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JuergenG

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Alle Inhalte von JuergenG

  1. Sagt mal, habt ihr sie noch alle? Hier geht's um einen sagenhaften Weltrekord, den das Mädel geschossen hat und nicht das IOC oder den idealen Verband. Alles, was nicht zum Thema gehört, fliegt ab jetzt raus und der/die/das/x Schreiber fängt sich eine Verwarnung. Versprochen!
  2. Warum fragst Du sie nicht einfach nach ihrer Meinung und stellst die Antworten hier ein?
  3. §20 WaffG lesen
  4. Ich hoffe sehr für's Hessenland, dass die Dame den Weg der Yps geht.
  5. Deswegen hat bei uns jeder seine eigenen WBK'n ohne eingetragene Mitbenutzung. Schließlich kann man sich ja was ausleihen.
  6. Jetzt mal abgesehen vom "Waffenschein": Das läuft doch schon seit Jahren. Aus dem Antragsvordruck "meiner" Behörde, der wohl in einigen anderen LK der gleiche ist: "Hinweise zur Zuverlässigkeitsüberprüfung Nach § 6 Waffengesetz (WaffG) ist vor der Erteilung einer Erlaubnis eine Überprüfung ihrer persönlichen Eignung durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird beim zuständigen Gesundheitsamt angefragt, ob dort zu Ihrer Person Erkenntnisse über eine debile oder psychische Erkrankungen oder Suchtkrankheiten vorliegen. Da das Gesundheitsamt aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht befugt ist, Gesundheitsdaten weiterzugeben, werden Sie um Ihre Einwilligung gebeten. Aus Gründen des Datenschutzes wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Das Gesundheitsamt antwortet auf die Anfrage der Waffenbehörde nur mit ”ja, Erkenntnisse vorhanden” oder ”nein, keine Erkenntnisse vorhanden”. Nähere Erkenntnisse werden zunächst nicht mitgeteilt. Liegen dem Gesundheitsamt Erkenntnisse vor, werden Sie hiervon durch die Waffenbehörde unterrichtet und von ihr um die erneute Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ersucht. Nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bittet die Waffenbehörde das Gesundheitsamt um Mitteilung von Erkenntnissen, Übersendung von einschlägigen Unterlagen oder um eine Begutachtung. Dieses Verfahren gilt auch für die Regelüberprüfung, die gemäß § 4 Abs. 3 WaffG für Inhaberrinnen und Inhaber von Waffenbesitzkarten mindestens alle drei Jahre erneut vorzunehmen ist."
  7. Der freundliche Paki, der die Wirtschaft im Schützenhaus betreibt, wo unsere Sammlerstammtische stattfinden, zuckt nicht mal, wenn die Tische voller Eisen liegen.
  8. @OMON76 Bei unangekündigter Kontrolle: "Hab' gerade das Rangebag ausgeräumt und da war noch die Patrone drin. Wollte die gerade wegschließen, als Sie geklingelt haben." Und nu? Solange ihm das nicht widerlegt wird und kein Unberechtigter Zugriff hatte, wird das nix mit der Unzuverlässigkeit.
  9. Dann iss ja gut, müssen nicht hörbar die Korinthen klackern.
  10. OT: War Keith Richards schon geboren, als Du das Licht der Welt erblickt hast?
  11. Das scheint bei den Westernschützen schon mal zu gehen; schließlich brauchen die 4 Waffen.
  12. Habe ich von H. Emmerich bzw. seinem Bot auch bekommen. Die waren noch nicht einmal in der Lage, Name und Anschrift in das Schreiben einzubinden; das wurde mittels Aufkleber auf dem Umschlag gemacht - mit falsch geschriebenem Namen. Ich werde mir am Wochenende die Zeit nehmen, mich bei MdB Emmerich zu "bedanken".
  13. JuergenG

    Brille mit Stärken

    Sag Rudi (Senior) oder Harald (Junior) 'nen schönen Gruß
  14. JuergenG

    Brille mit Stärken

    Haltmeier Optik in Butzbach (haltmeier-butzbach.de)
  15. Hab ihm mal ein paar Zeilen da gelassen.
  16. Könnt ihr bitte mal beim Thema bleiben? So nach 371 Erdumrundungen wär's doch jetzt mal gut!
  17. Nö, das war eine "kriegsähnliche Anscheinswaffe"
  18. Der WS war für einen Puffbetreiber mosaischen Glaubens und zeitweise Mitglied im Vorstand der Jüdischen Gemeinde in der nahen Kreisstadt kein Problem.
  19. Halt Dich besser im Griff!
  20. Da sollte §16 WaffG ab Absatz 2 einschlägig sein § 16 WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
  21. Hülsen sammeln ist, zumindest im BDMP, so lange no go, bis der RO "Sicherheit!" verkündet.
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