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Last_Bullet

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  1. Ich habe nicht vor, wegen eines irren Mörders mir vorschreiben zu lassen, ob, wie, wann und wo ich eines der ältesten nützlichen Werkzeuge der Menschheit bei mir trage und lasse mir ebenso nicht vorschreiben, ob ich es benötige oder nicht. Das entscheide alleine ich und kein Sesselpupser aus irgendeinem Politbüro. Die derzeitigen Einschränkungen sind bereits blöd genug und haben in der jüngeren Vergangenheit nichts, nada, niente gebracht. Einen toten Polizisten dafür zu instrumentalisieren, noch weiter normale Bürger zu drangsalieren, ist an Geschmacklosigkeit schwer zu überbieten. Ich fordere im Gegenteil dazu auf, dass die auch von meinen Steuergeldern mehr als gut genährten Angestellten des Souveräns sich gefälligst der Ursache des Problems annehmen und für Sicherheit in diesem Land zu sorgen, die sie in den letzten Jahren sträflichst geschliffen haben. Ihre dummen Sprüche und infantilen Aktionismus können die sich sparen.
  2. In dem man diesen Schwachsinn endlich hinten anstellt und tut, was die Kriminalitätsstatistiken auswerfen.
  3. Bitte bring den Hund zum Nachbarn und verriegel nicht die Haustür....
  4. Sie kapieren es nicht oder wollen es nicht. Ein Mörder wie dieser Afghane wird sich von keinem Verbot beeindrucken lassen. Man trifft den Unschuldigen, der ein nützliches Werkzeug bei sich führen möchte. Und bei alledem politischen Geschwafel und Aktionismus: Der getötete Polizist ist noch nicht mal unter der Erde und sie schreien schon wieder nach neuen Verboten, anstatt endlich die Wurzel des Übels anzugehen. Widerwärtige Gestalten sind das!
  5. Also fordert man für den Schlüsseltresor etwas, was nicht mal für den eigentlichen Waffenschrank gilt? Sinngemäß: Für das 30 Kilo N/0 Würfelchen für 5 Kurzwaffen mit Schlüssel braucht man dann einen 100+ Kilo N/0 Tresor mit Zahlenschloss?
  6. Na, das geht doch wohl nicht an der FDP vorbei? Da wird sicher pro-LWB geändert....
  7. Wo wir gerade bei Niedersachsen sind... Wie wollen die das unseren Goldschätzen, Neubürgern und Glücksrittern erklären?
  8. Vorbildlicher Jünger Phasers....
  9. Schau einfach in Deinen Schrank, dort findest Du die Antworten... Yep.
  10. Gerne. Anfangen sollen sie damit beim eigenen Personenschutz, den braucht der Bürger nicht, muss ihn aber mitbezahlen….
  11. Man könnte ja.... Man störe sie nicht mit Fakten. Den bekommst Du dann, wenn es an die Ostfront geht...
  12. Etwas zur Verankerung und auch der Unterschied zwischen N und 0, der keiner ist, wird erläutert. Natürlich auch andere Voraussetzungen.
  13. Hier wird erwartet, dass wir waffenrechtlich in 10 Jahren "englische Verhältnisse" haben werden und quasi sehr vieles verboten sein wird. Wenn die Verbände sich nicht kümmern. Klingt nicht danach, als ob er sich viel Hoffnung auf die FDP machen würde...
  14. Äh, war das nicht genau das, was die Behörden nicht zulassen? Weil ein Bankschließfach nicht den gesetzlichen Regelungen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Mun entspricht? Wenn ich nicht mal meinen normalen Schlüssel darin aufbewahren darf, wieso sollte das für einen Notschlüssel gelten? Das ist korrekt und ein Würfel ist nicht mal soooo teuer. Aber trotzdem bekommt man in den genauso schnell ein handgroßes Loch (was für den Zugriff auf einen Schlüssel ausreicht), wie in einen Nuller, nur ist der dann ganz auf, wenn man den Widerstandswerten Glauben schenken darf, der Einser noch nicht. Also wäre das für die reine Aufbewahrung von Schlüsseln mehrere Schränke zwar gesetzlich zulässig, wirklich sicherer ist es nicht unbedingt. Deswegen ist diese Fixierung auf "muss mindestens dem entsprechen, wie auch die Waffen verwahrt werden" eigentlich Nonsens. Ginge es nur um den Schlüssel, müsste eigentlich auch ein Nuller reichen, nur würde die Behörde das mit der Argumentation aus dem OVG Urteil sehr wahrscheinlich nicht akzeptieren. Wer mehrere Schränke hat, kommt günstiger dabei weg, sich einen reinen Schlüsseltresor zuzulegen, als alle Schränke - falls überhaupt machbar - mit Zahlenschlössern nachzurüsten. In Wahrheit ist das alles ein Irrsinn, bislang hat es auch so sehr gut funktioniert. Hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgends, aber das scheinen Behörden und Gesetzgeber nicht verstehen zu wollen.
  15. Alleine das ist schon Unsinn. Hier würde man Millionen von Menschen drangsalieren. Denen läuft schlicht die Zeit davon, die Stimmung ist zu schlecht, es stehen Wahlen an, da hat man nicht viel Zeit, sich um ein Thema zu kümmern, welches im Augenblick eher drittrangig für die Probleme in unserem Land ist. Genug Schaden wurde anderweitig angerichtet...
  16. Ich denke, die sind komplett dagegen? Oder läuft das wie beim Heizungsgesetz, erst den Max machen und dann mitmachen? Ob das, was hinten rausgekommen ist, weniger schlimme als vorher ist, muss sich erst noch zeigen. Verschoben ist nicht aufgehoben...
  17. Stellt sich nicht. Wer die Verschärfungen der letzten Zeit und das, was noch kommen soll verfolgt, weiß, dass es keine Sicherheit in diesem Punkt gibt. Schließlich geht es darum, den Waffenbesitz weiter einzuschränken und dafür wird jede Sau durchs Dorf getrieben, derer man habhaft werden kann. Bald macht man das "falsche" Kreuz bei einer Wahl und verliert seine WBK. Der Threadstarter hat sein Anliegen umsetzen können, prima, dass er das nochmals geschrieben hat.
  18. Der Witz ist, dass ein Nuller einen RU (Resistance Unit) von 30/30 hat. Bedeutet, der Einbrecher hat in der Zeit X nicht nur ein handgroßes Loch in den Tresor geschnitten, er hat auch Vollzugriff. Dieser RU-Wert greift, egal, ob der Tresor 30 oder 300 KG wiegt. Es ist prinzipiell egal, ob man den Schlüssel nun in den einen oder anderen packt, der einzige Unterschied ist, dass man sich den Schwereren nicht unter den Arm klemmen kann. Wenn man seine Schränke ordentlich befestigt, geht das aber mit dem 30 KG Würfel auch nicht (so eben). Haut der mit dem 30 KG Würfel ab, um den anderweitig in Ruhe zu öffnen, müsste er nochmals zurück, um den eigentlichen Waffentresor aufzuschließen. Lege ich nun den Schlüssel in einen 30 KG schweren Einser (die gibt es), habe ich zwar gesetzlich unbegrenzte Waffenaufbewahrung, der Widerstandsgrad 1 hat jedoch eine RU von 30/50, also in den bekommt man laut Zertifizierungsstelle genauso schnell ein handgroßes Loch, wie in den Nuller (der dazu dann ganz offen wäre) - das reicht, um einen Schlüssel herauszuholen. Es kommt also ganz auf die Situation an, ob der Täter Zeit und Werkzeug hat oder dieses vorfindet, um sich vor Ort an den Tresor zu machen oder den abtransportieren müsste. Bei leichten Würfeln je nach Befestigung ein überschaubares Problem. Ist der Schlüsseltresor erstmal weg, ist es quasi egal, ob N/0 oder 1, man hat dann alle Zeit der Welt den zu öffnen. Deswegen finde ich das vom Gesetzgeber her etwas merkwürdig, hier einen Gewichtsunterschied beim N/0 zu machen (Kurzwaffen), beim 1 jedoch nicht. Logischer aus meiner Sicht wäre es, hätte man gesagt, bis xxx KG muss alles befestigt werden, darüber darf er frei stehen, so wie es i. d. R. von Versicherungen verlangt wird, dort gibt es häufig die Grenze von 200 KG.
  19. Elo hat hier nur einen Artikel zitiert und das nicht weiter kommentiert. Oder sprichst Du virtuell die im Artikel genannten Personen an?
  20. Danke. „Zeige mir euer WaffG und ich sage euch, wie frei euer Land ist…“ Ich sehe es leider so:
  21. Muss der Satz jetzt lauten, "zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Arzt oder Sachbearbeiter?" Was sind denn das für Gründe? Klingt richtig verfassungsgemäß...
  22. Wenn das Fahrrad nach EN 1143-1 zertifiziert ist…
  23. Wenn Du Muße hast und einen Blick auf Dein Schloss werfen kannst, je nachdem, ob das noch mit Platten verschalt oder eingebaut ist, dort könnte, so ist es bei mir, ein Herstellungsdatum draufstehen. Wenn das jünger ist, als der Tresor, könnte das ein Indiz sein. Die Waffenbehörde stellt sich einfach hin und verlangt einen Nachweis. Steht eben nur das Schloss auf der Rechnung... und wenn man den so gekauft hat, steht das normalerweise auch auf der Rechnung, über welches Schloss der Tresor verfügt. Natürlich kann man auch von privat einen Gebrauchten erwerben. Hat man den jedoch der Behörde gemeldet.... meine hat bei der Waffenkontrolle Fotos von den Schränken gemacht. Die könnten vermutlich nachvollziehen, ob da vorher nur ein Schlüsselschloss vorhanden war. Und dann kommen wir wieder zur Rechnung.... Falls es die Behörde interessiert. Grundsätzlich hast Du recht, das Schloss kommt in die vorgegebene Position und wird festgeschraubt. Das Bedienteil kommt auf die Frontseite. Wenn das Schloss von der Klassifizierung zum Tresor passt, sollte alles ok sein. Aber wir leben in Deutschland...
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