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isegrim 7,62

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  1. @farmer - im falle von den niedermeier waffen ist das sonnenklar. die waffen sind keine umbauten, sondern neu gebaut. das mag dir komisch vorkommen, ist aber so. die waffen werden derzeit aus deko-waffen gebaut, verschlüsse und läufe neu gebaut (teilweise auf den alten verschlüssen aufbauend). da aber die wesentlichen teile rechtlich neufertigung ist, ist es auch die ganze waffe. es hat keine relevanz, welche historischen teile (schaft, gehäuse, magazin und halt alles andere was nicht wesentliches teil ist) noch angebaut sind - die eigentlich waffe ist ein "neubau". zukünftig wird es da sicher änderungen geben: dekos werden "stärker" zerstört als bisher, auch die zerstörten wesentlichen teile haben u.u. nicht nur den status "schrott". inwieweit gehäuse, magazine, abzugsgruppen, verschlussträger, etc. zukünftig noch verwendet werden dürfen zum bau "neuer" waffen steht in den sternen. weder die neue eu-richtlinie bringt da für mich erkenntnisse noch ist klar, wie die umsetzung in nationales recht erfolgt. ich habe es x-mal geschrieben: DA ist der knackpunkt. die richtlinie ist DIE vorlage zur begründung weitreichender verschärfungen. der tenor der richtline ist: high-cap-magazine sind gefährlich. und jetzt dürt ihr alle mal raten, wie das von denen, die diese ideen überhaupt eingebracht haben, national umgesetzt werden wird. ein netter job für unsere demagongen: fachlich planlos, beseelt vom geiste europas zum wohle der inneren sicherheit, wird es dank bereits bewiesener herausragender handwerklicher geschicklichkeit und mit deutscher gründlichkeit wird man ganz sicher eine ganz lockere und unbürokratische lösung geben ... - da bin ich mir sicher. nur ob die uns dann gefällt, da bin ich mir gar nicht sicher. das thema verschärfung hat für uns gerade erst begonnen.
  2. dante1 - danke für deine bemühungen. in anlehnung an eine bierwerbung aus dem TV: "ich will diesen teppich nicht kaufen" ... - - anders formuliert: die übersetzung taugt nix. der originalsatz im text lautet (zumindest nach meiner quelle): "The collection of ammunition is permitted." - (quelle: https://firearms-united.com/2016/12/13/letter-vicky-ford-member-parliaments/) permitted bedeutet erlaubt, in diesem sinne also genehmigungsfähig. verboten wäre "prohibited" - das steht da also nicht. wenn du das ganze also schon ausdrücklich markierst, dann checke doch bitte zunächst den wahrheits- und sinnhaftigikeit der recht "wackeligen" übersetzung. ist nicht böse gemeint, aber so entstehen schnell falsche infos und wir verzetteln uns an den falschen stellen. der rest (ich wünschte, es wäre auch falsch übersetzt, ist schlimm genug.
  3. ich hab es schonmal geschrieben - das heißt exakt gar nichts. versteh mich nicht falsch, deine bemüuhugnen in allen ehren, aber was auf EU-ebene als rahmen beschlossen wird, sind MINIMUM-voraussetzungen. national kann das viel schlimmer werden ("ja, aber der willen des gesetzgebers, ist, dass das alles verschwinden soll..." - das ist dann die ansage...). und blitzschnell hast du dann für diese und jene waffen dann vielleicht unter idealbedingungen eine besitzstandswahrung, aber das weiter oben schon mal angesprochene führungsverbot - d.h. schießen ist schon mal verboten. dann verstauben sie im schrank. kaufen will den kram auch keiner (weil kein bedürfnis UND keinen nutzwert). irgendwann kommt dann wie bei jetzigen vollautomaten in D auch, dass sie nicht vererbt werden können. ich sehe keinen grund hier entspannt zu pfeifen, auch wenn die schlinge (noch) nicht ganz zugezogen ist - um den hals haben wir sie nämlich schon - und leider mehr als eine. trotzdem hoffe ich weiter, dass ich das ganze zu pessimistisch sehe und du recht hast ... allein, meine erfahrung ist eine andere und die macht mich vorsichtig.
  4. alle mir bekannten genehmigungen der letzten 3-5 jahre tragen diesen passus, wenn es sich um im rahmen eines sammel-bedürfnis erteilte ausnahmegenehmigung für schusswaffen handelt. bestimmt gibt es dort für sachverständige andere regelungen, für andere verbotene waffen (z.b. im bereich verbotene zieleinrichtungen) ist ja auch führen u.u. möglich.
  5. auch das ist seit einiger zeit zuzüglich zur faktischen unmöglichkeit (weil führen/transport verboten) ausdrücklich im rahmen der erlaubnis untersagt ... - d.h. sogar dann wenn an deiner wohnadresse ein genehmigter schießstand vorhanden wäre, wäre das schießen darauf ausdrücklich untersagt.
  6. ja, genau so wird das in D umgesetzt werden, davon bin ich überzeugt ... ohne witz - ich bin offen gestanden da weit weniger optimistisch. nach der vorlage durch die EU wäre im kommenden jahr die gelegenheit, 20+ magazine zur verbotenen waffe zu erklären und langwaffen mit 10+ magazinen ebenfalls. und schon ist es gelöst - prima, oder? axo, und wer auf "altbesitz" pocht, wird gefragt werden, zu welcher gelegenheit er denn als sportschütze größere magazine verwenden wollte/musste/konnte/DURFTE ... sammler und sachverständige werden vielleicht (wenn sie sich stramm auf die hinterbeine stellen) eine ausnahmegenehmigung für die waffe incl. 10+/20+ magazin erhalten. $40 genehmigungen sind aber regelmäßig (auch hier gibt es ausnahmen) nur für die wohnanschrift gültig, führen (transport) und vor allem schießen ausgeschlossen ... vielleicht sehe ich das aber auch nur zu schwarz... - ich wäre froh, wenn du recht hättest!
  7. du hast den ernst der lage offenbar nicht verstanden - bisher war "die" gewerkschaft der polizei (d.h. die größte und die mit bedeutung) auf der seite der vernunft (=> auf "unserer" seite bzw. sachlichen argumenten zugänglich). dieser wechsel wohl auf grund geänderter zuständigkeiten wird zukünftig "der politik" ein völlig anderes bild vermitteln, das "die" polizei vom legalwaffenbesitz hat: die einer potentiellen bedrohung für die sicherheit. die forderung sammlerwaffen (wir reden von bereits nur auf ausnahmegenehmigung durch das BKA erwerbaren mindestens 70 jahren alten Kat A waffen mit einer gesamtstückzahl von weit unter 1000 in deutschland) zu zerstören, zeigt, wohin die reise mit der neuen GdP geht. das ist in meinen augen eine katastrophe.
  8. was ich extrem bedenklich finde: die GdP stellungnahme äußert sich (neben den HA) auch ausgesprochen negativ zur aufbewahrung: stichwort zwei (!) immobilien ... sowas von der polizei ist zwar weltfremd aber auch extrem gefährlich ... was ist los bei denen? edit: es geht noch weiter - Kat. A waffen für sammler sollen zerstört werden, etc. ... da steckt viel sprengstoff drin, weil es von der GdP kommt ... die frage bleibt - was ist los bei denen? der prof aus bochum scheint mir ein wenig (und das ist die mildeste mir mögliche formulierung) der welt entrückt ... - - ich hoffe wirklich, der vertreter von "uns" nimmt diesen schwachsinn (sogar die, die sich auf die aussage einer internetseite eines restaurantbesitzers aus paraguay (!!) stützen) auseinander - der verfasser dieser stellungnahme benötigt imo selbst dringend eine therapie ... - und das meine ich bitter ernst. wer hat denn diese "Sachverständigen" ausgesucht? ist das alles ein witz für eine comedy-show?
  9. es ist schon erstaunlich, dass die eu-kommission (also eine gruppe von fachunkundigen demagogen) dauerhaft die im gegensatz zu ihnen gewählten (!) vertreter "des volkes" blockieren kann und ihnen dabei noch diktieren möchte, welche gesetze sie zu verabschieden haben. das, was hier passiert, deckt sich nicht mit meinem verständnis von demokratie - mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
  10. extrem starke rede von dem finnen - respekt !!!
  11. vor bestimmt 10 jahren gab es mal einen "skandal", auch hochgezerrt von akte: dort hatten soldaten der BW während eines manövers wohl ein paar geschmacklose videoszenen (ging um die erschießung eines gefangenen) gedreht. zum einsatz kam damals eine gaspistole groß im bild (eine beretta 92 - aus dem kopf würde ich jetzt sagen, es war eine reck miami). die stimme aus dem off sprach im beitrag aber in erschüttertem tonfall von einer walther P38 (!!!) und besagter ulrich meyer erblödete sich tatsächlich in der abmoderation des beitrages auf seinen status als reserveoffizier hinzuweisen - seine eigene dienstwaffe (die war es damals nämlich noch) konnte er offenbar aber nicht von einer beretta 92 unterscheiden ... soviel zu herrn meyer als OTL d.R. ...
  12. falls noch nicht gepostet - erstaunlich: http://www.bild.de/news/standards/hans-joerg-vehlewald/bitte-kein-aktionismus-46973064.bild.html
  13. sie schreibt, sammler und museen sind von der richtlinie nicht erfasst? das lese ich deutlich anders ... - irgendwer hat hier ein verständnisproblem
  14. ich denke, das läuft etwas anders, als du dir das vorstellst: das SEK stellt erstmal nur einen "ruhigen" und "befriedeten", d.h. für den adressaten des einsatzes und dessen mitbewohner (oder nachbarn etc.) auf der einen und die durchsuchenden beamten auf der anderen seite sicheres umfeld her. da lässt sich dann in ruhe arbeiten. das SEK sorgt nur dafür, dass kein risiko besteht - vor allem durch entwaffnen und fixieren der tatverdächtigen. alles andere - auch die durchsuchung - macht dann die nachfolgende sachbearbeitung. das SEK ist also wahrscheinlich schon lange weg, wenn die anderen das erste LG aufknicken oder nach dem "F" suchen. zudem wird das ganze allein schon deshalb mitgenommen, weil die kosten für den einsatz bereits bei einem (!) verstoß nicht mehr bei der behörde hängen bleiben. hat also einer der pillenbeschleuniger mehr als die 7.5j, ist es kein erfolgloser einsatz (weil verstoß gegen waffg besteht). allein zur prüfung (und wahrung der chance) denke ich, dass der kram erst mal eingepackt wird, wenn man schon da ist ... übrigens bei aller kritik am NWR: wenn es scharfe Waffen gewesen wäre und jemand wäre von außen im Wohnzimmer mit einem AR15 "Maschinengewehr" gesehen worden, möchte ich behaupten, der einsatz wäre nicht so gelaufen - ein blick in die Kartei hätte gezeigt, dass der wohnungsbesitzer im legalen besitz einer waffe der kategorie "B7" ist und damit wäre alles erledigt. jedenfalls wenn er nicht gerade auf seinem balkon auf die nachbarn anlegt ...
  15. der typ ist ja irgendwie auch ein wenig krank im hirn - zitat aus der zeitung: „Anfangs fand ich die Entwicklung noch lustig, weil es ja auch Werbung ist.“ Als aber die Beleidigungen und Sprüche wie „Kopf ab“ sowie Hetze gegen Moslems, Migranten und Flüchtlinge zunahmen, hörte für Brown der Spaß auf. axo, also wenn er in seinem video das aber in schlechter form zusammen reimt, ist es aber ok, davon zu sprechen, opfern den kopf abzuschneiden um die auf haufen zu stapeln? oder hab ich das nur bei dem gelalle nicht richtig verstanden? btw - diese musik ist wirklich s.cheiße.
  16. die problematik dürfte wohl eher sein, ob der verkäufer die an dich zu überlassende waffe an jemand anderen (als einen büchsenmacher oder händler) versenden würde. ich würde das an seiner stelle nicht. und da die übergabe persönlich sein muss, wird sich das beauftragte versandunternehmen schwer tun, die waffe deinem freund zu geben, wenn du als empfänger auf dem paket drauf stehst ... warum investierst du nicht die paar € zusätzlich zu einer zustellung am wochenende? auch eine abweichende versandadresse ist möglich ....
  17. ich halte die idee für grundsätzlich nicht wirklich gut ... - das problem zumindest seitens der verwaltungsvorschrift lautet klar: "wahrnehmbar" - fernab von messergebnissen reicht dir also der subjektive eindruck eines behördenmitarbeiters zum verstoß gegen das waffg. das ist insofern problematisch, weil wahrnehmung tatsächlich extrem individuell ist - im dümmsten fall denkbaren fall hat der "sd" die gleichen db-level, aber eine verschiebung in der frequenz (klingt dann leiser). oder ein ganz böser macht für den test rasierschaum oder zumindest wasser rein, weil er dir unterstellt, dass das ganze ja ein "nasses" system soll ...
  18. sorry, wenn ich hier einhake - ich möchte nicht vom wichtigen thema ablenken - aber: die BREXIT-diskussion wird auf all das keinen einfluss haben, oder? schließlich wäre selbst bei einem positiven ergebnis (im sinne von einem JA) doch lediglich der auftrag an die politik gegeben über einen austritt ZU VERHANDELN? also nicht mehr. das ist nicht gleichbedeutend mit einem austritt...
  19. dei dokumente sind jetzt online - die nummer mit den magazinen als wesentliche teile oder teilweise lagerung von waffenteilen (kat a von sammlern) bei behördlichen stellen ist zwar erschreckender blödsinn, aber zum glück nur ein hirngespinnst einzelner ...
  20. sei mir nicht böse - meine lesart des bremer falls ist folgender: juristisch recht komplex, weil neben notwehrrecht (incl. putativnotwehr und notwehrexzess w/ schüsse aus der wohnung und mehrerer schüsse durch die geschlossene tür zurück) auch das bremer polizeigesetz eine rolle spielen können. dazu kommt, dass der sachverhalt bestenfalls aus der pressemeldung bekannt ist. vorgeschichten und räumlichkeiten (alles das spielt eine rolle) sind hier nicht weiter bekannt. zudem handelt es sich hier um eine REAKTION von pvb auf einen angriff. (da dieser während einer offenbar rechtmäßigen polizeilichen aktion ("klingeln") zugetragen hat ... - aber das führt schon zu weit). daher sehe ich in dieser REAKTION keinerlei wie auch immer geartete parallele zu dem offenbar geplanten AKTIVEN vorgehen der SE im eingangs geschilderten zusammenhang - das sich ja nun mit den schilderungen aus der presse auch ein stück weit relativiert.
  21. und da steht weiterhin, dass die "partygäste" vermuteten, draußen wären die störer zurückgekehrt. nur dass ich dich richtig verstehe: wenn die nicht sicher sind, wer draußen ist, machen die die tür auf und schießen einfach mal raus ins treppenhaus in richtung der klingenden polizisten ... in meinen augen kommt das viel zu häufig vor, dass polizisten im angesicht von tödlicher gefahr zögern (messer im nahbereich, schusswaffe oder nachbildung auf pvb oder opfer gerichtet) - hier hatten diejenigen hinter der tür halt einmal pech - der beamte war von seinen reflexen auf grund seines ausbildungsstands etwas schneller in der reaktion. auf grund des alters des beamten (in der presse hab ich irgendwo 34 gelesen) unterstelle ich, dass er auch ein paar tage erfahrung hatte. wie angedeutet, halte ich den fall hier für erheblich komplexer, da neben der notwehrsituation auch die bremer polizeigesetz eine rolle spielt, in der zulässigen reaktion des beamten. persönlich bin ich aber der überzeugung, dass man nach dem drohen oder gar schießen mit einer waffe in richtung eines pvb einfach nur froh sein sollte, dass man noch lebt ... und nochmal - dieser fall hier in bremen hat in meinen augen nichts aber auch so gar nichts, was man auf die stürmung des einfamilienhauses (auch bei abwesenheit des tatverdächtigen) übertragen könnte ...
  22. na, ich freue mich, wenn ich was lernen kann - bisher habe ich geglaubt, der fall sei recht spannend und quasi ein lehrstück zur beurteilung des schmalen grats von notwehr, putativnotwehr und dem vorliegen der voraussetzungen dazu oder eben nicht ... - und da ist das ganze so simpel zu durchschauen.
  23. sehr guter einwurf - ich nehme an, du bist einer der zeugen bzw. geschädigter, dass du so tiefe kenntnisse in den sachverhalt hast? weil nach meinem kenntnisstand brauchte sich dort gar niemand identifizieren - bzw. es kam gar nicht dazu. nach dem klingeln ging nämlich die wohnungstür einen spalt auf und es wurde von drinnen auf die beamten im flur geschossen ... - das aus einer wohnung, die den beamten als "problematisch" bekannt war ... vielleicht kannst du ja ein wenig aufklärung in dieses schwebende verfahren bringen? die rechtliche würdigung der tatsachen (die du ja offenbar kennst) interessiert mich ehrlich.
  24. du weißt, dass ich sonst deine sichtweise sehr schätze, aber hier möchte ich doch mal anmerken, dass das nicht jedem so scheint. es gibt durchaus alternativen. gerade SE, die sich im vorfeld um mehr AUFKLÄRUNG bemühen, hätten das ganz anders gelöst. wenn um 4 uhr morgens gefährliche kinder und eine ehefrau mittels "blend- und irritationsmitteln" außer gefecht gesetzt werden müssen (wenn denn der artikel so korrekt ist), während der tv nicht mal im haus ist - dann habe ich als bürger durchaus den eindruck, dass das vorgehen eben NICHT alternativlos ist. und aufklärung ist der schlüssel für so etwas. - und wenn (!) der pf es so will, dann wird der tv eben einfach so ohne großes bummbumm auf dem weg zur arbeit, am kisok, bahnhof oder im getränkemarkt abgefischt ... ist aber alles eine frage der ausrichtung der se, ich weiss ... zu den gelöschten beiträgen: ich habe nichts dagegen, dass das vorgehen bei einem polizeieinsatz diskutiert wird. da kann man gerne seine meinung äußern, das tue ich auch. die kritik "... zu martialisch ..." ist aber was anderes als die verbreitung von gewaltphantasieen und der entsprechenden rechtfertigung. knapp formuliert: angemessene kritik an der polizeiführung ist erlaubt, (ausufernde) beschreibungen was "zu recht dem bösen büttel" angetan werden müsste NICHT. bei wiederholung werde ich das auch gerne mit verwarnungen unterstreichen, damit keine missverständnisse aufkommen ...
  25. das liegt daran, dass die übrigen deutschen gerichte mittlerweile so gut sind ...
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