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ASE

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  1. Die Regelung zum Altbesitz stellt eigentlich klar, was gemeint ist. Erwerb und Besitz. Im alten §14 Abs 4 steht auch nur Erwerb, obwohl die Erlaubnis prinzipiell auch für den Besitz gilt, auch wenn die Eingeliche Erlaubnis hierzu erst durch die Behörde beim Eintrag erteilt wird. (Erwerb-> temporärer Besitz -> Erlaubnis zum Dauerhaften Besitz) Hätte man klarer ausformulieren können, aber es ist im Grunde durch o.g. Norm klargestellt, das der Gesetzgeber eine Maximal-Reglung zur im Bestand befindlichen Zahl von 10 nach §14 Abs 6. im Sinn hatte und nicht den Erwerb. Wäre das nicht so, wäre die Formulierung "abweichend" Unfug. Zudem unzulässige Ungleichstellung, man denke an jemand, der alle 10 verkauft hat, der dürfte dann keine mehr kaufen, während jemand der nur eine Besitzt und keine weiteren dannoch 9 kaufen darf. Mit der Rechtsgeschiche des §14 und der klar kommunizierten gesetzgeberischen Intention, die Waffen im Besitz/Bestand zu limitieren, ist die "wörtliche" nur-10-Erwerben Interpretation absolut schräg und wird gerichtlich keinen Bestand haben hätte man die sache richtig gründlich gemacht, hätte man die gelbe auf die kontigentswaffen erweitert....
  2. In deutschen Landen musste einst jeder bewaffnet und wehrfähig sein. War man es nicht, wurde man bebußgeldet. Irgendwann hat man das professionalisiert (Waffen gehören nur in die Hände der Ritter ). Etwas später waren dann die, welche Ihre Waffen abgegeben haben das Eigentum derer, die Sie behalten hatten. Zum dank, das sie als Eigentum für die Waffen-behalter schuften durften, mussten sie ihre Besitzer mit hochgeboren, durchaucht und Majestät anreden. Mal so als kleiner Denkanstoß zum Begriff Waffennarren.
  3. Es sind keine grünen Positionen. Die Grünen benutzen den Umweltschutz nur als Vehikel zur Macht. Die Kommunisten der end-70er und 80er haben begriffen, das der Zug für ihre Ideologie abgefahren ist. Der Arbeiter, dem sie als zumeist akademisch (ein)Gebildeter, eine düstere Zukunft unter dem ach so bösen Kapitalismus propheziet haben, nicht ohne ihn in Marxscher Tradition herablassend zu verachten, ist ihnen mit seinem Zweitwagen lachend in dern Urlaub davongefahren. Deswegen muss alles, ja wirklich alles was Wohlstand generiert und sichert (Energieversorgung, Landwirtschaft, Gentechnologie, Chemie, Biotechnologie etc etc) angegriffen werden und dabei ist der Umweltschutz das Hauptgeschütz, um die freie Gesellschaft sturmreif für den Ökostalinismus zu schiessen. Deswegen schert die auch nicht das z.b. unser CO2 ausstoss, sofern für das Weltklima ingesamt überhaupt von Bedeutung, in der Gottverdamten Messunsicherheit untergeht, will sagen man es statistisch garnich erfassen kann, ob wir von heute auf morgen alles abschalten, während CHina und Indien erst richtig loslegen... Deswegen schert es auch nicht, das jeglicher Bleischrotersatz sich im gegensatz zum Blei im experiment als toxisch ewiesen hat. Solcher Beispiele gibt es viele. Das ist nur solange Bigott, so lange man nicht verstanden hat worum es eigentlich geht. Der Wohlstand muss weg... Überschneidungen mit ihren Artverwandten, den rot und tiefroten haben die Grünen freilich bei den Waffen. Eigentlich sollte man ja erwarten, das bei einer Partei, die behauptet für den kleinen Mann da zu sein, der private Waffenbesitz hoch im Kurs stehen sollte. Aber gemäß der Arroganz ihres Stammvaters Marx, sind natürlich alle zu doof um die wahre und reine Lehre zu verstehen und haben sich gefälligst der Diktatur der die narzistischen Grünlinken unterzuordnen. Da passen Waffen garnicht ins Bild Zusammen mit dem von links heranschwappenden Tsunami an Einschränkung der Meinungsfreiheit kann man da nur deren heimliches Idol Stalin zitieren:
  4. die selbe Justizministerin möchte jetzt auch die Passwörter der Leute haben. und durch die hintertür die Vorratsdatenspeicherung nicht nur einführen, sondern ausweiten. Und leute ins Gefängniswerfen die gemeine Dinge sagen. Natürlich nicht, wenns von ihren Spezels kommt, da ist das dann "Haltung" Gegen Extremisten im Ministersessel...
  5. Gilt es nicht, muss man klagen. Macht abe rkaum einer
  6. Vor dem Hintergrund das sich die BRD bereits in der nachfrist befindet, eher unwahrscheinlich. Mn musste halt erst Gelegenheit zum passenden Framing haben, und so wurden aus Islamischen Terroristen auf einmal Rechtsradikale als Grund der Verschärfung
  7. Das geht nicht. DIe alte gelbt ist in der tat eine alte Erlaubnis die Bestandsschutz geniesst.
  8. §58 Altbesitz Bisher steht da: Jetzt wird unter anderem angefügt: Will sagen: alte Gelbe vor 2003 gelten weiter zu den damaligen Konditionen, da es sich um eine Novelle des gesamten Gesetzes handelte
  9. Die alte gelbe gilt als eigenständige Erlaubnis weiter. Die derzeitige leider nicht, diese wird dann zur 10er-Karte
  10. Nun, der Wähler wird bald eine 10% Mengenbegrenzung für SPD-Wahlstimmen einführen. Mit luft nacht unten...
  11. Ja, aber es war klar geregelt, das dies nur zu Lasten des Erwerbers geht. Die Erlaubnis lautete kraft Gesetzes auf unbefristet, unbeschränkt. Der Erwerb auch über 2/6 ist grundsätzlich rechtmässig, d die Erlaubnis besteht, wird aber als Ordnungswidrigkeit gegen den Erwerber gehahndet. Das jetzt ist ein anderer Schnack.
  12. Thema Rechtssicherheit: ich besitze ggw 11 Waffen auf gelb. da man ja Kauft und verkauft sind diese nun auf 3 Gelbe verteilt, auf der letzten sind 4 spalten frei. Woher soll nun ein potentieller Verkäufer wissen, das ich keine Erlaubnis habe noch eine weitere zu kaufen? Wenn ich ihm nur die letzte unter die Nase halte, sieht er ja nur 4.... Überlassen an einen Unberechtigten. Tolle Wurst. Bisher war es klar, Voreintrag grün , gelb, gültiger Jagdschein, rot mit Sammelthema Jetzt nicht mehr. Das verstößt gegen grundlegende Prinzipien (Bestimmheitsgrundsatz), aber das ist denen mittlerweile egal.
  13. aus sicht der Rechtsicherheit ist es nicht das harmloseste., eigentlich sogar das schlimmste. Aber es passt zu Parteien, in denen Studienabbrecher und juristische Staatsexamensnichtbesteher das Sagen habe Man muss es nur zu ende denken.
  14. Ich glaube, wie weiter oben geschrieben an einen Nepp: Nirgendwo stand was von der Bedürfnisprüfung für jede Waffe. Da man im IM die Untergangsstimmung nicht zu letzt auch auf WO aber auch beim BDS beobachtet hat, hat man sich eins gelacht, den Seehofer mit der mündlichen Ansage das wolle man nun so machen, an die Verbände rantreten lassen und die so zur Deckelung der gelben erpresst. Massenhysterie geschickt genutzt. Schutzzauber verkaufen sich halt nur gut bei Leuten, die an Dämonen glauben. Machiavelli schmunzelt. Das hat man jetzt davon.
  15. Es steht im jetzigen und auch im geänderten Gesetz Man kann grundsätzich jede Waffe auf Grün eintragen. Der Punkt der gelben war nur eine Erleichterung für Schützen anerkannter Verbände, die jetzt eben Mengenmässig begrenz wurde.
  16. Nichts anderes habe ich gesagt. Nur das es keine Rechtsgrundlage gibt, es zu verweigern, sofern keine geeignete Waffe vorhanden ist. Das mit der "Deckelung" ist also relativ. Oder man verkauft eben was um auf Gelb platz zu machen. Frag mal die Ösis, die können ein Lied davon singen (bei den Kurzwaffen) Ochsentour ist es nur für denjenigen, der nicht regelmässig schiesst, also nur die minimalanforderungen der 10 Jahresfrist erfüllt bzw danach noch seltener. Die müssen dann ein Jahr vorher wieder 12/18 trainieren, allerdings auch nicht mit der beabsichtigen Waffe.
  17. Es besteht eine gerichtliche Verfügung gegen die Bundesregierung und alle nchgeordneten Behörden, das sie die AFD nicht als extremistisch bezeichnen darf.
  18. Die Begrenzug 5.56 Mio. legale Waffen bei 1,45 Mio Besitzern, das macht durchschnittlich 3.8 pro besitzer. so what. Ich bin ja eher für die Begrenzung von Studienabbrechern und sonstigen Zivilversagern im Bundestag.
  19. Angenommen sind: Gesetzentwurf 19/13839 (Beschlussempfehlung 19/15875 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen Bitte lies es dir durch, Armbrüste bleiben frei.
  20. Versuchen werden sie das mit sicherheit, erfolg damit werden sie keinen haben. Warum? Es gibt wieterhin kein Grundkontigent für Waffen anch §14 Abs. 4 (demnächst Abs. 6). Wenn der Verband bescheinigt, kann die Behörde nicht mucken. Es bedarf heirfür nichtmal Wettkämpfe. Dafür fehlt die rechtsgrundlage. Kommt davon wenn man ohne Nachdenken und in populistischer Manier ein Gesetz zusammenstümpert
  21. Jo, super rechtssicherheit. Da bestimen dann aussergesetzliche faktoren über wohl und wehe.
  22. Nein, du kannst bis zu 10 auf gelb halten willst du mehr musst du über die Grüne gehen. Beispiel: Du hast 10 Perkussionsrevolver auf Gelb. Jetzt möchtest du ein Repetiergewehr. Antrag an den Verband. Da du noch keine geeignete Waffe hast, kann der Verband das bescheinigen.
  23. mit Verbandsbescheinigung schon. Denke aber auch über Restrukturierung des Bestands nach.
  24. Das Problem ist halt, wenn man CDU wählt, bekommt man grün. Dewegen sind die für mich schon lange nicht mehr Wählbar. Das sind mittlerweile Steigbügelhalter für Extremisten der übelsten Sorte.
  25. CIh frage mal Provokant: Warum nicht? Genau darauf verlässt man sich in Berlin. Flux das Label Nazi aufgeklebt und schon kann man es nicht mehr wählen...
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