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skipper

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  1. skipper

    GROSSkaliber!

    Moin, über Langwaffen in Kaliber 4 gibt es folgenden Bericht: http://www.african-hunter.com/die_rückkehr..._4_-_teil_1.htm http://www.african-hunter.com/die_r%C3%BCc...-_teil_zwei.htm Ansonsten steht in dem Buch von Herrn Kern, das die Basis für die Entwicklung der Kaliber 4 Signalpistole sogennenten Lancaster-FLinte waren. Leider gibt es keine Fotos oder so.
  2. Moin, habe mich mal in Niedersachsen mit einem verantwortlichen Beamten über die angeblich billigeren Beamten unterhalten. Lt. seinen Aussagen sind Beamte auch billiger, das die Zahlungen für die Rente nicht einer einzelnen Stelle zugeordnet werden, sondern ein eigenes Budget besitzen. Bei einem Angestellten sind aber die Nebenkosten direkt Stelle zugeordnet. Eigentlich eine Milchmädchenrechnung, ist aber so.
  3. skipper

    welchen Tresor?

    Moin, auch wenn die Aufbewahrungsrichtliniee Fakt sind und wir uns daran hlaten können wir uns wehren. Zum einen hat das Gesetz Möglichkeiten geschaffen Ausnahmen zu definieren, zum anderen sollten wir uns nicht mit den Richtlinien abfinden, weil wir ansonsten bei der nächsten Veschärfung mit noch höheren Anforderungen rechnen müssen. In meinen Augen sind die Richtlinien überzogen, da die Schränke bei "Kanone am Kopf" bzw. gezielten Einbrüchen nicht helfen. Die Schränke können nur bei nicht vorbereiteten Einbrüchen "Fenster offen und schnell rein" den Diebstahl verhindern. Selbst Zahlenschösser sind nicht der Weißheit letzter Schluß, zum einen wird seltens der Code geändert, zum anderen wird meistens irgendein Geburtstag genommen und wenn dies nicht zutrifft kann man noch beobachtet werden.
  4. moin, wollte nur kurz sagen das meine klamotten in der bewährten quakität da sind. Danke für Deine Arbeit
  5. Mal sehen was das nun für die Gerichte heisst. Als ich im letzten Jahrtausend meine Signalpistole erklagt habe wurde beim OVG ein Antrag wegen "Beschleunigung" gestellt und dieser Antrag wurde abgelehnt, da meine Sicherheit nicht eilig war.
  6. Antwort auf: Aber jetzt kommt mein lieber alter Kumpel wieder in´s Spiel. Er hat eine Autowerkstatt, Tankstelle und Autoverkauf. Früher hatte er einen Waffenschein. Den haben sie irgendwann nicht mehr verlängert. Jetzt ist er Sportschütze. Darf ER nun mit seinen "Sportwaffen" in der Hand zum "Nachgucken" gehen wenn nachts um 3 in der Kasse der Alarm losgeht? Darf ER evtl. seine Sportwaffe unter die Geldkassette IM Verkaufsraum legen? In diesem Fall kommt zwar noch dazu dass es sich um Räumlichkeiten handelt die der Öffentlichkein zugänglich sind (Geschäfts-räume) aber dennoch ist und bleibt es ein PRIVATgrundstück bzw. sein EIGENES Grundstück. Hi smithy, Du schilderst hier einen Fall mit ein paar wenigen Worten: z.B. früher hatte er einen Waffenschein jetzt ist er Sportschütze Mit dieser Schilderung werden sehr viele Sachverhalte gemischt. Daie Frage die ich mir Stelle ist die: Wenn der Kumpel früher einen Waffenschein hatte, was ist mit dieser Waffe passiert? Sollte diese Waffe noch vorhanden sein, wurde diese ja mal ursprünglich als Verteidungswaffe und nicht als Sportwaffe erworben. Und wie wir ja in den anderen Beiträgen gehört haben, brauch man auf seinem eigenen Grundstück kein WS. Unabhängig davon kann man ja vielleicht die Waffe auch im Tresor der Tanke lagern, sofern natürlich die Sicherheitslevel stimmen. Wenn nicht, kann man hier sogar die Steuer mit beteiligen. Eine weitere Frage ist sicherlich auch: Wohnt Dein Kumpel auf dem Grundstück der Tankstelle?
  7. Moin, ich übe immer mit 26,5mm Leuchtspur, einige nennen diese Dinger auch Kal. 4 und Seenotsignalraketen
  8. Moin SC, ich meinte das der Kanzler mich auch im Sommer 2004 mit WO-Klamotten zwischen Grömitz und Lübeck hätte treffen können.
  9. Antwort auf: @ skipper: dann sieht man sich ja wohl mal in 2005 in angemessener Kleidung schippernderweise zwischen Grömitz und dänischer Südsee??? Kanzler Sehr geehrter herr Kanzler, das hätten Sie auch 2004 haben können.
  10. Moin, meine Bestellung ist eben weg. Danke für die Mühen.
  11. Antwort auf: ... und bedingt auch für Jäger (für die sind Pumpen eh hundepfui ). Ciao Webley Dann kenne ich anscheinende die falschen Jäger, die schiessen nämlich alle gerne mit meiner Pumpe.
  12. Antwort auf: ... trotzdem mit Einverständnis meines Chefs mich zeitweise WO widmen... Wie definierst Du zeitweise SB
  13. dann darf der lehring das, im rahmen der ausbildung bzw. als angestellter ist das erlaubt. siehe: § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten 3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er a) auf Grund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  14. skipper

    Kleiner Waffenschein

    In Antwort auf: Hi, ja du brauchst einen kleinen Waffenschein! Nein die WBK nützen dir nichts! Kosten ca. 50 € ist zumindest hier so! Gruss Björn ubnd: die Schreckschußwaffe muß das PTB-Zeichen haben!
  15. Moin Leute, Finanzierung ueber freiwillige Spenden finde ich auch gut: z.B. koennte bei WO-Veranstaltungen der Klingelbeutel rumgehen oder auch wenn mal wieder Klamotten bestellt werden ein WO-Aufschlag eingefuehrt werden. Villeicht koennte auch auch WO-Sparschwein bei VIsier auf den Messen stehen?
  16. Moin, auch für mir die besten Geburtstagsgrüße.
  17. In Antwort auf: Moment mal, im alten Waffenrecht wars doch nicht anders (Gleichstellung SD wurde beschrieben wie im neuen Recht). Die neue WaffVwV ist noch nicht da, also richte ich mich nach der alten, was ich tun kann, solange nichts anderes bestimmt wird. Frage: Was machst Du wenn im Waffengesetz was anderes geregelt ist als in der WaffVwV?
  18. Moin Sachbearbeiter, gerade weil im neuen Waffengesetz nichts geschrieben ist, sollte man den erwerben können.
  19. Moin, Schalldämpfer sind jetzt schon erlaubt und waren immer erlaubt, das mit den Nachtsichtgeräten kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht als einzelne Sondermaßnahme bei der Schweinepest lokal begrenzt, aber generell ?
  20. In Antwort auf: Wenn ich in dem Tempo arbeiten würde, wäre ich heute noch an den Fällen von 2002. Und welches Gesetz würdest Du dann anwenden ? Ich hoffe doch noch das alte Gesetz.
  21. In Antwort auf: Übrigens hat mich mein Freizeit-Skipper-Kumpel darauf hingewiesen dass es viele (die meisten) "Leuchtpistolen gibt die gar keine "Pistolen" sind sondern "Notsignalgeräte" die wegen ihrer Brisanz nicht [nur] dem Waffen- sondern auch dem Sprengstoffrecht unterliegen. Aber wie gesagt, ich muss nicht unbedingt Recht haben Moin, Dein Kumpel hat auch unrecht. Signalgeber und Signalpistolen sind Kurzwaffen im Sinne des Waffengesetzes. Die Munition für beides ist pyrotechnische Munition im Sinne das Waffengesetzes. Unterhalten wir uns nur über diese "Geräte" sind und bleiben wir beim Waffengesetz! Der unterschied zwischen Signalgeber und Signalpistole ist: Ein Signalgeber hat ein PTB-Zeichen ist ist damit den "Schreckschusswaffen" gleichgestellt und hat nur eine Leistung von 7,5 J. Mit dieser Energie können Signalgeber nur Leuchtsterne bis in ca. 70m Höhe verschiessen. Signalpistolen Kal. 4. haben etwas mehr wie 7,5J und vershciessen Fallschirmsignalraketen bis in ca. 300m . Wenn Dein Skipperfreund vom Sprengstoffrecht spricht, hat er in sofern recht, das es Einmalgeräte gibt, die identischen Signal verschiessen und auch ähnliche Leistungswerte haben. Lt. einem bekannten deutschen Hersteller ist der Inhalt der Muntion für Fallschirmsignalraketen Kal4 und auch für pyrotechnische Signalraketen der Gefahrenklasse BAM-T2 identisch. ;-) Ich habe es mal nachgeprüft ;-) Nach dem alten Waffengesetz hat der segler folgende "Sachkunde" erworben: Befreit nach § 1 Abs. 3 Erste V. Für Signalwaffen sachkundig nach §31 Abs. 1 Waffengesetz
  22. In Antwort auf: Ach ja, wenn wir schon mal dabei sind: Was kostet eigentlich eine SigPi und was kostet die Munition? Nur mal so aus purem Interesse.... bye knight Moin Gebrauchte nutzbare Signalpistole Kal 4 bei egun ab 50,00 Euro, im Regelfall um die 100,00 Euro. Neupreise ca 150,00 Euro bis 250,00 Euro. Munition: Einzelkugel Kal 4. 6 Schuß DM 59,60, Raketen für die Leuchtpistole waren ca. doppelt so teuer.
  23. Moin Leute, wie war das noch mit dem Blick ins Gesetz? Nach meiner Auffassung können Dachbodenfunde legalisiert werden. Schau wir mal in den $ 37 Anzeigenpflicht: 1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, 1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, ...hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu. Ich würde wie folgt vorgehen: 1. Der Finder findet die Waffe. 2. Per Eingeschriebene Brief meldet er dies der Behörde, mehr verlangt das Gesetz im ersten Schritt nicht! 3. Die Waffe wird vor Ankunft des Briefes einem Berechtigten überlassen (vielleicht am besten Verkaufen mit einem Verweis auf dem Fund) und die entsprechenden Behörden anschliessend informiert. In meinem Augen ist hiermit dem Gesetz genüge getan.
  24. Moin, ich hätte mal Lust das ganze auszuprobieren und vor Gericht durchzuziehen, da ich oder kein Bekannter einen entsprechenden Boden aht, Pech. Wie wäre ansonsten folgende Lösung: aus dem Ausland /EU-Ausland einführen? Was sagen unsere Rechtsexperten dazu?
  25. Moin, habe vor Jahren eine Bericht über die Umsetzubng Deiner Idee gesehen, ware glaube ich in Berlin. Auf die schnelle habe ich keinen link im Netz gefunden.
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