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Raiden

WO Silber
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  1. Steht dem nicht das entgegen? Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.
  2. Naja, knapp 30% wählen immer noch SED...
  3. Habe ich, und wenige andere, schon vor zig Monaten gesagt, was von vielen als Panikmache abgetan wurde. Jetzt versucht man, 2-3 Wochen vor dem ultimativem Supergau, die Kohlen mit Bettel- und Du-Du-Du-Briefchen aus dem Feuer zu holen. Der Erfolg oder eher Nichterfolg ist absehbar.
  4. Da ich es nicht wiederfinde: Wie ist nochmal der weitere Fahrplan? Wann sind die nächsten Lesungen und welche Schritte folgen dann?
  5. Ich wollte es gerade sagen. Ich glaube, wir machen uns mit unseren ständigen Briefchen und Karten als einzige Aktionen langsam eher lächerlich.
  6. Seehofer: "Mir konnte noch niemand begründen, warum er ein Magazin>20 Schuss braucht." Mir konnte noch niemand begründen, wo dabei das Problem wäre.
  7. Was haben Erbwaffen mit Schießsport zu tun?
  8. Aluhut Die Austrocknung ist gewollt, damit vermieden werden kann, dass SpoSchü Schlumpf seine Freunde mit gemeingefährlichen Waffen ausstatten kann, wenn sie selbst nur Mistgabeln und Fackeln hätten. "Die da oben" haben Schiss. Dazu passt auch der geplante Burggraben um den Reichstag. /Aluhut
  9. Ahja und die unter 1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren); 1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine verbotenen Lampen, Laser und Nachtzielgeräte sind also nur für Vollautomaten etc. bestimmt. Die Nummern 1.2.4.3, 1.2.4.4 und 1.2.4.5 beziehen sich auf 1.2.4: für Schusswaffen bestimmte Wenn klugscheißen, dann schon richtig.
  10. Nein, es heißt: „1.2.4.3 Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 20 Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers auf- nehmen können; 1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann; 1.2.4.5 Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 sind;“ Eine Einschränkung auf HA findet sich nicht. Exaktes Lesen und so.
  11. So ein kurzes Scheißteil hat mich auf der DM einige Plätze gekostet, da es sich einfach nicht vernünftig greifen lässt. Marginal finde ich das nicht. Zu neuen wesentlichen Teilen: -Gehäuse wesentlich und damit der Grundwaffe gleichgestellt. Waffen a la Niedermeier (Teilesätze mit Lauf und Verschluss komplettiert, VA-Funktion deaktiviert) dürften damit Geschichte sein. -Verschlussträger wesentlich: besonders beim M1 Carbine oder Garand praktisch. Bricht der Ladegriff, darf man erstmal schön zum Büchser anstatt einfach ein Ersatzteil reinzuschmeißen.
  12. Sehr löblich, viel Erfolg. Wenn ich jedoch sehe, dass in einer Vereinswhatsappgruppe mit ~50 Mitgliedern auf das Posten des BDS-Newsletters keine Reaktion erfolgt, sehe ich dunkelschwarz.
  13. Warum auch entgegenkommen? Man will systematisch den Schießsport zerstören, das sollte spätestens jetzt auch dem letzten Schlumpfschützen bewusst sein.
  14. Gerade zur gelben hieß es immer, dass darauf auch Waffen gehen, die man nur als Gast auf Schießen oder Wettkämpfen anderer Vereine schießt. Jetzt wird man maximal geknüppelt, die Auslegung widerspricht in höchstem Maße der ursprünglichen Intention. Die kommende Verschärfunf ist ein riesiges F I C K T E U C H in unsere Richtung, die Hinterzimmergespräche und Gehimdiplomatie haben - wie üblich - versagt, auf ganzer Linie.
  15. Ich kann nur daran erinnern: Wenn etwas schlecht auszulegen ist, wird es schlecht ausgelegt werden. Als ich "damals" 12/18/Jahr/Waffe angesprochen habe, kamen gleich die ewig gleichen, hochnäsigen Neunmal- und Altklugen um die Ecke und faselten was von Panikmache. Jetzt gucken eben alle blöd aus der Wäsche.
  16. Gibt es schon Infos zu der gestrigen Anhörung der Schießsportverbände?
  17. Hier sehe ich auch noch ein großes Problem, sobald Gehäuse zu wesentlichen Teilen geworden sind.
  18. Nein, erst wenn das Magazin eingesetzt ist.
  19. Und? Ist die Verleugnung damit ungeschehen?
  20. Wenn der Einfluss schon begrenzt ist, dann braucht man nicht noch zusätzlich schwachsinnige Anscheinsächtungskampagnen oder Verbote unterstützen. Das ewige Rumgehacke des DSB auf allem, was nicht DSB ist, stört nicht nur, es stört gewaltig!
  21. Damit wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet. Welche Qualifikationen hat der 08/15-Sachbearbeiter denn, um die persönliche Eignung festzustellen oder zu verneinen?
  22. Zitat Stellungnahme DSB: "Im Gegensatz dazu sind die ebenfalls im Waffengesetz genannten Pfeilschussgeräte von erheblich höherer Gefährlichkeit, die zumindest in letzter Zeit zunehmend als Mehrlader eingesetzt werden. Hier unterstützen wir das Ansinnen zur stärkeren Regulierung dieser auch nicht im sportlichen Wettbewerb eingesetzten Schussgeräte." St. Florian schlägt wieder zu. Es kann einfach nicht gelassen werden.
  23. Abstimmen, bis es passt. Sehr demokratisch.
  24. So ein Schwachsinn...Mit einer meiner Waffen bin ich genau 2x auf dem Schießstand gewesen, zum Einschießen auf 50m und 100m, bevor es zur Landesmeisterschaft ging, die ich gewonnen habe. Im Sinne der Autonomie des Sportes würde ich gerne selber bestimmen, wieviel Training ich benötige, um für einen Wettkampf gerüstet zu sein!
  25. Falls es wen interessiert: In Belgien wurde das Verbot auch rückwirkend beschlossen. Behalten darf man die Magazine, wenn man den Erwerb vor dem Stichtag nachweisen kann. http://www.wapenunie.be/nieuws/2019/ministerieel-besluit-ladercapaciteit-gepubliceerd-in-staatsblad
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