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Hunter375

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  1. Bringt dir aber nix weil kaum ein Einbrecher so blöd sein wird den zu berühren.
  2. Ob dir das "hier gelernte" im Ernstfall hilft ist Fraglich.
  3. Es ist anzunehmen das du bald von deiner Behörde etwas hören oder besser gesagt lesen wirst.
  4. Alles wesentliche aus dem Schreiben findet sich hier http://forum.waffen-online.de/topic/445506-anweisungenaussagen-invon-behoerden-zu-ha-fur-die-jagd/
  5. Heute wurden die Jäger im Landkreis Kelheim/Bayern von der zuständigen Abteilung des Landratsamtes schriftlich darüber informiert das sie vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr gebeten wurde vorerst keine Waffenerlaubnisse für die vom Urteil des BVerwG betroffenen Waffen zu erteilen. Im Schreiben steht unter anderem folgendes, Zur Vermeidung negativer Rechtsfolgen aus "gewohnter" Verwendung der vom Urteil betroffenen Waffen sehen wir es als geboten auf Folgendes hinzuweisen. Unter der Zugrundelegung eines jagdrechtlichen Verbots für halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen bzw. halbautomatischen Waffen deren Magazine in der Kapazität ohne Werkzeugeinsatz veränderbar sind. - sind diese Waffen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nicht mehr für die jagdliche Verwendung zugelassen wodurch auch kein jagdliches Führen nach § 13 Abs. 6 WaffG möglich ist, da es sich nicht mehr um befugte Jagdausübung handelt. - können solche Langwaffen nicht mehr nach § 13 Abs. 3 WaffG mit Jagdschein erworben werden. - können solche Langwaffen nicht mehr nach § 13 Abs. 4 WaffG mit Jagdschein geliehen werden. - ist mit diesen Waffen kein jagdliches Übungsschießen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG möglich. - können für halbautomatische Pistolen mit Wechselmagazienen keine Erwerbsberechtigungen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Dem Schreiben ist zudem die Kopie eines Schreibens des Landrats an Staatminister Brunner beigelegt in dem er diesen auf das Problem aufmerksam macht und diesen darum bittet sich dafür einzusetzen dass im Rahmen der derzeitigen laufenden Novellierung des BJagdG der Gesetzestext des § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c BJagdG dahingehend abgeändert wird, dass nach wie vor Waffen mit 2-Patronen-Wechselmagazienen für die jagdliche Verwendung zulässig sind und die Verwendung von halbautomatischen Kurzwaffen, auch mit Kapazitäten von mehr als 2 Patronen im Magazin, zweifelsfrei festgeschrieben wird. Letztlich sollen dadurch nur die mehrere Jahrzehnte problemlos in dieser Weise ausgeübte Verwaltungspraxis und die darauf basierende Form der Jagdausübung wieder hergestellt bzw. ermöglicht werden. Der Landrat weist den Staatsminister auch darauf hin das bei einem Verbleib der derzeitigen Vollzugsverhältnisse die betroffenen Bürger ohne Not mit erheblichen Kosten einer Umrüstung von Waffen, die überdies nicht bei allen betroffenen Waffen möglich ist, bis hin zu einem enteignungsgleichen Eingriff durch die monetäre Entwertung ihrer Waffen mangels eines existierenden Marktes konfrontiert werden. Zudem erläutert der Landrat in dem Schreiben dem Staatsminister das für viele der betroffenen Waffen Feststellungsbescheide des BKA vorliegen die die jagdliche Verwendung in der Vergangenheit ausdrücklich feststellen und seit Jahren von Fachstellen immer wieder betont wird dass vom legalen Waffenbesitz keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
  6. Das kann sehr schnell gehen, das entsprechende Schreiben ist bei mir heute schon eingetroffen!
  7. Was aber nichts daran ändert das viele Behörden keine mehr eintragen, heute ist das Schreiben des Landratsamtes bei mir angekommen das vorerst keine entsprechenden Selbstlader auf Jagdschein erworben oder geliehen werden können, zudem sind solche Waffen nicht mehr für die jagdliche Verwendung und das jagdliche Übungsschießen zugelassen.
  8. Jetzt müssen nur noch alle Behörden jeden der Betroffenen Jäger anschreiben.. dann erwachen die letzten und viele davon setzen die Jagdverbände und Politiker unter Druck... und nur das hilft weiter!
  9. Schön für die GRA.. aber die fragt trotzdem keiner wenn es was zu entscheiden gibt.. beim FWR sieht es da schon anders aus.
  10. Davon gehe ich auch aus.. auch wenn es die Systemhasser und Schwarzmaler nicht glauben wollen.
  11. Es gibt aber keine Partei die uns (wenn du damit die LWB meinst) vertritt.. jede wird dich bei Bedarf in den Arsch treten.
  12. Das dürfte als Drohmittel auch nicht funktionieren.
  13. Wer sollte momentan auch sowas kaufen? Die Jäger werden erst mal abwarten wie die aktuelle Sache ausgeht und Sportschützen dürften auch eher vorsichtig bei einem Neuerwerb sein. Und einmal abgesehen davon dürfte der Markt auch ziemlich gesättigt sein.. das drückt die Preise auch nach unten.
  14. Der Feststellungsbescheid ist im Ernstfall nicht mal soviel Wert wie das Papier auf dem er steht.
  15. Es gibt genügend Jäger mit Selbstladern und einige haben auch die nötigen Kontakte.. die werden ihre Interessen verteidigen und auch in den Verbänden sitzen welche mit Einfluß.. zudem dürften dort jetzt alle Leitungen glühen und genügend betroffene Mitglieder Druck machen. Ich mach mir da jetzt keine all zu großen Sorgen.
  16. Was willst du bei der GRA zerpflücken? Da gibt es nichts zu zerpflücken weil nichts da ist. Und was diese missliche Situation betrifft.. da kann man nun mal nur auf die Jagdverbände setzen und hoffen das alle Jäger dort ordentlich Druck machen, nur die Jagdverbände haben die Möglichkeit und die Kontakte bei der Politik eine §-Änderung herbei zu führen und das Problem damit zu beseitigen. Dieses Urteil könnte somit doch noch etwas Gutes haben.
  17. An der "Blödheit" der LWB liegt es allerdings nicht, das scheitert schon an den unterschiedlichen Interessen und der einzellnen Interessenvertretungen.. man bringt ja nicht mal alle deutschen LWB unter einen Hut.. wie soll das auf EU-Ebene gehen?
  18. Die GRA bringt die Jäger da nicht weiter weil sie keinen Einfluß hat.. es bleiben nur die Jagdverbände, nur diese können in diesem Fall etwas bewirken und eine Gesetzesänderung herbei führen.
  19. Bei den "zu kurzen Pumpen" wurde niemand Enteignet! Man wurde lediglich genötigt sie in einen §-tauglichen Zustand zu bringen.. natürlich auf eigene Kosten
  20. Richtig! Jetzt hat man die Chance etwas zu ändern.. wenn man es nicht verpennt!
  21. Na dann erkläre uns wie wir vorgehen sollen, aber komm jetzt nicht mit der alten "AfD-Leier".. damit kommen wir nicht weiter. Die einzige Hoffnung ist das es die Jagdverbände schaffen die dämliche 2 Schuß-Regelung aus dem Gesetz zu bringen, dann ist das Problem vom Tisch. Das spielt doch keine Rolle, jetzt kennt es sowieso jeder.
  22. Mit der AfD hebt man keine Politik aus den Fugen weil die keine Regierungsbeteiligung bekommt.. evtl. begünstgt man meine Rot/Grüne Regierung.. und die nützt in diesem Fall garantiert nichts.
  23. Wenn die Behörde das will wird sie das auch ohne Probleme durch setzen.. Notfalls halt mit Gewalt!
  24. Ich glaube zwar das dieser Mist noch irgendwie berichtigt wird weil jetzt wohl doch einige in die Gänge kommen dürften.. aber wundern tut mich in der Hinsicht schon lange nix mehr. Man braucht nur so Beispiele anschauen wie "AK-Klon in 7,62x51 gut und das gleich Ding in 7,62x39 böse oder kurze Selbstladeflinte gut und kurze VRF böse" Logisches Denken und Sachkunde ist da nicht zu erkennen.
  25. Vor Gericht ist alles möglich.. und beim deutschen WaffG sowieso. Aber man wundert sich immer wieder was da ausgebrütet wird.
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