Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis
-
Gesamte Inhalte
1.350 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von isegrim 7,62
-
INSOLVENZ von (denen, die nicht genannt werden sollen...), Reloaded
isegrim 7,62 antwortete auf botack's Thema in Waffenlobby
die listen aber nur insolvenzen auf - das hat zunächst keine verwertung zur folge ... - ist quasi nur eine "vorabinformation", wo noch was kommen könnte ... steht auch dort vermerkt: Bitte beachten: Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern. -
aus der historie heraus wurden die laser meines wissens nach im hinblick auf ihr hohes drohpotential verboten (hollywood lässt grüßen). ein laser, der nicht in richtung ziel deutet, wäre aus meiner sicht tatsächlich nach dem wortlaut des waffg nicht verboten, WENN er auch nicht auf das ziel ausgerichtet werden kann. losgelöst von der diskussion, welchen praktischen nutzen so ein ding hätte, bin ich überzeugt, dass das gerät dann nicht die definition im sinne von "ziel erleuchten oder markieren" erfüllt. ein "handelsübliches" laser-/lichtmodul, das einfach nur um 90° versetzt montiert ist, wäre sicherlich trotzdem vom verbot betroffen: es handelt sich bei diesem zweifelsfrei um eine einrichtung, die zum markieren (... usw.) bestimmt ist. wer aber (wie gesagt ohne sinn) in sein griffstück einen laser integriert, der genau 90° zur seite leuchtet, kriegt dafür sicherlich den segen des bka - nur wozu?
-
dass auf dem weg des sachbearbeiters über die pressestelle zum journalisten ohr, hirn, finger einiges an "veränderung" statt findet, sollte uns allen nicht völlig unbekannt sein ... ganz ehrlich - wer das was da steht für bare münze nimmt, bitte ... - ich nicht. da hat man tolle sachen zusammen getragen - traditionell liegt da die deko-waffe neben luftgewehr und schießkugelschreiber. glaub mir, das finale "produkt", mit dem die staatsanwaltschaft dann anklage erheben wird, hat das schon rausgefiltert. bis dahin wird man aber nicht mehr mit sturmhaube die "requisiten" bewachen, als wären es mexikanische drogenbarone ... ball flach halten, aber nach den ersten stichworten glaube ich eben nicht, dass sich alles in luft auflösen wird. jedenfalls nicht beim hinweis "erlaubnis entzogen", ausgeprägter unerlaubter "gewerblicher handel auf egun" und "verbotene waffe" ... - das diskutierst du nicht zur "falschen aufbewahrung". ich kann mich aber natürlich auch komplett täuschen - werden wir hier nicht klären, aber sicher irgendwann erfahren ...
-
hervorhebung durch mich - für verbotene waffen (da zählen der stockdegen und der schießstock dazu) ist, sofern das bka überhaupt eine erlaubnis erteilt hat, diese an eine bestimmte lokalität gebunden. verbotene waffen dürfen ohne ausdrückliche genehmigung weder geführt (auch nicht im sinne von transportiert) werden noch an einem anderen ort gelagert werden, außer an der in der genehmigung festgelegten. auch dürfen nur die in der genehmigten personen zugriff haben. ob der inhaber des efh in der genehmigung genannt war? wohl eher nicht. allein daraus ergibt sich für BEIDE ein straftatbestand. beide beschuldigten sachkundig und einer vorbelastet ... das argumentieren des versendens im auftrag und damit faktisch in abhängiger beschäftigung des whl-inhabers? viel spaß, wenn das dem richter erklärt werden soll ... - zumal die auffinde-situation sicher bei der personalstärke ausführlich dokumentiert wurde. das ist kein zugeklebtes päckchen, das im "falschen" hausflur liegt, während es abends zur post muss ... aus dem bauch raus würde ich eher behaupten: das wird teuer ... - für beide
-
Waffensteuer - die Trottel sterben nicht aus
isegrim 7,62 antwortete auf GunTalker's Thema in Waffenlobby
warum lest ihr überhaupt, was diese typen fordern? ganz ehrlich - weiter südlich wird nach solchen äußerungen "helau!" gerufen und es werden süßigkeiten geworfen ... -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
isegrim 7,62 antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
ja, würde mich sehr interessieren - vor allem über den hintergrund und fortschritt des verfahrens. -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
isegrim 7,62 antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
wann und wo das? was passierte genau? -
Mit Stumrgewehr 90 in Bad Säckingen gelandet-teure Busse
isegrim 7,62 antwortete auf mühli's Thema in Allgemein
das ist eine sehr interessante beobachtung, die ich auch immer mache - vorzugsweise in den wiederkehrenden cop-bashing-themen. der ablauf ist eigentlich immer wieder der selbe: wenn man mal zugeparkt wird, die vorfahrt genommen bekommt oder gar ein stück müll im vorgarten findet, wäre der übeltäter im idealfall standrechtlich zu erschießen. die blöde polente kümmert sich eh um nix und unsere gerichte sind ein traniger laden von weltverbesseren, die allen alles immer durchgehen lassen, ohne auch nur den kleinsten denkzettel zu verpassen ... wenn es aber um das eigene hobby geht oder man sogar selbst adressat der aktion ist, dann haben einen die verdammten b*llen gefälligst nicht anzuhalten, wenn doch mit "euer lordschaft" anzusprechen und bestenfalls für die erhaltenen steuern danken, aus denen man die nur auf grund der güte des bürgers überhaupt zu ernährenden kindern großziehen kann. und richter mögen sich doch verdammt noch mal um die wirklich bösen typen kümmern, über die am stammtisch immer die rede ist bzw. die immer in der bildzeitung abgelichtet sind ... (jedenfalls die meisten von denen). (ich nehme mich da ausdrücklich nicht aus:) ein klein wenig mehr fähigkeit zur selbstkritik steht gut zu gesicht ... -
Mit Stumrgewehr 90 in Bad Säckingen gelandet-teure Busse
isegrim 7,62 antwortete auf mühli's Thema in Allgemein
also ohne mich in die allgemeine betroffenheit einzureihen: ein verstoß gegen das kriegswaffenkontrollgesetz ist meines wissens nach ein offizialdelikt. erhält ein polizist davon kenntnis MUSS er sich der sache annehmen. auf dem zuständigen beamten rumzureiten, ist imo der falsche ansatz. wir können uns gern über gesetze unterhalten oder über denjenigen richter bzw. staatsanwalt, der hier nicht beide augen zugedrückt hat. letztlich ist es aber nicht mehr als ein denkzettel - 2.000€ sind für einen schweizer nach meiner erfahrung nicht übermäßig viel (jedenfalls wenn ich vergleiche wieviel zu schnell man dort dafür fahren darf ...). die hauptfrage ist aber meines erachtens nach das gesetz. denn mir ist es aber im großen und ganzen nicht verständlich, warum sich hier einige über die beamten im vollzugsdienst aufregen - auf der einen seite klagen wir über ein vollzugsdefizit bei unseren gesetzen und dann ist es wieder nicht konsequent genug? hab ich das richtig verstanden? was passiert logischerweise als nächstes? wir verschärfen gesetze weiter und setzen es wieder nicht durch? wer wird sich dann zähneknirschend dran halten? -
zum thema stellungnahme von ihm selbst - auch wenn er vielleicht gern würde bzw. er auch vor hatte, seine position ausführlich darzustellen: das hier ist ein laufendes verfahren. jede detaillierte äußerung birgt das risiko, dass sich teile davon von der gegenseite verdreht gegen ihn verwenden lassen. ich unterstelle, dass nicht zuletzt sein anwalt ihm geraten hat, sich in öffentlichen äußerungen zurückzuhalten bis zum ende des verfahrens. das sollte man respektieren.
-
ganz dumm gefragt - gibt es die aussage "maschinenpistole" irgendwo schriftlich? dahingesagt ist schnell viel - aber welche rechtlichtliche bedeutung soll das denn haben? wieso soll eine pistole mit anschlagschaft auf einmal maschinenpistole werden? und was hat das kriegswaffenkontrollgesetz damit zu tun? wieso soll eine waffe, die bis dato unter das waffg fällt, durch anbringen eines schaftes zukünftig vom kriegswaffenkontrollgesetz erfasst werden? all die eisen, die hier im handel sind, sind imo ZIVILE schusswaffen. die können möglicherweise zu verbotenen waffen werden durch umbau (länge, veränderung der schussfolge) - wohl aber kaum zur kriegswaffe: lauf und verschluss sind wesentliche teile einer solchen und diese teile hat der hersteller gebaut und ihnen eine widmung gegeben (nämlich kriegswaffe ja oder nein). damit ist aus meiner warte die entscheidung über die kriegswaffeneigenschaft gefallen. hab ich die systematik falsch verstanden oder hat sich etwas geändert?
-
leider war das nicht der einzige fehler in den ausführungen: bitte, bitte: wenn ihr unsicher seid, schreibt doch nicht sowas - ist nicht böse gemeint tyr, du kommst nur gerade als willkommenes beispiel daher. solche beiträge (incl. dem schon angesprochenen §6-ausrutscher) führen zur heillosen verwirrung und helfen den fragenden nicht. im gegenteil finden sie gar nicht mehr durch. bitte formuliert doch sowas als frage, wenn ihr der rechtslage nicht sicher seid. richtig ist: in der anlage zum waffg ist eine langwaffe definiert über ihre länge (>60cm) UND die länge von lauf und verschluss in geschlossener stellung (>30cm). sind beide kriterien gegeben, ist es eine langwaffe, in allen anderen fällen ist es eine kurzwaffe. in unserem beispiel mit der mp5k-variante ist es völlig gleichgültig, ob ein vordergriff dran ist oder welcher hinterschaft montiert wurde. ein vordergriff ist eh höchstens für das aussehen interessant - nicht aber für die gesamtlänge (es sei denn, er ist 50cm hoch ...). der hinterschaft hat bei der 5k keine bedeutung, da der lauf zu kurz ist. du kannst an eine "normale" 1911, usp, p99 oder eben eine t94k/oa5k einen 20-meter baumstamm dranschrauben, die einstufung "kurzwaffe" ändert sich nicht. nicht mehr als andere selbstlader ... - lediglich in einem prominenten fall mündete diese eigenschaft auch in einen negativen feststellungsbescheid...
-
hier ist noch eines ... - man beachte den preis ! http://egun.de/market/item.php?id=3008193
-
Fritz Gepperth im TV und gleichzeitig Abstimmung
isegrim 7,62 antwortete auf Putti's Thema in Allgemein
das ganze war einmal mehr eine ausgesprochen peinliche vorstellung für einen selbsterklärten "nachrichten"-sender. es war LAUSIG vorbereitet, die moderatorin mit einer vernagelten meinung ohne jegliche fähigkeit, sachargumente zu reflektieren. frei nach einer gewissen frau busch: "etwas polemisch" könnte man fragen, was man von einem "nachrichtensender" erwarten will, auf dem nachmittags statt börsennachrichten und interviews zu politik und wirtschaft sendungen wie "tod aus dem all", "iceroad-truckers" oder "monstermaschinen" kommen ... -
also ohne jurist zu sein - ich kann hier keinen grund für eine anzeige erkennen. eine nötigung kann ich nicht erkennen, es geht lediglich um das porto. nach meiner bescheidenen meinung hat der te nach seiner einschätzung lediglich anspruch auf das porto. das ist aber kein grund für eine anzeige (bei der polizei) sondern wäre im zweifel eine frage für ein zivilgericht. bevor es aber dazu kommt, gibt es nicht ohne grund das mittel des gerichtlichen mahnbescheides (übrigens inzwischen auch online). das zugrunde liegende rechtsgeschäft ist ein kauf - bzw. die rückabwicklung, aus der der te einen anspruch herleitet. schickt er dem verkäufer einen mahnbescheid, hat dieser zwei möglichkeiten: a ) er zahlt - incl. der kosten für den bescheid b ) er zahlt nicht und legt keinen widerspruch ein: du hast einen vollstreckbaren titel in der hand und der gerichtsvollzieher kümmert sich um dein geld c ) er zahlt nicht und legt widerspruch ein. dann kann es zum prozess (vor einem zivilgericht) kommen, der zuständige amtsrichter wird sich dann der sache annehmen. mag sein, dass meine darstellung rechtlich nicht ganz sauber ist, aber nach meinem verständnis läuft es in etwa so und spart viele diskussionen. wenn ich bei ebay/egun glaube im recht zu sein, wird halt der mahnbescheid (bisher immer erfolgreich) bemüht ... ich kenne die firma sutter nicht und kann mir kein urteil über den fall erlauben. wenn die fronten aber soweit verhärtet sind und man sich so sehr über die 6,9€ oder wieviel auch immer ärgert und sich trotzdem sicher ist, im recht zu sein - dann sollte man einfach einen richter entscheiden lassen. keine bashing-vorwürfe, einfach die nummer durchziehen und dann mitteilen, wenn man im recht ist ...
-
wenn ich mir die texte in dem anderen forum durchlese, bin ich immer mehr der überzeugung, mit einer ruhigen argumentation wäre man am weitesten gekommen - bisher haben viele die segel gestrichen und zugeben müssen, daß ihre angst irrational ist (das kann man niemand verbieten), daß es aber OBJEKTIV keine argumente gegen privaten waffenbesitz gibt, wenn man letztenendes der überzeugung ist, daß man zum privatvergnügen auch autofahren oder wurst aufschneiden darf... insofern wäre ein etwas behutsamer umgang mit dem "subjekt" kritiker sicher besser für das allgemeinbild gewesen - aber ich selbst diskutiere auch schon länger nicht mehr in fremden foren... - insofern schön, daß sich überhaupt jemand noch die mühe macht
-
sorry, wenn ich hier völlig unwissend und sicher deplatziert frage: warum duelliert ihr euch hier - haben wir nicht genug druck von außen? wie wäre es mit burgfrieden?
-
ich kann es offengestanden schlicht nicht glauben - was war denn der anlaß zu dieser veranstaltung? sind die völlig durchgeknallt? @schiller - die haben das allenernstes nicht mal versucht herunterzuspielen im nachhinein? warum weiß die presse (regional) davon nichts? das ist doch irrsinn !!!
-
fehlt in der aufzählung der waffen nicht der panzerkampfwagen und das lanzenreiterregiment? ich gestehe, ich finde dieses gesetzt recht erschreckend, soweit ich durch die verschachtelten stränge schauen kann... wenn ich das richtig lese, kann also die durchsuchung jederzeit erfolgen, sobald sich nur jemand vorstellen kann, daß da etwas ist, das sichergestellt werden kann, richtig? das wäre ja hier gegeben...
-
mich würde es ganz besonders interessieren, was solchen hanswursten passiert ... in meinen augen ist das, was da passiert sein soll, der vorläufig absolute gipfel. wohlgemerkt, es ist nichts dagegen zu sagen, wenn die in voller stärke anrücken, wenn sie glauben, einen grund zu haben. - ABER: wenn es denn ein irrtum ist, dann heißt es KRÄFTIG entschuldigen - und nicht "wir kommen wieder !". zudem ist dann, wenn die "gefahr" vorbei ist, auch vernünftiges, ordnungsgemäßes verhalten zu erwarten - und nicht die spontane autodurchsuchung ohne grundlage. wenn das, was ich hier gelesen habe, bestätigt wird (ich warte immer noch drauf, weil ich es nicht glauben kann), ist das für mich ein weiterer grundpfeiler zur fundamentalen entscheidung mittel- und langfristig nicht in deutschland zu bleiben... bis dahin aber die frage an unsere rechtsgelehrten hier: was darf die polizei/das ordnungsamt/das bundesverwaltungsamt wann und unter welchen voraussetzungen?
-
bitte entschulidgt meine sachunkenntnis - ich habe von ipsc keine ahnung. daher eine frage: wenn dort steht aus dem laufen "erfolgt", aber beim ipsc nicht aus dem laufen geschossen wird, wo ist dann das problem? der schütze muß doch stehenbleiben vor dem schießen - ist das ein problem? sorry, wenn die frage zu dämlich ist, aber ich denke, hier sind genügend tollerante ipsc-profis, die einem noob die problematik näherbringen können...
-
[Zitat...Also eine Waffe mit über 42 cm Lauflänge in 308 Win. kann ruhig wie ein MG42 aussehen... darf sie auch, wenn sie unter 42cm lauflänge hat - denn mg42 ist vor 1945 in dienst gestellt und damit keine kriegswaffe auf der liste - allerdings wird es den nachfolgern verblüffend ähnlich sehen (mg3 usw.) - ich sehe eine menge haarspaltereien auf uns zukommen die nächsten monate, warum nicht jetzt schon damit anfangen ....
-
ja, da wär ich dann auch gern dabei. wo soll ich dir die daten hinschicken? meine mailadresse ist ja für jeden sichtbar. schöne grüße isegrim
-
jetzt muß ich nochmal ganz blöd fragen, gilt das auch für die mitglieder im förderkreis fwr, oder ist das nur für die lifetime-membership?