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raze4711

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  1. raze4711

    Eintragungen

    Der Händler hat noch nichts gemeldet. Wo ist das Problem ? Für die Behörde war und ist die Waffe immer noch im Bestand des Händlers.
  2. Und beim Auswandern immer ans Alter denken . Wenn dann chronische Krankheiten kommen . Es nicht mehr möglich wird das Haus in der Einöde zu bewirtschaften . Dann noch Betreuung oder Pflege hinzukommt. Der Weg zum Arzt zu einer Reise wird. ..... Und auch nicht vergessen . Man ist und bleibt Ausländer . Und die sind ohne Familiäre Kontakte ( Heirat ) nicht immer die beliebtesten Nachbarn . Und wenn hier jemand auswandern will , weil einem die vielen Ausländer stören ...... 😂
  3. Nee ? Um was für Wasser ging es bei dem Beitrag von @erstezw , als er im Beitrag davor von Wasserhahn geschrieben hat ?
  4. Hier mal einen Beitrag zu dem Thema in einer Jagdzeitschrift . Erschreckend , wie schnell mal abgestempelt werden kann , ohne gesicherte Beweise https://www.pirsch.de/jagdwissen/jagdrecht/partei-mitgliedschaft-was-heisst-das-fuer-die-zuverlaessigkeit-von-jaegern
  5. Wie viele Tote und kranke Menschen gibt es im Jahr durch trinken von Leitungswasser ? Es ist unser am besten überwachtes Lebensmittel .
  6. Dann lies mal aus was Tafelwasser hergestellt wird. Aus Trinkwasser "Tafelwasser bedarf ebenfalls keiner amtlichen Anerkennung. Es wird aus Trinkwasser oder natürlichem Mineralwasser hergestellt" Stammt hierher : https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/spezielle-lebensmittel/wasser.html&ved=2ahUKEwjesdax4YKIAxUF2wIHHVf7BcUQFnoECCAQAQ&usg=AOvVaw0uQMX5y3daiE8obRJx0oL-
  7. Das stimmt aber nicht . https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/spezielle-lebensmittel/wasser.html Dazu sind die Grenzwerte bei Trinkwasser viel strenger als bei Mineralwasser. Viele Mineralwasser Düften nicht als Trinkwasser verkauft werden https://www.test-wasser.de/mineral-und-tafelwasserverordung
  8. Dann schaut der Jäger als " nicht Sportschütze " in die Schießvorschriften des DJV . Dort stehen die zugelassenen Zielscheiben.
  9. Das ist sogar ziemlich langsam , wenn man solche Geschichte überhaupt nicht im Internet erzählen sollte , was jeder Anwalt einem auch zu einem schwebenden Verfahren erklärt. .....
  10. Genau , und erst mal im Forum nachfragen ..... Und dann eine Woche später einen Termin beim Anwalt machen . Du hast zwar meinen Beitrag gelesen , aber trotzdem nicht verstanden . Aber typisches Verhalten im Internet. Klappe aufreißen und pöbeln, weil einem die geistigen Fähigkeiten fehlen einfach höflich zu antworten . " Pizzastudie" ..... bestätigt sich .
  11. Phänomenal . 7 Seiten ohne einen entsprechenden Anwalt zu konsultieren . Aber dutzende von WO Anwälten . Hast du darunter schon den entsprechenden gefunden , der dich vor Gericht vertritt ?
  12. Und es gab Zeiten .... Da hat man sich zuerst mal vorgestellt , bevor ein Chips und Bier Faden eröffnet wurde . Und damals hat vorheriges einlesen , auch manche Faden erspart
  13. Ach , gräm dich nicht ..... viel schlimmer wäre es , wenn du es nicht bemerkt hättest 😉
  14. Meine Waffenschränke stehen auf Fliesenboden auf Beton . Muss ich die Fliesen entfernen , damit sie direkt auf dem Boden stehen ? Ich habe den Langwaffenschrank nicht auf dem Boden befestigt . Muss ich den jetzt befestigen , obwohl er rund 800 Kilogramm wiegt ? Also die Version auf der Schwerlastpalette muss ich mir mal überlegen .... Darf mann dann seinen Waffenschrank eigentlich jede Woche mit dem Gabelstabler in ein anderes Zimmer bringen ? Das wäre doch viel sicherer , weil es jeden Dieb bezüglich des Lagerraum verwirrt . Und wenn der Schrank dann schon mit dem Gabelstapler belegbar wird. Welchen Sicherheitsgrad hat er , wenn ich ihn bei meiner Hausbank im Tresorraum abstellen?
  15. Hüpfhüpf....... Ach wie gut das niemand weiß, das ich Stöckchenwerfer heiß. Ist das jetzt das Sommerloch ?
  16. Das war auch wirklich eine sehr , sehr schlimme Sache . Besonders wenn man daran denkt , das dieser Sch.....Kerl seine Wilderei in der Gegend getrieben hat . Da bleibt wohl bei jedem in der Gegend ein übler Geschmack übrig .
  17. Ich fand das lustig : " so der 67-Jährige, der im Stadtrat als zurückhaltend gilt " Nur gut , das die für ihren Bericht nicht bei WO recherchiert haben .
  18. Wieso Asche . Das passiert doch jedem hin und wieder . Und wenn immer mehr KI in unser Leben einzieht, wird es noch viel mehr solcher Fälle geben , und es wird immer schwieriger sie zu erkennen . Salz von der Saar an die Saar
  19. Fast 2 Woche rum , und noch immer ist nirgends was darüber zu lesen .
  20. Kennst du die Vorschriften beim Waffen vererben ? Es gibt bei uns in der Gegend einen Spruch . " Seid ihr euch noch einig ? " "Ja" " Habt ihr schon geteilt " "Nein" "Na, dann teilt erst mal " Und wenn der Erblasser einen winzig kleinen Fehler im Testament gemacht hat . Ein einziges falsches Wort verwendet hat . Dann kann es sein , daß das Testament für die Waffenvererbung für die Tonne ist . Und dann ist es nicht mehr möglich ein neues Testament zu erstellen . Und wie gesagt . Ich musste die 4 Kurzwaffen und 3 Langwaffen von meinem Vater zur Vernichtung geben . Und da ging es um gesetzliche Erbfolge. Und es gibt kein einfaches Vermächtnis . Ob eine Pistole für 200€ , oder Haus für 1 Million.
  21. Facha Walter für Erbrecht .Und wenn du der Meinung bist , das du alle Fallstricke des Erbrechts kennst, dann schreib doch dein Testament selbst . Ich war für ein Testament beim Notar . Da als hatte ich eine minderjährige Tochter aus erster Ehe . Es sollte meine zweite Frau nur den Wohnsitz , und die komplette Nutzung vom Haus erhalte , so lange sie lebt. Waren dann 3 DIN A4 Seiten beim Notar. Weil Testament rechtssicher zu verfassen ja so einfach ist.
  22. Schenkung brauchst du als Beschenkter auch eine EWB . Entschädigen muss er als Erbe nichts , wenn die gesetzlichen Erben auf das Erbe der Waffen verzichtet haben. Aber ob das überhaupt geht mit dem Vererben würde ich mich informieren . Bei Notar und Waffenbehörde , weil er nicht in der gesetzlichen Erbfolge ist . Es könnten ja die ausgefallenen Sachen passieren. Frei nach dem Motto . Egun : Suche Vererber von Lang- und Kurzwaffen . Zahle schon zu Lebzeiten . Und nichts ist unsicherer als ein selbstverfasstes Testament , da freut sich jeder Fachanwalt darauf . Deswegen ist das auch eine sehr schlechte Idee , irgendwelche vorgedrungen Sachen aus dem Netz zu verwenden . Jeder Fall ist anders .
  23. Und das Ganze vorher mit der Behörde abklären . Dazu das richtige und passende Testament vom Notar dazu . Dann hast du alles in trockene Tüchern . Ich musste die Waffen von meinem Vater zur Vernichtung geben . Kein Testament und meine Schwester hat nicht auf das Erbe verzichtet . Und das obwohl, sie die Fristen zur Erben WBK verpasst hat . So wollte sie mir eins auswischen. Und in dieser Sache hier bist du kein gesetzlicher Erbe . Geringster Fehler , und die Waffen sind weg . Dazu kann der Erblasser dann ja auch den Fehler nicht mehr beseitigen.
  24. Da nichts, aber auch absolut nichts bekannt ist, außer WhatsApp. Was soll es sein ? Nicht mal der Landesjagdverband kann was dazu sagen , außer das die Geschichte über WhatsApp lief. Da gab es vorher schon Geschichten die fleißig geteilt wurden . Derjenige der sie dir gesendet hat , bekam sie auch weitergeleitet.... Aber warum kontaktierst du den Betroffenen nicht , wenn du glaubst die Geschichte wäre wahr ?
  25. Und damit wird Diesel gelagert ..... Und der Kanister ist für beides gut. Dazu mit geschlossenem Deckel .
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