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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. vor 28 Minuten schrieb Papermaker:

    vergessenen Leatherman

     

    Kommt auf den Flughafen an, da soll es tatsächlich Unterschiede geben. Auch, was die derzeitige Gefahrenlage angeht. Ich selbst habe es erlebt, dass man am Sicherheitscheck sein Schweizer abgenommen bekam, solche Messer im Sicherheitsbereich dann im Duty Free kaufen konnte... ist lange her, war aber böser Schwachsinn. Es gab auch eine Zeit, da dürfte man nicht mal ne Nagelfeile mitnehmen, auch das wurde gelockert. Aktuell mangels Reisen - weiß ich es leider nicht. Wobei Luftsicherheit ist nicht WaffG. Da gelten doch andere Regeln. Da sind Dinge im Flugzeug bereits verboten, die man so noch locker mitnehmen kann. Zum Glück gab es dort in letzter Zeit keine großartigen Messerstechereien. Aber will man solche Kontrollen an Bahnhöfen? Wie viele reisen tagtäglich mit der Bahn? Was wäre tatsächlich stichprobenartig an Kontrollen machbar? Wen kontrolliert man, wen soll, wen darf man?

     

    Viel Geschnacke von Nancy und den Innenministern trifft dann irgendwann vor Ort auf Praxis und Realität.

  2. vor 51 Minuten schrieb sonnyboy:

    Na ich denke das zählt zu den Werkzeugen.

     

    https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/220213_allgemeinverfuegung_bpold_h_file.pdf?__blob=publicationFile&v=3

     

    Zitat

    a) Schuss- und auch Schreckschusswaffen

    b) Hieb-, Stoß- und Stichwaffen

    c) Messer aller Art

    d) Reizgas wie Pfefferspray, Tierabwehrspray

    e) Äxte, Beile

    f) Baseballschläger

    g) Wurfsterne

    h) Feuerwerkskörper

    i) Totschläger, Schlagringe

    j) Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante

    k) Teppichmesser, Schwerter und Säbel

    l) Taser, Elektroschockgeräte

    m) Bogen, Armbrüste und Pfeile

    n) Schleudern und Katapulte

    o) Bolzenschussgeräte

     

    Hier werden z. B. Teppichmesser im selben Zug wie Schwerter und Säbel genannt...

  3. vor 30 Minuten schrieb Lokführer:

    Klingenlänge

    Deswegen werden auch Teppichmesser oft in diesen Ankündigungen benannt. Und wenn sonstige, gefährliche Gegenstände verboten sind, dann aber das 6cm Messerchen…. Viel lieber wäre es mir, sie würden sich eindeutig positionieren, wie das mit den Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, wenn die in eine Waffenverbotszone eintreten. Eigentlich sollte das geklärt sein…

     

    Diese ganze Unsicherheitstaktik - ist das pure Dummheit der Verantwortlichen, wird es billigend in Kauf genommen oder steckt Absicht dahinter? Als ob unsere Gerichte nichts besseres zu tun haben, Gesetze verständlich (mal mehr, mal weniger) zu interpretieren. 

     

    Und jetzt wollen die Innenminister das verpflichtend für Bus und Bahn. Wer soll das kontrollieren? Streitet man sich dann auch um die Klingenlänge? Geht es dabei vordergründig um eine „bestimmte Klientel“, oder trifft es dann den Mittvierziger mit Beintaschen an der Hose, aus der ein Clip ragt?

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  4. vor 36 Minuten schrieb uwewittenburg:

     

    Also von Ahnung oder nicht würde ich mich an deiner Stelle etwas zurückhalten!

     

    vor 30 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Ist dir das schon passiert? Mir nicht auch nicht vor 30 Jahren.

     

     

    Ein Mann, der selbst privat nicht betroffen war und dienstlich damit nichts zu tun hatte, will anderen Leute was von der Welt erzählen, weil er - oh staune - mehr weiß, als man denkt. Klingt geheimnisvoll. Das beeindruckt mich wirklich. Ehrlich. Nämlich gar nicht.

     

    Und mir unterstellst Du, ich hätte keine Ahnung. Kann man machen...

     

     

    Zitat

    Du machst Witze? 

     

    In Deinem Punkt? Nein. Das ist nur traurig aus meiner Sicht. Wenn ich betroffen wäre, wäre dies auch nur ein Einzelfall und würde in dieser Diskussion nichts bringen. Aber wenn Du jemanden, der als LWB selbst nicht betroffen sein will und bislang war, Argumente absprechen willst, musst Du damit leben, dass dies einem Büromenschen bei der Kripo ebenso passieren kann. Ich halte die Art und Weise Deiner Argumente für suboptimal und unterstützt den Eindruck, den man von Polizisten heute haben kann. Von Messern haben viele nämlich nur eingeschränkt Ahnung, das Gebiet ist riesig.

     

    Zitat

    Das halte ich für Unsinn, denn da muß nur anderes im Spiel gewesen sein!

     

    Warte...

     

    https://messerforum.net/threads/spyderco-ukpk-uk-pen-knife-sichergestellt-und-bussgeldbescheid-erhalten.142804/

     

    Zitat

    ...Sicherstellung und Bußgeldbescheid eines Spyderco UKPK, das überall als § 42a WaffG-konform aufgeführt ist.

    Im Rahmen einer Kontrolle im Amtsgericht in München wurde das Messer bei mir sichergestellt und obwohl ich versucht habe darauf hinzuweisen, dass ich unter einem Federdruck (Slipjoint) keine feststellbare Klinge erkennen kann, habe ich heute nach nur 6 Monaten einen Bußgeldbescheid bekommen. Ich hatte zwischenzeitlich auch noch mehrere Schriftstücke aus dem Internet und Gesetzestexte geschickt im Rahmen einer "Anhörung", aber die zuständigen Menschen dort scheinen nicht sehr kompetent zu sein.

    (...)

    Gemäß § 42a Waffe ist es verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) zu führen.

    Sie haben daher gegen § 42a WaffG verstoßen und ordnungswidrig gehandelt nach § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG.

    Als Nebenfolge der Ordnungswidrigkeit wird gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes - OWiG - in Verbindung mit § 54 Abs. 1 und 2 WaffG das
    in diesem Zusammenhang von der Polizei sichergestellte Messer eingezogen. Die Einziehung erfolgt sowohl zu Sicherungs- als auch zu Ahndungszwecken, was bei der Bemessung der Geldbuße bereits berücksichtigt wurde.

    Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gaben Sie an, dass es sich bei dem mitgeführten Messer um kein Einhandmesser handeln würde, da die Klinge nicht feststellbar sei.
    Das sichergestellte Messer wird jedoch als Einhandmesser eingestuft, da dieses mithilfe eines Daumenlochs einhändig zu öffnen ist und die Klinge „einrastet“, auch wenn kein Arretierungsmechanismus vorhanden ist. Die Arretierung an sich ist kein Tatbestandsmerkmal des § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG. Die Klinge ist feststellbar, da sie erst bei der Ausübung größeren Druckes einklappt.
    Bei der Bemessung der Geldbuße wurde bußgeldmindernd berücksichtigt, dass Sie keine Kenntnis von der Einhandmessereigenschaft Ihres mitgeführten Messers hatte.

    Bei einem Bußgeldrahmen von bis zu 10.000,00 EUR für Verstöße gegen das WaffG erscheint die festgesetzte Geldbuße tat- und schuldangemessen

     

    Spyderco UKPK

     

    Als Beispiel. Mal abgesehen davon, ein Messer mit in ein Gerichtsgebäude zu nehmen, wurde hier  eine Feststellbarkeit der Klinge erkannt, die eigentlich vom WaffG gar nicht gemeint ist.

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  5. vor 33 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Man muß erst einmal in eine Polizeikontrolle geraten und dann auch noch durchsucht werden. Dazu bedarf es schon einiger Dinge. 

     

    Gehe heute durch einen beliebigen Bahnhof und laufe einer BuPo Streife über den Weg. Ok, einen 70jährigen werden sie wohl nicht unbedingt hops nehmen, aber viele andere gerne. Es reicht, wenn der Clip der Taschenlampe aus der Beintasche schaut - es könnte ja ein Einhandmesser sein. Anfangsverdacht. Bei Waffenverbotszonen sieht das noch mal ganz anders aus. Als LWB sich auf so ein Spielchen einzulassen, wäre grob fahrlässig, so stark wie der politische Wille gerade gegen Waffenbesitz ausgerichtet ist.

     

    Kfz Kontrolle, Einhandmesser in der Seitentasche des PKWs. Schwups, Anzeige am Hals. Fahrer kein "Klientel".

     

    Als ehemaliger Polizist - auch bei der KriPo - solltest Du trotzdem wissen, was eine Owi ist und wie man die ahnden kann. Kleiner Tipp - es muss nicht die Anzeige sein.

     

    Und warum haben die Beamten wenig Lust, immer eine "bestimmte Klientel" zu kontrollieren. Von "nix deutsch" bis hin zu Aggressionen, Beschimpfungen und neuerdings "Rassismus", "Profiling", etc. - da hat doch kaum einer Bock drauf. Zudem lassen sich die Anzeigen viel leichter "erwirtschaften". Rede mal unter vorgehaltener Hand mit Streifenbeamten. Da geht es um Zahlen, Striche in der Statistik, um Mannstärken zu begründen, Personal anzufordern oder zu halten, die Ermittlungsdienste zu stärken, bessere gegenüber anderen Dienststellen dazustehen, eigene Beurteilungen. Da wird Druck aus der Dienstleitung gemacht, obwohl bereits genug andere Arbeit vorhanden ist.

     

    Das sind eventuell alles Punkte, die man aus seinem Büro bei der KriPo nie und nimmer zu Gesicht bekommt. Deine Argumentation überzeugt mich nicht - sorry.

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  6. vor 44 Minuten schrieb uwewittenburg:

     

    Habe Delikte gegen das WaffG bearbeitet und kenne was wem so alles abgenommen wurde.

    Auch die Gegenstände die am Flughafen, Gerichtsgebäuden, Freibädern u.s.w. abgenommen wurden.

    Kein "normaler" Bürger ist dabei vor Gericht gelandet.

     

    vor 43 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Wo warst du deswegen selbst betroffen?

     

    Liest Du meine Post nicht richtig? Und wenn Du in Deiner Bubble nie "normale" Bürger vor Gericht hast landen sehen, woran erkennst Du das genau? Und was hat die Kriminalpolizei mit Owis aus dem 42a genau zu tun? Was mit dem Luftsicherheitsgesetz? Dort wird einem auch das ganz normale Schweizer abgenommen, landen die bei der KriPo? Weswegen?

     

    Zitat

    Ich war bei der Kripo und hatte nichts mir Owi's zu tun.

     

    Ah, genau - nichts. Also wovon redest Du hier eigentlich?

     

    Wenn Menschen, so wie in Bayern, wenn ich mich recht entsinne, wegen eines einhändig zu öffnenden, sich nicht verriegelten Messers (nur die Rückenfeder hält die Klinge, wie beim Slipjoint) vor Gericht landen und auch noch verurteilt werden, weil die Klinge sich ja doch "feststelle"... dann muss diesen Betroffenen erstmal ein Beamter beanzeigt haben, der es eigentlich besser wissen müsste. Und das sind nun keine Messer, die gerne von Messerstechern genutzt werden, weil eben die Klinge dabei einklappen kann. Wer also wird das bei sich gehabt haben?

     

    Also weiterhin - erzähl mir keinen Unsinn.

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  7. vor 1 Minute schrieb Elo:

    haben sich Gerichte nun wirklich auf allen Ebenen (einschl. OLG und BGH) beschäftigt:

     

    Korrekt. Es ging hier aber darum, dass behauptet wird, dieser Paragraf zielt nur auf eine bestimmte Gruppe, ich hingegen sage, dass dies nicht stimmt. Ottonormalbürger ist davon genauso betroffen, wenn nicht sogar mehr, da er nun mal im öffentlichen Raum häufiger angetroffen wird. Dieser unsägliche Messerparagraf gehört gründlich überarbeitet.

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  8. vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Das ist doch ein ganz anderes Thema!

     

    Soweit ich mich erinnere, warst Du Polizist. Du solltest dann also wissen, wie man eine Owi verfolgen kann - oder nicht. Und es gibt einen Unterschied zwischen der Luftsicherheit und dem WaffG. Und die Anzeigen erfolgen nicht nach dem Luftsicherheitsgesetz, sondern dem 42a WaffG. Normale Bürger - keine "angepeilte Klientel". Und das war nur ein Beispiel von vielen. Also weiterhin - erzählt mir da nichts. Einfach mehr mit dem Thema beschäftigen und nicht nach dem Motto: "Mich betrifft es nicht, also ist es kein Problem". Bubbledenken.

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  9. vor 47 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Hattest du schon ein Problem damit?

     

    Ah, nur wenn man direkt kein Problem damit hatte, ist man glaubwürdig? Ich bin als LWB nicht so blöd, mir unnötig solche Probleme aufzuhalsen.

     

    Schau einfach mal in gängige Messerforen, wie da die Leute angepixxt werden durch fleißige Polizisten. Zudem habe ich Kontakt zu etlichen BuPolizisten und kenne da einige Vorgaben und Internas. Ich verfolge das Thema aus Eigeninteresse schon seit es besteht. Und es ist ein Problem nicht für die eigentlich gedachte Klientel, sondern für jeden, normalen Bürger. Auch an Flugsicherheitskontrollen gang und gäbe, dass vergessene Einhandmesser beanzeigt werden (müssen - Vorgabe der Dienstleitung), das sind normale Menschen, die dort in den Urlaub fliegen. Erzähl mir also keinen Mist.

    • Wichtig 3
  10. Mir musst Du das nicht sagen, ich halte mittlerweile die Aussagen aus Richtung der Polizei für traurig, fragwürdig, hilflos, anmaßend… ich betrachte es für mein gutes Recht, mein Leben, Leib und Eigentum gegen rechtswidrige Angriffe zu verteidigen. Mit allem, was in dem Augenblick greifbar ist. Singen und an den Händen fassen können sich gerne die Woken.

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  11. Habe ich etwas verpasst, oder erzählt ein Pressesprecher der BuPo völligen Blödsinn?

     

    https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/osterwiese-2023-waffenverbot-durch-bundespolizei-am-bremer-hauptbahnhof-92176281.html

     

    Zitat

    „Waffen und gefährliche Gegenstände haben im Bahnhofsbereich und auch in Zügen einfach nichts verloren“, berichtet Jörg Ristow, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Hannover auf Nachfrage von kreiszeitung.de. Dementsprechend gelte das Verbot in den beschriebenen Zeiträumen für alle, auch für Frauen, die sich gegebenenfalls mit Reizgas schützen wollen. „Reizgas ist sowieso abzugeben. Voraussetzung zum Führen ist der kleine Waffenschein.“ Aber auch auf das Mitführen von Tierabwehrspray würden die Beamten mehr achten.

    Nach Aussagen der Polizei müssen Frauen demnach mit einer Strafe rechnen, wenn sie Abwehrspray bei sich tragen.

    „Dass das Mitführen von solchen Gegenständen zur eigenen Sicherheit beitrage, ist ein Trugschluss“, so Ristow weiter. Waffen dieser Art können einem Menschen abgenommen und gegen ihn verwendet werden. Der Schwerpunkt der Aktion sei das Unterbinden der Mitnahme von Messern. In der Vergangenheit habe es Vorfälle im Zusammenhang mit Heranwachsenden gegeben, die es zu vermeiden gilt.

     

    Seit wann benötigt man für die Dose Reizgas, vermutlich ist da kein Tierabwehrspray mit gemeint, den KWS????

     

    Und witzig, aber auch dummbadelig finde ich, wenn man sich die Gegenstände durchliest, die man auch nicht mitnehmen darf, u. a. Wurfsterne, die seit vielen Jahren komplett verboten sind, wenn ich mich nicht irre. Die darf ich auch außerhalb einer solchen Zone nicht mitnehmen. Totschläger und Schlagringe ebenso. Das klingt für den etwas einfacheren Genossen fast so, als ob das außerhalb erlaubt sei.

     

    Die Begründung, warum man auch sonst nichts zur Gegenwehr mitnehmen sollte, halte ich dann für doch überzogen. Klar, kann es einem passieren, dass man sein Spray weggenommen bekommt und die Ladung im eigenen Gesicht landet. Die Frage ist nur, hat der Pressesprecher bei solchen Aussagen auch mal eine belastbare Statistik zur Hand, oder macht man es sich wieder mal nur einfach?

     

    Gerade Frauen dann mit "Strafen" zu drohen, die sich einfach nur schützen wollen, ist dann irgendwo schon Hohn. Wenn solche Aktionen eher doch auf Messer gezielt sind und auf Heranwachsende, sollte man dies auch so deutlich machen und gezielt kontrollieren. Leider finde ich nichts darüber, inwiefern ein KWS einen von diesem Verbot befreit, das sollte doch eigentlich so sein?

     

    https://knife-blog.com/kleiner-waffenschein-fuer-messer/

     

    Zitat

    Wie steht es also zum Ende des Jahres 2021 in Deutschland um die vom Gesetzgeber gewährten Ausnahmen für Besitzer von Waffenscheinen, Waffenbesitzkarten und kleinen Waffenscheinen? Bietet ein kleiner Waffenschein Rechtssicherheit? Wie verhalten sich die Behörden in Hamburg, Berlin, Köln und München?

    Tatsächlich lässt sich keine dieser Fragen für ganz Deutschland einheitlich beantworten, obwohl das Waffengesetz als Bundesgesetz zwischen Nordsee und Zugspitze unverändert zu gelten hat. Auch im föderalen System stehen Bundesgesetze gemäß Art. 31 GG über den Landesgesetzen und setzen diese gegebenenfalls außer Kraft. Das Polizei- und Ordnungsrecht ist aber nicht Sache des Bundes, sondern obliegt den Ländern.

    (...)

    Haben wir im Mai 2020 einheitliche Bestimmungen für das Führen von Messern in Waffenverbotszonen? Hätten wir. In einer idealen Welt. Praktisch unterscheidet sich die Flickschusterei der Umsetzung des geänderten Waffengesetzes in die Verwaltungsvorschriften der Länder nicht vom Durcheinander bei Kontaktverboten und Ausgangsbeschränkungen. Es kommt sogar noch schlimmer: Einige Bundesländer scheinen entschlossen zu sein, die Ausnahmeregelungen für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu sabotieren.

     

    Beispiel Berlin. Auf Anfrage von Journalisten streiten Verwaltungsbehörde und Polizeiführung die vom Gesetzgeber in §42 Abs. 6 WaffG festgelegten Ausnahmen nicht nur ab, sondern bezeichnen sie sogar als „von Journalisten frei erfunden“. Dabei lässt der Gesetzestext überhaupt keine Zweifel zu, denn es heißt:

    • In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei
    • 1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,
    • […]
    • §42 Abs. 6, WaffG
    • (...)

    Die Eingangsfrage, ob man als Messerbesitzer ein nach §42a WaffG erlaubtes Messer auch in einer Waffenverbotszone legal führen darf, lässt sich daher weder grundsätzlich noch für ein einzelnes Bundesland beantworten. Obwohl das Waffengesetz die Ausnahme für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis in aller Deutlichkeit formuliert, fehlt es derzeit an entsprechenden Verwaltungsanweisungen der Bundesländer.

     

    Es ist schon mehr als frech, in einem Rechtsstaat ein Bundesgesetz jeweils zu interpretieren und für maximale Rechtsunsicherheit zu sorgen. Da ist wohl eher der Gedanke dahinter, eine komplette Vergrämungspolitik zu verfolgen, damit keiner mehr ein Messer mehr mitnimmt. Das trifft jedoch eher den rechtstreuen Bürger, nicht den üblichen Messerstecher.

     

    Meiner Ansicht nach, sollte man nicht über immer mehr Verschärfungen nachdenken, sondern Rechtssicherheit herstellen und es mehrfach überprüften Bürgern mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis einfacher machen, denn diese stellen keine Gefahr da.

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  12. Wieso wird hier eigentlich ein TÜV mit der Waffenkontrolle verglichen? 

     

    Die HU soll sicherstellen, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Hier wird also das Fahrzeug und nicht der Halter überprüft. Wenn die Waffenkontrolleure gleich noch eine Inspektion meiner Waffen vornehmen würden, mit Servicedienstleistungen, ja dann... aber so betrifft es die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Weil man Angst vor Menschen hat, die wohl kaum besser überprüft und durchleuchtet werden, wie eben die LWB. Macht man das bei Polizisten, BW und Co eigentlich auch regelmäßig?

     

    Die Waffeninspektionen der BuPo richten sich danach, dass die Waffen ordnungsmäßig funktionieren, Verschleißteile ausgetauscht werden und sie sicher in der Handhabung sind (Abzugsgewicht z. B.). Das muss auch nicht der Beamte bezahlen, das Überprüfen läuft eben intern durch eigenes Personal.

     

    Bei den Waffenkontrollen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen geht es - außer um Gebühren - eben nicht um die technische Sicherheit der Waffen.

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  13. vor 53 Minuten schrieb Elo:

    Der VDB begleitet in Niedersachsen eine Klage gegen Kostenpflicht von Aufbewahrungskontrollen:

     

    Sehr schöne Aktion. Das wird natürlich Jahre dauern, sollte das wirklich seinen Weg durch die Instanzen gehen, aber ein für LWB positives Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dem könnten sich auch die Länder schlecht verschließen. Hier gab es vom Oberverwaltungsgericht einen Daumen hoch für die Gebühr, also zahlen. Ich persönlich halte das - da es die öffentliche Sicherheit und Ordnung betrifft - für eine Position, die aus Steuermitteln beglichen werden müsste. Auch wenn das Oberverwaltungsgericht quasi begründet hat, der LWB wäre der Auftraggeber der Kontrolle - was völliger Schwachsinn ist - und somit zahlungspflichtig. Ebenso müssten anfallende Gebühren für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit aus Steuermitteln bezahlt werden.

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  14. vor 25 Minuten schrieb Elo:

    Hamburg drängt auf Änderungen im Waffenrecht

     

    Ist das nicht dieser Innensenator mit dem P-Gate? Und warum soll man als Normalbürger sein Taschenmesser nicht mehr bei sich haben dürfen? Auf der anderen Seite wird es immer einfacher für Kriminelle, wenn man die Menschen komplett entwaffnet... ein letztes Foto mit dem Handy wäre dann noch möglich....

     

    Und von dieser ganzen Videoüberwachung halte ich rein gar nichts, denn eine Kamera kann niemandem helfen, wenn es rund geht. Nachher können sie aber alle hübsch gucken, wie es abgelaufen ist und beim Richter vor- und zurückspulen...

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  15. "Wozu braucht es ein Waffenforum?"

     

    Zitat

    Als KI-Modell habe ich keine Meinung, aber ich kann sagen, dass ein Waffenforum als Plattform für Diskussionen und Austausch von Informationen über Waffen und deren Nutzung dienen kann. Es kann auch als Ort für den Verkauf und Kauf von Waffen und Zubehör dienen. Für einige Menschen kann es auch ein Ort sein, um ihre Leidenschaft für Waffen zu teilen und sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen. Allerdings kann ein Waffenforum auch kontrovers sein, da es Diskussionen über Waffengesetze und -kontrolle auslösen kann.

     

  16. vor 7 Stunden schrieb Elo:

    Bundesinnenministerin Faeser drängt weiter auf ein Verbot von Messern in Zügen und Bussen.

     

    Oh man, immer die gleiche Leier. Sie soll endlich anregen, dass das Abstechen anderer Menschen verboten wird. Das wirkt. Ganz sicher.

     

    :bump:

     

    Zitat

    Bei der Deutschen Bahn ist es schon jetzt verboten, Gegenstände mitzuführen, die - Zitat - "geeignet sind, Mitreisende zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen"

     

    Oh, cool, dann müssten als erstes Hände und Füße verboten werden. Hm, sind keine Gegenstände... also Flaschen wären dann auch verboten? Thermoskannen? Regenschirme? Gehstöcke? Werkzeug jeglicher Art? Schnur? Handys? Kugelschreiber? Flaschenöffner? Laptops? Scheren? Nadeln? Taschenlampen? Gürtel und deren Schnallen? Große Uhren?

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