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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Weil man nett sein möchte und sich nichts dabei dachte? Viele bedenken doch gar nicht dass sie bei einem erlaubten Besitz von Großkaliber die kleinen 22-er nicht besitzen dürfen(wenn nicht eingetragen).
  2. Wenn es eine Kontrolle und keine WD war haste Recht. Bei einer Kontrolle fasst bei mir niemand irgendein Behältnis an, bei einer WD lässt man mich dann nichts anfassen.
  3. Die Berliner Waffenbehörde ist dem LKA 5 angegliedert(LKA 5 = Staatsschutz) Zum Thema: Die Behörden stehen doch ständig im offenen Feuer der Kritik: "Was habt ihr bisher getan?", von daher denkt sich mancher eben was aus, (wir tun etwas)was ich nicht unbedingt als schlimm empfinde. Attentäter sind ausgebildete Kämpfer an ganz anderen Waffen, die brauchen diese "Vereinsmeierei" doch gar nicht.
  4. Der Versand von und an Privat ist ja auch kompliziert geworden, wobei wohl nur noch 1 Unternehmen in Frage kommen dürfte was auch bei "Goggel" immer an 1. Stelle erscheint und der TE ev. eine preiswertere Variante sucht. Tipps wie Versand ohne Absender oder ohne Klassifizierung versenden würde ich nicht beachten, das kann nach "hinten" losgehen.
  5. Wer einen Hammer kauft trifft damit ev. den "Kopf", aber niemand garantiert ihm dass er nicht den Daumen trifft. Man will das illegale "Zeug" loswerden, aber man will auch wissen wer was hatte, darum entfällt ja auch die Abgabe an Händler.
  6. Wenn der "Überbringer" der Manöverkartuschen "gedient" hat kommen auch die Feldjäger ins Spiel!
  7. Steck dem Täter doch die Waffe in den "Rock", dann war es ein Diebstahl mit Waffe?
  8. Was mir schwer fällt vermagst du nicht einzuschätzen, dir scheint aber wohl das Lesen/Verstehen schwer zu fallen. Den Unterschied zwischen einzelnen Gesetzen oder den Staat insgesamt ablehnen wirst du doch wohl noch unterscheiden können. Ich lehne auch so manches schwachsinniges Tempolimit und sogar viele Regelungen im WaffG ab, aber ich halte mich im wesentlichen daran, deswegen bin ich aber noch kein Reichsbürger. Wer meine Regeln in meinem Haus ablehnt fliegt raus, so auch jeder Gesetzeshüter ohne richterlichen Beschluß. Eigentlich ganz einfach und logisch.
  9. Aber nicht wenn er den Staat negiert, aber dann von ihm eine Waffenberechtigung bekommen möchte.
  10. Die Verkaufsstände beim Festival wollen ja auch leben, genau wie die Verkäufer von erlaubnisfreien Waffen oder Sprays. Irgendwie verdächtig.
  11. Ich bin damit wirklich nicht gerade glücklich. War kürzlich zu einem Konzert und habe pro Karte ca. 100,- € gezahlt, da ich wegen abnormer Unterzuckerung immer eine kleine Cola mitführe mußte ich die Flache wegwerfen oder den Deckel abschrauben und wegwerfen, wenn nicht, hätte ich wieder nach Hause gehen dürfen. Dort standen große Mülltonnen die rasch voll wurden. Ich überlege mir tatsächlich ob es sich wirklich noch lohnt derartige Veranstaltungen zu besuchen, Sicherheitskontrollen halte ich heute zwar für wichtig, aber es nervt.
  12. Ev. bei Sicherheitskontrollen vor Konzerten, Freibädern o.a. von Polizei oder Security abgenommen.
  13. Warum? Darf man denn heute nicht mal mehr erwähnen dass man Jäger oder Sportschütze ist?
  14. In welchem Jahrhundert war das denn? Die heutige Datenvernetzung läuft doch anders. Warum wohl benötigt das Finanzamt immer weniger Unterlagen vom Steuerpflichtigen?
  15. Nach meiner bescheidenen Erkenntnis bezieht sich das auf die Unterlagen der Waffenbehörde. Kriminalpolizeiliche Unterlagen sind keine Unterlagen der Waffenbehörde, wobei die Waffenbehörde aber auf kriminalpolizeiliche Unterlagen Zugriff bekommen kann, genau wie umgekehrt. Inwieweit sie dann verwendet werden können liegt an den Einzelfällen, wobei niemand nach 19 Jahren auf die Idee kommen würde im Archiv zu wühlen, wenn zwischenzeitlich nichts relevantes geschehen ist. Dienlich wäre es ev. um einem Salafisten oder "Reichi" die Bewaffnung zu verhindern, nur mal so als Beispiel. Diese Anwendung kann ich mir für denn "Otto-Normal-Bürger" nicht vorstellen.
  16. Muss doch wohl deprimierend sein wenn bei einer normalen Verkehrskontrolle nicht das abverlangt wird was man erwartet, sondern die in der Regel unkompliziert abläuft, es sei denn man provoziert.
  17. Dokumente gehören der Behörde. Bei den Ausweisen will die Behörde nur wissen ob dieses Dokument noch vorhanden ist und nicht in der "Unterwelt" kreist. Für den der das Dokument behalten möchte wird es ungültig gemacht und dann erst ausgehändigt. Einen Ausweis muss man im Landesinnern nicht mehr dabei haben, es sei denn man führt Waffen, wobei es in anderen Fällen auch ratsam ist ein amtliches Dokument mit sich zu führen.
  18. Verstoß gegen § 42a WaffG ist eine Owi und wird von der Ordnungsbehörde geahndet jedoch Verstöße gegen Straftaten nach § 52 Waffg die Staa.! Wird fälschlicherweise eine Owi angezeigt wird die eingestellt und an die Kripo weitergegeben und dann als Straftat weiterbearbeitet, was natürlich auch "vergessen" werden könnte. Denkbar wäre ja auch dass eine Ausnahmeregelung vorlag und nur das Führen dann als Owi angezeigt wurde. Naja, viele Wege führen nach Rom.
  19. Die Flüsse und Seen sind eigentlich schon voll mit dem Kram, man hat ja noch nicht mal alles aus dem II. WK gefunden.
  20. - letzte Amnestie verschwitzt - Dachboden oder Keller entrümpelt - Sterbefall - verspätete Erkenntnis über den Besitz eines verbotenen Gegenstandes u.s.w.
  21. Die Abgabe an einen Waffenhändler zählt aber nicht dazu!
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