skipper
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Langwaffenmunition Eintrag in WBK verweigert
skipper antwortete auf schmitz75's Thema in Waffenrecht
Kannst du das Merkblatt mal einstellen oder verlinken? Danke. -
Langwaffenmunition Eintrag in WBK verweigert
skipper antwortete auf schmitz75's Thema in Waffenrecht
Ohne jetzt diesen Bereich im Gesetz detailliert zu kennen, hätte ich aus dem Gesamtkontext genau das gegenteilige vermutet. Mein Gedankengang war: WaffG 1972/1976: Munitionserwerb anhand der div. Erlaubnisse, aber für den Besitz von Munition gab es keine Erlaubnisspflicht; ferner grundsätzlich war der Waffen- und Munitionsbesitz bedürfnissunabhängig, nur der Erwerb war klar geregelt neues WaffG: Waffen- und Munitionsbesitz bedürfen grundsätzlich eines Bedürfnisses, mit der Folge, das eine nicht gelöster Jagdschein keine Munitionserwerbsberechtigung darstellt und damit jeweiliger Besitz von Munition ohne Jagdschein illegaler Besitz ist. Selbst wenn der Besitz nur ein Tag dauert - weil z.B. aufgrund eines Unfalls man die Verlängerung des Jagdschein erst einen Tag zu spät durchführen konnte. Mit dem Eintragen des Munitionserwerbs für Langwaffen in die WBK wäre diese Lücke geschlossen und durch die Widerrufmöglichkeit im Waffengesetz ohne Bedürfnis (keine Jagdscheinverlängerung) wäre auch alles in Butter. Vermutl. zu viel gesunder Menschenverstand und deswegen nicht mit dem Waffengesetz vereinbar. -
Langwaffenmunition Eintrag in WBK verweigert
skipper antwortete auf schmitz75's Thema in Waffenrecht
Interessant. Welche Rahmenbedingungen legt der Erlass fest? -
"Nutzung" ausgelaufener BPAs oder RPs?
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Zur Eingangsfrage zurück: Was darf man: zu mindestens Reisen , gemäß EuRatPVerkÜbk. Und zwar: 1 Jahr lang! Langform: Europäisches Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19570237/201209120000/0.142.103.pdf
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Langwaffenmunition Eintrag in WBK verweigert
skipper antwortete auf schmitz75's Thema in Waffenrecht
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) 13.5 Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z.B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen. Meine Meinung: Behörde kann sich nicht wehren und muss eintragen. Verweise auf diese Regelung! -
Hast Du mal den Gesetzestext dazu? Ist mir neu. Unabhängig davon bin ich mal über eine Regelung der EU gestolpert, die die Nutzbarkeit von abgelaufenen Ausweisen definiert, danach war deutsche Ausweise6 Monate (oder waren es 12Montate?) in der EU nutzbar, einige andere Ausweise anderer EU-Staaten sogar 5 Jahre .
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Dann versuche mal die Auflage ohne Interpretation zu lesen, namlich wortwörtlich. Möglicherweise übertrieben der Ansatz, aber wenn selbst Sachbearbeiter folgendes schreibt: War mein Gedankengang nicht ganz so falsch. Du schreibst ja selber: Wenn Du im Hafen bist und auf See macht es keinen Sinn. Nochmal zur Erinnerung: Munition und Waffe sind getrennt voneinander und in einem geseztzlich vorgeschriebenen Waffenaufbewahrungsbehältnis zu verwahren. Steht hier was von einem Boot? Ich habe nicht gesagt, das ich die Tür einschlage, ich habe gesagt ich werde Widersprechen! Und auch ein Hinweisen auf die Unlänglichkeiten einer Auflage ist formell ein Widerspruch.
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Moin Racebike998, bin im Besitz so fast aller Seglernachweise und zu meiner Zeit hat der DSV noch die kompletten Nachweise angeboten - nicht nur den FKN wie heute. Auf der Homepage des DSV findet man leider nur den Verweis auf die FKN mit der Voraussetzung, das man ein Sportbootführerschein oder Befähigungsnachweis zum Führen eines Bootes braucht. Seit Einführung der 15 PS Regelung halte ich dies für überholt. Ich würde mal beim DSV nachfragen, ob ein Nachweis eine Boots ausreicht oder auch bei freien "Ausbilder" die eine Sachkundeabnehmen können nachfragen. Seit geraume Zeit wird auch diskutiert, die Seenotsignamittel der Klasse T2 frei zugeben, mal sehen was die Zukunft bringt. Mach doch einfach den Sportbootführerschein. Ist nicht so aufwendig und sind meist ein bis zwei Wochenenden oder so.
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nur Segler ohne eigenes Schiff
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Das kannst Du mir gerne mal erläutern, wie du dazu kommst. Die GÜLTIGKEIT eine Munitionserwerbscheins hängt nicht am Personalausweis, hier wird nicht von der Ausweispflicht gesprochen. In der 2ten Hälfte 2016 hatte ich z.B. keine Personalausweis. Ich darf Waffe und dazugehörige Munition zusammen verwahren, wenn das Behältnis stimmt, z.B. in der sicherheitsklasse 1. Was ist an diesen 2 Sätzen falsch?
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wir denken alle in die gleiche Richtung, aber legt mal die Auflagen nicht aus! wenn ungeladen gemeint war, warum steht da getrennt? wieso ist der nur gültig mit dem Perso zusammen? Das sind keine sinnvollen Auflagen!
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Ja schon, aber da steht GÜLTIGKEIT und nicht dabei haben. Ferner gibt es auch noch den Reisepass. Im letzten Jahr hatte ich zum Beispiel keinen Personslausweis für 6 Monate. ferner hast du recht, das die Aufbewahrung geregelt ist, aber diese Auflage schränkt das Gesetz weiter ein. Im klasse 1 tresor dürfte ich beides zusammen aufbewahren gemäß Gesetz, aber nicht gemäß Auflagr. Und ich habe nur einen klasse 1 Tresor
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Beiden Auflagen wird Widersprochen! warum soll die Gültigkeit des Scheins an einen Perso gekoppelt sein? warum darf ich Mun und Waffe nicht zusammen lagern? zumindestens in einigen Konstellationen der Verordnung erlaubt.
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Moin Zusammen, am gestrigen Tage habe ich meinen Munitionserwerbschein für die Signalmuniton Kaliber 4 erhalten. Folgenden Auflagen sind erteilt worden, die ich euch nicht vorenthalten möchte: => Dieser Munitionserwerbschein ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig! => Munition und Waffe sind getrennt voneinander und in einem geseztzlich vorgeschriebenen Waffenaufbewahrungsbehältnis zu verwahren. Widerspruch wird noch erfolgen! Mast- und Schotbruch skipper
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Ich deute es mal so: Gemäß irgendeiner EU-Richtlinie kannst Du Dich mit einem angelaufenen Ausweis bis zu einem Jahr in Europa ausweisen und damit reisen und auch fliegen! Insofern hast Du eine Jahr "Karenzzeit".
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Bei einem Verkäufer habe ich folgendes zu diesem Gerät gefunden: Es handelt sich um pyrotechnisches Feuerwerk der Klasse P1 inkl. BAM Zulassung (BAM-P1-0831 2.3/1291/15) Wenn dieser Satz stimmt, fällt das Gerät unter das Sprengstoffgesetzt, man müsste also mal die Zulassungen studieren. Aus dem Bauch heraus würde ich das Gerät eher als Waffe einstufen, von der Art würde ich es eher wie ein Signalgeber von Niko Signalgeber (https://www.google.de/search?q=Nico+Signalgeber&biw=1920&bih=947&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwiokuz6j4rQAhXDCiwKHS3bCS8QsAQIQw) eisntufen
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
skipper antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Recht hast Du, aber wenn ich als Laie das Urteil lese, ist dieser Schritt nicht weit. Auch wenn durch dieses Urteil nur "Halbautomaten mit Magazin" betroffen sind, ist die Argumentation deutlich weitreichender. Erfindet jemand eine "selbstladende Reduzierhülse" für die einläufige Hahnbüchse sind selbst diese Verboten, weil man könnte ja ... -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
skipper antwortete auf skipper's Thema in Waffenrecht
Moin, Danke für die Antworten und ausführlichen Erläuterungen. Demnach müssen wir noch warten, was in NRW beim OVG raus kommt., -
aktueller Status Rechtssprechung Erbwaffenblockierung "Alterben"
skipper erstellte Thema in Waffenrecht
Hallo Leute, wie ist eigentlich die Rechtssprechung bei diesem Punkt zur Zeit: das VG Köln (20 L 288/10) und VG Oldenburg (11 A 84/12) sind ja für die Blockierung bei Alterben das VG Arnsberg (14 K 2058/10) ist ja gegen die Blockierung bei Altfällen VG Köln und VG Arnsberg sollen beim OVG liegen. Angeblich soll ja auch das OVG Berlin-Brandenburg (11 N 20/11) die Blockierung der Altfällte fordern, das sehe ich aber nicht, wenn ich die Veröffentlichung dazu lese. Hat noch jemand Urteile pro bzw. contra Erbwaffenbloickung Altererben (also WBK vor 2003 erhalten als Erbe)? -
HI shooter, es ist gerade andersrum: Die Waffenverbote sind für erlaubnisfreie Waffen, zumindestens das aktuelle WaffG, so wie ich das verstehe: § 41 Waffenverbote für den Einzelfall (1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen, ... Ich würde einfach bei Deiner Behörde den Antrag auf Aufhebung stellen und dann mal sehen.
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Einstecklauf/Reduzierstück für Signalpistole?
skipper antwortete auf hexoplast75's Thema in Allgemein
Hallo, ein Teil Deiner Argumentation kann ich zwar nachvollziehen, aber eine Umwidmung findet doch auch statt, wenn ich eine Schrotflinte mit einem Einstecksystem versehen wird. Hier habe ich noch nie solche Bedenken gehört. -
Einstecklauf/Reduzierstück für Signalpistole?
skipper antwortete auf hexoplast75's Thema in Allgemein
Moin Spahlholz, kannst mir mal verraten, was daran falsch ist? Eine Signalpistole im Kaliber 4 ist eine Waffe wie jede andere. Einsteckläufe sind zu genügend behandelt worden. Einsteckläufe für Signalpistole sind von der Technik nichts besonders, sonder nur EXTREM selten. Ein Büchsenmacher erzählte mir mal, das er sowas gemacht hat. Wo ist das Problem. -
Einstecklauf/Reduzierstück für Signalpistole?
skipper antwortete auf hexoplast75's Thema in Allgemein
Aus dem Ausland kannst natürlich auch einführen mit vorheriger Genehmigung und anschliessendem Beschuß, natürlich nur wenn nicht vorhanden. Bedingung: Du musst die Dinger natürlich im Verkauf finden. Wenn Du sowas in D kaufen willst musst halt suchen, bei egun habe ich bisher nur einmal in den letzten 3 Jahren so ein Angebot gesehen, sind halt anscheinend sehr sehr selten. -
Einstecklauf/Reduzierstück für Signalpistole?
skipper antwortete auf hexoplast75's Thema in Allgemein
Moin, rechtlich: Ein Reduzierstück für eine Signalpistole ist halt ein Einstecklauf und den kann man halt so (mit WBK und eingetragener Grundwaffe) erwerben. käuflich: wird schwierig, habe bisher nur einmal in den letzten Jahren bei egun ein Reduzierstück auf Kal 12 gesehen incl. Signalpistole. Sah aus wie was professionelles. Den Gesamtpreis fand ich damals überteuert, sonst hätte ich beides gekauft. technisch: kein Problem, sofern eine moderne Signalpistole. Diese sind imallgemeinen stabil genug. (Diana, H&K, Mondial oder so) Vor kurzem habe ich eine Signalpistole Kal 12 erworben, war ein Umbau von Kal 4 auf 12 mit einem fest verpresstem Einstecklauf. Es sieht so aus, als wenn diese Waffe mal im Kal 12 benutzt wurde. Wenn du sowas haben willst: geh zum Büchsenmacher, der dreht Dir einen Einstecklauf und läßt ihn beschiessen, ein Büchsenmacher erzählte mir mal, das er sowas schon gemacht hätte.