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Christian 555

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  1. Klar, aber was man so überall lesen kann (z.B. plötzlich keine persönliche Übergabe in Italien möglich, Standortwechsel, siehe Beitrag von Commergandalf, usw.) wirkt die ganze Sache doch schon irgendwie neubulös. Ich bin von diversen Händler in der EU ein völlig anderes Bild und auch anderes Verhalten gewohnt. Hat denn schon mal wer ein zugehöriges "Ladengeschäft" gefunden?
  2. Kein Privatmann kann alleine so eine Menge an Zeugs gebrauchen. Ist er irgendwie "gewerblich" unterwegs?
  3. Fehlt da noch ein Stück der Geschichte? Warum meldet er überhaupt etwas bei einem Umzug? Die "Akte" wird an die neue Erlaubnisbehörde "automatisch" weitergeleitet.
  4. Ist die Anweisung vom IM-NRW schon "draußen"?
  5. Was wir nicht wissen: WBK gelb vor 2003 und/oder nach 2003? Wieviel davon auf WBK gelb vor 2003? Schon allein bei dieser Angelegenheit gehen die "Behördenmeinungen" stark auseinander,.......mit völlig unterschiedlichen Rechtsfolgen.
  6. Mit Waffenbesitzern kann man es ja anscheinend machen.
  7. Vielleicht läuft es auch so wie in Husum.
  8. Bei vielen dieser Punkte habe ich eher das Geühl, dass man nur versucht herauszupressen was noch so geht.
  9. Für mich gibt es die Sichtweise nach dem Gesetz inkl. der BT-Drucksachen usw. und auf der anderen Seite die Wunschsichtweise Dritter, welche in dieser Angelegenheit einfach keinen Ansatz im Gesetz und den BT-Drucksachen findet. Noch befinden wir uns hier nicht auf einem Basar. Es wird schon sehr eindeutige Gründe für die Eintragung der Waffe gegeben haben, ansonsten hätte die Behörde den Bescheid sicherlich nicht widerrufen.
  10. Hallo allerseits, ja, passt definitiv zum Thema. Die VDB-Umfrage geht auch auf die aktuellen Verfahrensweisen beim Jagdlangwaffenerwerb ein. Soweit ist sicher, die Rechtslage ist eindeutig und die Beschwerden der Jäger nehmen massiv zu, siehe z.B. Ausführungen von ASE und der Artikel aus dem RWJ. Dem einzelnen Sachbearbeiter vor Ort kann ich keinen Vorwurf machen, irgendwo in einem anderen Bundesland ergeht ein fehlerhaftes Urteil, kann passieren. Jetzt kann sich aber jeder selbst die Frage stellen, warum und wie nur einzelne Behörden/Bezirke plötzlich dieses Urteil aus dem Hut zaubern und nicht einheitlich das ganze Bundesland. Wer verteilt überhaupt dieses Urteil hier? Alles nur Zufall? Will man damit etwas erreichen? Einige Behörden lassen sogar den "Neuerwerb" auf bauartbedingt Unterschiede mit dem vorhandenen Waffenbestand untersuchen! Allen aktuell Betroffenen kann ich abschließend nur raten, sehr enegrisch gegen so ein ablehendes Verhalten vorzugehen und auch dementsprechende Eingaben zu tätigen. Es ist nicht auszuschließen, dass in Kürze diese Probleme der Vergangenheit angehören werden. VG Christian 555 Jäger und Sportschütze
  11. Kurzinfo: Der Bescheid wurde widerrufen, Waffe wird eingetragen.
  12. Hmmm, bei diesem Ausgang des Verfahrens ist man erst einmal sprachlos.
  13. Und wenn es keinen interessiert? Dann ist die Anhörung zur Vorbereitung auf den VA nur Förmelei und der weitere Weg ist leider vorgegeben.
  14. Diese Thematik würde ich gerne zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgreifen.
  15. Vielleicht nicht, implementiert aber auch nicht automatisch ein Verzicht auf geltendes Recht.
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