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Cascadeur

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  1. Die Kriegswaffeneigenschaft des Laufes lebt durch das Anbringen des Mündungsfeuerdämpfers wieder auf.
  2. Andersrum ist es richtig, wenngleich es auch zum selben Ergebnis führt.
  3. In der Fragestellung geht es um eine Schmeisser AR 15 Dynamic L. Anschein JA. Ausschlusskriterien NEIN.
  4. @Oldmiller und @ChrissVector haben sich schon vergeblich abgemüht.
  5. Sorry, du hast den Paragraf 6 mal überhaupt nicht verstanden. 🤪 Ist keines der Kriterien erfüllt, darf die Waffe trotz Anschein sportlich genutzt werden. Und dies auch ohne Feststellungsbescheid.
  6. Auf welcher Grundlage soll das oben genannte Modell vom Schießsport ausgeschlossen sein? Es erfüllt keines der Kriterien. Der Bescheid bringt bestenfalls Sicherheit bei den sogenannten neumodischen Sportmodellen mit Lauflängen unter 40 cm.
  7. BW steht für Baden-Württemberg, nicht Bundeswehr. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.polizei-in-baden-wuerttemberg-alle-streifenwagen-bekommen-neue-waffe.ef3c07a5-f9e5-4666-8a63-1c2efc400c38.html
  8. Die MP7 als Ersatz für die MP5 in BW war eine krasse Fehlentscheidung meiner Meinung nach.
  9. Das tut sie nicht. Eine 9 mm wird beim ersten Penetrieren meistens durch Einbauten ordentlich abgelenkt und unter schrägem Auftreffwinkel ist die Durchschlagskraft für die zweite Türe dahin. Und jeder Winkel bei der Schussabgabe wirkt sich sowieso entsprechend aus. Für die .223 kann man aber die Aussage noch eher unterschreiben.
  10. Der deutsche Durchschnittspolizist ist also gleichzusetzen mit seinem französischen Kollegen aus einer Spezialeinheit. Interessante These. 🤔
  11. Sehe ich nicht so. Der normale Polizist ist kein Waffenspezialist, daher macht eine rückstoßärmere Waffe im Vergleich zu 300 BLK schon Sinn. Und die Überlegenheit der .223 gegenüber 9 mm wurde bereits Ende der 80er nach dem Gladbeck-Drama von S. Hübner dargelegt.
  12. So wie in den USA? 🙄
  13. Ich kann nicht verstehen dass jede Landespolizei hier ihr eigenes Süppchen kocht und man sich nicht zu einer „Sammelbestellung“ einfindet. Hessen hat meiner Ansicht nach die bessere Wahl getroffen, sowohl was Waffe aber auch Optik angeht. https://www.polizeipraxis.de/ausgaben/2024/detailansicht-2024/artikel/neue-mitteldistanzwaffe-bei-der-hessischen-polizei-heckler-koch-g38.html
  14. "Passe-moi ton Famas !" https://www.francetvinfo.fr/faits-divers/terrorisme/attaques-du-13-novembre-a-paris/enquete-sur-les-attentats-de-paris/video-attentats-du-13-novembre-au-bataclan-des-militaires-attendaient-l-ordre-d-intervenir_1373785.html
  15. „Schalldämpfer überreguliert?„ Was ist in unserem WaffG nicht überreguliert? Paragraf 6, sportliche Nutzung… Große Magazine… Mengenbegrenzung gelbe WBK… Schlüsselthema Tresore… Mir fällt noch viel mehr ein, wo soll man da anfangen? 🤷🏻‍♂️
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