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SeinePestilenz

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  1. Naja, das war nun damals wirklich ein gänzlich anderer Sachverhalt. Der Punkt dabei war und ist ganz einfach, dass das BKA zwar feststellen kann, ob und wie ein bestimmter Gegenstand vom WaffG erfasst wird, es aber nicht einfach die damals festgeschriebene Grenze von 0,08 J auf 0,5 J (wie im Nachgang durch den Gesetzgeber) anheben und damit das WaffG faktisch verändern kann. Ein doch ganz gewaltiger Unterschied. Der einzig sinnvolle Beitrag zu dem Faden hier.
  2. Das ignoriert der Gesetzgeber mitnichten.. Er hält es vielmehr in § 12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG sogar ausdrücklich und explizit fest...
  3. Wer "nicht öffentlich" auswählt, dessen Name ist auch nicht öffentlich einsehbar. Verstehe also das Argument nicht.
  4. Wenn Erwerbsbeschränkungen offenbar nicht weiterführend sind, sollte man vielleicht einmal darüber nachdenken, wie es um Handel, Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung bestellt ist. Denn auch für frei erwerbbare Schusswaffen und deren wesentliche Teile bedarf es hierzu einer entsprechenden Erlaubnis. Ohne gerade nachschlagen zu können: diese Erlaubnispflichtigkeit sollte auch anno dazumal bereits bestanden haben. Im übrigen beziehen sich der "andere Antrieb" mit Sicherheit nicht ausschließlich auf kalte Gase. Auch die Verbrennungskammer einer Kartoffelkanone wäre ein wesentliches Teil, weshalb man auch diese Komponente nicht ohne die erforderliche Erlaubnis herstellen sollte.
  5. Naja, unterhaltsam: Wenn Dir jemand zum tausendsten Mal den gleichen Witz erzählt, ist das irgendwann nicht mehr lustig. dokumentarisch: Da stellt sich ganz einfach die Frage, warum es zielführend sein sollte, ewig dem gleichen Missstand immer und immer wieder zu dokumentieren, wenn sich dadurch aber auch gar nichts ändert. lehrreich: Wem willst Du hier noch etwas beibringen? Alle, die es angeht, wissen es bereits. Der Rest nimmt es bestenfalls zur Kenntnis. Neuzugänge merken es selbst. Wer es ab einem bestimmten Alter nicht selbst feststellt, für den gibt es einen ganz gewissen Grund...
  6. Ach je. Dann soll der TS einfach auf der letzten grünen Seite "Amtliche Eintragungen" den Passus "Nur für Faustfeuerwaffen" setzen lassen. Dann passt es auch für Sportschützen. Aber das ist doch ohnedies egal. Der Thread ist von Anfang an für den Gulli.
  7. Setze auf eine 17er oder 18er in das Feld für die Berechtigung den Eintrag "Faustfeuerwaffen" und Du hast so etwas. Also durchaus möglich und wahrscheinlich sogar irgendwo existent (unabhängig ob sinnvoll definiert).
  8. Ok, jetzt fragt man sich natürlich, was eine derartige xxx-Aussage motiviert. Kommt da noch was, oder ist ist das einfach der übliche Foren-xxxx vom hiesigen xxxx?
  9. Doch, mich wundert immer noch, dass die es damals nicht geschafft hatten, aus meinen Einlassungen etwas für die Gemeinschaft Schädliches zusammenzuschneiden. Das ist mein Ernst. Nein, das kann der nicht. Der kann nur als skurrile Erscheinung in das Horn stoßen, welches andere befördern. Wenn sich morgen irgendein Irrer eine Geschichte ausdenkt, wie man durch das Fressen von Fäkalien die Welt in einen besseren Ort verwandelt, findet der auch einen Platz in den Medien, solange er sich damit als nützlicher Idiot andienen kann. Ich habe damit gar nichts zu tun. Deswegen wollten die auch ein Interview mit mir.
  10. Da kannst Du gar nichts lernen. Gefragt sind da nur Beiträge die ins vorab festgelegte Konzept passen. 2014 wurde ich mal auf der IWA von einem für das ZDF produzierte Format interviewt. Gezeigt wurde dann von dem mit auf meiner Seite entstandenem Zeitaufwand von 45 Minuten gar nichts. Zu sehen waren nur igendwelche Trottel, die von Macht bei der Waffe in der Hand und bösem Aussehen und überhaut und sowieso voll krass etc. pp. gelabert haben. Die zeigen irgendwelche grenzdebilen Vollidioten von wegen des Spektakels, aber sonst nichts.
  11. Semantic fail! Natürlich muss es das nicht nach dem Kuchenblech-Einheitsblatt (das hat auch kein Mensch behauptet) und warum das so ist, erschließt sich daraus auch,. Denn wenn es sich anders verhielte, dann müsste eben auch das Möbelstück zertifiziert sein, da ansonsten komplett sinnbefreit. Aber gut, dass wir drüber gesprochen haben...
  12. Dort geht es um den Abstand zwischen Außen- und Innenmantel, der in diesem Zusammenhang (wie aus dem Einheitsblatt hervorgeht) feuerschutztechnische Gründe hat und nicht mit dem Widerstandsgrad in Zusammenhang steht. Anderweitig müsste auch das beinhaltende Möbelstück zertifiziert sein - da gibt es doch erhebliche Unterschiede zwischen Eiche massiv und Ikea Pappe. Entzündlich darf hingegen beides nicht leicht sein, im Zweifel durch Zugabe von Flammschutzmitteln. So ganz nebenbei: Ich möchte mal wissen, bei welchen B-Schränken zur freien Aufstellung in der mittleren Größenklasse die 60 mm Gesamtabstand über Innen- und Außenmantel gegeben sind. Ich habe hier allein sieben B-Schränke diverser "Markenhersteller", die allesamt vielleicht auf max. 45 mm kommen... Die 60 mm findet man vielleicht bei zweiflügligen Schränken der 250 KG-+-Klasse.
  13. Ich habe hier z.B. einen AKSU-Verschnitt stehen, der ganz regulär als Pistole in 7,62x39 eingetragen ist. Gerade im Bau ist ein KW-AR in 9x19 Para...
  14. Es ist aber schon klar, dass es einen Unterschied macht, wie der Geschäftsgang ist. Genau. Und weil das so ist (siehe auch die geradezu grandiose Einlassung von Tauri), macht sich die Polizie mit wachsender Begeisterung immer und überall selbst noch mehr Arbeit. Natürlich haben die Beamten dort nie und nimmer Vermeindungsstrategien für nach ihrem Daführhalten unwesentliche Fälle. Wer so dämlich ist, zu glauben, das sei kein Bestandteil der Realität, der glaubt dann wirklich, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Gebe ich gerne zurück. Das ist WO in Höchstform. Selbst nichts wissen (sorry, Streifenpolizist im Ruhestand mit neuer Mission Forumsbefüller mangels anderweitiger Lebensaufgabe zählt für mich nicht als Qualifikation), keine Lösungsvorschläge anbeiten, aber Hauptsache, das Forum mal mit irdendwelchem Geschwurbel verzieren.
  15. Das ist sicher gut. Aber je mehr begründete Anzeigen aus unterschiedlichen Richtungen eingehen, desto mehr Gewicht erlangt die ganze Angelegenheit. Das eine ist Qualität, danach kommt Quantität.
  16. Zur Polizei kann man laufen, wenn man vom stadtbekannten Rabauken vermöbelt wurde, man Geschädigter bei einem Verkehrsunfall ist, beraubt oder bestohlen wurde. Aber in derlei Dingen, wie sie hier zur Debatte stehen ist die Polizei völlig kontextbefreit, hat von der Materie in den wenigsten Fällen auch nur ansatzweise Ahnung und kann auch nicht einschätzen, worum es letztendlich geht. Demenstprechend wird die Angelegenheit in der Folge behandelt und das Übel nimmt seinen Lauf. Szenarien nach Buchbinder Wanniger sind noch das Beste, was dabei geschehen kann. In aller Regel wird auch die rechtliche Bedeutung der Angelegenheit nicht korrekt gewürdigt. Hinzu kommt auch, dass die Schnittstelle zwischen Polizei und der dann auch einzubeziehenden Staatsanwaltschat nicht unbendingt von einem konstruktiven Miteinander gekennzeichnet ist. Mit anderen Worten: Beide Parteien sind sich regelmäßig nicht besonders grün. Deutlicher will ich es nicht wirklich ausführen. Nur soviel: Bei der StA sitzen Juristen bei der Polizie sitzt Anderes. PS: Das ist nicht gegen die engagierten Kollegen bei Polizei und Zoll gerichtet! Ihr wisst selbst, wie mühsam es ist, den Kollegen ein Grundverständnis im Bereich der waffenrechtlichen Vorschriften zu vermitteln. Ihr wisst auch, wie wenig Grundverständnis und Substanz dabei vorausgesetzt werden kann, da das Tagesgeschäft anderweitige, weitaus dringlichere Anforderungen stellt. Gebt nicht auf und gebt Euer Wissen weiter.
  17. Bitte solche Anzeigen nie über die Polizei, sondern stets über die Staatsanwaltschaft stellen. Nur ein gut gemeinter Rat.
  18. Und auch das nur im Fall von Rohr oder Verschluss(kopf)...
  19. Bitte nicht! Es geht wenn um die Herstellung einer verbotenen Waffe. (Mit "Herstellung einer Kriegswaffe" macht man sich nämlich dabei genauso lächerlich wie mit einem Verschlussknopf...)
  20. Du hast kein zwischengeschaltetes Gasgestänge. Bei formschlüssiger Verriegelung kann aufgrund der erforderlichen Unterstellstrecke (und dem anderweitig entstehenden Verschleiß an der Gasbohrung) die Gasabnahme kaliberbedingt aber nicht direkt vor dem Patronenlager erfolgen, weshalb der Verschlussträger auf entsprechender Länge (und mit geeigneter Stabilität, auch im Hinblick auf ein entstehendes Kippmoment und den Schwerpunkt der gesamten Baugruppe) nach vorne reichen muss, was seine Masse gegenüber Systemen, die hierfür Schubstangen als Zwischenmedium indirekter Gassysteme benutzen, signifikant erhöht. Diese zusätzliche Masse kann (je nach Kaliber und Impulsentwicklung) zwar den gefühlten Rückstoß vermindern, erzeugt aber unweigerlich am Ende des Repetierzyklus einen (starken) Prellschlag auf die Verriegelungs- bzw. Laufhülse, der sich auf die gesamte Waffe überträgt. Auch wenn diese Systeme in der Regel zuverlässiger zuführen als solche mit geringerer bewegter Primärmasse. Das ist alles letztendlich - ein mehr oder weniger ausgewogener - Kompromiss. In Deinem Thread war übrigens ein einziger einschlägiger Beitrag: Und was passiert dann wohl, wenn Du eine Konstruktion hast, die Dir einen Prellschlag wie der krasseste LG-Preller erzeugt? So, das wars jetzt dann aber nun endgültig mit der Lehrveranstaltung zu Kinematik und Kinetik von Selbstladewaffen...
  21. Wer findet jetzt bloß den Fehler in dem bessagten Thread um AR-Systeme und der S&B-Aussage, dass die Schmidtens auf einem HK-MR (selbstverständlich) halten? Was hat das alles mit einem Tappet-System zu schaffen, welches so gar nicht auf den Parametern von MR und AR fußt? Richtig, nullkommanichts. Daran könnts dann tatsächlich liegen.
  22. Ja, das ist bei Zubehör, das nicht auf dieser Besonderheit ausgelegt ist, tatsächlich der Fall. Stichworte im angloamerikanischen Raum: "bolt slap" bzw. "forward recoil". Es ist zurückzuführen auf den durch die Gasstößelkonstruktion (bzw. durch das, was sich an konstruktiven Folgen daraus ergibt) recht schweren Verschlussträger. Ganz Ähnliches hast Du z.B. bei Luftgewehren mit entsprechendem Prellschlag (nach vorne), die auch für im Bereich der Feuerwaffen durchaus für .50 BMG zertifizierte Optiken zerstören können (darüber habe ich in meinen Anfangsjahren gelacht, ist aber so). Und es macht bei konventionellen Optiken nicht halt, sondern zieht sich bis in den Bereich der Laser-/Lichtmodule und NSG. Im Semi-Bereich bei Chairbo(r)nes, die ab und zu mit ihrem Sammlerstück nur hier und da mal ein paar Schuss rauslassen, nicht so wirklich ein Thema, aber bei behörlicher/militärischer und vor allem fortgesetzter Verwendung (wenn es nicht nur um das Herumtragen von einem Knallstock geht) auf jeden Fall ein Knackpunkt. Für mich ist das SCAR eher eine Lösung für Sondereinheiten mit fest definierten Anwendungs- und Konfigurationsfällen. Also im Grunde ein Produkt für fest umrissene Nischen.
  23. Naja, das SCAR ist an sich sicher keine schlechte Konstruktion. Es hat aber durchaus einige funktionale "Besonderheiten", wie z.B. den nicht gerade unerheblichen Prellschlag der BCG nach vorne, der gerne auch schon einmal auch ansonsten qualitativ hochwertigste Optiken zerstört, weil die für so etwas einfach nicht ausgelegt sind (und im Vergleich zu anderen Konstruktionen auch nicht ausgelegt sein müssen). Klar kann man dem durch die Beschaffung entsprechend ausgelegten Zubehörs begegnen, ob derartiges aber für alle in Frage kommenden Anwendungsbereiche verfügbar ist und wie sich das in den Beschaffungskosten niederschlägt, steht auf einem anderen Blatt. Als Standardausrüstung würde ich zumindest es nicht beschaffen.
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