Moin, Vereinskollege hat ein Schreiben erhalten in dem u.a. das gefordert wird: Bedürfnisprüfung auf der Rechtsgrundlage §4 Abs.4 Waffg i.V.m. §14 WaffG Schießbuch im Orginal mind. über 5 Jahre nachvollziehbar + Nachweise Wettkampfteilnahme vorzulegen.
Grund: Eine Bedürfnisprüfung wurde bei ihnen bisher noch nicht durchgeführt und erfolgt nunmehr.
Wenn ich das zu diesen Thema hier im Forum geschriebene richtig interpretiere, wird das so im Gesetz bzw. in der Verordnung nicht
verlangt ?
Also den Sachbearbeiter mal darauf hinweisen und sehen was er meint ?
( Anmerkung: Letzter Waffenerwerb des Kollegen vor 2002)
Noch ne Frage: Ist es richtig, das der geforderte Wettkampfnachweis bei Überschreitung des Kontigents (z.B. dritte Kurzwaffe)
für Altbesitz nicht zählt ?