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Sagen wir mal so, ein Tourniquet oder Produkte wie QuickClot sind weitestgehend idiotensicher - wären sie es nicht, dann würden sie nicht dem einfachen Landser mitgegeben werden. Der Nachteil vom Tourniquet - Ischämiezeit der Extremität beachten. Wenn man das Ding im normalen Rettungsdienst anlegt dann ist man rechtzeitig im Schockraum oder spätestens im OP wird es aufgemacht. Unter besten Bedingungen (i.d.R. isolierte Gefäßverletzungen) kann man die Extremität dann retten. Im Großschadensfall mit Triage geht der halt mit gestoppter Blutung von Rot auf gelb und nicht blau....... nur zum Zeitpunkt der Behandlung wird man wohl Anlagehöhe mit Amputationshöhe gleichsetzen. Schulung dauert irgendwie 30min bis 1h nach Medizinproduktegesetz.
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Welche Magazine und welche Taschen nehmt ihr mit zum Schießen?
Boule antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
Tarnung? Kleine Duffel-Bag von der NRA, die es mal bei der letzten 3-jährigen Verlängerung gab. 4-6 PMAGS in .308 wenn ich mit dem Scout unterwegs sind, ansonsten halt die guten Plastik-Patronenschachteln mit Wiedergeladenen und ein paar Tüten oder Flasche für die Patronenhülsen. Schweizer Kit oder bohrschnake zum Reinigen, ein oller Lappen, Öl, 1l Wasser..... Gewehr im Futteral oder Socken. Ps: die 20er 308 PMAGS in Schwarz nicht mehr auf Lager? Könnte noch ein paar gebrauchen :-) -
Doch, Deutsche Untertanen die sich das gefallen lassen weil "die Obigkeit schon Recht hat". Die einzige Begründung, die mir noch einfallen würde ist das Batteriegesetz. Eventuell eine Cadmiumhaltige Batterie? Die sind seit Anfang des Jahres verboten, ebenso wie die NiCD Akkus. https://www.gesetze-im-internet.de/battg/BJNR158210009.html
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Da der Sammler auch eine FFL hat ist er damit auch Lizenzinhaber und hat das "bound book" requirement. Das Ding bleibt bis zu 15 Jahre nach Geschäftsende beim FBI. 18 von 50 Staaten würde ich aber jetzt nicht die "meisten Bundesstaaten" nennen. Diese 18 haben die Verpflichtung einen background check (NICS oder Ähnliches) bei privaten Verkäufen durchzuführen und damit eine verdeckte Registrierung sowie eine Verpflichtung für das Aufbewahren von Dokumenten. Der Rest.... nö, da darf man nur keinen begründeten Zweifel haben.
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Nö, das hört spätestens da auf, wo der Verkauf von privat zu privat erfolgt ist. Der private Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Dokumente aufzubewahren und dann mal viel Glück bei der Suche nach John Smith aus WV.....
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The new Priest was so nervous at his first mass that he could hardly speak. Before the second week in the pulpit he asked the bishop how he could relax. The Bishop said, "Next week, put some vodka in the water pitcher. After a few sips, everything should run smoothly." The next Sunday, the new priest put the suggestion into practice and was able to talk up a storm and felt just great. Upon returning to the rectory, however, he found a note from the Bishop... Next time sip, rather than gulp. There are 10 Commandments, not 12. There are 12 Disciples, not 10. David slew Goliath, he didn't kick the shit out of him. We do not refer to Jesus Christ and his Apostles as "J.C. and the gang." Next week there is a taffy pulling contest at St. Peters, not a Peter pulling contest at St. Taffy. We do not refer to the cross as "The Big T." We do not refer to the Father, Son and the Holy Ghost as "Big Daddy, Lad and the Spook." The recommended way of saying grace is not Rub-a-dub-dub, thanks for the grub, Yea God!" Jesus said,"Take this and eat it, for it is my body, "he did not say, "Eat me." Jesus was Consecrated, NOT constipated When David was hit by a rock and knocked off his donkey, don’t say he was stoned off his ass. And last but not least, it is the "Virgin Mary," not "Mary with the cherry"
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Also ist eine der wichtigsten Grundlagen der Demokratie, die Redefreiheit, damit nicht mehr zulässig wenn man öffentlich redet? Art. 19 der Deklaration der Menschenrechte, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 13 StGG oder der 1. Verfassungszusatz sind momentan wohl nicht mehr aktuell? OK, dann geht es also nur noch darum wer denn als nächster abgeholt werden darf. Heletz, mach Dir keine Sorgen, wir gehen alle vor Dir.
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Boule antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Also ist es in Deiner Welt in Ordnung, eine kleine Verletzung Deiner Rechte durchzuführen nur weil man ansonsten eine viel größere in der Hinterhand hätte. Alleine die Aufforderung "Gib oder ich hol mir" ist, da kein Anfangsverdacht besteht, schon eine Nötigung. Deiner Auffassung nach könnte ich mich aber auch vor die Tür stellen und "gib mir 300 Euro damit Deine Bude nicht abbrennt" sagen und solange ich in der Uniform der Feuerwehr gekleidet bin ist das in Ordnung? Äh, wie soll ich es Dir schonend beibringen: Nein , nein und Nein. 1) Der Tatbestand des "illegalen Waffenbesitzes" gehört abgeschafft . Wenn man die Risiken (Tote der letzten 150 Jahre durch Waffen) betrachtet, dann ist Todesursache Nummer 1 der Demozid und die sogenannten "illegalen Waffen" waren jedesmal finale Option für die Opfer. Somit gehört eigentlich dem Staat und seinen Bediensteten das Waffentragen verboten und wenn nicht, dann zumindestens der Gegenpol im Volk gebildet und ausgerüstet. Die Definition "illegale Waffen" kann dank EU-Initiative demnächst auch hundertausende Jäger treffen die plötzlich enteignet werden, nur weil ihr Eigentum zu etwas Illegalem erklärt wurde. 2) Doch, die Polizei ist bei einem x-beliebigen Waffenbesitzer nach einer Denuntiation aufgetaucht und hat die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Nach einer Abfrage des KWS bzw. dem Zeigen und ggf. dem Zeigen der konformen Waffe hätten keine weiteren Maßnahmen außer ein "tschuldigung, das war wohl eine Fehlalarmierung und schönen Tag noch" erfolgen dürfen. 3) Hat er mit der Waffe hantiert, auf offener Straße Zielübungen gemacht, jemanden bedroht oder sonst irgend ein Verhalten gezeigt das jemanden körperlich schädigt? Dem Artikel nach, nein. Damit hat er sich korrekt verhalten und kein sanktionswürdiges oder gar gefärdendes Verhalten für Dritte an den Tag gelegt. Nun, das in Deutschland eine überkandidelte Bürokratie herrscht brauchen wir nicht zu eruieren. Ein kleiner Satz wie der Amerikanische "the right of the people to keep and bear arms shall not be infringed" sollte doch eigentlich als Regelung ausreichen, oder? Abgesehen davon, das wir uns gerade auf einem Diskussionsniveau befinden das sich irgendwo hier bewegt: https://www.youtube.com/watch?v=0rKOUO5yQIQ Ja, wenn die Polizei nicht mehr als einen Aussage als Anhalt hat, dann sollte sie abziehen. Oder wie würdest Du es finden wenn Dein Nachbar einfach mal die 110 anruft "der macht in seiner Wohnung mit einer illegalen Waffe Zielübungen" und danach feierst Du "Mariä Heimdurchsuchung"? -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Boule antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Nun, da die Verurteilungen fast nur Richter trafen bedeutet das längst nicht, das Polizisten das nicht auch betreffen kann. Der Tatbestand der Rechtsbeugung kann auf jeden Amtsträger angewandt werden, der eben bewusst geltende Gesetzesnormen verletzt. Das kann bei der Polizei ganz schnell passieren, man muss nur einmal die "Gefahr im Verzug" bewusst für eine Durchsuchung anwenden bei der man nach erstem Eindruck nicht von einem Straftatbestand ausgehen darf. Hier z.B. die (überprüfbare) Aussage "ich habe einen kleinen Waffenschein". Die einfache Aussage "wenn Sie die SSW nicht freiwillig abgeben und zugeben das Sie die nicht tragen durften, dann müssen wir die Wohnung durchsuchen und ziehen sie halt ein" wäre dafür bereits ausreichend. Da ich beruflich häufiger mit den Herren zu tun hatte, gehe ich davon aus, das man auf so einen Satz warten kann. Wie oben schon gesagt, spätestens nach der nachprüfbaren Aussage "Ich habe einen KWS" wären die Ermittlungen bei Unschuldsvermutung zu beenden da sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet hat. Wenn der Träger aber eine lustige Mütze und blaue Jacke aufhat regt sich keiner auf? Schizophren unsere Welt. Übrigens darf man nicht per se davon ausgehen, das der Anblick einer Waffe die Öffentlichkeit erzürnt. Ansonsten dürfte der liebe Schutzmann ja auch vor dem Waldorfkindergarten nur noch mit dem Badehandtuch um die Hüften patroullieren. Die Einziehung von Tatmitteln kann übrigens nur ein Richter anordnen, ein Polizist darf maximal ein Tatmittel beschlagnahmen, muss dies auch so protokollieren und auf Wunsch dem Besitzer quittieren. Da hier aber offensichtlich keine Tat vorlag gab es auch kein Tatmitel und die Beschlagnahmung ist damit hinfällig. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Boule antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Ja, für die Witzbolde die wegen einer legitim getragenen Waffe aber Beschlagnahmungen durchführen und Wohnungen durchsuchen wollen auch. I.d.R. nennt man sowas Rechtsbeugung, Nötigung, ggf. auch Aussagenerpressung und Amtspflichtverletzung. Da wird meine Meldung von Herren, die ich nicht als Staatsmacht offensichtlich erkenne, wohl unter "Fehlalarmierung im guten Glauben" laufen. Zumindestens fühl ich mich sicherer, wenn kostümierte Waffenträger von den Straßen runter sind. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Boule antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Man kann ja jedesmal, wenn man eine Polizei-Fusstreife sieht, anrufen und zwei Bewaffnete in Phantasieuniformen melden. Mal sehen wie lustig das dann wird. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Boule antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ja, kann ich, aber Du vergisst da eine Kleinigkeit. Wenn Du Bürokratie ins Uferlose wachsen lassen willst warum meinst Du das dann irgendwann alles zusammenbricht? Nein, man wird nur noch eine neue Ebene Bürokratie erzeugen um die darunterliegende caotische Brüokratie zu verwalten und die darfst Du dann auch noch bezahlen. Oder hast Du schon mal gesehen, das die STASI an ihrer Dokumentation zusammengebrochen ist weil ihr so viele Spitzel so viel Unwichtiges zugetragen haben? Insofern eine gaaaanz dumme Idee. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Boule antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Und wie lange glaubst Du wird es dauern, bis die naechste Scheibe der Salami ab ist? Hier geht es um alle Waffen! -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Boule antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Sehr geehrter Herr Lambsdorff, ich haette hier einen Brandbrief fuer Sie..... hochachtungsvoll van der Lubbe -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Boule antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das kann man auch auf viel effektivere und nachhaltigere Weise, und damit meine ich jetzt nicht die betreffenden Parlamentarier vom nächsten Hausdach abzuwählen. Ein Austritt aus der EU oder der innere, gelebte Austritt aus dem repressalischen Gefüge wäre der nächste Schritt. Die Briten wollen ja abstimmen :-) Lass sie, das setzt Präzedenzfälle. Im Endeffekt kann das "Aberkennen" von Rechten durch eine nicht akzeptierte oder legetimierte Vertretung lediglich in der Ablehnung derselben münden. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Boule antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das man blinden Aktionismus durch vorauseilenden Gehorsam vermeiden kann? Bitte lies und lerne: -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Boule antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Als Antwort auf diesen blinden Aktionismus, der nur von einer verblendeten Lobbygruppe in Zusammenhang mit einigen Gutmenschen des linken Spektrums ins Rollen gebracht werden kann, sollte nun eine strikte Forderung nach der Volksbewaffnung von unseren Interessenvertretern kommen. Vorbereiten haette man sowas vor Jahren koennen. Wo ist die....? -
Warum? Weil das von sämtlichen Verbänden nicht gewünscht wird? Man kann ja so keine Mitglieder zum Bleiben zwingen wenn es nicht ein Bedürftnis gibt? Weil man den einfachen Michel verschreckt? Als Maximalforderung im Zuge einer Liberalisierung kann man sowas fordern. Es gibt konkrete Pläne für Medienkampagnen, bisher hat aber a) keine der etablierten Lobbies den Arsch in der Hose da etwas zu machen und b) hat keiner der Beteiligten das Privatvermögen. Ja, nur für wen. Wie schon gesagt, maximale Vereinfachung der Findung des härtesten Urteils für die Behörden und gegen die restlichen Einzelfälle darf man dann klagen?
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Das sieht man auch an anderer Stelle: Auch der Herr Walter hält das Projekt für eine ideale Maßregelung der Waffenbesitzer und der Verbesserung der Strafverfolgung und übersieht eine Möglicheit, die bisher oft gesetzesübertretende Herangehensweise der Vollzugs- und Ermittlungsbehörden zu unterbinden, komplett. Im Endeffekt werden wir hier also aufgefordert, das eigenen Grab zu schaufeln! Die wenigen Behörden, die sich einen Zugang erkaufen, werden wohl konsequent die strengste Auslegung des Gesetzes suchen. Positive Urteile sind dann, wie man so schön sagt, Einzelfallentscheidungen. Das Klagerisiko trägt für die Behörde eh der Steuerzahler, also kann man mit der bisherigen Praxis weitermachen. Ein solches Projekt, das von zwei Polizeigewerkschaften begrüßt wird, kann eigentlich keine Erleichterungen für die staatsgläubigen Waffenbesitzer werden. Bildlich gesprochen komme es mir so vor, als würde der Hund dem Besitzer eine noch komfortablere und kürzere Leine geben.... Konsequent wäre nicht eine Datenbank zu der Waffengesetzgebung sondern das Crowdfunding für eine Initiative das Waffenrecht, analog zum 2. Verfassungszusatz der USA, in unserem GG zu verarnkern.
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Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
Boule antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Tja, schon wieder die Uebernahme der Anti-Argumentation. Nochmal, es gibt keine guten oder schlechten Waffen und keine die zu gross oder zu klein sind. Wie heisst es so schoen "die werden Dir nicht das Jagdgewehr wegnehmen, man nennt es vorher die Waffe eines Heckenschuetzen". Ein HA in .338 oder .50 BMG kann durchaus einen ganz sinnvolle Bereich abdecken - er macht einfach Spass zu schiessen. Zudem belastet oder gefaehrdet er Niemanden mehr oder weniger als jede andere Waffe. Ich verstehe also die Empoerung hier nicht! Der einzige Punkt, den man verstehen kann, ist wenn man sich den Sinn des WaffG in den Hinterkopf ruft. Es ist halt ein Kaliber das man der Bevoelkerung verwehren will denn der notwendige Schutz von Politikern und anderen Herrschern wird ploetzlich viel umfangreicher wenn man mit sowas rechnen muss - also werden wir wieder in die Ecke der potentiell gefaehrlichen, staatsfeindlichen Personen gerueckt und kriminalisiert. Waffenkontrolle scheint wohl wirklich um Kontrolle zu gehen und nicht um Waffen..... und wir helfen mit! -
Die sehen aber nett aus, ich kenn nur die typischen Konstruktionen von muzzy etc. mit 3 Klingen und diese erzeugen zuverlaessig einen deutlichen Wundkanal und brechen Knochen - dafuer ist aber nach dem 3. bis 4. Einsatz der Klingentausch angezeigt. Hast Du Erfarungen was die Haltbarkeit bzw. die Wirkung im Ziel, insbesondere bei Knochentreffern angeht?
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Das sind 3D Ziele..... sehr leckere sogar! Also, welche Broadheads wuerdest Du nehmen?
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Sportaktivität vorübergehend "stillegen" mit leerer gelber WBK
Boule antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
KK Einzellader - gibts billigst und kann man in jedem Verband schiessen......... und erspart viel Stress mit dem Amt.