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Tyr13

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  1. DAS habe ich ja nun auch nicht behauptet. Ich habe lediglich gesagt, daß nach einer Veränderung DER FB nicht mehr Gültigkeit für diese veränderte Waffe besitzt. Und @GunTalker: Du hast en detail recht. Aber ebenso ist es falsch zu behaupten, der FB sei unnütz. Abgestützt auf dem nun vorliegenden Bescheid zu diesem Modell könnte man durchaus eine persönlich konfigurierte Waffe zusammenstellen, die ebenfalls die sportliche Verwendung erlaubt. Meine AR's sehen auch nicht exakt so aus wie die Modelle in den diversen FB's. Ich habe z.B. einen anderen Festschaft als den A2, der so oft vorgelegt wird. Ich schlafe ruhig und verwende das Gewehr sportlich, auch mit dem Wechselsystem in .22 lr. Viel pikanter als die Notwendigkeit der Personalisierung eines solchen Gewehrs ist wohl momentan die Liefer-Situation.
  2. @GunTalker Stell Dich mal nicht so pingelig an. Du weißt genau, daß sich der Bescheid formal sogar nur auf die vorgelegte Waffe bezieht. Der "Nachbau" mit nicht mehr identischer Seriennummer wäre nach Haarspalter-Methodik sogar nicht mehr erfasst. Ich bin erstaunt, daß Du bei genau dieser Waffe so vehement, ausdauernd, exakt, präzise und genau argumentierst, während Bescheide für das AUG oder AR-Varianten mit kurzer Hülsenlänge von Dir unkommentiert geblieben sind, afaik. Der BKA-Bescheid kann nicht als 100% Sorgen-Frei-Brief verwendet werden. Solch ein Bescheid ist eine Richtschnur, nicht mehr und nicht weniger. Dem MSR wird die sportliche Verwendung erlaubt, weil der Anschein, in der vorgelegten Konfiguration, verneint wird. Im Bescheid sind ja die Hinweise versteckt: keine verstellbaren Hinterschäfte, vor allem nicht in SCAR-Kontour, keine langen Magazine. Über die Sinnhaftigkeit des §6 sind wir uns wahrscheinlich einig und über die damit verbundenen Fallstricke auch. Wie aber schon in anderen Diskussionen erwähnt: 1. Man braucht überhaupt keinen FB um eine Waffe sportlich zu verwenden 2. Wenn es einen FB gibt, schützt das nicht vor übereifriger Willkür, noch nicht einmal vor Gericht 3. Jede Veränderung der Waffe gegenüber den begutachteten Modellen vernichtet die Gültigkeit des FB für das spezifische Gewehr. Letztlich handelt jeder Schütze bei der Einhaltung von Gesetzen genauso in eigener Verantwortung, wie beim Umgang mit der Waffe. Das ist aber nicht schlimm.
  3. So, ich hab' mir jetzt mal die Mühe gemacht, den Bescheid zu lesen. Außerdem habe ich mal meine beiden Sportordnungen gewälzt. Sowohl in der BVA Fassung als auch in der aktuellen Fassung wird ein "handelsüblicher" Schaft gefordert. Die einzige Einschränkung, die ich neben der Arretierung der verstellbaren Schaftkappe und dem generellen Verbot des Handstopp erkennen kann, ist, daß lediglich eine offene oder geschlossene Kimme verwendet werden darf, nicht jedoch ein Diopter. Das Gewehrchen ist ansonsten uneingeschränkt im BDS verwendbar. Und zwar für: 2102, 2112, Präzision 2302, Zeitserie 2402, Symbolscheibe 2502, 2512 Fallplatte 4602, 4612 Speed die ~12er Bezieht sich auf offene Visierung (Lochkimme OK, HK-Visierung OK) die ~02er meint die optische Visierung (Zielfernrohr und Reflex-Visier ) Dann kann man es noch ein wenig drücken und damit ZG50 schießen, oder mit Diopter MSG50... In einigen Disziplinen ist sogar der Handstopp erlaubt, so z.B. beim MSG. Die BKA Bescheide gelten IMMER nur für die vorgelegte Waffe in genau dieser Konfiguration. Beim MSR ist die Falle die Hülsenlänge. Tauscht man hier den Hinterschaft gegen etwas SCAR-ähnliches, dann trifft (wahrscheinlich) der Anschein zu und somit auch das Verbot der schießsportlichen Verwendung.
  4. Jup. Du erfährst nun die volle Intention solcher tyrannischen Gesetze: Verunsicherung beim Subjekt der Gesetze. Als normalo-Bürger lässt man jetzt sein Klapp-Messer zuhause, denn man könnte ja gegen den Paragraphen 42a verstoßen... Das setzt sich fort: Wer ein Messer bei sich trägt, ist kein normalo-Bürger und kann entsprechend behandelt werden. Das Ermessen zwischen "Bürger" und "Gesindel" übernimmt nun die weise Polizei-Macht, unterstützt von noch viel weiseren Richtern und Staatsanwälten, die diese wichtigen Gesetze zum Wohle Aller und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit durchsetzen. Natürlich nicht gegen die "Bürger" sondern nur gegen die, die sich als "Gesindel" offenbart haben, indem sie Messer bei sich hatten. Sowas ist nun eben suspekt.
  5. An sich ist das eine hervorragende Idee. Man könnte das genossenschaftlich organisieren, Jedes Vereinsmitglied erhält für seinen Anteil als "Dividende" Stunden, die er weitervermarkten kann. Zuerst steht aber mal die Suche nach einer geeigneten Immobilie im Raum, dann muss geplant, gebaut und genehmigt werden, bevor man sich Gedanken über eine Bewirtschaftung macht. Ich sehe die hohen laufenden Kosten bis zum Beginn des Betriebs als größte Hürde, außerdem vermute ich, daß die baulichen Auflagen für Stände > 100m sehr hoch sind, was die Absicherung angeht. Lärmschutz, Geschoss-Kontrolle und Metall-Belastung werden die größten Schwierigkeiten für die Genehmigung darstellen. Die Übernahme von alten Militär-Ständen bietet sich irgendwie an, aber da bietet man gegen die Immobilienfirmen, das macht's zu teuer. Außerdem müsste man bei der Übernahme von solchen Ständen wohl auch mit erheblichen Sanierungskosten rechnen. Ob sich solch ein Projekt wirtschaftlich realisieren lässt, kann man beantworten, wenn man die Anzahl der Enthusiasten kennt, die +300m schießen wollen und deren durchschnittlichen Beitrag abschätzt. Wenn es 300 Leute sind, die 1.000 € pro Jahr zahlen, dann kann man Projekte bis ~ 10 Mio € realisieren. Wenn die aber jeder nur 100 € beisteuern, dann ist bei 1Mio Schluss. Falls man die Unterstützung von Verbänden gewinnt, die bereits die "Melk-Kuh" der Mitglieder haben, ist noch viel mehr Power hinter solchen Ideen. Die Verbände können zukunftsorientierte Projekte unterstützen, was dem Privatmann schwer fällt. Zum Spaß können wir ja so'n Projekt mal planen. Allein die Bahn: 1000m x 30m = 30.000m² bei m²-Preis von 50 € (deutscher Durchschnitt) ergibt das Kauf-Kosten von 1,5 Mio. Halle drauf, Wälle errichten, Hochblenden, Kugelfang, Infrastruktur, einzäunen, Alarmanlage, 2,5 Mio. Um das zu finanzieren braucht man monatliche Einnahmen von ~ 10.000. Beim Genossenschaft-Ansatz verkauft man 2.500 Anteile von je 1.000 €, Jeder Anteil hat Anrecht auf 10h Bahnbenutzung pro Jahr, das entspricht dem Gegenwert von 150,-€. Wo kriegt man auf dem Sparbuch 1,5% Zinsen ? Das sind so die Gedanken, die mir dazu einfallen.
  6. Tyr13

    SHTF Gun?

    Man sollte sich bei der ganzen Diskussion um die Grenzen der SHTF-Situation kümmern. Bricht die gesellschaftliche Ordnung völlig zusammen, mitsamt jeder Infrastruktur wie Brennstoff-Versorgung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr ? Oder gibt es nur kaltes Wasser ? Wie sieht die Perspektive aus: ist die Aufbau-Arbeit in 2 Jahren abgeschlossen, oder muss man die gesamte Zivilisation eigenhändig aufbauen ? Aber egal, es kommt nicht auf das Alteisen an, das man herumschleppt. Die taktisch total ausgetrickste SuperGun hilft Dir gar nichts, weil Du irgendwann schlafen musst. Insofern: Nett, wenn man eine Kanone hat. Dazu würde ich auch verstehen, wenn man seine Waffen vor staatlichen Zugriff schützt, btw. Aber für SHTF-Szenarien sind Skills und Vorbereitung viel wichtiger als Alteisen.
  7. Hier meine Einschätzung: Die Unterzeichnung des UN ATT durch den Herrn Westerwelle dient zur Profilierung der BRD bei den VN. Vielleicht auch seiner selbst, aber das schweift ab. Mit diesen Aktionen buhltman um Stimmen in der Vollversammlung, um endlich den langersehnten "ständigen" Sitz im Sicherheitsrat zu erhalten. Die VN sind übrigens mehrheitlich ein Zusammenschluss von Staaten, die weit davon entfernt sind - freiheitlich für ALLE Bürger zu sein - demokratisch legitimierte Regierungen zu haben - existierende Grenzen zu achten - Rechtsstaaten zu sein Aber auch das schweift ab. Das UN ATT ist ein Instrument, das von einer selbstverstandenen "Super-Regierung der gesamten Welt" entworfen wurde, mit der freudigen Hilfe ihrer kleinen Helferlein, den Politikern der Regierungen der untergeordneten Staaten. Es ist ein wertvolles Werk, denn es zeigt schonungslos auf, wie sich Regierende und Regierte die Rollen in bezug auf die Werkzeuge der Gewalt vorstellen. Gerade der Zynismus, daß militärische Bewaffnung "legitim" genannt wird, während Waffenhandel zu allen anderen Zwecken als zur Bewaffnung staatlicher Akteure streng, strenger am strengsten reguliert werden soll, zeigt schonungslos die Hybris der Gestalter und Unterzeichner dieses Vertragswerks. Machen wir doch schnellmal einen aktuellen Nagel-Test: Was heißt das ATT für Syrien ? Genau: Rußland darf dem Assad Waffen liefern, ist ja legitime militärische Bewaffnung eines staatlichen Akteurs. Wenn die Türkei Waffen an Aufständische liefert, ist das verboten, sind ja keine "Akteure". Wenn Saudi Arabien die "Kämpfer für den Sturz Assads" ausbildet, bewaffnet und verschifft, ist das wiederum staatlicher und somit legitimierter und "guter" Einsatz. Wenn's die Hisbollah macht, die ja so halbstaatlich ist, dann könnte man ein paar dutzend Anwälte beschäftigen, die vor dem internationalen Gerichtshof vortragen...Ich wette, die Anwälte sind dafür, die Türkei kann sich raushalten oder den Weg des Iran/SA/VAE gehen. Deutschland darf sich raushalten, aber HK darf an Saudi-Arabien liefern. Alle sind zufrieden, bis auf die paar friedensbeseeelten Träumer, die mit dem UN ATT darauf hoffen, daß die Welt friedlicher wird, weil jetzt jede Jagdbüchse in Deutschland 5 Euro Verwaltungsaufwand mehr kostet. Der Himmel ist hoch, die UN sind weit und die Auslegung der internationalen Verträge sind Definitionssachen, die Definitionshoheit liegt dann in der Hand derer, die bis zur Achselbeuge im Trüben fischen. Das UN ATT wird für uns in Deutschland bestenfalls zur Befriedigung von Bürokraten benutzt, die ihre armseligen Befugnisimperien hätscheln dürfen und sich mit dem Nimbus der Internationalen Bedeutsamkeit wie mit Pfauenfedern schmücken. Im Schlimmsten Fall werden die Ideologen der Staats-Überhöhung darin ein Werkzeug finden, Schützen- und Schießsportwesen auszurotten, die Jagd zu verstaatlichen, Brauchtum in die Bedeutungslosigkeit zu treiben sowie privaten Sammlern und Historikern das Betätigungsfeld zu zerstören. Mir graut dann vor der Zeit, wo nur noch Staat und Verbrecher bewaffnet sind. Dann sind wir soweit, daß eine kriminelle Karriere am Scheideweg "staatlich oder privat" steht. Diesen Irrweg der VN-Regulierungsverträge zu beschreiten, ja sogar voranzutreiben, ob im verblendeten Glauben an "Frieden durch mehr Regeln" oder im abgebrühten Kalkül der eigenen oder nationalen Positionsförderung sei dahingestellt, das war kein Heldenstück der Regierung und ist ein Schandfleck für die FDP. Die Zeichen stehen auf Sturm. Ob der für uns in Deutschland lediglich Sachschaden oder Tote anrichtet, werden wir sehen, lasst uns hoffen, daß uns die schlimmsten Folgen erspart bleiben. Dazu muss sich aber jeder berufen fühlen, auf Quatsch und Fehler hinzuweisen, alle die, die solch ein "unverbindliches" Vertragswerk als "unwichtig" oder "nicht zutreffend" abtun, erweisen unseren Kindern einen Bärendienst. Der Vertrag wurde von Regierungen ausgehandelt und sagt: Die Regierung darf, der Bürger nicht. Das klingt schwer nach Kristallnacht. Ich gehe jetzt brechen.
  8. Eigentlich will ich nur weniger Verbote.... Aber das muss ich jetzt Dir nicht sagen, sondern dem Papst.
  9. Du fragst beim zuständigen Wohort-Amt nach, ob die Waffenhandelslizenz gültig ist und lässt Dir notfalls eine Kopie vorab schicken. Dann füllst Du den Kaufvertrag aus (2 Ausfertigungen) und schickst beide an den Käufer, der soll Dir einen Vertrag unterschrieben zurücksenden. Die Waffe wird dann per Kurier zugesandt, wenn Geld und Vertrag da sind. Nachdem Du die Waffe versandt hast, zeigst Du die Überlassung an den Käufer an und bittest um die Austragung in Deiner WBK.
  10. @Camen_La Ich finde es ja süß, wie Du Dir MEINEN Kopf machst und Dich wohlmeinend und besserwisserisch sorgst. In der Anonymität des Internets ist das entspannt zu ertragen. Sei froh, daß Du nicht versuchst, mir persönlich dreinzureden, da würd' ich nämlich viel pampiger reagieren. Die Sachfragen sind jetzt doch ziemlich geklärt, warum Ihr den Schlenker über "nicht zugriffsbereit" macht, weiß ich jetzt echt nicht, vor allem nicht in Relation zum Ursprungsthema, schließe mich aber den Vorrednern an. Ein bekannter Händler bietet übrigens eine VRF mit gezogenem Lauf zum Erwerb durch Sportschützen auf gelbe WBK an, sollen wir das jetzt auch noch abhandeln ?
  11. Ich habe das Gegenteil "gehört". Ist allerdings eine FoaF-Geschichte (und entsprechend unglaubwürdig). Es blieb (nach der Fama) beim Versuch des kontrollierenden PB aus der Entnahme einer Waffe aus dem Futteral eine Straftat zu konstruieren. Mir ist das zu affig, daher wäre das Einbeziehen des PB in das Geschehen (er muss sich die Hände schmutzig machen) für mich ein probates Mittel: a ) bei einer zweckfreien Kontrolle meine Mitarbeit zu versagen b ) den Aufwand einer sinnlosen Maßnahme zu erhöhen c ) Angriffsfläche zu vermeiden Ist also passiv-aggressiver Bürgerwiderstand (klingt geil, wie ich meine Faulheit und Unlust in eine Tugend umwandle, oder ?) Bisher hab' ich es nicht ausprobieren können, bin noch nie kontrolliert worden. Noch nicht mal von PP Bonn oder PP Köln, wohl aber vom Ordnungsamt wegen TLM. den hat meine Frau schon mal rumgeführt, weil der einfach zu früh gekommen ist.
  12. Eigentlich war genau das meine Aussage. Und jetzt nochmal aus anderem Blickwinkel: Du hattest ein rechtmäßig erworbenes SL-Gewehr dabei, mitsamt sämtlicher Erlaubnisdokumente. Der Dich kontrollierende Beamte hat's für eine Kriegswaffe gehalten und beschlagnahmt, äh, sichergestellt bis zur Klärung. Es ist ein Fehler passiert. Wie hättest Du das Eintreten dieses Fehlers durch Handeln in deinem Einwirkungsbereich verhindern können. MMn: gar nicht. Jetzt zum Beispiel in unserem Thread zurück: Ich leihe mir eine Waffe. Dazu gibt mir mein Überlasser auch Munition mit. Schusseligerweise steht in dem Leihschein nur die Waffe, OHNE den Zusatz "mit zugehöriger Munition" und OHNE den Hinweis "unverbrauchte Munition wird nach Ende der Waffen-Leihe zurückgegeben". Jetzt spielen wir mal die Kontrolle durch und gehen ausnahmsweise davon aus, daß alle Beteiligten Ihr Handwerk verstehen. Wenn nämlich Fehler gemacht werden, ist das Feld schon weit offen... - Was ist denn da in den Taschen drin ? - Waffen und Munition. - Jäger ? - Nein Sportschießer. - Würd ich gerne mal sehen, geben sie mir doch die Erlaubnisdokumente und holen die Sachen raus. - Ist mir lieber, Sie nehmen die aus den Behältnissen, wegen Führen ohne Erlaubnis und so... -....Waffe mit Serien-Nr. xxxxxxx eingetragen auf der WBK YY/200X .... Oh und wieso ist die Waffe jetzt nicht auf Ihrer WBK ? - Habe ich mir ausgeliehen, nach §12, da ist der Leihschein. - OK, habe Sie auch Munition für diese Waffe ? (Anm.: Warum sollte der Beamte sich übrigens eine halbe Stunde Zeit nehmen um den ganzen Schmonzes zu prüfen ?) - Ja liegt da hinten. - Die steht aber nicht auf dem Leihschein. - Hab ich aber mit der Waffe zusammen vom Überlasser gekriegt. - Schreiben Sie das demnächst dazu, der mündliche Vertrag lässt sich so schwer nachprüfen. (Das Gegenteil, also ein unrechtmäßiger Besitz aber auch nicht)(Ein Sicherstellen zur Gefahrenabwehr ist mE nicht notwendig. Der Leiher hat etwas, was er haben darf, es ist bloß schlecht dokumentiert, eventuell ein Verstoß gegen den §38, aber auch den müsste mir ein mehr Kundiger herleiten, denn dort ist nur vom "Führen einer Waffe" die Rede, der Bezug zur Munition dort stützt sich Richtung Mitnahme und Drittstaat, Verbringung etc. Also ebenfalls: Fehlanzeige) Wie gesagt, wenn Beide Ihr Handwerk verstehen, wenn der Schütze anfängt auszupacken und herumzufuchteln, oder der Polizist erstmal das SEK ruft, weil er einen Amokläufer halluziniert hat, geht's doch sowieso ab... Ich wiederhole mich, weil's mir wichtig ist: Eine freiwillige Selbstbeschränkung kann ja jeder für sich selbst entscheiden. Nur die Freiheiten sind im Gesetz einfach gegeben, es ist unredlich und unproduktiv hier Bedrohungszenarien á la Anti-Waffen-Narr aufzubauen und die Freiheiten vorsichtshalber für alle zu verneinen.
  13. 1. Ich hab' lieber Spaß als in ständiger Angst zu leben 2. Die Abschaffer brauchen gar keine Zuarbeit, die lassen sich von harten Fakten schon nicht beirren, wie soll's denn mit duckmäuserischer Geisteshaltung klappen ? 3. Dein theoretischer "active/stupid" Kontrolletti wird Dich "immer" kriegen. Es gilt dann die Maxime: Sie sind nicht schuldlos, Sie sind bloß noch nicht ausreichend kontrolliert. 4. Ich vermute, Du willst solange Haarespalten und Korinthen ... bis Du alle anderen "bestimmen" darfst. Und dann hat das mit dem vorauseilenden Gehorsam ja schon den neuen Standard geschaffen. Mensch, dann kannste Dir aber Stolz sein... 5. Die totale und brutale vorauseilende Pflichterfüllung selbst noch unbestimmter Pflichten hat auch in der Vergangenheit schon stets zu einer liberalen Lockerung des Waffengesetz geführt....Nicht! Was ist der Sache des LWB wohl dienlicher ? Basisarbeit oder das Herausarbeiten von Vorschriften zum "Bleiben auf der sicheren Seite" für Sonderspezialfälle ?
  14. Argh... das ist doch ein Kettenfehler epischen Ausmaßes - Es erfolgt tatsächlich eine Kontrolle durch SC Grün-Weiß (Wann war nochmal Eure Letzte ?) - Die Jungs&Mädels wollen tatsächlich nicht nur die Dokumente sehen, sondern auch alle mitgeführten Gegenstände gegen die Erlaubnisdokumente abgleichen - Beim Abgleich fällt ihnen die Diskrepanz zwischen Munition und Leihschein auf (Wie, nochmal ? Die Waffe ist geliehen, das ist dokumentiert. Die Munition darf mithin unter genau denselben Voraussetzungen vom Leihgeber erwerbbar sein...) - Aus Unwissenheit wird dann (von denselben, akribischen und wohlinformierten Beamten, die unbedingt peinlich genau prüfen wollen) eine Fehleinschätzung produziert. Wenn wir soweit sind, gehe ich vor dem herannahenden Meteoritenschwarm in Deckung, der müsste schon zu sehen sein. Dann blase ich mein Schlauchboot auf, denn die Tsunami-Flutwelle mit Alpen-Höhe kommt direkt danach... Macht Euch mal lieber Gedanken um reale Probleme.... Zum Beispiel über Winterreifen, Profiltiefe, letzte HU oder Ablaufdatum/Ausstattung des Verbandskasten.
  15. Ja, es handelt sich um einen Sonderfall, ähnlich wie bei den SP-Presslingen. Da bricht dann die Systematik zusammen, weil die Gegenstände Eigenschaften beider Geltungsbereiche besitzen. Aber stell mal die Fälle gegenüber, wo sich etwas ändern würde: Auf dem Schießstand ist die Sharps auf dem Tisch, 1. der Schütze nimmt eine vorbereitete Patrone und läd sie 2. Ich als Inhaber einer 27er Lizenz lade die Patrone Da ist nicht wirklich ein himmelweiter Unterschied, gesetzestreues Verhalten vorausgesetzt. Abseits vom Schießstand, und nicht zum sofortigen Verbrauch, da würde ich wie mit dem losen Pulver umgehen, die Kartuschen/Geschoss-Kombi also nicht überlassen, es sei denn, derEmpfänger ist 27er... Aber auf dem Stand sehe ich diese Zubereitungen wie Patronenmunition. Es ändert sich nämlich an der Handhabung nichts. Nur meine Meinung, es handelt sich da um einen Analogieschluss für einen Sonderfall, der durch gesetzliche Bestimmungen nicht vollständig erfasst wird.
  16. Tyr13

    SHTF Gun?

    Es gibt tatsächlich die SAAMI-Empfehlung, militärische Munition nicht aus zivilen Patronenlagern zu verschießen. Das führt aber nur äußerst selten zu echten Problemen wie beschädigten Waffen oder verletzten Menschen, mir ist da kein Fall bekannt. Was wohl vorkommt ist verschlechterte Präzision (zivil Mun -> NATO-Lager) und Auszieh-oder Zuführ-Störungen (Mil.-Mun -> Match-Lager) Die CIP-Spezifikation ist zwischen der NATO-Patrone und "ziviler" CIP-Munition identisch ! In Europa sollte dieses Problem also überhaupt gar nicht auftreten.
  17. Wenn es um die Hülsen geht: Die sind von der rechtlichen Würdigung ähnlich zu behandeln wie SPAXTM Schrauben. R4711: Nicht im Tonnenmaßstab in den Augen verreiben... Sobald die Dinger patroniert sind, also die Ladehülsen mit Pulver und Geschoss verbunden wurde, muss man sie so behandeln wie das lose Pulver. Erleichtert wird die Handhabung auf dem Stand, es wird ja nicht mit losem Pulver hantiert. Rechtlich würde ich sie als "Zubereitungen" einstufen, die auf einem Schießstand analog zur Patronenmunition erworben werden dürften. Das ist aber nur meine Meinung, allerdings finde ich das einleuchtend.
  18. Tyr13

    Standsperre

    Ich zitiere hier mal den wesentlichen Teil zu diesem Thema. Es besteht also bei Euch im Verband eine Richtlinie, was denn nun die Qualifizierung zur Standaufsicht umfasst. Auch beim BDS ist die Quali zur Standaufsicht normalerweise im Lehrgang zum Schießleiter enthalten, kann aber zumindest im LV4 bei unserem Landesausbildungsleiter auch separat gebucht werden. Information ist in diesem Zusammenhang eine Hol-Schuld für die Vereine, wie man dann die Qualifizierungsrichtlinie umsetzt ist dann das nächste Problem, ich halte es für durchaus sinnvoll, wenn man vielen seiner Mitschützen diese Quali angedeihen lässt und dazu einen "Kurs" oder eine "Belehrung" mit Prüfung und Zeugnis im Verein abhält. Und die Schützen sollten sich um diese Quali drängen, denn dann können sie ja "irgendwo" auf "alleine" schießen.
  19. Tyr13

    Standsperre

    Das kann zum Beispiel der Versuch des "Betreibers" sein, einen unliebsamen Verein herauszuekeln. Oder es ist mal wieder 'was Zwischenmenschliches: Der Vorsitzende streitet sich mit einem Mitglied, Oder es ist die Retourkutsche für 'ne Anzeige wegen böser §6AWaffV-Waffe oder ein angekratztes Fahrzeug auf dem Parkplatz oder die ausgespannte Freundin, die geprellte Rechnung.... Insgesamt kann das bisher Beschriebene nicht die ganze Wahrheit sein. Ob nämlich eine VAP (Verantwortliche Aufsichts-Person) am Stand war, ist zunächst mal eine Sache zwischen dem Verein und dem Betreiber der Schießstätte. Wichtig für die VAP ist, daß sie vom Verein a ) dem Betreiber benannt wird und b ) gegenüber der Behörde (Ordnungsbehörde, die die Stanzulassung aussprach) gemeldet wird. Wie jetzt genau die VAP sich zu qualifizieren hat, steht nochmal auf einem anderen Blatt, die Hürde ist aber nicht hoch, ein 2-stündiger Lehrgang reicht so +/- aus, mMn. Es gibt (leider) deutliche juristische Hinweise darauf, daß die "normale" Sportschützen-Sachkunde nicht ausreicht.
  20. Die Behörde versucht's halt, einen LWB zu vergraulen, indem man droht, den Kameraden unter Amtsschimmel zu begraben. Wichtig ist: Das Kriterium für die Erlaubnis zum ERWERB ist die ominöse 12/18 Regel. Ein Nachweis darüber, daß das Bedürfnis als Sportschütze weiterbesteht muss mMn nicht diesem hohen Standard entsprechen. (Auch wenn genau das in den feuchten Träumen eines gewissen Schlages SB umhergeht - natürlich für JEDE einzelne Waffe...) Taktisch würde ich jetzt erstmal solch einen "formlosen" sozusagen amorphen Schrieb vom Verein beibringen. Falls der SB dann meint, das reiche nicht aus, sollte man verlangen, daß er diesen Verwaltungsakt begründet und rechtsmittelfähig schriftlich fixiert. Dann kann man immer noch einen ebenso amorphen Verbands-Schrieb nachreichen. Oder Urkunden, Ergebnislisten, Pokale, Medaillen, Nadeln, Abzeichen, Schnüre, Orden oder hastdunichtgesehen. Falls der SB dann darauf bestehen sollte, den 12/18 Nachweis zu kriegen, und solch ein Nachweis nicht erbracht werden kann, dann bleibt einem nur der Klageweg offen. Ich würde auf die Feststellung klagen, daß mit Vereins/Verbands-Schrieb die erforderlichen Nachweise zum Fortbestehenden Bedürfnis erbracht sind.
  21. Das Bedürfnis liegt ja nur in der Person, nicht in der Art der Erlaubnis. Insofern gelten die Regeln zum Fortbestand(Bedürfnis) auch für ältere Schützen. Schießbuch oder Kladde zu führen ist sinnvoll, es wird von den Vereinen mittlerweile ja sogar gefordert. Die Form des Nachweis' nach §4.4 ist nicht festgelegt. Ich teile das in 3 Stufen ein: Im Prinzip reicht ein formloses Schreiben des Vereins, der Schüze sei Mitglied und nehme regelmäßig am Training und an den Wettkämpfen auf Vereinsebene teil. Ein Persönliches Schießbuch oder die Auszüge aus der Kladde wären die Steigerung, dann muss man sich mit dieser 12/18 Kriterien herumzanken, was mMn zu Viel ist. Eventuell kannst Du eine Bescheinigung sogar durch den Verband erhalten, der BDS (LV4) hat solche Fortbesteh-Bescheinigungen schon vorbereitet. Mehr geht nicht, und man kommt um das Abzählen von Terminen herum. Also: Das Ansinnen der Behörde ist zwar nervig, wenig hilfreich und unverschämt, aber leider vom Gesetz gedeckt. Kommt man diesem Ansinnen nicht nach, dann kann man das sehen wie in §45.3
  22. Tyr13

    SHTF Gun?

    Habt Ihr eigentlich gelesen, was der Typ aus Sarajewo Euch erzählt hat ? Die SUPERKANONE bringt's nicht. Billig, funktionssicher, mit reichlich Nachschub an Mun. Die Waffen entscheiden nicht über's Durchkommen, sondern wie Du organisiert bist: Familie, Nachbarn, Freunde. Nicht auffallen, Nützliche und vermarktbare Fähigkeiten: erste Hilfe, Wasser, Nahrung, Sänitär. Schnapsbrenner und ~besitzer haben das begehrteste Handelsgut. Eine billige 9 Para Pistole und eine kompakte Langwaffe für unter'n Mantel. Um als Zivilist durchzukommen reicht das vermutlich aus. Multipliziere mit der Anzahl an Leuten, denen Du das Abziehen zutraust.
  23. Inwieweit ? Welche Law&Order Aktionismen werden jetzt gezogen: - Ärzte kommen in Schutzhaft - 78jährige bekommen die Waffen weggenommen - SEK's warten jetzt solange bis sich die Zugriffspersonen selbst erschossen haben - Der Gesetzgeber verbietet Morde - Sportschützen dürfen nur noch mit Wrigley's Pfefferminz-Geschossen arbeiten Und die Alternative ? Wenn es nun eine illegale Waffe war, werden dann die LWB nur noch per Ehrenwort-Durchsuchungen mit der Polizei in Kontakt treten ?
  24. Den Smiley inflationär zu gebrauchen gibt Dir nicht mehr Recht... Der Vorschlag war: wir brauchen mehr und neue Gesetze, die den Staat (Polizei und StA) einschränken und die Verantwortlichen in ihrem Amt persönlich haftbar machen. Mein Argument gegen diesen Vorschlag lautet: solche "Schutz-Gesetze" bergen in sich die Gefahr des Mißbrauchs und bringen für die Praxis nur mehr Aufwand in einem ohnehin schon überlasteten Rechts-Apparat. Es ist die Anwendung der schon bestehenden Gesetze, die hier alleine schon Abhilfe schaffen kann, wenn nur endlich wieder der Wille in diesem Rechtsapparat besteht, sich zum Wohle des Bürgers zu betätigen. Es gibt Mechanismen (z.B. die Beförderung nach Aufklärungs/Verurteilungsquote oder die Besoldung nach der Anzahl der Mitarbeiter) die unsere Beamten (:= Staats- und somit Volksdiener) auf den falschen Weg locken können. Genau wie die Bereitschaft des Bürgers sich über "Maschendrahtzaun"-Nickeligkeiten bis zu den höchsten Gerichten durchzuklagen auch unser Rechtssystem mit Nichtigkeiten beschäftigt. Wobei der Nachbarschaftsstreit ja noch komisch ist, wenn aber Richter sich Ihre Posten vor Gericht erstreiten und die Politik so schlecht arbeitet, daß nur noch die Gerichte Abhilfe schaffen können dann die Beispiele sind, die mir sämtliches Lachen vergehen lassen. Die Einschränkung staatlicher Gewalt und die Korrektive des Rechtsstaats gegen Obrigkeits-Gewalt sind doch tief in unserem Gesetzeswerk verankert. Lass uns erst einmal die Alten Zäune reparieren bevor wir nach neuen, engeren Gesetzesbarrieren schreien. Das ist nämlich genau die Tendenz, die Du auf der einen Seite beklagst, zum Anderen aber selbst forderst. Und wenn Du mit der Krähe argumentierst, kannst Du ohnehin niemand mehr trauen und landest beim Dilemma: Wer bewacht die Wächter ? So besser und/oder klarer ?
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