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schemelschelm

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  1. Woraus sollte sich diese Verpflichtung auch ergeben? Völlig abstrus! Es ist genau wie Du schreibst: Interessant wird es, wenn die Schränke "rechtlich" voll sind. Dann kannst Du entweder nachweisen, dass Schrank Nr. 3 schon vor der Gesetzesänderung da war oder Du musst halt neu kaufen. Fertig.
  2. Wir haben bei uns einige Neumitglieder, die zum Zeitpunkt der Änderung des WaffG noch keine WBK haben. Mancher hat sich vor wenigen Monaten schon einen A/B-Schrank gekauft, in dem er logischerweise noch keine erlaubnispflichtigen Waffen aufbewahrt (hat ja noch keine). Ich bin gespannt, wie sich unsere Behörde dann verhält, wird ja schwierig mit dem Bestandsschutz - weil wo kein Bestand, da auch kein Schutz.
  3. Deren Nerven sind mir völlig egal, das ist doch blanke Verhöhnung des Bürgers. Edit: Da ich auch aus Thüringen komme, halte ich eine Nennung der Klarnamen für durchaus sinnvoll! Ich habe das mal insoweit korrigiert, wie es nach der Definition in einer Demokratie eigentlich ist.
  4. Nanana... Nicht alles in einen Topf werfen. Apropos:
  5. Dem kann ich mich nur anschließen. Sehr gute Arbeit!
  6. Wobei PMags ein blödes Beispiel ist. Wozu sollten die sich beispielsweise einen Seekins Precision AR-15 SP223 Lower auf Halde legen, wenn hier alle Jubeljahre mal jemand so ein Ding kauft? Was ist denn an 14-21 Tagen Lieferzeit so schlimm? Frei nach Rüdiger Hoffmann: "Ich bin ja noch jung - ich kann warten." Und die Artikel, die ich bisher über Brownells DE gekauft habe, war immer innerhalb der angegebenen Lieferfrist da.
  7. Macht nix, kannst bei Amazon Prime Video nachschauen.
  8. Bei ausreichender Kälte (ab -2°C) wird das Plastik so spröde, da kannste den Bügel einfach abreißen.
  9. Bestellen kannst Du doch trotzdem schon, was hält Dich davon ab?
  10. Als ob dem jemand nachweinen würde. Wäre genauso, wie wenn ich in der mündlichen Abi-Prüfung feststelle, dass ich höchstens eine 5 bekommen kann und anschließend damit drohe, die ganze Prüfung sausen zu lassen.
  11. Na was für ein Glück, dass es diese im deutschen Europawahlrecht seit 2011 nicht mehr gibt...
  12. Quelle: http://waffenforum.gun-forum.de/index.php/Thread/64116-Risiko-durch-EU-das-Ende-der-halbautomatischen-Waffen/?pageNo=120 Sehr beunruhigend!
  13. Klingt für mich nach BDMP oder VdRBw, ist aber nur ne Vermutung und nicht böse gemeint. Allerdings sehe ich das Problem nicht, wenn man als besorgter Schütze seine Kameraden informiert.
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