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skipper

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  1. Moin, auch für mir die besten Geburtstagsgrüße.
  2. In Antwort auf: Moment mal, im alten Waffenrecht wars doch nicht anders (Gleichstellung SD wurde beschrieben wie im neuen Recht). Die neue WaffVwV ist noch nicht da, also richte ich mich nach der alten, was ich tun kann, solange nichts anderes bestimmt wird. Frage: Was machst Du wenn im Waffengesetz was anderes geregelt ist als in der WaffVwV?
  3. Moin Sachbearbeiter, gerade weil im neuen Waffengesetz nichts geschrieben ist, sollte man den erwerben können.
  4. Moin, Schalldämpfer sind jetzt schon erlaubt und waren immer erlaubt, das mit den Nachtsichtgeräten kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht als einzelne Sondermaßnahme bei der Schweinepest lokal begrenzt, aber generell ?
  5. In Antwort auf: Wenn ich in dem Tempo arbeiten würde, wäre ich heute noch an den Fällen von 2002. Und welches Gesetz würdest Du dann anwenden ? Ich hoffe doch noch das alte Gesetz.
  6. In Antwort auf: Übrigens hat mich mein Freizeit-Skipper-Kumpel darauf hingewiesen dass es viele (die meisten) "Leuchtpistolen gibt die gar keine "Pistolen" sind sondern "Notsignalgeräte" die wegen ihrer Brisanz nicht [nur] dem Waffen- sondern auch dem Sprengstoffrecht unterliegen. Aber wie gesagt, ich muss nicht unbedingt Recht haben Moin, Dein Kumpel hat auch unrecht. Signalgeber und Signalpistolen sind Kurzwaffen im Sinne des Waffengesetzes. Die Munition für beides ist pyrotechnische Munition im Sinne das Waffengesetzes. Unterhalten wir uns nur über diese "Geräte" sind und bleiben wir beim Waffengesetz! Der unterschied zwischen Signalgeber und Signalpistole ist: Ein Signalgeber hat ein PTB-Zeichen ist ist damit den "Schreckschusswaffen" gleichgestellt und hat nur eine Leistung von 7,5 J. Mit dieser Energie können Signalgeber nur Leuchtsterne bis in ca. 70m Höhe verschiessen. Signalpistolen Kal. 4. haben etwas mehr wie 7,5J und vershciessen Fallschirmsignalraketen bis in ca. 300m . Wenn Dein Skipperfreund vom Sprengstoffrecht spricht, hat er in sofern recht, das es Einmalgeräte gibt, die identischen Signal verschiessen und auch ähnliche Leistungswerte haben. Lt. einem bekannten deutschen Hersteller ist der Inhalt der Muntion für Fallschirmsignalraketen Kal4 und auch für pyrotechnische Signalraketen der Gefahrenklasse BAM-T2 identisch. ;-) Ich habe es mal nachgeprüft ;-) Nach dem alten Waffengesetz hat der segler folgende "Sachkunde" erworben: Befreit nach § 1 Abs. 3 Erste V. Für Signalwaffen sachkundig nach §31 Abs. 1 Waffengesetz
  7. In Antwort auf: Ach ja, wenn wir schon mal dabei sind: Was kostet eigentlich eine SigPi und was kostet die Munition? Nur mal so aus purem Interesse.... bye knight Moin Gebrauchte nutzbare Signalpistole Kal 4 bei egun ab 50,00 Euro, im Regelfall um die 100,00 Euro. Neupreise ca 150,00 Euro bis 250,00 Euro. Munition: Einzelkugel Kal 4. 6 Schuß DM 59,60, Raketen für die Leuchtpistole waren ca. doppelt so teuer.
  8. Moin Leute, wie war das noch mit dem Blick ins Gesetz? Nach meiner Auffassung können Dachbodenfunde legalisiert werden. Schau wir mal in den $ 37 Anzeigenpflicht: 1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, 1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, ...hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu. Ich würde wie folgt vorgehen: 1. Der Finder findet die Waffe. 2. Per Eingeschriebene Brief meldet er dies der Behörde, mehr verlangt das Gesetz im ersten Schritt nicht! 3. Die Waffe wird vor Ankunft des Briefes einem Berechtigten überlassen (vielleicht am besten Verkaufen mit einem Verweis auf dem Fund) und die entsprechenden Behörden anschliessend informiert. In meinem Augen ist hiermit dem Gesetz genüge getan.
  9. Moin, ich hätte mal Lust das ganze auszuprobieren und vor Gericht durchzuziehen, da ich oder kein Bekannter einen entsprechenden Boden aht, Pech. Wie wäre ansonsten folgende Lösung: aus dem Ausland /EU-Ausland einführen? Was sagen unsere Rechtsexperten dazu?
  10. Moin, habe vor Jahren eine Bericht über die Umsetzubng Deiner Idee gesehen, ware glaube ich in Berlin. Auf die schnelle habe ich keinen link im Netz gefunden.
  11. skipper

    Tetra Gun

    In Antwort auf: Servus Michael! Ich kann mich noch sehr gut an Dich errinern da ich selten eine so gute und ausführliche Beratung erhalten habe! Und dabei ging es um Schmiermittel und nicht um einen paar Tausend Euro Teures Produkt! Mir erschien dieses Abwischen nur etwas suspeckt! Ich glaube es gibt kein anderes Mittel das wieder abgewischt wird! Lupus-Waffenfett muß auch abgewischt werden
  12. Moin, der EFP hat doch seine Zweckbestimmung in der vereinfachten Form der Grenzübertritte in andere EU-Staaten (ich weiß die Umsetzung ist nicht vereinfacht) für Jäger und Sportschützen zur Ausübung der Jagd bzw. des Schiessportes. Welches Argument soll den für die Umschreibung sprechen? Die Gelbe-WBK ist doch für Sportschützen oder?
  13. skipper

    Ist das normal??!

    Moin Arne, normal ist das in meinen Augen nicht, zum Glück kündigt der Verein das aber deutlich in den Satzungen an, so weiß man wenigstens, wo man NICHT hingehen sollte.
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