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knight

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  1. Beim erneuten Durchlesen ist mir noch ein Fehler aufgefallen: Es muss heißen: "Erstmalig wird in das deutsche Waffenrecht ein Munitionserwerbsschein eingeführt, dessen derjenige bedarf, der Patronenmunition oder Raketenmunition erwerben will. Ich persönlich halte wenig von dem praktischen Nutzen dieser Bestimmung. Auch die Bundesregierung äußert sich in ihrer Stellungnahme bemerkenswert skeptisch." bye knight
  2. Hallo alle, ich werde des Öfteren nach einer Quelle für den Text in meiner Signatur gefragt. Leider konnte ich die nie direkt angeben. Ich wusste, dass es aus einer Bundestagsrede vom 22. Juni 1972 aus der 6. Wahlperiode ist. Wiederum leider kann man auf den Webseiten des Bundestages die Plenarprotokolle erst ab der 7. Wahlperiode abrufen. Vielleicht wird es die 6. auch irgendwann geben, dann wäre das für alle einfacher. Nunja, da ich gerade etwas Zeit habe, habe ich heute meinen Schimmel gesattelt und bin zur nächsten Universitätsbibliothek geritten. Die haben nämlich die Plenarprotokolle auf Microfiche. Dann habe ich etwas gesucht und gefunden und möchte euch das Ergebnis hier mitteilen. Ich habe die wichtigsten Stellen der Plenarsitzung herausgeschrieben. Wörtliche Zitate sind in Anführungszeichen eingeschlossen. Ist etwas ohne Anführungszeichen angegeben, dann handelt es sich um eine Zusammenfassung des Inhalts der Rede über einen bestimmten Sachverhalt. Stellen die mit [...] gekennzeichnet sind, sind Auslassungen aus einem wörtlichen Zitat, wobei ich die Auslassung für nicht relevant gehalten habe. Texte in runden Klammern sind Anmerkungen von mir. Genauso sind fette Schriften Hervorhebungen durch mich. Rechtschreibfehler sind ebenfalls von mir. Die 6. Periode war eine SPD-FDP-Koalition unter Willy Brandt. Datum ist der 22. Juni 1972. Es tagt die 195. Sitzung des Bundestages. Die relevanten Plenarprotokolle finden sich in den Fichen 11425 - 11441. Es geht um: - Grundgesetzänderung unter anderem wegen des Waffengesetz - Waffengesetz 1.) Grundgesetzänderung wegen Waffengesetz - War notwendig, um Kompetenzen bezgl. WaffG von den Ländern auf den Bund zu übertragen. - zweite und dritte Beratung mit anschließender Abstimmung an diesem Tag Zweite Beratung: Herr Sieglerschmidt, SPD - redet hauptsächlich zu Fragen des Verfassungsschutzes, der auch in die GG-Änderung einbezogen ist. So wie ich das verstehe hat man die GG-Änderung zum WaffG einfach an diese GG-Änderung angeheftet. Herr von Thadden, CDU - WaffG soll "unberufenen Volkssturm" verhindern - wendet sich gegen eine "Hysterie [...] wo im Grunde genommen sich jeder möglichst schnell eine Panzerfaust auf dem nächsten Wochenmarkt anschaffen muss." - "Wir werden uns allerdings auch den Kräften bei der Auslegung des WaffG [...] deutlich in die Arme fallen, die [...] 200 000 unbescholtene Jäger und Schützenbrüder als eine Gefahr für diesen Staat ansehen." (Habe ich inhaltlich nicht ganz verstanden) - Interessant: er sieht schon 1972 den Umweltschutz als eine wichtige Aufgabe für die Jäger! - Jäger, Schützen und Zinnfigurenanmaler (???) sind durch diese Änderung nicht betroffen und können ihre Freizeit so ausüben, wie sie wollen. - Zur Inneren Sicherheit: "Wir müssen jedoch entschieden nein sagen, wenn in unserem Lande schon solche Tatsachen wie eine nicht rechtzeitig erfolgte Beförderung oder ein nicht ganz glücklich ausgefallener Kompromiss bei Tarifverhandlungen [...] dazu herhalten soll, die Situation so darzustellen, als sei der eigene Staat abschaffungswürdig." (=> War wohl eine krasse Zeit damals....) Herr Dr. Arndt, SPD - Redet zum Einsatz des Bundesgrenzschutzes im Innern (war wohl auch in der GG-Änderung) - Redet was von Recht und Ordnung-Forderern, die dann als Jäger, Waffensammler oder Föderalisten aber dagegen seien, wenn polizeiliche Kräfte zusammengefasst werden sollen. (=> Habe ich nicht verstanden.) Abstimmung =>angenommen Dritte Beratung: Herr Dr. Lenz, CDU/CSU - (Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die SPD damals Law and Order war, und die CDU eher das, was man heute "links" bezeichnet, so z.B. was Gleichstellung von Ausländern betrifft. Ausänder waren ein strittiger Teil in dieser GG-Änderung, Details sind unwichtig hier) Herr Kleinert, FDP - nichts wesentliches zum WaffG Herr Genscher, FDP und BMI - nichts zum WaffG Abstimmung => Weit über 2/3-Mehrheit angenommen 2.) Zweite Beratung zum WaffG (erste Beratung in der 146. Sitzung, die dritte Beratung war dann später, sowohl 1. als auch 3. habe ich nicht herausgesucht. Vielleicht mache ich das irgendwann noch mal...) Herr Dr. Schneider, CDU/CSU aus Nürnberg - Hätte gerne mehr Zeit gehabt für die Beratung des Gesetzes und zur Abfassung eines Berichtes (Geschichte wiederholt sich nicht???) - "Das Bundeswaffengesetz stellt in der Ausschussfassung den Versuch dar, durch Erschwerung des Waffenerwerbs und Verschärfung der Erlaubnis, Waffen zu führen, einen Beitrag zur Erhöhung der Inneren Sicherheit zu leisten. Ob dies gelingen wird, scheint mir im Wesentlichen davon abzuhängen, wie das Gesetz durch die Ordnungsbehörde vollzogen wird. Ohne Zweifel wäre ein ängstlicher und bürokratischer Kleinmut fehl am Platze." - Waffenrecht als einheitliches Bundesrecht - Handel, Herstellung, Erwerb, Besitz und Führen bedürfen durchweg einer Erlaubnis. Besitz war bisher erlaubnisfrei und es musste der illegale Erwerb nachgewiesen werden. Durch die Erlaubnispflicht für Besitz wird eine Beweislastumkehr beim Waffenbesitz eingeführt, die über die WBK läuft. - Juwelier wird explizit als ein Beispiel für ein Bedürfnis für einen Waffenschein genannt. - "Verwaltungspraxis und Verwaltungsrechtsprechung bleiben damit aufgerufen, dem Geist und der sicherheitspolitischen Motivation des WaffG beim Gesetzesvollzug gerecht zu werden." - Hatte den Vorschlag gemacht, den Bedürfnisnachweis nur dann zu verlangen, wenn man schon eine Waffe besitzt, also dass man erst ab der zweiten ein Bedürfnis angeben muss. - Verweist auf die Situation in Österreich und der Schweiz, wo es keinen Schwarzmarkt von Waffen und keinen Anstieg der Waffenkriminalität gibt. - "Die Erhebungen des Innenausschusses haben ergeben, dass sich im Augenblick über 20 Mio. Waffen in privater Hand befinden. [...] Die Schätzungen gehen auch weit über die Zahl von 20. Mio Waffen in privater Hand hinaus." - Bei der Anmeldepflicht kommt es nicht auf eine Bundeszentraldatei an. (Heutzutage anscheinend schon) - Zur Anmeldepflicht: "Wer seine Waffe anmeldet, braucht also keinerlei rechtliche oder tatsächliche Nachteile zu fürchten." - "Erstmalig wird in das deutsche Waffenrecht ein Munitionserwerbsschein eingeführt, dessen derjenige bedarf, der Patronenmunition oder Patronenmunition erwerben will. Ich persönlich halte wenig von dem praktischen Nutzen dieser Bestimmung. Auch die Bundesregierung äußert sich in ihrer Stellungnahme bemerkenswert skeptisch." - "Das neue Waffenrecht privilegiert niemanden [...]. Dies gilt sowohl für diejenigen, die sich als Schützensportler oder Waffensammler betätigen, als auch für die Jäger." (heute ist das anders) - "Durch das Gesetz soll auch das Sammeln von Waffen nach wissenschaftlichen oder technischen Grundsätzen erlaubt bleiben wie das Anlegen und Erweitern kulturhistorisch bedeutsamer Sammlungen. In der Praxis sind dabei strenge, aber keine schikanösen Maßstäbe anzulegen." - Legt ausdrücklich wert darauf, dass private Sammler mit wenig Geld auch klein anfangen dürfen. Solche Sammler dürfen nicht auf unbrauchbare oder Zier- bzw. Dekowaffen verwiesen werden. - "Alle Parteien waren sich darüber einig, dass auch die Jäger nicht privilegiert, bevorzugt oder durch Ausnahmegenehmigungen begünstigt werden dürfen." - Jäger durften über das neue WaffG keine Selbstlader auf Jagdschein kaufen. - Bundeseinheitlich nur noch 2 KW für Jäger, in Bayern vorher wohl unbegrenzt. - "Die Verwaltungsvorschriften zum WaffG liegen dem Bundestag verständlicher Weise noch nicht vor. Ich halte es daher für zweckmäßig, auch darüber einige Worte zu verlieren. Die Verwaltungsvorschriften müssen nach meinem Ermessen so gefasst werden, dass der Vollzug zu angemessenen Kosten bewerkstelligt werden kann. Die Bürger und Steuerzahler in unserem Land sollen keinen berechtigten Anlass haben, über einen perfektionierten, superbürokratischen Vorgang zu klagen. Dieser Hinweis erscheint mir speziell angezeigt im Hinblick auf die Prüfung der Zuverlässigkeit, der Sachkunde, der körperlichen Eignung, des Bedürfnisses und - und das gerade - im Zusammenhang mit den Registrierungsmaßnahmen. Das Waffengesetz richtet sich nicht gegen den gesetzestreuen und zuverlässigen Bürger. Es wird verschärft gegen die Feinde und Störer der inneren Sicherheit. Dieses Grundsatzes sollten sich alle bewusst sein, die entweder als Verwaltungsbeamte oder als Verwaltungsrichter mit diesem Gesetz zu tun haben werden. Das Gesetz dient der Erhöhung der inneren Sicherheit und darf nicht zu kleinlicher, bürokratischer Handhabung missbraucht oder auch nur fehlgebraucht werden." - "Die größte Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Lande wäre dann heraufbeschworen, wenn dem zuverlässigen, gesetzestreuen Bürger durch allzu kleinliche Bedürfnisprüfungen der Erwerb einer Schusswaffe unangemessen erschwert würde, der Staat sich aber seinerseits außerstande sähe, den illegalen Waffenbesitz unter Kontrolle zu bringen. Einen solchen Zustand könnte und wollte, wie ich fest überzeugt bin, in diesem Hause niemand verantworten." (Kommentar erübrigt sich selbstredend) - Krass: Die Bundeswehr hat wohl damals Waffentransporte durch die Bahn abwickeln lassen - ohne militärische Begleitung. Damals gab es "aufsehenerregende Waffendiebstähle". => "Ich bitte also den Herrn Bundesverteidigungsminister ausdrücklich darum, sich dieses Problems anzunehmen [...]." oder besser Herr Pensky, SPD - hält WaffG für präventive Verbrechensbekämpfung - Waffenrechtliche Regelungen sind in den Ländern sehr unterschiedlich. - BKA schätzt 10 bis 20 Mio. Waffen in den Händen von Zivilpersonen. - Zahl der Waffendelikte steigt seit Jahren. - 1971: 6106 Straftaten mit angedrohtem Waffengebrauch und 13 446 Straftaten, wo geschossen wurde. - Damals 48% Anteil legal erworbener Waffen, 36% ungeklärt und 16% illegal erworben. (Anmerkung: Besitz von Waffen war damals nicht reguliert bzw. nicht verboten, nur der Erwerb. Ich kenne jetzt nicht die Voraussetzungen für den legalen Waffenerwerb vor 1972, aber wenn ich hier später lese, dass man an den Kriterien der Zuverlässigkeit gedreht hat und LW wohl generell frei erwerbbar waren, impliziert das für mich, dass damals eben auch unzuverlässige Personen legal Waffen erwerben konnten. Dann wundert mich diese Statistik nicht. Alle U-Boote die hier mitlesen sollten sich also hüten, damit heute irgendwas zu verargumentieren!) - Für die Verschärfung der Voraussetzungen bzgl. Zuverlässigkeit und Sachkunde gab es eine breite Mehrheit. Gegen die Einführung des Bedürfnisprinzips gab es energischen Widerstand vom Waffenhandel und von den Waffenproduzenten. Die CDU/CSU wollte die erste Waffe bedürfnisfrei lassen. - In NRW konnte man wohl auch beliebig viele KW auf Jagdschein kaufen. Einer hat es auf 265 geschafft. - "Auch in diesem Zusammenhang muss ich dem widersprechen, was jemand geschrieben hat, der es an sich wissen müsste, nachdem ich es ihm erläutert hatte. Er behauptet, dass Sportschützen nur noch im Rahmen von Vereinsmitgliedschaften ihren Sportschützenleidenschaften nachgehen können. Das ist nicht der Fall. Wir waren uns selbstverständlich dessen bewusst, dass wir über ein Gesetz nicht einen Vereinszwang ausüben können. Es kommt nur darauf an, dass der Schießsport auf öffentlich zugelassenen Schießständen ausgeübt wird." - "Danach kann jedermann, ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen, seinen Waffenbesitz anmelden und dafür ohne weitere Prüfung eine WBK erhalten." - "Mit dem WaffG allein werden wir den illegalen Waffenmarkt nicht unter Kontrolle bringen. Das müssen wir wissen und dürfen uns insoweit keinen Illusionen hingeben. Es ist deshalb eine ganze Reihe von flankierenden Maßnahmen notwendig." (Oh, ah, ei und wo sind sie geblieben??? So richtig erfolgreich wart ihr ja nicht, aber bei den LWBs habt ihr die Axt angesetzt ) Herr Krall, FDP - Aufbohren von Schreckschusswaffen war bisher erlaubt, bedarf zukünftig der Erlaubnis (Waffenherstellung) - Bisher nur KW waffenerwerbsscheinpflichtig, zukünftig auch LW - In der Vergangenheit vermehrt LW bei Straftaten (siehe meine Anmerkung oben). - "Ein großer Teil der Straftäter wird erst durch den Besitz von Schusswaffen zur Begehung von Straftaten verführt." (Soso, da hat die Partei heute immerhin dazugelernt) - Verteidigt das Bedürfnisprinzip - Einführung des Munitionshandelsbuches zum Verfolgen der Weitergabe von Munition, gleichzeitig Einführung von gekennzeichneten verschlossenen Packungen. - Einführung des illegalen Waffenbesitzes als Dauerdelikt Noch ein paar Anmerkungen von mir: - Es ist natürlich schwer, die Reden rein aus dem wenigen Text heraus in den damaligen Kontext zu setzen. - Aus den Reden geht deutlich hervor, dass der gesetzestreue LWB nicht eingeschränkt werden sollte. Die Einführung der WBK sollte dazu dienen, dass der Staat einen Überblick hat, wer welche Waffen wo besitzt und dass unzuverlässige oder nicht sachkundige Waffen nicht mehr erwerben dürfen. Zum Bedürfnis ist klar gesagt, dass Sportschützen, Sammler und Jäger weiterhin ihrem Hobby nachgehen können, das Bedürfnis ist daher nicht streng gegen den LWB auszulegen. - Heimverteidigung als Bedürfnis spielt keine Rolle, die Bedürfnisse für Waffenscheine scheinen in der damaligen Vorstellung auch niedrigere Hürden gehabt zu haben als heute. - Irgendwie scheint es mir so, als sei da im Vergleich zu heute ein Stück weit verkehrte Welt, was die Positionen der Parteien betrifft. - Insgesamt fällt mir auf, dass Terrorismus gar nicht, bzw. nur indirekt bei der GG-Änderung erwähnt wird. Beim WaffG spielt das keine Rolle - jedenfalls in den Reden. - Wenn ich das so lese, scheint mir der tatsächliche Schwerpunkt auf dem Waffenschein gelegen zu haben, weniger auf der WBK. - Wenn ich so manche Sprüche in der Debatte lese und sehe, was heute tatsächlich daraus geworden ist, dann könnte ich schon - Natürlich darf jeder dieses Post im Sinne unserer Sache verwenden. Für Fragen und Diskussionen stehe ich hier natürlich auch zur Verfügung. bye knight
  3. Danke! Der Artikel ist richtig gut! Das sollte man den Gesetzesschreibern in die Computerbild legen! Und Microsoft Technet ist sicher unverdächtig genug, um nicht als pöser Waffenlobbyist zu gelten. bye knight
  4. Zur Eröffnung sollten wir eine Abordnung von WO stellen. Sowas hätte ich gerne in meiner Nähe! bye knight
  5. Vielen Dank für deinen Einsatz, auch über dieses Interview hinaus! Das geht mir auch so - und zwar bei allen Themen, in denen ich mich auskenne. Ein Thema habe ich im Politikforum ja mal ausführlich auseinander genommen. Und es geht nicht nur mir so, sondern allen Leuten die ich kenne mit allen Themen in denen die sich auskennen. Mir schwant nix gutes.... bye knight
  6. Hhhmmm..... Ist das alles nicht total einfach: Es klingelt. Die Behörde will unangemeldet Nachschau halten. Ich sage: "Nein, das passt mir jetzt nicht. Sie können gerne ein anderes Mal kommen. Bitte machen Sie mir einen Terminvorschlag per E-Mail oder Post. Ich muss jetzt leider gleich los." So eine Klage kann auch nach hinten losgehen. Dann würden zukünftige Politker sich darauf berufen, dass sie wegen dieses Urteils die Passagen zur Nachschau im Gesetz stehen haben müssen. (Das müssen sie rechtlich wahrscheinlich dann nicht wirklich, aber sie werden so tun als müssten sie es.) Für mich wäre es ideal, wenn wir in zwei Jahren ein neues Gesetz auf den Weg bringen würden, dass diese und viele andere Gängelungen einfach nicht mehr hat. bye knight
  7. Vorschlag für das nächste Mal: In dieser Situation weigert man sich weiterhin seiner vertraglichen Pflicht (der Zustimmung zur Kontrolle) nachzukommen und erklärt offen den Vertragsbruch. Da man nun selbst seinen Teil der Abmachung nicht gehalten hat, kommt man dem Veranstalter insoweit entgegen, dass man im Gegenzug auch bereit ist, die Zahlung des Eintrittspreises rückabzuwickeln........ bye knight
  8. Zur Dokumentation in einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung - vielleicht? bye knight
  9. Und die wäre? bye knight
  10. Ich habe auch Interesse und kann zwischen den Jahren fast beliebig kommen. Ich nehme mal an, dass dort keinen Wert auf einen jagdlichen Anschlag gelegt wird, oder? bye knight
  11. Hhhmmm... Ich bin jetzt kein Experte in dieser Sache, aber ist es nicht so, dass nur das Eigentum an "mit dem Gebäude fest verbundenen Gegenständen" übertragen wird? bye knight
  12. Hier muss man zwei Dinge trennen: 1.) Wir diskutieren hier über die Frage, was am WaffG am meisten missfällt (siehe Titel des Threads). Forderungen, wie das WaffG in Zukunft einen Sachverhalt regeln sollte kann man nicht mit Darstellungen begegnen, wie das WaffG einen Sachverhalt zur Zeit regelt. Da redet man zwangsläufig aneinander vorbei. 2.) Was die Sachkunde betrifft: Auch Jäger haben jetzt schon ihre Kurzwaffe anerkannter Maßen zum Selbstschutz und führen sie auch zu diesen Zwecken im Revier. Das Argument mit der Sachkunde - auch wenn es in sofern zutrifft, dass Selbschutz kein Teil der praktischen Ausbildung ist - zieht also nicht. In der Sachkundeausbildung bei Jägern und Schützen wird sehr viel Wert auf die Notwehr- und Notstandsparagrafen gelegt. Bei der Prüfung sitzt man dann im Zweifel einem Juristen gegenüber, dem man die auswendig gelernte Definition von Notwehr und gegenwärtigem rechtswidrigem Angriff nachplappert. Die wollen dann auch von der 40kg Lady hören, dass die einen 120kg Hochsitzansäger vorläufig festnimt und ihm zum Eigenschutz vor der Motorsäge Handfesseln anlegt. Da brechen die sich echt einen ab - was die Theorie betrifft. Und wie sieht es mit der Praxis aus? Das ist ganz einfach, denn Ausbildung im Verteidigungsschießen ist (zunächst) verboten - und damit kann mit der jetzigen Gesetzeslage ein Sportschütze oder Jäger quasi gar keine praktische Sachkunde zur Selbstverteidigung erwerben (außer er stellt hundert Anträge und findet einen passenden Kurs mit weiteren hundert Meldepflichten an die Behörde). Man verbietet also vorne den Erwerb der entsprechenden "Sachkunde" und argumentiert dann hinten, dass die Schützen und Jäger keine Waffe in der Öffentlichkeit führen dürfen, da ihnen die entsprechende Sachkunde in der Selbstverteidung mit Waffen fehlt? Im Übrigen muss man sich ja auch noch fragen, warum das Verbot der Ausbildung in der Selbstverteidigung im WaffG enthalten ist: Eigentlich will man das nämlich auch nicht, aber den echten Waffenscheinbesitzer musste man zwangsläufig sowas zugestehen und hat dann in Abgrenzung zum kampfmäßigen Schießen das Verteidigungsschießen erfunden. Letztlich liegt das daran, dass die Politiker (oder vielleicht noch mehr die Bürokraten in den Ministerien, die solche Gesetzesvorlagen machen) Angst vor der Bevölkerung haben. Zum Beweis: "Waffen sind demnach Gegenstände, die...." Wenn Bevölkerung nämlich Waffen hat und auch noch damit umgehen kann, ja dann....... Dabei ist es doch so einfach: Wenn das Volk mit den Politikern (und den Bürokraten) zufrieden ist, wird es sie nicht abschaffen wollen. bye knight
  13. OK..... Gut...... Hhhmmmm...... Wo kann ich diese Ausbildung machen? Ich zahle die auch selbst. Dann dürfte deiner Meinung nach der Erteilung eines Waffenscheines ja nichts mehr im Wege stehen (vorausgesetzt, das Waffengesetz wäre so, wie es sein sollte - was ja das eigentliche Thema dieses Threads ist). bye knight
  14. Hallo Sachbearbeiter, meines Erachtens wäre eine Angleichung der Zuverlässigkeitsregeln von zivilen Waffenbesitzern und behördlichen Waffenträgern angebrachter. bye knight
  15. Das tun die ja gar nicht. Die wissen selbst, dass dieser Erlass so nicht haltbar ist. Deswegen posaunen die es ja auch nicht groß raus - dann würde nämlich ein großes (Klage)echo zurückkommen. So muss der Sachbearbeiter (der kann im Zweifel am wenigsten für den ganzen M*st) dem WBK-Inhaber auf der Tonspur diesen Erlass mitteilen. Die meisten Schützen werden sicher das für bare Münze nehmen und sich im Zweifel daran halten - wer geht schon davon aus, dass sein Sachbearbeiter einem eine falsche "Rechtsauskunft" erteilt? Damit hätten die im Innenministerium dann de facto das erreicht, was sie de jure gerne hätten. bye knight
  16. Der Sinn und Zweck der Sportschützen-WBK liegt doch gerade darin, dass der Gesetzgeber für die im 14(4) aufgelisteten Waffenarten das Bedürfnis für Mitglieder anerkannter Verbände von Vorneherein als gegeben sieht und eine Bedürfnisprüfung (Einzelfallprüfung) als nicht notwendig erachtet. bye knight
  17. Ach CM.... Deiner eigenen Argumentation zufolge hätte der Gesetzgeber in den 14 (2) reinschreiben müssen: "innerhalb von sechs Monaten dürfen nur zwei erlaubnispflichtige Schusswaffen erworben werden." Hat er aber nicht. Du schreibst, es zählt was geschrieben steht. Geschrieben steht Schusswaffen und das sind auch F-Waffen. Und nu? Das Argument mit den Luftdruckwaffen ist absolut valide. Wenn das Erwerbsstreckungsgebot über den 14(2) hinausgehen soll, dann kann man bei dem 14(4) damit nicht einfach halt machen. Dann muss man damit auch bis zur Freistellung der F-Waffen weiter hinten im Gesetz gehen. Die Conclusio führt daher zu Nonsens und damit ist nach den Gesetzen der Boolschen Schaltalgebra (=umgangssprachlich unter Logik subsumiert) die Prämisse falsch (1. Semester Logikvorlesung). Und mal ganz abgesehen davon stehe ich mit dieser Meinung im Ergebnis (Erwerbsstreckungsgebot gilt nicht für 14 (4)) bei Weitem nicht alleine da, wie viele andere Postings - auch von Rechtsanwälten - hier im Forum in den letzten Jahren gezeigt haben. Zusätzlich ist das Forum Waffenrecht ebenfalls dieser Meinung. Und mit Verlaub: Deren Kompetenz steht nun sicher außer Zweifel. In deinem Posting konnte ich jedoch außer "das gilt in toto" und "sonst würde da was anderes stehen" leider kein Argument erkennen, wie du deine Meinung begründest. Mir die Unfähigkeit des Gesetzgebers klare Gesetze zu formulieren und damit Verwirrung zu stiften nun persönlich vorzuwerfen halte ich da für echt arrogant bye knight
  18. Wenn dem so wäre und Sportschützen aus anerkannten Verbänden grundsätzlich nur zwei Schusswaffen im Halbjahr erwerben dürften, dann dürften zB. DSB angehörige nur zwei Luftgewehre (die freien, mit dem F) im Halbjahr erwerben, denn auch Luftgewehre sind Schusswaffen. Entweder das Erwerbstreckungsgebot gilt grundsätzlich für solche Schützen oder es gilt nur für die im selben Absatz (= 14 (2) ) genannten Waffen. Alles andere ist "Rosinenpickerei". bye knight
  19. War ja klar Die neue Sportschützen-WBK berechtigt zum Erwerb von all dem, was auf dem Text der WBK drauf steht. Wenn der Schütze kein Bedürfnis für eine dieser Waffen hat - warum stellst du ihm denn dann nach deiner Logik eine solche WBK aus? Aus der Historie des Gesetzes ist ganz klar erkennbar, dass der Gesetzgeber für Angehörige anerkannter Verbände ein Bedürfnis für die Waffen aus dem 14 (4) grundsätzlich als gegeben ansieht. Und wenn dann jemand eine Waffe erwirbt, für die er in seinem Verband kein Bedürfnis hat, dann ist eben auch nicht schlimm. Das hat was mit geringer Deliktrelevanz und mit Bürokratieabbau zu tun. Und genau so ist es richtig! Wenn es nach mir ginge, dann wäre in der Sportschützen-WBK das Grundkontingent des 14 (2) gleich inbegriffen. Als ob es irgendwem nützt, wenn man für jeden Selbstlader oder für jede Kurzwaffe einen extra Brief an den Verband schreiben muss. bye knight
  20. Hallo Jesse, ich sehe das ein klein wenig anders als 627 PC: Mit der neuen Sportschützen-WBK darfst du alles erwerben, was du mit der alten erwerben darfst - auch ein .50 MBG. Aber: Die neue Sportschützen-WBK bist du möglicherweise los, wenn du nicht mehr Mitglied in einem anerkannten Verband bist. Und möglicherweise wird die 2/6-Regel (gesetzeswidrig) auch auf die neue Sportschützen-WBK angewendet. Wenn es sich einrichten lässt, rate ich daher eine neue Sportschützen-WBK zu beantragen und reine Einzellader weiterhin auf die alte zu erwerben. bye knight
  21. Hhmmm.... Schwierige Situation. Ich sehe drei Punkte: Den Tipp von Frosch aus dem Schalldämpfer-Forum zu beherzigen und einen entsprechenden Feststellungsbescheid beantragen. Du hast einen Voreintrag beantragt, aber der springende Punkt ist ja, dass du als JJS-Inhaber keinen Voreintrag brauchst. Du kannst die Jagdaufseherprüfung machen (kostet aber auch Geld) und dich dann als Jagdaufseher anstellen lassen. Die Bezahlung kann gegen Naturalien erfolgen (z.B. soundosviele Abschüsse frei). Kann sein, dass das in NRW anders ist, aber in meiner Prüfung habe ich gelernt, dass solch ein Anstellungsvertrag genügt, um sich von der UJB als Jagdaufseher bestätigen zu lassen - und der Jagdaufseher muss nunmal beim JAB angestellt sein. Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast, koordiniere dich bitte trotzdem mit dem FWR und/oder ELF! Gerade weil das Innenministerium einen Präzendenzfall verhindern möchte, ist es wichtig, dass bei einer Klage die bestmögliche Rechtsberatung auf deiner Seite ist. Am Ende wird sonst ein für uns alle negatives Ergebnis zementiert. Vielleicht bekommst du ja auch Prozesskostenhilfe - aber damit kenne ich mich nicht aus. Mein persönlicher Tipp wäre aber, das Ganze erst mal auf sich beruhen zu lassen und abzuwarten, bis ein Präzedenzfall in einem anderen Bundesland durchexerziert worden ist. Wenn ich mir vorstelle, dass Gerichte aus Fritzchen Berens Einflußbereich über diese Frage entscheiden, dann rollen sich mir die Fußnägel hoch. Das hilft dir persönlich nun nicht weiter, aber so ist dat nun mal mit die Rechtsstaatlichkeit in NRW. bye knight
  22. Antwort auf: Und noch schlimmer meine WBK von 98 wurde widerrufen. Widerspruch einlegen, FWR-Mitglied werden, TOP-Rechtsschutz abschließen, Anwalt besorgen, SCHNELL! bye knight
  23. Antwort auf: Es fängt damit an das man erst mal eine Bestandsaufnahme macht(Wohnung/Haus, Waffen).Als nächstes ist die "was macheich wenn"Phase dran.Ist dieses alles geschehen wird jederzu einem individuellem Ergebniss kommen. Exakt. Deswegen ist eine Universalempfehlung a la diese Waffe, dieses Kaliber und dieses Geschoss gar nicht möglich. Jemand, der einen Einbrecher aus dem Haus vertreiben will oder muss, wird hier zu anderen Ergebnissen kommen, als jemand, der die Schlafzimmertür im Visier auf das Eintreffen der Polizei warten kann (den letzten Halbsatz jetzt bitte nicht missverstehen, gelle!). Im ersteren Szenario macht eine Kurzwaffe mit hoher Stoppwirkung mehr Sinn, im letzteren ist eine Flinte mit Gummigeschoss oder ein Taser wegen der nicht lethalen Wirkung im Vorteil. bye knight
  24. Antwort auf: Nimm lieber ne 38er oder höchstens ne 9Para. Man liest immer wieder, dass die beste Waffe für die Heimverteidigung eine Vorderschaftrepetierflinte oder auch eine halbautomatische Selbstladeflinte ist. Die hat eine enorme Drohwirkung, sodass der Anblick alleine schon ausreicht, um einen Angriefer in die Flucht zu schlagen. Weiterhin kann sie mit unterschiedlichster Munition geladen werden (z.B. Gummigeschosse, Gummischrot), welche die Wirkung eines Treffers auf ein ausreichendes aber dennoch nicht lethales Maß reduzieren. Ach ja, mit dem Durchlade Ritsch-Ratsch kann man sogar durch die geschlossene Tür drohen bye knight
  25. In Antwort auf: Mir ging es nur um die theoretische Frage, ob auch die Aufsicht berechtigt ist jemanden gegen seinen Willen zum Tragen zu verpflichten. Und ich glaube immer noch daß es nicht möglich ist. Die Auflagen von den Behörden und die Verantwortlichkeiten der Aufsichten reduzieren sich meiner Meinung lediglich auf das Belehren und Ermahnen. [...] Du mußst auf solche Schützen ermahnend einwirken als Aufsicht, DAS ist Deine Pflicht. [...] Ich würde es mir eventuell schriftlich bestätigen, daß ich belehrt habe, mir zwei Zeugen suchen und dann wäre der Fall auch juristisch für mich erledigt. [...] Die Verantwortlichkeit der Aufsicht ist zwingend ,um die Sicherheit und das Wohlbefinden anderer Teilnehmer zu gewährleisten. Erst wenn ein Schütze andere Teilnehmer oder das Inventar/Schießstand gefährdet oder belästigt dürfte und muß die Aufsicht eingreifen. Ich verschärfe jetzt mal die Situation: Unser beratungsresistenter Schützenkollege steht vorne am Kugelfang und hantiert da eine halbe Ewigkeit an seinen Scheiben (meinetwegen malt der gerade sein Aquarell darauf). Von der Aufsicht kommt die Aufforderung "Mach hinne, mir wolle schiihsse!". Und unser Kollege sagt darauf: "Fangt schon mal an, ich bin mir des Risikos voll bewusst. Ich unterschreibe auch gerne, dass du mich über die Risiken aufgeklärt hast." Und nun? Keiner der sonstigen Schützen ist dadurch gefährdet. Es ist lediglich er selbst, der Schaden davonträgt - zugegebener Maßen einen höheren Schaden, aber das war ja Sinn und Zweck der Modifikation. Gibst du nun das Feuer frei? bye knight
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