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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
isegrim 7,62 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
ich würde nicht jeden händler und das dort gelebte rechtsverständnis als referenz für das korrekte vorgehen nutzen - das könnte u.u. böse folgen haben. ENTSCHEIDEND ist, was die lokal zuständige behörde macht. wird die waffe eingetragen, ist man ZUNÄCHST aus dem schneider - inwieweit sich später behörden bei potentiellen widerrufen auf ein x-beliebiges datum oder das datum, an dem das urteil rechtsräftig wurde, als punkt für altbesitzregelungen oder nicht festbeißen ist derzeit nicht einmal abzuschätzen ... kurzfristig erscheint mir die von oberland gelebete variante aber die sicherste ... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
isegrim 7,62 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
passt schon - dein beitrag bezog sich auf den F.-post (aber nicht um ihn zu rügen) und wurde dementsprechend mitentsorgt. versteh mich nicht falsch - die ständige political correctness geht mir auch auf den keks. es muss ja noch einen zwischenweg geben, mit dem jeder leben kann, zwischen dieser und dem üblichen stammtischgeblöke. nur ging eben der von mir gelöschte 1. post weit daneben. aber hier sollten wir (zumindest auf den nächsten 100 seiten) das konkrete problem (2schuss-mag) und mögliche lösungen diskutieren und nicht in fatalistisches wehklagen verfallen, wie schlimm ALLES ist und uns vor lauter klagen auf hohem niveau völlig selbst vergessen (vom eingangsthema ganz zu schweigen ...) - wie gesagt, wenn, dann gehört so etwas ins OT - aber nicht in DIESES thema ... damit auch meine finalen worte dazu -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
isegrim 7,62 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
bundesland? -
Grundsätzliches: Gültigkeit von BKA-Feststellungsbescheiden
isegrim 7,62 antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
das sind die zentralen o.g. elemente des FB: 1.) eigenschaft kriegswaffe / verbotene waffe? 2.) sportliche verwendung - im konkreten fall für unter 16.75" ausgeschlossen auf grund erscheinungsbild => damit auch für späteren 10" lauf ausgeschlossen. das entscheidende ist (oder zumindest war) die frage bei zweifelsfrei vom schießsport ausgeschlossenen waffen, ob verbotene waffe ja oder nein oder ob kriegswaffenteile verbaut wurden ... - ein weiterer FB für einen kürzeren lauf bringt aus dieser warte tatsächlich keinerlei mehrwert. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
isegrim 7,62 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
das entbindet ja nicht von der verpflichtung alle unterlagen zum sportlichen bedürfnis beizuschleifen ... der lauftausch (in längeren lauf) wäre die alternative zur beseitigung des Anscheins zur sportlichen nutzung - - der tausch des vorderschaftes und evtl. des gasblocks (falls nötig) unter weglassen mancher anbauteile könnte unter umständen deutlich günstiger kommen als ein lauftausch und neubeschuss - zumal die teile im falle einer finalen "wendung zum guten" (=rückkehr zum "alten" system) schnell wieder zu tauschen sind bzw. jederzeit veräußerbar sind - das gilt für einen gebrauchten lauf meist nur eingeschränkt ... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
isegrim 7,62 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
wenn du damit fragwürdige und deplatzierte parallen zu nazi-rechtssprechungen meinst ? - JA, gelöscht, einfach so! das ständige schwingen dieser keule macht uns genauso unglaubwürdig wie die anderen gruppierungen, die sie ständig bemühen. das thema hier wird extern vermehrt gelesen und da braucht man sich nicht mit solchen abstrusen vergleichen von der ansonsten ernsthaften diskussion der problematik ablenken lassen. es steht dir aber frei, einen ausführlichen eingangspost zu einem von dir neu zu ertellenden thema "welcher richter am BVerwG denn jetzt schon schlimmer ist als F." und das mit weiterem unpassenden videomatieral zu unterlegen. - - möglicherweise bleibt es so lange stehen, dass es reicht, dass entsprechenden personen überlegen, ob es nicht nur außerhalb des guten geschmacks sondern innerhalb des strafwürdigen bereichs steht ... wer weiß das schon. wie gesagt, kannst du alles machen, aber bitte im OT. wer hier ernsthaft diskutieren will, ist gern eingeladen - vergleiche zur rechtssprechung vor dem volksgerichtshof werde ich aber weiter unterbinden - und ja, auch ohne die verfasser detailliert darüber zu informieren ... - naja, letzteres stimmt nicht ganz, ab einer gewissen grenze kann er es ja in seinem verwarnstatus nachlesen ... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
isegrim 7,62 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
mit etwas vorsicht, weil alles recht neu ist: wenn ein jäger derzeit ein m4 besitzt, ist zunächst mal gar nichts damit. er darf es weiter besitzen. erst müsste die behörde die erlaubnis zum besitz der waffe widerrufen. wenn er dann die waffe als sportschütze nutzen will, müsste er bei widerruf zunächst einmal eine bedürfnisbescheinigung in verbindung mit dem antrag auf eintragung der waffe mit bedürfniszweck "sportwaffe" stellen. das m4 selbst dürfte kein problem sein, weil im zweifel ja nur der anschein beseitigt werden muss - also rausstehendes magazin weg, evlt. geänderter handschutz, flat receiver und kein korn usw ... - u.u. aufwand, aber durchaus machbar, die waffe sportlich "zu halten" ... - aber wofür ist die frage? alle beteiligten sollten sich imo mit ihrer energie anders einbringen als mit der frage, wie die dinger sportlich "konvertierbar" sind ... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
isegrim 7,62 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
ok, ein ernsthaftes sorry - ich hatte dich schlicht missverstanden. NEIN. das verhalten von sauer ist beängstigend kurzsichtig und fällt jeglichen versuchen, das zu kippen in den rücken (das a....tix der halbautomaten sozusagen ...), weil ja eine "maßgeschneiderte" lösung schon existiert ... ich hatte deinen satz so verstanden, dass jäger sich bei der nächsten an sammler oder schützen adressierten waffg-verschärfung mit schadenfreude und nachtretend an die fehlende unterstützung erinnern sollen ... wenn du deinen satz auf das "neue" sauer-produkt gemünzt hast, nochmal ein ausdrückliches sorry - das hatte ich in den falschen hals bekommen ... ich fühle mich gerade ob der aktuellen berichterstattung etwas "gegen den strich gebürstet" ... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
isegrim 7,62 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
ansonsten finde ich mich persönlich angewidert von dieser "jetzt ist es entschieden" berichterstattung. wie leichtfertig man hier von seiten der redaktionen von online- und printmedien akzetiert, was immerhin so fragwürdig war, dass es über 40 jahre offenbar durch vielfach gelebte und eben auch durch ein ovg bestätigte verwaltungspraxis widerlegt ... ganz verbittert frage ich mich da eher, wie ver_lö_et kann man sein, nicht hier einzuhaken? - ist denn nicht klar, dass das wieder nur eine weitere beschneidung ist? die widerspruchslos bleibt? zusammengereimt und nun den willen des gesetzgebers "erklärt", der offenbar 40 jahre und damit vielfache waffg-änderungen nicht in der lage war, seine wünsche präzise zu formulieren, dass jäger keine 2+-magazin-slb besitzen dürfen? während das BKA munter gegenteilige fb erlässt? wer das hier widerspruchslos hinnimmt, ist imo entweder sehr kurzsichtig, gutgläubig oder sehr eingeschränkt in seiner wahrnehmung ... - ist aber natürlich nur meine persönliche meinung aus meiner eigenen kleinen welt ... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
isegrim 7,62 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
da muss ich mich ja fast selbst zensieren ... offenbar muss man sich aber angesichts solcher beiträge fragen, ob hier evtl. jemand etwas AM kopf hat - damit meine ich auch ausdrücklich solche extrem hirnlose und kurzsichtige unterschwellige drohungen, sollten sie nicht ironisch gemeint sein (dafür fehlt mir aber das grün) ... diese art der (mehr oder minder stillen) schadenfreude und des sankt-florian-prinzips sind genau DER grund, warum durch den gesetzgeber, verwaltung UND jetzt auch der justiz im rundumschlag allen gruppen der waffenbesitzern immer wieder eine austeilt. wer das nicht begriffen hat, dem ist nicht zu helfen. ach ja, ich kann total entspannt sein, ich kann jedes meiner eisen auch auf meine rote nehmen ... was rege ich mich also auf? ich gebe meinen kram doch als letzter ab ... @czm52 - sorry für das unwirsche angehen und dasd du es in dem moment abkriegst, aber bei so etwas sehe ich wirklich rot ... -
Grundsätzliches: Gültigkeit von BKA-Feststellungsbescheiden
isegrim 7,62 antwortete auf J.D.'s Thema in Waffenrecht
im feststellungsbescheid stehen zwei wesentliche sachen drin: 1.) kriegswaffe / verbotene waffe? ja oder nein? - - auch eine geringfügige änderung bei der baulänge, laufstärke oder anbauteilen wird in der regel (!) hier keinen einfluss haben - ist das ursprungsmodel ok, sind es die späteren modelle in der regel auch. so etwas ist durchaus wichtig - stichwort bwt3 (verbotene waffe) oder ar15 in .338 lm (kriegswaffe) ... 2.) zulassung zum schießsport? ja oder nein? - - bereits geringfügige änderungen können das optische bild in verbindung mit den kriterien des §6 VO so schnell ändern, dass möglicherweise der anschein in augen der behörde ausreicht, um die waffe eben nicht mehr schießsportlich verwendbar zu machen ... - da reicht u.u. ein anderes magazin, mfd, ein griff oder was auch immer ... im zweifel ist der fb aber auch nur nützlich um nachweisen zu können, dass man im guten glauben gehandelt hat und nicht VORSÄTZLICH eine kriegswaffe / verbotene waffe / vom schießsport ausgeschlossene waffe besitzt ... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
isegrim 7,62 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
das hier ist nur meine meinung dazu - mit so einer formulierung brauchst du nicht weiterreden / -schreiben: das ist noch deplatzierter und abgedroschener als die nazi-keule ... - unsachlicher geht kaum noch. versteh mich richtig: platt gesagt hat die eu-kommission für mich hier auf den tisch geschissen und erwartet nun, dass alle umstehenden sich mit dem, was sie hinterlassen haben, beschäftigen, einen kuchen formen und allen auch noch sagen, wie gut er duftet und schmeckt ... - sorry für die ausdrucksweise, aber es kommt dem was dort auf dem tisch liegt, am nächsten ... - die vorlage ist eine frechheit und ein highlight an inkompetenz, das von völlig unfähigen, sachfremden, arroganten und beratungsresitenten demagogen verbrochen wurde. es ist beeindruckend, dass die dort zuständigen weder von schusswaffen (erwartungsgemäß) noch von verwaltungsrechtlichen aspekten (erstaunlich, aber im hinblick auf die durchführbarkeit von der registrierung von repliken und dekos eindeutig bewiesen) irgendeine tiefere kenntnis besitzen, die notwendig wäre, wenn man sein "handwerk" richtig ausüben wollte ... sagen würde ich das so aber niemanden außerhalb vom stammtisch. und ganz sicher nicht bei den zuständigen entscheidungsträgern oder berichterstattern - das macht auch dort von den experten niemand. also bleibt sachlich. der ironische hinweis, dass an einigen wenigen stellen mit NOCH mehr sachkenntnis und NOCH mehr verständnis der technischen und verwaltungstechnischen zusammenhänge das ergebnis NOCH zielführender wäre, versteht man da schon sehr gut. ohrfeigen verteilt man dort mit einem freundlichen und anerkennenden ton in der stimme ... -
Vollautomaten umgebaut zu Halbautomaten: kulturhistorisch bedeutsam?
isegrim 7,62 antwortete auf STS's Thema in Waffenrecht
ich will dir nicht auf den schlips treten, aber offen gestanden erschreckt mich diese anfrage / aussage ein wenig - jedenfalls von einem sach- und fachkundigen sammler: luftgekühlte mg sind auch vor 1945 kriegswaffe - damit hat nicht nur das bka nix zu tun, auch ist (zumindest nach meinem kenntnisstand) abseits einer gewerblichen tätigkeit mit schusswaffen eine genehmigung durch das wirtschaftsministerium regelmäßig nicht möglich ... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
isegrim 7,62 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
zum einen ist es "nur" ein ministerium, d.h. es macht das, was der chef ihm sagt ... - ABER: es spiegelt eben auch die meinung von unten (d.h. aus der verwaltung) nach oben (an den minister). da die richtlinie durch ministerrat UND parlament muss, ist das innenministerium also doppelt wichtig: zum einen sollte es den innenminister über die faktische nichtumsetzbarkeit (verwaltungstechnisch) des machwerks überzeugen. zum anderen sollte es als anlaufstelle für die eu-abgeordneten dienen - wo sonst sollte sich der für inneres zuständige abgeordnete informieren (so er nicht schon in seinem gebetskreis eine eingebung hatte und nicht durch fakten verwirrt werden möchte), als im innenministerium seines heimatlandes? ob das dan in unserem sinne ist, sei dahingestellt. aber wichtig dürfte das innenministerium in jedem fall sein .... -
INSOLVENZ von (denen, die nicht genannt werden sollen...), Reloaded
isegrim 7,62 antwortete auf botack's Thema in Waffenlobby
die listen aber nur insolvenzen auf - das hat zunächst keine verwertung zur folge ... - ist quasi nur eine "vorabinformation", wo noch was kommen könnte ... steht auch dort vermerkt: Bitte beachten: Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern. -
Waffensteuer - die Trottel sterben nicht aus
isegrim 7,62 antwortete auf GunTalker's Thema in Waffenlobby
warum lest ihr überhaupt, was diese typen fordern? ganz ehrlich - weiter südlich wird nach solchen äußerungen "helau!" gerufen und es werden süßigkeiten geworfen ... -
Mit Stumrgewehr 90 in Bad Säckingen gelandet-teure Busse
isegrim 7,62 antwortete auf mühli's Thema in Allgemein
das ist eine sehr interessante beobachtung, die ich auch immer mache - vorzugsweise in den wiederkehrenden cop-bashing-themen. der ablauf ist eigentlich immer wieder der selbe: wenn man mal zugeparkt wird, die vorfahrt genommen bekommt oder gar ein stück müll im vorgarten findet, wäre der übeltäter im idealfall standrechtlich zu erschießen. die blöde polente kümmert sich eh um nix und unsere gerichte sind ein traniger laden von weltverbesseren, die allen alles immer durchgehen lassen, ohne auch nur den kleinsten denkzettel zu verpassen ... wenn es aber um das eigene hobby geht oder man sogar selbst adressat der aktion ist, dann haben einen die verdammten b*llen gefälligst nicht anzuhalten, wenn doch mit "euer lordschaft" anzusprechen und bestenfalls für die erhaltenen steuern danken, aus denen man die nur auf grund der güte des bürgers überhaupt zu ernährenden kindern großziehen kann. und richter mögen sich doch verdammt noch mal um die wirklich bösen typen kümmern, über die am stammtisch immer die rede ist bzw. die immer in der bildzeitung abgelichtet sind ... (jedenfalls die meisten von denen). (ich nehme mich da ausdrücklich nicht aus:) ein klein wenig mehr fähigkeit zur selbstkritik steht gut zu gesicht ... -
Mit Stumrgewehr 90 in Bad Säckingen gelandet-teure Busse
isegrim 7,62 antwortete auf mühli's Thema in Allgemein
also ohne mich in die allgemeine betroffenheit einzureihen: ein verstoß gegen das kriegswaffenkontrollgesetz ist meines wissens nach ein offizialdelikt. erhält ein polizist davon kenntnis MUSS er sich der sache annehmen. auf dem zuständigen beamten rumzureiten, ist imo der falsche ansatz. wir können uns gern über gesetze unterhalten oder über denjenigen richter bzw. staatsanwalt, der hier nicht beide augen zugedrückt hat. letztlich ist es aber nicht mehr als ein denkzettel - 2.000€ sind für einen schweizer nach meiner erfahrung nicht übermäßig viel (jedenfalls wenn ich vergleiche wieviel zu schnell man dort dafür fahren darf ...). die hauptfrage ist aber meines erachtens nach das gesetz. denn mir ist es aber im großen und ganzen nicht verständlich, warum sich hier einige über die beamten im vollzugsdienst aufregen - auf der einen seite klagen wir über ein vollzugsdefizit bei unseren gesetzen und dann ist es wieder nicht konsequent genug? hab ich das richtig verstanden? was passiert logischerweise als nächstes? wir verschärfen gesetze weiter und setzen es wieder nicht durch? wer wird sich dann zähneknirschend dran halten? -
zum thema stellungnahme von ihm selbst - auch wenn er vielleicht gern würde bzw. er auch vor hatte, seine position ausführlich darzustellen: das hier ist ein laufendes verfahren. jede detaillierte äußerung birgt das risiko, dass sich teile davon von der gegenseite verdreht gegen ihn verwenden lassen. ich unterstelle, dass nicht zuletzt sein anwalt ihm geraten hat, sich in öffentlichen äußerungen zurückzuhalten bis zum ende des verfahrens. das sollte man respektieren.
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ganz dumm gefragt - gibt es die aussage "maschinenpistole" irgendwo schriftlich? dahingesagt ist schnell viel - aber welche rechtlichtliche bedeutung soll das denn haben? wieso soll eine pistole mit anschlagschaft auf einmal maschinenpistole werden? und was hat das kriegswaffenkontrollgesetz damit zu tun? wieso soll eine waffe, die bis dato unter das waffg fällt, durch anbringen eines schaftes zukünftig vom kriegswaffenkontrollgesetz erfasst werden? all die eisen, die hier im handel sind, sind imo ZIVILE schusswaffen. die können möglicherweise zu verbotenen waffen werden durch umbau (länge, veränderung der schussfolge) - wohl aber kaum zur kriegswaffe: lauf und verschluss sind wesentliche teile einer solchen und diese teile hat der hersteller gebaut und ihnen eine widmung gegeben (nämlich kriegswaffe ja oder nein). damit ist aus meiner warte die entscheidung über die kriegswaffeneigenschaft gefallen. hab ich die systematik falsch verstanden oder hat sich etwas geändert?
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leider war das nicht der einzige fehler in den ausführungen: bitte, bitte: wenn ihr unsicher seid, schreibt doch nicht sowas - ist nicht böse gemeint tyr, du kommst nur gerade als willkommenes beispiel daher. solche beiträge (incl. dem schon angesprochenen §6-ausrutscher) führen zur heillosen verwirrung und helfen den fragenden nicht. im gegenteil finden sie gar nicht mehr durch. bitte formuliert doch sowas als frage, wenn ihr der rechtslage nicht sicher seid. richtig ist: in der anlage zum waffg ist eine langwaffe definiert über ihre länge (>60cm) UND die länge von lauf und verschluss in geschlossener stellung (>30cm). sind beide kriterien gegeben, ist es eine langwaffe, in allen anderen fällen ist es eine kurzwaffe. in unserem beispiel mit der mp5k-variante ist es völlig gleichgültig, ob ein vordergriff dran ist oder welcher hinterschaft montiert wurde. ein vordergriff ist eh höchstens für das aussehen interessant - nicht aber für die gesamtlänge (es sei denn, er ist 50cm hoch ...). der hinterschaft hat bei der 5k keine bedeutung, da der lauf zu kurz ist. du kannst an eine "normale" 1911, usp, p99 oder eben eine t94k/oa5k einen 20-meter baumstamm dranschrauben, die einstufung "kurzwaffe" ändert sich nicht. nicht mehr als andere selbstlader ... - lediglich in einem prominenten fall mündete diese eigenschaft auch in einen negativen feststellungsbescheid...
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hier ist noch eines ... - man beachte den preis ! http://egun.de/market/item.php?id=3008193
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Fritz Gepperth im TV und gleichzeitig Abstimmung
isegrim 7,62 antwortete auf Putti's Thema in Allgemein
das ganze war einmal mehr eine ausgesprochen peinliche vorstellung für einen selbsterklärten "nachrichten"-sender. es war LAUSIG vorbereitet, die moderatorin mit einer vernagelten meinung ohne jegliche fähigkeit, sachargumente zu reflektieren. frei nach einer gewissen frau busch: "etwas polemisch" könnte man fragen, was man von einem "nachrichtensender" erwarten will, auf dem nachmittags statt börsennachrichten und interviews zu politik und wirtschaft sendungen wie "tod aus dem all", "iceroad-truckers" oder "monstermaschinen" kommen ... -
also ohne jurist zu sein - ich kann hier keinen grund für eine anzeige erkennen. eine nötigung kann ich nicht erkennen, es geht lediglich um das porto. nach meiner bescheidenen meinung hat der te nach seiner einschätzung lediglich anspruch auf das porto. das ist aber kein grund für eine anzeige (bei der polizei) sondern wäre im zweifel eine frage für ein zivilgericht. bevor es aber dazu kommt, gibt es nicht ohne grund das mittel des gerichtlichen mahnbescheides (übrigens inzwischen auch online). das zugrunde liegende rechtsgeschäft ist ein kauf - bzw. die rückabwicklung, aus der der te einen anspruch herleitet. schickt er dem verkäufer einen mahnbescheid, hat dieser zwei möglichkeiten: a ) er zahlt - incl. der kosten für den bescheid b ) er zahlt nicht und legt keinen widerspruch ein: du hast einen vollstreckbaren titel in der hand und der gerichtsvollzieher kümmert sich um dein geld c ) er zahlt nicht und legt widerspruch ein. dann kann es zum prozess (vor einem zivilgericht) kommen, der zuständige amtsrichter wird sich dann der sache annehmen. mag sein, dass meine darstellung rechtlich nicht ganz sauber ist, aber nach meinem verständnis läuft es in etwa so und spart viele diskussionen. wenn ich bei ebay/egun glaube im recht zu sein, wird halt der mahnbescheid (bisher immer erfolgreich) bemüht ... ich kenne die firma sutter nicht und kann mir kein urteil über den fall erlauben. wenn die fronten aber soweit verhärtet sind und man sich so sehr über die 6,9€ oder wieviel auch immer ärgert und sich trotzdem sicher ist, im recht zu sein - dann sollte man einfach einen richter entscheiden lassen. keine bashing-vorwürfe, einfach die nummer durchziehen und dann mitteilen, wenn man im recht ist ...