystem .22 lfB ein, um damit sportlich zu schießen... Erfüllt welchen Straf- oder OwiG-Tatbestand (die Waffe verschießt jetzt Munition mit einer Hülsenlänge unter 40 mm😵)? Wer kann mir den SV unter §5 WaffG subsumieren, um den Verlust meiner Zuverlässigkeit zu begründen ? Und letztendlich interessiert das meine SB ín, die mir ein solches Wechselsystem in die WBK eingetragen hat, in keinster Weise, wo, wie und was ich damit sportlich schieße..... Und dann bekomme ich an der Waffenkontrolle KK-IPSC Einen erzählt, daß die Kombi vom "Freistellungsbescheid" nicht abgedeckt sei und ich deswegen so nicht mitschießen dürfe.... Deshalb beginnt KK bei mir mit .223 Remington, den Streß und das Startgeld für KK IPSC Rifle spare ich mir....😉.und genauso werden wohl Andere auch denken... Gruß GKLDRangemaster
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@Weyland + MAHRS Ich bin 2022 als Helfer bei der LM LV5 dabei; in 42 Monaten, wenn ich nicht mehr von Montag bis Freitag 12 Stunden jeden Tag arbeiten muß, komme ich auch Euch ein bisschen helfen mit meinen 62 Jahren..... Was die Waffenkontrollen angeht: ich denke mal, mit meiner Ruger 10/22 Target werde ich wohl weniger Probleme haben, als mit dem Nordic Wechselsystem auf einem AR15 Lower.... Was das Ansehen des Sportes angeht, würde es Diesem wohl eher dienlich sein, wenn seine Ausübenden dieselben Rechte hätten (Art.3 GG), wie andere Waffenerwerbsberechtigte... soviel zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit... aber dieses Thema hatten wir ja schon einmal... Gruß GKLDRangemaster
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@Zordus Geb ich Dir recht, aber wenn ich mir die Meldelisten ansehe, denke ich, daß man schon aus den Teilnehmern genug RO´s und Helfer rekrutieren könnte, wenn man wollte....wenn die Schützen genug Zeit haben, um jeweils ein ganzes Wochenende für so ein Match aufzuwenden, dann sollte auch die Bereitschaft da sein, einen Arbeitstag einzuplanen.... das dürfte wohl nur eine Frage des Anreizes sein und der dürfte bei den Startgeldern durchaus gestaltbar sein (z.B. pro Tag 20% Nachlaß bei der Startgebühr für den eigenen Start... ). Gruß GKLDRangemaster
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@Friedrich Gepperth Aber mal was Konstruktives: Ich wollte 2021 in der Revolver-, Produktion und Classic-Division bei den DM´s in P-Burg mitschießen....als der Server nach der Öffnung der Anmeldung wieder reagierte, schaffte ich es jeweils nur bis zur Mitte der Warteliste...so mußte ich mich mit Shotgun, Rifle und Rrifle 1500 begnügen....war aber auch schön....🙂 Der Handgun-Bereich ist mittlerweile derart überlaufen, das man als 50%ter schon Glück haben muß, noch mitschießen zu können...vielleicht sollten Sie mal darüber nachdenken, bei diesen Matches auf drei, vier Tage zu gehen oder vielleicht gleich ne ganze Woche. Da diese Matches i.d.R. in der Haupturlaubszeit Juli/August liegen (kein Corona/Grippe), wäre auch von diesem Aspekt aus ne Nachfrage da.....und da wäre dann auch vom Aufbau/den Distanzen/Zielen her die Möglichkeit gegeben, die KK Divisions mit anzubieten... Gruß GKLDRangemaster
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Und dann heißt es bei der Waffenkontrolle, der Schubschaft darf nicht sein, das 25/10er Magazin steht übern Abzug raus und dort ist ein Löchlein zuviel im Handschutz und dann war es das wieder....😏 Gruß GKLDRangemaster
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@ Colt S. Grundsätzlich an die Behörde (Behördenleitung) des Bediensteten, gegen den sich die Beschwerde richten soll....das Ganze nennt sich dann Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde...einzulegen innerhalb von vier Wochen. Ich empfehle jedoch, erst mal ne Nacht darüber zu schlafen und sich dann rechtlichen Rat bei einem Anwalt zu holen, denn das Ganze kann auch nach hinten los gehen, wenn man es im Überschwange der Gefühle übertreibt bei der Schilderung des erlittenen Unrechts. Ggf. findet man sich dann als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Verleumdung, Übler Nachrede und Vortäuschung einer Straftat wieder...nicht gerade angenehm,... Da Du zum konkreten SV nichts schreibst, kann ich Dir da auch weiter keine Tipps geben... Liebe Grüße GKLDRangemaster
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Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
GKLDRangemaster antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Noch einfacher, Sebastian Neuling Auf die Webseite deiner Schießsportverbände gehen, Wettkämpfe in dein Handy eintragen, Termine blocken. An den Wettkämpfen teilnehmen, Urkunden kopieren und ab damit zu deinen SB* in ! Mach ich seit 30 Jahren, meine Waffenrechtsakte hat ne Höhe von ca.1,50m (eigene Schublade im Amt😃) und den Vermerk: "Herr L. schießt; keine Schießleistungsnachweise mehr verlangen, lebenslanges Bedürfnis liegt vor !!! " Schießleistungsnachweise führe ich nur für die Verbände, die verlangen sowas, wenn ich ein neues Spielzeug will.... Gruß GKLDRangemaster -
Hallo, Bernd 68 1. Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde gegen die "Kollegin" bei ihrem Dienstvorgesetzten, am besten übern RA, dem wird er gerne erklären, von welcher Rechtsgrundlage das Auftreten dieser "emanzipierten, kompetenten und durchsetzungsfähigen" Dame gedeckt ist. 2. Nach Beratung mit deinem Anwalt ggf. noch Anzeige wegen Nötigung im Amt wegen der fehlenden Rechtsgrundlage zum Betreten der Wohnung, da hat sie dann mal richtig Freude dran, wenn sie die nächsten zwei Jahre bei den Beförderungen aussetzen muß (da hilft dann auch kein "Schlitzbonus" mehr). Mach Dir Gedanken über ne richtige WBK, da kommen solche "Kollegen" nicht vorbei....😉...beim kleinen deutschen Steuerzahler kann man sowas ja machen, der wehrt sich nicht... Gruß GKLDRangemaster
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Servus Mausebaer Das Problem ist, daß es meistens die Kollegen von S trifft, die froh sind, wenn sie dreimal im Jahr auf den Schießstand kommen.......der Legofan hatte das Glück, von Profis bedient zu werden... Wer mit mir nicht einmal zu nem Bank- oder Einbruchsalarm gefahren ist, kann sich seine moralische Überlegenheit dorthin tun, wo die Sonne nicht hinkommt... Gruß GKLDRangemaster
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Für die Unfähigkeit gewisser Leute kann ich nix !!! Aber mal sehen, welchen Kommentar Du bringst, wenn mal Einer mit ner Waffe auf Dich anschlägt, von der Du nicht weißt, ob´s ein Spielzeuggewehr ist... Ende der Diskussion