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ASE

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  1. Wenn man das Statement des DSB liest, merkt man, daa da endlich der Hintern auf Grundeis gegangen ist.
  2. Das bedeutet folgendes: 1.) Es wird auf die Fakten geschissen, das mit Legalwaffen fast nichts passiert, und das was passiert in der Mehrheit im persönlichen Umfeld geschieht, wo in Ermangelung einer Schusswaffe dann eben der Hammer, die Vase, die Paketschnur oder die blossen Hände zum Einsatz kommen. 2.) Nachfolgend wird eine völlig wirre Prämisse eingeführt: Nämlich das es signifikant Spinner unter den Waffenbesitzern gäbe, was durch die Fakten unter 1.) bereits a priori falsch ist. 3.) Aufgrund von 2. wird als Erfolg gewertet, wenn signifikant mehr waffenrechtliche Erlaubnisse a) versagt oder b) widerrufen werden. 4.) Wenn in 5 Jahren 3) nicht eingetroffen ist, ist die Reglung kein Erfolg. Da man von Prämisse in 2 nicht abrücken will, muss natürlich nochmal nachgeschärft werden. 5.) Nachschärfung: Psychotest für jeden... Da bleibt einem echt die Spucke weg. Aber wenigstens ist man in Wiesbaden langsam auch aufgwacht, wie man an der Stellungnahme des DSB sehen kann.
  3. Das ist gar kein Problem, theoretisch kannst du für jede Waffe eine eigene beantragen. Kostet natürlich die Austellungsgebühr der WBK als solche extra. Habe das gemacht als ich dem AR verfallen bin, damit die Wechselsysteme auf der gleichen Karte stehen, womit diese dann auch gefüllt wurde...
  4. Generell ja nicht schlecht, man muss den Gebrauchtmarkt schon etwas ausdünnen, damit die Waffenindustrie florieren kann
  5. Wenn es diese Norm nicht erfüllt ist es kein Magazin, sondern ein Stahlblech oder Plastik 4-kant-rohr mit Feder darinnen. Ohne Magazinlippen wird das nicht funktionieren.
  6. Wir sind nämlich totalitär und wollen jeden Aspekt des Lebens beherrschen gestalten. Natürlich scheißen wir dabei auf die grundgesetzlich verankerte Autonomie des Sports. Was Adolf recht war, kann uns nur billig sein.
  7. Dir scheint nicht klar zu sein, das es hier nicht darum geht, wo du es gelernt hast, sondern vor welcher Stelle du die Prüfung abgelegt hast. Ist vermutlich bei dir noch nicht angekommen, aber ja, man muss heutzutage eine Prüfung bestehen.... Und wenn die Behörde welche eine Bescheinigung ausstellt nachweisen kann, das die geforderten Lehrinhalte abgedeckt wurden, dann geht es ja. Die Lehrinhalte findest du auch in der AWaffV....
  8. Die gesetzlichen Regeln sind nunmal klar Falls die Ausbildung das hergibt, kann man Bescheinigen, aber eben nur falls. Und da gibt es bei Waffen- und Beschussrecht eben erhebliche Defizite was die Regularien bei den meisten Dienstwaffenträgern betreffen.. Die Sachkundelage hat sich in dern vergangenen Jahren verschärft, eben weil bei manchem Kurs nicht die Richtlinien eingehalten wurden. An "taktischem Waffenerwerb", was ist jetzt da schon wieder schlimm? Ach so ja, die eigenen Rechte kennen und maximal nutzen ist ja pfui, wir sind ja in Deutschland. Wenn es da heisst man darf 2+3+10 Waffen erwerben, dann kauft man höchstens ein KK-Büchslein und verwahrt Gewehr und verschluss in zwei verschiedenen Tresoren. Alles andere wäre ja unverantwortlich.
  9. Deswegen macht es keinen Sinn Behördenangehörigen von vorhandener Sachkunde auszugehen.
  10. Unsere Gesellschaft wurde in dem Moment "Gespalten", als der Politmediale-Komplex empört festgestellt hat, das das Internet bidirektional funktioniert. Auf einmal konnten die bis dahin unidirektional Belehrten Feedback geben. Das war natürlich unerhört, was erlauben! Die Grünen haben das Problem früh erkannt, und ein Verbot des Internets gefordert...
  11. a) Wer ist den heute Extremist? Ah wie gut das es da keine Legaldefinition gibt, sondern einen politisch gesteuerten Verfassungsschutz der das dann festlegt. Seit 2015 gibt es einen haufen Extremisten und Radikalisierung geht heute ganz passiv, musst nichts machen nur bei deinen Überzeugungen von aus den 90ern bleiben und so Nazikram wie Grenzen sind gut, es gibt nur zwei Geschlechter glauben und die Impertinenz besitzen das auch öffentlich so zu Äußern, schon bist Extremist. b) Der letzte Satz hat mich lauthals Lachen lassen. So eine Hülse von einem Satz. JA genau der Datenaustausch wirds richten. Interenet und Telefon hören ja bekanntlich an den Landesgrenzen auf. Und ganz besonders wichtig die Europäische Ebene. Das klappt bestimmt so gut wie mit dem Impfstoff.. Ach bevor ichs vergess. Sowas in der Art liest man bei der FDP ständig und vor jeder Wahl. Weil die FDP genau weiß das sie eh nicht liefern muss, nicht mal bei Regierungsbeteiligung. Und wer wie in Thüringen bewiesen hat das er den anderen nicht die Stirn bieten kann, brauch auch nicht in den Bundestag.
  12. Ohne große Reform einzuführen: 1) WBK zählt als kleiner Waffenschein. Völlig Unsinnig da eine extra Erlaubnis zu fordern, die eine Teilmenge der Vorraussetung einer höherstehenden Erlaubnis abfragt und zudem nunmehr WBKs zum Führen von Blankwaffen in Waffenverbotszonen berechtigen. 2) Gelbe WBK zählt als Munitionserwerbsschein aller Art. Wenn ich mir prinzipiell jederzeit Waffen kaufen darf oder Waffen und Munition leihen darf, warum soll man keine Munition kaufen dürfen, für die man keine Waffe hat. Sicherheitsgewinn? Null. Entkomplizierung und Reduktion unsinniger Möglichkeiten sich strafbar zu machen. 3) 2. Auch für Vereins-WBKs Weiterführende Überlegungen: Eine Sportschützen-WBK für alles. Variationen: a) keine Voreinträge im Grundkontigent erforderlich. Die Unterscheidung nach Deliktrelevanz ist Unsinnig bei prinzipiell identischen Erwerbsvorraussetzungen. Was trennt mich denn von der nächsten Kurzwaffe? Eine Verbandsbescheinigung und ein Antrag bei der Behörde. Es gibt gar keinen Konnex zwischen Argumentation (Deliktrelevanz) und Umsetzung im Gesetz (halt Voreintrag nötig). Übers Kontingent gehende Waffen kommen dann auf Grün. b) Wenn mit Deckelung: Gesamtkontingent z.b. 15 aber dafür völlig freie Wahl der Waffen c) Entweder 2/6 oder Kontingent. Die Argumentation in den Verhandlungen zur damals "neuen Gelben" sind durch ein Kontingent ad absurdum geführt worden.
  13. Das wird nicht lange anhalten, die Automobilindustrie wird uns da den Rang ablaufen. Aggressive Selbstsicherheit: In jeder Stellungnahme der "Interessenverbände": -Wir Begrüßen -Wir Befürworten -Wir bitten -Wir schlagen vor In keiner Stellungnahme: - Das ist Unwahr... - Das ist Propaganda... - Die Regierung täuscht die Öffentlichkeit.... - Völlig ungeeignet.... - Waffen sind ein Recht - Dient nur der Gängelung - Nur totalitäre/Faschisten entwaffnen... - Wie in der DDR - Wie bei Stalin - Wie bei den Nazis Aber da die "Interessenverbände" längst das Narrativ der Gungrabber übernommen haben wird das nichts. Sage mir: Wo ist hier jemals versucht worden, das Waffenrecht zu liberalisieren? Es ging stets nur darum sich die immer kleiner werdende Zelle möglichst bequem einzurichten, nie darum, aus ihr auszubrechen. Vllt auch deswegen, weil man dann weniger Macht hat.
  14. Exakt das ist es. Nur muss man dazu mit einer gewissen selbstsicheren Agressivität auftreten. Wer Waffenbesitz als Privileg und nicht als Recht, eigentlich sogar als Pflicht, versteht kann sich gegen den vermeintlichen Privilegiengeber nicht durchsetzen. Man merkt das in den Verbänden deutlich: Anbiederung statt Opposition und man glaubt tatsächlich man habe gewonnen, wenn es nicht ganz so schlimm kommt. Klassischer Fehler der gegen die Methode der Overtone-Fenster-Verschiebung komplett machtlos ist. Konnte man gerade live und in farbe beobachten..erst VS-Abfrage.. jetzt Gesundheitsamtsabfrage.
  15. @Proud NRA Member Das sind eben die Aspekte die eine deutsche Waffenlobby aufgreifen müsste, aber diverse Lobbies in diesem Bereich haben auf die Schiene "der rechtschaffene Bürger& sein Hobby" eingeschwenkt, das hat schon 1976 nichts gebracht, weil es aus sicht der Gungrabber keinen rechtschaffenen Bürger gibt und der Staat per se ein open-Air-Gefängnis sein muss. Die Punkte sind durchaus richtig: Es ist geradezu Lernbehindert, nach dem 20 Jhdt was davon zu faseln, das Waffen beim staat gut aufgehoben sind. Aber das zu Trompeten fehlt den deutschen Waffenlobbyisten der Schneid.
  16. Da gibt es nur einen Unterschied: Die NRA in den US vertreten und verteidigen ein wesentliches, in der Verfassung kodifiziertes Grundrecht der US-Bürger. Bei uns gibt es das nicht, und die Verfassung wird gegen die Interessen bewaffneter Bürger interpretiert, vulgo "Sicherheitspolitik" und "Interessen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit". Genau daran scheitern die Waffenlobbies in Deutschland. Es werden Partikularinteressen vertreten die sich immer die Frage gefallen lassen müssen: "Und warum braucht man dafür tödliche Waffen?!?" Während die NRA aus der Offensive heraus handelt und ihr Standing das einer freiheitlichen Organisation ist, welche das 2nd Amendmend gegen totalitäre Gungrabber verteidigt starten unsere Waffenlobbies ständig aus der Defensive heraus Papa Staat zu erklären, warum man doch irgendwie scharfen Waffen braucht, bidddööö biddöö Kurzum: die Deutsche Waffenlobby ist von von vorneherein als Bettvorleger gestartet, weil sie das Konstrukt der "Interessen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" nicht bereits als solches Angreift. Die Entität "öffentliche Ordnung" existiert nämlich nur in der Gedankenwelt totalitäre Regime( vrgl Volksgesundheit, Volksgemeinschaft.), in einem freiheitlichen Land gibt es nur die "Sicherheit des Einzelnen" Und das sich nach jeder Wahnsinnstat eines einzelnen in der Staub werfen und Konzepte gegen Extremismus™ entwickeln ist nichts anderes als Verrat an der Freiheit der Bürger. Entweder macht man sich allgemeinen Waffenbesitz zum Ziel, meinetwegen nach Österreichischem Vorbild, oder man steht von vorneherein auf verlorenen Posten.
  17. @Waffen Tony Die Norm geht nach dem Komma weiter, ich war so nett und habe es dir mal markiert zur besseren Lesbarkeit
  18. @chapmen @Waffen Tony Normenkette und Aktenzeichen her.. Das wäre im Sinne aller die an einer tatsächlichen Diskussion interessiert sind. Ansonsten mal wieder inhaltsleere Rechthaberei auf WO, oder? Weil es im Gesetz steht. Ja wo denn? Na im Gesetz!
  19. Exakt, nicht trotzdem nicht, sondern gerade deswegen:
  20. Das ist die falsche Frage mit der man hier die Diskussion entgleisen lassen will. Daraus das LW ihn dir nicht verkaufen wird, lässt sich nicht ableiten das es verboten wäre. LW will keinen medialen Ärger, warum wohl kauft jemand einen Laufrohling? Als Spazierstock? Es ist klar das jemand damit eine Waffe bauen will und LW hat sich das Bonmot "There is no bad press" nicht so recht zu eigen gemacht. Ist der Besitz eines solchen laufrohlings strafbar? Bitte mit Normenkette belegen. Lass uns ein Spiel daraus machen, du bist StA und ich Verteidiger, weil mein Mandant ein bösen Laufrohling besaß. Ich werde dir vor dem Richter die Hosen herunter ziehen mit folgender Normenkette: 1.) Strafbarkeit käme in diesem Fall nur in Betracht gem. §52 Abs 3 Nr. 2 2.) Schusswaffenteile sind in der Strafnorm nicht explizit erwähnt. Daher müssen wir Anlage 1 Nr. 1.3 bemühen, welche eine Gleichstellung wesentlicher Teile mit den Schusswaffen für welche sie bestimmt sind 3.) Das Corpus Delicti ist unter Anlage 1 Nr. 1.3.1.7 nur vermeintlich erfasst 4.) Anlage 1 Nr. 1.3.1.7 fordert, das ein Laufrohling mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können muss um die Gleichstellung nach Anlage 1 Nr. 1.3 wirksam werden zu lassen. Dieses ist insbesondere das Einschneiden eines Patronenlagers für Patronen- oder Kartuschenmunition. 5. ) Um den Schmerz noch größer zu machen zitiere ich den BDK der sich im letzten Gesetzgebungsverfahren als Stellung beziehender Fachverband darüber mockiert hat das nach wie vor die PTB-Liste anerkannter Standard nach stehender Rechtsprechung bei den allgemein gebräuchlichen Werkzeugen und ist längst überholt sei, denn sie definiere neben Hammer, Feile. o. ä. lediglich einfachste Werkzeuge nur bis zur elektrischen Handbohrmaschine. Auf die Forderungen des BDK, statt allgemein gebräuchliche fürderhin allgemein verfügbare Werkzeuge zu normieren sei der Gesetzgeber aber gerade explizit nicht eingegangen, womit der diesbezügliche Wille des GG in der jüngsten Änderung des WaffG nochmals unterstrichen worden sei und weiterhin erkennbar sei, daß die zur Fertigstellung erforderliche Reibahle und ggf Drehmaschine auch nach jetziger stehender Rechtssprechung kein allgemein gebräuchliches Werkzeug sei. 6.) Zur Strafbarkeit des Besitzes müsste aber gerade die Fertigstellung erfolgen oder zumindest die Möglichkeit zur Ferstigstellung mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen gegeben sein. Demgegenüber könne die Fertigstellung, insbesondere das erforderliche Einschneiden eines Patronenlagers nur mittels spezieller Patronenlagerreibahle erfolgen. 7.) Der Laufrohling stelle damit kein wesentliches Teil dar. Mein Mandant sei daher Freizusprechen und der widerrechlich beschlagnahmte Laufrohling herauszugeben. So und nun du. Mal sehen wessen Hosenträger besser sind.
  21. Weil ich theoretische Diskussionen mit Deutschlands besten Materialwissenschaftlern und HobbyBüxern auf WO leid bin hier einer der zwei Knallstöcke des Nichtskönners von Halle. Fucking S235 Baustahl, cal 12 mit 3.5mm Wandstärke. Eines der wenigen Sachen, die bei dem Drecksack ohne Probleme funktioniert haben
  22. Wie bereits erwähnt Dauerdruck. Und nur am Rande erwähnt: schau mal nach aus was deine Schrotpatrone gefertigt ist, da sollte dir was auffallen Wenn das kurzfristig bei 2.5mm Wandstärke keine 1000 bar aushält, dann kannst du es zurückgeben, das ist kein Stahl, sondern Pudding. Wenn du es nicht glaubst "slam fire 12Ga" sind die Suchbegriffe, welche dir weiterhelfen. Selbst wenn es so wäre, ist es kein valides Gegenargument: Nimm eben da 25x4mm. Komisch frei verkäuflich obwohl das Laufinnenmaß eines Cylinder Chock Flintenlaufes. Wohl ein Pumpgunrohling.... https://www.ebay.de/itm/Edelstahlrohr-nahtlos-1-4301-Lange-1000mm-VA-Rohr-Prazisionsrohr/192318933707?hash=item2cc71a0acb:g:wi8AAOSwmXtdqdAG Oder wollen wir jetzt dann herbeifabulieren, daß Waffg unterscheide zwischen Büchsen und Flintelauf bei Rohlingen Eigentlich wurde hier die Norm bereits genannt, wesentliches Teil nur dann wenn "mit allgemein gebräuchlichen" Werkzeugen fertigzustellen. Unabhängig davon ob Reststück oder neu. Und solange Patronenlagerreibahlen nicht beim Baumarkt oder in der Grabbeltheke bei Netto liegen, sind es keine allgemein gebräuchlichen Werkzeuge.
  23. Dann ist ohnehin auch die Zweckbestimmung gegeben, bei einem technischen Gerät um Löcher in Wände zu machen, ohne die Absicht des Angriffs wäre das nicht der Fall. mit entsprechender Zweckbestimmung ja. Interessan hierzu aus der Anlage 1: Die Anforderungen sind: Will sagen wenn es eine PTB Kennzeichung besitzt (Eckig für Apparate) dann ist es keine Schusswaffe im Sinne des WaffG, auch wenn es technisch danach aussieht. Ohne PTB ist es definitiv eine Schusswaffe, wenn das Gerät so konstruiert ist, das ein Geschoss den Lauf verlassen kann.
  24. Und weil sie der Zweckbestimmung Angriff dienen. Genau das wird in den von dir verlinkten Festellungsbescheiden nämlich breit diskutiert: Ob aufgrund Zweckbestimmung überhaupt eine Waffeneigenschaft vorliegt
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