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Schnuffi

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  1. Die Machen unter Umstände die Selbstlader kaputt
  2. Nein, auch ein WHE Inhaber benötigt eine Erlaubnis zum Erwerb von großen Magazinen.
  3. Wegen meinem Beitrag?
  4. Kauf dir eine und habe Spaß damit. Mit 85 brauchst du keine mehr, dann Ärgerst du dich, dass du keine gekauft hast.
  5. Ja, das ist auch eine Boden Boden Rakete.
  6. Wir auch. Aber noch nichts gemeldet, weil erst gerade aus dem Urlaub zurück.
  7. Arbeitest du mit dem VDB Programm?
  8. Weil eine andere Behörde dafür zuständig ist. Du kannst ja auch nicht dein Auto beim Luftfahrt Bundesamt anmelden. Die sind nur für Luftfahrzeuge zuständig, obwohl beides Verkehrsmittel sind.
  9. Die Gebühren legt die Behörde nach eigenem Ermessen fest. Erlaubnisse für Kriegswaffe werden Gebührenfrei erteilt. Ich verstehe nicht, warum hier manche glauben, dass eine MP5 etc unter bestimmten Voraussetzungen auf eine WBK eingegangen werden kann. Inhaber einer Erlaubnis nach dem KwKG sind auch nicht im NWR gemeldet und der Sachbearbeiter weiß i.d.R. nichts von einer derartigen Erlaubnis.
  10. Der Hämmerdorn kostet 5-6000 €. .....Kleingeld..... Der Verschleißt nicht, sondern der bricht.
  11. Ja, es gibt einen kleinen Unterschied. Die einen genehmigt das BKA, die anderen das Wirtschaftsministerium.
  12. In der Genehmigung die ich für das Stg44 hatte, war das schießen explizit untersagt. Die Erlaubnis, die ich nach der Kriegswaffenliste 29C habe, ist das schießen erlaubt. Erlaubnise nach dem KWkG gibt es nur für Gewerbetreibende
  13. Worüber?
  14. Die Zulassung des Stand beschränkt ausschließlich auf die Geschosseenergie. Wie Alfred schon geschrieben hat, dürfen VA Waffen, die unter das WaffG fallen nicht geschossen werden. VA Waffen, die unter das KWkG fallen, dürfen geschlossen werden. Untersagen kann das aber der Standbetreiber / Eigentümer, jedoch nicht das Ordnungsamt.
  15. Was ist eine "erweiterte Sachkunde"? Mir ist nur die Sachkunde, oder die Fachkunde bekannt.
  16. Naja, im KwKG steht nichts über die "Fachkunde". Im Fragebogen für Erstantragsteller werden schon Angaben verlangt.
  17. Bei der für mich zuständigen Behörde reicht die Waffenhandelserlaubnis als grundlage nicht aus. Die SBine fordert weitergehende Fachkentnisse. Eine WBK nach §18 wird nur mit Zustimmung des Regierungspräsidum ausgestellt. Das ist aber noch der "kleine Dinstweg" ,interessant wird es bei einer Erlaubniss nach dem KwKG Einziger Vorteil von derartigen Erlaubnissen ist, dass diese gebührenfrei erteilt werden.
  18. Naja, Läufe drehen, kann nicht nur die Mori Seiki vom LW, das kann auch eine Nakamura, Mazak oder eine Index....
  19. Ungeachtet der Rechtslage, beahtworte bitte mal meine Fragen. *wie baust du den Lauf aus? der ist u.U. mit 4-500 N/M eingeschraubt. *was machst du, dass sich der Rückstoßstollen beim einschrauben desLaufes, micht mitdreht? *wie groß sollte der Abstand von der Kammer zur Laufwurzel sein, und wie misst du dies? *wie misst du den VA, wenn er zu groß oder zu klein ist? *wie korrigierst du den, wenn der VA zu groß oder zu klein ist? *wie groß ist die Toleranz? Ich habe ganz vergessen, dass die Remmi die besonderheit hat, dass die Kammer ein Stück in den Lauf eintaucht. Schnuffi
  20. Das sind ja neuigkeiten, woher hast du diese info? Etwa von CM, der weiss über das BR10 mehr, als Herr Burk selbst. MB
  21. Schäuble´s Schwiegersohn ist selbst JS inhaber und im Besitz einer Langwaffe
  22. Drilling........SL-Büchse für Reiche SL-Büchse.......Drilling für Arme Sind die nicht gleich?.....beide können nur 3 Patronen aufnehmen. Grün war gerade aus.
  23. .....Schade, ich wollte dort über den Schinendrilling und den Bergstutzen was erzählen..... Ich habe mich 8Jahre mit diesen Waffen beschäftigt, und jetzt ist der Prüfer nicht mehr da.
  24. .....nach acht Wochen traf der 84.749. Schuss....
  25. Schnuffi

    Wartezeit WBK

    Bis das Ergebnis vom BZR und StVR da ist, vergehen keine 10min. Habe ich selbst schon mehrmals erlebt. Die Stellungnahme von dem für deinen Wohnbezirk zuständigen Polizeiposten dauert bei uns 2-3 Wochen. Schnuffi
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