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Und der dazu bereit ist, dir für die gebrauchten Magazine genug zu bezahlen, dass sich der ganze Genehmigungs- und Nachweiskram (inkl. möglicherweise Gebühren) für dich lohnt. Auch wenn man nicht darüber diskutieren muss, dass es eigentlich völlig affig ist: Rechtlich sind diese Magazine hier in Deutschland nun auf den Besitzer registrierte Gegenstände der Kategorie A, deren Besitz, Lagerung im zertifizierten Tresor und (außer bei vor 2017 Altbesitzern) die dreijährige Überprüfung der Zuverlässigkeit durch das BKA voraussetzt. Da ist nichts mit „einfach ins Ausland mitnehmen und da lassen“: Da muss alles genehmigt und rechtssicher der Verbleib zur Zufriedenheit des BKA bzw. der Waffenbehörde (je nach Erwerbsdatum) handfest nachgewiesen werden. Und dieser ganze Papierkram ist es, der es so teuer macht. Der Herstellungs- und auch der Handelspreis dieser Magazine außerhalb der EU hat sich praktisch kaum geändert seit der Zeit, als man die zumindest in der Plastikversion hier für 10–20 Euro ENDVERKAUFSPREIS bekommen hat. Die Preissteigerung hängt allein von dem Aufwand ab. Aber genau das fällt ja beim Gebrauchthandel ebenso an. Ist es irgendetwas Seltenes, für exotische Waffen, besondere Sammlerstücke oder etwas, das gar nicht mehr hergestellt wird, dann kann sich das natürlich lohnen. Für noch als Neuware verfügbaren 08/15-Kram (insbesondere AR-15-Magazine) dürfte sich das selbst bei einem rein nationalen Verkauf kaum lohnen. Von einer dauerhaften Ausfuhr ganz zu schweigen!
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Vernünftige Entscheidung! Jeder kann natürlich nur von seinem eigenen Erfahrungshorizont ausgehen, aber wenn ich so an mich und meine Hobbytätigkeiten denke, dann stehen die Chancen schon nicht schlecht, dass mit Wegfall jeder Pflicht und etwas Ruhezeit die Lust zumindest bis zu einem gewissen Grad wiederkommt. Vielleicht sogar so richtig. Und wenn nicht, dann kannst du es ja immer noch so machen wie „Lusches“: Wenn man sicher ist, dass die Lust wirklich nachhaltig weg ist (also auch nach 1/2/3 Jahren Abstinenz nicht der Hauch von Spaß – zumindest für einen gelegentlichen Standbesuch – da ist), dann ist das ja auch nicht weiter tragisch, alles abzugeben. Eher was einfaches günstiges oder etwas besseres? Bin gerade aufgrund besonderer Umstände dabei nach was einfachen günstigen zu suchen um damit ein paar Monate zu überbrücken, aber ich schreibe gleich mal... Es klingt für mich, als hättest du alle Waffen – und damit auch alle WBKs – abgegeben, den Jagdschein aber behalten und auch vor, diesen weiterhin zu verlängern. Richtig? Ich kenne auch jemanden, der es so gemacht hat und damit ganz gut fährt, zumal auch dort die meisten Waffen „in der Familie“ geblieben sind. Nur zur Sicherheit der Hinweis, auch wenn ich vermute, dass dir das schon klar ist: Im oben von mir genannten Fall war es das nicht, aber mangels Interesse an Kurzwaffen jedoch auch unschädlich. Wenn nur noch der Jagdschein, aber gar keine gültige eigene WBK mehr vorhanden ist, dann ist nur noch das Ausleihen von Langwaffen möglich. Hinsichtlich Kurzwaffen ist man mit „nur“ Jagdschein nicht mehr berechtigt als jeder Normalbürger auch. Außerhalb einer zugelassenen Schießstätte also keinerlei, noch so kurzzeitige, Besitzmöglichkeiten – von den wenigen sehr exakt definierten und speziellen Ausnahmen wie „gewerblicher Transport“ o. Ä. mal abgesehen. Zumindest wenn wir von der Situation in Deutschland sprechen.
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Die Behörden können fordern, und wir können dann überlegen, ob wir das akzeptieren oder dagegen angehen. Geschenkt. Aber NOCHMAL, weil es offenbar nicht angekommen ist: In diesem Thread geht es um jemanden, der ernsthaft mit dem Gedanken spielt, wegen aktuellem Interessenverlust alles abzugeben. Jemanden, dem schon die bestehende Trainingspflicht auf die Nerven geht. Er fragt nach Sichtweisen und Hinweisen – wie sie ja mit dem Verweis auf die 10-Jahres-Regel auch sinnvoll gekommen sind. Und was passiert? Hier wird allen Ernstes in dieser Situation darüber diskutiert Rechtmittel einzulegen wenn die eigene Behörde mal wieder komische Sichtweisen entwickelt. Es wird daüber philosophiert man solle sich „nicht alles von der Behörde gefallen lassen"? In einer Diskussion über die Optionen von jemaden, der am liebsten gar nicht mehr zum Stand fahren würde, empfehlt ihr ernsthaft den Rechtsweg? Habt ihr den Thread überhaupt gelesen? Oder seid ihr so dermaßen in eure Waffen vernarrt, dass ihr euch schlicht nicht vorstellen könnt, dass es Menschen gibt, die auch mit weniger oder ganz ohne bestens klarkommen – und deshalb unfähig seid, euch auch nur eine Sekunde in deren Lage zu versetzen? Damit das unmissverständlich klar ist: Natürlich darf man sich nicht alles gefallen lassen. Und wenn eine Behörde rechtswidrig die Ausübung des Hobbys im legalen Rahmen eigenmächtig erschwert oder verunmöglicht, dann gehört sie – notfalls gerichtlich – eingenordet. Da bin ich voll bei euch. Aber das hat nichts – und ich meine wirklich gar nichts – mit diesem Thread und diesem Anliegen zu tun. Der Fragesteller will wissen, wie er mit seiner Unlust umgehen soll, wie er einen optimalen Weg findet wo er mit wenig Stress die Entwicklung abwarten kann ohne sich irgendetwas zu verbauen. Nicht wie er einen Verwaltungsrechtsstreit führt. Das hier zu diskutieren ist nicht nur müßig, es ist vollkommen am Thema vorbei
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Und manche Behörden fangen dann an, diese Bescheinigungen zu hinterfragen. Die betroffenen Schützen klagen, und der BW-VGH gibt der Behörde dann recht in ihrer Ansicht, dass sie die Bescheinigung durchaus nicht ungeprüft akzeptieren muss, sondern auch selbst zusätzlich erweiterte Prüfungen vornehmen darf. Das entsprechende Urteil wurde hier ja lang und breit mehrmals diskutiert. Die Bescheinigungen sind halt laut obergerichtlicher Entscheidung nur ein Mittel zur Glaubhaftmachung, das „üblicherweise“ von den Behörden als hinreichend akzeptiert wird – aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Aber ja: Bei einer Langwaffe über Grundkontingent wird es wohl fast nirgendwo Probleme mit der Akzeptanz der Bescheinigung geben. Aber auch diese Bescheinigung ist – genauso wie die Wettbewerbsteilnahme und das ganze Nachweisgedöns – wieder Aufwand, den man halt nicht hat, wenn man im Grundkontingent bleibt. Ob sich das für jemanden lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich erinnere nur daran, dass hier in diesem speziellen Fall sogar die Komplettaufgabe im Rahmen der persönlichen Überlegungen als mögliches Ergebnis der Überlegungen vom TO genannt wurde.
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Wobei da ja jedes Bundesland, und manchmal sogar die Behörden innerhalb des Bundeslandes, ihr eigenes Süppchen kocht. Da gilt (leider) nur zu oft zu speziellen Fragestellungen in einem Kreis dann schon etwas anderes als im Nachbarlandkreis. Recht haben und Recht bekommen … Wenn die eigene WB das anders sieht, kann man das entweder nur akzeptieren oder muss aktiv dagegen angehen – mit viel Aufwand und Prozesskostenrisiko. Für einen ambitionierten Schützen, dem das Hobby jetzt sehr wichtig ist, ist das vielleicht, mit großem „Vielleicht“, eine Option. Aber ich glaube nicht für einen Fall wie hier. Was wir natürlich nicht wissen, ist, wie es beim TO daheim von der WB tatsächlich gehandhabt würde. Und auch nicht, ob unter den vier HA, die der TO hat, vielleicht einer ist, den er völlig emotionslos und ohne Einschränkungen sofort abgeben würde, was jegliche Diskussion sowieso überflüssig machen würde. Letztendlich muss man aber bedenken, dass hier jemand fragt, für den sogar eine Komplettaufgabe als Möglichkeit im Raum steht. Und die Frage, ob er in wenigen Monaten (10-Jahres-Schwelle) völlig frei von jeder Verpflichtung – mit Ausnahme, weiter irgendwo Vereinsmitglied zu sein – ist oder ob er doch noch irgendwelche weitergehenden Pflichten von seiner Behörde aufgebrummt bekommt (im besten Fall einmal im Jahr Vereinsmeisterschaft, im schlechtesten Fall zusätzlich noch 12/18 mit jeder Waffe und vielleicht noch mehr Wettbewerben), hängt einzig von der Frage der Reduzierung des Gesamtbestandes von 4 LW HA / 2 KW auf 3 LW HA / 2 KW ab. Wohlgemerkt in einer Situation, in der sogar mit einer Komplettabgabe im Gedanken gespielt wird. Wenn dann nicht alle vier HA irgendwelche besonderen Erinnerungsstücke o. Ä. sind, sollte man tunlichst zusehen, dass man im Grundkontingent bleibt, bevor man wegen einer LW mehr da irgendwelchen Stress hat. Da man ja weiter Sportschütze bleibt, ist ein späteres „Wiederaufrüsten“, wenn es denn notwendig ist, ja nun nicht übermäßig aufwendig – ganz im Gegensatz zu einem Wiedereinstieg nach Komplettaufgabe.
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Wie ja schon von den meisten (inkl. mir) geschrieben (und ich glaube auch etwas in der Richtung als Absicht aus deinen Rückmeldungen bei dir zu erkennen): Auf jeden Fall die 10 Jahre jetzt noch vollmachen, wenn auch notfalls nur mit dem absoluten Minimum. Ein Jahr Lustlosigkeit bei bestimmten Hobbys, gerade wenn da ein gewisser Zwang dahintersteckt, kommt vor und sagt noch gar nichts darüber aus, ob nicht doch die Lust darauf wiederkommt. Ich habe Hobbys – da ist es bei mir seit der Jugend so, dass ich die immer ein paar Jahre intensiv mache, dann wieder 1, 2, 3 Jahre keinen Bock mehr habe und dann wieder anfange. Und selbst bei einem sehr zentralen meiner Hobbys ist mir das mal passiert, dass ich da drei Jahre fast nichts gemacht habe. Leider weiß ja keiner, ob und wann die WB prüft. Wenn man sicher wäre, dass in den nächsten 12 Monaten keine Prüfung kommt, könnte man ja schon jetzt „entspannen“, aber so halt noch die paar Termine wahrnehmen. Und wenn man pro Termin nur fünf Schuss KW und fünf Schuss LW verbraucht. Danach dann wirklich nur nach Lust – vielleicht sogar bewusst mal ein paar Monate Abstand halten. Selbst das wirkt schon oft Wunder, damit die Lust wiederkommt. Und dann mal schauen, was passiert. Vielleicht kommt es voll zurück. Vielleicht geht es dahin, dass es – wie bei so einigen, die ich kenne – keine große sportliche Betätigung mehr ist, aber durchaus Spaß da ist, mit Freunden, Familie, Nachbarn mal alle paar Wochen an einem lauen Sommernachmittag zum Outdoorstand zu fahren, während das Winterhalbjahr über alles im Schrank bleibt. Für Präzision oder auch Tontaube. Auch das ist dann völlig OK. Die Optionen „anderer Verein“ oder „andere Disziplinen“ gibt es ja auch noch, auch wenn deine Rückmeldung dazu nicht so klingt, als sei das das Hauptproblem – höchstens, dass ein wenig mehr gegenseitige Motivation/Vereinsleben da etwas leicht pushen könnte. Eventuell würden dir aber ja schon andere Trainingszeiten terminlich reichen. Aber ganz ehrlich: Wenn jetzt gerade das Tief so ist, wie es ist, dann würde ich diese Überlegungen in die Zeit schieben, wenn du keine Verpflichtungen mehr hast und so alle Freiheiten, um nicht noch mehr den Kopf in dieser Phase damit zu beschäftigen. Und wenn du dann in der „pflichtfreien“ Phase bist, dann weiterschauen. Wenn dann auch noch nach weiteren 2, 3 Jahren überhaupt kein Spaß mehr da ist – ja, dann weiter reduzieren und ggf. auch ernsthaft über Komplettaufgabe nachdenken. Aber das steht ja noch in den Sternen … Wie auch schon von anderen geschrieben: Sieh zu, dass du das aufs Grundkontingent reduzierst, also einen LW-HA weg. Wie schwer dir das fällt, weiß ich natürlich nicht. Generell, wenn du eh über Komplettaufgabe nachdenkst, ist das vermutlich eher im "machbaren" Bereich. Zumal das ja nicht von heute auf morgen der Fall sein muss, sondern auch da ja noch Zeit ist! Manchmal hat man ja sowieso noch so Dinger auf der Karte, die einem schon lange "völlig egal" sind, die man halt hat, aber auch nur, weil der Platz noch da ist und das abgeben auch Arbeit wäre. Dann sofort ans abgeben machen, wo man wirtschaftlich am besten rauskommt und noch kein Termin drängt(und wenn es bei einem alten Seelenverkäufer nur das kostenneutrale Loswerden ist). Falls doch gesteigertes Interesse am Weiternutzen besteht, gibt es manchmal, je nachdem, was man denn tatsächlich im Schrank hat, ja auch noch die Möglichkeit, aus einer Waffe unter Mithilfe eines Büchsenmachers (NWR/Papierkram) ein Wechselsystem zu machen. Klassischer Fall sind zwei kalibergleiche AR in verschiedenen Lauflängen. Dann geht die Waffe zum Büchsenmacher, der Upper wird dort zum Wechselsystem und kommt als solches zurück. Der Lower bleibt weg. Kostet aber natürlich Gebühren bei der WB, und der Büchsenmacher hat da auch einiges an Papierkram, der natürlich auch als Arbeitszeit vergütet werden muss. Ob einem das dann wert ist, selbst wenn es geht, muss man dann selbst wissen. Und dann einfach entspannt abwarten, was die Zeit ergibt!
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Ist halt schwierig... Es hängt sehr von den Umständen ab, warum man gerade so ein „Tief“ hat. Sind es die Disziplinen? (Dann kann man andere wählen – teilweise drastisch.) Sind es die Leute bzw. der Verein? (Dann kann man wechseln.) Ist es der Mangel an freier Zeit, der einem die Lust raubt, „Pflichttermine“ wahrzunehmen? (Das kann sich ändern – oder auch nicht.) Oder hat man tatsächlich endgültig das Interesse verloren? Natürlich hängt es zusätzlich auch von der sonstigen Lebenssituation ab. Ich kenne Leute, die haben schon vor 20 Jahren alles abgegeben und es bis heute nicht bereut – genauso wie ich Leute kenne, die schon ein paar Monate später jämmerlich geflucht haben. Ich selbst hatte auch einige Jahre Auszeit. Beruflich und privat gab es eben andere Prioritäten. Aber die 10-Jahres-Grenze wurde ja schon genannt. Da bist du jetzt kurz davor. Ich an deiner Stelle (aber mit meinen Voraussetzungen) würde es jetzt eher so handhaben: Die 10 Jahre würde ich vollmachen – das sind ja, je nachdem ob und wie weit du über dem Regelkontingent bist, gerade mal noch vier Pflichttermine. In dieser Zeit würde ich mir überlegen, was dir am Sport noch mehr Spaß macht als anderes. Wenn du über dem Regelkontingent bist, überlege dir, auf welche Waffen du eher oder definitiv verzichten kannst – und veräußere diese mit Geduld (für besseren finanziellen Outcome). So hast du dann nächstes Jahr keine Pflichttermine mehr an der Backe, und jede Aktivität ist freiwillig. Je nach regionalen Voraussetzungen und abhängig vom Verein könnte man selbst da noch hinsichtlich der Jahresgebühr optimieren – falls das überhaupt eine Rolle spielt. (Hier in der Region gibt es teilweise einen Faktor 4–5 Unterschied. Wobei da natürlich die Trainingsmöglichkeiten mit reinspielen: Bei manchen ist alles frei mit allen möglichen Bahnen, bei anderen ist alles inklusive, aber es gibt nur GK auf 25 m sowie KK50/LG10. Und bei manchen zahlt man für jedes Training einen kleinen Zusatzobolus.) Dann würde ich einfach abwarten, wie es sich entwickelt. Vielleicht kommt die Lust auf einem niedrigeren Niveau wieder und bleibt dann auch so – dann hast du genau die richtige Ausstattung und bist nicht völlig raus. Vielleicht erwischt es dich auch wieder richtig – dann warst du nie wirklich weg und kannst sehr einfach und passend zu deinem Interesse wieder aufrüsten. Falls dazu andere Ausrüstung als bisher sinnvoll ist, hast du sogar keinen Nachteil gegenüber „einfach alles behalten“. Und falls du merkst, dass trotz des Fehlens jeglicher Verpflichtung auch nach zwei oder drei Jahren das Feuer nicht wiederkommt, dann verkleinerst du dich eben Schritt für Schritt, bis irgendwann nichts mehr da ist. Dann hast du aber durch die Zeit – inklusive der „zwangfreien“ Phase – eine hohe Sicherheit, dass es wirklich nicht nur eine vorübergehende Phase war.
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Petition Bundestag "Zulassung von Schalldämpfern für Sportschützen"
JFry antwortete auf RainerE's Thema in Waffenrecht
Warum soll eine Sportordnung mit Disziplinen für SD-Waffen nicht genehmigt werden, wenn (!) SD für Sportschützen per Gesetz wieder zugelassen sind? Disziplinen finden sich schnell, eingeteilt in Hüsenlänge < 47mm und > 47mm (analog BDS) und z.B. 10-12 Schuss Präzi in 15 min, gefolgt von einer Schlussserie 3-5 Schuss in 30 Sekunden. Es müssen ja nicht immer enorm hohe Schusszahlen verankert werden, beim BDMP haben die erfolgreichsten Disziplinen auch nur 15 Schuss Wertung (DP1, DP2 etc.). Natürlich kann man irgendwie eine Sportordnung stricken, die mit Schalldämpfern umgeht... Wobei je nach Modell 15 Schuss schon GANZ SCHÖN Hitze in dem Ding UND DER Waffe selbst bedeuten können. Denn ein Schalldämpfer heizt nicht nur sich selbst auf, sondern hält auch mehr Hitze in der Waffe. Bei mir auf der .308 Jagdbüchse mit Aludämpfer macht sich der dritte Schuss in einer Serie teilweise schon bemerkbar; nach fünf ist längeres Abkühlen angesagt. Nur WARUM? Da, wie hier gut zu sehen, praktisch jeder Sportschütze, der reale Erfahrung mit Schalldämpfern – warum auch immer – hat, sagt, dass dies nicht gut zum sportlichen Schießen passt, inkl. fundierter Begründung, dies eine Menge Mehraufwand bedeuten würde, alleine durch die Abkühlzeiten bei Wettbewerben und Training. Fast keiner derjenigen, denen es wirklich um das sportliche Schießen an sich geht, da irgendein gesteigertes Interesse hat, das Ganze für die meisten, die danach rufen, eher ein "Wäre nice to have" ist (womit ich kein Problem hätte), für einige wenige Sportschützendarsteller aber das Supertacticcoole Must-have Heimverteidigungsmittel in der Zombiepandemie und alles, was dazu an Argumenten vorgebracht wird, nur vorgeschoben ist, ist da jegliches Interesse, irgendeinen Hauch von Energie in diese Frage zu investieren, durch die allerallermeisten Sportschützen und damit richtigerweise auch durch die Verbände, die diese vertreten, nicht vorhanden. Dass es ein gewisses Risiko gibt, dass es bei einer Freigabe ganz schnell auch zu einer Pflicht (allgemein oder standbezogen) kommen kann, das kommt noch dazu. Wie weiter oben schon geschrieben: Ich persönlich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn Schalldämpfer still und heimlich komplett aus dem WaffG verschwinden. Und wenn es so kommen sollte und ein Sportschütze beim freien Training seinen Schalldämpfer aufschrauben möchte, habe ich dagegen auch überhaupt nichts einzuwenden. Aber diese Fokussierung auf das Thema, wo dann so getan wird, als seien sie das Allheilmittel, und teilweise Argumente kommen, die es für Außenstehende als fast rücksichtslos gegenüber Anwohnern erscheinen lassen, wenn nicht grundsätzlich mit Schalldämpfern geschossen wird, nur damit der Möchtegern-Tacticool-Operator dann endlich seinen Blechzylinder kaufen kann, das halte ich für höchst kritisch und risikoreich. Und nicht vergessen: Schalldämpfer haben eine begrenzte Lebensdauer. Für 9x19mm Schalldämpfer im mittleren dreistelligen Preisbereich findet man z. B. oft die Angabe etwa 5000 Schuss. Klar, wer alle drei Monate mal 20 Schuss macht, um sein Bedürfnis gerade zu erhalten, muss sich da keine Gedanken machen. Genau so wie sich ein üblicher Jäger da überhaupt keine Gedanken machen muss. Aber wie viele Trainingstage sind das noch einmal bei einem Wettbewerbsschützen? Ob Schalldämpfer für Sportschützen nun einen nennenswerten wirtschaftlichen Faktor ausmachen würden, weiß ich nicht. Ich bezweifle es zwar persönlich sehr stark, da diese einfach für das sportliche Schießen unpraktisch sind, wenn man nicht sehr zwingende Gründe (Gehörschaden) hat, wo man lieber die Nachteile als ein Risiko in Kauf nimmt, aber wissen tue ich es nicht. Vermutlich wird es wie mit so manch anderem laufen, wo man erst kaum rankam, das dann plötzlich verfügbar war und dann auf einmal das "muss ich unbedingt haben" doch nicht mehr so groß war, als der Reiz des "Unerreichbaren" weg war. Spontan fällt mir da z. B. die SP5 (MP5 ziviler Halbautomat) ein. Was habe ich früher öfter gehört, dass mir jemand sagte: "Wenn ich wie du Jagdschein hätte, dann würde ich mir die holen..." Jetzt gibt es die in zig verschiedenen Ausführungen mit BKA-Zulassung. In Privatbesitz ist seitdem in meinem Umfeld keine einzige neu dazugekommen. Den meisten reichte es dann doch, einmal auf einem der kommerziellen Stände mit Leihmöglichkeit damit zu schießen. Davon abgesehen ist die "wirtschaftliche Frage" nicht die Aufgabe der Sportverbände. Dafür gibt es eigene, andere Interessensverbände, und man kann und sollte da nicht die Ziele vermischen. -
Wie schon von TT01 geschrieben, fehlen einige wichtige Informationen zum konkreten Fall. Aber wenn du ohnehin alles bezüglich des Austragens zusammen mit dem Käufer direkt auf der Behörde erledigst (so habe ich deinen Beitrag verstanden), warum fragst du dann nicht direkt dort nach? Die Behörde kann dann, wenn sie es für notwendig hält und möchte, gegebenenfalls auch eine Ausnahme von den Fristen gewähren. Bei einem "Ersatz" einer Waffe ist dies sicherlich meist leichter zu argumentieren als bei einem zusätzlichen Erwerb da der explizite Hintergrund dieser Regelung ja das erschweren von reinen Waffenanhäufungen ist. Generell gilt ohne Ausnahmegenehmigung für Sportschützen: Du darfst pro 6-Monatszeitraum maximal zwei erlaubnispflichtige Waffen für das Sportschützenbedürfnis erwerben. (Bedürfnisfreie Waffen, Waffen für andere Bedürfnisse wie Jagd oder Selbstschutz sowie erlaubnisfreie Waffen zählen nicht für diese Fristen.) Das ist das Erwerbsstreckungsgebot. Die Behörde kann wie geschrieben in begründeten Fällen jedoch eine Erlaubnis erteilen, dass du ausnahmsweise für einen Kauf von diesen Fristen abweichen darfst. Für die Erwerbsstreckung spielt es KEINE Rolle, ob du vorher eine andere Waffe verkauft hast oder nicht. Das ist nur relevant bei der Frage, ob die neu gekaufte Waffe zum Grundkontingent oder zum erweiterten Kontingent (höhere Auflagen) zählt, falls bereits mehrere Waffen vorhanden sind – oder wenn du bereits 10 oder mehr Waffen auf gelber WBK hast und die neue Waffe ebenfalls auf Gelb eingetragen werden soll. ABER WENN ICH "KURZWAFFE" LESE: Mehrschüssige Kurzwaffen (außer bedürfnisfreie, also z. B. gebohrene 4M20-Waffen mit unter 7,5 J) sind ja grundsätzlich voreintragspflichtig. Dieser Voreintrag muss VOR dem Erwerb beantragt und das Bedürfnis dazu muss mittlerweile durch eine Verbandsbescheinigung glaubhaft gemacht werden. Ein einfacher Ersatz (ich verkaufe eine 9-mm-Pistole und darf auf dem freien Platz ohne Weiteres eine neue 9-mm-Pistole kaufen) ist aktuell leider NICHT vorgesehen. Es ist derselbe Vorgang einzuhalten, als hättest du vorher gar keine solche Waffe gehabt. HAst du denn aktuell einen gültigen Voreintrag? Je nach Bundesland und Verband kann das ja mittlerweile so lange dauern das du dir aktuell gar keine Gedanken über die Fristen machen musst da die bis dahin meist abgelaufen sind (ich glaube Hamburg ist aktuell der Worst Case mit mehreren Monaten), vier Wochen sind (für Verband und Behörde zusammen) aber auch in den besseren Bundesländern schnell mal erreicht. Im Zuge der aktuell laufenden Waffenrechtsevaluierung gibt es von mehreren Seiten den Vorschlag, dies zu ändern: Ein Sportschütze/Jäger könnte die Erlaubnis für einen bestimmten Kurzwaffentyp quasi als Platz erhalten (z. B. eine Pistole 9x19 mm) und diese Waffe dann jederzeit ohne neuen Voreintrag durch eine andere ersetzen – bei Defekt oder wenn er etwas Besseres möchte.(Melden muss er das natürlich immer) Er dürfte halt nur nicht mehr oder andere als die genehmigten Plätze gleichzeitig belegen; dazu bräuchte es dann doch wieder einen neuen Voreintrag. Aber das ist erst einmal nur in den Vorschlägen, und ob das jemals wirklich kommt, steht in den Sternen.
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Das ist wohl bei den meisten Anbietern von .50 BMG Events so. Der Grund liegt in der Standzulassung, da nur sehr wenige zivile Stände eine Freigabe über 7500 Joule haben. Deshalb wird die Ladung reduziert. Interessant finde ich allerdings Folgendes: Als ich gerade noch einmal nachgesehen habe, erinnerte ich mich daran, dass zumindest bei einem, glaube sogar zwei kommerziellen Ständen hier im Umkreis, die das anbieten, letztes Jahr noch als Bemerkung ohne weiter Erläuterung dabei stand, dass die Energie auf 7500 Joule begrenzt ist. Außerdem wurde erwähnt, dass jeder Schütze eine Hülse als Erinnerung mitnehmen kann. Ob dieser Hinweis auch bei JS selbst dabei stand, weiß ich nicht mehr. (Ich habe selbst nie ein solches Angebot genutzt. Ein Arbeitskollege hat mal einen Gutschein geschenkt bekommen, und es hat ihm durchaus gefallen – mit mehreren verschiedenen Waffen bis hin zur .50 BMG.) Jetzt habe ich bei keinem Anbieter mehr einen Hinweis auf die reduzierte Ladung und die "Erinnerungshülse" gefunden. Ob man noch eine mitbekommen würde, weiß ich aber nicht. Fast 20 Euro pro Schuss sind für mich allerdings ein guter Hinderungsgrund – selbst wenn es nicht "kastriert" wäre. Da weigert sich mein inneres Sparschwein einfach. Mit reduzierter Ladung noch mehr, da reicht mir ab und an .338 LM mit praktisch der derselben realen Energie auch aus wenn es mal mehr knallen soll als ich selbst im Schrank habe. Das Wiederladen war wegen der reduzierten Ladung bei diesen Angeboten allerdings immer schon üblich. Gibt es vielleicht gerade eine Hülsenknappheit, sodass die Veranstalter etwas sparsamer sein müssen? Oder hat sich in einem Bundesland etwas geändert, sodass es z. B. schwerer ist, an neue Munition zu kommen? Ich weiß ja nicht, ob die vorher Hülsen einzeln gekauft haben oder ganze Patronen und diese dann delaboriert haben (wird wohl von Verfügbarkeit und Preis abhängig gewesen sein) – und ob jemand jetzt behördlicherseits mit der Delaborierung ein Problem hat (falls das gemacht wurde).
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Petition Bundestag "Zulassung von Schalldämpfern für Sportschützen"
JFry antwortete auf RainerE's Thema in Waffenrecht
HUST HUST Nur um mal einen von dir selbst genannten Fall zu zitieren … Und das, obwohl die Schalldämpfer für Jäger nicht mit dem hier bei den Sportschützen genannten Schutz „anderer“ vor Fremdemissionen eingeführt und gefordert wurden, sondern mit dem Argument des Gesundheitsschutzes des Jägers selbst (ggf. auch Tierschutz/Jagdhund). Gerade bei der Jagd in schwierigem Gelände kommt es leider wirklich vor, dass der Gehörschutz unbemerkt verrutscht oder man es zwar bemerkt, aber trotzdem der Schuss abgegeben wird. Teilweise aus vermeidbarem Übermut, seltener, aber leider vorkommend, aus Eigenschutz unbedingt notwendig (Angriff durch ein verletztes Tier auf sich selbst oder den eigenen Hund – da zögern die meisten nicht). Alles für den Stand irrelevant. Als Jäger darf ich meine Schalldämpfer auf dem Stand auch nur deshalb nutzen, weil ich die Waffe damit einschießen muss und auch das Handling der Waffe in der tatsächlichen Jagdkonstellation einüben soll. Für das sportliche Schießen darf ich ihn auch als Jäger, der einen besitzt, am Stand nicht verwenden. (Klar, freies Training ohne Sportordnung kann ich als Jäger auch als jagdliches Übungsschießen nutzen, dann ist das legal. Aber wenn man es ganz streng formal sieht …) Was meinst du wie lange es dauert wenn dann mal mit großem TamTam wegen Lärmschutz für Anwohner die Schalldämpfer für alle freigegeben werden bis dann dieses Thema "verbindliche Nutzung" bei immer mehr Schiessständen sich langsam als Auflage durchsetzt und vielleicht irgendwann sogar eine generelle Auflage wird. Einen Fall hast du ja schon selbst genannt! Oder hier gibt es ja immer wieder Berichte bzw. Diskussionen dazu, dass in Frankreich mittlerweile auf vielen Ständen (oder halt bei Wettbewerben auf Privatgelände), gerade weil KK-Schalldämpfer dort praktisch problemlos verfügbar sind, diese zur Pflicht gemacht wurden. Hier ist das immer wieder Diskussionsthema, weil selbst für -auch- Jäger es sehr schwer ist, KK-Schalldämpfer genehmigt zu bekommen. Da sieht man, wo die Reise hingehen kann. Wobei ich da sagen muss, dass ich dazu meine Informationen nur aus zweiter bzw. dritter Hand habe, also aus mitgelesenen Forendiskussionen, und noch nie selbst an einem entsprechenden Wettbewerb in Frankreich teilgenommen habe. (Würde ich es in meinem Fall, wo es ja als Jäger geht, dann vermutlich dadurch lösen, dass ich einen .223-Schalldämpfer habe und jenseits der Grenzlinie das Aufschrauben für mich legal wäre. Natürlich aber erst genau alle rechtlichen Umstände prüfen, alleine schon der Transport zur Grenze könnte ja wieder wegen dem strengen Bedürfnisprinzip heikel sein wenn nicht gleichzeitig auch eine Jagdeinladung vorliegt. Als reiner Sportschütze würde ich mich schlau machen, ob in Frankreich etwas rechtlich dagegen spricht, einen der bekannten, zu einem .22 lr-SD baugleichen „F-in-Fünfeck“-Luftgewehrschalldämpfer zu verwenden, und dann so einen kaufen.) Nichts dagegen, dass Schalldämpfer irgendwann einmal komplett aus dem WaffG verschwinden. Alleine schon, weil es beim Reinigen und Aufbewahren viel unnötigen Aufwand reduziert. Aber das dann bitte nicht mit Getue, Getöse und Schreien nach „Gesundheitsschutz“, sondern einfach mit guten Argumenten: nämlich mit dem Argument, dass sie im realen Leben aus einem ohne Gehörschutz ziemlich sicher schädigenden Knall immer noch einen Knall machen, der in den meisten Fällen weiterhin Gehörschutz verlangt, viele hundert bis tausend Meter weit noch zu hören ist, allerdings alles auf einem etwas niedrigeren Niveau. Und dass es deshalb einfach bürokratischer Blödsinn ist, Schalldämpfer weiter als regulierte Gegenstände zu führen. -
Petition Bundestag "Zulassung von Schalldämpfern für Sportschützen"
JFry antwortete auf RainerE's Thema in Waffenrecht
Das Problem ist, dass du die Naturgesetze nicht austricksen kannst. Das Hauptproblem bei Schalldämpfern in Verbindung mit höheren Schussfolgen (und dazu zählen sportliche Schussfolgen!) ist Hitze! Du kannst Schalldämpfer bauen, die höhere Temperaturen aushalten, die sogar Rotglut überstehen. Das wird im Behörden- bzw. militärischen Bereich gemacht. Teilweise kann man diese auch als Jäger kaufen, wenn man denn zu viel Geld hat. Aber diese Dinger sind groß, schwer und sauteuer. Und sie sind trotzdem nach fünf Schüssen so heiß, dass du bei weiten Entfernungen heftigst mit Mirage und Co. zu tun hast. Das spielt keine Rolle für den SWAT-Operator, der bei einem Einsatz mit 5 m Zielentfernung ein Gebäude sichert und dabei entsprechend große potenzielle Ziele hat. Aber es spielt eine massive Rolle für einen Sportschützen, der auf 25 m in der Innenzehn landen will. Oder gar auf 100 m / 300 m. Und da kannst du noch so viel Geld in die Entwicklung stecken: Ohne aktive Kühlung geht es da einfach nicht an den Naturgesetzen vorbei. Und ja, es haben sich nun auch einige aktive Schalldämpfernutzer (als Jäger z. B. oder ggf. auch mit militärischem Hintergrund) und gleichzeitig Sportschützen hier und anderswo im Thread geäußert. Inkl. mir. Und alle haben dasselbe dazu gesagt. Vielleicht sollte es dann einem wirklich zu denken geben. Oder gibt es hier jemanden der aktiver Schalldämpfernutzer ist UND die Dinger für allgemeines sportliches Schiessen für WIRKLICH SINNVOLL und praktisch hält. Dann mal bitte melden. Es ist das eine, dass man sagt, eigentlich ist es Blödsinn, dass Schalldämpfer vom Gesetzgeber so behandelt werden, wie sie behandelt werden, da es zumindest bei GK einfach nur auf einem Hollywood-Einfluss (wie z. B. beim Wurfsternverbot auch) ohne jegliche Relevanz für eine Gefahr im Real-Life beruht. Filmwissen in Gesetze gegossen. Aber es ist halt etwas anderes, etwas für einen Zweck, für den das Ding völlig untauglich ist (Ausnahme sehe ich wirklich bei temporären oder dauerhaften Hörschäden von Schützen, um früher oder mit höherer Sicherheit wieder in das Training – trotz aller Nachteile, die der Schütze dabei hat – einsteigen zu können), so eine Änderung zu fordern, bei der der SD als Allheilmittel dargestellt wird und dann mit sowieso schon kritischen Dingen wie Lärmschutz etc. zu argumentieren. Das wird zum Bumerang. -
Petition Bundestag "Zulassung von Schalldämpfern für Sportschützen"
JFry antwortete auf RainerE's Thema in Waffenrecht
Als kleine Ergänzung: Es gibt einen seltenen , wenn auch mit starken Einschränkungen versehenen Grund, warum ich einen Schalldämpfer auch für einen Sportschützen im einzelfall als sinnvoll ansehe kann – obwohl er eine Menge Nachteile im Sport mit sich bringt. Das ist bei bestehendem Gehörschaden mit Verschlechterungsrisiko (ggf. auf Zeit) und dem Wunsch, das Training möglichst bald wieder aufnehmen zu können, der Fall. Es gibt eben auch Situationen, in denen reine Gehörschutzmaßnahmen nicht jedes Risiko mindern, da z. B. auch Knochenleitung eine Rolle spielen kann und jeder Schussknall oberhalb einer gewissen Grenze das Risiko vergrößert. Liegt so etwas medizinisch bestätigt vor, dann kann – je nach Kaliber – ein Schalldämpfer direkt an der Waffe zusätzlich zu doppeltem Gehörschutz noch dafür sorgen, dass man nach 3 bis 6 Monaten weitertrainieren kann, statt vielleicht 1–2 Jahre oder dauerhaft aussetzen zu müssen. Vielleicht auch so, dass dann die letzten Trainings vor einem Wettkampf und der Wettkampf selbst ohne Schalldämpfer (da fast überall für den Wettkampf ausgeschlossen – und so muss es auch bleiben, solange nicht „generell für alle frei“) noch als völlig akzeptables Risiko gelten können. Da das Handling mit Schalldämpfer aber ein völlig anderes ist und die sonstigen Nachteile noch dazukommen (Verbrauchsmaterial, schnelle Überhitzung beim sportlichen Schießen, und trotzdem ist voller Gehörschutz notwendig), schreibe ich dazu: „kleiner Nutzen mit starken Einschränkungen“. Für den normalen Sportschützen ist ein Schalldämpfer nichts, was im Sport Sinn macht. Er kann zwar sogar die Präzision für zwei, drei, vielleicht vier Schüsse verbessern, aber das ist nur der Fall, wenn insgesamt nur wenige Schüsse abgegeben werden – nicht bei einem sportlichen Durchgang. Auf einem anderen Blatt steht freilich, ob eine gesetzliche Einschränkung von Schalldämpfern – einfach herzustellende Hohlkörper, von denen ohne Waffe daran keine größere Gefahr ausgeht als von einer Eisenstange aus dem Baumarkt und bei denen zumindest im GK-Bereich immer noch ein derart lauter Knall verbleibt, dass Gehörschutz beim Schützen und Umstehenden Pflicht ist – überhaupt Sinn macht. Ich hätte auch keine Probleme damit, wenn sie völlig aus dem Waffenrecht herausfielen. (Von solchen Absurditäten, dass ein und dasselbe Schalldämpfermodell nur mit anderer Lasermarkierung mit einem „F im Fünfeck“ frei ab 18 ist, mit der Aufschrift .223 für Jäger problemlos zu kaufen ist, für Sportschützen nur mit Gutachten und Gehörschäden vielleicht irgendwie – wenn die Behörde mitspielt – und mit der Aufschrift .22lr selbst für Jäger bis auf wenige Ausnahmen nicht zu erwerben ist. Obwohl es technisch bis auf die Gravur dasselbe Teil ist.) Oder eben die Tatsache, dass viele Schalldämpfer sowohl an Lang- als auch Kurzwaffen, sowohl GK als auch KK passen – und so viele Schalldämpfer für Langwaffen im Schrank liegen, die auch an der danebenliegenden Kurzwaffe wunderbar funktionieren würden. Das Einzige, was von der Montage abhält, ist die Rechtstreue und das Wissen, dass es auch für den Schießbetrieb – abseits der rechtlichen Normen – mehr Nachteile als Vorteile bringt, ohne Not mit einem Schalldämpfer auf dem Stand sportlich schießen zu wollen. Nur ist das eine völlig andere Baustelle als das Fordern der Schalldämpferfreigabe mit Hinweis auf Lärmimmission, die schnell widerlegt ist – und uns ganz schön auf die Füße fallen kann. Daher kommt dann auch teilweise diese verbissene Sichtweise beim Thema Schalldämpfer, da diejenigen, die sich damit auskennen – weil sie z. B. nicht nur Sportschützen sind, sondern auch als Jäger, Soldaten oder andere bewaffnete behördliche Einsatzkräfte mit Schalldämpfern echte Erfahrungen haben – wissen, in welchen Lagen diese Dinger wirklich top sind und einem enorm etwas bringen, und wo sie – bis auf ganz wenige hochspezielle Situationen – der reinste PIA sind. Und mit diesem Wissen kommt dann bei den ewigen Forderungen nach „Schalldämpfer für alle“, mit dem langen und breiten Auswälzen des Themas Lärmschutz für die Sportschützen, oft ganz schnell der Verdacht auf, dass die Forderungen von Personen kommen, die sich entweder nie wirklich mit Schalldämpfern befasst haben oder noch extremer: von Personen, die eigentlich nur Sportschützendarsteller sind, nicht wirklich am Sport interessiert sind, sondern für die es nur der Weg zur Waffe ist – und jetzt noch zusätzlich der „Schalli“ in den Schrank soll, weil es so cool aussieht. -
Wobei Abwandlung ja nicht gleich Abwandlung ist... Je nachdem, wen man vor sich hat (Eindruck, Statur etc., eventuell auch nur, um die Reaktion zu testen), finde ich zum Beispiel den Verweis darauf, vorher mal einen, maximal zwei Termine (oder auch nur mal eine Serie) mit der LuPi zu machen, nicht unbedingt verwerflich. Einfach, um wegen der absoluten Basics zu schauen. Klar, geht oft auch ohne – und ich entscheide zum Beispiel nach Bauchgefühl (meist KK zum Einstieg, und GK ein paar Schüsse am selben Termin sind dann auch möglich) –, aber grundsätzlich finde ich zum Zwecke der Einweisung nichts Verwerfliches daran, wenn jemand als Verantwortlicher da einen Zwischenschritt möchte. Aber ein Jahr oder auch nur mehrere Wochen/Monate bei jemandem, der eigentlich gar kein Interesse an LuPi hat – nee, das ist lächerlich. Umso mehr, wenn es dem Interessenten nicht einmal um Kurzwaffen geht, sondern eher zum Beispiel um Wurfscheibe – also etwas ganz anderes wo es halt nichts vergleichbares mit "freien" Waffen gibt. Wenn ich privat jemanden mitnehme, dem ich grundsätzlich Sorgfalt zutraue, aber bei dem ich nicht sicher weiß, ob er Erfahrung mit Feuerwaffen hat, dann ist der Ablauf bei Kurzwaffen meist: 1× Platzpatrone, dann mehrere Platz, dann eine scharfe, dann 5 scharfe. Dann trete ich zurück und lasse die Person wie jede andere eingewiesene Person frei schießen, wenn ich der Meinung bin, das passt. Bei Langwaffen überspringe ich die Platzpatronen aber dann doch. Ausnahmen bisher nur in Fällen, wo dann der gerade 14-jährige Nachwuchs von Bekannten/Familie aufgeregt, aber etwas unsicher das erste Mal eine Waffe abfeuert. Dann ist der erste und vielleicht zweite Schuss – trotz KK – nicht scharf. Aber fünf Minuten später gibt es da dann auch „die echten“... Und ja, es gehört etwas Einschätzung dazu, was nun für diese Person besser ist. Und meist muss ich sagen, dass ich wohl richtig lag, wenn mir nachher dann gesagt wird, dass sie den Zwischenschritt mit zwei, drei Schuss Platzpatronen „gut“ fanden und es Anspannung rausgenommen hat. Zumal bisher auch alle wieder gerne wieder mitkommen und ich noch nicht einen einzigen Fall hatte wo Schussangst entwickelt wurde. Leider wird es aber immer Umständlich passende Platzpatronen zu bekommen... Oder man bekommt technisch passendes Problemlos, darf es aber nicht verwenden (wie 9mm R.K. die zwar passen, die man aber trotzdem nicht in den .357er stecken darf da ja formal anderes Kaliber und auch nicht offiziell Kompatibel) Dass so etwas bei jemandem mit Erfahrung natürlich Blödsinn ist und vielleicht sogar (zurecht) mit Verstimmung aufgefasst werden kann, ist natürlich ebenfalls richtig – es kommt immer auf die Umstände an.
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Nö. Ich bin der der dem Schützen die Rechnung schreibt... FERTIG!
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Wobei: Was ich da nicht verstehe: Wo ist bei dieser Konstellation das Problem des Vereins? Der Verursacher des Schadens ist klar – und damit auch, wer gegenüber dem Verein haftet. Ob die Versicherung zahlt oder nicht, kann dem Verein dabei völlig schnuppe sein; das ist eine reine Frage des Innenverhältnisses zwischen dem Schützen und der Versicherung. Einzig wenn bei dem Schützen wirklich nichts (auch mit Gerichtsvollzieher) zu holen ist, könnte es einen Unterschied machen, indem man versucht, den Betrag direkt über die Versicherung zu bekommen. Aber der normal vorgesehene Weg ist doch: Schütze verursacht Schaden, der Schaden wird rechtssicher geklärt, der Schütze zahlt den Schaden und die Versicherung ersetzt dem Schützen die Summe bis zur Höchstdeckungssumme – ggf. unter Abzug des Selbstbehalts. Wie bei jeder anderen Privathaftpflicht auch. Natürlich kommt es vor, dass die Versicherung direkt an den Geschädigten leistet. Das ist aber immer eine individuelle Entscheidung – und erst recht nichts, worauf sich ein Geschädigter verweisen lassen muss, falls von dort nichts kommt. Davon abgesehen ist das natürlich eine riesige Scheiße, einen Schaden zu verursachen und dann nicht dafür geradezustehen. Es mag Grenzfälle geben, in denen die Schadensverursachung nicht klar ist und der angebliche Verursacher dann vielleicht sogar zu Recht nicht einsieht, größere Summen zu bezahlen. Aber danach sieht es hier nicht aus. (z. B. ein Rückpraller am Kugelfang bei einem ordnungsgemäßen Schuss trifft dann mit letzter Kraft die Lampe, die bereits vorher – gerade noch am letzten Gewindegang – halb von der Decke hing, und die dann einfach „ohne erkennbare Einschussbeschädigung“ runterfällt.)
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Es gibt Vereine, die ein öffentliches Schießen auf ihren Anlagen anbieten. Das bedeutet, wirklich jeder kann – je nach Regelung mit oder ohne vorherige Reservierung – zu den angegebenen Zeiten vorbeikommen, sich anmelden, in die Liste eintragen und am Ende seine Nutzungszeit bezahlen. Einige größere Vereine nutzen inzwischen auch Guthabenkarten, die im Voraus aufgeladen werden müssen. Dort kenne ich es genauso, wie du es beschrieben hast – kein großer Unterschied zur Nutzung eines kommerziellen Schießstandes als regulärer Kunde. Dann gibt es wiederum Vereine, die einen Vereinsstand betreiben, der in erster Linie den Mitgliedern vorbehalten ist. Gastschützen sind hier die Ausnahme. Sie sind aber grundsätzlich willkommen, sei es, um sich den Verein als potenzielles Mitglied anzusehen oder einfach aus Interesse. Auch kommt es vor, dass jemand spontan ein paar Kontrollschüsse abgeben möchte, ohne gleich zum eigenen, womöglich weit entfernten Stand zu fahren. In solchen Fällen ist es nicht unüblich, dass keine gesonderte Gebühr verlangt wird oder lediglich ein kleiner Betrag in die Thekenkasse gelegt wird. Als Bekannter eines Vereinsmitglieds, das sich um den Gast kümmert, ist der Zugang oft deutlich unkomplizierter. Meist genügt es, Bescheid zu sagen, dass man einen Gast dabeihat oder beim nächsten Mal mitbringen möchte. Das variiert natürlich je nach Verein – als völlig fremde Person ist es in der Regel etwas aufwändiger. Gerade auf kleinen Vereinsständen, auf denen meist nur bestimmte Disziplinen geschossen werden, kann es zu Verwirrung oder Diskussionen führen, wenn plötzlich jemand einen völlig anderen Ablauf trainiert. Auf größeren Anlagen mit öffentlichen Schießzeiten ist das anders – dort treffen sich Schützen verschiedenster Verbände, Jäger und andere Bedürfnisinhaber, sodass eine bunte Mischung entsteht. Auf kleinen Vereinsständen ist das nicht der Fall. Hier gibt es durch die Standordnung oft sogar konkrete Vorgaben zu Disziplinen und Abläufen. Insofern ist es nur folgerichtig, dass einem die jeweiligen Bedingungen direkt mitgeteilt werden. Gastschützen sind für solche Vereine ein Minusgeschäft und Aufwand, reine gefälligkeiten unter Sportkollegen, da möchte man keine internen Diskussionen mit den eigenen VEreinkameraden die ja immerhin für den Stand den Unterhalt in Form von Geld und Arbeitsdienst tragen. Selbst wenn ein teil der Diskussionen auf Holzkopfmentalität zurückgeht. Ich selbst bin nicht nur Sportschütze (und das nicht ausschließlich im DSB), sondern auch Jäger. Mein Haupttrainingsstand ist jedoch ein kleiner DSB-Vereinsstand. Da kommt es vor, dass ich auch einmal etwas außerhalb der üblichen Disziplinen trainiere. Aber wie so oft im Leben gilt auch hier: Man spricht miteinander. Solche Trainings finden nicht statt, wenn der Stand voll ist, sondern nur dann, wenn wenig oder gar niemand anderes schießt. Außerdem informiere ich die anwesenden Schützen vorher und frage, ob sie einverstanden sind. Wenn ich vorab überlege, ob mein Vorhaben jemanden stören könnte – also zum Beispiel keinen Magazin-Dump zur Funktionskontrolle der jagdlichen KW durchführe, wenn fünf andere gerade Präzision schießen – habe ich bisher nie erlebt, dass jemand Einwände hatte. Das wird gemacht wenn ich alleine am STand bin oder maximal mit anderen die gerade "technische Kontrollschüsse" machen und natürlich wissen die Veratwortlichen auserhalb des Standes auch bescheid warum es da gleich mal etwas "anders" knallt.
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Für die Meldung durch den Abgebenden ist das auch ohne Wenn und Aber richtig … Aber als Empfänger überlege dir mal folgende Situationen: Der Verkäufer teilt dir mit, dass er die Waffe am z. B. 01.02. dem Versanddienstleister übergeben hat. Jetzt kann vieles schiefgehen: Das Paket kann unterwegs zeitweise oder dauerhaft verschwinden. Manchmal reicht es ja schon, dass der Paketaufkleber abgeht, damit es länger als zwei Wochen weg ist. Oder der Verkäufer vertauscht versehentlich Adressen. Oder es handelt sich um einen vorsätzlichen Betrug. Oder das Paketfahrzeug bzw. der LKW, der die Pakete zwischen den Logistikzentren transportiert, brennt wegen eines Defekts mit dem Paket darin vor der Auslieferung ab. Auf jeden Fall ist das Paket nicht innerhalb der 14 Tage bei dir! Nicht einmal so schlimm: Der Verkäufer teilt dir mit, dass er das Paket erst nach seinem dreiwöchigen Urlaub versenden kann. Dem stimmst du zu, aber er schafft es auf dem Weg zum Flughafen doch noch irgendwie, die Waffe auf den Weg zu bringen – ohne dass du es weißt. Die läuft dann im Weihnachtsgeschäft erst einmal sechs Werktage und weil du selbst dann auch acht Tage auf Familienbesuch bist, liegt sie so lange beim Paketshop herum. Also nimmst du sie erst am 16. Tag nach Versand waffenrechtlich in Besitz – und sollst dafür eventuell deine Karten lochen lassen? Oder wie bei mir letztens passiert: Der Verkäufer versendet die ordentliche Gebrauchtware pünktlich, auch in ordentlichem Zustand. Nur trotz Zusicherung der Mitteilung der Versanddaten kommen diese nicht bei dir an. Zehn Minuten, nachdem ich die zweite (bösere) E-Mail geschrieben habe, stand der Paketbote mit der Waffe vor meiner Tür. Alles wie vereinbart, nur die blöde Versandmitteilung ist hängengeblieben. Und dann soll ich terminlich verantwortlich sein? Nee, NATÜRLICH sollte man die 14 Tage – alleine zum Selbstschutz – nie ausreizen. Es kann immer schnell etwas schiefgehen. Aber gemeldet wird der Erwerb nach Inbesitznahme. Und bei Egun-Käufen z. B. trage ich auf dem Formular Ersteigerungsdatum, Zahldatum und Tag des Postempfangs getrennt in die Zeile ein – und das war dem WB immer recht so. Selbst wo der Voreintrag noch nicht fertig war und die KW so lange beim Händler bleiben musste, habe ich das so gemacht. Im NWR eingetragen wurde dann als Erwerbsdatum der Tag der Erteilung des Voreintrags, und die WB hat dann von mir als informellen Nachtrag noch die Info bekommen, wann das Paket – nach Mitteilung an den Händler, dass die EWB nun vorhanden ist – bei mir angekommen ist. Alle zufrieden, und ich habe den gesamten Vorgang jederzeit nachweisbar vollständig vorliegen. Inkl. Ausdruck der Sendungsverfolgung mit Zustelldatum. Aber gerade in der heutigen Zeit ist die Lösung auch in Zweifelsfällen mit ein wenig Mitdenken meist einfach: Das NWR ist nicht dafür geschaffen, all diese Sonderfälle widerspruchslos abzubilden. Im Gesetz sind deine Meldepflichten abgelegt. Wir haben heute elektronische Kommunikation, die auch mit einfachen Schritten und wenig Aufwand (z. B. CC an eine andere eigene E-Mail-Adresse) zumindest ein deutlich höheres Maß an Rechtssicherheit schafft. Klappt das mit der Waffenankunft innerhalb von sieben Tagen nach Kauf, muss man sich keine großen Gedanken machen – man hat dann ja selbst bei der von dir genannten strengsten Lesart noch sieben Tage Zeit. Klappt es nicht: Kurze E-Mail mit Dreizeiler an die WB, dass man die Waffe gekauft und bezahlt hat, diese aber bis zum heutigen Tag nicht geliefert wurde, und dass man die offizielle Meldung zusammen mit der WBK, in der der Eintrag erfolgen soll, innerhalb von 14 Tagen nach tatsächlicher Ankunft der Waffe einreichen wird (bzw. wenn eine neue WBK für diese Waffe gewünscht ist, diese dann beantragen wird). Damit ist der Drops gelutscht – damit kann einem wohl niemand mehr etwas Schuldhaftes vorwerfen.
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Wartet mal ab, demnächst nur noch jagen mit Schalldämpfer, damit sich keiner mehr gestört fühlt! Die Schalldämpfer für Jäger wurden in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes der angestellten Berufsjäger erstmals im größeren Stil – auch durch Gerichtsentscheidungen gedeckt – erlaubt. Hier spielte zum einen der Lärm eine Rolle, der sowohl im Immissionsschutz als auch beim Arbeitsschutz immer zuerst an der Quelle gedämpft werden soll. Zum anderen – und das ist die Abgrenzung zum sportlichen Schießen – kommt hinzu, dass beim Jagdgeschehen gar nicht so selten der Gehörschutz bei der Nachsuche bzw. beim Durchgehen verrutschen kann. Entweder unbemerkt oder in einer Situation, in der eine Korrektur vor der Schussabgabe nicht immer möglich ist. Zusätzlich wird dies noch durch das Argument verstärkt, dass Jagd eben nicht nur reines Freizeitvergnügen ist, sondern darüber hinaus in vielen (aber nicht allen) Fällen auch wirtschaftliche und teilweise sogar allgemeinwohlrelevante Faktoren hat. Das Thema Jagdhund kommt noch hinzu. Für Revierinhaber und vor allem reine Begehungsscheininhaber gab es dabei jedoch immer noch erhebliche Schwierigkeiten, eine Genehmigung zu erhalten. Da aber Revierinhaber ebenfalls über die Berufsgenossenschaft versichert sind (BGS-Inhaber nicht), wurden – im Zusammenhang mit den fehlenden negativen Erfahrungen bei den Berufsjägern – immer mehr Revierinhaber und schließlich auch BGS-Inhaber in die Ausnahmeregelungen zum Gesundheitsschutz der Jäger einbezogen. Diese wurden immer weiter ausgeweitet – am Schluss so umfassend, dass man daraus eine allgemeine Freigabe gemacht hat. Bei Sportschützen fehlen viele dieser Faktoren: Man geht nicht durchs Gebüsch, wo der Gehörschutz hängenbleiben kann. Man gibt seine Schüsse nicht einen Meter neben dem Hund ab. Es ist reines Privatvergnügen. Verrutscht der Gehörschutz dennoch – was auf dem Schießstand wesentlich unwahrscheinlicher ist als bei der Bewegung im Gelände –, hat man schlimmstenfalls Punkte verloren. Aber kein Tier, das drei Tage lang langsam an einem Waidwundschuss zugrunde geht, weil der Nachschuss nach dem schlechten ersten Treffer nicht abgegeben werden konnte. Da Schalldämpfer jedoch Einfluss auf die Trefferlage und das Schussverhalten haben, muss das Training so erfolgen, wie auch die Jagd erfolgt. Daher ist eine Beschränkung auf die tatsächliche Jagd nicht machbar. Daher die Ungleichbehandlung. Die damals ebenfalls mögliche, aber selten erteilte, Ausnahmegenehmigung für Schalldämpfer aus Gründen des Emissionsschutzes zugunsten der sonstigen Bevölkerung bei Stadt-/Friedhofsjägern hat mit der generellen Freigabe der Schalldämpfer für Jäger aber historisch faktisch kaum etwas zu tun. Diese Möglichkeit gibt es sogar weiterhin, wenn auch nur für KK-Schalldämpfer relevant und da noch strenger Gehandhabt als früher wo manche Behörden keinen Unterschied zwischen KK und GK Schalldämpfer machten und nur schauten ob ein Schalldämpfer AN DEM ORT generell sinn macht. Wenn aber aus Gründen des Emissionsschutzes Schalldämpfer für „alle“ freigegeben werden, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die ersten Klagen von Anwohnern eingehen. Dann wird versucht werden, Standbetreibern die Nutzung von Schalldämpfern als zwingende Auflage für alle Kunden vorzuschreiben. Und wegen der Priorität der Dämpfung an der Quelle werden diese Klagen gar nicht so aussichtslos sein. Wer keinen Schalldämpfer hat oder diesen nicht an seiner Waffe montieren kann, darf dort dann eben nicht mehr schießen. Hinzu kommt, dass ein Schalldämpfer bei jagdlicher Nutzung ewig hält – bei halbwegs regelmäßiger sportlicher Nutzung ist die Lebensdauer jedoch stark begrenzt. Zudem ist der Pflegeaufwand hoch, und trotzdem muss am Stand Gehörschutz getragen werden. Dass dann auch noch alle paar Schuss längere Pausen zum Abkühlen notwendig sind, wenn die Präzision nicht völlig „in den Arsch“ gehen soll, kommt noch dazu. Aber hey – immerhin darf auch jemand mit §14-Bedürfnis dann einen Schalldämpfer im Tresor liegen haben ... Ist doch ein guter Deal, oder?
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Er selbst schreibt etwas von einer Waffe nach der gesucht wurde, wobei er angeblich den verbleib durch Dokumente nachweisen konnte was aber wohl nicht interessiert hat. Zumindest taucht dies als x/Twitter post von ihm auf, auch ohne Account lesbar (habe keinen)
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Das ist definitiv ein Teil des Grundes für die hohen Kosten! Aber der Aufwand ist auch tatsächlich erheblich höher, was ebenfalls einen Teil der Kosten ausmacht. „Früher“ war der dahinterstehende Zweck der Vorgaben für nach deutschem (und ähnlichem) Recht deaktivierte Waffen, dass die wesentlichen Teile dieser Waffe so weit unbrauchbar gemacht werden mussten, dass die Wiederherstellung der Schussfähigkeit vom Aufwand (finanziell und arbeitstechnisch) dem völligen Neubau einer schussfähigen Waffe vergleichbarer Leistungsfähigkeit (nach Reaktivierung) mindestens gleichkommt bzw. diesen übersteigt. Damit war der Zweck erfüllt, da jeder, der Böses vorhat, sich einfacher selbst etwas hätte bauen können. Die EU-einheitlichen Vorgaben hat man eingeführt, weil die Vorgaben nicht in allen EU-Staaten so streng waren und somit in anderen Staaten deaktivierte Waffen mit deutlich weniger Aufwand wieder schussfähig gemacht werden konnten. Bei der Erstellung der Vorgaben war man dann aber so gründlich, dass nicht mehr das Ziel im Vordergrund stand, dass eine Reaktivierung unsinnig ist, weil der Selbstbau einfacher wäre, sondern es galt die Devise, dass eine Wiederherstellung auch mit massivstem Aufwand – weit jenseits jedes vertretbaren Maßes – faktisch völlig ausgeschlossen ist. Dadurch haben wir nun Vorgaben zur Deaktivierung, nach denen es faktisch der einzige Weg ist, aus einer so deaktivierten Waffe wieder etwas Schussfähiges zu machen, diese einzuschmelzen, die Rohteile neu zu gießen und dann wie bei jedem anderen Halbzeug daraus die Waffenteile komplett herzustellen. Während es bei Repliken beinahe völlig egal ist und es ausreicht wenn ein "Schussfähig machen" nicht mit haushaltsüblichen Werkzeug möglich ist...
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Gehen tut das, ist aber nicht billig… so 600 bis 1000 Euro für eine Waffe. Je nach Aufwand und Qualität der Ausführung kann man das schon mal veranschlagen. Wohlgemerkt: nur für die Arbeit. Dazu kommt dann noch die Waffe selbst, und wenn zusätzlich noch Restaurierungsarbeiten/optische Ausbesserungen dazukommen, wird es noch einmal teurer. Und diese Waffen fallen trotzdem noch als Waffen der Kategorie C unter das Waffengesetz, wenn auch mit erleichterten Aufbewahrungs- und Erwerbsvorschriften. Und mehr als ein Klumpen Metall ist es dann wirklich nicht mehr. Da bewegt sich nichts mehr. Zumindest für gängige Waffen ist eine Replik, also etwas, das nie eine scharfe Waffe war, daher meist die bessere Wahl. Und oft näher am Original als das Original nach der Deaktivierung! (Bewegliche Teile, Schweißstellen, Löcher.) Zudem haben diese – abgesehen vom Anscheinsparagraphen (Führverbot) – absolut nichts mit dem Waffengesetz zu tun. Sie sind nicht strenger eingestuft als eine echt aussehende Kinderspielzeugwaffe. Selbst hochwertige Repliken sind oft billiger (meist erheblich billiger) als deaktivierte Originalteile und haben noch bewegliche Elemente. Es gibt auch Anbieter, die gute Repliken auf Wunsch bauen; das ist natürlich definitiv alles andere als günstig, aber wenn das Originalteil auch selten und teuer ist, könnte sich das lohnen. Um welche Waffe geht es denn? Und natürlich aufpassen mit deaktivierten Dekowaffen nach älterem Recht. Da können schnell ganz andere Bedingungen hinsichtlich Erwerb und Lagerung gelten… Besonders übel kann es werden, wenn es sich um (im Ursprungszustand) verbotene oder Kriegswaffen handelt. Ist bei einem AK47/G3/MG42 etc. dann ein wesentliches Waffenteil, auch deaktiviert, demontierbar und man legt es daneben, hat man eine verbotene Waffe im Besitz. Mit allen Folgen, als wäre das Teil scharf!
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Das Problem ist, dass zu den Waffen im NWR sehr wohl der Bedürfnisgrund eingetragen ist. Im Normalfall, ohne dass was passiert, interessiert es wohl kaum jemanden, aber wehe, die Waffe kommt weg oder es passiert ein Unfall. Dann ist das Geschrei womöglich groß und die Karte gelocht, wenn die WB und das Gericht es anders als man selbst sieht. Tatsächlich gibt es zu dieser Frage gegensätzliche Rechtspositionen, die auch von Waffenbehörden unterschiedlich vertreten werden. Die eine WB sagt: "Alles OK, wäre ja Blödsinn, das zu verbieten" (Ein Jäger und Sportschütze, der sowohl für die Jagd als auch fürs sportliche Schießen eine z.B. Walther PDP nutzen möchte, bräuchte dann zwingend 2 Waffen). Bis hin zu den extremeren Vertretern, die sogar die jagdlichen Waffen aufs sportliche Grundbedürfnis anrechnen wollen und umgekehrt bei bereits vorhandenen Kurzwaffen für den Sport den jagdlichen Bedarf in Abrede stellen. Die nächste WB sagt: Oh nein, wir haben das STRENGE BEDÜRFNISPRINZIP! Jagdwaffen nur zur Jagd, sportliche Waffen nur zum Sport und Sammler- und Erbwaffen höchstens mal zum Probeschießen alle zig viele Monate. Und dann gibt es die WB, die sagen: So lange es im Rahmen bleibt, ist es im Sinne des Gesetzes! Das Bedürfnisprinzip soll den Missbrauch verhindern und keine unsinnige Bürokratie oder Doppelbewaffnung schaffen. Die also absolut kein Problem damit haben, wenn man seine Waffen mal vom Bedürfnis über Kreuz verwendet, so lange es nicht (zu) offensichtlich der Umgehung der Vorschriften dient. (Also der "Jäger", der alle seine 30 Sportwaffen auf Jagd eingetragen hat und das dann womöglich noch so öffentlich in Foren schreibt.) Die das dann auch auf schriftliche Nachfrage so bestätigen... (und damit formal eine Genehmigung erteilen). Da es keine obergerichtliche Entscheidung und schon gar keine höchstrichterliche Entscheidung zu dem Thema gibt, ist man, so lange die EIGENE WB es anders sieht als man es gerne hätte, damit leider an die Entscheidung dieser WB gebunden, falls man kein langwieriges Verfahren und möglicherweise ein Lochen der WBK riskieren will. Da hilft auch nicht, dass die WB des Nachbarkreises eine andere Meinung hat, die einem besser passt (zumindest nicht, so lange man nicht umziehen will). Daher: Diese Frage schriftlich (mindestens per Mail) an den eigenen Sachbearbeiter stellen und sich an dessen Antwort halten. Alles andere ist russisch Roulette mit der eigenen Zuverlässigkeit. Meine WB vertritt die letzte Meinung (zum Glück), aber ich brauche nur über die Kreisgrenze zu fahren und gerade je nach richtung in das Gebiet einer WB mit gleicher Meinung, einer mit der ersten Meinung und einer mit der zweiten Meinung. Da immer die eigene WB für die Ahndung und Bewertung von Verstössen zuständig ist, auch wenn woanders in Deutschland begangen, zählt aber auch nur deren Auffassung.
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Gäähn... Es mag dir vielleicht bisher nicht aufgefallen sein, aber mit solchen Sprüchen kannst du vielleicht in den Kreisen der reinen Sportschützendarsteller, weil „ich brauche Knarre“, die über die Ungerechtigkeit jammern, dass sie alle drei Monate für 12 Euro Munition und 1,20 Euro Sprit für die Fahrt zum Stand verschwenden müssen, punkten. (Obwohl selbst für diesen Zweck Übung nun nicht verkehrt ist.) Aber unter den (echten) GK-Sportschützen, Jägern und vor allem auch Waffensammlern ist der Anteil derjenigen, die vom Verdienst und/oder Vermögen im oberen Drittel liegen, meist erheblich höher als im Bevölkerungsschnitt. Also: Die allermeisten haben mindestens ein „auskömmliches“ Leben. Sei es, weil sie als Handwerker fleißig und fähig sind, daher gefragt und sich die Arbeitsplätze bei den guten Firmen aussuchen können und für ihren Jobbereich somit im besseren Gehaltsbereich liegen und auch viele kostenintensive Dinge selbst erledigen können, sei es, weil sie sich selbst etwas (eigene Firma) aufgebaut haben oder dank guter Ausbildung/Studium und Köpfchen in einer gut bezahlten Position gelandet sind. Selbiges gilt selbst dann, wenn man das auf die oberen 10 % statt 30 % einschränkt... Alleine schon, weil es kein „günstiges“ Hobby ist. Bei denen ist das Einzige, was du mit diesen Sprüchen erntest, Verachtung über deine erbärmliche Einstellung und dein Gehabe. Garantiert keine Bewunderung und erst recht keine Vorbildfunktion. Sofern deine Behauptung überhaupt stimmen sollte, versteht sich! Du kannst dir die Realität noch so sehr zurechtbiegen, sie wird dadurch nicht wahrer. Das Sozialsystem ist nicht „aufgezwungen“, sondern demokratisch legitimiert und wird – trotz aller berechtigten Kritikpunkte – von der überwältigenden Mehrheit der Bürger getragen. Und ja, das gilt auch dann, wenn sie selbst gerade nichts davon haben. Warum? Weil es als solidarisches System gedacht ist. Und genau das ist es auch, mit all seinen Schwächen. Dass es Probleme gibt, wie ungeregelte Migration in die Sozialsysteme, ausufernde Bürokratie oder integrationspolitische Versäumnisse – keine Frage. Das gehört kritisiert und geändert! Aber daraus abzuleiten, das System sei nur ein Mittel zur „Versklavung“ oder „Ausbeutung“ ist nichts weiter als verschwurbelter Sozialdarwinismus in Aluhut-Verpackung. Wenn du glaubst, dass „ihr“ hier nur „für unsere Rente“ arbeiten sollt – dann solltest du dir vielleicht mal ansehen, wer aktuell die Hauptlast im Steuer- und Abgabensystem trägt. Spoiler: Es ist nicht die untere Einkommensgruppe und schon gar nicht der „Sklave“, den du da beschwörst. Und was deine „Herrscher“-Rhetorik betrifft – niemand hindert dich daran, die nächste Wahlurne zu benutzen oder dieses „Schlaraffenland“ zu verlassen, das du so verachtest. Aber wie’s aussieht, bleibst du lieber hier, wetterst über das System, kassierst seine Leistungen und fühlst dich gleichzeitig als Opfer einer Verschwörung. Ernst nehmen kann man so ein Verhalten nicht. Mitleid ist aber auch keins angebracht. Ach komm... Wenn du ernsthaft glaubst, es sei „Propaganda“, dass in westlichen Demokratien Bürgerinteressen zumindest ein Faktor im politischen Handeln sind, dann hast du entweder ein sehr begrenztes Geschichtsverständnis oder du redest dir die Welt bewusst schlecht, weil’s bequemer ist, sich als Opfer einer allumfassenden Verschwörung zu fühlen. Niemand hat je behauptet, dass alles perfekt läuft oder immer nur im Sinne des kleinen Mannes entschieden wird. Aber der Versuch, die Bundesrepublik auf das Niveau eines autoritären Systems herunterzuzerren, in dem die Bevölkerung nur als Verfügungsmasse dient, ist lächerlich. Oder hast du vielleicht einfach nicht bemerkt das dies hier ein Forum mit überwiegend aus deutschland und noch ein paar aus den deutschsprachigen Nachbarländern stammenden Nutzern ist und kein russisches oder nordkoreanisches? Wer wirklich glaubt, er sei hier schlimmer dran als der Medianbürger in den USA, Russland oder Indien – der soll doch bitte die Koffer packen und sich den Realitätsabgleich holen. Spoiler: Das Gejammer über Spritpreise, Steuern oder GEZ wird dir dort nicht weiterhelfen – dafür wirst du ganz neue Prioritäten kennenlernen: marode Gesundheitsversorgung, kaum Arbeitsschutz, kein soziales Netz, massive Kriminalität oder Korruption. Und bevor du wieder mit „ihr“ und „euch“ um dich wirfst: Du lebst hier. Du profitierst von den Strukturen. Und du hast dieselbe Möglichkeit, dich einzubringen oder zu verändern wie jeder andere. Wenn du stattdessen lieber rumheulst, dass angeblich „nichts in deinem Interesse“ geschieht – dann ist das vielleicht weniger ein Systemproblem als ein Spiegelbild deiner eigenen Unfähigkeit. BlaBlaBla, Ich erstarre in Ehrfurcht vor der Macht, den Lebensbedingungen der Normalbevölkerung und dem technologischen Fortschritt der Vorzeigestaaten Nordkorea, Pakistan, Indien... Mögen sie alle unser Vorbild sein... Vergleich der Lebenserwartung und des Medianverdienstes (Monat) im Vergleich zu Deutschland (Stand: neueste verfügbare Daten, gerundet): Land Lebenserwartung (Jahre) Medianverdienst/Monat (in EUR) Deutschland ca. 81 Jahre ca. 2.250 € Nordkorea ca. 72 Jahre ca. 50 € (geschätzt) Pakistan ca. 67 Jahre ca. 150 € Indien ca. 70 Jahre ca. 180 € Und um das auch noch klarzustellen: Ich bin Angestellter in einem Job, der mir (meist) Spaß macht, komme effektiv mit knapp unter 40 Wochenstunden aus, wovon die Hälfte mit Tätigkeiten gefüllt ist, die ich auch als Hobby mache. Ich habe – trotz eher teurer Hobbys, einer nicht in die Sparquote einberechnete Rücklage für Urlaub und Sonderausgaben und der „überwältigenden“ Abgabenlast – eine Sparquote (Monatsüberschuss), die etwas oberhalb des oben genannten Mediangehalts liegt. (Einzige Ausnahme: Beim Auto bin ich rein praktisch und knausrig – solange es fährt, ist es gut genug … ok.) Nicht reich, aber gut auskömmlich also. Bin zufrieden, gutes (selbstgewähltes) Mittel zwischen Einkommenshöhe und Work-/Life Balance. Trotzdem habe ich die Sicherheit, dass, wenn ich morgen den Job verliere und nichts Neues finde oder gar eine schwerste Krankheit bekomme, ich NICHT verhungern muss – und dass ich sowie meine Familie weiterhin ein Dach über dem Kopf, Kleidung am Leib und Essen auf dem Teller haben sowie medizinische Versorgung erhalten, die zwar tatsächlich reichlich Unbequemlichkeiten hat, vom Outcome her aber statistisch immer noch mit die besten Überlebenschancen auf der Welt bietet. Ja, es läuft eine Menge falsch – und gefühlt auch mehr als früher. Ich finde auch, dass wir ein Einstellungsproblem bei der aktuellen politischen Klasse haben, das es in dieser extremen Ausprägung und Breite in der Vor-Merkel-Zeit nicht gab. (Auch damals gab es massives Fehlverhalten – aber nicht in dieser Breite – und stures Aussitzen im Amt war auch kaum möglich. Die wenigen Fälle, die das geschafft haben, hatten vorher auch sehr viel auf der positiven Seite erreicht.) Dazu kommt dann die ganze Symbolpolitik ohne positive Wirkung, aber mit maximalem Schaden aufgrund einer teilweise fanatisch verfolgten Ideologie. Aber dieses Gejammer und Herumblöken wie ein dummes Schaf – mit einem Sprachniveau („Kriecher“, „Sklaven“, „Untertanen“), das jeder Beschreibung spottet, gleichzeitig aber mit der Abwesenheit jeglichen fundierten Faktenwissens glänzt – das ist einfach unerträglich. Und das Traurige ist, dass genau solche Extremfälle dann die Meinung in der Öffentlichkeit und bei Politikern beeinflussen – und dafür sorgen, dass sich wieder mal das negative Bild über die „knarrengeilen, subversiven Waffenfetischisten mit Minderwertigkeitskomplex“ aufdrängt. Wenn ich diesen Eindruck beim Lesen eines solchen Beitrags schon gewinne – wie soll es dann jemandem gehen, der nicht die weit überwiegende Masse der positiven Eindrücke aus der Sport- und Jagdszene kennt? Die wissen doch nicht, dass auf einen negativen Eindruck gleich zehn und mehr positive kommen und so ein Geschreibsel wirklich nur die Ausnahme repräsentiert…
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