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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
VTRSP antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Zitat Südkurrier: "In dem Schreiben an die Mitglieder, das unserer Zeitung vorliegt, listet Zimmermann drei Empfehlungen der Stadt auf: Der Tresorschlüssel müsse in einem Schlüsseltresor mit Zahlenschloss aufbewahrt werden, das massiv und aus Metall und fest an der Wand verankert ist. Außerdem dürfe der Schlüsseltresor nicht im selben Raum sein wie der Waffentresor" Geht's eigentlich noch. Also dürfte man den/ die Schlüssel für seinen/ seine Waffenschränke mit Schlüsselschloss nicht in einem Waffenschrank (natürlich höhere Stufe als die Schlüsselschränke) mit Zahlenschloss lagern! Anderer Raum.... Wem Gott ein Amt gegeben -
Aber die weißen Turnschuhe haben echt Stil
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Hochhol Jetzt hat es uns erwischt. Der Schießstandsachverständige, welcher unseren jagdlichen Stand abgenommen hat, hat vor kurzem folgendes mitgeteilt: Er übernimmt keine Verantwortung wenn auf dem Stand mit bleifreier Munition geschossen wird. Wie kommt das? Hat er es verpennt bei der Standabnahme zu sagen? Hat der Verband der Schießstandabnehmenden (falls es so etwas gibt) eine neue Empfehlung rausgebracht? Dann müsste man demnächst noch mehr diesbezüglich hören... Es handelt sich um Sandkugelfänge Rückpraller usw. wurden noch nie festgestellt. Nun stehen wir erstmal etwas ratlos da
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VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
VTRSP antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Stimme dir zu, der Holocaust war bei uns noch stark im Lehrplan vertreten aber das drumherum war ziemlich dünn. Habe nur die Mittlere Reife, daher kann ich den Spruch gar nicht kennen und bin daher vom Höcke-Urteil überrascht Vor kurzem wurde in den Nachrichten ein Ausschnitt über ukrainische Soldaten gezeigt, einer hatte ein Patch mit der schwarzen Sonne auf dem Oberarm. Wenn mir so etwas auffällt, dürfte mein Wissen über die damalige Geschichte aber nicht ganz so schlecht sein. -
Hab gehört, wenn man den Spitzerschein macht, darf man unbegrenzt lange Bleistifte kaufen. Allerdings nur zwei kurze Bleistifte...
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Habe mir mal meinen kompletten Auszug mailen lassen, war auch lustig. Hinter meiner alten Blaser BBF stand "sportliches Bedürfnis" und mein Erma KK-UHR stand als "Selbstladebüchse" drin obwohl er auf der gelben WBK eingetragen ist
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
VTRSP antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Alles nach besten Wissen und Gewissen im zumutbarem Rahmen "andübeln". Wenn die Karte/ Karten aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (z.B. Einbruch) gelocht werden sollten, sich an die schönen Erlebnisse als LWB erinnern und selbstbestimmt in Frühaltersteilzeit gehen! So sehe ich die Lösung dieses Problems für mich -
Frei ab 18 unter 7,5 Joule. Aber F im Fünfeck müsste es sein Sorry.
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Wenn das Ding ein F im Sechseck hätte und der Pilot des Helis den kleinen Waffenschein hat, könnte es fast legal sein.
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Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
VTRSP antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
Ist heute der 1. April -
Finnland fördert Schießstandbau um Wehrhaftigkeit der Bevölkerung zu erhöhen
VTRSP antwortete auf Stefan Klein's Thema in Allgemein
Wenn der Russe unsere Geheimwaffe in Form des Einhorn-"Zwotonners" sieht wird er sich überlegen was er tut -
Hätte gerne eine Bullpup-Waffe und hab mich eigentlich schon für die HS VHS 2 entschieden. Alternativen in diesem Preisbereich gibt es eh nicht.
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Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
VTRSP antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
@sealord37 das mit dem vernachlässigten Schießbuch nach dem Jagdschein geht mir auch so. Habe diesbezüglich noch nichts von meiner Behörde gehört. Bewahre mir aber für den Fall meine Urkunden auf, falls die viel auf Bezirks- Landes- und sonstigen Meisterschaften unterwegs bist, könnte sich deine Behörde damit auch zufrieden geben. -
Was genau wurde diesbezüglich durch das Ministerium geklärt? Hast du dazu was schriftliches? Danke
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Ich würde es gerne selbst entscheiden, ob ich meine sportlich genutzten Kurzwaffen jagdlich nutzen möchte. Zusätzlich hätte ich auch gerne die Möglichkeit, zwei weitere ggf. nicht sportlich zugelassene Kurzwaffen für die Jagd erwerben zu dürfen. Aber wenn man auf amtliche Denkhilfen steht, kann man sich auch über solche SB-Aussagen freuen!
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Wahnsinn, das toppt wirklich alles. Ich würde mich mal ganz dumm stellen und den SB freundlich nach einer logischen Begründung fragen
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Ich würde sagen ja du darfst ihm deine Kurzwaffe auf Leihschein geben. Er könnte ja mit dem Jagdschein aufs Amt gehen und sich eine WBK mit Voreintrag für eine Kw ausstellen lassen. Soweit der gesunde Menschenverstand... Aber um Rechtssicherheit zu bekommen müsst ihr eure Sachbearbeiter fragen.
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der „richtige“ Kontrolleur für die Waffenaufbewahrung
VTRSP antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Wenn die illegale Waffe bei der Kontrolle der legalen aufgefallen ist, dann hat er seine Illegale wenigstens ordnungsgemäß verwahrt. Das finde ich sehr löblich -
Verkaufe H&N-Geschosse .45ACP 200grs HS
VTRSP antwortete auf VTRSP's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
*VERKAUFT, kann geschlossen werden* -
Da ich bei sportlicher Kurzwaffenmun komplett auf LOS umgestellt habe würde ich den folgenden Karton verkaufen/ tauschen Karton wurde geöffnet und der Ladedaten-Aufkleberbogen wurde geklaut ansonsten vollständig. Für 70€ inkl. Versand würde ich den Karton auf die Reise schicken. LOS RN Geschosse 9mm 115, .45 230 oder .357 158 wären auch interessante Tauschobjekte.
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Ja l. mich am Eimer, sehe jetzt erst, dass es nur 25 Stück sind
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Wenn du schnell bist: https://www.grauwolf.net/300-wsm-nosler-huelsen-25-stueck.html#
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Danke für die sachlichen Antwortet, wieder was gelernt Sorry @Master3477 für das leichte offtopic. Hab leider kein Bild
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Hatte neulich einen schönen alten Hahndrilling in der Hand, welcher für kleines Geld den Besitzer wechseln würde. 9,3x72R naja nun gut... Aber die Schrotläufe hatten auch Kaliber 12/65. Zwei ältere Jäger meinten, man könne damit problemlos die gängigeren 12/67,5 verschießen. Was meinen die anwesenden Experten dazu? Könnte dem Themenstarter ja vielleicht auch helfen....
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Vom gesunden Menschenverstand her also alles in Ordnung. Informiert euch trotzdem bitte über Dekowaffen Stichwort "Altdeko" bevor ihr die guten Stücke verkauft. Da ist in den letzten Jahren einiges im Gesetz passiert. Ich kenne mich damit nicht aus, habe aber mitbekommen, dass da einiges im Argen ist. Denke dazu kann hier der ein oder andere noch etwas genaueres sagen.