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Sagen wir mal so, ein Tourniquet oder Produkte wie QuickClot sind weitestgehend idiotensicher - wären sie es nicht, dann würden sie nicht dem einfachen Landser mitgegeben werden. Der Nachteil vom Tourniquet - Ischämiezeit der Extremität beachten. Wenn man das Ding im normalen Rettungsdienst anlegt dann ist man rechtzeitig im Schockraum oder spätestens im OP wird es aufgemacht. Unter besten Bedingungen (i.d.R. isolierte Gefäßverletzungen) kann man die Extremität dann retten. Im Großschadensfall mit Triage geht der halt mit gestoppter Blutung von Rot auf gelb und nicht blau....... nur zum Zeitpunkt der Behandlung wird man wohl Anlagehöhe mit Amputationshöhe gleichsetzen. Schulung dauert irgendwie 30min bis 1h nach Medizinproduktegesetz.
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Welche Magazine und welche Taschen nehmt ihr mit zum Schießen?
Boule antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Tarnung? Kleine Duffel-Bag von der NRA, die es mal bei der letzten 3-jährigen Verlängerung gab. 4-6 PMAGS in .308 wenn ich mit dem Scout unterwegs sind, ansonsten halt die guten Plastik-Patronenschachteln mit Wiedergeladenen und ein paar Tüten oder Flasche für die Patronenhülsen. Schweizer Kit oder bohrschnake zum Reinigen, ein oller Lappen, Öl, 1l Wasser..... Gewehr im Futteral oder Socken. Ps: die 20er 308 PMAGS in Schwarz nicht mehr auf Lager? Könnte noch ein paar gebrauchen :-) -
Doch, Deutsche Untertanen die sich das gefallen lassen weil "die Obigkeit schon Recht hat". Die einzige Begründung, die mir noch einfallen würde ist das Batteriegesetz. Eventuell eine Cadmiumhaltige Batterie? Die sind seit Anfang des Jahres verboten, ebenso wie die NiCD Akkus. https://www.gesetze-im-internet.de/battg/BJNR158210009.html
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Da der Sammler auch eine FFL hat ist er damit auch Lizenzinhaber und hat das "bound book" requirement. Das Ding bleibt bis zu 15 Jahre nach Geschäftsende beim FBI. 18 von 50 Staaten würde ich aber jetzt nicht die "meisten Bundesstaaten" nennen. Diese 18 haben die Verpflichtung einen background check (NICS oder Ähnliches) bei privaten Verkäufen durchzuführen und damit eine verdeckte Registrierung sowie eine Verpflichtung für das Aufbewahren von Dokumenten. Der Rest.... nö, da darf man nur keinen begründeten Zweifel haben.
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Nö, das hört spätestens da auf, wo der Verkauf von privat zu privat erfolgt ist. Der private Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Dokumente aufzubewahren und dann mal viel Glück bei der Suche nach John Smith aus WV.....
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Wünsch Dir was im Waffenrecht - Einstieg in SV?
Boule antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Amtlicherseits reicht dafür 1-2mal im Jahr trainieren, zumindestens für die behördlichen Waffenträger. Also das wird auch eine Privatperson hinbekommen, oder wie viele Polizisten wurden in den letzten Jahren mit der eigenen Dienstwaffe erschossen? -
Wünsch Dir was im Waffenrecht - Einstieg in SV?
Boule antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Tun wir doch schon länger -
Wobei ja auch die Frage ist, was Du einem auf der Basis der ersten Hilfe beibringen willst: - Druckverband: Ist Bestandteil der EH - Abbinden: in 10-15min mit praktischer Übung anhand von Tourniquet und Dreiecktüchern erledigt - von Hand draufdrücken Damit wäre eigentlich schon der Maßnahmenkatalog des Din-Kastens und des Ersthelfers erledigt. Was kann man sonst noch machen? - Ausgedehnte Muskelverletzungen: Anwenden von Haemostypika. Sind nicht immer vorrätig und dürfen auch nicht in Körperhöhlen eingebracht werden. - Thoraxtraumen: Entlastungspunktion bei Pneu, Thorax- und Perikarddrainagen - Abdomen: hier auch präklinisch eher mau was die Blutstillung angeht. - Allgemein: Atemwegssicherung, Flüssigkeitssubstitution, Analgesie etc. Unter dem was man "sonst" noch machen kann fallen aber erst einmal regelmäßige Übung um die Maßnahmen auch zu beherrschen bevor man da speziell auf Schusswunden eingehen kann. Das sind dann aber paramedics/RA/Notfallsanitäter die eben das als Lehrberuf auch ein paar Jahre erlernt haben. Der ehrenamtliche RO wird wahrscheinlich schon mit dem venösen Zugang leicht überfordert sein.
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Och, zwei Möglichkeiten. Entweder Zigarrette im Mund behalten beim Schießen und dann fällt die heiße Asche ab oder man legt sie neben sich, geht ans Spektiv zur Trefferaufnahme und greift mit der Hand blind aber gezielt an das falsche Ende. 1-2 Fälle von warmen Patronenhülsen im Oberkörperbereich waren auch dabei..... Und nein, wir sprechen hier nicht von maximal punktueller Rötung oder Blasen (2a), keinen ausgedehnten Verbrennungen.
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Nun, die erste Hilfe bei Schussverletzungen ist auch i.d.R. auf Krisengebiete beschränkt. Erstaunlicherweise finden sich auf deutschen und US-amerikanischen Ständen mit der Ausnahme von sehr seltenen intentionellen Verletzungen kaum Schusswunden. Die Mehrzahl der sportbezogenen Verletzungen ist, so zumindestens mein Eindruck von der Auswertung von 5 Jahren Unfallstatistik, Stürzen auf dem Stand sowie den Wegen sowie beweglichen Metallteilen an Waffen und den dann im Weg befindlichen Fingern zu schulden. Danach kommen Fermdobjekte in Augen, Verbrennungen (hauptsächlich von Rauchern) und irgendwann ganz hinten 4 Verletzte durch Waffensprengungen (5 nachdem ich den Splitter aus meinem Arm raushatte, das war dann aber eine "indirekte" Folge) und eine Schusswunde (gluteal beim Ziehen aus itwb-Holster). Daten von US-Stand, 360 Tage/Jahr offen, ca. 90 Verletzungen/a wobei die Mehrzahl wirklich nur "Pflasterkleben" und eben nicht-sportbezogene Verletzungen (Insektenstiche, Sonnenbrand, kleine Schnittwunde an Dosen oder mit Schraubenzieher abgerutscht) sind. Das größte Problem in der präklinischen Versorgung dürfte auch die Lokalisation des Treffers sein. Bei Extremitäten Druckverband bzw. Tourniquet, wenn man die Blutung nicht anders zum Stoppen bringen kann. Wie bringt man noch mal gerade die Versorgung von Körpertreffern mit dem typischerweise auf dem Stand befindlichen Material bei? Der typische Sanitöter mit Din-Koffer ist weder vom Material her noch von der Mentalität oder vom Ausbildungsstand dafür ausgelegt, das fachgerecht zu behandeln. Handschuhe, Kompresse, manuell Druck drauf bis einer ankommt der mehr davon versteht, sollte meistens auch ausreichen. Bei dem durchschnittlichen deutschen DSB-Verein würde ich mir eher einen Kurs in Frühdefibrilation und den erweiterten Mega-code wünschen, vom Alter her ist die Gefahr eines Herzanfalls da eher bedingt als sportbezogene Probleme.
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Abgelaufen bezieht sich nur darauf, das sie zuverlässig funktionieren und noch den Großteil der angegebenen Reizstoffmenge haben. Ein kleiner Tipp am Rande - nicht auf dem Schießstand verbrauchen wenn die Lüftung nicht an ist....
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Tja, wie heisst es noch so schoen: Dann kann er seinen Artikel ja sicherlich mit selbsterfundenen Fakten fuellen - die notwendige Erfahrung dafuer ist ja vorhanden.
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The new Priest was so nervous at his first mass that he could hardly speak. Before the second week in the pulpit he asked the bishop how he could relax. The Bishop said, "Next week, put some vodka in the water pitcher. After a few sips, everything should run smoothly." The next Sunday, the new priest put the suggestion into practice and was able to talk up a storm and felt just great. Upon returning to the rectory, however, he found a note from the Bishop... Next time sip, rather than gulp. There are 10 Commandments, not 12. There are 12 Disciples, not 10. David slew Goliath, he didn't kick the shit out of him. We do not refer to Jesus Christ and his Apostles as "J.C. and the gang." Next week there is a taffy pulling contest at St. Peters, not a Peter pulling contest at St. Taffy. We do not refer to the cross as "The Big T." We do not refer to the Father, Son and the Holy Ghost as "Big Daddy, Lad and the Spook." The recommended way of saying grace is not Rub-a-dub-dub, thanks for the grub, Yea God!" Jesus said,"Take this and eat it, for it is my body, "he did not say, "Eat me." Jesus was Consecrated, NOT constipated When David was hit by a rock and knocked off his donkey, don’t say he was stoned off his ass. And last but not least, it is the "Virgin Mary," not "Mary with the cherry"
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Also ist eine der wichtigsten Grundlagen der Demokratie, die Redefreiheit, damit nicht mehr zulässig wenn man öffentlich redet? Art. 19 der Deklaration der Menschenrechte, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 13 StGG oder der 1. Verfassungszusatz sind momentan wohl nicht mehr aktuell? OK, dann geht es also nur noch darum wer denn als nächster abgeholt werden darf. Heletz, mach Dir keine Sorgen, wir gehen alle vor Dir.
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- waffenbesitzkarte
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Keine Ahnung was das für eine Seite sein soll, aber: "die Bewertungen basieren auf Internet-Recherche", dazu Kauflinks zu Amazon und 3 Biligbögen. Klingt eher nach einem verzweifelten Versuch ohne Ahnung von der Materie etwas Geld zu verdienen. Ach ja, hast Du denn die Rechte an den Bildern? Da steht immer noch "Bogensportwelt" bei einem.....
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- compoundbogen
- test
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Boule antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Also ist es in Deiner Welt in Ordnung, eine kleine Verletzung Deiner Rechte durchzuführen nur weil man ansonsten eine viel größere in der Hinterhand hätte. Alleine die Aufforderung "Gib oder ich hol mir" ist, da kein Anfangsverdacht besteht, schon eine Nötigung. Deiner Auffassung nach könnte ich mich aber auch vor die Tür stellen und "gib mir 300 Euro damit Deine Bude nicht abbrennt" sagen und solange ich in der Uniform der Feuerwehr gekleidet bin ist das in Ordnung? Äh, wie soll ich es Dir schonend beibringen: Nein , nein und Nein. 1) Der Tatbestand des "illegalen Waffenbesitzes" gehört abgeschafft . Wenn man die Risiken (Tote der letzten 150 Jahre durch Waffen) betrachtet, dann ist Todesursache Nummer 1 der Demozid und die sogenannten "illegalen Waffen" waren jedesmal finale Option für die Opfer. Somit gehört eigentlich dem Staat und seinen Bediensteten das Waffentragen verboten und wenn nicht, dann zumindestens der Gegenpol im Volk gebildet und ausgerüstet. Die Definition "illegale Waffen" kann dank EU-Initiative demnächst auch hundertausende Jäger treffen die plötzlich enteignet werden, nur weil ihr Eigentum zu etwas Illegalem erklärt wurde. 2) Doch, die Polizei ist bei einem x-beliebigen Waffenbesitzer nach einer Denuntiation aufgetaucht und hat die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Nach einer Abfrage des KWS bzw. dem Zeigen und ggf. dem Zeigen der konformen Waffe hätten keine weiteren Maßnahmen außer ein "tschuldigung, das war wohl eine Fehlalarmierung und schönen Tag noch" erfolgen dürfen. 3) Hat er mit der Waffe hantiert, auf offener Straße Zielübungen gemacht, jemanden bedroht oder sonst irgend ein Verhalten gezeigt das jemanden körperlich schädigt? Dem Artikel nach, nein. Damit hat er sich korrekt verhalten und kein sanktionswürdiges oder gar gefärdendes Verhalten für Dritte an den Tag gelegt. Nun, das in Deutschland eine überkandidelte Bürokratie herrscht brauchen wir nicht zu eruieren. Ein kleiner Satz wie der Amerikanische "the right of the people to keep and bear arms shall not be infringed" sollte doch eigentlich als Regelung ausreichen, oder? Abgesehen davon, das wir uns gerade auf einem Diskussionsniveau befinden das sich irgendwo hier bewegt: https://www.youtube.com/watch?v=0rKOUO5yQIQ Ja, wenn die Polizei nicht mehr als einen Aussage als Anhalt hat, dann sollte sie abziehen. Oder wie würdest Du es finden wenn Dein Nachbar einfach mal die 110 anruft "der macht in seiner Wohnung mit einer illegalen Waffe Zielübungen" und danach feierst Du "Mariä Heimdurchsuchung"? -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Boule antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Nun, da die Verurteilungen fast nur Richter trafen bedeutet das längst nicht, das Polizisten das nicht auch betreffen kann. Der Tatbestand der Rechtsbeugung kann auf jeden Amtsträger angewandt werden, der eben bewusst geltende Gesetzesnormen verletzt. Das kann bei der Polizei ganz schnell passieren, man muss nur einmal die "Gefahr im Verzug" bewusst für eine Durchsuchung anwenden bei der man nach erstem Eindruck nicht von einem Straftatbestand ausgehen darf. Hier z.B. die (überprüfbare) Aussage "ich habe einen kleinen Waffenschein". Die einfache Aussage "wenn Sie die SSW nicht freiwillig abgeben und zugeben das Sie die nicht tragen durften, dann müssen wir die Wohnung durchsuchen und ziehen sie halt ein" wäre dafür bereits ausreichend. Da ich beruflich häufiger mit den Herren zu tun hatte, gehe ich davon aus, das man auf so einen Satz warten kann. Wie oben schon gesagt, spätestens nach der nachprüfbaren Aussage "Ich habe einen KWS" wären die Ermittlungen bei Unschuldsvermutung zu beenden da sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet hat. Wenn der Träger aber eine lustige Mütze und blaue Jacke aufhat regt sich keiner auf? Schizophren unsere Welt. Übrigens darf man nicht per se davon ausgehen, das der Anblick einer Waffe die Öffentlichkeit erzürnt. Ansonsten dürfte der liebe Schutzmann ja auch vor dem Waldorfkindergarten nur noch mit dem Badehandtuch um die Hüften patroullieren. Die Einziehung von Tatmitteln kann übrigens nur ein Richter anordnen, ein Polizist darf maximal ein Tatmittel beschlagnahmen, muss dies auch so protokollieren und auf Wunsch dem Besitzer quittieren. Da hier aber offensichtlich keine Tat vorlag gab es auch kein Tatmitel und die Beschlagnahmung ist damit hinfällig. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Boule antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Ja, für die Witzbolde die wegen einer legitim getragenen Waffe aber Beschlagnahmungen durchführen und Wohnungen durchsuchen wollen auch. I.d.R. nennt man sowas Rechtsbeugung, Nötigung, ggf. auch Aussagenerpressung und Amtspflichtverletzung. Da wird meine Meldung von Herren, die ich nicht als Staatsmacht offensichtlich erkenne, wohl unter "Fehlalarmierung im guten Glauben" laufen. Zumindestens fühl ich mich sicherer, wenn kostümierte Waffenträger von den Straßen runter sind. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Boule antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Man kann ja jedesmal, wenn man eine Polizei-Fusstreife sieht, anrufen und zwei Bewaffnete in Phantasieuniformen melden. Mal sehen wie lustig das dann wird. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Boule antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ja, kann ich, aber Du vergisst da eine Kleinigkeit. Wenn Du Bürokratie ins Uferlose wachsen lassen willst warum meinst Du das dann irgendwann alles zusammenbricht? Nein, man wird nur noch eine neue Ebene Bürokratie erzeugen um die darunterliegende caotische Brüokratie zu verwalten und die darfst Du dann auch noch bezahlen. Oder hast Du schon mal gesehen, das die STASI an ihrer Dokumentation zusammengebrochen ist weil ihr so viele Spitzel so viel Unwichtiges zugetragen haben? Insofern eine gaaaanz dumme Idee. -
FDP setzt sich für ein ausgewogenes Waffenrecht ein
Boule antwortete auf Benzin's Thema in Waffenlobby
Erklärst Du nicht gerade so jede Waffengesetzverschärfung seit Beginn der Bundesrepublik? Oder halt - versuchen die etablierten Parteien nicht das Gleiche? Sie als "Opfer" der AFD die ihnen Wähler streitig macht? -
FDP setzt sich für ein ausgewogenes Waffenrecht ein
Boule antwortete auf Benzin's Thema in Waffenlobby
Na dann - wieviele Chancen hat sie denn seit 72 gehabt um ein bisschen was für den Waffenbesitz zu reißen und wie oft haben sie uns dabei in den Ar... gef...? Tschuldigung, aber Lippenbekenntnis gegenüber Klientel kurz vor Landtagswahlen, bei denen sie von unten an den 5% kratzen, scheint zusammen mit der Vergangenheit dieser Komödiantentruppe nicht gerade für eine Wählbarkeit zu sprechen. Solange sie sich das nicht schriftlich ins Programm schreiben bewege ich mich nicht von meinem Standpunkt der Nichtlegitimisierung durch Fernbleiben. -
Zimmerstutzen der älteren Generation haben typischerweise 4mm lang. Wenn Du Dir wirklich nicht sicher bist kannst Du gerne das Patronenlager einmal mit Wachs ausgießen und dann nachmessen. Für die Größe der Kugel (4,x) wirst Du i.d.R. um einnen Bleidurchtrieb nicht herumkommen.
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Gut, wenn man sich die Verteidigungswaffe abnehmen lässt, dann hat man prinzipiell schon mal ganz tief in die Toilette gegriffen. Das bedeutet aber auch, das man eben nicht bereit war sie einzusetzen. Ob das dann mit den vielen konstruierten Fällen "und wenn der Andere dann ein(e) XXXX zieht" zusammenhängt, wage ich zu bezweifeln. Eher das genügend Leute davon ausgehen, das das Zeigen eines Stückes Spritzguss vollkommen ausreichen wird, um sich zu verteidigen und die Hemmschwelle sogar jemandem, der einen angreift, körperliches Unwohlsein zuzufügen bei den Meisten zu hoch ist. Da in D aber die Assoziation "sieht nach Waffe aus" in der Öffentlicheit zwar "scharfes Ding, Notruf" aber unter Informierten Straftätern eher "SSW - das ist harmlos" ist, sollte man eben nicht dem Gegenüber die Zeit geben, nach Laufsperren zu gucken oder die Assoziation "SSW" zu treffen. Der imho korrekte Einsatz einer SSW (außerhalb Silvesters) sieht so aus: Ziehen, schnelle Schussfolge mit Gaspatronen bis Angreifer abdreht, das Abwehrmittel sonstige Wirkung zeigt oder die Munition ausgeht, dann schnellstmöglicher Rückzug mit Nachladen. Ist halt die angepasste Variante des "shoot 'till down" aber schon mehrfach unfreiwilligerweise praktisch erprobt worden. Es wirkt... Nebenbei erwähnt: in D eine scharfe Waffe zu tragen wäre mir bei den Straftätern auch ein bisschen unheimlich, da sie eben bei jedem ohne lustige Mütze oder Uniform eine SSW vermuten würden. Die Konsequenz wären nämlich der Wegfall der möglicherweise situativ gegebenenen Optionen "Gegenwehr androhen" und "Warnschuss" - und das einem deutschen Richter zu erklären erscheint mir schwierig. "Herr Richter, nach einem Warnschuss hat er gelacht und ist weiter mit dem Messer auf mich zugegangen..." klingt irgendwie nicht so sonderlich glaubwürdig. OK, wenn man es richtig macht gibts dann nur noch eine Aussage aber trotzdem ungeschickt. q.e.d
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Geh doch einfach als alter Germane und zitiere Tacitus dabei (Original siehe Signatur): Bei den Germanen war der freie Mann sowohl in der Öffentlichkeit wie auch im Privaten niemals unbewaffnet. Alternativ könnte man ja auch mal ankündigen, als historisch angezogene Keltengruppe auf dem Umzug mitzumarschieren.... also so mit Knüppel und blauer Körperfarbe. Da wird wenigstens über die Hieb- und Stichwaffen nicht mehr berichtet.