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Tyr13

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  1. Dann schreib doch nicht "egal wer, wo, wie..." Wenn der eine Uwe erst sich und dann den Anderen erschossen hat, und dann das WoMo angezündet hat, ist ja alles klar. Ich komme mir vor wie bei Cluedo: Das LKA, im Verhörzimmer mit der CZ 87.../ Der U.B. im Wohnmobil mit der Pumpgun/ Die Borg im Transporterfeld/ Darth Maul mit dem Lichtschwert auf der Carbonisierungsanlage.
  2. Naja, soo klingt das, als ob Du jetzt plötzlich selbst behauptest, die Uwes wären von der Dunklen Seite gemeuchelt worden und dann zur Spurenvernichtung mitsamt ihrem WoMo angezündet worden. Und Dir ist alles egal, weil ja jetzt der NSU zerschlagen ist. Realität ist meistens viel weniger passend, einleuchtend und widerspruchsfrei als der übliche "Tatort". Wir kennen nun wirklich nicht alle Puzzle-Teile von Beweisen und die Aussagen von Ziercke und dem GBA vor dem U-Ausschuss sind wirklich komisch, denn sie sind ja in diesem Detail (Ruß+Lunge) ganz anders als die offiziellen Erkenntnisse. Das ist aber häufig so, mit Zeugen. Der Fall des NSU ist eine Aneinanderreihung von Pleiten, Pech und Pannen auf Seite der Polizei, vergleichbar mit dem belgischen Debakel um den Kindermörder Dutroux. Das ist alles nicht geeignet, mir als Bürger ein tiefes Vertrauen in den Überwachungsstaat zu geben...
  3. Ändert Deine Anmache jetzt irgendetwas an den von @Fyodor geschilderten Fakten ? Er hat 4x Kontakt zur Behörde gesucht. Bei zwei dieser Gelegenheiten konnte sein Anliegen nicht (sofort, am selben Tag) bearbeitet werden. Der ihm genannte Grund war: "Software-Probleme/Updates, NWR gesperrt". Kann ja sein, daß es am lokalen Bediener liegt und nicht am im Hintergrund arbeitenden System. Der Netto-Effekt für den Bürger ist aber: "Wegen dem NWR klappt's nur schlecht und langsamer als vorher." Ich lehn' mich mal zurück und warte darauf, daß Du mir als eingeweihter wissender Sachverständiger diesen subjektiven Eindruck ausredest. Wahrscheinlich liegt es an mir. Oder: Du schwingst wie üblich plan- und hilflos die Keule gegen jeden, der sich kritisch gegenüber diesem System äußert.
  4. Jein. Naiv ist eher derjenige, der's glaubt. Ich hab' das immer schon so verstanden: Wenn keine Eintragung: "Normale Eigensicherung" Wenn Eintragung: SEK... Damit hat man einen Vorwand für den Einsatz der teuren und übertrainierten, gelangweilten Spezialeinheiten. Nebeneffekt: Der Bürger merkt so richtig, wie wichtig dem Staat die Sicherheit ist. Ist ja auch ein Supergrundrecht. Bitte färbt grün ein, was Ihr meint, ich such meinen Alu-Hut.
  5. @Senne hat schon recht. An die illegalen Waffen kommt niemand von Staat Seite ran, trotz aller Bemühungen. Na gut, mit "normaler" Polizeiarbeit und viel Mühe. Aber die legalen Waffen lassen sich quasi mit einem Federstrich kontrollieren. Der Quip von wegen "Gun Control is not about Guns, its about Control" trifft die Sache ziemlich genau. Das NWR ist Teil eines Überwachungsapparats, der mit EDV personenbezogene Daten verknüpft. Damit erhält eine unredliche Regierung ein schlüsselfertiges Unterdrückungsinstrument. Die vorgeschobene Begründungen waren: - Umsetzung einer EU-weiten Regelung - Schutz der Polizei wenigstens vor "legalen" Waffen - Komfortablere Klärung von Schusswaffenzuordnung Genutzt hat es der IT-Firma, den Stabsstellen in den Innenministerien und der Presse. Geschadet hat es den Waffenbehörden (Überlast) und den Staatshaushalten somit letztlich den Steuerzahlern. Für solch einen Fliegenschiss von Sicherheitsgewinn mit dem Potential zur Unterdrückung soviel Geld zum Fenster hinauszuwerfen muss jeden nettozahlenden Bürger eigentlich zum Kochen bringen. Diese Spezies ist aber eine demokratische Minderheit. Und überproportional vom NWR erfasst. Oops, ich brauch' wohl meinen Alu-Hut...
  6. Tyr13

    WBK weg?

    Soweit nicht. Aber glaubst Du im Ernst, jemand,der die Vorbildung der SK und des Umgangs mit Behörden hat, fälscht eine WBK um damit bei einem Waffengeschäft in Deutschland einzukaufen. Na klar, der legt dort Perso, Kreditkarte und (gefälschte) WBK mit Voreintrag hin und kauft... Wer eine Waffe will, geht hinter den Bahnhof, ins Rotlicht-Viertel oder zum Türsteher. Er riskiert zwar, abgezockt zu werden, aber wahrscheinlich kriegt er 'ne Knarre. (die den Namen auch verdient...)
  7. Tyr13

    WBK weg?

    OK, wir müssen sehr langsam vorgehen, denn wir haben keine Zeit zu vergeuden. Hier die Antwort auf Deine Frage: Die WBK wird eingezogen weil die Behörde dazu angewiesen ist. Ob die Anweisung vom Landes-Innenministerium kommt oder vom Leiter der Abteilung/Ortsbehörde ist wurscht. Ob die Anweisung richtig und gesetzeskonform ist, ist auch wurscht. Ob die SB's das Problem erkennen und remonstrieren wäre zwar interessant, für uns jedoch kaum zu erkennen. Ob wir Dir raten dieses Verwaltungshandeln hinzunehmen ist auch egal. Du hast ja nun Fakten geschaffen bzw. schaffen lassen. mMn hast Du Dir die WBK ohne Grund von Deinem SB abluchsen lassen. Da Du selbst freiwillig kooperiert hast, sind jetzt Deine Karten schlecht. Capisce ?
  8. Wie immer: Ja, kann sein. Muss aber nicht. Müsste man sich ansehen.
  9. Wahrscheinlich hat er geglaubt, hier unter anderen Waffen-Begeisterten Unterstützung zu finden. Bis zu Dir hat's ja auch ganz gut geklappt... Wir reden hier in jedem Frage-Thread erstmal nur Theorie. Das funktioniert auch nach dem GiGo Prinzip, wenn Informationen fehlen. Wenn unser TE nun den ihm hier erteilten Rat befolgt, und sein Anliegen aus dem Internet in die Realität zurückträgt, ist das für mich voll OK, und ich kann wirklich nicht nachvollziehen, weshalb Du Dich darüber aufregst. Er ist doch nun mit reichlich Fakten und Hinweisen versorgt, jetzt ist wirklich Zeit für den Realitäts-Check. Ich hoffe, er berichtet hier, wie's gelaufen ist. Edith sagt: ich kann keine Rechtsschreibung.
  10. Kirche -> Dorf Wir sollten uns wirklich in Erinnerung rufen, daß wir gar nicht mit der Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des TE betraut sind. Nach den Informationen, die jetzt vorliegen: - Erstverurteilung - 30 TS und MPU - MPU (Kfz) bestanden muss der SB des TE eine Zukunftsdiagnose erstellen. Ein Risiko besteht, daß die WBK versagt wird. Ich vermute, daß dies nicht als Versagungsgrund genutzt werden wird. Zum Thema "besoffen Autofahren": Das ist versuchter Selbstmord in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, die Ekin eines Autos ist um ein Vielfaches höher als das tödlichste Großkaliber-Büchsengeschoss. Wenn man sich zunächst mal durch Drogenkonsum die notwendigen Fähigkeiten nimmt, solche Gefahrenpotenziale zu beherrschen, weil man die Sinne ertränkt und die Reaktionsfähigkeit niedermetzelt und dann verantwortungslos trotzdem die Karre auf die Piste beschleunigt, dann darf am Verstand gezweifelt werden. Ich hoffe, daß bei unserem TE ein Umdenken eingesetzt hat. Und bei allen Anderen, die trinken, auch. Fröhlichen Abend.
  11. Hier haben wir jetzt die Theorie wiedergegeben. Es ist eine "Regel", bei der Dein für Dich zuständiger und mit DeinemEinzelfall vertraute SB einen gewissen Spielraum nutzen darf. Wenn es einen plausiblen Grund gibt (z.B.: Ein Schützenkamerad ist gestorben, aus dem Nachlass kann jetzt direkt 3 Waffen erworben werden, oder ich will Western-Schießen und brauche jetzt 4 Waffen "auf einen Schlag") dann kann der SB vom Regelfall eine Ausnahme machen. Fragen kostet nur wenig und vielleicht ist Dein SB auch kundenorientiert. Es gibt noch einen Interpretationsfall: Auf die alte Sportchützen-WBK (nur EL-Langwaffen) wurde seinerzeit (natürlich, weils das 2/6 nicht gab) das Erwerbsstreckungsgebot nicht angewandt. diese WBK's sind ja immer noch gültig, Mancher argumentiert nun, daß deshalb hier 2/6 nicht anzuwenden sei. (Ich seh' das anders, aber egal) Arbeit mit Gesetzen dient immer dazu, die eigenen Interessen durchzusetzen. SB's haben zwar eigentlich keine, aber häufig fühlt sich deren Tätigkeit si an, als hätten sie etwas gegen private WB.
  12. Das Interesse des Staatsschutzes war eben ein ganz Anderes als das der Polizei: Die Geheimdienstler wollten möglichst viele Informationen und haben billigend in Kauf genommen, daß beim Beschaffen der Infos aus der rechten Gewalttäter-Szene der NSU morden kann, was ihnen aber zu spät klar wurde. Die Polizei wiederum wollte "Döner-Morde" aufklären und hat den Zusammenhang nicht erkannt. Der Umstand, daß genau diese Verkettung: Mordserie = Fremdenfeindliche Gewalt erst nach Jahren erkannt wurde, und dann die Dienste so wenig miteinander kooperierten, das ist das Versagen der Behörden. Die Geheimdienstler haben mit Spionage-Methoden und Geheimhaltung um jeden Preis dem NSU Vorschub geleistet. Das will man nicht wahrhaben, denn dann müssten Köpfe rollen und es würde eben auch offenbar, daß die Geheimdienste nicht einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen, sondern machen, was sie wollen.
  13. Hmpf... Ist reiner Spekulatius, hin oder her. Die meisten Pump-Action Flinten (Und dazu gehört die Win 1300) entriegeln den Verschluss nach der Schuss-Abgabe. Damit öffnet der Verschluss vergleichsweise leicht, vielleicht wäre es denkbar, daß irgendeine letzte Bewegung dann den Slide verschob und die Repetierbewegung dann vollendet wurde. Ich würd' mich erst wundern, wenn eine 3. Patrone in die Kammer repetiert wäre, oder die Flinte verriegelt aufgefunden war, denn dann wäre der Slide ja nicht nur "auf" sondern auch "zu" bewegt worden.
  14. Schön mal wieder was zu lesen, von Dir. Der TE ist ja fast seit dem Eingangspost wieder abgetaucht, mittlerweile ist fast nur Spekulatius und das Bedienen der eigenen Vorurteile angesagt. Falls Du noch jemand kennen solllltest, der da was zu zu sagen haben könnnte...Näh, vergiss es, das riecht eher wie Entenbraten.
  15. Ja, ist die Regel. Wenn die Polizisten zum Nachbarschaftsstreit kommen wissen sie nicht, was für ein feiner Kerl Du und was für ein Rüpel der Andere ist. Die sehen nur: Aha, der Typ hat 'nen Gaser/Baseballschläger/Gartenmesser. Das kassieren wir ein, dann passiert DAMIT erst mal nichts. Das geschieht zur Gefahrenabwehr. Wenn Du keine Quittung über eine Beschlagnahme/Sicherstellung hast, kann es schwierig sein, Dein Eigentum zurückzuerhalten. Ja, ist unfair/ungerecht/unverhältnismäßig. Aber die Regel. Was soll der SC Grün-Weiß denn sonst tun?
  16. Geht so. Tatsächlich führt der Bericht der Untersuchungskomission ziemlich genau auf, was bei der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnisse falsch gelaufen ist. Gefälschtes Schießbuch, gefälschte Befürwortung. Mir ist allerdings nicht bekannt, wie nach diesem Bericht mit dem entsprechenden SB passiert ist, fröhlich war's aber bestimmt nicht. Der Polizist, der vor Ort war, hat auch nur einen einzigen Schuss abgefeuert, die MEK's waren viel später erst an der Schule.
  17. Wilkommen im Club. Am Anfang der gedanklichen Sackgasse steht die Feine IdeeTM, daß der Staat seine Bürger schützt. Geht nicht, die müssen sich selbst schützen, durch ein gutes Miteinander und in Ausnahmefällen mit Notwehr. Dann kommt die Feine IdeeTM , daß man Böse Taten dadurch verhindert, daß man die Werkzeuge kontrolliert, mit denen solche Taten begangen werden. Geht nicht, man müsste Menschen kontrollieren und weil wir dafür auch nur Menschen zur Verfügung haben klappt das auch nicht. Es wird aber gerne immer wieder fest, fester und am festesten versucht. Auf die Spitze treibt es die Feine IdeeTM ,daß es Böse Werkzeuge gibt und Besonders Böse Werkzeuge. Es ist geradezu kindlich naiv, daß die Besonders Bösen Werkzeuge dadurch erkannt werden können, daß sie Böse aussehen. Mal ganz abgesehen davon, daß Sachen nicht böse sein können. Es macht keinen Sinn, sowieso nicht. Also kann man ihn nicht finden. Ein Treffer aus einer Schusswaffe kann tödlich sein. Ein Verkehrsunfall auch oder ein Sturz in der Dusche. Wer glaubt, mit Waffengesetzen Sicherheit in der Gesellschaft zu schaffen, der glaubt auch, Zeit zu sparen, indem er Uhren zurückstellt.
  18. Klar. Aber ich wollte halt beim Thema "Anschein" im WaffG bleiben.
  19. Ich werf's einfach nochmal in den Raum: Wieso ist VA+GK-Schießen beim Bund ab 18 OK und im Verein HA-Schießen mit KK: Hundepfui. Welchen Schalter legt man ab 16, 18, 21 oder 25 Jahren um, daß vorher bedenklich war, was dan unbedenklich ist. "Sturmgewehr-Handling" kriegst Du wegen dem §7 AWaffV nicht auf dem Schießstand beigebracht. Schnelle Magazinwechsel erlernt man auch an ganz zivilen KK-Halbautomaten, wenn man IPSC schießt, mit der Magazinbeschränkung auf 10 Schuss sowieso. Also ist das völliger Quark, eigentlich eine vorauseilende Legendenbildung. Egal ob man eine 10/22, ein G22 oder ein Walther M4 schießt, wenn es nach sportlichen Regeln geht, dann ist man weit weg von allem Sturm-Zeugs( ~Truppen, ~Angriffen, ~Hauben und ~Gewehren). Die Spreu trennt sich insofern vom Weizen,als dass präzise Gewehre mit guten Abzügen nach vorne kommen und viele Schützen gerne mal ein preiswertes Fun-Gerät hätten. KK-Halbautomaten machen einen Heidenspaß, wegen fehlendem Rückschlag und nur moderaten Licht- und Soundeffekten. Wenn die billig zu haben sind, ist es fast egal, wie sie aussehen und diese gelebte Political Correctness führt nur zu orthopädie-Design. Schwarze Gewehre haben einen eigenen Charme, Uns zur Freude und Euch zur Ehre. Nieder mit §6 AWaffV !!!
  20. Axo, mit Wechselsystem... Ich komme mit dem MOE Festschaft recht gut zurecht, aber der ist ja absolut nichtverstellbar. Die unterschiedliche Haltung wird für mich durch unterschiedliche Montagehöhe von einmal ZF(Zeitserie/Symbolscheibe) und einmal Rotpunkt (Speed/Fallplatte) ausgeglichen. Da bei mir aber der limitierende Faktor hinter dem Schaft sitzt, habe ich jetzt keine Idee, was man machen kann, um sich in die Spitze zu tunen. Mir ist die Nichtverstellbarkeit wichtig wegen dem blöden FB zum Vz-22 Oberteil, sonst hätte ich wahrscheinlich einen PRS dran.
  21. Welche Disziplin ? Das AR-15 findet sich ja in Bezug auf Präzi, und Zeitserie genau in den Klassen wieder (Sportgewehr Selbstlader), bei denen Dir der 2.02.13 einen Strich durch die Rechnung macht. Solange Du mit offener Visierung schießt, ist auch Fertigkeit raus, einzig bei Fertigkeit und auf 300m kannst Du ein Zielfernrohr-Gewehr Selbstlader einsetzen. Und ansonsten geht mit Zielfernrohr ja noch ZG 100 und PG 100 mitspielen, auch da gelten diese Schaft-Beschränkungen nicht.
  22. Sehe ich anders. Erstmal geht es hier, wie auch sonst im SHB um das (nachträgliche) Montieren von Zubehör an einen vorhandenen (handelsüblichen) Schaft. Aber neben dieser sicherlich strittigen Auslegungs-Differenz habe ich noch ein weiteres Argument: Diese Regelung findet sich im Punkt 2.02.13 Und der Abschnitt 2.02 ist die Spezifikation für alle 100m/300m Disziplinen, nicht der Abschnitt 2.01, wo es um die Technischen Spezifikationen für 50m Disziplinen geht. Immerhin wird in den 100m/300m Disziplinen nur liegend geschossen. Das halte ich für einen ausreichend gravierenden Unterschied, daß ich diesen Unterabschnitt (nur) auf die Klassen SG SL bis 6,4mm SG SL über 6,4mm SG SL opt. Visierung anwenden würde. Das entspricht auch dem Textverlauf, genau diese 3 Klassen sind nämlich in den vorangegangenen Punkten 2.02.10-12 abgehandelt worden. Für mich wäre schon fraglich, ob sich dieser Abschnitt auch auf die Klasse ZFG SL 100/300m (2.02.15) bezieht. Da ich Zweifel habe, dürftest Du in einem von mir geleiteten Wettkampf. Im Zweifel halt FÜR den Schützen.
  23. Sorry, für's Wiederholen: laut technischer Spezifikation darfst Du (nach meiner Einschätzung) mit Anschütz Original verstellbarer Schulterstütze Wettkämpfe des BDS in den Disziplinen für SG SL KK (opt.-Visierung / offene Visierung) bestreiten. Du darfst nicht die Stütze verstellen, nach der Waffenkontrolle. also wäre der Ablauf in einem voll ausgenutzten Wettkampf: Einstellen auf stehenden Anschlag, Waffenkontrolle für Fallplatte & Speed, nicht mehr schrauben und wenn man damit fertig ist: verstellen für Liegendanschlag, erneut Waffenkontrolle, Präzi, Zeitserie, Symbolscheibe schießen, dabei nicht mehr schrauben. Daß die Kappe verstellbar ist, wird ja ausdrücklich zugelassen, immerhin sind auch PRS-Hinterschäfte für's AR zugelassen. Die darf man aber nach der Waffenkontrolle auch nicht mehr verstellen. Was mit dem "handelsüblich" gemeint ist: Der Dir angegossene Prototyp ist ein unverhältnismäßiger Vorteil, deshalb: nicht erlaubt. Ansonsten sind die "Weichei- DSB-Zusatzanbauten" wie Hakenkappe, Handstopp, Handstütze und Schießriemen beim GK-Schießen unerwünscht. Außer halt da, wo's wieder ausdrücklich erlaubt ist, nämlich bei den Diopter-Disziplinen PSG/MSG. Genauso sind ja auch die Auflagen, Flimmerbänder/Röhren und extrem-Vergrößerungen am ZF eher im Nachhinein wieder zugelassen worden, jetzt gibt es so halbes Benchrest-Schießen mit den Präzisionsgewehr-Klassen, vorn und hinten eingemauert. Wenn denn das BVA mal in die Hufe käme.
  24. Was denn jetzt, wer ist denn genau woran schuld und wieso soll sowohl Anschütz nachbessern und zusätzlich noch der Verband einen nicht notwendigen Verfahrensschritt aus dünner Luft herbeizaubern ? Ich hab' oben mal meine persönliche Einschätzung als (kleines Licht) Schießleiter im BDS zur Zulassung des MSR abgegeben. Demnach wäre das Entfernen des Handstopps, also eines Anbauteils notwendig, genauso wie die Montage von Visierung, ebenfalls Anbauteil. Für diese Aktion braucht man nicht so ein Bedrohungs-Szenario aufzubauen: Alles falsch gemacht, keine Ahnung gehabt, nutzloser Bescheid, falsche Modellpolitik. Oder ? Der nächste Schritt wäre, sich überhaupt mal solch ein Gewehr zu kaufen und dann damit ein paar Wettkämpfe zu gewinnen. Mein Händler war von dem Ursprungsmodell gar nicht so sehr angetan, wegen Abzug. Der ist ja nun angeblich überarbeitet, somit wäre es wieder interessant mal mehr zu hören.
  25. Geschenkt. Ich zitiere dabei immer : Ich hab' eher das Gefühl, [spekulatius-Modus]er fühlt sich von der ehemaligen Armatix-Bude Anschütz dadurch verraten, daß sie nicht knallhart eine SCAR-Kopie beim BKA vorgestellt haben und stattdessen mit der ultimativ versportelten Blechdose aufgelaufen sind[/spekulatius-Modus] Es lohnt aber die Aufregung nicht
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