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Üblich ist halt auch heutzutage, dass man Gefahrstoffe identifiziert und gemäß SDB behandelt. Ist wie mit dem Rauchen während des Wiederladens. War vielleicht lange üblich, ist auch kaum was passiert, aber "kaum was" zu verringern in dem man beim Umgang mit Explosivstoffen nicht raucht, war dann sinnvoller. Und wenn man weiß dass das Öl nicht hautfreundlich ist, könnte man ja vor dem Aufwand einen Hautarzt konsultieren, wie man das vorher testen kann.
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Also wenn ich wertvolle Utensilien mitnehme, habe ich ein Auge drauf, dass nichts Unvorhergesehenes damit passiert, und da reicht es, wenn mir das Teil viel bedeutet, ohne den materiellen Wert. Wenn ich das offen rumliegen lasse, und sonst was tue, besteht das Risiko, dass damit was passiert, ohne dass ich sofort eingreifen kann. Nicht dass ich daran Schuld wäre, aber ich ermögliche es. Der Schaden kann dann eintreten, und das würde mich schon sehr ärgern. Und dann aus der anderen Perspektive: Ich schieße ja auch diverse Halbautomaten. Meine werfen die Hülsen eigentlich nicht 90° seitlich 2 Stände weiter auf die Ablage. Was für ein Halbautomat macht sowas? Ich hab zwar ne Vermutung, aber vielleicht kann der TE was dazu sagen.
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Ich verschieb das mal nach "Allgemein", weil das mit "Waffenrecht" so gar nichts zu tun hat.
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Schreibfehler korrigiert, aber da stehts:
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172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
Thomas St. antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Ich würde den Waffenschrank auf einen stabilen Sockel stellen, der die Höhe des Innenbodens des Schranks hat, und den Kleiderschrank unten an der Stelle aussägen. Und dann vor den Tresor stellen. Denn das Pressspanmaterial betrachte ich nicht als so stabil. -
Hier https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Unter Punkt 10.10 Wir hatten das auch hier:
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Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein
Thomas St. antwortete auf andreas59's Thema in Waffenrecht
Bei einer halbautomatischen Langwaffe, worum es ja hier anscheinend geht, sehe ich kein rechtliches Hindernis, die Abzugsmechanik selbst instand zu setzen. Die handwerkliche oder maschinelle Möglichkeit wird das eigentliche Problem sein. Ist aber nur meine Meinung. -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
Thomas St. antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Also wenns um Modellvorschläge geht, Ruger Mark IV. Da gibt es genügend Varianten für alle. Sogar mit einem Griffstück welches der 1911 ähnelt. Aber wir kommen vom Thema ab... -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
Thomas St. antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Das "Schlupfloch": -
Bedürfnis für KK-Pistole mit 18 mal schießen
Thomas St. antwortete auf JustusLP's Thema in Waffenrecht
Ich möchte noch hinzufügen, dass die 200J Grenze im Absatz 1 des Paragraphen 14 steht, aber ab 21 Jahren nicht mehr greift. Ob die aus einer Selbstladepistole überhaupt erreicht werden, auch mit HV, würde ich bezweifeln. -
Bedürfnis 357 Magnum obwohl vorher hauptsächlich 9mm Kal 22
Thomas St. antwortete auf domijan1992's Thema in Waffenrecht
Wenn das deine 2. Kurzwaffe werden soll, reicht Training mit erlaubnispflichtigen Waffen. Also z.B. deiner Pistole in 9mm.- 19 Antworten
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@Fyodor in dem Fall steht für mich die Frage im Raum, wie alt sind deren Informationen? Bei mir hatten sie beim letzten Mal noch nicht mal meinen aktuellen Bestand auf dem Schirm.
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@msk die Brauchbarkeit eines Vereins lässt sich in dem Aspekt ja auch erst dann erkennen wenn man die erste Bedürfnisbescheinigung braucht. So lange wir nichts über den Verein/Verband erfahren, können wir auch nichts über evtl. Richtlinien, wie hier der WSV schon genannt wurde, beitragen.
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Vorlage Schießnachweise bei Behörde bei sportlichem Bedürfnis
Thomas St. antwortete auf Giraffe's Thema in Waffenrecht
Das Bedürfnis zum Erwerb wird gemäß §14 (3) WaffG durch den Schießsportverband oder Teilverband bescheinigt. Mir ist keine Grundlage bekannt, die erfordert dass der Antragsteller das Bedürfnis bei der Behörde durch Schießnachweise bescheinigt. Die erforderlichen Trainingseinheiten weist man gegenüber dem Verband gemäß seiner Richtlinien nach. Deine geschilderte hypothetische Situation verstehe ich so: a. Antrag auf einen Voreintrag mit Bescheinigung durch den Verband b. Eintragung einer erlaubnispflichtigen Waffe dazu würde ich konkret sagen: a. Das Antragsformular der Behörde + Bedürfnisbescheinigung des Verbands + evtl. Sachkundenachweis bei Erstantrag ist genug. b. Bei der Eintragung einer Waffe ist kein Bedürfnis zu bescheinigen, weil dieses schon für die Erwerbserlaubnis bescheinigt werden musste. Bei Überschreitung der 10. Waffe auf Gelbe WBK dürfte für jede einzelne Waffe eine Bescheinigung für einen Voreintrag fällig sein, weil es ab da auf Grün geht, aber da habe ich noch keine Informationen wie das in der Praxis gehandhabt wird. -
Kampftraining für Zivilisten: Wie gefährlich ist der Waffentourismus? | STRG_F
Thomas St. antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
@765para bis auf die Lücke, dass in D aussortierte Interessenten dann doch wieder ins Ausland gehen, eine gute Argumentation.