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Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
lies nochmal genau nach, was genau "in diesem Fall" ist.... dann merkst Du, dass Deine Aussage etwas ......unsinnig ist. ....ein B-Schrank hat kein B-Innenfach... ja, drum ist das in einem B-Schrank nicht möglich.... aus diesem Grund ja der Sonderfall des Jägerschrankes.... ausserdem.....wenns einen 2. Sonderfall gibt, kann dieser ja nicht mit dem 1. identisch sein, logisch oder? q.e.d. -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
nö isses nicht! "Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden." das schließt den Jägerschrank aus, der ist nämlich ein Sicherheitsbehältnis der Stufe A und B, also gesamte Munition ins B-Innenfach! A-Schrank und separater B-Schrank, dann ist "über kreuz" möglich, siehe letzter Teilsatz. der Jägerschrank ist die ganz große Ausnahme, die als einzige die sonstige Systematik durchbricht. die einzige erlaubte Möglichkeit Waffen und zugehörige Munition zusammen auszubewahren unterhalb von Widerstandsgrad 0. -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
eben nicht! innerhalb eines Jägerschrankes (A mit B-/0-Innenfach) gibts kein "über Kreuz". §13 AWaffV sieht das nicht vor! ganz im Gegenteil..... ..das ist die Ausnahme in der Aufbewahrungssystematik: hier kommt die gesamte Munition (für KW und LW) ins B-/0-Innenfach... vgl. Beitrag #5 -
Lang, Kurzwaffen + Munition sicher verwahren.
alzi antwortete auf PiffiPiffiPengi's Thema in Waffenrecht
dann lies doch einfach mal den Beitrag #5 GANZ! ..inklusive dem Verweis im Zitat.... ... noch einfacher und deutlicher gehts doch garnicht! auch kann es in dieser Konstellation sinnvoll sein sich mal bezüglich "Jägerschrank" schlau zu machen. Edit: blöde Frage, drum auch nur der Neugier halber.......hast Du einen Frankoniakatalog in Reichweite? -
in den BDS-Revolverdisziplinen/-klassen sind Pistolen zugelassen? interessant! ... da würde ich empfehlen das Sporthandbuch doch WIRKLICH mal zu lesen!...... .... das Geschrieben zu verstehen könnte dann auch nicht schaden.... sorry, aber......
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interessant wäre zu erfahren, warum es zu einem Gerichtstermin kommen musste, bzw. welchen Zweck/Grund dieser hat. Klage auf Herausgabe, Schadenersatz, Erstattung der Anzahlung......? Strafanzeige wegen Unterschlagung...?
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öfter mal ne Feuerpause....... morgens halb-zehn in Afghanistan......
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jetzt verstehe ich auch den Begriff "Kuschelpolitik"!!!!!
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bei der Gelben ist das (Kaliber größer) lediglich hinsichtlich 2/6 relevant. .....bissl anderes Thema.....
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da überlagern sich wieder 2 Dinge, einmal der erlaubnisfreie Erwerb und die technische Seite ( Gasdruck). zudem gibt es eine Inkonistenz/Inkonsequenz im WaffG. bei Revolvern geht erlaubnisfrei nur gasdruckgleich oder -schwächer für WT. bei Pistolen ist nur kalibergleich gefordert, da dürfte man erlaubisfrei ein WS im gasdruckstärkeren .357 SIG oder .357 Mag./Max. für ne Pistole in 9mm Kurz erwerben (Technik/Konstruktion.mal aussen vor).
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sagt wer? ja! weil: dort steht nirgends was von "magnum"..... ... ist aber - ohne reduzier-/wechsellauf für kleinere Kaliber - eh eine rein akademische Diskussion! in der Praxis gehts idR um kalibergleiche WT für Patronen mit geringerem Gebrauchsgasdruck. hab jetzt nicht explizit nachgesehen, aber ne WT z.B. in .32 H&R Magnum, wenn gasdruckschwächer als .45 LC, sollte gehen. bringt nur nix, ohne passenden Lauf. falls es ein Modell gäbe, bei dem problemlos auch der Lauf ( WL) getauscht werden kann...... dann wäre eine Diskussion über WT für kaliberkleinere "Magnum"kaliber nicht ganz sinnfrei. die Regelung soll doch nur verhindern, dass Du eine .454 Casull Trommel in einen .45 LC Revolver klemmst. sofern die Patronen- bzw. Trommelmaße das überhaupt zulassen würden.
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dann verstehst Du das falsch! lies doch mal was Du selbst zitiert hast.... "Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer"
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Hobbypsychologiker? apropos..... ich hab auch ne Amsel im Garten, die redet mit mir.... die Meisen und das Futterhaus sind ihr egal...
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lesen bildet... versuchs doch einfach mal mit den Anhängen zum WaffG .. solangsam solltest Du das wissen! apropos... hattest Du die Frage nicht schon mal gestellt?... so gefühlte 5 Accounts und 2 Jahre früher?
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Überprüfung der Behörde vor Erteilung der Genehmigung ( Grüne WBK )
alzi antwortete auf Andreas777's Thema in Waffenrecht
ganz Deiner Meinung! ....habe die Ehre.... -
Überprüfung der Behörde vor Erteilung der Genehmigung ( Grüne WBK )
alzi antwortete auf Andreas777's Thema in Waffenrecht
vgl. Beitrag #2 ........ -
Überprüfung der Behörde vor Erteilung der Genehmigung ( Grüne WBK )
alzi antwortete auf Andreas777's Thema in Waffenrecht
warum erst am Ende? hä?... ich kann mir 100 oder 1000 Voreinträge holen, wenn ich mir die Gebühren leisten kann. erwerben darf ich als Sportschütze trotzdem nur 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten (in der Regel). der Voreintrag gilt 12 Monate, es werden also ca. 96 bzw. 996 Voreinträge verfallen. ja und? ich bin sachkundig, kenne das Erwerbsstreckungsgebot, weiß also um 2/6 und was passieren kann, wenn ich mich nicht dran halte! schlafende Hunde.... Mumpitz!!!! -
Überprüfung der Behörde vor Erteilung der Genehmigung ( Grüne WBK )
alzi antwortete auf Andreas777's Thema in Waffenrecht
frag DEINE Behörde! -
das steht wo genau?....bitte Textstelle angeben!
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der Verband!...... noch nicht mitbekommen? ...sorry, aber manchmal.......
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und das steht inwiefern im Zusammenhang mit... ??? dem Verband müssen alle WBKs, als Kopie, vorgelegt werden. worus schließt Du jetzt dass das Amt beim Waffenerwerb (Sportschütze) auch die jagdlich erworbenen Waffen berücksichtigen MUSS? das Eine hat mit dem Anderen erstmal garnix zu tun! ausserdem hat das Amt, bei vorliegendem (vom Verband bestätigten) Bedürfnis, einzutragen......basta.... ...was haben da die Jagdwaffen jetzt zu sagen? nix!
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steht wo ?..... würde mich mal brennend interessieren!! sehr Interessantes ( zum Thema "Kontingente") steht u.A. in der WaffVwV zu §20 WaffG.....
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irren ist menschlich.....
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wenn Du jetzt noch ALLES lesen und verstehen würdest, dann wüsstest Du auch, unter welchen Bedingungen (oder auch Voraussetzungen bzw. in welchem Fall!) er zu überprüfen und zu vermerken hat!
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nö, er muss nicht, wenn er nicht will! ... und dass ers darf und nicht muss, steht genau im gleichen Absatz, aus dem Du rauslesen willst, dass er muss!