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uwewittenburg

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  1. Da war doch etwas mit einem Co-Piloten? Ich weiß anderes Thema und mehr Tote! Auf den Rest gehe ich gar nicht erst ein, erst wenn es hier richtig geknallt hat! Hinterher sind eh alle schlauer.
  2. Genau, darum habe ich ja schon einmal an anderer Stelle gesagt dass es besser wäre wenn sie es von Anfang an täten und nicht erst Unsinn zu Protokoll gäben. Ich hätte sofort meine Dienstwaffe übergeben, meinen Anwalt angerufen und dann meinen Arzt aufgesucht! Im Adrenalinrausch versucht man sich eben zu rechtfertigen, ev. auch um selbst eine Antwort zu finden. Fakt ist dass etwas schief gelaufen ist, nur eben was und wie, das rauszufinden ist aber nicht die Sache von WO. Wo gehobelt wird fallen Späne, wo keine Späne wurde auch nicht gehobelt.
  3. Das ist doch auch sein Recht, das habe ich sogar begriffen.
  4. Das ist definitiv falsch! Nur dass eben die disziplinarische Untersuchungen bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhen. Auch ein SEK Beamter hat als Beschuldigter die gleichen Rechte wie ein ziviler Beschuldigter, nur im Disziplinarverfahren sieht das etwas anders aus und die Ergebnisse werden öffentlich nicht breit getreten. Relevant sind die Ergebnisse aber für das Einsatztraining, wo die ev. Fehler analysiert werden, um Wiederholungen zu vermeiden, was aber sowieso nicht geht, da jeder Einsatz anders abläuft und manches für Verwirrungen oder Überraschungen sorgt. Niemand will jemand einfach "abballern", aber jeder will heil nach Hause kommen!
  5. Du warst doch auch nicht angesprochen! Ich war nicht auf deiner Fährte! P.S.: Wenn ich jemand direkt meine zitiere ich ihn in der Regel auch.
  6. Naja, manche sind hier eben etwas sensibel und reagieren wie eine überspannte Sprungfeder, aus 100 Beiträgen kann man dann aber schon 1 oder 2 brauchbare Ratschläge finden.
  7. Wie viel Jäger haben sich schon geirrt? Lasst doch einfach mal die "Spekulatius" im Schrank und wartet die Untersuchungsergebnisse ab und nicht das was die Presse berichtet. Ich bin mir sicher dass dies vollständig aufgeklärt wird, aber nicht sicher ob die volle Wahrheit berichtet wird, bis der "echte" Gesuchte gefunden wird.
  8. Hilfe, mein Hacken brennt!
  9. Es gibt aber auch Typen die sich davon gar nicht beeindrucken lassen. Was hätte er dann wohl getan? Abgedrückt? Mit CS-Gas? In der Bahn? War da nicht etwas mit den Beförderungsbestimmungen? Mir fallen da noch mehr mögliche Szenarien ein!
  10. Dann laufe damit mal z. B. durch Berlin-Kreuzberg, mal sehen wie weit du kommst. Damals sind die meisten Wehrdienstverweigerer, also Waffengegner, in das ehemalige West-Berlin gezogen, da sind dann schon spielende Kinder mit Wasserpistolen ein Grund die Polizei zu rufen. P.S.: Ein Stadtjäger würde das auch alleine auch nicht so tun.
  11. Nein, lt. Gesetz zwar ja, aber laut Dienstanweisung nein! Sie tun es manchmal aber trotzdem, weil es "geil" aussieht. Das sollte man ja nicht mal mit einem aufgesetzten Motorrradhelm! Du scheinst keine Berliner Nachrichten zu lesen, die werden neuerdings für fast alles eingesetzt, wohl auch schon aus Trainingsgründen. Sogar wenn jemand aus seinem Fenster mit einer SRS knallt und man die leeren Kartuschen Hülsen auf dem Gehweg findet.
  12. Eine Auflage für verdecktes Führen einer SRS Waffe ist vom WaffG nicht gedeckt, ist jedoch ein vernünftiger Hinweis bzw. Empfehlung. In meinem KWS ist nur der Hinweis auf das Führverbot bei öff. Veranstaltungen, Aufzügen und öff. Versammlungen. Er bezieht sich aber ausschließlich auf PTB Waffen. P.S.: Momentan reicht für die Aufbewahrung die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei auf die Nichtzugriffsbereitschaft unter 18-jährigen zu achten wäre, ansonsten linke und rechte Schublade ist momentan noch ausreichend. Sollte jedoch die EU-Richtlinie umgesetzt werden, wird dann wohl ein 0-er Schrank erforderlich sein, wobei dann die SRS Waffen auch in eine WBK eingetragen werden müssen. Ohne die 50,- € wird der KWS erst gar nicht herausgegeben.
  13. Da wär ich jetzt nicht drauf gekommen, s. meinen Beitrag #9! Mußt Du einem neuerdings immer in die "Hacken" treten?
  14. Wichtigkeit kenn keine Grenzen!
  15. Bei "Pfeffer" gibt es kein Prüfzeichen, nur beim CS-Gas! Für Prüfzeichen sind Tierversuche notwendig, da solltest Du mal bei PETA nachfragen ob das möglich ist!
  16. Ist!
  17. Das Spray ist frei, wenn es "zur Tierabwehr und nicht gegen Menschen" gekennzeichnet ist, nur dann unterliegt es als Reizstoffsprühgerät nicht dem WaffG, bzw. es gilt die Ausnahme, die Form der Kennzeichnung unterliegt keinen Vorschriften. Von daher wurden Spray's mit abgenutzte Beschriftungen oft eingezogen, wenn sich dann später bei der genaueren Untersuchungen herausstellte dass es sich um Tierabwehrspray handelte, wurden die Verfahren auch eingestellt. Von daher halte ich den Rat von Helmut für richtig, oder wenn zu spät, eben ein neues besorgen, so teuer ist das nun auch wieder nicht.
  18. Nein, kommt aber eben bei Raub, Diebstahl mit Waffe, Versammlungsgesetz u.s.w. ev. zur Anwendung. Aber eben nicht einfach so.
  19. Unter Restalkohol und dabei ein Schulkind überfahren? Durchaus möglich, aber nicht alleine wegen 80, meistens kommt ja auch noch mehr zusammen, wenn dann irgendwann mal jemand genauer schaut. Denk einfach drüber nach und lach vor dem Spiegel. Ich habe ja nicht gesagt dass es so sein wird, aber es könnte eben sein.
  20. Alleine schon wegen der Zuverlässigkeit! Wer nicht einmal seinen Waffenschrank bezahlt macht bestimmt noch anderen Unfug!
  21. Auf diese Frage habe ich tatsächlich gewartet!
  22. Scheint aber immer seltener zu werden. Wie viele Kleinunternehmen "gehen den Bach runter" weil die Zahlungsmoral gesunken ist?
  23. Aha, wenn die doppelt abbuchen wartet ihr dann auch bis die ihren Fehler von alleine korrigieren! Macht mal.
  24. Und das dann für einen Waffenschrank! Das kommt immer gut an. Wenn ich eine Leistung erhalten habe, habe ich diese auch zu bezahlen, das heißt dass man sich schon kümmern muß! P.S.: Wenn man dann noch denkt dass die Waffenbehörde von dem eingeleiteten Verfahren keine Kenntnis bekommt, ist wahrscheinlich mit einem Klammerbeutel gepudert.
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