Zum Inhalt springen

webnotar

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.111
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von webnotar

  1. Ok, soweit so gut. Daraus resultiert meine Frage, die - bei der Suche nach der Antwort - vielleicht das Problem offenbaren könnte: Genügt es nach Deiner Auffassung für das "Erlaubtsein" das Vorliegen der Voraussetzung der ( ) Ziffer 1 ( ) Ziffer 2 ( ) Ziffern 1 und 2 (ohne 3) ( ) Ziffern 1 und 3 (ohne 2) ( ) Ziffern 2 und 3 (ohne 1) ( ) Ziffern 1 und 2 und 3 Je nach Deiner Antwort wird zu Ziffer 2 dann eventuell eine Frage folgen. Danke für Deine Mühe!
  2. Das würde bedeuten, dass die Frage, ob jemand "befähigt ist", abstrakt und nicht durch eine "Bestellung" beantwortet wird. Ich fürchte, dass das nicht so ist. Dennoch kann jeder, der meine - keine Allgemeingültigkeit beanspruchende - Ansicht, die der größtmöglichen Vorsicht geschuldet ist, nicht teilt, einfach tun, was er für richtig hält. Solange nichts passiert, ..... Genau das, dass jeder abstrakt aufsichtsfähige Sachkundige alleine schießen darf, soll aber wohl durch die Vorschriften verhindert werden, die eine ausdrückliche Bestellung verlangen. Die "Schießleiterlizenz" oder "Alleinschießerlaubnis" erhalten die Schützen, die eine Qualifikation entsprechend der Regeln des anerkannten Schießsportverbandes auf einem "Lehrgang" erworben haben. Das Dokument weist dann die Befugnis nach, Schießstände nach § 11 Abs. 3 AWaffV zu benutzen.
  3. Meine Hochachtung - da bist Du der erste, der das so sieht. Ich bin dafür zu doof und suche deshalb seit Jahren jemanden, der mir z.B. § 9 Abs. 1 AWaffV, insbesondere unter dem Blickwinkel auf die beiden "oder" in Lit c (ohne Komma) und d (mit Komma) der Ziffer 2 des ersten Absatzes erklären kann und sich nicht nur in hoffnungsgetragenen Interpretationen und schönfärbenden Vermutungen ergeht.
  4. Naja, das geht auch besser, z.B. so: "1. Beim Schießen muß eine Aufsicht vorhanden sein, wenn sich mehrere Personen auf dem Stand befinden. 2. Aufsicht kann sein, wer * 18 Jahre alt ist und die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. 3. Das Schießen ohne Beaufsichtigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 AWaffV erlaubt. " WaffG und AWaffV einen den Begriff des Schießleiters nicht. Hier geht es (wohl) immer nur um die "Verantwortliche Aufsichtsperson". Nach § 10 Abs. 3 AWaffV ist der Aufsichtsperson durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen, das die Aufsichtsperson während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen hat. Diese Bezeichnung ("verantwortlich") Ist bei Verstößen gegen irgendwelche Regeln kein Witz, ist die Aufsichtsperson doch persönlich i.S.d.WaffG und der der AWaffV "dran", wenn "Blödsinn" geschieht und das offiziell bekannt wird. Das kann - bereits bei fahrlässigen Verstößen gegen Ordnungsvorschriften - dann neben einer quasi uferlosen zivilrechtlichen Haftung (vergleiche die Rechtslage zu dem wegen fahrlässiger Tötung verurteilten Vater des Winnenden Amokschützen) auch zu einem Verlust aller waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse führen. Verantwortliche Aufsichtsperson nach § 10 Abs. 1 S. 1 AWAffV für das Schießen kann (vgl. § 10 Abs. 4 AWaffV) sein, wer * 18 Jahre alt ist und * die erforderliche Zuverlässigkeit, * persönliche Eignung und * Sachkunde besitzt. Nach § 10 Abs. 6 AWaffV kann die Qualifizierung zur Aufsichtsperson auch durch einen anerkannten Schießsportverband erfolgen, wobei sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes sind. Die Sache mit dem "Alleinschießen" dürfte wohl etwas anders und vielschichtiger sein, als so schlicht, wie MarkF hier kolportiert. "Die bestellte Aufsicht" darf nämlich gerade nicht schießen, solange sie (noch) beaufsichtigt (z.B. das Verpacken oder Scheibenauswertend), sondern nur, wenn sie keine Aufsicht mehr ist, also die Aufsichtstätigkeit beendet ist und die Person dann allein ist. Hierfür gilt § 11 Abs. 3 AWaffV, der besagt: " Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet."
  5. Genau! Es steht wohl nirgendwo, dass es ausreiche, die Waffen in einen kleinen Würfel zu tun, um die Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Alleine das Abhandenkommens des "Miniwürfels" mit den Kanonen darin wäre doch der objektive und unwiderlegbare Beweis dafür, dass die Aufbewahrung rein tatsächlich nicht so sorgfältig war, dass ein Abhandenkommen verhindert wurde. Das Waffengesetz und die AWaffV strotzen von Fehlern und Unklarheiten. Eine Reparatur einzufordern und anzustoßen wäre aber für uns Betroffene wegen der ideologietriefenden, fakten- und beratungsresistenten, oft nichtsahnenden Parlamentarier ein extremes Verschlimmbesserungsrisiko! Wer es anders sieht als "@MUCK", behauptet und macht, kann das gerne tun und im Ernstfall versuchen, sich (superschlau) herauszureden und dem Gericht zu erklären, was denn "sorgfältig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Lit b Waffe G" bedeutet und ob ein dem § 13 AWaffV nicht widersprechendes (!) Verhalten einen Fahrlässigkeitsvorwurf ausschließt. Wer die Vorschrift liest wird nämlich erkennen, dass dort nicht steht: "... im B-Würfel reicht ... " Wer das Straf-Urteil gegen den Vater des "Winnenden-Attentäters" gelesen und verstanden hat, weiß, dass man bereits bei FAHRLÄSSIGEM VERSTOSS GEGEN EINE ORDNUNGSVORSCHRIFT (Aufbewahrungsregelung) wegen fahrlässiger Tötung strafrechtlich belangt und bestraft werden - und damit auch bürgerlich eliminiert, weil zivilrechtlich haftbar und in die Pleite versetzt werden - kann.
  6. MarkF und P22 sind offenbar absolut sach- und fachkundig, wissen genau, was Behörden und Gerichte zu tun haben und sind sich ja auch ihrer Sache ganz sicher. Deshalb können sie hier so absolut auftreten. "Keks" hat ja schon genau die richtige Frage gestellt. Ein Gedanke dazu - Bitte nicht als Aufforderung zu einer Straftat oder Anstiftung dazu missverstehen, denn ich denke dass wäre ziemlich doof!! - könnte deshalb sein: * Ihr beiden stellt Euch der Legalwaffenbesitzergemeinschaft als Testpersonen zur Verfügung. * Ihr schreibt genau auf, was (genau oben beschrieben ist) ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt getan habt, und dokumentiert dies durch schriftliche Zeugenaussagen, Filme und Fotos und übergebt dies komplett an die Waffenbehörde und die Staatsanwaltschaft. * Die Dokumente stellt Ihr - für mich (dumm und feige) und den Rest die hier versammelt aufmerksam beobachtenden Foristengemeinschaft - hier ein. * Die Reaktionen der offiziellen Stellen macht Ihr hier uns allen zugänglich. * Wir können dann vergleichen, ob das was Ihr prognostiziert (Ablehnungsschreiben, Einstellungsverfügung, Nichtzuständigkeitsmitteilung, Rechtmäßigkeitsbestätigung) habt, mit dem, was tatsächlich passiert ist, übereinstimmt. Die Testperson dieses Musterverfahrens hätte sich um die Rechtsfortbildung verdient gemacht, der Fall könnten seinen Namen tragen, und er würde einen Platz in der "Hall of Fame" der (ehemaligen) Legalwaffenbesitzer erhalten.
  7. Ich denke, auch wenn der Gedanke nicht angenehm ist, dass die Umstellung der Anforderungen lediglich eine Frage der Zeit ist. Produzenten und Händler haben ein Interesse an solchen Neuerungen, ganz gleich, ob diese sinnvoll sind oder wirkliche Verbesserung dahinter stecken. Für uns Betroffene wird dann Inhalt und Umfang einer Übergangsregelung für vorhandenen Altbestand von entscheidender Bedeutung sein.
  8. Wenn du so gepolt bist, dass Du nur Gemecker lesen willst, ist das ok für mich, das polemische Herabwürdigen substantiell positiver Beiträge dagegen nicht.
  9. Bashing und Überheblichkeit sind hier aus meiner Sicht fehl am Platz, auch wenn Kritik sicher gelegentlich angebracht sein kann. Ich bin gern Frankonia Kunde. Meine Einkaufsvolumina im Bereich Klamotten, Freizeit und Schießsport sind zwar eher bescheiden, dennoch finde ich Angebot und Service sowie die Qualität und die komfortable Anprobe- und Umtauschmöglichkeit völlig in Ordnung. Ich lasse mich dort gelegentlich auch telefonisch beraten und kaufe dort auch gern über das ganze Sortiment mal etwas ein. Und noch ein Aspekt: Ohne Werbung kein Spitzensport! Frankonia gibt eine Menge Geld im Schiessportbereich aus und fördert Leistungsträger und bekannte Namen. Auch das brauchen wir Schützen alle irgendwie!
  10. da kapiert doch erst mal keiner, was los war - und dann - friendly fire auf alles oder jeden oder was??
  11. Ich bin sicher, dass einen entschlossenen Selbsttöter keine "normale" Aufsicht daran hindern kann - und die mit der Kanone im Holster gleich zwei mal nicht.
  12. Hilft dir das? http://www.lhs-germany.de/fileadmin/dateien/dokumente/Pulver/2015/Merkblatt_GGVS2015.03_LHS.pdf
  13. nach dem Urteil (Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, anknüpfend an eine Owi im Zusammenhang mit Aufbewahrungsvorschriften) gegen den Vater des "Winnenden-Attentäters" muss man davon ausgehen, dass die für den Waffenbesitzes schlimmste mögliche Auslegung herangezogen wird.
  14. Auch solche Treffen können ein Ergebnis haben, was uns alle interessiert. Die Beamten dort arbeiten der Verwaltungsspitze zu.
  15. Hallo Ihr Eingeweihten, Insider und Vielwisser! Gibt es schon belastbare Informationen, was aus dem (kolportierten) länderübergreifenden Treffen der Verwaltungsspitzen am 28.4. geworden ist? Wer informiert die interessierte Gemeinde? Ich hatte es so verstanden, dass die Executive über die Schaffung einer "einheitlichen Richtlinie" für die künftige praktische Handhabung der Problematik beraten wollte. Wenn nicht ein bundesweit einheitlicher "Nichtanwendungserlass über den Einzelfall hinaus" für die Waffenbehörden ergeht, droht möglicherweise die Übernahme der vom BVerwG - ohne Anlass - formulierten Rechtsauffassung durch die Verwaltung. Jeder kann sich ausmalen, was das bedeuten würde, selbst wenn das BJagdG später - klarstellend - umformuliert werden würde.
  16. Der Betrag ist - sobald er jenseits der Marginalitätsgrenze liegt - völlig unerheblich. Die Gelderbereitstellung hat Symbolcharakter und deshalb ist die laufende Aktualisierung der Pegelstandsmeldung bei der GRA richtig und wichtig. Die - zur Verteidigung der Rechtsposition leider - erforderliche, durchaus erkleckliche Summe, steht nun bereit. Das beweist der Politik, dass die Bevölkerung ihr "Bestes" einzusetzen bereit ist. Wer zahlt, wählt auch!
  17. Kann jemand hier diese "Referenten" identifizieren und deren Kompetenz und Einstellung bewerten?
  18. Wenn das stimmt, wurde das beliebte Beamten-Mikado von der Exekutive im vorliegenden fAll als untaugliches Mittel gegen den Bürger erkannt! Geheimdiplomatie und Verbandsgelaber nützen gar nichts! Jede öffentliche Aktivität, die sich klar gegen den Irrsinn richtete, gleich welcher Art, sie war, wird durch diese Terminsanberaumung geadelt! Wenn eine Behörde wie das BMI innerhalb von 6 Wochen nach dem Sündenfall bereits eine wirkliche Aktivität zeigt, dann ist das ein Zeichen der "nackten Angst" des Ministers bzw. der Regierung vor den Wählern. Genau das zeigt, dass nur der massive Druck "von der Straße" die Politiker dazu bringt, die Verwaltung "ans Rennen" zu kriegen. Dass die GRA sogar erkennbar umfängliche Geldmittel bereitgestellt hat, dürfte da wie ein "Nachbrenner" gewirkt haben. (Auch im Mittelalter hat bereits das Zeigen der Folterinstrumente bisweilen ein Geständnis bewirkt!). Nachdem die AfD als einzige Partei in der Thematik "Waffenrecht" klare Kante gezeigt hat, geht den Entwaffnungsbefürwortern hoffentlich der "Arsch auf Grundeis". Die 14 %, die die FDP beim vorletzten mal wegen der Schützen eingesammelt hat, kann sich die AfD vermutlich bereits als zusätzliche Sockelprozente anrechnen.
  19. Wow! 1. Super der Hinweis, College! Zwar stimmt die Begrifflichkeit, aber es versteht jeder Laie auch bei "Verfassungsklage" worum es geht. 2. Die GRA führt aus meiner Sicht nicht nur mit grandios schneller Bündelungsaktivität die Aktivierung und Initialisierung der Legalwaffenbsitzer an, sondern führt auch "alle anderen vor". 3. Jeder vernünftige Berufsträger ist vermutlich froh, in so einer Sache mit "diffusem" wirtschaftlich Berechtigten, unidentifizierten Einzahlern und ohne eine vorschriftengerechte Hinterlegungsanweisung nicht gebeten zu werden, ein Anderkonto mit Fremdgeld zu führen, und dann auch noch kostenfrei. 4. Dass die GRA für ihre Ziele (legalen Waffenbesitz fördern, informieren, ausbilden, Lobbyarbeit) wirbt, gehört zu ihren ureigensten Aufgaben. Täte sie etwas anderes, wäre sie nicht so erfolgreich. 5. Wir sind - insoweit - ein freies Land, aber wer bezahlt, kann meist auch die Musik bestellen. Die Beschwerdeführer werden sicher eine fundierte Entscheidung treffen können, die GRA wird dies fördern und nicht verhindern. 6. Es gibt - soweit ersichtlich - nur von der GRA - und von niemandem anders - die öffentliche Zusage, mit den gesammelten Mitteln, die Kosten der Verfassungsbeschwerde(n) und des evt. nötigen Weges "nach Europa" - soweit die Mittel reichen - zu übernehmen. Daran kann ich nichts Vages erkennen. 7. Richtig - und die hat die GRA mit wohl derzeit schon 30 kEu organisiert. BRAVO!
  20. Schade, dass Dir das Match entgangen ist. Die anderen haben alle noch ein breites Grinsen im Gesicht. Die beiden bisherigen Matches waren in Langenau; dort wurden die organisatorischen Vorgaben sehr gut umgesetzt. Dort wird es wahrscheinlich weitere ShootOff-MAtches geben. Steel -Shooting ist aber nicht auf die Duellsituation beschränkt. Die Ausrichtung von ISSA-Matches steht jedem Club offen; solche Events sind für die Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsarbeit perfekt geeignet. Ich bin als Repräsentant in Deutschland dazu berechtigt, die Matches zu sanktionieren, wenn die Ausrichter bereit sind, nach dem Reglement der ISSA zu schießen und die Organisation entsprechend abzusichern. Der Weg nach P-burg wurde angetreten, er beginnt aber- wie jede große Reise - mit kleinen Schritten. Zumindest hat sich ja der BDS-Präsident bereits vor Ort persönlich informiert und positiv geäußert.
  21. Der Termin fürs nächste Jahr steht schon fest! Guckstu mal hier: https://www.facebook.com/groups/steelshootingde/
  22. Die Striesener Falken sind hier meist ganz vorne dran. Informiere Dich dort und bei M. Fröhner. Auch Jens Ullrich von den Freien Schützen Chemnitz ist erfahrener IPSC-Schütze und hat die aktuellen Infos meist parat. Wenn Du die beiden Kontakte im Internet gefunden hast, kannst du Dich in die Mailverteilerlisten aufnehmen lassen, Ansonsten, für viel Spaß siehe auch www.steelshooting.de
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.