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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Da wär ich jetzt nicht drauf gekommen, s. meinen Beitrag #9! Mußt Du einem neuerdings immer in die "Hacken" treten?
  2. Wichtigkeit kenn keine Grenzen!
  3. Bei "Pfeffer" gibt es kein Prüfzeichen, nur beim CS-Gas! Für Prüfzeichen sind Tierversuche notwendig, da solltest Du mal bei PETA nachfragen ob das möglich ist!
  4. Ist!
  5. Das Spray ist frei, wenn es "zur Tierabwehr und nicht gegen Menschen" gekennzeichnet ist, nur dann unterliegt es als Reizstoffsprühgerät nicht dem WaffG, bzw. es gilt die Ausnahme, die Form der Kennzeichnung unterliegt keinen Vorschriften. Von daher wurden Spray's mit abgenutzte Beschriftungen oft eingezogen, wenn sich dann später bei der genaueren Untersuchungen herausstellte dass es sich um Tierabwehrspray handelte, wurden die Verfahren auch eingestellt. Von daher halte ich den Rat von Helmut für richtig, oder wenn zu spät, eben ein neues besorgen, so teuer ist das nun auch wieder nicht.
  6. Nein, kommt aber eben bei Raub, Diebstahl mit Waffe, Versammlungsgesetz u.s.w. ev. zur Anwendung. Aber eben nicht einfach so.
  7. Unter Restalkohol und dabei ein Schulkind überfahren? Durchaus möglich, aber nicht alleine wegen 80, meistens kommt ja auch noch mehr zusammen, wenn dann irgendwann mal jemand genauer schaut. Denk einfach drüber nach und lach vor dem Spiegel. Ich habe ja nicht gesagt dass es so sein wird, aber es könnte eben sein.
  8. Alleine schon wegen der Zuverlässigkeit! Wer nicht einmal seinen Waffenschrank bezahlt macht bestimmt noch anderen Unfug!
  9. Auf diese Frage habe ich tatsächlich gewartet!
  10. Scheint aber immer seltener zu werden. Wie viele Kleinunternehmen "gehen den Bach runter" weil die Zahlungsmoral gesunken ist?
  11. Aha, wenn die doppelt abbuchen wartet ihr dann auch bis die ihren Fehler von alleine korrigieren! Macht mal.
  12. Und das dann für einen Waffenschrank! Das kommt immer gut an. Wenn ich eine Leistung erhalten habe, habe ich diese auch zu bezahlen, das heißt dass man sich schon kümmern muß! P.S.: Wenn man dann noch denkt dass die Waffenbehörde von dem eingeleiteten Verfahren keine Kenntnis bekommt, ist wahrscheinlich mit einem Klammerbeutel gepudert.
  13. Meine Arztrechnungen kommen auch erst nach 3 - 4 Monaten und dann habe ich noch 4 Wochen Zeit diese zu bezahlen.
  14. Wie schon gesagt, das kann man hier nicht klären. Früher galt die Kundenkarte von Frankonia wie eine Kreditkarte, aber eben nur für Frankonia, ähnlich wie die Douglas-Karte. Heute ist die Frankonia Karte nur noch eine Kundenkarte ohne Bezahlfunktion, zu mindestens meine. Es ist daher schon entscheidend mit welcher Karte bezahlt wurde und eben der genaue Kaufabwicklungsprozeß! Z.B. bei Frankonia bestellt und ein anderer Lieferant wurde tätig. Also Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner!
  15. Der Jahresabschluß lag ja auch noch dazwischen.
  16. Ich bekomme meine Kreditkartenabrechnung immer nach 4 - 5 Wochen, wenn sich die Abbuchung überschneidet, kommt das eben noch 4 Wochen später. Wenn also am 10. jeden Monat Rechnungsschluß bei der Kreditkartenfa. ist, wäre diese Rechnung am 10. Januar ev. noch nicht drauf, dann aber am 10. Februar. Mal so als Beispiel, ev. könnte man ja auch mal bei seinem Karteninstitut nachfragen, oder den nächsten Abrechnungszeitraum abwarte, denn schließlich waren im Dezember auch Feiertage und wahrscheinlich ein höheres Bezahlverhalten. Ansprechpartner sind also immer die Vertragsparteien und nicht ein Forum, da erntet man ev. einen Shitstorm!
  17. Soll es wohl auch geben!
  18. Einbrecher klingeln in der Regel aber auch vorher!
  19. Da muss ich Dir tatsächlich Recht geben, habe gestern erst jemanden kennen gelernt, möchte gern in den Vorstand eines Schützenvereines, ist aber nur für Luftdruckgewehre, weil die nicht so knallen.
  20. Stimmt, aber leere Tische sehen für die Presse ja auch blöd aus!
  21. Vorsicht! Über diese Brücke würde ich nicht unbedingt gehen wollen! Verlässt du den Keller um die Haustür zu öffnen, übst du nicht mehr die tatsächliche Gewalt aus, denn theoretisch könnte dir ein Unbekannten eins über die "Birne" geben und hätte somit ungehinderten Zugriff! Ich weiß, jetzt geht der Sturm der Entrüstung wieder los! Auslegungs- und Begründungssache, denn dann bist du ev. auf den Richterspruch angewiesen.
  22. Verbote bewirken in der Regel das Gegenteil.
  23. Keine Forderung und auch kein Verbot erkennbar! Könnte auch als eine Art Rückversicherung gewertet werden, so nach dem Motto: "Wir haben alles getan!" Die für 98.000,- €?
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