Zum Inhalt springen

steven

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    12.810
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von steven

  1. Hallo die Diskusion über Vollautos sollte man im Hinblick auf KWKG sehen. Ein Sammler hat größte Schwierigkeiten einen HA hergestellt auf den gleichen Maschinen wie VA zu erwerben. Es gibt da im KWKG keine verbindliche Regelung. Also eine Regelung im WaffG in Verbindung mit dem KWKG für die gar so schrecklichen HA und VA sollte enthalten sein. Es ist doch krank, wenn eine EL-Büchse, hergestellt aus einem G3 Lauf als Kriegswaffe gilt. Steven
  2. Hallo Matt die Lage ist jetzt endgültig verworren. Deine Zitate der verschiedenen §§ des StGB schaden WO bestimmt mehr, als sie dir Satisfactione bringen. Spring über deinen Schatten, sag öffentlich SIG-Fan ist ein Eierbär und schluss ist. Einen Rechtsstreit mit ungewissen Ausgang ist falsch. Bedenke auch, dies ist zwar ein öffentliches Forum, Beleidigungen sind aber nur einem Nikname zuzuordnen und nicht einer Person. Eine solche Verschärfung der Lage schadet der Lockerheit der Diskussionen. Steven
  3. Hallo, am 04.05.2005 habe ich folgendes Schreiben vom Polizeipräsidium Potsdam bekommen: Sehr geehrter Herr ..., Ihr Schreiben vom 21.11.2004 hat Herrn Präsidenten vorgelegen. Es gibt jedoch keine Veranlassung, Herrn Breidenbach pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen. Er hat als für Waffenrecht zuständiger Stabbereichsleiter lediglich waffenrechtliche Regelungen des neuen Waffengesetzes (§ 35 Abs. 3 WaffG) betreffend durchzusetzen. Die seinerzeitigen Teilnehmer der Waffenbörse in Paaren/Glient in der Zeit 15. - 17.10.2004 wurden von ihm - im Auftrag des Präsidenten - darauf hingewiesen, dass diese Börse im Ausnahmewege und letztmalig erteilt werden könne, weil die Rechtssprechung die Durchführung einer solchen Börse als grundsätzlich nicht erlaubnisfähig ansieht. In dem persönlichen Anschreiben wurden den Teilnehmern die rechtlichen Zusammenhänge erläutert. Unter Beifügung von Entscheidungsdatum und Aktenzeichen wurden sie auf entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Leipzig, des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Nordrhein Westfalen verwiesen. In der Entscheidung des letzteren Gerichtes findet sich bei der Erläuterung des Begriffs des Verbotes ebenfalls eine Formulierung, in deren der Begriff "sozialschädlich" verwandt wird. Die Zusammenhänge waren daher den unmiitelbar Beteiligten klar. Dass das "Deutsche Waffenjournal" in völliger Verkennung der Zusammenhänge und ohne sich zur Vermeidung fehlerhafter Interpretationen mit meinem Haus in Verbindung zu setzen, eine polemische und verleumdende Glosse bundesweit veröffentlicht, kann weder Herrn Breidenbach noch meinem Hause zugerechnet werden. Es dürfte nachvollziehbar sein, welche Flut an Eingaben und Beschwerden mein Haus im allgemeinen und Herrn Breidenbach im besonderen erreicht haben. Auch das Innenministerium des Landes Brandenburg, das in dieser Angelegenheit ebenfalls mehrfach angeschrieben wurde, hat kein fehlerhaftes Verhalten erkannt und die Position meines Hauses gestützt. Von einer presserechtlichen Gegendarstellung im "Deutschen Waffenjournal" wurde gleichwohl abgesehen, da von den Lesern nicht erwartet werden konnte, dass sie die schwierigen rechtlichen Zusammenhänge dieser sehr speziellen Rechtsmaterie verstehen. Dazu kommt, dass die Veröffentlichung einer Gegendarstellung wegen des frühen Redaktionsschlusses sich mehrere Wochen zwangsläufig verzögert hätte, ohne die Angelegenheit erneut in Erinnerung zu rufen und damit unnötig aufzubauschen. Die Betroffenen wussten ja Bescheid. Von ihnen hat sich übrigens keiner beschwerdeführend an mich gewandt. Ein seitens eines Teilnehmers der Waffenbörse angestrengte verwaltungsgerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wurde von diesem abgewiesen. Mit freundlichen Grüssen In Vertretung Feuring Diesen Brief habe ich wörtlich wiedergegeben. Als Bearbeiter wird Herr Breidenbach StB.5 angegeben. Steven
  4. Hallo Hawkey64 deine Frage ist durchaus berechtigt. Ich denke, die Politiker haben noch nicht mal so viel Angst vor ihren Bürgern. Wenn für die keine Vorteile beim draufhauen auf die legalen Waffenbesitzern rauskommen, lassen die uns in ruhe. Die echt gefährlichen sind die Ministerialbeamten. Die können und wollen nicht verstehen, daß die Zeit der duckmäuserichen Untertanen zu Ende geht und kämpfen dagegen an. Siehe unser allseits beliebten Brenneke oder Dr. Steegmann. für die ist das Weltbild erst in Ordnung, wenn das Feudalherrschertum wieder aufsteht. Sie lehnen es ab, StaatsDIENER zu sein und pfeifen auf die Anweisungen ihres Ministers. Solange die sich das gefallen lassen und wir keine Möglichkeiten haben, sie direkt zu belangen, wird das Spiel so weitergehen. Die Ministerialen meinen es nicht böse. Sie wollen nur Ihren Staat vor den Bürgern schützen. Steven
  5. Hallo was spricht gegen 10 Repetierer im Jahr? Der Büchsenmacher freut sich, die Wirtschaft bekommt Impulse, ich freu mich. Geht das Abendland den Bach runter oder wird die öffentliche Sicherheit oder Ordnung berührt, wenn ich mir auf einmal 3 statt 2 Waffen kaufe? Wo liegt der Sinn in dieser Beschränkung außer dass einige Ministerialen mal wieder den Untertanen zeigen wollen, wo der Hammer hängt. Es muss keiner mehr Waffen kaufen. Eine Vorschrift soll mit Sinn und Verstand erlassen werden und nicht mit 2 Stück reichen, basta. Wo liegt der Sinn in dieser Regelung? Steven
  6. Hallo Basti du hast auf den Grundpreis der Waffe einen Nachlass erhalten, und weist nicht, ob du auf den niedrigeren Grundpreis den gleichen prozentualen Nachlass erhalten wirst. Wenn du ein guter Kunde bist und der Büma noch was dran verdient, einfach fragen. Beachten sollte man , Wo der Preis im Gegensatz zur Konkurenz steht. Irgendwo ist für jeden schluss und der Büma muss auch leben. Steven
  7. Hallo wie, wo und wann kommt man zur nächsten Wahl des Vorstandes? Bis jetzt habe ich mich aus der ganzen Sache rausgehalten. Aber nach den zwei Pamphleten werde ich versuchen, bei der nächsten Wahl einen vorstand einzusetzen, der die Sportschützen vertritt. frohe Weihnachten Steven
  8. Hallo Viper-Biss ich sehe, die Saat von Sluggy ( mögen Dutzende Sandflöhe seinen rektalen Schliessmuskel quälen) geht auf. Der Mann war ja nicht doof und kannte die menschlichen Eitelkeiten. Er sitzt wahrscheinlich in seinem gemütlichen Zuhause, geniesst die unverdiente reichliche Pension und freut sich über die Postings bei WO. Manche mögen ihn auch sehr ärgern. Tun wir unser Möglichstes. Siehe Neue Gelbe WBK, Schalldämpfer usw. Gell Sluggy! Steven
  9. Hallo, ich habe eine Nachricht vom BMI bekommen. Ist zwar ziemlich nichtssagend, für mich aber überraschend, da ich nicht mit einer Resonanz gerechnet habe. Zuerst mein Schreiben an Otto Schily, dass ich mit einer Kopie des Briefes an Herrn Breidenbach ans BMI geschickt habe: Mein Schreiben an Herrn Breidenbach Polizeipräsidium Potsdam Sehr geehrter Herr Schily, wie Sie aus der Anlage ersehen, hat ein Beamter des Polizeipräsidiums Postdam öffentlich eine Aussage kundgetan, die so nicht akzeptiert werden kann. Ich bitte Sie, sich dieser Diffamierung anzunehmen, um undemokratische Tendenzen in der Beamtenschaft unmittelbar und radikal auszumerzen. Es dürfen meiner Meinung nach solche Äußerungen im Hinblick auf eine freiheitliche Demokratie nicht hingenommen werden. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mich hinsichtlich des weiteren Verfahrens auf dem laufenden halten würden. Mit freundlichen Grüßen Antwort BMI: Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. November 2004. Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist weder eine Ermittlungs- noch eine Strafverfolgungsbehörde. Diese Aufgabe fällt (entsprechend der grundgesetzlich vorgegebenen Aufgabenverteilung) in die Zuständigkeit der Länderbehörden und zwar der örtlichen Polizeidienststellen bzw. der Staatsanwaltschaften. Das BMI ist auch nicht die Aufsichtsbehörde über die Länderdienststellen. Aus Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass Sie sich auch an den Polizeipräsidenten von Potsdam und damit an die zuständige Stelle gewandt haben. Ich habe daher davon abgesehen, Ihre Eingabe nach dort abzugeben. Mit freundlichen Grüßen
  10. steven

    Waffenbörse(n)

    Hallo Marc Danke für die Termine. Ich werde in nächster Zeit mal da erscheinen. Hast du auch eine Adresse oder Anfahrtsskizze. Wär Toll. Steven
  11. steven

    Waffenbörse(n)

    Hallo auch ich bin der Meinung, dass Murmel eine Bereicherung des Forums ist, und deine Bemerkung daneben liegt. Was solls, jeder greift mal in dei Sch...e. Nun zum Thema. Ich denke schon lange über Börsen im Ausland nach. Wohne in der Nähe der belgisch holländischen Grenze und Erfahrungen über die Börsen da sind für mich interessant. Wann und Wo. Was darf ich eigentlich kaufen und wie bring ich es legal rüber? Als Sammler sollte man die Nachbarländer nicht aus den Augen verlieren. Hat jemand schon Erfahrung? Bin für Tips dankbar. Und wenn ein Troll Mitliest. Was solls? Was juckt es eine Eiche.... Steven
  12. Mannomann die Urteilsbegründung ist wieder mal der Hammer. Da kann ich nur sagen: in der Studienzeit viele Tüten und schlechten Rotwein konsumiert. Hotchimin schreiend durch die Gegend gerannt und wir müssen uns jetzt mit so was rumärgern. Steven
  13. Hallo ich habe heute von Frau Dombrowski, Vorzimmer Polizeipräsident Potsdam das AZ bekommen wo der Spruch drinstehen soll. Also AZ OVG Münster vom 11.11.2002 20B1832/02. Kann man das Überprüfen und wie? Steven
  14. Tschuldigung Erfurt Erfurt Erfurt Erfurt und Handschriftlich noch 100 Mal. Steven
  15. Hallo Majortom richtig, ich habe reagiert, wer sonst noch? Ich hoffe, du unterscheidest, was ich diesem besagten Beamten geschrieben habe und was ich hier in WO poste. Mach du als Waffenbesitzer bei diesem Menschen einen Fehler und er wird seine komplette Ari auf dich anlegen. In Leipzig hat ein durchgeknallter mit einer Pistole geschossen und es wurden die Pumpen verboten. Wo ist da der ruhige Faktor? Wenn jede Menge reagieren würden, würden solche verbalen Entgleisungen nicht passieren. Wenn jede Menge im FWR wären, wären wir eine Macht. Nur andere Arbeiten lassen und dann darüber Kritik üben ist der falsche Weg. Mich hat übrigens das Vorzimmer des Polizeipräsidenten von Potsdam heute angerufen und mir erklärt, das dere Ausspruch so nicht gemeint war und nur ein Zitat aus einem Urteil des OVG Münster sei. Ich bat um die AZ Nummer. Auch sehe ich die Waffenbörsen anders wie du. Mir wurde noch nichts illegales angeboten und ich bezweifele, das es sowas, im gegensatz zu Flohmärkten da gibt. Im Gegenteil. Die am besten erhaltenen Sammlerwaffen, die ich auch noch begutachten kann, werden mir zu erstaunlich guten Preisen bei den Börsen angeboten. Das ist der Sinn , weswegen ich dahin gehen. Steven
  16. Hallo Webley den genauen Text, der Knabe hat das tatsächlich schriftlich erledigt, habe ich auch noch nicht gesehen. Natürlich wird sich dieser Mensch winden und alle relativieren. Doch das ist und bleibt faschistisches Gedankengut. Also sollten wir dem Feuer unterm Hintern machen . Sachliche Schreiben, vieleicht die ein oder andere Dienstaufsichtsbeschwerde werden ihn das nächst mal etwas vorsichtiger machen. Wehren wir uns mit allen Mittel. Wir sind keine Schafe. Wir müssen denen klarmachen, das das Wort Staatsdiener von dienen kommt. Ich werde keine faschistischen Tendenzen dulden. Steven
  17. Hi Hermes, hab Probleme gehabt, scheint jetzt behoben zu sein. Gruß Steven
  18. Hallo, wie Ihr sicher in der DWJ und Visier gelesen habt, hat ein Beamter des Polizeipräsidiums Potsdam sich nicht erdreistet, eine antidemokratische Haltung öffentlich zu bekunden. In der Anlage habe ich mein Dankschreiben an diesen betreffenden Beamten, der sich meinen Wünschen nach, nach einem Hilfsarbeiterjob umsehen sollte, hingelegt. Dieses Schreiben habe ich in Kopie mit einem kleinen Zusatzschreiben an den Polizeipräsidenten Potsdam sowie an Innenminister Schily weitergeleitet. Ich denke mal, dass wir die allgemeine Freigabe zur Jagd auf legale Waffenbesitzer in der Beamtenschaft konsequent unterbinden sollten und, solange wir sie noch haben, die demokratischen Rechte in Anspruch nehmen sollen. Es ist natürlich nicht schlecht, wenn einige von Euch, natürlich ohne den Ameisenthreat zu vernachlässigen, auch eure Meinung an den lieben Beamten Breidenbuch schreiben. Wehret der Anfänge. Steven Polizeipräsidium Potsdam z. H. Herr Breidenbuch Henning-von-Tresckow-Str. 9 – 13 14467 Potsdam Aussage über legale Waffenbesitzer Sehr geehrter Herr Breidenbuch, ich bin seit langen Jahren Sportschütze und Waffensammler, d. h. ich baue mit sehr viel Engagement und finanziellen Mitteln eine kulturhistorisch-bedeutsame für die Nachwelt erhaltenswerte Waffensammlung auf. Dafür kann man nach den deutschen Gesetzen nur eine Erlaubnis erhalten, wenn man absolute Rechtstreue bewiesen hat und niemals weder im strafrechtlichen noch im ordnungswidrigen Sinne gegen das Gesetz verstoßen hat. Trotzdem bezeichnen Sie mich und hundertausend andere gesetzestreue Bürger als „generell sozialschädlich“. Als Beamter scheuen Sie sich nicht, einen großen Teil der Bevölkerung, die völlig legal nach dem deutschen Waffengesetz eine Waffe mit erheblichen finanziellen Mitteln ersteht, als durchweg menschlich verderblich, was die Definition Ihrer Aussage lt. Duden ist, zu bezeichnen. Wie sie anhand meines Briefes feststellen werden, sende ich eine Kopie mit jeweiligem Begleitschreiben an Ihren Dienstherrn, den Polizeipräsidenten Herrn von Schwerin sowie an Herrn Innenminister Schily mit der Bitte der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Sie, das die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum Ziele hat. Als Staatsdiener in Ihrer Position verlangt der Staat, also die Bürger, in Eintracht mit dem jeweiligen Dienstrecht Loyalität gegenüber dem Staat und dessen Gesetzen. Dagegen haben Sie mit Ihrer Aussage eklatant verstoßen. Ihre Diffamierung von mehreren Millionen Waffenbesitzern erinnert mich an eine unrühmliche Zeit deutscher Geschichte und kann im Hinblick auf die Grundsätze einer Demokratie nicht ohne weiteres hingenommen werden. Gleichfalls werde ich einen Rechtsanwalt damit beauftragen zu überprüfen, ob diese öffentlich als Beamter gemachte Aussage strafrechtlich relevant und damit als Offizialsdelikt von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss. Eine Aussage von Ihnen dahingehend, Sie hätten die Tragweite Ihrer Äußerung nicht gesehen, deklassiert Sie gleichwohl von diesem Posten und wird meiner Ansicht nach keine Entschuldigung Ihrer verbalen Entgleisung in dem von mir beantragten Disziplinarverfahren bedeuten. Ich denke, dass die übergroße Mehrzahl der rechtstreuen staatstragenden Beamten, die sich für das Wohl der deutschen Bevölkerung täglich einsetzt, sich gegen solche demokratiefeindlichen Aussagen stellt und genau wie ich Beamte, die sich nicht als Staatsdiener verstehen, aus dem Beamtenverhältnis entfernt sehen will. Mit freundlichen Grüßen Kopie Herrn Innenminister Otto Schily Polizeipräsident Potsdam Herr von Schwerin
  19. Hallo Maik jetzt mal konkret. Du hast die neue gelbe WBK. Du kannst dir alles kaufen, was die hergibt. EL, Rep.LW, EL.KW, Vorderlader. Kauf dir, was du willst. Wenn deine zuständige Behörde die nicht eintragen will, muss sie das mit einem Bescheid, der immer rechtsmittelfähig sein muss ablehnen. Auf die Begründung wäre ich gespannt. Danach kannst du Widerspruch einlegen und wenn der zum gleichen Ergebnis wie deine Behörde kommt, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, musst du Klage vorm Verwaltungsgericht einreichen, und der Richter muss, ob er will oder nicht, den Kameraden der Behörde den Arsch bis zu den Ohren aufreisen. Auch die 2/6 Regelung für die neue gelbe WBK, die sich langsam zu manifestieren beginnt, ist RECHTSWIDRIG. So viel Tüten kann ein Richter in seiner Ausbildungszeit gar nicht konsumiert haben, das er es anders sehen kann. Dienstaufsichtsbeschwerde ist meistens nur ein Nadelstich, aber nicht zu verachten. Nach mehreren wird der SB etwas vorsichtiger. Steven
  20. Antwort auf: Stell Dir nur mal vor, es würde jeder Waffenbesitzer (bei unds gibt es 620!!! WBK's) seinen Sachbearbeiter wegen irgendwelchen an den Haaren herbei gezogenen Fällen (kein Sportschütze kauft sich einen Drilling) "belästigen". Wie soll der Gute dann noch seine restlichen Aufgaben (die sich bei uns nicht nur auf Waffenangelegenheiten beziehen) schaffen. Versteh mich nicht falsch, ich will Dich hier jetzt nicht "dumm anmachen", aber als ich das halt gelesen hatte konnte ich meinen manchmal etwas genervten SB durchaus verstehen. Hallo Christian bei 620 WBKs in dem Bezirk muss der SB, falls jeder WBK-Inhaber 2 mal im Jahr da erscheint, tatsächlich 6 Stempel pro Tag reindrücken und 6 Gebührenbescheide Bearbeiten. sagen wir mal, dass jeder WBK-Inhaber einen Brief mit einer Frage pro Jahr losschickt, was sehr hochgegriffen ist, muss er noch pro Tag 3 Antworten formulieren. Ich gehe mal davon aus, dass das sogar für Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen möglich ist, selbst wqenn sie exesiv auf der WO Seite serven. Die bekommen ja auch gutes Geld dafür. Diese Rechnung habe ich auch einem SB aufgemacht, der in meinem Kreis für die Wiederladescheine und sonst für nichts zuständig ist und sich beklagt hat, dass 800 Scheine im Umlauf sind. Jeder Wiederlader muss einmal in 5 Jahren zu ihm hin. Der Arme. Steven
  21. Hallo Gebuesch1 ist das ein Bewerbungsschreiben? Als ich noch aktiv war, habe ich eine Kapsel in die Knete gesteckt, bin in Deckung und habe Bummmmm gemacht. Jetzt weiss ich erst, wie kompliziert das war. Steven
  22. Hallo Christian toll. Jetzt müssen wir nur noch alles lesen, um das Gesetz zu verstehen. Steven
  23. Antwort auf: Antwort auf: Die Waffe werde ich auf ihn gerichtet haben und mit beiden Augen anvisieren. So, leider befolgt der Angreifer deine Anweisung sich nicht zu bewegen nicht. Was jetzt? Du drückst ab: Hinterher stellt sich raus, der Typ war völlig unbewaffnet (hatte nicht mal ein Taschenmesser einstecken). Das bringt dir 10 Jahre Kost und Logis. Du drückst nicht ab: 1 Sekunde später bist Du tot. Man zielt NIEMALS mit eine Waffe auf einen Menschen, außer um auf ihn zu schießen. Die 0,6 Sekunden brauchst Du ohnehin um die Situation zu beurteilen. Hallo Jennerwein das ist die berühmte Wahl zwischen Pest und Cholera. Wir sprechen hier über Selbstverteidigung. Es ist also eine Situation eingetreten, in der ich mich bedroht fühle. Also, z.B. jemand, der nicht von mir eingeladen wurde ist in meinem Haus. Ich werde niemanden mit der Waffe bedrohen, der mir auf der Strasse entgegenkommt. Natürlich kann ich jetzt irgendetwas konstruieren, das eine Putativnotwehr darstellen würde. Aber dafür 10 Jahre Kiste ist doch etwas grob gerechnet. Aber last gut sein. Wie ich es mache habe ich ja jetzt oft genug dargelegt, jeder andere kann auf seine Art handeln. Ist jedem selbst überlassen. Steven
  24. Hallo Geraldo das letzte Zitat ist nicht von mir. Aber ich denke genauso. wenn ich mich zur Selbstverteidigung entschließe, dann erwarte ich nicht, das mein Gegenüber mir seine Brieftasche zeigt, bei Polizisten mag das was anderes sein, aber die sind in der Regel auch zu zweit, sondern ich werde ihm unmissverständlich mitteilen, dass er sich nicht bewegen soll. Die Waffe werde ich auf ihn gerichtet haben und mit beiden Augen anvisieren. Die Zeit, die ich benötige, um eine Waffe aus dem gesenkten Anschlag hochzubringen, habe ich eventuell nicht. Welchen schrecklichen Gegenstand, den ich nicht erkennen kann und der auf die Distanz wirkt, ausser einer Waffe kann er gegen mich einsetzen? Die Zeit, die Waffe von der abgesenkten Position in den Anschlag zu bringen und abzudrücken setze ich mit ca. 0,6 sec. an. Ist zwar nicht viel, kann aber eine Menge passieren. Steven
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.