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Thomas St.

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  1. Also wenns um Modellvorschläge geht, Ruger Mark IV. Da gibt es genügend Varianten für alle. Sogar mit einem Griffstück welches der 1911 ähnelt. Aber wir kommen vom Thema ab...
  2. Das "Schlupfloch":
  3. Ich möchte noch hinzufügen, dass die 200J Grenze im Absatz 1 des Paragraphen 14 steht, aber ab 21 Jahren nicht mehr greift. Ob die aus einer Selbstladepistole überhaupt erreicht werden, auch mit HV, würde ich bezweifeln.
  4. Wenn das deine 2. Kurzwaffe werden soll, reicht Training mit erlaubnispflichtigen Waffen. Also z.B. deiner Pistole in 9mm.
  5. @Fyodor in dem Fall steht für mich die Frage im Raum, wie alt sind deren Informationen? Bei mir hatten sie beim letzten Mal noch nicht mal meinen aktuellen Bestand auf dem Schirm.
  6. @msk die Brauchbarkeit eines Vereins lässt sich in dem Aspekt ja auch erst dann erkennen wenn man die erste Bedürfnisbescheinigung braucht. So lange wir nichts über den Verein/Verband erfahren, können wir auch nichts über evtl. Richtlinien, wie hier der WSV schon genannt wurde, beitragen.
  7. Das Bedürfnis zum Erwerb wird gemäß §14 (3) WaffG durch den Schießsportverband oder Teilverband bescheinigt. Mir ist keine Grundlage bekannt, die erfordert dass der Antragsteller das Bedürfnis bei der Behörde durch Schießnachweise bescheinigt. Die erforderlichen Trainingseinheiten weist man gegenüber dem Verband gemäß seiner Richtlinien nach. Deine geschilderte hypothetische Situation verstehe ich so: a. Antrag auf einen Voreintrag mit Bescheinigung durch den Verband b. Eintragung einer erlaubnispflichtigen Waffe dazu würde ich konkret sagen: a. Das Antragsformular der Behörde + Bedürfnisbescheinigung des Verbands + evtl. Sachkundenachweis bei Erstantrag ist genug. b. Bei der Eintragung einer Waffe ist kein Bedürfnis zu bescheinigen, weil dieses schon für die Erwerbserlaubnis bescheinigt werden musste. Bei Überschreitung der 10. Waffe auf Gelbe WBK dürfte für jede einzelne Waffe eine Bescheinigung für einen Voreintrag fällig sein, weil es ab da auf Grün geht, aber da habe ich noch keine Informationen wie das in der Praxis gehandhabt wird.
  8. @765para bis auf die Lücke, dass in D aussortierte Interessenten dann doch wieder ins Ausland gehen, eine gute Argumentation.
  9. Ich habe schon gesehen, dass Vereine einen "Waffentragebereich" definiert haben, gerade damit z.B. geholsterte Pistolen so von einem Stand zum anderen getragen werden können. Also soweit ich das verstanden habe, Kraft eigenen Hausrechts. Es hängt hier stark von den lokalen Gegebenheiten ab, in welcher Ausgestaltung das sinnvoll wäre. Damit wurde aus meiner Sicht nicht der Waffentragebereich erweitert, sondern um Unklarheiten vorzubeugen, eingeschränkt.
  10. Ein Paket bis 5 kg (könnte eng werden) bis 120cm lang (auch knapp), versichert bis 2500€ kostet auf der DHL Seite 14,68 €, und da ist die Verpackung nicht dabei. Identprüfung auch nicht. Frage geklärt?
  11. 2-3 Monate sind bei mir hier normal.
  12. Ich glaub jetzt nicht, dass 200$ nichts mehr wert sind, aber so als Verwaltungsgebühr wie bei uns für nen Voreintrag mit Eintrag passt das doch. Hat natürlich nicht mehr den Vergrämungsfaktor wie früher.
  13. Hat die Witwe eine Liste der Waffen, mit der sie mal selbst recherchieren kann, wie die Preise auf dem Gebrauchtmarkt gerade sind, oder wie kommt sie auf ihre Preisvorstellung? Sie könnte auch mal Kontakt zu anderen Jägern aufnehmen, die ihr dabei technisch helfen, nur damit sie zu einer objektiven Einschätzung kommen kann.
  14. Okay, jetzt kommt nur noch Offtopic. Hier ist jetzt zu.
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