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Last_Bullet

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Beiträge von Last_Bullet

  1. Ich finde das heft gar nicht so übel. Hochpreisige Produkte, ja, irgendwie scheint das ganze Zeug in diesem Bereich gutes Geld zu kosten, ist eben ein erwachender Markt auf dem die Hersteller Kohle machen wollen. Aber es gab auch schon genug Artikel, wie man mit wenig Geld eine optimale Ausstattung zusammen bekommt. Und so ein Heft ist ein guter Einstieg in den Survivalbereich. Zu komplex schreckt vielleicht auch eher ab.

  2. vor 1 Stunde schrieb Hagen:

    Euch ist doch schon klar, dass Ihr mit der Kombination "Prepper" + "Waffen" von Maasmännchen und Co. in eine Schublade mit "Reichsbürgern" gesteckt werdet und damit Grund liefert, die Zuverlässigkeit zu verlieren? Was bedeutet, dass etwaige legale Waffen nicht erst kurz vor Schluss (was wirklich ein Ding der Unmöglichkeit wäre), sondern ab jetzt in aller Ruhe und mit deutscher Gründlichkeit, Stück für Stück, einer nach dem anderen, konfisziert werden können.

    Ich frag mich eigentlich, warum?

     

    https://de.wikipedia.org/wiki/Prepper

    Zitat

    Prepper (abgeleitet von englisch to be prepared, deutsch ‚bereit sein‘ bzw. dem Pfadfinder­gruß: englisch Be prepared, deutsch Allzeit bereit) bezeichnet Personen, die sich mittels individueller Maßnahmen auf jedwede Art von Katastrophe vorbereiten: durch Einlagerungvon Lebensmittelvorräten, die Errichtung von Schutzbauten oder Schutzvorrichtungen an bestehenden Gebäuden, das Vorhalten von Schutzkleidung, Werkzeug, Funkgeräten, Waffen und anderem. Dabei ist es unwichtig, durch welches Ereignis oder wann eine Katastrophe ausgelöst wird.[1] Viele Themen der Prepper überschneiden sich mit denen der Survival-Szene.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsbürgerbewegung

     

    Zitat

    Die Reichsbürgerbewegung bzw. die ihr zuzurechnenden Gruppierungen bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat. Sie weigern sich mit dieser Begründung, unter anderem Steuern und Bußgelder zu zahlen oder Gerichtsbeschlüsse und Verwaltungsentscheidungen zu befolgen. „Reichsbürger“ berufen sich darauf, dass ihrer Meinung nach das Deutsche Reich weiterhin fortbestehe, entsprechend ihrer Ideologie entweder in den Grenzen des Deutschen Kaiserreichs oder in denen von 1937. Dieses werde als Organisation durch eine „kommissarische Reichsregierung“ (KRR) oder Ähnliches vertreten, welche verschiedene Gruppen jeweils für sich beanspruchen. Die Reichsbürgerbewegung wird manchmal auch als „Reichsbürger“-Szene oder Anhänger der „Reichsideologie“ bezeichnet. Der Szene zugeordnet werden auch die sogenannten „Selbstverwalter“, die behaupten, durch einseitige Erklärungen aus der Bundesrepublik und ihrer Gesetzgebung „austreten“ zu können, sich dabei aber nicht unbedingt auf das Deutsche Reich beziehen. Zu der von unterschiedlichen Gruppierungen der Reichsbürgerbewegung vertretenen Ideologie gehören Verschwörungstheorien, oft die Ablehnung der Demokratie, Ideologieelemente des Rechtsextremismus, Geschichtsrevisionismus und teilweise die Leugnung des Holocausts.

    Ich erkenne zwischen den Gruppen ein deutlichen Unterschied. Mit welchem Recht sollte jemand, der sich auf Katastrophen (kann ja auch ein Anschlag auf unsere Infrastruktur sein), vorbereitet von unserem Maasanzug mit einem Reichsbürger auf eine Stufe gestellt werden? Ein richtiger Prepper wird zudem keine Schusswaffe benötigen. Da gibt es andere Wege und Mittel.

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  3. Zitat
      Am 28.1.2018 um 10:12 schrieb Knalle Peng:

    Teleskop-Schlagstöcke sind nicht verboten.

    Richtig, aber das Führen.

    Ach, immer diese Schlagstöcke, nen schöner Axtstiel aus Hickory in allen Längen als Werkzeug (Verschleißteil) oder ein verkürztes Queue (meine Arme sind nicht so lang) als Sportgerät darf man schon dabei haben.:teu35:, da gibt es noch mehr Zeugs, Baumärkte sind voll davon. Kann man dann zwar immer noch wegnehmen, aber das muss schon gut begründet sein und dürfte das WaffenG nicht tangieren. Sie wollen es doch so. Dieser Quatsch was man noch alles besitzen, aber nicht mehr führen darf, ist nur noch dummfrech. Und wen man damit eigentlich treffen will, ist total egal, denn man kann die Gesetze gegen jeden anwenden. Zweihandmesser kommen wieder in Mode und auch da sind die Hersteller kreativ. Sicherer wird damit nur eines: Der Straftäter weiß, dass er mit masse auf unbewaffnete, gesetzestreue Bürger trifft. Man sollte sich seitens des Gesetzgebers mal in Ländern die Statistiken, was Gewaltkriminalität angeht, ansehen, wo richtig harte Waffengesetze gelten. Das muss nicht unbedingt besser aussehen, die Briten haben u. a. da so ihre Probleme. Aber ich bekomme eher den Eindruck, dass die Volksentwaffnung, die von den guten Menschen auch noch laut bejubelt wird, einen ganz anderen Hintergrund hat.......

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  4. vor 3 Minuten schrieb rwlturtle:

    Aha. Noch so einer mit einem 4mm Zentralfeuer Westenkiller!

    :drinks:

    Jo, irgendwann mal in was auch immer für einem Taumel angeschafft. War dann doch von der Leistung der M20 etwas ernüchtert, da haut meine mit dem F gestempelte HW45 wesentlich mehr rein. Aber naja. Dass es die Munition nicht mehr gibt, hat mich dann doch etwas erschreckt. Jetzt habe ich also Altmetall daheim, den sich die Behörde bei der regelmäßigen Waffenkontrolle natürlich genauestens anschaut, jaaanz jefährlich, dat Ding.

  5. Am 16.2.2018 um 14:06 schrieb rwlturtle:

    Wird sich, wenn der Bedarf da ist und Kunden mit Aufträgen drohen, schon eine Firma finden, die die 4m20 wieder herstellen.

    Schön wäre es, hab da auch noch was im Stahlschrank liegen, gut eingeölt, fast nie genutzt, könnte man ja mal wieder etwas Spaß mit haben....

  6. vor 3 Minuten schrieb rwlturtle:

     

    Salut: Lauf zerstört, ist in der Lage Platzpatronen abzufeuern.

    Deko: Lauf, Verschluß und bei Kurzwaffen Griffstück zerstört, kann man werfen.

    SRS "Waffe": bis auf wenige Ausnahmen Zinkdruckgusskram, der grade mal den Abschuß gasdruckreduzierter Platzpatronen aushält.

    Luftdruckwaffe: 7,5 Joule maximal oder noch aus DDR oder vor F Zeiten.

     

    Achtung, gefährlich, Alarm, Alarm!! :aug::mega_shok:

     

    Die Entwaffnung kann weiter gehen. Ich habe gerade wegen Reiseabsichten mich mal mit dem Messerecht in der EU befasst, gibt es eine schöne Übersicht auf dem Knifeblog. Wir in D sind nicht die schlimmsten Spinner, was Einschränkungen angeht. Das geht noch besser schlechter.

  7. Hallo!

    Ich habe eine Frage, da mir dies nicht mal mein SB der Waffenbehörde beantworten konnte:

    Darf ich eine Kurzwaffe zusammen mit verbotenen Messern (z. B. Faustmesser, Butterflymesser), für die ich eine Genehmigung des BKA besitze, in einem B-Tresor aufbewahren?

    Im §36 (2) WaffenG steht: "Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). "

    Die verbotenen Messer gelten ja nach meinem Wissen als "verbotene Waffen" im Sinne des Gesetzes.

    Vielen Dank.

  8. Also erstmal vielen Dank an Mausebaer für sein Engagement! icon14.gif Dass die vom BKA auch so "schlau" sind wie die meisten Waffenbesitzer, was das neue Waffenrecht angeht, läßt mir graue Haare wachsen. Wenn die es nicht wissen, wer denn dann? Was kommt da auf den Berechtigten zu? Muss ich demnächst, wenn ich ein Messer oder eine Gaspistole kaufen möchte mir erstmal eine Beratungsmarke im Waffengeschäft ziehen und auf den Aufruf warten? Benötige ich einen Psychotest für den Erwerb eines Kartoffelschälers? Werden demnächst Sylvesterböller nur noch gegen Vorlage einer Erlaubnis ausgehändigt, für die man einen Antrag beim zuständigen Amt stellen muss? Könnte nicht etwa fast das gesamte Werkzeug im örtlichen Baumarkt demnächst unter das Waffengesetz fallen (dort soll es fürchterliche Äxte, Schneidbrenner, scharfe Schraubendreher und schwere Hämmer geben) shocked.gif

    Was ist hier eigentlich los in Deutschland??? Hilfe, ich will weg hier!

    crying.gif

  9. Hallo Leute!

    Ähm, jetzt bin ich aber ein wenig irritiert. Man kann seinen Messeraltbestand beim BKA "anmelden", bzw. um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen? Wie geht denn das? Tausend Formulare und wenn es nicht genehmigt wird automatisch eine demokratische Hausdurchsuchung nach dem Motto: "Irgendwo muss er ja das Ding versteckt haben und vielleicht finden wir auch noch was anderes" mad1.gif? Ist ja beliebt, um einen Eintrag im Strafregister zu bekommen, schon hat sich das mit dem zukünftigen Waffenbesitz erledigt. Tolle Wurst. Aber zurück zum Thema: Formloses Schreiben ans BKA? Wer ist dort der Ansprechpartner, welche Begründungen fruchten, ausser die "Historische Waffensammlung"? Und warum muss man eigentlich immer eine Sammlung haben und kann nicht einfach das Messer besitzen und benutzen mad.gif?

    Ich verstehe sowieso nicht denn Sinn dieses Verbotes. Wann wurde der letzte mit einem Wurfstern überfallen? Nie was darüber gelesen. Oder haben die zuviel Ninjafilme geschaut?

    Jede anständige Fleischmesser aus der Küche ist in den falschen Händen ein fürchterliches Instrument. Und nur weil bei einem Raubüberfall ein Auto einer bestimten Marke bensutzt wurde, wird diese ja auch nicht gleich verboten mad.gif.

    Aber das scheint typisch Deutsch zu sein, immer schnell verbieten, ist ja am billigsten. Und wenn irgendwann einmal uralte Messerbestände ans Tageslicht kommen, die schon längst verboten sind, ohne dass das der Besitzer zu Kenntnis nehmen konnte (oder wird jetzt jeder Bürger von Otto angeschrieben???), schon ist man illegaler Waffenbesitzer und die Kriminalstatistik hüpft vor Freude gaga.gif

    Na dann Prost und schon mal danke für die Antwort!!!

    Übrigens: Frohes neues Jahr bzw. guten Rutsch!!

  10. Danke für die schnelle Antwort smile.gif. Komisch, macht für mich irgendwie keinen Sinn, da diese Messer in den Kriminalitätsstatistiken kaum eine Rolle spielen (genau wie Wurfsterne confused.gif). Ich kann mit jedem anderen vernünftigen Messer (z. B. Tanto) eine derartige Krafteinwirkung entwickeln, dass dieses einen großen "Schaden" verursacht. Damit soll ja wohl ein Verbot begründet werden, dass man genau dies mit dieser Bauart von Messer vollbringen kann (Stichverletzung). Gut zu wissen, das z. B. Jäger / Kirschner ausschließlich zu den "guten" Menschen gehören und somit ein solches Messer nach dem 01.04.03 noch legal besitzen dürfen (... gaga.gif).

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