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Hunter375

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  1. Die AfD nutzt das Thema LWB zum Stimmensammeln und geht dabei kein Risko einer Verantwortung/Mitbestimmung ein da sie keine Chance auf eine Regierungsbeteiligung hat. Wäre es anders würde sie das Thema LWB garaniert nicht im für uns postiven Sinne in den Mund nehmen. Keine einzige Partei würde wegen dem WaffG eine Regierungsbeteiligung aufs Spiel setzen.. und die AfD schon gar nicht.
  2. Dann kannst du nur auf dein Wahlrecht verzichten.
  3. Das ist nicht "Irre" sondern die logische Konsequenz von Protestwahlen und 2017 wird das Protestwahl-Verhalten dazu führen das wir eine Schwarz/Rot/Grüne Bundesregierung bekommen.
  4. Stillenmunkes.. bist du jetzt als Athelas unterwegs?
  5. Was bitte ist daran "schlechtreden oder kritisieren"?
  6. Die Aktion hat aber so gut wie Nix mit der GRA zu tun.. die stellen nur das Konto zur Verfügung!
  7. Und wenn es dann so weit ist verkaufen sie trotzdem alle dessen Produkte
  8. Und du glaubst wirklich das sich bei einem Nachfolge-Regime etwas zu positiven verändert?
  9. Das wurde bei uns schon am 13.04. allen Jägern schriftlich mitgeteilt
  10. Ich würde eher sagen das diese Angelegenheit auserhalb der betroffenen Kreise keine Sau wirklich interessiert und selbst da ist man sich schon ziemlich Sicher das die Sache ohne größere Probleme bereinigt wird und alles wieder wie gewohnt weiter geht.
  11. Und da es 2017 wohl eine Schwarz/Rot/Grüne Regierung geben wird kann man sich vorstellen wer das Landwirtschaftsministerium bekommt
  12. Der Wunschtraum wird nie in Erfüllung gehen.
  13. Ich rede mir überhaupt nichts ein weil mich nur Fakten interessieren... und in diesem Fall ist nun mal Fakt dass nicht wenige Landräte und Politiker der höheren Ebene als Betroffene in der Sache Druck gemacht haben werden. Die kommen damit nicht durch.. auch wenn es einige nicht glauben wollen.
  14. Ich glaube eher das bei den betroffenen Jägern ein paar wichtige mit Einfluß an den richtigen Stellen dabei sind und diese haben etwas säuerlich auf die Angelegenheit reagiert.. die nackte Angst vor den Wählern und die paar Kröten für die Beschwerde werden kaum einen der Politiker aus dem Sessel glockt haben.
  15. Diese Verfassungsklage.. sofern sie überhaupt angenommen wird, wird nicht von der GRA angeführt.. die stellt nur das Spendenkonto zur Verfügung! Ändern wird sie an der Problematik allerdings nichts, da hilft nur eine Änderung im Jagdgesetz.. und das bekommen nur die Jagdverbände hin!
  16. Frag als erstes bei der Gemeinde was erlaubt ist, eine hohe Mauer wirkt zwar Sicher.. ist aber auch kein wirkliches Hindernis und bietet dem Besucher einen ausgezeichneten Sichtschutz. Ich gehe mal davon aus das du nicht irgendwo abgelegen in der Pampa wohnst.. am besten ist immer noch eine neugierige Nachbarschaft und eine gute Beleuchtung in Verbindung mit einer lauten Alarmanlage.
  17. Bringt dir aber nix weil kaum ein Einbrecher so blöd sein wird den zu berühren.
  18. Ob dir das "hier gelernte" im Ernstfall hilft ist Fraglich.
  19. Es ist anzunehmen das du bald von deiner Behörde etwas hören oder besser gesagt lesen wirst.
  20. Alles wesentliche aus dem Schreiben findet sich hier http://forum.waffen-online.de/topic/445506-anweisungenaussagen-invon-behoerden-zu-ha-fur-die-jagd/
  21. Heute wurden die Jäger im Landkreis Kelheim/Bayern von der zuständigen Abteilung des Landratsamtes schriftlich darüber informiert das sie vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr gebeten wurde vorerst keine Waffenerlaubnisse für die vom Urteil des BVerwG betroffenen Waffen zu erteilen. Im Schreiben steht unter anderem folgendes, Zur Vermeidung negativer Rechtsfolgen aus "gewohnter" Verwendung der vom Urteil betroffenen Waffen sehen wir es als geboten auf Folgendes hinzuweisen. Unter der Zugrundelegung eines jagdrechtlichen Verbots für halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen bzw. halbautomatischen Waffen deren Magazine in der Kapazität ohne Werkzeugeinsatz veränderbar sind. - sind diese Waffen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nicht mehr für die jagdliche Verwendung zugelassen wodurch auch kein jagdliches Führen nach § 13 Abs. 6 WaffG möglich ist, da es sich nicht mehr um befugte Jagdausübung handelt. - können solche Langwaffen nicht mehr nach § 13 Abs. 3 WaffG mit Jagdschein erworben werden. - können solche Langwaffen nicht mehr nach § 13 Abs. 4 WaffG mit Jagdschein geliehen werden. - ist mit diesen Waffen kein jagdliches Übungsschießen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG möglich. - können für halbautomatische Pistolen mit Wechselmagazienen keine Erwerbsberechtigungen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Dem Schreiben ist zudem die Kopie eines Schreibens des Landrats an Staatminister Brunner beigelegt in dem er diesen auf das Problem aufmerksam macht und diesen darum bittet sich dafür einzusetzen dass im Rahmen der derzeitigen laufenden Novellierung des BJagdG der Gesetzestext des § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c BJagdG dahingehend abgeändert wird, dass nach wie vor Waffen mit 2-Patronen-Wechselmagazienen für die jagdliche Verwendung zulässig sind und die Verwendung von halbautomatischen Kurzwaffen, auch mit Kapazitäten von mehr als 2 Patronen im Magazin, zweifelsfrei festgeschrieben wird. Letztlich sollen dadurch nur die mehrere Jahrzehnte problemlos in dieser Weise ausgeübte Verwaltungspraxis und die darauf basierende Form der Jagdausübung wieder hergestellt bzw. ermöglicht werden. Der Landrat weist den Staatsminister auch darauf hin das bei einem Verbleib der derzeitigen Vollzugsverhältnisse die betroffenen Bürger ohne Not mit erheblichen Kosten einer Umrüstung von Waffen, die überdies nicht bei allen betroffenen Waffen möglich ist, bis hin zu einem enteignungsgleichen Eingriff durch die monetäre Entwertung ihrer Waffen mangels eines existierenden Marktes konfrontiert werden. Zudem erläutert der Landrat in dem Schreiben dem Staatsminister das für viele der betroffenen Waffen Feststellungsbescheide des BKA vorliegen die die jagdliche Verwendung in der Vergangenheit ausdrücklich feststellen und seit Jahren von Fachstellen immer wieder betont wird dass vom legalen Waffenbesitz keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
  22. Das kann sehr schnell gehen, das entsprechende Schreiben ist bei mir heute schon eingetroffen!
  23. Was aber nichts daran ändert das viele Behörden keine mehr eintragen, heute ist das Schreiben des Landratsamtes bei mir angekommen das vorerst keine entsprechenden Selbstlader auf Jagdschein erworben oder geliehen werden können, zudem sind solche Waffen nicht mehr für die jagdliche Verwendung und das jagdliche Übungsschießen zugelassen.
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