Hallo allerseits,
ja, passt definitiv zum Thema.
Die VDB-Umfrage geht auch auf die aktuellen Verfahrensweisen beim Jagdlangwaffenerwerb ein.
Soweit ist sicher, die Rechtslage ist eindeutig und die Beschwerden der Jäger nehmen massiv zu, siehe z.B. Ausführungen von ASE und der Artikel aus dem RWJ.
Dem einzelnen Sachbearbeiter vor Ort kann ich keinen Vorwurf machen, irgendwo in einem anderen Bundesland ergeht ein fehlerhaftes Urteil, kann passieren.
Jetzt kann sich aber jeder selbst die Frage stellen, warum und wie nur einzelne Behörden/Bezirke plötzlich dieses Urteil aus dem Hut zaubern und nicht einheitlich das ganze Bundesland.
Wer verteilt überhaupt dieses Urteil hier? Alles nur Zufall? Will man damit etwas erreichen?
Einige Behörden lassen sogar den "Neuerwerb" auf bauartbedingt Unterschiede mit dem vorhandenen Waffenbestand untersuchen!
Allen aktuell Betroffenen kann ich abschließend nur raten, sehr enegrisch gegen so ein ablehendes Verhalten vorzugehen und auch dementsprechende Eingaben zu tätigen.
Es ist nicht auszuschließen, dass in Kürze diese Probleme der Vergangenheit angehören werden.
VG
Christian 555
Jäger und Sportschütze