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Thomas St.

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  1. @ToniPistole Ja, Gunworks Bremsen sind hochpräzise gefertigt, da würde ich mir keine Sorgen machen. Technisch gesehen ist "Toleranz" auch nicht der richtige Begriff. Es sind von der Funktion abhängige Größen, die absichtlich unterschiedlich sind. Bei Bremsen ist die Öffnung kleiner, weil die nach vorne gerichteten heißen Gase umgelenkt werden sollen, und beim Mündungsfeuerdämpfer sollen die heißen Gase, die es gleich nach dem Geschoss zur Seite drückt, gezielt verwirbelt und gekühlt werden, damit das Mündungsfeuer reduziert wird. Hier ist der engste Durchgang auch weiter hinten am Lauf, und nicht vorne am Ende wie bei einer Mündungsbremse. Also anderes Prinzip, andere Konstruktion.
  2. @drehmomentmonster Also nichts exotisches, das Standard Gewinde an .223 Rem Halbautomaten. Das sollte eigentlich ein Hersteller von Mündungsaufsätzen prüfen können, ob das passt. Es wäre denke ich besser, den Hersteller nicht zu nennen, aber das sollte wirklich nicht vorkommen.
  3. @drehmomentmonster wieviele Gewindegänge konntest du die Bremse einschrauben? Was für ein Gewinde war es? Und denkst du, dass es dadurch Probleme beim Schuss gegeben hätte?
  4. @ToniPistole deine Fragen lesen sich recht theoretisch. Magst du uns mitteilen, um was für eine Waffe es sich handelt, und wer der Hersteller der Bremse ist? Generell sage ich mal so: Wenn das Mündungsgewinde vom Hersteller oder von einem guten Büchsenmacher nachträglich geschnitten wurde, und der Bremsenhersteller auch für eine solide Qualität bekannt ist, brauchst du dir keine realistischen Sorgen machen. Und wenn die Bremse dann montiert ist, kannst du immer noch von hinten durch den Lauf schauen, ob was im Weg wäre.
  5. @ASE gibt es Gesetze, Verordnungen oder Urteile, die das untermauern? Darf ein Jäger oder Sportschütze eine Waffe von einem Sammler leihen, wenn diese einen gültigen Beschuss hat?
  6. @TGB11 Haben die konkreten Sammlerwaffen (in deinem Beispiel die P38) einen gültigen Beschuss?
  7. Wir haben doch schon einen Sammelthread: Da kann man auch mal nach Tipps fragen, ob jemand schon mal was passendes gefunden oder gedruckt hat.
  8. In einer Zeit, in der unsere Bw schon sehr erfolgreich aus dem Alltag und den Köpfen getilgt ist, gleich bewaffnet auf dem Weihnachtsmarkt aufzutreten war vielleicht einfach zu viel auf einmal. Es kann jedoch auch sein, dass die Fallis nicht zum ersten Mal in Zweibrücken auf dem Weihnachtsmarkt zugegen waren, was ich mir gut vorstellen kann. In diesem Fall möge der, der deswegen die Polizei alarmiert hat, seine Bedenken niederschreiben, das Papier zusammenrollen, gut mit Olivenöl tränken und dann ihr wisst schon.
  9. Die gewerbsmäßige Beförderung ist als Ausnahme explizit in Paragraph 12 (1) 2. aufgeführt.
  10. Ja, ging wieder mal schnell. Hier ist jetzt zu. Der TE kann sich bei seiner Behörde erkundigen, was sie brauchen um so ein Gerät einzutragen, sollte er es in der Zukunft erwerben.
  11. Thema wurde geschlossen und angepinnt, dient der Information von Betroffenen.
  12. Da ALBA anscheinend schon Infos bekommen hat, und auch weiterhin PNs erhalten kann, aber hier wieder rumgetrollt wird, ist hier nun zu.
  13. Bei freien Waffen ist auch jeder Minderjährige unbefugt, somit sollte dieser auch nicht an den Schlüssel des abgeschlossenen Kleiderschranks kommen, nur mal so als Hinweis. Hat ja nicht jeder nur Erwachsene im Haushalt.
  14. Mal ein Beispiel aus der Praxis: Aufbewahrungskontrolle bei mir, Schränke im Wohnungsflur, alles kein Problem. Einer der beiden Kontrolleure braucht aber einen Platz zum Sitzen. Also mit meinem Einverständnis ins Wohnzimmer gesetzt, wo er sitzen und schreiben konnte. Schon hätte er zufällig was sehen können, wenn ich da was außerhalb der Vorschriften rumliegen gehabt hätte.
  15. Ich wüsste nicht dass eine Waffenbehörde das Gewicht einer erworbenen Waffe mal geprüft hätte. Dass diese in die in der Bedürfnisbescheinigung angegebene Disziplin passt, liegt in der Verantwortung des Erwerbers.
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