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Thomas St.

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  1. Die Gasdosen haben mehr oder weniger Schmiermittel mit drin, der Rest dürfte Marketing sein. Ich würde eines mit Silikonöl nehmen, aber nicht unbedingt das teuerste. Ähnlich mit den BBs (Kügelchen), einfach 6mm BBs zwischen 0,2 und 0,3 Gramm. Die Geräte sind nicht so feinfühlig. Wenn man dann an einem Outdoor Event mitmachen möchte, werden wahrscheinlich Bio BBs vorgeschrieben, aber für einen Sammler, der das Gerät einfach auf Funktion testen möchte, ist das nicht so relevant. Ein paar Dosen oder andere, kommerziell erhältliche Ziele, kann man in einem Raum, den das Geschoss nicht verlassen kann, in jedem Fall beschießen und treffen. Ich hab mir damals als Umarex eine ähnlich realistische Glock 17 auf den Markt brachte, diese gekauft für A-IPSC. Macht Spaß
  2. @uwewittenburg Ist es auch Spielzeug, wenn es ein F im Fünfeck trägt, oder anderweitig über 0,5J hat? Es kann ja dann immer noch unter den Begriff Airsoft fallen.
  3. Da war mal was von wegen bei einem Verbrechen hätte die Polizei mehr Ermittlungsmöglichkeiten. Aber negative Auswirkungen für LWB werden sich nicht vermeiden lassen.
  4. Hier greift eventuell §8a Abs.4 SprengG. Das ist der Punkt, der für mich der beschriebenen Situation am nächsten kommt.
  5. Die Technik schreitet voran. Und dann kommt einer mit einem Schwingschleifer, bzw. Trennscheibe für die 90 Verriegelungen. Oder geklonten RFID Chips.
  6. @Schwarzwälder Sorry, aber deine Idee ist im Wesentlichen ein Kontingent zum Leihen. Wo soll dein Großtresor mit einzelnen Waffenverriegelungen denn stehen?
  7. @fw114 Kein Ding, habe mich nur gefragt, ob der Text von dir ist oder woher. Eine kurze Suche ergab dann den Link.
  8. Gibt es dazu auch eine Quelle? Frage für einen Freund. Selbst gefunden: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07072026_urteil_des_vg_stuttgart_staerkt_die_meinungsfreiheit.html#:~:text=Mit Urteil vom 26. Mai,5 K 3149%2F24).
  9. Mitcom ist die Mitgliederverwaltungssoftware für "DSB"-Vereine, soweit mir das bekannt ist.
  10. Da stellt sich mir folgende Frage: War der Schuss auf den Ausbilder Absicht, und mit der richtigen Waffe+Munition wäre nichts passiert, oder war es ein Unfall unter Missachtung von Sicherheitsregeln?
  11. Wenn der Jäger aus der Konstellation 1. zusätzlich eine passende Kurzwaffe erwirbt oder erworben hat, hat er ja in der Regel auch die Berechtigung für den Erwerb. Fällt also unter 2. Mir fällt jetzt nur ein, dass er eine Erbwaffe im passenden Kaliber haben könnte, ohne Mun-Stempel. Interessant...
  12. Ich sehe da zum Teil ein gutes Beispiel wie Missverständnisse durch rein schriftliche Aussagen gemäß 4-Seiten-Modell nach Schulz von Thun entstehen können. Der Rest wird absichtliches Getrolle sein.
  13. Nach der Meinung über eine Änderung zu fragen, die noch nicht mal grob formuliert ist, verdient eine pauschale Ablehnung.
  14. @BlueJP das WaffG sagt ganz klar, dass es für die Waffen auf die gelbe WBK nur eine Disziplin eines Verbandes bedarf, nicht zwingend deines Verbandes. Welche Disziplin du damit schießen möchtest solltest du dann zumindest nennen können. Altersmäßig sehe ich kein Problem laut Absatz 1 im Paragraph 14. Hat halt den olympisch-Stempel und ist deshalb als "nicht so gefährlich" angesehen.
  15. @Pistolen-Paule Ich gehe davon aus, die sichere Aufbewahrung interessiert die Behörde, nicht den Verband.
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