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isegrim 7,62

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  1. ich würde nicht jeden händler und das dort gelebte rechtsverständnis als referenz für das korrekte vorgehen nutzen - das könnte u.u. böse folgen haben. ENTSCHEIDEND ist, was die lokal zuständige behörde macht. wird die waffe eingetragen, ist man ZUNÄCHST aus dem schneider - inwieweit sich später behörden bei potentiellen widerrufen auf ein x-beliebiges datum oder das datum, an dem das urteil rechtsräftig wurde, als punkt für altbesitzregelungen oder nicht festbeißen ist derzeit nicht einmal abzuschätzen ... kurzfristig erscheint mir die von oberland gelebete variante aber die sicherste ...
  2. passt schon - dein beitrag bezog sich auf den F.-post (aber nicht um ihn zu rügen) und wurde dementsprechend mitentsorgt. versteh mich nicht falsch - die ständige political correctness geht mir auch auf den keks. es muss ja noch einen zwischenweg geben, mit dem jeder leben kann, zwischen dieser und dem üblichen stammtischgeblöke. nur ging eben der von mir gelöschte 1. post weit daneben. aber hier sollten wir (zumindest auf den nächsten 100 seiten) das konkrete problem (2schuss-mag) und mögliche lösungen diskutieren und nicht in fatalistisches wehklagen verfallen, wie schlimm ALLES ist und uns vor lauter klagen auf hohem niveau völlig selbst vergessen (vom eingangsthema ganz zu schweigen ...) - wie gesagt, wenn, dann gehört so etwas ins OT - aber nicht in DIESES thema ... damit auch meine finalen worte dazu
  3. das sind die zentralen o.g. elemente des FB: 1.) eigenschaft kriegswaffe / verbotene waffe? 2.) sportliche verwendung - im konkreten fall für unter 16.75" ausgeschlossen auf grund erscheinungsbild => damit auch für späteren 10" lauf ausgeschlossen. das entscheidende ist (oder zumindest war) die frage bei zweifelsfrei vom schießsport ausgeschlossenen waffen, ob verbotene waffe ja oder nein oder ob kriegswaffenteile verbaut wurden ... - ein weiterer FB für einen kürzeren lauf bringt aus dieser warte tatsächlich keinerlei mehrwert.
  4. das entbindet ja nicht von der verpflichtung alle unterlagen zum sportlichen bedürfnis beizuschleifen ... der lauftausch (in längeren lauf) wäre die alternative zur beseitigung des Anscheins zur sportlichen nutzung - - der tausch des vorderschaftes und evtl. des gasblocks (falls nötig) unter weglassen mancher anbauteile könnte unter umständen deutlich günstiger kommen als ein lauftausch und neubeschuss - zumal die teile im falle einer finalen "wendung zum guten" (=rückkehr zum "alten" system) schnell wieder zu tauschen sind bzw. jederzeit veräußerbar sind - das gilt für einen gebrauchten lauf meist nur eingeschränkt ...
  5. wenn du damit fragwürdige und deplatzierte parallen zu nazi-rechtssprechungen meinst ? - JA, gelöscht, einfach so! das ständige schwingen dieser keule macht uns genauso unglaubwürdig wie die anderen gruppierungen, die sie ständig bemühen. das thema hier wird extern vermehrt gelesen und da braucht man sich nicht mit solchen abstrusen vergleichen von der ansonsten ernsthaften diskussion der problematik ablenken lassen. es steht dir aber frei, einen ausführlichen eingangspost zu einem von dir neu zu ertellenden thema "welcher richter am BVerwG denn jetzt schon schlimmer ist als F." und das mit weiterem unpassenden videomatieral zu unterlegen. - - möglicherweise bleibt es so lange stehen, dass es reicht, dass entsprechenden personen überlegen, ob es nicht nur außerhalb des guten geschmacks sondern innerhalb des strafwürdigen bereichs steht ... wer weiß das schon. wie gesagt, kannst du alles machen, aber bitte im OT. wer hier ernsthaft diskutieren will, ist gern eingeladen - vergleiche zur rechtssprechung vor dem volksgerichtshof werde ich aber weiter unterbinden - und ja, auch ohne die verfasser detailliert darüber zu informieren ... - naja, letzteres stimmt nicht ganz, ab einer gewissen grenze kann er es ja in seinem verwarnstatus nachlesen ...
  6. mit etwas vorsicht, weil alles recht neu ist: wenn ein jäger derzeit ein m4 besitzt, ist zunächst mal gar nichts damit. er darf es weiter besitzen. erst müsste die behörde die erlaubnis zum besitz der waffe widerrufen. wenn er dann die waffe als sportschütze nutzen will, müsste er bei widerruf zunächst einmal eine bedürfnisbescheinigung in verbindung mit dem antrag auf eintragung der waffe mit bedürfniszweck "sportwaffe" stellen. das m4 selbst dürfte kein problem sein, weil im zweifel ja nur der anschein beseitigt werden muss - also rausstehendes magazin weg, evlt. geänderter handschutz, flat receiver und kein korn usw ... - u.u. aufwand, aber durchaus machbar, die waffe sportlich "zu halten" ... - aber wofür ist die frage? alle beteiligten sollten sich imo mit ihrer energie anders einbringen als mit der frage, wie die dinger sportlich "konvertierbar" sind ...
  7. ok, ein ernsthaftes sorry - ich hatte dich schlicht missverstanden. NEIN. das verhalten von sauer ist beängstigend kurzsichtig und fällt jeglichen versuchen, das zu kippen in den rücken (das a....tix der halbautomaten sozusagen ...), weil ja eine "maßgeschneiderte" lösung schon existiert ... ich hatte deinen satz so verstanden, dass jäger sich bei der nächsten an sammler oder schützen adressierten waffg-verschärfung mit schadenfreude und nachtretend an die fehlende unterstützung erinnern sollen ... wenn du deinen satz auf das "neue" sauer-produkt gemünzt hast, nochmal ein ausdrückliches sorry - das hatte ich in den falschen hals bekommen ... ich fühle mich gerade ob der aktuellen berichterstattung etwas "gegen den strich gebürstet" ...
  8. ansonsten finde ich mich persönlich angewidert von dieser "jetzt ist es entschieden" berichterstattung. wie leichtfertig man hier von seiten der redaktionen von online- und printmedien akzetiert, was immerhin so fragwürdig war, dass es über 40 jahre offenbar durch vielfach gelebte und eben auch durch ein ovg bestätigte verwaltungspraxis widerlegt ... ganz verbittert frage ich mich da eher, wie ver_lö_et kann man sein, nicht hier einzuhaken? - ist denn nicht klar, dass das wieder nur eine weitere beschneidung ist? die widerspruchslos bleibt? zusammengereimt und nun den willen des gesetzgebers "erklärt", der offenbar 40 jahre und damit vielfache waffg-änderungen nicht in der lage war, seine wünsche präzise zu formulieren, dass jäger keine 2+-magazin-slb besitzen dürfen? während das BKA munter gegenteilige fb erlässt? wer das hier widerspruchslos hinnimmt, ist imo entweder sehr kurzsichtig, gutgläubig oder sehr eingeschränkt in seiner wahrnehmung ... - ist aber natürlich nur meine persönliche meinung aus meiner eigenen kleinen welt ...
  9. da muss ich mich ja fast selbst zensieren ... offenbar muss man sich aber angesichts solcher beiträge fragen, ob hier evtl. jemand etwas AM kopf hat - damit meine ich auch ausdrücklich solche extrem hirnlose und kurzsichtige unterschwellige drohungen, sollten sie nicht ironisch gemeint sein (dafür fehlt mir aber das grün) ... diese art der (mehr oder minder stillen) schadenfreude und des sankt-florian-prinzips sind genau DER grund, warum durch den gesetzgeber, verwaltung UND jetzt auch der justiz im rundumschlag allen gruppen der waffenbesitzern immer wieder eine austeilt. wer das nicht begriffen hat, dem ist nicht zu helfen. ach ja, ich kann total entspannt sein, ich kann jedes meiner eisen auch auf meine rote nehmen ... was rege ich mich also auf? ich gebe meinen kram doch als letzter ab ... @czm52 - sorry für das unwirsche angehen und dasd du es in dem moment abkriegst, aber bei so etwas sehe ich wirklich rot ...
  10. im feststellungsbescheid stehen zwei wesentliche sachen drin: 1.) kriegswaffe / verbotene waffe? ja oder nein? - - auch eine geringfügige änderung bei der baulänge, laufstärke oder anbauteilen wird in der regel (!) hier keinen einfluss haben - ist das ursprungsmodel ok, sind es die späteren modelle in der regel auch. so etwas ist durchaus wichtig - stichwort bwt3 (verbotene waffe) oder ar15 in .338 lm (kriegswaffe) ... 2.) zulassung zum schießsport? ja oder nein? - - bereits geringfügige änderungen können das optische bild in verbindung mit den kriterien des §6 VO so schnell ändern, dass möglicherweise der anschein in augen der behörde ausreicht, um die waffe eben nicht mehr schießsportlich verwendbar zu machen ... - da reicht u.u. ein anderes magazin, mfd, ein griff oder was auch immer ... im zweifel ist der fb aber auch nur nützlich um nachweisen zu können, dass man im guten glauben gehandelt hat und nicht VORSÄTZLICH eine kriegswaffe / verbotene waffe / vom schießsport ausgeschlossene waffe besitzt ...
  11. das hier ist nur meine meinung dazu - mit so einer formulierung brauchst du nicht weiterreden / -schreiben: das ist noch deplatzierter und abgedroschener als die nazi-keule ... - unsachlicher geht kaum noch. versteh mich richtig: platt gesagt hat die eu-kommission für mich hier auf den tisch geschissen und erwartet nun, dass alle umstehenden sich mit dem, was sie hinterlassen haben, beschäftigen, einen kuchen formen und allen auch noch sagen, wie gut er duftet und schmeckt ... - sorry für die ausdrucksweise, aber es kommt dem was dort auf dem tisch liegt, am nächsten ... - die vorlage ist eine frechheit und ein highlight an inkompetenz, das von völlig unfähigen, sachfremden, arroganten und beratungsresitenten demagogen verbrochen wurde. es ist beeindruckend, dass die dort zuständigen weder von schusswaffen (erwartungsgemäß) noch von verwaltungsrechtlichen aspekten (erstaunlich, aber im hinblick auf die durchführbarkeit von der registrierung von repliken und dekos eindeutig bewiesen) irgendeine tiefere kenntnis besitzen, die notwendig wäre, wenn man sein "handwerk" richtig ausüben wollte ... sagen würde ich das so aber niemanden außerhalb vom stammtisch. und ganz sicher nicht bei den zuständigen entscheidungsträgern oder berichterstattern - das macht auch dort von den experten niemand. also bleibt sachlich. der ironische hinweis, dass an einigen wenigen stellen mit NOCH mehr sachkenntnis und NOCH mehr verständnis der technischen und verwaltungstechnischen zusammenhänge das ergebnis NOCH zielführender wäre, versteht man da schon sehr gut. ohrfeigen verteilt man dort mit einem freundlichen und anerkennenden ton in der stimme ...
  12. ich will dir nicht auf den schlips treten, aber offen gestanden erschreckt mich diese anfrage / aussage ein wenig - jedenfalls von einem sach- und fachkundigen sammler: luftgekühlte mg sind auch vor 1945 kriegswaffe - damit hat nicht nur das bka nix zu tun, auch ist (zumindest nach meinem kenntnisstand) abseits einer gewerblichen tätigkeit mit schusswaffen eine genehmigung durch das wirtschaftsministerium regelmäßig nicht möglich ...
  13. zum einen ist es "nur" ein ministerium, d.h. es macht das, was der chef ihm sagt ... - ABER: es spiegelt eben auch die meinung von unten (d.h. aus der verwaltung) nach oben (an den minister). da die richtlinie durch ministerrat UND parlament muss, ist das innenministerium also doppelt wichtig: zum einen sollte es den innenminister über die faktische nichtumsetzbarkeit (verwaltungstechnisch) des machwerks überzeugen. zum anderen sollte es als anlaufstelle für die eu-abgeordneten dienen - wo sonst sollte sich der für inneres zuständige abgeordnete informieren (so er nicht schon in seinem gebetskreis eine eingebung hatte und nicht durch fakten verwirrt werden möchte), als im innenministerium seines heimatlandes? ob das dan in unserem sinne ist, sei dahingestellt. aber wichtig dürfte das innenministerium in jedem fall sein ....
  14. unter dem ursprünglichen link ist die debatte von gestern auch noch einmal zu sehen. wer will kann zudem sich einen link auf den mitschnitt (die zeit von 16:xx - 17:45 auswählen) von der eu-seite schicken lassen. kommt im wmv-format und ist sinnvoll zum nachhören der einzelnen positionen ...
  15. spart euch den unsinn und bleibt sachlich
  16. das ist leider absolut richtig. man denke an die debatten im bundestag: auch die linken reden da laut und fleißig mit, müssen gehört werden. entscheiden tun sie da aber zum glück gar nichts. der entscheidende punkt ist tatsächlich die überzeugung und richtigstellung bei den übrigen. dazu ist in der tat notwendig, die hauptargumente der kommission zu zerlegen: 1.) umbaubarkeit: hinterfragen gerade bei den deutschen politikern - die sollen mal beim BKA anrufen (falls sie denen glauben, dass sie im hinblick auf waffen ein wenig erfahrung haben) und fragen, ob die zivilen clone der AK hier umbaubar sind .... 2.) die 10.000 tote hinterfragen - absolute nonsenszahl - BELEGEN lassen, dabei ganz freundlich fragen. und bei antwort nachfragen, ob (nur falls die zahl denn so nicht zu belegen wäre) es im zweifel möglicherweise einen hinweis auf gezielte einflussnahme wäre ... 3.) hinweis auf die undurchführbarkeit der maßnahmen geben (anscheins§ in deutschland wegen erwiesenem unsinn abgeschafft; erfassung von waffenschrott und spielzeug mit derzeitigen kapazitäten nicht annähernd durchführbar). all das ganz freundlich und sachlich - so sehr man sich auch ärgert ...
  17. ich kann mich erinnern, dass mir mindestens ein anbieter vor längerer zeit mitgeteilt hat, dass er KEINERLEI bauteile für vollauots exportiert - die bestellung hat er damals einfach storniert. - damals ging es um ein paar federn für eine m3 grease gun ...
  18. isegrim 7,62

    Code vom Safe

    das ist die gefahr bei jedem etwas komplexeren gesetzlichen zusammenhang und schwebt immer über dem verfahren. dafür gibt es ja unterschiedliche instanzen, um dieses risiko zu senken und manches amt- oder verwaltungsgerichtsurteil vielleicht noch einmal durchzugehen ... im konkreten fall dürfte es aber sehr weit zu vereinfachen sein: wer zwar das richtige behältnis benutzt, den zugang aber ermöglicht, in dem er den schlüssen liegen lässt, die kombination auf die rückseite schreibt oder diese wie in unserem beispiel einer nichtberechtigten person zur aufbewahrung überlässt, handelt (unter umständen) evlt. rechtswidrig und darf sich dann hinterher eben nicht beklagen ... und ja, dass das ganze öffentlich wird, ist recht unwahrscheinlich - wie beschrieben, wo kein kläger ... also: ob jemand mit dem risiko leben möchte, ist ja jedem selbst überlassen ... - mehr gibt es in der diskussion eigentlich nicht zu sagen.
  19. isegrim 7,62

    Code vom Safe

    die braucht es auch nicht - es muss sichergestellt sein, dass kein unberechtigter zugriff hat. haben die angehörigen die kombinaiton oder den schlüssel oder eine möglichkeit diese "irgendwie" in erfahrung zu bringen oder darauf zugriff zu erhalten - dann ist die vorgabe NICHT erfüllt. die ganze diskussion mit den kombis/schlüsseln finde ich von daher extrem gefährlich ... wo kein kläger, da kein richter - aber wer das mal einem richter erklären muss, wenn es schief ging - viel glück dem !
  20. verstehe die aussage nicht? warum sollte das ein farbiger so etwas nicht sagen dürfen? wenn es jemand wie donald trump gesagt hätte, dann hätte das sicherlich mehr angriffsfläche geboten, aber so?
  21. habe ich das jetzt richtig verstanden, dass SAR bzw. der neue schweizer ableger nun hetzer anbietet? sind das die ehemaligen, die die schweiz in betrieb hatte? die werden dann als einzellader im magnum-kaliber und aufwändiger gravur angeboten? irgendwie werde ich aus diesem thema nicht so richtig schlau - was ist denn jetzt tatsächlich passiert?
  22. anhand der fragestellung schließe ich persönlich, dass sich der TE von den antworten unterhalten lassen will und deshalb einen besonders bunten ball in die arena geworfen hat. um eine sinnvolle antwort zu erhalten hätte die weniger trollige fragestellung so lauten können: "Angenommen, A wird nachts auf der Straße von drei Personen umringt. Diese bedrohen ihn verbal und ziehen später ihre Messer. Ab wann liegt ein rechtswidriger Angriff auf A vor, der ihn zur Notwehr berechtigt? Muss A warten, bis sie zustechen oder beginnt der Angriff bereits mit dem bedrohlichen Umringen? In den USA gab es vor vielen Jahren einen Fall, in dem ein Amerikaner freigesprochen wurde, der mehrere Schwarze erschossen hatte, die ihn in der U-Bahn umzingelt und bedroht hatten. Der Richter war der Meinung, dass dies erfahrungsgemäß der Beginn eines Überfalls sei." wir schließen dieses thema jetzt einfach mal - jeder legale waffenbesitzer sollte recht genau wissen, wie sich eine notwehrsituation definiert. ob es sich dann tatsächlich um eine solche handelt - das entscheidet nicht die mehrheit der user hier, sondern es wird im gerichtsverfahren festgestellt.
  23. sry, im augenblick fallen mir solche kleinigkeiten wohl nicht so auf wie sonst ...
  24. eine ähnliche nummer hatte ich während des streiks - ebenfalls mit einem entsprechend hoch versicherten zf ... bei mir blieb das paket allerdings dann nach regelmäßig tagelanger untätigkeit stumpf in einem lager liegen, um dann jeden tag (!) weitergereicht zu werden ... ich denke, die EDV von denen ist schlicht überfordert. dumm ist, dass erst nach 2 wochen ein nachforschungsauftrag oder alternativ eine "statusüberprüfung" möglich ist. habe beides dann angestoßen, zwei tage später war das paket beim empfänger ... seit dem bin ich auch nicht mehr ganz so überzeugt von DHL - vor allem, weil es im vorfeld bezogen auf die möglichen verzögerungen von eventuellen, kleinen und schnell überbrückten beeinträchtigungen die rede war - in der praxis wurden dann über zwei wochen daraus ... @cm: grundsätzlich bin ich da bei dir - hier aber in keinster weise: bei einem warenwert von 3k wird man schon nervös, wenn der logistikdienstleister offensichtlich keine ahnung hat, was mit der ihm anvertrauten transportsache gerade wo und warum passiert ... und die gdl streiks als beispiel zu nennen ist auch nicht gerade glücklich - nicht nur bahnkunden (bin auch einer, der sich täglich fast 2h diesem transportmittel anvertraut) haben aus gutem grund nur sehr eingeschränkt verständnis für genau diesen streik, bei dem es primär um die positionierung der gewerkschaften untereinander ging, oder?
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