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Schnuffi

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  1. Erstens das und warum sollte das KV aus einem WS und Lower eine komplett Waffe machen? Das fällt unter die Rubrik Herstellung und Umgehung der Bedürfnisprinzip.
  2. Ahja, das ist dann wie bei den Frauen. Noch nicht schwanger, aber fast, so gut wie.
  3. Das alles für einen minimalen Obolus? Das sind mitunter 1,5 bis 2 h Arbeitsaufwand.
  4. Das sind Normteile.
  5. Weil ich von ZF Montagen keine Ahnung habe und derartige Montagen noch nie gesehen habe.
  6. @sniper69 ganz so einfach wie du dir das vorstellst geht das nicht. Beim EAW Vorderfuß ist das Gewinde vom Toleranzausgleich im zusammengebautem Zustand geschnitten worden. Es ist ein kompletter Vorderfuß erforderlich, mit Einpassarbaiten am Pivotzapfen. Der Ring am Hinterfuß lässt sich tauschen. Vermutlich ist ein neue Vorder und Hinterfuß erforderlich, wegen der Baustelle und Kröpfung.
  7. Diese Altersgruppe treffe ich regelmäßig auf der Rennstrecke und die fahren Altersgerechte Motorräder mit mindestens 1000cc und 200PS
  8. Die Machen unter Umstände die Selbstlader kaputt
  9. Nein, auch ein WHE Inhaber benötigt eine Erlaubnis zum Erwerb von großen Magazinen.
  10. Wegen meinem Beitrag?
  11. Kauf dir eine und habe Spaß damit. Mit 85 brauchst du keine mehr, dann Ärgerst du dich, dass du keine gekauft hast.
  12. Ja, das ist auch eine Boden Boden Rakete.
  13. Wir auch. Aber noch nichts gemeldet, weil erst gerade aus dem Urlaub zurück.
  14. Arbeitest du mit dem VDB Programm?
  15. Weil eine andere Behörde dafür zuständig ist. Du kannst ja auch nicht dein Auto beim Luftfahrt Bundesamt anmelden. Die sind nur für Luftfahrzeuge zuständig, obwohl beides Verkehrsmittel sind.
  16. Die Gebühren legt die Behörde nach eigenem Ermessen fest. Erlaubnisse für Kriegswaffe werden Gebührenfrei erteilt. Ich verstehe nicht, warum hier manche glauben, dass eine MP5 etc unter bestimmten Voraussetzungen auf eine WBK eingegangen werden kann. Inhaber einer Erlaubnis nach dem KwKG sind auch nicht im NWR gemeldet und der Sachbearbeiter weiß i.d.R. nichts von einer derartigen Erlaubnis.
  17. Der Hämmerdorn kostet 5-6000 €. .....Kleingeld..... Der Verschleißt nicht, sondern der bricht.
  18. Ja, es gibt einen kleinen Unterschied. Die einen genehmigt das BKA, die anderen das Wirtschaftsministerium.
  19. In der Genehmigung die ich für das Stg44 hatte, war das schießen explizit untersagt. Die Erlaubnis, die ich nach der Kriegswaffenliste 29C habe, ist das schießen erlaubt. Erlaubnise nach dem KWkG gibt es nur für Gewerbetreibende
  20. Worüber?
  21. Die Zulassung des Stand beschränkt ausschließlich auf die Geschosseenergie. Wie Alfred schon geschrieben hat, dürfen VA Waffen, die unter das WaffG fallen nicht geschossen werden. VA Waffen, die unter das KWkG fallen, dürfen geschlossen werden. Untersagen kann das aber der Standbetreiber / Eigentümer, jedoch nicht das Ordnungsamt.
  22. Was ist eine "erweiterte Sachkunde"? Mir ist nur die Sachkunde, oder die Fachkunde bekannt.
  23. Naja, im KwKG steht nichts über die "Fachkunde". Im Fragebogen für Erstantragsteller werden schon Angaben verlangt.
  24. Bei der für mich zuständigen Behörde reicht die Waffenhandelserlaubnis als grundlage nicht aus. Die SBine fordert weitergehende Fachkentnisse. Eine WBK nach §18 wird nur mit Zustimmung des Regierungspräsidum ausgestellt. Das ist aber noch der "kleine Dinstweg" ,interessant wird es bei einer Erlaubniss nach dem KwKG Einziger Vorteil von derartigen Erlaubnissen ist, dass diese gebührenfrei erteilt werden.
  25. Naja, Läufe drehen, kann nicht nur die Mori Seiki vom LW, das kann auch eine Nakamura, Mazak oder eine Index....
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