Christian 555
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Ich sehe die Gefahr verstärkt darin, dass zuerst von "Kalibergleichheit" gesprochen wird und dann schleicht sich zudem "vergleichbar" ein. Wenn dann noch etwas ballistische und jagdliche Unkenntnis dazu kommt ist das Chaos perfekt.
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Heinz, fang mal weiter vorne an.
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Ich bin gespannt wie die unterschiedlichen Behörden/Sachbearbeiter dann "kalibergleich" auslegen. Man möge mal an 7,62/.30 denken. Ich finde zwischen einer 30/30 und einer 300 WM besteht doch ein ganz schön großer Unterschied. Steht dann die 22 lfB, 22 Hornet mit der 222 auf einer Stufe? 9,3×73R vs. 9,3×62(64)?
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35 Jahre Erfahrung mit diversen "Versuchballons".
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Richtung OWL
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Die Antwort ist in groben Zügen fertig. Mit dieser Sachbearbeiterin habe ich kaum Erfahrungen, normalerweise ist nach dem "Buchstabenkreis" wer anders für mich zuständig. Ob getrennt wird kann ich leider nicht beantworten, da sich bis dato diese Frage nie ergeben hat.
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Ich gehe von einer IM-Anordnung aus. Wäre mir bei 7, 9 oder 11 Stück wahrscheinlich auch passiert.
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Natürlich habe ich heute sofort dort angerufen und auf den Fehler aufmerksam gemacht. Meine Zahlen stimmen, es gibt aber feste "Sachbearbeiter" für die einzelnen Fälle. Man kann jetzt leider nichts machen. Ich soll mich schriftlich äußern. Mein Nordrhein-Westfalen-Bauchgefühl hat mich noch nie im Stich gelassen,......
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News aus NRW. Post von der Waffenbehörde. Wird wohl meine WBK sein, mit der vor gut 8 Wochen beantragten Eintragung eines Neuerwerbs in eine vorhandene WBK, so mein Gedanke. Nada. Laut Behörde besitze ich 4 Waffenbesitzkarten (grün, Bedürfnis Jäger) mit 20 eingetragenen Langwaffen (Ergebnis=jagdlich). Kurz überlegt und gezählt. 20 Stück stimmt überhaupt nicht. 12 Langwaffen als Jäger plus ein Luftgewehr und Schalldämpfer. Vom Ergebnis her sind dreieinhalb güne WBK's voll, u.a. auch durch meine Sportwaffen, welche ich seit ca. 1990 besitze. Den JJ habe ich ca. 25/30 Jahre später gemacht. Die letzte Sportwaffe auf grün habe ich vor gut 20 Jahren gekauft. Neben meinem "normalen" Schießsport, jage ich in zwei Bundesländern so wie es Zeit und Möglichkeit zulässt, habe zusätzlich den Bau-/Fangjagdlehrgang absolviert und schieße zudem regelmäßig jagdliche Disziplinen nach dem DJV oder einfach nur zum jagdlichen trainieren. Eine §27-Genehmigung, Schießsportleiterlizenz liegt ebenfalls vor, usw. usw. usw. Beanstandet wird: Die 20 Jagdwaffen (die ich überhaupt nicht besitze) und die Tatsache, dass ich schon zwei Waffen in demselben Kaliber habe. Der Neuerwerb sollte eine genutzte Jagdwaffe ersetzen (Kaliber identisch), die freigewordene Waffe sollte ausschließlich auf dem Stand zum Übungsschießen, usw. dienen, so die Überlegeung. Die Munition für dieses Kaliber stelle ich selbst her. Die zuständige Sachbearbeiterin ist die nächsten Wochen nicht erreichbar. Man verlangt in den nächsten zwei Wochen eine Stellungnahme von mir, ansonsten wird der Erwerb abgelehnt.
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Schnelle und freundliche Rückmeldung. Waffe zur Zeit leider nicht lieferbar. Ich hoffe, die Benachrichtigungsfunktion funktioniert, soweit wieder lieferbar.
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Ich habe gerade eine Anfrage übermittelt. Bin gespannt.
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Ach ja, da gibt es noch dieses Norinco JW15 in .22 lfB mit diesen tollen 20cm-Streukreisen auf 50m, getestet mit ca. 6-7 verschiedenen Match-Munitionssorten inkl. RWS R50, RWS Rifle Match, Pistol Match, Geco Rifle, CCI Standard, usw.. Zuerst dachte ich das ZF sei hinüber. Das 20€-Gewehr steht jetzt ganz hinten im Schrank.
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"Heat",......das kurze AR mit 11,5"-Lauf. Naja,.....die Walther SP22 mit Smith&Wesson-Beschriftung für den US-Vertrieb hätte ich mir schenken können, genauso wie die sehr gut erhaltene PPSh41 mit top Lauf. Die PPSh ging dann umgehend zurück an den netten Verkäufer, er hatte es leider irgendwie übersehen.
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Eine gute und berechtigte Frage! Seit gut fünf Jahren schwiert mir diese Frage auch durch den Hinterkopf.
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Da soll auch mal besser keiner ran. Komplexität ist nicht deren Ding, wird später alles nur noch schlimmer und undurchsichtiger und die Gerichte sind überlastet. Beispiele gibt es dafür ja genug. Die Aufbewahrung ist aktuell völlig i.O.. Für eine Veränderung gibt es keinen Grund. Oder soll später mein "Pulver-Schlüssel" auch einen eigenen "Nacht-Tresor" bekommen? Der Deutsche versucht gleich immer alles zu "überregulieren", während die wahren Probleme der Gesellschaft mal wieder keinerlei Beachtung finden. Hauptsache den Erlaubnisinhaber durch Veränderung der allgemeinen Hürden einen großen Schritt näher an die Möglichkeit einer "Karte-Lochung" bringen. Bin schon gespannt wann eine Bedürfnispflicht für Matrizen eingeführt wird, max. 10 Stück pro Schütze. GK-Gewehr-Matrizen in 7,62×39 könnte man ja auch gleich verbieten, da ein Mißbrauch nicht auszuschließen ist. 2/6er Regelung muss zwingend beachtet werden. Bedürfniserteilung nur über die Verbände gegen Gebühr.