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Mausebaer

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  1. Da war doch was während der EM ... 'ne gemesserte, private Party. Da hätte man vielleicht die Banditos als Ordner anheuern sollen. Dein Mausebaer
  2. Zaun oder Strich drum oder nicht? Ohne Befriedung ist es öffentlich. Bei Passagen und Einkaufszentren ist das ein bekanntes Spiel - öffentlicher Raum aber privat. Hier städtisch aber ggf. befriedet. Dein Mausebaer
  3. ... nur was soll man sonst machen, wenn man nicht gänzlich verblödet ist - Terrorist hin, Terrorist her? Dein Mausebaer
  4. Was meint Du, was in vielen Büros herumliegt! Wenn man nicht immer die Schreibtische abschlösse, wenn die Innenrevision da ist, hätte ich vielleicht nie mit dem Messertragen angefangen. ... aber diese Scheich-Plastikbänder um die Kartons mit Druckerpapier ... ... und so lernte ich, wie praktisch ein normales, kleines Messer im Alltag ist. Per 01. April 2008 wurde mir dann verboten meine kleinen, billigen Taschenmesser zu führen und ich musste auf billige noch leichtere Universalgartenmesser umsteigen. Dein Mausebaer
  5. Frage erst einmal Deinen Arzt! S-Bahn war schon lange vor Covid das inoffizielle das Kürzel für Seuchen-Bahn. Dein Mausebaer
  6. ... da meine Schießstände eh keine Haltestellen in der Nähe haben und es zu meinem Vater bereits lt. Fahrplan mehr als 3h länger dauere als mit dem Auto ... Dein Mausebaer
  7. Kommt darauf an, welcher Druck gerade gemacht wird und wie der letzte Täter gekleidet war. Der vermutliche Blutfede-Mord im Frankfurter Hbf spricht doch Bände. Derzeit dürften dort auch unauffällig gekleidete 57 Jährige öfters kontrolliert werden als 25-jährige Männer mit vielen, auffälligen Tätowierungen, auf dem Weg zu ihrem Schichtbeginn bei der Feuerwehr. Dein Mausebaer
  8. Schäfchen noch nicht im Trocken und das politische Ende naht? Ein einstweiliger Ruhestand endet. Wenn der vor dem regulären Ruhestand endet, kann das unangenehm werden. Euer Mausebaer
  9. Statistisch wirklich sicherer war die Lage nur während der Chorona-Verbote - wo keine Opfer, da auch keine Gewalttaten, und was zu Hause passierte, blieb wohl oft auch zu Hause. Also wirklich müssen tut nichts. Aber das musste es auch 1971 schon nicht. Bewaffnete Bürger sollten das Natürlichste in einer Demokratie sein. Schließlich sind die Bürger in einer Demokratie der Souverän. Pauschal an einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft würde keine Verbote festmachen. Mir fallen dazu z.B. stets die Japaner in Düsseldorf ein. Ob man bei einem fehlen Track-Record bezüglich eventueller Gewalttaten Zurückhaltung übte, wäre etwas anderes. Bei den Straftätern wäre noch zu klären, ob alle Straftaten berücksichtigt werden und wie lange nach Verbüßen oder Bezahlen der Strafe? Dein Mausebaer
  10. ... und auf den Besitz von Werkzeug und sei es auch nur Werkzeug zum Zubereiten und Konsum von Nahrung. Das einzige Verbot, mit dem man die Herausforderung des Reduzierens von Gewalttaten bewältigen könnte, wäre den rechtschaffenen Menschen ihre Wehrlosigkeit zu verbieten (OK, von mir aus auch mit weltanschaulich und religiös begründbaren Genehmigungsvorbehalten). Das erhöhte weitgehend das Risiko für die Täter beim Begehen der Gewalttaten gegenüber rechtschaffenen Menschen und ermöglichte rechtschaffenen Menschen die negativen Folgen von trotzdem noch begangenen Gewalttaten frühzeitiger einzudämmen bis Polizei o.ä. einträfen, ähnlich den Ersthelfer-Laien bei plötzlich auftretenden sonstigen Gesundheitsproblemen bis zum Eintreffen des Notarztes. Dein Mausebaer
  11. ...und wie kämen die an etwas zu Essen? Spätestens bei einem Pommer-Piekser wäre Schluss. Dein Mausebaer
  12. Vor allem, wie wollten die Kontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften bei der üblichen Klientel durchsetzen? Ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis gäbe es ja dort noch nicht einmal potenziell gefährliche Gegenstände für Polizisten. Dein Mausebaer
  13. ... und Bundesbank, Zoll, OA, Polizeien u. dgl. erhalten Sicherheitsboxen in ihren Fahrzeugen mit GPS-gesteuerten Schlössern, in denen sie ihre Waffen und sonstige gefährlichen Gegenstände zu verstauen haben, bevor sie sich in eine geschlossene Ortschaft begeben. Können Handwerker dann die Kosten für eine waffenrechtliche Erlaubnis als Betriebsausgabe behandeln? Was machen wir mit denen, denen es an der notwendigen persönlichen Eignung oder Zuverlässigkeit für eine waffenrechtliche Erlaubnis fehlt? Werden für die Suppenküchen eingerichtet, wo die dann wenigstens Suppe mit stumpfen Löffeln zu essen bekommen, oder müssen die dann außerhalb geschlossener Ortschaften leben? Dein Mausebaer
  14. Andere Umfrage und ein total anderes Ergebnis. Schön, dass Locus wenigstens etwas zur Methode schreibt. Aber wer ein anderes Ergebnis braucht, braucht nur andere Leute anders fragen. Euer Mausebaer
  15. Dazu liegen mir keine Informationen vor. Auch war ich bisher in keiner forensischen Klinik tätig. Extremer/gefährlicher als auf einer geschützten*) Akutstation waren meine Tätigkeiten in der Psychiatrie bisher nicht. Dein Mausebaer *) die "Geschlossenheit" schützt in beide Richtungen. Die "Außenwelt" vor den Patienten, aber auch die Patienten vor der "Außenwelt".
  16. Stelle Dir erst einmal das Anreichen von Nahrung und das Wechseln von "Erwachsenenwindeln" vor! Lösungen zu finden, wäre nicht einfach, zumal auch mögliche, nicht kommunizierte Ziele der Beteiligten bedacht werden müssten. Dein Mausebaer
  17. Wenn dieses für beide annehmbar und sinnvoll wäre, wäre das als Teil sicher eine Möglichkeit. Dein Mausebaer
  18. Sie sind aber auch nicht an die Gutachten gebunden, sondern von den Gutachten her frei in Ihrer Entscheidung. Theoretisch könnten sie auch solange Gutachten anfordern, bis sie eins bekommen, dass ihre Entscheidung unterstützt. Aber sie können auch die Freilassung veranlassen, wenn die Gutachten auf extrem gefährlich und schwer gestört lauten und eine Freilassung verweigern, wenn die Gutachten auf harmlos und völlig normal lauten. Dein Mausebaer
  19. Genau das ist das Problem. Es sollte um den Schutz der Rechte der Menschen und der Bürger gehen und nicht darum, dass Politiker und Journalisten den Menschen und Bürgern Sand in die Augen streuen, um sich ihre "Arbeit" zu erleichtern und damit auch noch mehr die Rechte der Menschen und der Bürger zu reduzieren als es bereits durch die Verbrechen geschieht. Es ist nicht unbedingt so, dass die Politiker und die sie unterstützenden Journalisten den Menschen und den Bürger etwas Böses wollen, aber sie tun es den Menschen und den Bürgern damit an. Dein Mausebaer
  20. Das gilt für den Strafvollzug genauso. Du glaubst doch hoffentlich nicht, dass eine Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer forensischen Klinik in Deutschland wie in Hollywood-Filmen abläuft. Zur Vorbereitung auf die Entlassung (aber auch aus wichtigen Anlässen) gibt es begleitete Ausgänge einzelne Freigänge (Haft)Urlaube und Freigänger (kommt nur noch zum Schlafen in die JVA/Klink zurück) Da wird niemand einfach vor die Tür gesetzt. Da gib es entsprechendes Training und entsprechende Übung sowie Gewöhnung. Manche Freigänger gehen sogar auch schon wieder einer Arbeit außerhalb der JVA/Klinik nach, bevor sie endgültig entlassen werden. Aber sowohl bei Insassen einer JVA als auch bei Patienten einer forensischen Klinik kann es zu einem Missbrauch dieser Maßnahmen kommen. Dein Mausebaer
  21. Bereits heute braucht ein Täter noch nicht einmal "unzurechnungsfähig" für §§20f. StGB sein. Aber eine Freikarte ist das nicht. Wenn der § 20 greift, ist der Täter zwar nicht vorbestraft, aber aus der forensischen Klinik kommt der erst raus, wenn er als geheilt oder zumindest als ungefährlich gilt. Selbst bei Mord mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann ein Verurteilter nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Ein Patient in einer forensischen Klink kann das nicht. Ob er wieder entlassen wird, entscheiden auch da keine Psychologen und Psychiater, sondern Richter. Auch daher "persönliches Handeln". Dafür braucht es kein pfändbares Vermögen des Täters und reiche Täter können sich auch nicht davon freikaufen. Aber auch ein einfaches "Absitzen" der Strafe wäre so nicht mehr möglich, da der Täter sich mit den Folgen seiner Tat fortgesetzt konfrontieren müsste. Aber gerade die Opfer hätten dann mehr als den Anschein eines Anteils an einer abstrahierten, kollektiven Rache. BTW, auch heute ist bereits eine Schadensersatzklage gegen den Täter möglich. Gerade deshalb hat die Verurteilung des Vaters des Täters vom Winnenden ein G'schmäckle. Er musste zum Täter gemacht werden, damit er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgreich auf Schadensersatz verklagt werden konnte und seine Versicherungen zahlen mussten und wir auch deshalb nun höhere Versicherungsprämien bezahlen müssen. Dein Mausebaer
  22. Wobei hier nicht Affekt im psychologischen Sinn gemeint ist. Aber auch hier wäre zu klären, wieso die Tötung "im Affekt" erfolgte. Wenn es sich hier z.B. um eine ungenügende Impulskontrolle handelte, bestände eine Wiederholungsgefahr. Weshalb Ermittlungspersonen bei den Polizeien und Staatsanwälte sowie Richter, Menschen sein sollten, die stets den höchsten Ansprüchen an geistige Leistungsfähigkeit, ethische Verantwortung und Selbstdisziplin genügen. Nur besteht das Leben aus Realität und nicht aus Idealen. Eine sog. billigende Inkaufnahme der Tötung eines Menschen kann der vorsätzlichen Tötung eine Menschen annähernd gleich stehen. Im Zivilrecht entspräche das einer groben Fahrlässigkeit in ihrer extremsten Ausprägung. Weil das eben nur annähernd gleich, aber eben nicht gleich ist, ist die Entscheidung bei den nicht genehmigten Autorennen auf öffentlichen Straßen ja auch so umstritten. Ein Gegenbeispiel ist dieser reiche Tscheche, der auf der A4 (?) seinen Bugatti ausgefahren hat. Auch wenn kein Schaden entstanden war, wollte dem die Staatsanwaltschaft ans Leder. Aber ist er lizenzierte Rennfahrer kannte er die Strecke bestens fuhr er erst, nachdem er sich versichert hatte, dass kein anderer Verkehr auf der Strecke war, sowie bei optimalem Wetter und hatte Streckenposten aufgestellt, die ihn über Funk vorab über mögliche Gefahren gewahrt hätten Da war dann einfach nichts mit billigender Inkaufnahme oder Gefährdung von irgendwas. Dein Mausebaer
  23. Jein, das ist eher die Umkehrung zu den Nichtanwendungsbeschlüssen der Finanzbehörden. So wie die Finanzbehörden beschließen, Gerichtsurteile nicht in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen, wenn diese unbequem für sie sind, da sie nur den jeweiligen Einzellfall betreffen, drehen hier die Waffenbehörden den Spieß um, und wenden ein Urteil, dass nur für den konkreten Fall gilt, allgemein an und setzen auf die Bequemlichkeit der Menschen - sowohl beim betroffenen LWB als auch ggf. vor Gericht, dass der Richter nicht wirklich selbst entscheidet, sondern einfach abschreibt. Das ist nicht wirklich rechtskonform, aber für die Feststellung der Rechtswidrigkeit, bräuchte es jeweils Urteile. Es ist ein Beispiel für das gesellschaftliche Problem der mehr oder weniger latenten Bürgerfeindlichkeit bei handelnden Personen in öffentlichen Verwaltungen - nicht Dienstleistung für Bürger, sondern Kontrolle und Maßregelung von Untertanen. Dein Mausebaer
  24. Die kriegen nicht einmal "Angst" (allgemeiner Zustand) und "Furcht" (objektbezogen) sauber auf die Reihe. Dein Mausebaer
  25. Das ist gar nicht einmal so unwahrscheinlich. Wobei bei Mord neben OK und Extremismus auch Trieb und Hass sowie sonstige individuelle Interessenbefriedigung eine starke Wiederholungsgefahr darstellen. Eigentlich sollte mit der Differenzierung zwischen Mord und Totschlag über die Mordmerkmale hier bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten differenziert werden, aber oft sind die Grenzen vom Ursprung der Differenzierungsidee her betrachtet weniger klar als beim formellen Anwenden des Katalogs der Mordmerkmale. Dein Mausebaer
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