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Christian 555

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  1. Sachliche, örtliche und instanzielle Zuständigkeit. Nach 2003 sind viele wegen der neuen gelben WBK von NRW nach NdS gezogen. In NDS war das Wetter irgendwie besser......
  2. Auch NRW? Welche Region? Ich vermute, sie warten noch auf ein "regionales Urteil".
  3. Ich bin hier gut "vernetzt",.....andere Eintragungen haben nur 1 bis 3,5 Wochen gedauert.
  4. Zwischenstand: Am 12.03.2025 bei der Behode angerufen, die sieben Monate waren jetzt "voll". Bis dato noch nix passiert, haben viel zu tun.
  5. Vor geschätzt 6 Jahren hatten wir bei uns auf dem DJV-Stand einen Aushang. "Gebrauchte Jagd- und Sportwaffen an EWB zu verkaufen. Modelle und Preis auf Anfrage." Ein älterer Herr hat mir dann u.a. einen Colt Python in 6" im Zustand 1- für €240 angeboten (inkl. Karton). Der Händler im Nachbarort wollte ihn mit unter 100€ abspeisen.
  6. Genau so sieht es aus! Ganz besonders wenn extrem kurze Fristen seitens der Behörde gesetzt werden. Laß dann mal noch einige gemeldete 30er Magazine dazukommen und schon dreht die Behörde am Schlappen und der Erbe streicht sofort die Segel.
  7. PP/PPK 25€/St., 38er von S&W 40-50€/St., Desert Eagle 200€, Standard 7x64er mit Glas um die 50 bis 100€, 30 bis 40 Jahre alte günstige Flinten und KKs nix. Die Händler wollen auch nicht jeden Schrott mit durch die Bücher und das NWR ziehen müssen. Aus diesen Gründen hat ein Freund vor wenigen Wochen um die sechs Langwaffen bei seiner Behörde "entsorgt".
  8. Ich würde mich später auch im Grabe umdrehen, wenn man für die Krieghoff 08 oder den Krieghoff Luftwaffendrilling nur 75€/St. anbieten würde. Mit 60-75% der marktüblichen Preise an Privat mit EWB wäre sie gut bedient.
  9. Mal eine Frage an alle aus NRW. Wird aktuell bei euch der Kurs des VG Gießen gefahren, oder die im RWJ 11/23 beschriebene IM-Verfahrensweise (siehe PDF-Datei)? Es muß doch für die eine oder andere "Richtung" einen Erlass oder eine Dienstanweisung geben.
  10. @Josef Maier Wenn man das "Bedürfnisprinzip" bei gleichem Kaliber schon bei der dritten Jagdwaffe ansetzt, kann man auch ganz wunderbar die "Stückzahlgrenze" aus dem Urteil unterlaufen. Nachtigall.....
  11. Mit dem Herrn Thies, Verfasser dieses Artikels aus NRW, hatte ich Ende letzten Jahres noch Kontakt. Freundlicherweise hat er sofort Hilfe angeboten. Ich warte jetzt nur noch auf eine abschließende Antwort der zuständigen Behörde. Die RSV wurde auch pünktlich bezahlt.
  12. Zwischenstand: Ich habe heute, nach ca. 3 Monaten, bei der Behörde angerufen. Am Telefon alles ganz freundlich. Tenor: Ist leider liegen geblieben, man hat viel zu tun. Aus der Erinnerung heraus will man die Eintragung der dritten Langwaffe im gleichen Kaliber ablehnen. Falls "Eintragung", muß etwas anderes "gehen", aber alles unter Vorbehalt. Man wird sich mit den/dem Kollegen unter Beachtung meiner Stellungnahme noch einmal besprechen.
  13. e9754, gibt es schon Neuigkeiten?
  14. Leider nein! Bis Ende KW48 sollte aber mal etwas kommen. Andere Jäger in diesem Einzugsgebiet haben zur Zeit anscheinend auch so ihre eigenen Problemchen rund um die Waffenleihe, Waffenanzahl oder verstärkte Bewegungen auf der WBK,........so meine Info vom letzten Freitag. Rechsanwälte wurden wohl auch schon vermehrt eingeschaltet. Quasi der Jäger im "Fadenkreuz", so könnte man meinen.
  15. Ich sehe die Gefahr verstärkt darin, dass zuerst von "Kalibergleichheit" gesprochen wird und dann schleicht sich zudem "vergleichbar" ein. Wenn dann noch etwas ballistische und jagdliche Unkenntnis dazu kommt ist das Chaos perfekt.
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