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Thomas St.

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  1. Bei ganzen Waffen mit mehreren T-Nummern stehen die dann in einer Zeile. Aber überzählige Läufe dürften in eine eigene Zeile kommen. Ich sehe das wie bei herkömmlichen Wechselläufen etc. Nur wie einfach der Erwerb eines nicht so einfach zu tauschenden Laufs abläuft, weiß ich nicht.
  2. @phyt0n Wieso kannst du kein Zweibein an dein Gewehr montieren?
  3. So wie ich das lese: darf es nicht auf etwas anderem abgestützt werden. Eine andere Möglichkeit, außer bei aufgelegt spezial, wied nicht genannt.
  4. Früher konnte man mit einem Gewehr in ZFG starten, und dann auch in PG, nur halt weniger konkurrenfähig. Das geht nun nicht mehr. Also wenn dein Gewehr in ZFG passt, kannst du in PG nicht damit starten.
  5. Das Präzisionsgewehr darf z.B. schwerer sein, und das Zielfernrohrgewehr darf nur eine 12x Vergrößerung haben. Näheres im Sporthandbuch Langwaffen so um Seite L61. So weit mir bekannt ist, sind Auflagen die nicht Teil des Gewehrs sind, zugelassen.
  6. Neuwaffen werden neuerdings mit den NWR Daten als "Waffenbrief" geliefert.
  7. Zu 1: Du musst nachweisen, dass du mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen trainiert hast. Egal ob Kurz oder Langwaffe, egal welche Disziplin. Zu 2: Du darfst damit schießen was die Sportordnung erlaubt. Es gibt nicht nur Unterschiede in der Visierung, sondern z.B. auch im Abzugs- und im Waffengewicht. Zu 3: Der BDS (seine Landesverbände) rechnen soweit ich weis eine vorherige Mitgliedschaft in einem anderen Verband teilweise an. Aber für jeden Voreintrag musst du die schießsportliche Aktivität (12/18 Trainingstermine) nachweisen. Zu 4: Du brauchst als erstes die Bedürfnisbestätigung vom Verband. Der stellt die auch erst nach 12 Monaten aus. Manche sagen, man soll die WBK schon vorab ohne das Bedürnis vom Verband beantragen, damit es schneller geht, aber da muss die Behörde auch mitmachen. Und die Termine sollten in den 12 Monaten vor dem Antrag liegen.
  8. @Weinberger Das muss dann schon am Fahrer liegen. Ich fahre z.B. um so vorsichtiger, je besser motorisiert ich unterwegs bin. Kannst dir vorstellen wie ich mit nem 45PS Polo gefahren bin... 🥳
  9. Liegt das dann eher daran, dass Teslafahrer eher Anfänger sind, oder dass sie meinen das Auto fährt von alleine?
  10. Ich glaube eine eigene Polizei hatten wir erst ab 1949, aber das ist nicht der Punkt. Physische Repressionen waren bis zum C. nicht systemimmanent, würde ich auch sagen. Aber wenn wir in unserer Filterblase mal schauen, wie schnell die Zuverlässigkeit weg ist, u.a. wegen Äußerungen die die Bevölkerung beunruhigen könnten, dann ist das viel tiefgreifender als eine physische Grenze, finde ich. Über das C. fange ich gar nicht an.
  11. @steven hier mit dir selbst zu reden macht keinen ernstzunehmenden Eindruck.
  12. Der Stoff macht evtl. nicht abhängig, aber die Auswirkungen können schon suchtartige Züge annehmen. Zitat: "Ich brauch was zu Rauchen damit ich den Tag überleb." (ein Arbeitsloser Kleindealer, mittlerweile an Nebenwirkungen härterer Drogen draufgegangen)
  13. Ein Hinterschaft, und wenn es ein Klappschaft ist, ist m.E. ein Teil des bestimmungsgemäß verwendbaren Zustands, es sei denn die konkrete Kombination ist eine verbotene Waffe. Soviel zur inneren Logik.
  14. Es geht um die kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge. Mit Werkzeug hat das nichts zu tun. Entweder fest (z.B. durch Schweißen) oder kürzer nicht verwendbar. So lese ich das. (Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Punkt 2.5)
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