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cartridgemaster

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  1. Andere haben dafür ein gewaltiges Brett vor dem Kopf. Sie nennen es ihren "Horizont". CM
  2. Freisler sprach seine Urteile auch streng konform zur politischen Ausrichtung. CM
  3. Merkt Ihr in Eurem Wahn eigentlich gar nicht, dass Ihr Euch hier selbst seit mindestens 1000 Beiträgen um Kopf und Kragen quatscht und den Behörden alle nötigen Tipps und Hinweise gebt, damit bei der zukünftigen Formulierung von weiteren Verbotsmerkmalen auch ganz sicher kein Detail übersehen wird? Ganz offensichtlich muss der Schuss immer wieder ins eigene Knie gehen. CM
  4. Reines Marketing-Gequake, denn die S303 mit "fixed magazine" gab es schon bevor die Leipziger diesen Hirnfurz hatten. CM
  5. Für alle hier versammelten Schisser: z.Zt. bei ALDI im Sonderangebot. Und für die Heulsusen ist auch gesorgt: Ein Mittelchen gegen Panikattacken werden wir sicher auch noch finden. CM
  6. mea maxima culpa Ich hatte irrtümlich unter der Registernummer 6. gesucht.
  7. Eine Nr. 6.4.5 suchen wir in dieser aktuell gültigen Fassung der DJV-Schießordnung allerdings vergebens. CM
  8. Wohl eher nicht, da die Untere Jagdbehörde nicht für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse und folglich auch nicht für die Erteilung der Besitzerlaubnis durch Eintragung in die WBK zuständig ist. CM edit: Dreckfuhler korrigiert!
  9. Die oben genannte Zahl erfasst alle Selbstladewaffen, also auch die Kurzwaffen (Selbstladepistolen) einschl. jeder KK-Sportpistole. Der Anteil von Selbstladelangwaffen liegt dabei unter 20%, woran Selbstlader in jagdlicher Nutzung wiederum nur einen verschwindend geringen Anteil haben. CM
  10. Der sog. "vorauseilende Gehorsam" ist eine urdeutsche Erfindung, warum also sollte plötzlich davon abgewichen werden? Lenin soll einmal gesagt haben: "In Deutschland wird es nie eine Revolution geben, denn dazu müsste man den Rasen betreten." CM
  11. Da hast Du auch völlig richtig gedacht. http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=150908U1C12.08.0 CM
  12. Und? Was hats bewirkt? Aber in Bayern soll ja auch Reis angebaut werden. Da kann schon mal so'n Sack umfallen. CM
  13. ... heisst im Klartext: "...do schau her! hom mir jo noh gornix von ghört!" CM
  14. Offensichtlich hörst Du immer nach dem ersten Absatz auf zu lesen. CM
  15. Warum siehst Du nicht selbst nach? Jedenfalls gibt es für die weitaus größere Zahl jagdlich genutzter Selbstlader, die nicht wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, also z.B. HK SL7, HK SLB2000, Sauer 303, Merkel KR1/SR1, Browning BAR, Benelli Argo, Remington 7400 keine Feststellungsbescheide, da deren jagdliche Zulässigkeit und Verwendbarkeit nie zur Debatte stand und daher auch seitens des BKA nie amtlich beurteilt werden musste. Nachtrag: vergl. auch @karlymans Beitrag #978 CM edit: Nachtrag!
  16. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eher nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Verkehrsbetriebe CM
  17. Sorry, falsch. Einfach mal den § 19 BJagdG richtig lesen: Nach dem BJagdG wäre theoretisch (!!!) sogar ein 3-schüssiger Vollautomat zulässig. CM
  18. Nein, Du hast alles richtig verstanden. Für dieses Urteil gibt es keine Revisionsinstanz mehr. Oder wie ein User hier poetisch schrieb: über dem Bundesverwaltungsgericht wölbt sich nur noch der blaue Himmel. CM
  19. Wen Du so alles kennst ... Ich kenne aus 30 Jahren aktiver Jagd, langjährigem Vorsitz einer Jägerkameradschaft (rd. 50 Mitglieder) sowie 15 Jahren Jungjägerausbildung und Schießstandbetrieb im regional größten Jagdverein gerade mal 5, in Worten: fünf, Jäger, die einen Selbstlader besitzen und diesen gelegentlich auch jagdlich nutzen, 3 x SL-Flinte und 2 x SL-Büchse. Im Schießstandbetrieb tauchen SL-Büchsen so gut wie nie auf und auf den Wurfscheibeständen liegt der Anteil der SL-Schützen bei ca. 1%. Im jagdlichen Schießbetrieb dürfen die Büchsen ohnehin nur mit einer Patrone, die Flinten mit 2 Patronen geladen werden. Selbst auf großen Bewegungsjagden sind Halbautomaten nach wie vor Exoten. Der Hype um die Selbstlader wird von wenigen Enthusiasten weit übertrieben, im regelmäßigen Jagdbetrieb sind Selbstlader von keiner erwähnenswerten Relevanz. Nur um es abschließend klar zu stellen: ich bin kein Gegner von Halbautomaten im Jagdbetrieb! (wenn diese sinnvoll verwendet werden) CM edit: Dreckfuhler gefunden!
  20. Beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wird mit Verweis auf die öffentliche Sicherheit immer der Sofortvollzug angeordnet! CM
  21. Bitte dabei nicht übersehen, dass der Widerspruch gegen einen solchen Verwaltungsakt keine aufschiebende Wirkung entfaltet! Die mit dem Widerruf der Erlaubnis i.d.R. verbundene Auflage des Überlassens an einen Berechtigten oder Unbrauchbarmachung (alternativ Abgabe bei der Behörde zur Vernichtung) innerhalb der gesetzten Frist, hier regelmäßig 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides (es gilt das Zustellungsdatum der PZU!), muss zwingend eingehalten werden, da die Folgemaßnahmen der zuständigen Erlaubnisbehörde sich dann nicht mehr nur auf die betroffene Waffe beschränken werden (vergl. § 5 WaffG). CM
  22. Stimmt: Wir sind im Krieg! CM
  23. DWJ - Kompetenz die begeistert! Bundesverwaltungsgericht verbietet Selbstladewaffen mit wechselbarem Magazin CM
  24. Die entsprechende Frage müsste dann zukünftig lauten: "Die erworbene Waffe ist eine Selbstladewaffe mit herausnehmbarem Magazin" o ja o nein* * zutreffendes ankreuzen CM
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