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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. betrachtet mal die Einsteck/Reduzier/Fangschuß-Teile wie WS/WL.....dann ist das mit der Munitionsberechtigung auch nimmer so wild die Dinger gehören dann zur Waffe...... vgl. Beitrag #35.... brauchts auch keinen Bedürfnisnachweis für die Munition WBK-Eintrag und Stempel für Munition (auf grün)
  2. manchmal hilft ein Tritt in den Allerwertesten mehr, als jahrelanges Händchentätscheln!
  3. Edit....weil eh für die Katz...
  4. der richtige Wortschatz ist nicht zu unterschätzen, ebenso die richtige Wortwahl! Beispiel?...ok. Verein will genehmigte Schießzeiten für eine Vereinsveranstaltung überschreiten. Imissionsschutzgesetz, Lärm blablabla..... Abstimmung mit dem zuständigen Amt...... kann für ne bestimmte Anzahl an Terminen ( pro Jahr) beim Amt angezeigt werden....... Fall erledigt! was macht das kleine alzilein?....... gibt der Vorstandschaft die Empfehlung "zeigt die Schießzeitüberschreitung, wie mit dem Amt vereinbart!!!, an" was machen die Helden?....... sie BEANTRAGEN ....... also prüft das Amt.....und das Ende vom Lied war..... eine zeitliche Beschränkung....und eine Beschränkung der Gesamtschußzahl für diesen Zeitraum. tja! drum melde ich dem Amt kein WS, ich zeige den Erwerb desselben an! q.e.d.
  5. melden musst Du garnix. Du hast Deiner zuständigen Behörde den Erwerb anzuzeigen. und selbstverständlich wird ein WS in die WBK eingetragen!... wo kämen wir denn dahin! das ist schließlich Deutschland und wir haben ein Waffengesetz! "keinen Platz wegnehmen"... oh Leute macht Euch endlich mal schlau, das spart so blöde Sprüche aufgrund von Minderwissen! JEDER Eintrag in einer WBK nimmt Platz weg! irgendwo muss man die Buchstaben und Stempel ja unterbringen!! "wie beim Munitionskauf". was, Du meldet Deinen Munitionskauf Deiner Behörde? ...ich plädiere nochmals, und ausdrücklich, für eine halbjährliche Sachkundewiederholungsprüfung!.... Sachen gibts.........unglaublich.
  6. wenn die nicht in der DDR hergestellt worden wäre........ sondern beispielweise in der Tschechoslowakei... ... wo hab ich das nur gelesen....fällt mir jetzt nicht mehr ein!!!
  7. dass Du "anderst" bist, war mir längst klar......
  8. wieder mal zu faul Alles selbst zu lesen und dann noch bissl Hirnschmalz einzusetzen? ....ist ja auch so einfach...wird sich schon wer finden ....
  9. dann versuch doch das über diesen bekannten Händler abzuwickeln!
  10. so langsam sollte hier mal jemand durchwischen, oder alternativ dicht machen!
  11. im Nachgang einer tatsächlichen Notwehrsituation könnte das sogar durchaus weniger "Stress" nach sich ziehen, als beim bloßen unerlaubten Führen erwischt zu werden..... ...aber das sind Spitzfindigkeiten.... da "Johanna" ohne Waffenschein sowieso keine Waffe führen wird (ausserhalb der berechtigten Jagdausübung!) ..und auch keinen Waffenschein erhalten wird....
  12. alzi

    A-Schrank

    der A-Schrank kann doch nix dafür, wenn der Hersteller nur 7 Halterungen reingemacht hat........ .....hätte er 20 reingemacht, dürftest trotzdem nur 10 LW reinpacken. A-Schrank: bis zu 10 LW.... von der Größe des Schranks oder der Anzahl an Halterungen steht im WaffG und der AWaffV nix!
  13. sind wir sachkundig? falls nein, könnte ich diese Frage ja grade noch so verstehen..... falls ja, wissen wir was Sache ist und auch wo wir das Straßmaß nachlesen können!
  14. bei uns ( und bei einem der Nachbarvereine ) gibts keine Probleme mit Minustemperaturen, beides offene Stände. das Matrial ist wie das Zeugs aus den Heißklebepistolen, so schnell wird das nicht spröde! das müssten die Platten aus Beitrag #3 sein.... so ich mich richtig erinnere
  15. die Platten sind recht teuer. "regenerieren" ist schwierig. aus Granulat selbst gießen erfordert geht nur mit viel Know How und viel Arbeit. möglichst keine HP- und WC-Geschosse verwenden ( oder auf bestimmte Kugelfangkästen beschränken), erhöht die Lebensdauer. in der Regel reicht es aber, anfänglich, die Plattenpositionen im Rotationsprinzip zu tauschen, später dann bei Bedarf gegen Neue austauschen. ansonsten eigentlich ein recht pflegeleichtes System. Platten runter, aussieben, Platten drauf, Ganulat rein, fertig! Geschosse ohne Sand, Holz oder sonst was. kein (bzw kaum) Bleistaub, die Geschosse zerlegen sich nicht. Die Kugelfangkästen decken ja aber nicht den ganzen Stand ab, da geht also auch einiges dran vorbei, da muss man dann schon bissl drauf achten.
  16. alzi

    K98 gefunden

    mal bissl andere Richtung........Verpflichtung zum Blockiersystem bei Fundwaffen?...dafür ist der §20 mal so garnicht zuständig.....
  17. nimm doch den §36 Abs.1, da ist das noch deutlicher drin! Stichwort "getrennt". wurde ja aber schon mehr als deutlich gemacht, dass das WaffG/AWaffV eigentlich hergeben, nur die aktuelle Rechtssprechung hier die Balken bis zum Anschlag verbiegt. die Argumentation aus o.g. Urteil wird als widersinnig entlarvt, wenn man nur mal en einem Waffenscheininhaber denkt!!!!! da wird sinniger und sinnvollerweise die Waffe geladen/unterladen bzw. sogar DURCHgeladen verwahrt....
  18. im Waffenrecht ist es in D aber offensichtlich doch real so, dass erstmal Alles verboten ist und dann doch wieder nur das Eine oder Andere erlaubt! was sein SOLLTE.... ist ein anderes Thema! mal Gedanken drüber machen wie das beim erlaubnisfreien Führen von Schußwaffen ( Transport ) geregelt ist..... Stichwort "nicht schußbereit"..... und respektive Aufbewahrung mal im Detail vergleichen.
  19. und wenn genau das Bestandteil der Befürwortungsrichtlinien Deines Verbandes wäre und genau diese Befürwortungsrichtlinien Bestandteil der Anerkennung des Verbandes als Schießsportverband nach §15? jaja.......
  20. hat der Antragsteller/Erwerber unerlaubt eine Waffe erworben. ER ist Sachkundig, kennt die entsprechende Disziplin, aufgrund derer er eine Waffe erwerben durfte. weder der SB noch der Händler können was dafür, dass der Antragsteller/Erwerber etwas falsch macht..... der Händler hätte nachfragen können, ein Jäger z.B. dürfte auch erwerben, bräuchte keinen Voreintrag, kann aber trotzdem einen haben.... Leute!..... DESWEGEN hat der Sportschütze sachkundig zu sein!!!! ER hat das zu wissen, sonst keiner!
  21. ah, der wurde weggelobt?
  22. das Problem WIRD in der Sachkundeausbildung behandelt! Erwerbsvoraussetzungen, Bedürfnis, Sportordnung, Disziplin. als sachkundige Person hat man diese Kenntnisse zu haben, denn man ist die EINZIGE Person, die alle Dateils kennt! und man hat zu wissen was, und in welcher Form, man erwerben und dann besitzen darf. GENAU DAFÜR hat man in D sachkundig zu sein! Du machst Dein Bedürfnis für genau diese eine Disziplin glaubhaft, der Verband bestätigt Dein Bedürfnis für eine Waffe für genau diese eine Disziplin und die Behörde stellt dir dann die Erwerbserlaubnis für eine Waffe - entsprechend dieser einen Disziplin - aus. kaufst/erwirbst Du dann was Anderes, als das was Du beantragt hast und was Dir erlaubt wurde, liegt der Fehler bei genau einer Person: bei Dir! und wenn dem tatsächlilch so ist bei Dir, ja dann hast Du unerlaubt eine Waffe erworben, da diese nicht dem Dir zugestanden ( von Dir glaubhaft gemachten, vom Verband bestätigten und von der Behörde anerkannten ) Bedürfnis entsprach und, nach Deiner Aussage, noch immer nicht entspricht! es ist etwas Anderes, wenn eine Waffe disziplinkonform erworben und SPÄTER, zur Verwendung in einer anderen Disziplin, abgeändert wird. das ist hier aber bei Dir offensichtlich nicht der Fall gewesen.
  23. ich plädiere für eine halbjährliche Auffrischungspflicht/Wiederholungspflicht für die Waffensachkunde!!!!!!!! nein kein grün!..... bei derart ignoranten/uninformierten/arroganten/etc. Leuten ist das wohl leider inzwischen notwendig! bedauerlicherweise dann wohl zum Nachteil einer Mehrheit an LWB.
  24. heute die falschen "Bonbons" gelutscht? ... oder trollt da jemand mit Deinem Account? an der Hitze kanns ja ned wirklich liegen......heute..... .. falls doch...... geh bitte in Schatten!
  25. lies mal ganz aufmerksam §14 WaffG bezüglich der Voraussetzungen zum WaffenERWERB!
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