mich würde es ganz besonders interessieren, was solchen hanswursten passiert ...
in meinen augen ist das, was da passiert sein soll, der vorläufig absolute gipfel. wohlgemerkt, es ist nichts dagegen zu sagen, wenn die in voller stärke anrücken, wenn sie glauben, einen grund zu haben. - ABER: wenn es denn ein irrtum ist, dann heißt es KRÄFTIG entschuldigen - und nicht "wir kommen wieder !". zudem ist dann, wenn die "gefahr" vorbei ist, auch vernünftiges, ordnungsgemäßes verhalten zu erwarten - und nicht die spontane autodurchsuchung ohne grundlage.
wenn das, was ich hier gelesen habe, bestätigt wird (ich warte immer noch drauf, weil ich es nicht glauben kann), ist das für mich ein weiterer grundpfeiler zur fundamentalen entscheidung mittel- und langfristig nicht in deutschland zu bleiben...
bis dahin aber die frage an unsere rechtsgelehrten hier:
was darf die polizei/das ordnungsamt/das bundesverwaltungsamt wann und unter welchen voraussetzungen?