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raze4711

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  1. Was nicht geht , geht nicht. Ist bei unserer Behörde auch so . Wenn was zum Vorteil ausgelegt werden kann , dann mache sie das auch . Wenn es aber keinen Spielraum gibt , sind Ihnen halt die Hände gebunden . Aber das ist wie überall . Zum Ziel kommen beide Parteien nur zusammen.
  2. Wie ist das seit der Lockerung der Coronamaßnahmen bei dir ? Immer noch so ?
  3. Komisch , es gibt hier ganz viele User die ein gutes Verhältnis zu ihre. Sachbearbeiter habe , und nicht jeden Voreintrag vom Fachabwalt formulieren lassen .
  4. Früher.... vor noch nicht zu langer Zeit.... Da ist man einfach mal dem entsprechenden Sachbearbeiter der Waffenbehörde besucht . Hat sich vorgestellt und mit ihm geredet . Hat ihm das Problem und den Vorfall erläutert . Und oh Wunder , es stellte sich raus , daß er ein Mensch ist . WBK wird erteilt . Und das mit dem Reden geht auf dem kleinen Dienstweg . Ohne das irgendein Antrag gestellt wurde , und dann eine Ablehnung oder ähnliches in die eigene Akte kommen. Aber heute wird immer direkt nach dem Fachanwalt geschrien . Ich habe bei einigen Behörden im persönlichen , freundlichen Gespräch für mich mehr erreicht , als der Anwalt für gutes Geld nicht geschafft hätte.
  5. Ehrlich , du nimmst zu viel von dem Zeug , und verstehst deine eigenen Antworten nicht mehr 😂
  6. BKA .... Merkblatt . Die machen keine Gesetze . Aber erklären in dem Merkblatt wie das zu verstehen ist , und wie es umgesetzt wird . Dutzende Händler verkaufen das Vortex ohne irgendwelche Auflagen oder Ausnahmegenehmigungen. Kein Gericht , kein Staatsanwalt schreitet ein . Alle sind der Meinung daß das Gerät in der Ausführung legal ist, und dem Gesetz entspricht . Nur einer . Du lieber drunter bist der Meinung das es nicht dem Gesetz entspricht . Jetzt rate mal wer da falsch liegt ? 😜
  7. Stimmt , dann hättest du ja auch verstanden daß das Vortex erlaubt ist . 🤣
  8. Okay , du hast Recht . Alle Händler die das Gerät verkaufen haben Unrecht und keine Ahnung . Das war übrigens kein Gesetzestext das BKA , sondern die Quelle ist das BKA . Ganz großer Unterschied . Aber schreib sie doch einfach an , und erkläre ihnen, das sie die Gesetze falsch auslegen .
  9. Steht doch in dem Link ganz groß. BKA Und über das Vortex muss man nickt streiten . Es ist als Zielgerät nicht vorgesehen , und die Strichplatte zur Entfernungsschätzung ist kein Zielhilfsmittel . Oder glaubst du wirklich das eine Firma wie Vortex das Gerät in Deutschland einfach so verkauft , obwohl es verboten wäre , und das dem BKA egal ist ?
  10. Ist wie bei der Zeitung. Wer nur die Überschriften liest, den Bericht dazu nicht, dem entgehen dann wichtige Details 😄 Und genau bei dem Thema Nachtzieltechnik ist das im Gesetz der genau definiert. Da gibt es keine individuelle Auslegung.
  11. Kannst du hier nachlesen . MerkblattNachtsichtvor_aufsatzgeraete.pdf Du musst auch die Definition zum Gesetz lesen .
  12. Wenn es um die Definition eines Nachtzielgerätes geht , schreibt das Waffengesetz nichts mehr vom einer Montagevorrichtung . Nur das sie zur Montage auf einer Waffe bestimmt sind . Dazu kommt das Zielhilfsmittel . Das erfüllt das Thermion. Also verboten. Das Vortex erfüllt beides nicht . Also erlaubt . Nachtzielgeräte: Nachtzielgeräte (Kompaktgeräte) basieren technisch auf den vorstehend beschriebenen unterschiedlichen Prinzipen der Nachtsichtgeräte. Die dem Waffengesetz unterliegenden Nachtzielgeräte sind zur Montage auf Schusswaffen bestimmt und verfügen zusätzlich über ein eingebautes Zielhilfsmittel, z. B. in Form von Absehen oder anderen Markierungen, zum Anvisieren eines Ziels. Nachtzielgeräte werden als eigenständiges Zielhilfsmittel, vergleichbar den Zielfernrohren, auf Schusswaffen montiert und entsprechend einjustiert. Sie ermöglichen dann bei Dunkelheit im Rahmen der jeweils gegebenen technischen Parameter einen zielgenauen und präzisen Einsatz der Schusswaffe.
  13. Habe ich doch nicht geschrieben. Bei deinem Zitat fehlt etwas.
  14. Und wozu macht man dann so einen Faden auf ?
  15. Und was ist an diesem Vortex verboten ? Ist doch kein Zielgerät , sondern ein hangeführtes Monokular mit Strichplatte zur Entfernungsschätzung . Kein verstellbares Fadenkreuz . Oder sehe ich da was falsch ?
  16. Der Wert eines Gegenstandes richtet sich immer nach Angebot und Nachfrage. Früher gab es bei Ordonanzwaffen viel Angebot und wenig Nachfrage. Heute ist es umgekehrt. Deswegen sind die Preise so gestiegen. Kommt jetzt der Gesetzgeber mal wieder auf die Idee das Waffengesetz zu ändern , ist der die Geschichte wieder genau umgekehrt. Dan fallen die Preise für Ordonanzwaffen wieder in den Keller . Anders sieht das für Edelmetalle aus . Da steigt mit zunehmender Technisierung die Nachfrage und der Preis .
  17. Steven erwirbt doch erst einmal garnicht . Das Geschäft kommt wegen Fehler bei der Produktbeschreibung nicht zustatten. Also erfolgt auch kein waffenrechtlicher Erwerb. Und deshalb bekommt er auch keine Probleme mit dem Waffenrecht . So einfach ist das. Und dazu ist auch alles ausdiskutiert, und Steven ist geholfen . Und sonst habe ich auch nichts anders geschrieben.
  18. Du verstehst das falsch. Du verstehst das nicht. Steven ,um den es geht , hat das auch verstanden . Auch sonst kamen sokst keine Rückfragen bezüglich Verständnis. Also. Alles geklärt. Und bei dir weiß ich auch , das du nur provozieren willst. Also spar dir die Zeit. Ich springe nicht darauf an. 😉
  19. Sorry das du es nicht verstehst . 😄 Lass es dir erklären.
  20. Wenn jemand dem TS aber mangelnde Sachkunde damit unterstellt . Das trotz genannter Tatsachen mehrfach wiederholt , dann ist es manchmal notwendig die dazugehörigen Rechtsvorschriften nach BGB zu verlinken , damit er es akzeptiert . Aber du musst den Link nicht anklicken . Gibt es keine Pflicht dazu 😆
  21. Hier steht alles dazu . https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://ihreanwaelte.de/kanzlei/assets/docs/phil-publ/183-fehlende-eigenschaften-einer-kaufsache.pdf&ved=2ahUKEwjN3tDLqeb2AhURSPEDHb-OD3MQFnoECAQQBg&usg=AOvVaw3amTV5BU3Wb2uVQujbDQ7H
  22. Steven will die Waffe nicht erwerben , weil die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt sind . Somit ist er aus der Geschichte raus . Hätte wohl jeder erst mal einen kleinen Schock , wenn bei egun steht das er der Höchstbietende war , und es sich raus stellt, das die Waffe nicht zu seinem Sammelgebiet passt . Und diese nicht zugesicherten Eigenschaften tangiert in keinster Weise sein Bedürfnis, seine Fachwissen oder Sachkunde . Wenn du morgen ein AR10 kaufst , das der Hersteller als Repetierer anbietet , du bist Höchstbietender , er bemerkt das es doch eine Selbstladebüchse ist . Du aber nur eine gelbe WBK hast . Ist jetzt deine Zuverlässigkeit ,Fach- und Sachkunde hinfällig ? Das dem Verkäufer nichts passieren kann stimmt so auch nicht. Hätte Steven wegen der Geschichte kosten gehabt , kann er sie beim Verkäufer geltend machen. Hätte der Verkäufer seinen Irrtum nicht bemerkt. Die Waffe kommt mit den zugesicherten Eigenschaften zu Steven . Der bemerkt beim ersten in Augenschein nehmen den Fehler . Dann kann er seine entstandenen Kosten dafür geltend machen. Und es absolut egal ob es sich um Waffen oder Käse handelt . Das Gesetz macht da keinen Unterschied .
  23. Das stimmt so nicht. Der Käufer muss nicht die zugesicherten Eigenschaften überprüfen . Der Verkäufer muss die zugesicherten Eigenschaften einhalten , sonst ist der das Rechtsgeschäft nichtig. Werden zugesichert Eigenschaften wissentlich nicht eingehalten ,ist es Betrug. VW musste seine Diesel nach dem Abgasskandal zurück nehmen , wenn der Käufer das wollte . Kein Autohändler musst damals bei einem neuen Diesel einen Prüfstandlauf machen , um zu überprüfen ob die Abgaswerte eingehalten wurden.
  24. Das wäre ei anderes Thema . Aber ich sehe da keine Probleme . Würde darüber auch mit dem Verkäufer reden .
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