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isegrim 7,62

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  1. passt schon - dein beitrag bezog sich auf den F.-post (aber nicht um ihn zu rügen) und wurde dementsprechend mitentsorgt. versteh mich nicht falsch - die ständige political correctness geht mir auch auf den keks. es muss ja noch einen zwischenweg geben, mit dem jeder leben kann, zwischen dieser und dem üblichen stammtischgeblöke. nur ging eben der von mir gelöschte 1. post weit daneben. aber hier sollten wir (zumindest auf den nächsten 100 seiten) das konkrete problem (2schuss-mag) und mögliche lösungen diskutieren und nicht in fatalistisches wehklagen verfallen, wie schlimm ALLES ist und uns vor lauter klagen auf hohem niveau völlig selbst vergessen (vom eingangsthema ganz zu schweigen ...) - wie gesagt, wenn, dann gehört so etwas ins OT - aber nicht in DIESES thema ... damit auch meine finalen worte dazu
  2. das entbindet ja nicht von der verpflichtung alle unterlagen zum sportlichen bedürfnis beizuschleifen ... der lauftausch (in längeren lauf) wäre die alternative zur beseitigung des Anscheins zur sportlichen nutzung - - der tausch des vorderschaftes und evtl. des gasblocks (falls nötig) unter weglassen mancher anbauteile könnte unter umständen deutlich günstiger kommen als ein lauftausch und neubeschuss - zumal die teile im falle einer finalen "wendung zum guten" (=rückkehr zum "alten" system) schnell wieder zu tauschen sind bzw. jederzeit veräußerbar sind - das gilt für einen gebrauchten lauf meist nur eingeschränkt ...
  3. wenn du damit fragwürdige und deplatzierte parallen zu nazi-rechtssprechungen meinst ? - JA, gelöscht, einfach so! das ständige schwingen dieser keule macht uns genauso unglaubwürdig wie die anderen gruppierungen, die sie ständig bemühen. das thema hier wird extern vermehrt gelesen und da braucht man sich nicht mit solchen abstrusen vergleichen von der ansonsten ernsthaften diskussion der problematik ablenken lassen. es steht dir aber frei, einen ausführlichen eingangspost zu einem von dir neu zu ertellenden thema "welcher richter am BVerwG denn jetzt schon schlimmer ist als F." und das mit weiterem unpassenden videomatieral zu unterlegen. - - möglicherweise bleibt es so lange stehen, dass es reicht, dass entsprechenden personen überlegen, ob es nicht nur außerhalb des guten geschmacks sondern innerhalb des strafwürdigen bereichs steht ... wer weiß das schon. wie gesagt, kannst du alles machen, aber bitte im OT. wer hier ernsthaft diskutieren will, ist gern eingeladen - vergleiche zur rechtssprechung vor dem volksgerichtshof werde ich aber weiter unterbinden - und ja, auch ohne die verfasser detailliert darüber zu informieren ... - naja, letzteres stimmt nicht ganz, ab einer gewissen grenze kann er es ja in seinem verwarnstatus nachlesen ...
  4. mit etwas vorsicht, weil alles recht neu ist: wenn ein jäger derzeit ein m4 besitzt, ist zunächst mal gar nichts damit. er darf es weiter besitzen. erst müsste die behörde die erlaubnis zum besitz der waffe widerrufen. wenn er dann die waffe als sportschütze nutzen will, müsste er bei widerruf zunächst einmal eine bedürfnisbescheinigung in verbindung mit dem antrag auf eintragung der waffe mit bedürfniszweck "sportwaffe" stellen. das m4 selbst dürfte kein problem sein, weil im zweifel ja nur der anschein beseitigt werden muss - also rausstehendes magazin weg, evlt. geänderter handschutz, flat receiver und kein korn usw ... - u.u. aufwand, aber durchaus machbar, die waffe sportlich "zu halten" ... - aber wofür ist die frage? alle beteiligten sollten sich imo mit ihrer energie anders einbringen als mit der frage, wie die dinger sportlich "konvertierbar" sind ...
  5. ok, ein ernsthaftes sorry - ich hatte dich schlicht missverstanden. NEIN. das verhalten von sauer ist beängstigend kurzsichtig und fällt jeglichen versuchen, das zu kippen in den rücken (das a....tix der halbautomaten sozusagen ...), weil ja eine "maßgeschneiderte" lösung schon existiert ... ich hatte deinen satz so verstanden, dass jäger sich bei der nächsten an sammler oder schützen adressierten waffg-verschärfung mit schadenfreude und nachtretend an die fehlende unterstützung erinnern sollen ... wenn du deinen satz auf das "neue" sauer-produkt gemünzt hast, nochmal ein ausdrückliches sorry - das hatte ich in den falschen hals bekommen ... ich fühle mich gerade ob der aktuellen berichterstattung etwas "gegen den strich gebürstet" ...
  6. ansonsten finde ich mich persönlich angewidert von dieser "jetzt ist es entschieden" berichterstattung. wie leichtfertig man hier von seiten der redaktionen von online- und printmedien akzetiert, was immerhin so fragwürdig war, dass es über 40 jahre offenbar durch vielfach gelebte und eben auch durch ein ovg bestätigte verwaltungspraxis widerlegt ... ganz verbittert frage ich mich da eher, wie ver_lö_et kann man sein, nicht hier einzuhaken? - ist denn nicht klar, dass das wieder nur eine weitere beschneidung ist? die widerspruchslos bleibt? zusammengereimt und nun den willen des gesetzgebers "erklärt", der offenbar 40 jahre und damit vielfache waffg-änderungen nicht in der lage war, seine wünsche präzise zu formulieren, dass jäger keine 2+-magazin-slb besitzen dürfen? während das BKA munter gegenteilige fb erlässt? wer das hier widerspruchslos hinnimmt, ist imo entweder sehr kurzsichtig, gutgläubig oder sehr eingeschränkt in seiner wahrnehmung ... - ist aber natürlich nur meine persönliche meinung aus meiner eigenen kleinen welt ...
  7. da muss ich mich ja fast selbst zensieren ... offenbar muss man sich aber angesichts solcher beiträge fragen, ob hier evtl. jemand etwas AM kopf hat - damit meine ich auch ausdrücklich solche extrem hirnlose und kurzsichtige unterschwellige drohungen, sollten sie nicht ironisch gemeint sein (dafür fehlt mir aber das grün) ... diese art der (mehr oder minder stillen) schadenfreude und des sankt-florian-prinzips sind genau DER grund, warum durch den gesetzgeber, verwaltung UND jetzt auch der justiz im rundumschlag allen gruppen der waffenbesitzern immer wieder eine austeilt. wer das nicht begriffen hat, dem ist nicht zu helfen. ach ja, ich kann total entspannt sein, ich kann jedes meiner eisen auch auf meine rote nehmen ... was rege ich mich also auf? ich gebe meinen kram doch als letzter ab ... @czm52 - sorry für das unwirsche angehen und dasd du es in dem moment abkriegst, aber bei so etwas sehe ich wirklich rot ...
  8. das hier ist nur meine meinung dazu - mit so einer formulierung brauchst du nicht weiterreden / -schreiben: das ist noch deplatzierter und abgedroschener als die nazi-keule ... - unsachlicher geht kaum noch. versteh mich richtig: platt gesagt hat die eu-kommission für mich hier auf den tisch geschissen und erwartet nun, dass alle umstehenden sich mit dem, was sie hinterlassen haben, beschäftigen, einen kuchen formen und allen auch noch sagen, wie gut er duftet und schmeckt ... - sorry für die ausdrucksweise, aber es kommt dem was dort auf dem tisch liegt, am nächsten ... - die vorlage ist eine frechheit und ein highlight an inkompetenz, das von völlig unfähigen, sachfremden, arroganten und beratungsresitenten demagogen verbrochen wurde. es ist beeindruckend, dass die dort zuständigen weder von schusswaffen (erwartungsgemäß) noch von verwaltungsrechtlichen aspekten (erstaunlich, aber im hinblick auf die durchführbarkeit von der registrierung von repliken und dekos eindeutig bewiesen) irgendeine tiefere kenntnis besitzen, die notwendig wäre, wenn man sein "handwerk" richtig ausüben wollte ... sagen würde ich das so aber niemanden außerhalb vom stammtisch. und ganz sicher nicht bei den zuständigen entscheidungsträgern oder berichterstattern - das macht auch dort von den experten niemand. also bleibt sachlich. der ironische hinweis, dass an einigen wenigen stellen mit NOCH mehr sachkenntnis und NOCH mehr verständnis der technischen und verwaltungstechnischen zusammenhänge das ergebnis NOCH zielführender wäre, versteht man da schon sehr gut. ohrfeigen verteilt man dort mit einem freundlichen und anerkennenden ton in der stimme ...
  9. zum einen ist es "nur" ein ministerium, d.h. es macht das, was der chef ihm sagt ... - ABER: es spiegelt eben auch die meinung von unten (d.h. aus der verwaltung) nach oben (an den minister). da die richtlinie durch ministerrat UND parlament muss, ist das innenministerium also doppelt wichtig: zum einen sollte es den innenminister über die faktische nichtumsetzbarkeit (verwaltungstechnisch) des machwerks überzeugen. zum anderen sollte es als anlaufstelle für die eu-abgeordneten dienen - wo sonst sollte sich der für inneres zuständige abgeordnete informieren (so er nicht schon in seinem gebetskreis eine eingebung hatte und nicht durch fakten verwirrt werden möchte), als im innenministerium seines heimatlandes? ob das dan in unserem sinne ist, sei dahingestellt. aber wichtig dürfte das innenministerium in jedem fall sein ....
  10. warum lest ihr überhaupt, was diese typen fordern? ganz ehrlich - weiter südlich wird nach solchen äußerungen "helau!" gerufen und es werden süßigkeiten geworfen ...
  11. zum thema stellungnahme von ihm selbst - auch wenn er vielleicht gern würde bzw. er auch vor hatte, seine position ausführlich darzustellen: das hier ist ein laufendes verfahren. jede detaillierte äußerung birgt das risiko, dass sich teile davon von der gegenseite verdreht gegen ihn verwenden lassen. ich unterstelle, dass nicht zuletzt sein anwalt ihm geraten hat, sich in öffentlichen äußerungen zurückzuhalten bis zum ende des verfahrens. das sollte man respektieren.
  12. ganz dumm gefragt - gibt es die aussage "maschinenpistole" irgendwo schriftlich? dahingesagt ist schnell viel - aber welche rechtlichtliche bedeutung soll das denn haben? wieso soll eine pistole mit anschlagschaft auf einmal maschinenpistole werden? und was hat das kriegswaffenkontrollgesetz damit zu tun? wieso soll eine waffe, die bis dato unter das waffg fällt, durch anbringen eines schaftes zukünftig vom kriegswaffenkontrollgesetz erfasst werden? all die eisen, die hier im handel sind, sind imo ZIVILE schusswaffen. die können möglicherweise zu verbotenen waffen werden durch umbau (länge, veränderung der schussfolge) - wohl aber kaum zur kriegswaffe: lauf und verschluss sind wesentliche teile einer solchen und diese teile hat der hersteller gebaut und ihnen eine widmung gegeben (nämlich kriegswaffe ja oder nein). damit ist aus meiner warte die entscheidung über die kriegswaffeneigenschaft gefallen. hab ich die systematik falsch verstanden oder hat sich etwas geändert?
  13. leider war das nicht der einzige fehler in den ausführungen: bitte, bitte: wenn ihr unsicher seid, schreibt doch nicht sowas - ist nicht böse gemeint tyr, du kommst nur gerade als willkommenes beispiel daher. solche beiträge (incl. dem schon angesprochenen §6-ausrutscher) führen zur heillosen verwirrung und helfen den fragenden nicht. im gegenteil finden sie gar nicht mehr durch. bitte formuliert doch sowas als frage, wenn ihr der rechtslage nicht sicher seid. richtig ist: in der anlage zum waffg ist eine langwaffe definiert über ihre länge (>60cm) UND die länge von lauf und verschluss in geschlossener stellung (>30cm). sind beide kriterien gegeben, ist es eine langwaffe, in allen anderen fällen ist es eine kurzwaffe. in unserem beispiel mit der mp5k-variante ist es völlig gleichgültig, ob ein vordergriff dran ist oder welcher hinterschaft montiert wurde. ein vordergriff ist eh höchstens für das aussehen interessant - nicht aber für die gesamtlänge (es sei denn, er ist 50cm hoch ...). der hinterschaft hat bei der 5k keine bedeutung, da der lauf zu kurz ist. du kannst an eine "normale" 1911, usp, p99 oder eben eine t94k/oa5k einen 20-meter baumstamm dranschrauben, die einstufung "kurzwaffe" ändert sich nicht. nicht mehr als andere selbstlader ... - lediglich in einem prominenten fall mündete diese eigenschaft auch in einen negativen feststellungsbescheid...
  14. hier ist noch eines ... - man beachte den preis ! http://egun.de/market/item.php?id=3008193
  15. das ganze war einmal mehr eine ausgesprochen peinliche vorstellung für einen selbsterklärten "nachrichten"-sender. es war LAUSIG vorbereitet, die moderatorin mit einer vernagelten meinung ohne jegliche fähigkeit, sachargumente zu reflektieren. frei nach einer gewissen frau busch: "etwas polemisch" könnte man fragen, was man von einem "nachrichtensender" erwarten will, auf dem nachmittags statt börsennachrichten und interviews zu politik und wirtschaft sendungen wie "tod aus dem all", "iceroad-truckers" oder "monstermaschinen" kommen ...
  16. also ohne jurist zu sein - ich kann hier keinen grund für eine anzeige erkennen. eine nötigung kann ich nicht erkennen, es geht lediglich um das porto. nach meiner bescheidenen meinung hat der te nach seiner einschätzung lediglich anspruch auf das porto. das ist aber kein grund für eine anzeige (bei der polizei) sondern wäre im zweifel eine frage für ein zivilgericht. bevor es aber dazu kommt, gibt es nicht ohne grund das mittel des gerichtlichen mahnbescheides (übrigens inzwischen auch online). das zugrunde liegende rechtsgeschäft ist ein kauf - bzw. die rückabwicklung, aus der der te einen anspruch herleitet. schickt er dem verkäufer einen mahnbescheid, hat dieser zwei möglichkeiten: a ) er zahlt - incl. der kosten für den bescheid b ) er zahlt nicht und legt keinen widerspruch ein: du hast einen vollstreckbaren titel in der hand und der gerichtsvollzieher kümmert sich um dein geld c ) er zahlt nicht und legt widerspruch ein. dann kann es zum prozess (vor einem zivilgericht) kommen, der zuständige amtsrichter wird sich dann der sache annehmen. mag sein, dass meine darstellung rechtlich nicht ganz sauber ist, aber nach meinem verständnis läuft es in etwa so und spart viele diskussionen. wenn ich bei ebay/egun glaube im recht zu sein, wird halt der mahnbescheid (bisher immer erfolgreich) bemüht ... ich kenne die firma sutter nicht und kann mir kein urteil über den fall erlauben. wenn die fronten aber soweit verhärtet sind und man sich so sehr über die 6,9€ oder wieviel auch immer ärgert und sich trotzdem sicher ist, im recht zu sein - dann sollte man einfach einen richter entscheiden lassen. keine bashing-vorwürfe, einfach die nummer durchziehen und dann mitteilen, wenn man im recht ist ...
  17. konfuzius sagt: wenn dein posteingang voll ist kann ich dir keine PN mehr schicken :)

  18. wenn ich mir die texte in dem anderen forum durchlese, bin ich immer mehr der überzeugung, mit einer ruhigen argumentation wäre man am weitesten gekommen - bisher haben viele die segel gestrichen und zugeben müssen, daß ihre angst irrational ist (das kann man niemand verbieten), daß es aber OBJEKTIV keine argumente gegen privaten waffenbesitz gibt, wenn man letztenendes der überzeugung ist, daß man zum privatvergnügen auch autofahren oder wurst aufschneiden darf... insofern wäre ein etwas behutsamer umgang mit dem "subjekt" kritiker sicher besser für das allgemeinbild gewesen - aber ich selbst diskutiere auch schon länger nicht mehr in fremden foren... - insofern schön, daß sich überhaupt jemand noch die mühe macht
  19. sorry, wenn ich hier völlig unwissend und sicher deplatziert frage: warum duelliert ihr euch hier - haben wir nicht genug druck von außen? wie wäre es mit burgfrieden?
  20. ich kann es offengestanden schlicht nicht glauben - was war denn der anlaß zu dieser veranstaltung? sind die völlig durchgeknallt? @schiller - die haben das allenernstes nicht mal versucht herunterzuspielen im nachhinein? warum weiß die presse (regional) davon nichts? das ist doch irrsinn !!!
  21. fehlt in der aufzählung der waffen nicht der panzerkampfwagen und das lanzenreiterregiment? ich gestehe, ich finde dieses gesetzt recht erschreckend, soweit ich durch die verschachtelten stränge schauen kann... wenn ich das richtig lese, kann also die durchsuchung jederzeit erfolgen, sobald sich nur jemand vorstellen kann, daß da etwas ist, das sichergestellt werden kann, richtig? das wäre ja hier gegeben...
  22. mich würde es ganz besonders interessieren, was solchen hanswursten passiert ... in meinen augen ist das, was da passiert sein soll, der vorläufig absolute gipfel. wohlgemerkt, es ist nichts dagegen zu sagen, wenn die in voller stärke anrücken, wenn sie glauben, einen grund zu haben. - ABER: wenn es denn ein irrtum ist, dann heißt es KRÄFTIG entschuldigen - und nicht "wir kommen wieder !". zudem ist dann, wenn die "gefahr" vorbei ist, auch vernünftiges, ordnungsgemäßes verhalten zu erwarten - und nicht die spontane autodurchsuchung ohne grundlage. wenn das, was ich hier gelesen habe, bestätigt wird (ich warte immer noch drauf, weil ich es nicht glauben kann), ist das für mich ein weiterer grundpfeiler zur fundamentalen entscheidung mittel- und langfristig nicht in deutschland zu bleiben... bis dahin aber die frage an unsere rechtsgelehrten hier: was darf die polizei/das ordnungsamt/das bundesverwaltungsamt wann und unter welchen voraussetzungen?
  23. isegrim 7,62

    Neue Vo

    bitte entschulidgt meine sachunkenntnis - ich habe von ipsc keine ahnung. daher eine frage: wenn dort steht aus dem laufen "erfolgt", aber beim ipsc nicht aus dem laufen geschossen wird, wo ist dann das problem? der schütze muß doch stehenbleiben vor dem schießen - ist das ein problem? sorry, wenn die frage zu dämlich ist, aber ich denke, hier sind genügend tollerante ipsc-profis, die einem noob die problematik näherbringen können...
  24. isegrim 7,62

    Neue Vo

    [Zitat...Also eine Waffe mit über 42 cm Lauflänge in 308 Win. kann ruhig wie ein MG42 aussehen... darf sie auch, wenn sie unter 42cm lauflänge hat - denn mg42 ist vor 1945 in dienst gestellt und damit keine kriegswaffe auf der liste - allerdings wird es den nachfolgern verblüffend ähnlich sehen (mg3 usw.) - ich sehe eine menge haarspaltereien auf uns zukommen die nächsten monate, warum nicht jetzt schon damit anfangen ....
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