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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Tyr13 antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Gibt afaik 2 Urteile, davon eins aus NRW. Typische Geschichte, Waffenbesitzer verwahrt seine Magazine in einem Karton auf, für Ihn ist ja das Verbot nicht wirksam, weil er angemeldet hat. Bei Kontrolle fällt das auf und die WBK wird gelocht. Das Gericht bestätigt das Lochen, weist darauf hin, daß Alles, was irgendwo jemals dazu gesagt wurde im Einzelfall nicht gilt, sondern, daß man sich bei SEINER Waffenbehörde vergewissern muss, ob man korrekt aufbewahrt. Meine Sammlung ist daher vom Munitions-Schrank in den Alt-Besitz B-Schrank gewandert und das habe ich mir durch meinen SB per E-Post bestätigen lassen. Die Waffenbehörde schreibt mir dazu: Wenn Sie die Magazine so wie Waffen aufbewahren ist es Okay. Ich suche das Urteilszeug mal raus, kann ein wenig dauern. Links: NRW https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2025/20_B_948_24_Beschluss_20250514.html Bayern https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-43144?hl=true -
Also laut den verfügbaren Pressemeldungen zeichnet die Fa. Pol-Tec in Fürth für den Beschaffungsauftrag als Partner. Der Auftrag umfasst - die Lieferung der Pistolen - zugehöriger Holster (von Radar 1957) in "Level 2, 3 und verdeckt" - Ausbildungspistolen (Red Guns), die Optics Ready sind Da die Lieferung der Optiken selbst nicht beweihräuchert wird, will die BW wohl selbst über Optiken entscheiden. Die Holster habe ich mir mal angesehen, es gibt von-bis aber erst einmal keine Aussage darüber, welches Modell genau kommt, vielleicht ein Maßanzug. Radar gehört übrigens zur Safariland-Gruppe.
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Was willst Du wissen ? Welche Aktion möchtest Du begründen ? Wie soll Dir bei der Argumentation geholfen werden ? Tatsächlich ist "Pulvergewinnung" eine Tätigkeit, die im SprengG beschrieben wird und ERlaubnispflichtigen "Umgang" darstellt. Meistens ist es so, daß der Standbetreiber/Besitzer für die Reinigung zuständig ist, das aber gerne auf seine Mieter delegiert, müsste bei Euch im Mietvertrag stehen. Nachschauen erspart stundenlanges Nachdenken. Dann muss jemand gefunden werden, der diese Reinigungstätigkeit sach-, fach- und Gesetzesgerecht ausführen kann. Also einer mit Sprengpappe oder gleichwertiger Berechtigung. Notfalls sollte man dann jemand zu einem Kurs schicken, vielleicht auch nur für sachgerechte Reinigung und Entsorgung statt für den Wiederladeschein. Dass sich in dem Verein niemand findet wäre mMn die größere Hürde, an die Scheine für unsere Scheinwirtschaft ist schon dranzukommen.
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Es verquickt sich ein wenig. Es gab mal eine Technische Richtlinie, die das "Zerlegen ohne über den Abzug zu entspannen" gefordert hat, das hat denn die Glock von vorneherein aus den Beschaffungen der Polizei, die diese TR erfüllen wollten ausgeschlossen. Immer wenn etwas den Wettbewerb verzerrt, wird viel drüber geredet und die Autoren der TR haben sehr lange und ausführlich darüber reden müssen, daß Sie keine Bevorzugung bestimmter Hersteller beabsichtigt hatten, sondern etwas total wichtiges gefordert hatten. Immer wenn ich lese "es löste sich ein Schuss" muss ich daran denken. Ist eine Binsenweisheit, daß gute Ausbildung viel viel viel mehr hilft als eine technische Konstruktion, die für eine bestimmte Konstellation ein Sicherheitsnetz aufbaut. Bei der P320 und den unbeabsichtigten Schüssen, beim Verschluss-System der Blaser R8, und bei den Putz-Schüssen der Glock wird viel über Konstruktion geredet. Wenn ich die Statistiken richtig kenne, sind Fehlbedienungen wie: - Finger/Kleidung im Abzugs-Bügel beim Wegstecken, - Sicherheitsüberprüfung mit vollem Magazin, - Superschnelles Ziehen aus dem Holster mit gleichzeitiger Schussabgabe gegenüber den Putz-Schüssen in der Überzahl, so im Verhältnis 10:1. Klar kann man auf dem konstruktiven Zu-Gewinn von 10% bestehen. Nach meiner Meinung ist das aber kein Ausschluss-Kriterium. Die Fangrast vom Hammer der 1911 ist ein Konstruktionsmerkmal das bei Weitem nicht so viel Aufmerksamkeit erhalten hat.
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Ich bin ja der Meinung, daß die Diskussion über das Entspannen-beim-Zerlegen der Glock (et al.) ein ebenso ewiges Streitthema ist, wie Mannstoppwirkung, .45ACP/9mm, .22er Kaliber für Jagd, die Cooper Regel 1, die 20 Fuß Regel und der Taylor Faktor. Es lässt sich trefflich darüber streiten. Wenn einem langweilig ist. BtT: Der Stückpreis für die P13 ist aber echt eine Ansage, weil das ja nicht nur die Pistole ist sondern im Paket noch Holster, Üb-Waffen und mehr beinhaltet. Die Einführung einer querschnittlichen Pistole erscheint mir sinnvoll, es ist doch relativ viel passiert, seitdem die Pistole nur die tertiäre Bewaffnung war (nach Gruppen-Waffe/Handgranate und Gewehr).
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Hat das jetzt einen Grund warum Du einen 5 Jahre alten Diskussionsfaden ausbuddelst ? So ein Merkblatt ist ja nett, Quellenangabe ist aber auch nicht verkehrt und: immer mit lokaler Behörde abstimmen...
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Ich denke für diese Gegenden gelten gerade in den USA die strengsten Erwerbsvoraussetzungen beziehungsweise Verbote des privaten Waffenbesitz. Aber ich stimme zu, HiPoint, KelTec oder Charter Arms hätten sich nicht gehalten, wenn es keine Nachfrage nach billigen, funktionierenden Waffen gäbe. Das überträgt sich natürlich auch auf AR-Hersteller. Bezüglich der Preisgestaltung: Ich finde es amüsant, wenn man in völliger Unkenntnis der tatsächlichen Zahlen mal einen 30% Aufschlag für Wagnis und Gewinn postuliert und dann den entrüsteten Verbraucher auf dankbarer großer Bühne zum Besten gibt. Hast Du @ToniPistole eine Ahnung, wie hoch die Aufschläge bei Bekleidung sind ? Oder wieviel manche Händler (wahrscheinlich nicht in der Waffenbranche) wegen Diebstahls (von Kunden und Mitarbeitern) aufschlagen müssen (Outdoor ist meine Quelle). Klar würde ich auch gerne weniger bezahlen. Ich bin aber auch auf der anderen Seite bereit, für lokalen Service mit einem festen Ansprechpartner einen Mehrpreis auszugeben. Geiz ist Geil stimmt ja nur zur Hälfte, bei Reklamation, Reparatur, Nachbeschaffung zahlt man erfahrungsgemäß den Preisvorteil bei der Anschaffung zurück.
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Sag das doch nicht uns sondern schreib ihm eine e-Mail oder 'ne WhatsApp-Nachricht.
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Naja, schon irgendwie, aber Nuh hat Lob sehr verdient. Sowohl die Kydex-Holster sind in bekannter Qualität lieferbar für fairen Preis, er macht Sonderstrick (X-Frame) und passt die Wettkampf-Holster auf jede Waffe an. Im Versandhandel läuft alles sehr prompt, Geschäftsraum ist sein Keller. Bin sehr zufrieden mit den Klamotten, die ich dort bisher erworben habe.
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Neuer Kugelfang für 25 m GK Stand - Stahlplatten oder Granulat?
Tyr13 antwortete auf chief wiggum's Thema in Allgemein
Bei 1473 Bonn kannst Du solche Granulat-Kugelfänge besichtigen. Auch da bilden sich Geschoss-Nester und das Material wird Pb-belastet. -
https://duckduckgo.com/?q=faltbarer+bollerwagen&atb=v485-1&ia=web Das kriegt man tatsächlich in Kofferräume, die Langwaffen transportieren können rein.
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Flapsige und kurze Antwort: Bollerwagen. Damit behältst Du während des Transports vom Kfz bis zum Schießstand-Gelände stets die tatsächliche Gewalt.
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IPRF, DEPRA und LUPRA Infos und Neuigkeiten.
Tyr13 antwortete auf Gl0ck's Thema in Precision Rifle Series (PRS)
Es sind auf Steelmatch.de zwei Level 1 Matches nach dem Reglement DEPRA/IPRF angekündigt bzw. in der Einschreibe-Phase. Es handelt sich jedoch um ein Vereinsmatch (M) mit nur wenigen Slots, das in Italien ausgetragen wird. -
Bei Fertigkeit habe ich mal geschaut, - in 2.01.1 wir das Prozedere beim Ablegen einer Kurzwaffe noch etwas breiter erläutert - 7.13 Es wird auf Handicap-Regelungen in Teil A verwiesen - 8 Munitionskontrolle, Verweis auf K8 und L16 - 9 Einsprüche, Protest und Wettkampfgericht, Verweis auf A10 Also redaktionell...
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Ja, auch von mir vielen Dank für Euren Einsatz, Match und Disziplin haben richtig Spaß gemacht. Natürlich war ich mit den Leihwaffen dann 100 Sekunden schneller. Als völliger Neuling war ich aber auch aufgeregt, so kenne ich mich gar nicht mehr, es war ein schöner Tag. DM geht bei mir leider terminlich nicht, Sonst hätte ich Euch heimgesucht.