Aus der Schießstanrichtlinie Bundesanzeiger
2.4.2 Beleuchtung in geschlossenen Schießständen
In der DIN EN 12193 „Sportstättenbeleuchtung“ wird für die Beleuchtung (Tabelle A.5) von Schießständen und für die Ausleuchtung der Scheiben folgende Werte angegeben:
Schützenstand
200 Ix
Scheibe 25 m
1 000 Ix
Scheibe 50 m
2 000 lx
Nach den technischen Regeln der ISSF (Regel Nummer 6.3.15, Stand 01/2006) sind bei geschlossenen Schießständen folgende Beleuchtungsstärken vorgegeben:
Schützenstand
mind.
300 Ix
Scheibe 10 m
mind.
1 500 Ix
Scheibe 25 m
mind.
1 500 lx
empfohlen 2 500 lx
Scheibe 50 m
mind.
1 500 lx
empfohlen 3 000 lx
Die Scheiben und die Schießbahn sollen gleichmäßig und ausreichend hell beleuchtet sein.
Sportordnung des DSB (Nummer 0.3.7.3, Stand 01/2011), sieht vor, dass bei geschlossenen 10-m-Schießständen folgende Beleuchtungsstärken einzuhalten sind:
Schützenstand u. Schießbahn
mind.
150 Ix
(indirekt)
Scheibe
mind.
1 000 Ix
Für den allgemeinen Trainingsbetrieb in Vereinsanlagen und vergleichbaren Schießständen sind folgende Mindestbeleuchtungsstärken ausreichend:
Schützenstand u. Schießbahn
mind.
150 Ix
(indirekt)
Scheibe
mind.
800 Ix