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cartridgemaster

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  1. Die Zensur-Instrumentarien des Herrn Maas zeigen erste Wirkung: "Dieses Video ist nicht mehr verfügbar, weil das mit diesem Video verknüpfte YouTube-Konto gekündigt wurde." CM
  2. Solange, bis Du schmerzlich feststellen musst, dass die RPG-7 leider doch keine Imitation ist. CM
  3. Du kannst diese Ausgabe direkt bei VS Medien bestellen. http://www.vsmedien-shop.de/visier CM edit: Link eingefügt!
  4. Dann mach Dir schon mal Gedanken darüber, an welchen berechtigten Dritten Du Deine Waffe(n) überlässt, wenn man Dir im Wiederholungsfall einer verweigerten Kontrolle gem. § 36 (3) WaffG Deine waffenrechtliche(n) Erlaubnis(se) mit Verweis auf § 5 WaffG entzieht. CM
  5. Ist jetzt irgendwie gar nicht lustig, denn es geschieht in deutschen Gerichtssälen beinahe täglich. Die Talarträger bezeichnen es in ihren Urteilsbegründungen als "abstrakte Gefahr" und als eine solche sehen besonders Verwaltungsrichter den privaten Waffenbesitz, vergl. diverse Urteile im Zusammenhang mit den sog. "anlasslosen Kontrollen" gem. § 36 (3) WaffG. CM
  6. Schutzweste (body armor) tactical vest (keine ballistische Schutzfunktion) Für den Laien nicht so einfach zu unterscheiden. CM
  7. Als ich diesen Passus gelesen habe ist mir wieder eingefallen warum dieser komische Mantel Lodenkotze heisst. CM
  8. Ist bereits seit einer Woche bekannt. Guten Morgen! CM
  9. Einfach mal lesen, was 2 Beiträge vorher gepostet wurde: http://forum.waffen-online.de/topic/443132-die-eu-will-ein-verbot-von-halbautomatischen-gewehren/page-77#entry2266120 CM
  10. 'schulljung, ich habe gerade nicht aufgepasst. Wo war die Stelle zum Lachen??? CM
  11. Das war auch nur eine launige Phrase um zu verdeutlichen, dass diese Frau auch in weiten Teilen der polnischen Bevölkerung kein besonders gutes Ansehen geniesst. CM
  12. DEN finde ich am Besten! CM
  13. Junge, nun streich doch endlich mal diesen Namen von Deiner Hass-Liste! Die Malmström ist schon seit April weg vom Fenster und das aktuelle EU-Pamphlet trägt die Unterschrift von Frau Bienkowski (oder so ähnlich). Die politischen Ansichten dieser polnischen Matrone sind so dermaßen neben der Spur, dass sie in ihrem Heimatland mittlerweile ein Einreiseverbot hat. btw: den drittgrößten Stimmanteil bei der Gegen-Petition haben unsere Freunde aus Polen! Das lässt tief blicken. CM
  14. Ganz einfach: weil die Akteure an den Richterbänken aus den gleichen Töpfen bezahlt werden wie die Akteure auf den Parlamentsbänken. Oder bist Du wirklich so einfältig und glaubst an die Unabhängigkeit der Justiz? Warum wohl wurden die berechtigten Verfassungsbeschwerden gegen die waffenrechtliche Gesetzgebung in diesem Land allesamt vom BVerfG ohne Begründung einfach nicht angenommen? CM
  15. Eine zu wohlwollende und damit auch faktisch falsche Interpretation. Der Begriff "Populismus" ist, bezogen auf den eigentlichen Wortsinn, im Sprachgebrauch zu recht negativ belegt: CM
  16. Sieh da, die Deutsche Presseagentur (dpa) traut sich was! Auf einmal ist die AfD nicht mehr "rechtspopulistisch" sondern "rechtskonservativ". Hört, hört! Ganzer Artikel: http://www.arcor.de/content/aktuell/news_politik_inland/4355155,1,Parteien--AfD-Parteitag-beschlie%C3%9Ft-Doppel--oder-Dreierspitze,content.html CM
  17. Vielen Dank, jetzt durften wir die Einlassungen von Frau Hohlmeier in diesem und diversen Nachbarthreads bereits zum achten Mal als Vollzitat lesen. Irgendwann isses auch mal gut (wobei sich das nicht auf Frau Hohlmeier bezieht!). CM edit: Textergänzung zugunsten des Users @JasperBeardley
  18. Und dann??? Das BVerfG hat für die Bundesrepublik Deutschland bereits 2007 in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die EU-Kommission keinerlei Regelungskompetenz im Hinblick auf die nationalen Gesetzgebungen hat. Die von der EU-Kommission aufgestellten Richtlinien haben bestenfalls einen Empfehlungscharakter, mehr nicht. Wie sagte seinerzeit mein damaliger Brigadekommandeur immer so treffend? "Das ist eine tolle Idee! Das machen wir NICHT!" CM
  19. Solange das BVerfG die Option hat nach eigenem Ermessen über die Annahme oder Nicht-Annahme einer Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, solange muss man auch den möglichen Mißerfolg der eigenen Anstrengungen mit ins Kalkül ziehen. AFAIR gab es 2003 einen in gleicher Weise gescheiterten Versuch der DSU gegen die Neufassung des WaffG (Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Vereinigungsfreiheit über den § 15 WaffG, Mindestmitgliederzahlen der anerkannten Schießsportverbände) vorzugehen. Das hätte man, bezogen auf die durch den FvLW initiierte Klage, bereits als Warnzeichen erkennen können. Bei den Klagen der Verbände gegen das BVA wegen des unzulässigen Eingriffs in die Sportordnungen hat es ja ausnahmsweise mal funktioniert, allerdings war das auch nur eine einfache Verwaltungsklage. CM edit: Textergänzung!
  20. Äh ..., korrigiere mich bitte: war das nicht diese Beschwerde, die das BVerfG ohne Begründung gar nicht erst angenommen hat??? Mit Mißerfolgen zu werben ist schon ziemlich mutig. CM
  21. Mit der fettgedruckten Feststellung: "Sportschützen brauchen keine Kalashnikovs!" Das Präsidium des BDMP e.V. bringt gar keine eigene Stellungnahme zustande! Statt dessen finden wir nur die copy&paste-Stellungnahme des FWR, die, wie wir ja bereits festgestellt haben, ebenfalls einige dicke Kröten enthält. Also business as usual, Interessenvertretung der Mitglieder durch ihre jeweiligen Verbände: Fehlanzeige! Eher geht ein Elefant durch ein Nadelöhr, als dass sich ein Verband mal traut einen harten Konfrontationskurs zu fahren. Da die Politik weiss, dass ihr niemals ein steifer Wind entgegen bläst, sondern es nach gewohnter Manier immer nur ein laues Lüftchen bleibt, wird man uns weiterhin widerstandlos über den Tisch ziehen können. Einfach nur erbärmlich. CM edit: Dreckfuhler korrigiert!
  22. Vermutlich gehörst Du zu den wenigen Glücklichen, in deren zuständiger Behörde ein Sachbearbeiter sach-bearbeitet, dessen vollzogene Verwaltungakte maßgeblich auf der Grundlage geltender Gesetze und Bestimmungen basieren, während die weit überwiegende Zahl der Betroffenen sich mit Sachbearbeitern herumschlagen muss, die von jeglicher Fachkompetenz völlig unbeleckt sind und die glauben, sie müssten mit jeder Verwaltungshandlung neues Recht erfinden. Dazu meinen Glückwunsch! CM
  23. Zitat fdsev: Da hätte er wohl besser um Viertel vor 12 angefangen sich zu wehren! CM
  24. Soviel zum Thema "Liberale". CM
  25. Das Ziel einer durch Notwehr gebotenen Handlung zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs muss immer die finale Abwehr/Beendigung des Angriffs sein, d.h. der Angriff ist erst dann erfolgreich abgewehrt/beendet, wenn der Angreifer nicht mehr in der Lage ist den Angriff fort zu setzen bzw. wieder aufzunehmen. CM
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