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Ein Freund von mir ist Reservist und fragt mich gerade was auf ihn zukommt, falls er die WBK für Reservisten machen will. Ich bin zwar Sportschütze, aber zu der Frage habe ich keine Ahnung.
- Muss er Mitglied in einem Verein sein oder genügt RK ?
- Muss er auch 1 Jahr aktiv schießen oder wird die BW-Zeit
angerechnet ?
- Bekommt er Beschränkungen auf irgendwelche Waffen und
muss er Verbandsmitglied werden, z.B. BDMP ?
- ...
Ein WBK "für Reservisten" gibt es nicht (deren Waffen liegen in den Waffenkammern der Bundeswehr und da bleiben Sie auch bis zur nächsten Mobilmachung/Wehrübung)! Ich vermute Du meinst eine Mitgliedschaft im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBW), Homepage hier Im Prinzip sind die schießsportbetreibenden Gruppen des VdRBw (allgemein sogenannte Reservisten-Arbeitsgemeinschaften, RAG) nichts anderes als ein "Schützenverein", der VdRBw ist nichts anderes als ein "Schützenverband" vgl. BdMP, DSU etc.
Die Behörden werden Deinen Freund also nicht anders behandelt als jeden anderen Sportschützen.
Zu Deinen Fragen:
-Er muß imho einer RK (=RAG)angehören, die Schießsport betreibt, imho reicht es also nicht z.B. in einer RK "Sicherheitspolitik" zu sein.
-Nach dem neuen Waffengesetz muß er mindestens 12 Monate Mitglied sein (in der RK/RAG und damit automatisch im VdRBw). Die Bundeswehrzeit kann imho nicht berücksichtigt werden, zumindestens berücksichtigen die mir bekannten Behörden ein normales Bundeswehrschießen (Schul- u. Gefechtsschießen) nicht als Teilnahme am sportlichen Schießen. Außerdem bin ich ja nicht automatisch mit Eintritt in die Streitkräfte im VdRBw (letztendlich ein von der Bundeswehr unabhängiger Verband), sondern kann/muß ein gesonderten Aufnahmeantrag beim VdRBw gestellt werden.
-Klar bekommt er Beschränkungen, auf die Waffe, die in der Sportordnung des VdRBw sind, also z.B. Schrotflinte kann er nicht bekommen, da es beim VdRBw keine Disziplin dafür gibt. Du haust hier ständig alle Verbände/Bundeswehr durcheinander, wenn Dein Freund im VdRBw ist (das ist er automatisch, wenn er einer RK oder RAG angehört) braucht er nicht Mitglied in anderen Schießsport betreibenden Verbänden sein, denn der VdRBw ist selber einer!
Eines sollte man aber berücksichtigen, der VdRBw könnte imho Probleme mit der Anerkennung als Schießsportverband gem. neuem Waffengesetz bekommen, vonwegen Jugendarbeit etc..
Gruß
Bounty