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1913

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  1. Der deutsche Pass hat hier nichts mehr zu bedeuten. Den bekommen (fast) alle. Wir "Deutschen) werden ja so immer mehr. Inclusive einer enormen Kulturbereicherung.
  2. Ich habe Sportgeräte, die auch als Waffen zu gebrauchen sind. Ich über einen sehr schönen Sport damit aus, Selbstverteidigung im Haus wäre eine Sache die hier von einigen groß geschrieben wird. Im Ernstfall aber, wer weis was dann ist. Ich habe meine Teile nicht dafür angeschafft. Aber in Bayern wird in einigen Gegenden ja noch der Teufel ausgetrieben. Wen wundert es, wenn dann einer an den Teufel glaubt und sich für den Ernstfall, wie er auch aussehen mag, absichert. Was ich mich frage; Wie kommen die Gesetzeshüter dazu, mit schwerem Gerät anzurücken? Hatte der gute eventuell gebeichtet und der Pastor steckt mit dem Teufel unter einer Decke und hat gepetzt?
  3. Die Behörde die für deine Sicherheit sorgen soll (leider nicht mehr kann) ist aber sehr gründlich ind der Abhandlung im Falle du dich berechtigt mit einer Waffe selbst verteidigt hast.
  4. das war noch nie irgend wo so. Nur in schlechten Filmen. Und wenn es so kommen sollte, würde ich mich mit einer Waffe auch wohler fühlen als ohne.
  5. Od die NEUEULER ihre Rechte nicht kennen darf ich bezweifeln. Ihre Pflichten kennen sie wohl nicht (gerne).
  6. Menschenverstand hin, Ansicht der Richters, her. Solange nichts passiert ist es wurscht. A ist die beste Lösung.
  7. sigst, geht doch. Somit auf der sicheren Seite.
  8. wenn du deine eigenen Waffen verkaufst, egal wie viele, kann dir keiner Handel unterstellen. Es sei, diese waren ur kurz in deinem Besitz und es ist ein Gewinn zu erkennen. Habe voe ein paar Jahren von einem verstorbenen Kollegen ein paar verkauft für dessen Bruder, das war auch kein Handel.
  9. Die welche haben durften waren wohl nur die Allerobersten. die sind zur richtigen, stempelnden Stelle gegangen, man kannte sich ja. und schon hatten sie ihre Waffen legal Würde mich nur interessieren wer Görings edle Teile hat mit denen er auf Pirsch ging
  10. Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes, war das ernst gemeint? Im allgemeinen merke ich sofort wenn man mich verarschen will.
  11. Manche haben schon als erste eine 9 mm in ihrem grünen mit der dazugehörigen Munerlaubniss. Wenn dann noch der Wioederladeschein gemacht wird mit Pulvererlaubniss, fällt manche extrazahlung weg
  12. höflichkeit hat noch nie geschadet. Und ein Danke für eine erhaltene Arbeit auch nicht.
  13. da bin ich anderer Meinung. Arschkriechen muss nicht sein, jedoch ein Dank an richtiger Stelle für eine außergewöhnliche Leistung sollte schon sein. Weil es keine Selbstverständlichkeit war. Sie hätten auch ihren angefallenen Antraaaagsberg abarbeiten können und ich hätte noch ein paar Wochen warten können. oder? anderer Meinung?
  14. Hallo Herr Seel genießen sie den Ruhestand. Die SB macht ihre Sache auch schon recht gut. Nur mit den Gegebenheiten was Schwarzpulver angeht hat sie es noch nicht so. :-)
  15. wird bald da sein, die sind schon fix. Haben aber einen Haufen da liegen an Anträgen. waren mehr als drei wochen nicht da.
  16. Mein altes Heft war voll. Habe das neue drei Monate vor Ablauf beantragt. Die Zeit war akzeptabel da die Behörde mit dieser ihr neuen Aufgabe so wie einer neuen, sehr jungen SB, halt noch etwas Probleme hat.
  17. was soll das geblänkel ? mich interessiert wie die Sache ausgeht.
  18. Es klingt fast wie ein Märchen. Habe nach langer Wartezeit und überflüssigem Geblänkel über die zu genehmigenden Pulvermengen in mein neues § 27 Heftchen, endlich dieses wiederbekommen. Sofort in Berlin meine Verbringungsgenehmigung beantragt und schon nach 10 Tagen erhalten. Die Leute im Bundesamt für Materialprüfung sind sehr kooperativ. Aber die Leute in Luxenburg sind einsame Spitze. So etwas findet man in einer deutschen Behörde wohl auch, jedoch ist dieses dann die absolute Ausnahme. Zur Sache. Den einen Genehmigungsbogen aus Deutschland zum ebenfalls genehmigen nach Luxenburg geschickt, ein paar Tage später dort nachgefragt um zu wissen wie lange es dauern könnte. Meine Voräte sind auf Null gewesen und die Meisterschaften stehen vor der Tür. Der Zuständige war über längere Zeit abwesend durch Krankheit. Ein Kollege notierte meine Nummer und als der Gute am Montag zur Arbeit erschien, rief er mich an, entschuldigte sich, und suchte in einem riesigen Berg von Anträgen meinen heraus, legte ihn seinem Oberboss zur Abstempelung vor und schickte ihn sofort raus. Gleichzeitig auch mit voranmeldung per Fax zum Händler. Das ist echt erwähnenswert. So wa gibt es
  19. 1913

    Wiedereinstieg

    und keinen Vertrauten Vereinskameraden oder Händler gehabt? Ich will es ja jetzt nicht Dummheit nennen, ist aber nahe dran
  20. Das bei jedem Waffenbesitzer etwas zu beanstanden ist will ich nicht so hinnehmen. Es sei es ist ein W-Besitzer der sich ewig nicht mehr um seinen Kram gekümmert hat. Bei einer Aufbewahrungskontrolle hat man auch seitens der Behörden meine Akte mitgebracht und meine W Daten mit ihren Listen abgeglichen. Unbescheiden wie ich so bin will ich nicht verschweigen das sie eine vorbildliche Aufbewahrung vorfanden Jedoch ist sicher, dass eine riesige Anzahl an eingetragenen "Waffen" nicht in die Akten der Ämter gehören. Die aber rauszu bekommen dürfte bei manchen Behörden ein mächtiger Akt werden.
  21. wo aber liegt der Unterschied in Anbetracht der Sicherheit wenn ich anstelle 10 Kg nur 6 kg erweben darf?
  22. Sachlich mit SB auseinandersetzen ist mir ja ein Bedürfnis. Nur der betreffende SB ist nicht der Waffenfreund vor dem Herrn. Ich musste schon eine Irrsinnige Meinung einer Waffengesetzauslegung seinerseit beim Oberverwaltungsgericht klären lassen. http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__27.html die Begründung der ablehnung auf die vorher eingetragene Menge basiert auf dem Satz; 2. Der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist. Was völliger Schwachfug ist da ich aktiv lade und auch bei den Meisterschaften in mehreren Disziplinen antrete und auch 4 k verbraucht habe.
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