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raze4711

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  1. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.ljv-mecklenburg-vorpommern.de/media/custom/2162_131_1.PDF%3F1338283620&ved=2ahUKEwjU-6yY4O7wAhVDhP0HHbWaC_QQFjANegQIHxAC&usg=AOvVaw32I8S4BemlHc-PPlpU0MKt Aber hier noch einmal zum Nachlesen für dich . Übrigens, wenn ich in München wohne, in Hamburg zur Jagd eingeladen werde , darf ich auf dem Weg nach Hamburg meine Lang- oder Kurzwaffen führen . Gaaanz legal
  2. Nur am Rand.... Selbstverteidigung .... gibt es nicht nur bei Notwehr, sondern auch Notstand . Das kann dir als Jäger sehr schnell passieren .
  3. Ja , hast du selbst hier gepostet. Erste Seite . Jagdausübung bedeutet : Aufsuchen , Nachstellen und Erlegen . Einer dieser Punkte muss also erfüllt sein. Das ist befugte Jagdausübung . Dann darf der Jäger eine geladene Langwaffe oder Kurzwaffe führen . Wenn der Jäger also , im Revier, einen Schritt aus seinem Auto macht, beginnt das Aufsuchen und Nachstellen . Jeder der hier einen Jagdschein hat, der hat das so gelernt , und wurde in dem Thema auch geprüft. Jeder der hier Postet und den Jagdschein besitzt , sagt dir saß das Führen einer geladenen Kurzwaffe im Revier erlaubt ist, wenn der Jäger aus dem Auto aussteigt. Du hast keine Jägerprüfung abgelegt. Keinen Jagdschein gelöst . Gehst nicht auf die Jagd. Behauptest aber, das alle Jäger hier Keine Ahnung haben . Denk mal darüber nach , wer hier falsch liegt . 😉 Ausbildung bei uns hat ein Voljurist abgehalten , der als Fachgebiet auch Waffen- und Jagdrecht vertrat . Hat der also auch keine Ahnung gehabt ?
  4. Und oh Schreck . In unserem Bundesland gibt es sogar zwei Kurzwaffen nach Belieben. Kaliber egal, Lauflänge egal ..... u d als dritte Kurzwaffe noch eine 22lr oder 22WMR als Fangschusswaffe . Auch da ist die Lauflänge egal .
  5. Zum Thema Löcher in Schildern. Ich sehe immer weniger, bis kaum noch Löcher in den Schildern . Ich wohne sehr nahe an der Grenze zu Frankreich . Als dort der Erwerb von KK Waffen und Schrotflinten noch einfach war, gab es sehr oft Straßenschilder die durchlöchert waren . Seit der Erwerb jedoch verschärft wurde , ist dies vorbei . Hat also was für sich , wenn nicht jeder Depp einfach eine Waffe kaufen kann, und damit in der Gegend rumballern und andere Menschen gefährdet.
  6. Der Fall mit dem Überfall ist für mich nicht so stimmig . Böse Buben sind an Waffen interessiert, die Jäger nicht führt. Die wollen eher eine AK als einen Suhler Drilling. Auch eher eine KW , als eine LW . Der Drilling bringt auf dem Schwarzmarkt nicht sehr viel . Dann sollen unbewaffnete Typen einen bewaffneten Jäger überfallen . Sie könnten ja problemlos auf dem Parkplatz warten, weil der Jäger an jedem Tag , zur selben Uhrzeit dort ankam . Er bemerkt natürlich nicht, das noch andere Menschen dort sind. Ich für meinen Teil , warte erst mal ab, was die Ermittlungen ergeben . Zwischen den Zeilen gibt es für mich zu viele Ungereimtheiten .
  7. Ich Hand habe das immer unterschiedlich . Manchmal ist die KW im Rucksack, wenn ich ins Revier fahre , manchmal steckt sie im Holster. Da hat es auch noch niemand gestört , wenn ich noch an der Tanke anhalte. Magazin ist dann in der Hosentasche.
  8. Sobald ich die Tür des Autos im Jagdrevier öffne, und ich mit der Absicht zu jagen ins Revier gefahren bin, ist das befugte Jagdausübung. Genau ab diesem Zeitpunkt darf ich meine Waffen laden. Egal ob Kurz- oder Langwaffe . Im KFZ darf keine geladene Waffe geführt werden . Wobei es da auch Ausnahmen gibt. Aber im Regelfall hält sich das Wild nichtvim Auto auf, wird dort nicht bejagt . Selbstschutz im Auto wäre auch äußerst selten 😉
  9. Gerade nachgezählt.... Ich muss noch 2 Langwaffen kaufen. Habe jagdlich erst 13 Langwaffen . Wenigstens gab es bei uns die 3 KW problemlos.
  10. Auch wenn es ungerecht ist.... Jäger wird es nie so hart treffen wie Sportschützen.... Weil wesentlich mehr Politiker in Berlin einen Jagdschein besitzen , als das sie Sportschützen sind.
  11. Du hast noch einen Repetierer in 22lr vergessen . Zusätzlich noch eine 22 Hornet für den Stand . Dann darfst du auch nicht vergessen , das du zu jede der aufgezählten Langwaffen noch eine Reservewaffe brauchst, wenn die Waffe beim Büchsenmacher ist. 😉
  12. Na, damit er wenigstens einigermaßen seine Grundausstattung an Waffen hat.
  13. In Sibirien soll es noch so unberührte Waldgrundstücke geben. Dort macht auch das Bauamt keine Probleme wenn eine Hütte in den Wald gebaut wird. Gut, der Briefträger kommt nicht vorbei 😆
  14. Ich bin froh, das in Deutschland nicjt jeder wann und wie er will eine Hütte in die Botanik stellen darf. Dann Kommt als nächstes der Zaun dazu. Tut unserer Natur und den Wildtieren nicht gut.
  15. In Ruhe und Frieden leben will wohl jeder hier. Aber Aussagen , das "zufällig" mit der Luftdruckwaffe auf einen Menschen der unerlaubt das Privatgrundstück betreten hat geschossen wird. Das hat weder mit Jagd noch mit Sportschiessen zu tun. Da sollte die Behörde eher überdenken ob so ein Zeitgenosse wirklich Schusswaffen besitzen darf. Zum Glück wurde besagter Beitrag vom Admin gelöscht.
  16. Ich hätte meinem Beitrag ein Smiley beifügen sollen. Dann hätte es auch manche verstanden . Aber wer meint das er auf jemanden schiessen darf, der ungefragt sein Grundstück betritt , der hat nichts verstanden. Zu der Verhandlung mit eigener Verteidigung vor Gericht mache ich auch Urlaub und komme vorbei .
  17. Muss ich aber nicht. Ist bei mir fest neben der Haustür eingebaut.
  18. Um sich eine objektive Meinung zu bilden , muss man immer beide Seiten hören . Wer sich da aber nur auf ein " Stammtischinternetvideo" verlässt , der ist oft ganz weit weg von der Wahrheit. 😉
  19. Bei uns wird täglich unbefugt meine Gelände betreten . Da kommt jeden Tag so ein Typ von der Post . Der bringt Briefe , und da auch immer diese unverschämten Rechnungen die dabei sind , da habe ich ihm verboten mein Grundstück zu betreten . Aber der Typ hält sich nicht daran . Darf ich den jetzt im Zuge der Notwehr erschiessen ?
  20. Stimmt. Die hatte ich überhaupt nicht auf dem Schirm . Ich dachte an klassische Gürtelholster.
  21. Holster mit Lauf nach oben ? Welche sind das ?
  22. Na, das Waffen in Holstern nach unten zeigen hat sehr viel mit Sicherheit zu tun. Würde sie mit dem Lauf nach oben im Holster stecken , du ziehen sie und schiesst ..... . Wäre vermutlich dein Leben vorbei 😂
  23. raze4711

    Erben WBK

    Es ging darum das hier mal wieder viel behauptet wurde wie du die Waffen eingetragen bekommst , frei nach dem Motto " So muss der Sachbearbeiter das machen und akzeptieren " Das überhaupt nichts mit dir zu tun . Das Forum von heute, ist der Stammtisch von gestern. Viele Meinungen, aber wenige richtige dabei . Die ersten sinnvolle Antwort hier kam doch vom Jäger mit Hut . Hier wurde sogar der Ratschlag gegeben eine Urkundenfälschung zu begehen . " Da lag doch sicher ein Testamant in der Schublade. Schau noch mal nach " Der Glaube hier fundierte rechtliche Antwort zu erhalten ist sehr leichtgläubig. Dazu gibt es zu wenige Volljuristen hier. Die einfachste und sicherste Möglichkeit auf die richtigen Informationen wäre Rat von einem Fachanwalt gewesen . Der kostet Geld was du dafür nicht ausgeben wolltest. Jetzt kennt dein Sachbearbeiter die Geschichte. Mit nachträglichem Testament oder Teilerbschein brauchst du ihm wohl nichtvmehr zu kommen. Da hätte der Fachanwalt vielleicht die richtigen Informationen dazu geben können. Jammern hilftvjetzt nichts mehr .
  24. raze4711

    Erben WBK

    Dann hat aber der Sachbearbeiter doch gar keine Ahnung. Du hast du hier mehrere Versionen gelesen wie das geht, und an diese Forumsversionen muss sich doch ein Sachbearbeiter halten 😉
  25. raze4711

    Erben WBK

    Wäre doch auch zu schön. Dann würde nämlich mancher Tresorinhalt vergoldet werden . Wer das meiste zählt , dem hat der Vater versprochen das er die Waffen erbt . Das beschwören die direkten Erben natürlich 😆
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