SeinePestilenz
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
SeinePestilenz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Den Lower hast Du doch in Deinem fiktiven Beispiel wohl schon - anderweitig macht der WS-Klimmzug doch überhaupt keinen Sinn. Und das betreffende WS verkauft Dir keiner mit tatsächlich gegebener Fachkunde - warum erklärt der der Händler dann nochmal im Detail. Und dass WS so nicht kategorisiert werden können ist nun auch nicht korrekt - aber dazu kannst Du selbst recherchieren. Ich bin hier nicht der Erklärbär und verdiene mit dem Krampf gelegentlich auch Geld. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
SeinePestilenz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ein letztes Mal: Du hast einen AR-Repetierer ohne Gasbohrung, und meinetwegen ohne Abnahme, Gasrohr und funktionsfähigem Gashahn. Jetzt setzt Du ein normales AR-WS darauf mit Gasbohrung und all dem anderen Kladeradatsch wie es auf jedem Lower im HA-Betrieb funktioniert. Was hast Du also hergestellt? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
SeinePestilenz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nochmal darüber nachdenken: Du hast einen AR-Repetierer und setzt dann ein normales AR-WS mit Gasbohrung etc. darauf. Was hast Du dann wohl hergestellt? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
SeinePestilenz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Naja, naja, naja - woran hängt so rein technisch wohl die Schussfolge? Waffentechnisch und waffenrechtlich ist das eine Spitzenidee, weil dann das HA-WS aus der als Repetierer eingetragenen Basiswaffe dann was macht? Veränderung der Schussfolge und Tatbestand, der einer Herstellungserlaubnis bedarf sowie Einordnung in den Einzugsbereich der hier betroffenen Waffen. Das bingt nix. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
SeinePestilenz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Interessant, das Urteil ist ja mal ein archetypischer Hammer. Wir leben in spannenden Zeiten; das wird noch lustig. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
SeinePestilenz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Der Thread und die gesamte Angelegenheit besitzen für mich bislang lediglich die Haptik eines sozialen Experiments. Welches allerdings zur Unzeit stattfände, sollte es sich so verhalten. Ich betrachte den ganzen Kokolores für mich erst als gegenständlich, wenn ein eindeutig verifizierbares und zuordenbares Urteil aus sicherer Quelle verfügbar ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
SeinePestilenz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also ich sehe das sportlich. Es gibt kaum etwas Besseres als ein völlig abstruses und sachfremdes Urteil als Grundlage für eine nachhaltige Bereinigung der Situation. Schwierig sind nur diejenigen Urteile, welche so im Rahmen bleiben, dass sich kaum allgemein tragfähige Hebel finden lassen. Immer noch entspannte Grüße und allseits frohe Ostern. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
SeinePestilenz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Allein schon die Formulierung Zeigt jedem, der auch nur für fünf Cent Saft im Kürbis hat, dass diese "Quelle" schlicht und einfach Blödsinn kolportiert.Macht nichts, nächste Woche ist schon der erste April und dort passt das ja ganz gut rein. Entspannte Grüße. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
SeinePestilenz antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Hast Du eigentlich noch alle Nadeln an der Tanne?Mich z.B. tangiert das sehr wohl! (Ganz abgesehen von der praktischen Umsetzbarkeit). Ich glaube, es hakt. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
SeinePestilenz antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
In einen eigenen Thread verschoben... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
SeinePestilenz antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Tot - offenbar mit hartem fränkischen "D"...Du verschwendest hier viel Platz für sinnlosen Defätismus. Wenn nur jeder halbwegs Interessierte seine Zeit dafür einsetzen würde, seine Interessen tatsächlich zu vertreten, wäre uns allen sehr geholfen. Ich für meinen Teil habe oft geklagt und bislang immer Recht bekommen. Diejenigen, welche mich persönlich kennen, werden das bestätigen können. Auch habe ich nicht den geringsten Zweifel, dass ich auch in Zukunft meinen Krempel unmittelbar werde besitzen können. Wo ist das Problem? Es kommen dann halt noch ein paar weitere (Ausnahme-)Erlaubnisse hinzu. Diese werde ich, wie schon in der Vergangenheit, ohne mit der Wimper zu zucken durchzusetzen wissen. Das einzige, was mir Sorgen macht, sind Schlumpfschützen wie Du. Denn ich habe freilich wenig Lust, morgen der einzig Berechtigte in meinem Umkreis zu sein. Dabei denke ich auch an die Infrastruktur: Z.b. wie sich Stände noch halten werden können. Gut, ich könnte freilich auch im Keller schießen, was ich nur vorher bei meiner UWB anzeigen müsste. Aber ich gehe einfach ungern allein zum Schießen und mir liegt auch etwas an meinen Schützenfreunden. Die wüsste ich ebenfalls ungern durch eine solch ausgesprochene Schwarzmalerei kompromittiert. Steck Deine negative Energie doch einfach in andere Projekte, da gibt es sicher durchaus einige Betätigungsfelder, bei denen der Untergang des Abendlandes sich anderen Interessengruppen herbeireden lässt. Deine kleingeistigen Einlassungen brauchen wir zumindest gerade jetzt nicht. Danke! -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
SeinePestilenz antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Zumindest einer hats verstanden, danke!Der Vorschlag vom FWR ist der absolute Hammer. Schlimmer ist nur noch, dass es offenbar Leute gibt, die den auch noch gut heißen. Ich bin entsetzt. So eine "Interessenvertretung" braucht kein Mensch. Ich vertrete genau deshalb auch seit geraumer Zeit meine Interessen selbst. Dass das FWR Bockmist abliefert, lässt sich leider nicht einfach und schnell verhindern. Aber man muss dafür nicht auch noch Beifall klatschen oder deren absolut unsinnigen Vorschlag anderweitig fördern. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
SeinePestilenz antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nach enigen Beiträgen dort hat sich nach meinem Dafürhalten auch an diesem Ort die Stimmung gedreht. Man darf nicht vergessen, dass dort mehrheitlich ganz einfach Freizeitschützen zugange sind, die aufgrund mangelnden Hintergrunds überhaupt nicht in der Lage sind, die Zusammenhänge zu durchschauen. Das heißt, dass hier überpropotional viel an Aufklärungsarbeit investiert werden muss, um die dortigen Forenmitglieder zu sensibilisieren. Das heißt aber nicht, dass dies hoffnungslos sein wird. Sie wissen es halt inintial nicht besser. Und lies mal diesen Thread hier: Verkaufs- und Zerlegungsabsichten (bei Letzteren von herstellungsrechtlichen Aspekten einmal abgesehen) - dazu fällt Dir nichts mehr ein. Wie gesagt: ich übernehme alle Sorgenkinder für umme - was waffenrechtlich zerlegt werden muss, gegen entsprechendes Entgelt... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
SeinePestilenz antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ihr dürft gerne alles bei mir abgeben! Und weil ich so ein Menschenfreund bin, übernehme ich Eure Sorgenkinder sogar kostenlos! -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
SeinePestilenz antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wer ernsthaft daran glaubt, dem ist nicht mer zu helfen. Der Politiksprech ist im Einzugsbereich und in der Segmentierung beliebig skalierbar. Q.E.D. Und sollen wir jetzt darüber froh sein, dass dies aufgrund bisher unaus"gereifert" Formalia vielleicht - wenn auch sicher nicht ausschließlich - unsere Freunde in Italien betrifft? Von allen formunellen Unklarheiten einmal abgesehen bin ich kein Freund der Denkweise, dass die Brandschatzung fremder Häuser keinen Einfluss auf mich selbst haben wird. Das ist nicht nur dumm, sondern auch ignorant und entgegen jedeweder Praxis.Ein jeder, der daran denkt, der Kelch könne auch nur potentiell an ihm oder ihr vorüber gehen, sollte ernsthaft mit sich ins Gericht gehen und mit nur minimalem Neuroneneinsatz marginal weiterdenken. Natürlich nur, wenn das die mentale Kapazität heute noch hergibt, was ich zunehmend ernsthaft in Zweifel ziehe. "Verschon mein Haus, zünd andere an" war noch nie eine nachhaltige Strategie, auch wenn sie kurzfristig ein wohliges Gefühl durch Selbstbetrug zu erzeugen vermag. Hier geht es um nichts anderes als um die Abschaffung jeglichen legalen Waffenbesitzes. Wer das nicht versteht ist entweder dumm, naiv oder anderweitig stark limitiert. Insofern wäre es angebracht, aus dem weit verbreiteten Schlummer zu erwachen. -
Da zeigt es sich mal wieder, wie wenig erstrebenswert das alles ist.
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Jetzt warten wir nur noch auf jemanden, der uns als Reprise dann erklärt, was alles nicht in die Hände von Jägern gehört. Nur so wird es auch richtig konstruktiv.
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Nein. Ja. Man kann das PDF (90 bzw. 180 MB) aber durch die OCR jagen, dann lässt es sich auch durchsuchen...
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Lies doch einmal in der von Dir praktischer Weise verlinkten Quelle die Anmerkungen zu Position 0003. Lustig. Nicht wahr? Allerdings betrifft das die Ausfuhr, also den Transfer in Länder außerhalb der EU. Was die Sache jedoch kompliziert ist der Umstand, dass auch für die Verbringung - also den Güterverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU - bestimmte Genehmigungspflichten herrschen. Man kann dazu beispielsweise in § 7 der AWV anfangen zu lesen und dann nachsehen ob es noch irgendeinen EG-Trallala zum Thema gibt und dabei vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen... Da das aber nicht mein Spezialgebiet ist und ich wenig Zeit habe, kann ich zur Klärung der Sachfrage hier allerdings wenig beitragen außer dem Hinweis, dass die Geschichte im worst case scvhwieriger als gedacht sein kann. Meine Vermutung wäre - allerdings ohne jedweden Anspruch auf Korrektheit oder weitere Belege - dass man die Hülsen einfach nach Polen schicken kann. Wie gesagt, eine Vermutung, keine Behauptung. [Nebenbei die AWV ist ganz unterhaltsam, wie z.B. der Abschnitt "Besondere Beschränkungen gegen Osama bin Laden, Mitglieder der Al-Qaida-Organisation und die Taliban sowie andere mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sowie zur Bekämpfung des Terrorismus"] Dann gibt gibt es in der Endbenutzersenke natürlich auch noch die (von Dir schon angesprochenen) auf polnischer Seite vorherrschenden Bestimmungen. €: Guter Hinweis.
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Vielleicht aufgrund des Umstandes, dass Aus- und Einfuhrbestimmungen grundsätzlich nullkommanichts mit dem waffenrechtlichen Status selbst zu schaffen haben? Gehäuse für AR-15-Systeme sind beispielsweise auch freie Teile, aber trotzdem ausfuhrgenehmigungspflichtig. Und so sind auch Matrizen, Hülsen und Geschosse ausfuhrgenehmigungspflichtig, obwohl sie keiner Beschränkung durch das WaffG unterliegen. Ansprechpartner auf deutscher Seite ist das BAfA in Eschborn. Zumindest für alles, was das EU-Gebiet überschreitet (aber im Einzelfall auch für den Transfer innerhalb der EU) gibt es gar lustige Vorschriften. Das hilft natürlich jetzt für die Eingangsfrage (Hülsen -> Polen) erst einmal wenig, erläutert aber, warum man das Ganze doch etwas differenzierter betrachten muss.
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Tu Dir den Gefallen und lies genau diesen Thread von Anfang bis Ende. Die Zeiten, in denen ich immer alles dopplet und dreifach geschrieben habe, sind nämlich definitiv vorbei. Es steht darin genau beschrieben, dass es einen Unterschied macht, ob man eine Langwaffe im Kurzwaffenkaliber mit Munitionserwerb besitzt oder nur Munition für Langwaffen erwerben darf. Denn wie überall im Waffenrecht kommt es auf die dezidierte bzw. ursprüngliche oder originäre Zweckwidmung an (das ist so ähnlich wie beim Tierabwehrspray, welches grundsätzlich auch bei Menschen funktioniert, aber mit ebensolcher Zweckwidmung eine verbotene Waffe wäre) - und eben nicht auf die Tatsache, ob es vielleicht auch Langwaffen im Kurzwaffenkaliber oder umgekehrt gibt.
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HwaffMunMtBek 2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2000, Nr. 38a. Der geneigte Leser des Waffenrechts findet den Verweis darauf beispielsweise in § 1 BeschussV (sowie in der Anlage zur BeschussV) und in § 2 BeschussG. Warum geht Ihr nicht zu Eurer Behörde und lasst Euch diese Quelle geben, die Mitarbeiter dort müssten über sie verfügen und sollten von deren Existenz Kenntnis haben. Eigentlich werden sie auch für solche Dinge bezahlt.
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Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
SeinePestilenz antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
Auch wenn wir genau dieses Thema schon 1000x hatten und es auch schon 1000x richtig beantwortet wurde (ich war mal so frei und habe nur die Beiträge von mir herausgesucht, natürlich haben zahlreiche andere Leute, auch hier im Thread, die korrekte Antwort schon gegegen) http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1106152 http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1610524 http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1526036 http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1281618 http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1165172 http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1164627 http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1039607 http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1033672 ... auch wenn das also so ist und die korrekten Antworten dabei waren, so ist dies im Endeffekt einfach ein Forum. D.h. selbst dann, wenn eigentlich alles gesagt ist, wirst Du nicht verhindern können, dass irgendjemand seinen Senf noch dazu gibt (so wie jetzt) oder auch eine falsche Antwort schreibt. Das Thema an sich ist einfach. Der § 13 (4) AWaffV ist diesbezüglich wirklich einschlägig. Man muss ihn nur lesen. Warum es bei dieser Frage immer und immer wieder Konfusionen gibt? Keine Ahnung. Das ist so, wie beim § 6 AWaffV - auch der ist trivial und trotzdem wirft er immer wieder die gleichen banalen Fragen auf. Das ist halt so. Irgendwann halten diejenigen, die sich mit dem Zeug auskennen allerdings einfach die Finger still, weil sie es leid und müde sind. €: Is sich nix Verwaltungsvorschrift! Is sich Verordnung zum WaffG! -
Das ist schon richtig, nur gibt es dort keine Spezialregelung für KW-Munition, die der allgemeinen Vorschrift des § 10 WaffG vorgehen würde, wie es bei der Munition für Langwaffen nach § 13 (5) der Fall wäre. Es ist dabei völlig gleichgültig, ob die Erlaubnisvoraussetzung des Bedürfnisses (§ 4 (1) Nr. 4 WaffG) als gegeben angesehen wird, weil das ja gerade noch keine Erlaubnis ist. (also nachlösen.)
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Erklärung (für Jäger nur bei KW-Munition, klar): Wenn die Behörde so kulant war und einen MES-Stempel mit dem Voreintrag in die WBK geklopft hat und der Händler die Waffe eingetragen hat, dann darf Munition erworben werden. Allein nutzt auch ein vorhandener Munitionserwerbsstempel noch nichts- solange nur der Voreintrag, aber noch keine Waffe in der WBK steht, ist keine Möglichkeit zum Mun-Erwerb auf Grundlage der WBK gegeben. Die etwaige Idee, auf den § 12 (2) WaffG zu verfallen, scheitert - beim Kauf auf Erwerbsberechtigung (Voreintrag) - an den nicht gegebenen Voraussetzungen. (Dass sich wieder der eine oder andere finden wird, der im Zweifel schreibt "mein Händler hat aber..." und "mein Sachbearbeiter hat gesagt..." ist auch klar. Oben steht die formal korrekte Regelung). Diese Umstände haben aber mit dem abstrusen VG-Urteil gar nichts zu schaffen (das gilt auch für den zweiten Punkt, denn "mit ohne" irgendwie geartete MEB ist halt nicht).