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Christian 555

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  1. Irgendwer wir wegen diesen 0,48% mal wieder nicht schlafen können und sieht extremen Handlungsbedarf. Da bin ich mir ganz sicher. Bei den Legalwaffenbesitzern wird sowieso immer ein völlig anderer Maßstab angelegt. @SBine: Viel Spaß im Urlaub! Wetter gut?
  2. Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge die periodisch wiederkehrenden Bedürfnisprüfungen für Überkontingent-Jagdlangwaffe, analog zu den bekannten nachträglichen Prüfungen bei Überkontingentwaffen von Sportschützen. Da werden dann die Latten nachträglich extrem hoch gesetzt, höher als wie beim Erwerb. Irgendeine regionale Gesetzgebung wird es dann schon vormachen.
  3. Wenn jetzt dadurch die Verkaufzahlen steigen sollten, kann man es niemandem verdenken. Besser als später auf taube Ohren zu stoßen.
  4. Z.B. dort wo die Reichweite der Gefährung durch das Projektil begrenzt werden muß, weil z.B. der natürliche Kugelfang fehlt. Man kann auch jede andere 9x19 nehmen. Wozu soll deine Frage dienen?
  5. Die werde im Allgemeinen immer gerne ins Spiel gebracht wenn (meistens) den Gegnern die Argumente ausgehen oder die gegnerische Logig dünn wird. Irgendein statistischer Durchschnittswert an Langwaffen sagt zudem überhaupt nichts aus (hier wurde doch irgendwo mal die Zahl von ca. 4 Stück in den Raum geworfen). Weder ob dieser "statistische Durchschnittsjäger" regelmäßig zur Jagd geht, noch wie intensiv er dieser Passion nachgeht. Auch nicht wieviele Jagdwaffen er von anderen Mitjägern im Revier mitbenutzt oder sich im Vorfeld zur Jagdausübung woandersher leiht. Ob dieser "Durchschnittjäger" überhaupt dem Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe nachgeht bleibt auch mal wieder außen vor. Ein anderes Revier kann schon mal sehr schnell einen völlig anderen Jagdwaffenbestand erfordern.
  6. Wurde dort auch so vorzüglich am Gesetz lang gearbeitet wie in Bayern und beim wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages? Genau DAS meine ich mit mit lokaler Gesetzgebung.
  7. Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat ergebnisneutral am Gesetz gearbeitet. Hut ab! Davon können sich andere Gerichte mal eine Scheibe abschneiden. Die Begrenzung der neuen gelben WBK auf 10 Stück muss aufgehoben werden, ebenso wie einige andere Gängelungen der letzten Jahre. Von mir aus sollen SD`s ruhig auf WBK verkauft werden, auch für KK. Eine Begrenzung des JJ ist wieder eine weitere Gängelung, welche vom Tisch muss. Es reicht mir was die "lokale Gesetzgebung" seit Jahren versucht in das aktuelle WaffG irgendwie hereinzudrücken. Unser Land hat ganz andere Probleme, welche mal gelöst werden sollten. just my two cents
  8. In den schlimmen Zeiten hätte man das Geschenk mal besser an- und mitnehmen sollen.
  9. Von ernsthaften, älteren Sammlern sind mir Stückzahlen von bis zu 600/700 Stück bekannt. Die gehen dieser Passion aber schon seit vor 1980 nach. Sportschützen mit gut 18/20 Kurzwaffen (auf grün) habe ich auch gekannt. Von "Durchschnittswerten" halte ich nicht viel, da Faktoren wie Intensivität der Ausübung oder Leihwaffen außen vor bleiben. Anbei noch ein sehr schönes neues Urteil (Bedürfnisgruppen, Anrechnung von Waffen, Verhältnis der Bedürfnis-§§ untereinander, usw.), juristisch sauber begründet. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Februar 2026 – 24 B 25.1740
  10. Die picken sich ganz klar die Rosinen raus. "Ich mach' mir die Welt. Widdewidde wie sie mir gefällt......."
  11. @ heletz Wie lange bist du schon Sportschütze mit WBK? Ü10 Jahre nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis? Deine zwei Fragen sind berechtigt.
  12. Ja, wobei die allgemeine Hexenjagd erst ab ca./nach 2000 so richtig anfing. Nachträgliche Begrenzung des Sammelgebietes, "Erwerbsnachweise", Aufbewahrung, div. Auflagen. Bei den Sportschützen und Jägern folgte zu dieser Zeit verstärkt die Prüfung von Vereinsmitgliedschaften, Trainingsnachweisen, Verbandsbescheinigungen, Aufbewahrung rauf und runter, "Transportkontrollen" am Schießstand, Lösung des JJ, Prüfung der Munitions-EWB, Prüfung von Munitionsrestbeständen, usw.. Aufgrund neuer und überzogener Sicherheitsauflagen hat im Nachbarort ein Händler/Büma seinen Betrieb eingestellt. Er sollte u.a. alle Vitrinen auf Panzerglas Typ XY umstellen (hatte ca. 6 KW und ca. 8-10 LW in der Auslage), die aktuellste und weit höhere EMA installieren lassen, usw., er sprach von glaube ich ü50.000€ Investitionskosten. Bei den Altbesitzern (1972/76) und Erben versuchte man ebenfalls über die "Aufbewahrung" den Bestand zu reduzieren. Im 27er-Bereich gabe es nur einzelne "Ausreißer". Die Jahre davor waren vergleichsweise ruhig.
  13. Hätte ich so nicht gedacht.
  14. Tja,.....in welcher Ecke befindet sich diese Behörde?
  15. Stimmt, da gab es mal einen anderen (zweiten) PPsH-Händler ohne "Freigabe", ist nur durch die Serien-Nr. aufgefallen, so meine Erinnerung.
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