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JFry

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  1. Genau das ist es, Fehler passieren! Trifft aber letztlich auf alle Waffenplattformen zu, ob Strikerfire, DA/SA, SAO oder was auch immer. Wer beim auseinandernehmen einer Strikerfire wie Glock vergesslich und anachtsam ist, wird das bei allen anderen Plattformen auch sein. Deine Argumentation greift für mich nicht, sorry. Ja, Fehler passieren, sie können mit allen Waffenssystemen passieren. GENAU DESHALB steht die technische Vermeidung von Unfällen durch Bedienfehlern ja in der Priorität WEIT oberhalb der Vermeidung durch Ausbildung! Dein Argument bestätigt das ja geradezu Vorbildhaft. Oder anders gefragt – beantworte mir dies: Man nehme einmal an, Glock würde jetzt eine Glock Gen 7 auf den Markt bringen. Diese fiktive Glock-Gen-7-Reihe ist zu 100 % mit der Glock Gen 6 identisch, außer dass man diese nicht über den Abzug vor dem Zerlegen entspannen muss. Die Herstellung ist 3 Euro teurer, und der Mechanismus bedeutet aber sicher keinerlei sonstige Nachteile (also keine Funktionsunsicherheiten oder Defektanfälligkeit – es ist ja eine theoretische Frage). Welche Waffe ist in diesem Beispiel sicherer und warum – die Glock Gen 6 oder die Glock Gen 7? In der Realität haben wir im Moment natürlich den Fall, dass die von mir im fiktiven Beispiel genannten Eigenschaften (keine Funktionsunsicherheiten oder Defektanfälligkeit) möglicherweise ein Problem sein könnten und deshalb die Antwort in Bezug auf die Realität anders aussehen könnte. Aber beantworte mir ruhig einmal meine Frage unter den fiktiven Voraussetzungen. Ich weiß nicht, wie es bei der Bundeswehr ist, aber bei vielen anderen Behörden ist es den Anwendern strengstens untersagt, eine über den Field-Strip (Schlitten abnehmen, Lauf zur Reinigung entnehmen) hinausgehende Zerlegung vorzunehmen. Sollte da etwas nötig sein, machen das ausschließlich die Waffenmeister. So, das soll es erst mal gewesen sein. Jetzt ruft die Familie, und vielleicht geht´s heute Abend – je nach Laune – noch auf eine Party …
  2. Ich messe mit zweierlei Maß, weil es zweierlei grundverschiedene Dinge sind! Oder willst du wirklich behaupten, dass, wenn ein Dienstwaffenträger nach 20 Jahren Tragen der Waffe bei seinem 100+ Field Strip – vielleicht nach einer anstrengenden 12-Stunden-Schicht mit Termindruck im Nacken – zwecks Reinigung unterbrochen wird und deshalb beim Fortsetzen des Zerlegungsvorgangs im Gedanken den berteits gemacht zu haben den Kammercheck überspringt und sich dadurch ein Schuss löst, das dasselbe ist wie wenn ein Idiot willentlich und bewusst den Abzug seiner durchgeladenen Waffe betätigt, weil er dachte, die sei ja eh gesichert? Das eine ist ein Flüchtigkeitsfehler, der mit der besten Ausbildung niemals sicher verhindert werden kann, das andere ist glasklar gemeingefährlicher Vorsatz! Minister und Generalinspekteure werden wohl kaum direkten Kontakt mit diesen vorsätzlich sich selbst und Dritte gefährdenden Personen haben und deshalb auch zu keiner Einschätzung über diese gelangen können. Im Gegensatz zu direkten Vorgesetzten und Ausbildern. Nicht falsch verstehen: Es wird immer Idioten geben, die sich eine Zeit lang so gut verstellen können, dass es die Zuständigen nicht merken. Aber wenn das beschriebene Verhalten tatsächlich, wie von dir behauptet, die Nummer-1-Unfallursache sein sollte, dann liegt da ein ganz grobes strukturelles Problem vor. Und bei strukturellen Problemen schaut man sich die gemeinsamen Faktoren an, weil dort logischerweise die Ursache zu finden ist. Und der gemeinsame Faktor sind – entsprechend deiner eigenen Schilderung – ja die Ausbilder und unmittelbaren Vorgesetzten. Der von dir ganz eingangs genannte Fall, dass jemand bis jetzt eine Dienstwaffe geführt hat, bei der man zum Zerlegen über den Abzug entspannen sollte, er nun eine bekommt, bei der man das nicht muss, aber irgendwann in Gedanken es doch mal wieder macht, weil er das vorher jahrelang so gemacht hat – das steht auf einem ganz anderen Blatt. Das wäre dann tatsächlich dieselbe Kategorie wie der Flüchtigkeitsfehler/Augenblicksversagen beim Schritt der Kammerkontrolle. Ich preise keine technischen Lösungen generell an, sondern sage, dass dort, wo eine technische Lösung zur Verhinderung von Flüchtigkeitsfehlern möglich ist, eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile anhand neutraler Kriterien notwendig ist und, wenn diese Abwägung ergibt, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen, dann soll die Lösung verwendet werden. Bezogen auf diese konkrete technische Lösung (Zerlegen der Striker-Fired-Pistol ohne über den Abzug zu entspannen) habe ich ausdrücklich geschrieben, dass aufgrund der Berichte über Probleme mit zwei bekannten Modellen es alles andere als sicher ist, dass bei dieser Lösung und dem aktuellen Stand der Technik die Vorteile überwiegen. Ich habe lediglich noch darauf hingewiesen, dass der Verweis auf „Ausbildung“ bei typischen Flüchtigkeitsfehlern kein valides Argument ist. Und da wusste ich noch nicht einmal, dass es, wie du ja so schön anführst, in unserer Bundeswehr so massenhaft solche dummen Idioten gibt, die noch nicht einmal verstehen, dass man niemals den Abzug einer möglicherweise geladenen Waffe durchzieht, wenn man keinen scharfen Schuss abgeben möchte. Unabhängig von der Sicherung. Ich entgegne mit einem Filmzitat: Wunderbar sinnentstellendes Zitat zur vollständigen Verdrehung meiner Aussage! Bewusst gemacht (aus dem Zusammenhang gerissen) oder dem sinnerfassenden Lesen nicht mächtig? Langsam glaube ich, fügt sich da ein Bild – auch zu gewissen von dir berichteten Verhaltensweisen deiner (aktuellen oder ehemaligen) Tätigkeit– zusammen. Das korrekte, sinnerhaltende Zitat wäre Ich muss sagen, bisher habe ich immer gelacht, wenn so jemand wie TD mit seinen „Glock-Fanboys“ und „Hatern“ anfing. Wie immer betont wird das diese nur dieses eine Konzept als das einzig seligmachende verkaufen etc. Aber so langsam werde ich – der sich selbst eher für meist ausgeglichen und selten gereizt hält (und dem das Umfeld auch immer so spiegelt) – echt fuchsteufelswild. Als jemand, der nicht nur bei Waffen keineswegs der Meinung ist, dass etwas nur weil es modern und voller technischer Gimmicks ist auch das Bessere ist, aus dieser Einstellung heraus auch TDs Meinung zu „fancy“ modernen Waffen vs. alten Waffenkonzepten (wozu ja auch gehört, dass er die P320 „eigentlich“ für eine tolle und vorbildliche Waffe hält, die nur leider ein Problem hat) absolut nicht so teilt. Als jemand, der sowohl im Job wie auch bei der Wahl seiner (aktuell geführten) Waffe, seines Autos, vieler seiner Technik in unserem Haushalt und bei den allermeisten Entscheidungen im Job eine starke Tendenz zu KISS-Lösungen hat. Als jemand, der sich bewusst für eine Walther PDP als geführte Waffe entschieden hat, die ja genau wie die Glock über den Abzug entspannt werden muss. Aber dieses sture Verteidigen des Glock-Konzepts als die einzig wahre Lösung für alle Zeit und jeden Fall und striktes Verneinen der Tatsache, dass es auch positive Argumente für andere Konzepte gibt, die zumindest eine Abwägung zwischen den Argumenten sinnvoll machen – das ist schon echt einmalig. Und das ist bei Glock-Fanboys schon tatsächlich recht einmalig (wie sich nicht nur hier zeigt).
  3. Das ist glasklarer Ausbildungsmangel oder totale charakterliche Ungeeignetheit – oder beides zusammen. Entweder wurde hier grottenschlecht ausgebildet: Keine Sicherung ist 100 % zuverlässig, sie ist nur das allerletzte Sicherheitsnetz. Wer das nicht gelernt und verinnerlicht hat, hat unfähige, ja geradezu verantwortungslose Ausbilder am Hals. Oder – und das ist noch schlimmer – der Typ hat die Vorgaben vorsätzlich ignoriert und bewusst im vollen Wissen über die Risiken den Abzug durchgezogen. Dann ist er charakterlich absolut untauglich, ein gefährlicher Idiot, der nichts mit einer Schusswaffe zu tun haben sollte und der Einstellende hat Versagt. Wahrscheinlich sogar beides. Möglicherweise auch der Dienstvorgesetzte der ihn nicht rechtzeitig auf einen Posten ohne Waffenkontakt hat versetzen lassen. Das wird ja dann kaum das erste Fehlverhalten gewesen sein. Das hat NULL, aber auch wirklich NULL mit einem einfachen Flüchtigkeits- oder Bedienungsfehler zu tun, den man technisch abfangen könnte. Das ist vorsätzliche, grob fahrlässige Sabotage der Sicherheitsregeln – Missbrauch in Reinform. Und jetzt kommt der absolute Wahnsinn: Es soll ernsthaft gefordert werden, dass man technische Schutzmaßnahmen gegen echte Unfälle einfach nur deshalb nicht verwendet, nur damit solche hirnamputierten Vollidioten nicht auf noch dümmere Ideen kommen? Das ist genau die gleiche geisteskranke Logik, wie zu verlangen, dass Autos keine Sicherheitsgurte mehr haben dürfen – bloß weil eine handvoll durchgeknallte Crash-Kids Ende der 90er absichtlich mit gestohlenen Karren gegen Wände gebrettert sind und sich dann gewundert haben, dass es wehtut wenn doch mal was Schiefging. Egal, wie viele Leben diese Gurte täglich bei normalen Menschen retten. Merkste selbst wie das Absurd das ist, oder? Ziemlich binäre Sichtweise ala "Entweder schiesst die Waffe nur wenn man vorher nur mit drei Händen und elf Fingern möglich eine Zahlenkombination eingetippt hat" und "die Waffe schiesst auch einfach mal so von alleine". JA, GENAU DAS wollte ich damit Verdeutlichen! Dein Argument war ja das es auch bei Waffen mit "mehr Sicherheitsmaßnahmen" immer noch zu Unfällen kommt, und deshalb zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen von vorne herein sinnlos sind und man sich deshalb erst keine weiteren Gedanken um das Kosten-Nutzen Verhältnis machen muss. Alles unter 100% ist sinnlos...
  4. Genau das – also dass technische Lösungen auch wieder Nachteile mit sich bringen und deshalb immer eine sachkundige Einschätzung der Situation durch fachkundige Personen im Rahmen des vor der Markteinführung in der EU unbedingt erforderlichen Konformitätsbewertungsprozesses erforderlich ist, zu dem auch eine saubere Risikobeurteilung gehört –, das hatte ich ja weiter oben bereits geschrieben. Genau so wie das – unter anderem neben der tatsächlichen Entwicklung entsprechender technischer Maßnahmen – mein Job ist. Wenn auch in einem völlig anderen Produktbereich. Auch hatte ich ja geschrieben, dass ich aufgrund der Probleme, die derzeit mit zwei technisch komplexeren Waffen bekannt sind, die eine abkrümmungsfreie Zerlegung zulassen, mit meinem derzeitigen Wissensstand keinesfalls so klar „pro technische Lösung“ tendieren würde, sondern es durchaus für legitim halte, auch das KISS-Prinzip ernsthaft weiter als bessere Option zu sehen – aus Gründen der Funktionssicherheit. Mir ging es lediglich darum, dieses elende Argument „Brauchen wir nicht, das ist eine reine Ausbildungsfrage. Nur Idioten machen diese Fehler“ zu entkräften. Dass es andere gute Gründe gegen diese technischen Maßnahmen geben könnte – und Stand jetzt vielleicht tatsächlich gibt –, das habe ich ja sogar selbst geschrieben. Du hast ja völlig recht … Hätten wir bloß nicht mit solchen unsinnigen technischen Maßnahmen wie ESP und ABS bei den Autos angefangen. Dann wären die Autofahrer nicht so verblödet, würden ihre Karren noch beherrschen und viel weniger Unfälle bauen. Und von Airbags oder gar dem Teufelszeug Sicherheitsgurt wollen wir ja gar nicht erst reden. Was waren das noch für sichere Zeiten auf den Straßen, als wir all das noch nicht hatten und die Leute noch wirklich Auto fahren konnten, oder? Was hat dieses neumodische Zeugs bloss an Leben gekostet... Moment, suche ich raus -> Blick in die Statistik -> UPPPSSS Die Frage ist nicht, ob es trotz dieser Maßnahmen zu ungewollten Schussabgaben kommt oder nicht. Auch die beste technische Maßnahme verhindert keine Unfälle zu 100 Prozent, wenn eine Handlung nur oft genug ausgeführt wird. Die Frage ist doch: Wie viele ungewollte Schussabgaben hätte es gegeben, wenn es diese ganzen Gimmicks nicht geben würde? Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es dann nochmals deutlich mehr gewesen wären. Oder hast du nachvollziehbare Argumente, die eine andere Ansicht plausibel erscheinen lassen? Dieses „Trotzdem können Unfälle passieren, also bringt’s nichts“-Argument ist qualitativ auf demselben Niveau wie der Vorschlag, auf neuen Marineschiffen sämtliche Rettungsmittel zu streichen: Bei einem schweren Treffer sind ja eh viele sofort tot, also können wir es auch einfach komplett sparen, oder?
  5. Ohne Zweifel: Auch dann können Unfälle passieren. Aber da das Betätigen des Abzugs nicht zum Standardverfahren beim Zerlegen gehört, sinkt die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen unbeabsichtigten Schuss erheblich. Bei allen Sicherheitsfragen – egal ob Waffen, Verkehr oder Alltag – geht es letztlich immer nur um Wahrscheinlichkeiten und um die Frage, welches Restrisiko man als akzeptabel ansieht. Zur einfachen Veranschaulichung für Laien: Jeder menschliche Fehler hat eine bestimmte Eintrittswahrscheinlichkeit. Manche sind durch Studien gut bekannt, andere lassen sich nur grob abschätzen. Entscheidend ist jedoch, dass mehrere unabhängige Fehler gleichzeitig auftreten müssen, damit ein schwerer Unfall entsteht. Die Gesamtwahrscheinlichkeit ergibt sich dann aus dem Produkt der Einzelwahrscheinlichkeiten – und sinkt damit dramatisch. Ich selbst besitze z.B. eine Walther PDP und habe mich bewusst für dieses Modell entschieden, obwohl man vor dem Zerlegen den Abzug betätigen muss. Mein persönliches Zerlege-Procedere sieht z.B. so aus: Magazin entfernen und Kammer leeren (bereits am Schießstand oder im Revier). Nochmalige visuelle und taktile Kontrolle: Kammer und leerer Magazinschacht. Mündung bewusst in eine sichere Richtung richten (zu Hause im Arbeitszimmer in einen massiven Mauerwinkel, vor dem ein Regal mit Büchern aus meiner Studienzeit steht). Erst dann Abzug betätigen und die Waffe zerlegen. Nehmen wir ein stark vereinfachtes, aber realistisches fiktives Modell an: Die Wahrscheinlichkeit, einen einzelnen Schritt falsch auszuführen oder zu vergessen, beträgt jeweils 1 % (also 1:100). Wenn ich nur das Entladen (Schritt 1) vergesse, die Kontrolle (Schritt 2) aber korrekt durchführe → passiert nichts, der Fehler wird rechtzeitig entdeckt. Wenn ich das Entladen korrekt mache, aber die Kontrolle vergesse → passiert ebenfalls nichts, weil die Kammer ja bereits leer ist. Erst wenn beide Fehler (Entladen + Kontrolle vergessen) im selben Zerlegevorgang gleichzeitig auftreten, kommt es beim Abzugbetätigen zu einem Schuss. Wahrscheinlichkeit: 1:100 × 1:100 = 1:10 000. In diesem fiktiven Szenario würde also erst bei jedem 10 000. Zerlegen ein Schuss fallen. Selbst dann entsteht meist kein Personenschaden: Der Schuss geht in eine sichere Richtung (Schritt 3 korrekt) → höchstens klingelde Ohren und ein Loch in 20 Jahre alten Büchern. Erst wenn zusätzlich auch Schritt 3 fehlerhaft ist (Mündung in gefährliche Richtung), drohen schwere oder tödliche Verletzungen. Gesamtwahrscheinlichkeit: 1:100 × 1:100 × 1:100 = 1:1 000 000. Nur bei einem von einer Million Zerlegevorgängen wäre also mit einer Verletzung zu rechnen. Nun eine grobe Hochrechnung (sehr konservativ): Weltweit könnten locker ca. 2 Millionen Glock-Pistolen als Dienstwaffe bei Polizeibehörden im Einsatz sein. Angenommen, diese Beamten trainieren im Schnitt 4-mal pro Jahr und zerlegen die Waffe danach jeweils zur Reinigung → ergibt etwa 8 Millionen Teilzerlegungen pro Jahr allein bei der Polizei (Militär und Privatnutzer also nicht eingerechnet). Bei obigem Modell würden sich daraus ca. 8 Verletzungen pro Jahr allein unter Polizisten ergeben. Vergleichen wir das nun mit Waffen, bei denen das Abkrümmen vor dem Zerlegen nicht erforderlich ist: Hier wäre das unnötige Betätigen des Abzugs selbst ein zusätzlicher Fehler, der nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorkommt (wieder 1:100 angenommen). Damit ein Unfall entsteht, müssen nun vier unabhängige Fehler zusammentreffen: Waffe nicht entladen Keine Ladekontrolle Mündung in unsichere Richtung Trotzdem abkrümmen (obwohl nicht nötig) Gesamtwahrscheinlichkeit: 1:100 × 1:100 × 1:100 × 1:100 = 1:100 000 000. Bei denselben 8 Millionen Zerlegungen pro Jahr würde ein solcher Unfall mit Verletzung also nur etwa alle 12,5 Jahre vorkommen – statt 8-mal pro Jahr. Das bedeutet: rund 100-mal weniger Verletzte durch unbeabsichtigte Schussabgaben beim Reinigen. Genau das ist die Macht redundanter Sicherheitsmaßnahmen und der Statistik der großen Zahlen. Zur Klarstellung noch einmal: Die angenommenen Einzel-Fehlerwahrscheinlichkeiten von 1 % sind bewusst willkürlich gewählt – realistisch genug, um die Größenordnung zu illustrieren, aber einfach zu rechnen. In der Realität können sie je nach Training, Erfahrung und Situation höher oder niedriger liegen. Auch die Schätzung von 2 Millionen Glock-Dienstwaffen und 4 Trainings pro Jahr ist konservativ und kann in beide Richtungen abweichen. Die grundsätzliche Logik bleibt jedoch bestehen.
  6. OMG!!! Weil er einen FEHLER macht! So einfach. Im Gedanken, beim Vorgang abgelenkt, unetrbrochen oder was auch immer. Oder vielleicht Magazin bei der Ladekontrolle in der Waffe vergessen, beim zurückziehen eine Leere Kammer gesehen und dann... Warum sollte jemand (ohne Selbstmordabsichten) zum Überholen Ausscheren obwohl der Gegenverkehr gerade 30m entfernt ist? Warum solle jemand an ein einem entspannten Sonntag Nachmittag von Links kommend an der Rechts vor Links einmündung nicht anhalten obwohl da was von Rechts kommt? Warum sollte... FEHLER PASSIEREN! Und wenn eine bestimmte Handlung oft genug ausgeführt wird, dann ist es keine Frage OB dabei auch mal etwas falsch gemacht wird, sondern nur WIE OFT! Die Fälle gibt es aber! Wenn man danach sucht findet man auch die eine oder andere Pressemeldung. Das ist ein Unfall und wenn da keine Unbeteiligten zu schaden kommen wird da auch nichts an die große Glocke gehängt. Warum auch. Oben in der von Raiden verlinkten Übersicht der IMK stehen für das Jahr 2024 sage und schreibe 116 unbeabsichtigte Schussabgaben in der Polizei. Von wie vielen davon hast du gehört? Da immerhin eine Landespolizei Glock führt sind vielleicht sogar ein paar Fälle dieser Schussabgaben genau solche Fälle (neben vielen anderen Vorfällen mit anderen Waffen) Wissen tue ich das aber nicht.
  7. Fangschuss (erlösen des schwerstverletzten Tieres) nach Wildunfall o.ä... Wenn das Tier noch lebend vor Ort ist und der Jagdpächter bzw. ein von ihm beauftragter nicht innerhalb KÜRZESTER Zeit erwartet wird, dann macht das die Polizei. Sie MUSS es machen, alles andere wäre ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.
  8. Was seinen Ursprung in der von ihm insbesondere bei Glock kritisierten Tatsache hat das auch diese zum Zerlegen über den Abzug entspannt werden muss. Das (im Grundsatz absolut berechtigte) Argument ist: Die Glock (wie auch PDP und andere) muss zum Zerlegen über den Abzug entspannt werden. Da dabei im Fall einer sich dabei in der Kammer befindlichen Patrone eine erhebliche Unfallgefahr besteht, ist das ein unnötiges Risiko, das durch konstruktive Maßnahmen vermeidbar wäre, da dieser Anwenderfehler (Patrone warum auch immer noch in der Kammer) keine Rolle mehr spielt. Als jemand, dessen berufliche Aufgabe genau die Frage der Produktsicherheit (in anderen Bereichen) ist – also sowohl die konstruktiven Maßnahmen zur Erhöhung der Produktsicherheit als auch die Abwägung von Risiken sowie der Nachteile verschiedener Wege gegeneinander –, muss ich sagen, dass diese Sichtweise erst einmal absolut korrekt ist. Wenn man in diesem Bereich unterwegs ist, lernt man ganz früh, dass „Vermeidung durch Information/Ausbildung“ in der Priorität der Risikominimierungsmaßnahmen an allerunterster Stelle steht. In bestimmten Bereichen (wie Medizingeräte zur Selbstanwendung durch Laien) zählt das rechtlich noch nicht einmal als Risikominimierungsmaßnahme. Konstruktive Maßnahmen müssen definitiv die oberste Priorität haben, und es darf, sofern solche möglich sind, in fast allen Produktbereichen nur auf solche verzichtet werden, wenn es gute Argumente dagegen gibt. Das kann teilweise auch wirtschaftlich (Kosten) argumentiert werden, aber nur, wenn das Missverhältnis zwischen Nutzen und Kosten hoch ist. Meist sind eher Gebrauchstauglichkeit und Funktionssicherheit die Gründe. (Worüber man also diskutieren kann, ist die Bewertung des Risikos.) Aber das, was definitiv nicht zählt, um diese Eigenschaft zu rechtfertigen, ist das Argument: Solche Fehler passieren nur denjenigen, die von vorneherein niemals eine Waffe hätten halten dürfen. Wer das anbringt, der outet sich als Ahnungsloser oder zumindest ignoranter Idiot! Ist SO! Denn: Jede Waffe, die genutzt wird, muss auch in regelmäßigen Abständen zur Reinigung, Wartung und Kontrolle zerlegt werden. Dass Menschen Fehler machen, liegt in der Natur des Menschen. Mit guter Ausbildung kann man die Fehlerwahrscheinlichkeit nur senken, aber Fehler nicht absolut sicher ausschließen. Deshalb hat man Prozeduren entwickelt, damit solche Fehler ohne schlimme Folgen bleiben, was die absolute Mehrzahl der gemachten Fehler auffängt. Wenn aber nun die Zahl der Ereignisse – wie hier das Zerlegen der Waffe mit Entspannen über den Abzug – hoch genug ist, dann wird man zwangsläufig auch Ereignisse haben, wo zwei oder mehr Fehler gleichzeitig gemacht werden. Also z. B. Patrone noch in der Kammer, Kammer nicht kontrolliert und dann beim Entspannen nicht in eine sichere Richtung (Kugelfang) gehalten. Kommt dann auch noch ein wenig Pech dazu, hat man jemanden, der schwer oder gar tödlich verletzt wird. Wenn die Zahl der Vorgänge nur hoch genug ist, dann ist das keine Frage, ob das mal in dieser Kombination passiert, sondern nur wann/wie oft. Bei einer von vielen Behörden als Dienstwaffe geführten Kurzwaffe ist die Zahl dieser Zerlegevorgänge aber zwangsläufig sehr hoch: Viele Nutzer mal tägliche Nutzung == Tausende Zerlegungen pro Tag. Anders als bei Jägern und Sportschützen erfolgt das Entladen bei Dienstwaffen i.d.R. auch erst direkt vor dem Zerlegen und es steht nicht der Zwischenschritt entladen am Stand/im Revier, Transport und dann üblicherweise meist nochmaliger Kontrolle daheim vor weiteren Maßnahmen (verstauen oder zerlegen zum Putzen/Wartung) dazwischen. Zudem sind die meisten Dienstwaffenträger auch nicht wirklich Waffenaffin und dieses Hantieren zur Pflege ist eher ungeliebt und findet am ende einer anstrengenden Schicht statt - wie schon manchmal hunderte mal vorher wenn man mal ein paar Jahre/Jahrzehnte im Dienst ist. Und niemand, absolut niemand, kann sich davon freisprechen, dass ihm mal Fehler passiert sind und auch weiterhin passieren werden. Alleine schon im Straßenverkehr. Wer einige Jahre den Führerschein hat und auch einige hunderttausend km am Steuer zurückgelegt hat, wird mit Sicherheit schon mal den Fall erlebt haben, dass er sich selbst bei einem Fehler ertappt hat, wo es nur durch Glück (entweder weil der andere gut reagiert hat oder gerade niemand aus der z. B. übersehenen Vorfahrtsstraße kam) nicht zu einem von ihm verschuldeten Unfall kam. Und wenn jemand in dieser Situation – hunderttausende km hinter dem Steuer absolviert – behauptet, das sei ihm noch nie passiert, dann ist dieser entweder so ignorant, dass er das gar nicht selbst bemerkt hat, oder er lügt schlicht und einfach. Jetzt muss man aber durch zwischenzeitliche Informationen folgendes bedenken: Es gibt z. B. aus Sicht von jemandem, der in der deutschen Waffenszene informiert ist, zwei sehr verbreitete Striker-Fired-Pistolen, die von vielen bzw. immer mehr Behörden als Dienstpistole geführt werden und die zum Zerlegen nicht über den Abzug entspannt werden müssen, sondern mit einer Mechanik ausgerüstet sind, die das übernimmt. Das ist die Sig P320 und die VP9/SFP9. Zu P320 muss man nicht mehr viel sagen. Die zahlreichen Berichte, kombiniert mit den mittlerweile doch einigen Videobildern von Überwachungskameras aus absolut vertrauenswürdigen Quellen (von Behörden herausgegeben etc.), ergeben da zumindest für mich ein eindeutiges Bild. Zur SFP9 gibt es mittlerweile aber auch einige Berichte zu manchmal vorkommenden Problemen. Weit weniger dramatisch, keine unbeabsichtigte Schussabgabe oder so etwas. Aber Berichte, dass es bei einigen Pistolen vorkommen soll, dass bei einem Stoß im vorderen Bereich des Schlittens für den Nutzer unbemerkt manchmal – zum Glück ohne ungewollte Schussabgabe – entspannt wird. Was bei einer zum Selbst- und Fremdschutz geführten Striker-Fired-Pistole im Gegensatz zu einer DA/SA-Pistole natürlich absolut fatal ist, da so keine Schussabgabe mehr nötig ist und der überraschte Waffenträger erst einmal Störungsbehebung machen muss, ohne zu wissen, was los ist. Hoffentlich gut trainiert. Da gibt es auch ein Video von TD selbst dazu. Und hier ist jetzt der Punkt, wo ich als jemand, der das (in einem anderen Produktbereich) beruflich macht, mir überlege, was das für mich bedeuten würde, wenn ich auf Basis dieser Informationen eine Entscheidung treffen müsste. Ich habe zwei im Grunde von der Technik fortschrittliche, in einigen Belangen innovative Produkte. Diese haben dieses Sicherheitsfeature, das bei der Kombination von mehreren Anwenderfehlern gleichzeitig (Kammer nicht überprüft, Abzugsbetätigung nicht in Richtung Kugelfang, sondern in unsicherer Richtung oder gar in Richtung, wo sich tatsächlich Personen oder eigene Körperteile befinden) einen schweren oder gar fatalen Unfall verhindern kann. Dieses Feature bedeutet aber mehr Komplexität, mehr Kosten. Nun kommt es aber bei einem Produkt scheinbar gar nicht zu selbstständigen Schussabgaben, selbst von in Sicherheitsholstern befindlichen Waffen, ohne dass sich ein Finger in der Nähe des Abzugs befunden haben soll, manchmal sogar ohne dass überhaupt eine Hand in der Nähe der Waffe gewesen sein soll. Es gibt nicht nur Berichte (von denen ein unbekannter Anteil vielleicht tatsächlich auch reine Schutzbehauptungen sind), sondern auch Videobilder von Überwachungskameras verschiedener Quellen, die diese Ereignisse zeigen. Die genaue Ursache dafür ist unbekannt; man könnte zumindest vermuten, dass die komplexere Technik da ein Faktor ist. Vorher hat es mit dieser Pistole schon Fälle von Schussabgabe durch reines Herunterfallen der Waffe gegeben wo der Hersteller schon nachbessern musste. Bei dem anderen Produkt gibt es Berichte, dass sich dieses Produkt bei einem mechanischen Stoß selbst entspannt und dann ohne Fehlerbehebungsmaßnahme (Schlitten ziehen) nicht mehr feuerbereit ist. Das Ganze glücklicherweise ohne Eigen- und Fremdgefährdung im Moment des Entspannens, aber halt mit dem Potenzial eines erheblichen Schadens, wenn die Waffe zu einem späteren Zeitpunkt an diesem Tag tatsächlich zum Einsatz kommen muss und dann nicht funktioniert. Das Ganze angeblich bei dienstlich genutzten (wesentlich stärker belasteten, nicht nur durch Schüsse, sondern vor allem durch tägliches Führen und Manipulieren) Waffen häufiger vorkommend als bei Privatwaffen. Also die Frage, ob schlechte Charge oder ob das eine Folge einer Verschleißerscheinung ist. Dazu kommt, da das Ganze für den Nutzer unbemerkt erfolgt und deshalb nur auffällt, wenn tatsächlich nach einem solchen Stoß noch in derselben Schicht ein Schuss abgegeben werden soll oder aber der Spannzustand bewusst kontrolliert wird, die Vermutung, dass eine deutliche Dunkelziffer gibt, wo nach einem solchen selbstständigen Entspannen der Nutzer dies einfach bis zum Entladen der Waffe am Schichtende nicht merkt, auch dabei nicht merkt und dann mit dem Durchladen vor der nächsten Schicht dann wieder einen feuerbereiten Zustand herstellt, doch schon naheliegt. Auch hier ist die genaue Ursache nicht bekannt, und es könnte zumindest sein, dass die aufwändigere Technik selbst ein Faktor ist. Damit habe ich dann Pro- und Contra-Argumente für eine komplexere Technik. Wenn es nur das (unauffällige) Entspannen wäre, dann wären wir bei Funktionssicherheit (was auch über das Leben des Anwenders oder im Falle von Nothilfe von Dritten entscheiden kann) versus Unfallvermeidung. Kombiniert mit dem Nachteil höherer Kosten. Hier müsste man dann schon sehr gut abwägen und versuchen, an gutes Zahlenmaterial zu Vorfällen zu kommen. Die selbstständigen Schussabgaben setzen da dann nochmals ordentlich einen drauf. Ich wüsste im Moment echt nicht, wenn ich jetzt z. B. bei einem Waffenhersteller in dieser Position arbeiten sollte und entscheiden müsste, ob wir da eine entsprechend komplexere Technik bei der nächsten Entwicklung mit verbauen (erst entwickeln natürlich) sollten oder uns auf ein bewährtes KISS-Prinzip mit maximaler Funktionssicherheit, aber dafür der Gefahr eines Unfalls beim Zerlegen, wenn ein Anwender eine bestimmte Kombination von Fehlern macht (auch diese Fälle sind dokumentiert), welche Entscheidung ich treffen würde. Wobei das jetzt natürlich nur theoretisch ist, denn das Erste, was man in einer solchen Situation vor einer solchen Entscheidung machen sollte, ist, sich so gute Zahlen wie möglich zu besorgen und solide Eintrittswahrscheinlichkeiten und natürlich auch Kosten zu kalkulieren. Wobei selbst dann noch viel Unsicherheit dabei ist, denn eine Variable bei den Wahrscheinlichkeiten ist ja, dass erst im Nachhinein Probleme auftreten, bspw. seltene Faktoren, die nur alle 1 Mio. Schussabgaben auftreten und damit dummerweise während der Tests nicht auftraten oder nicht erkannt wurden (auf Mun geschoben) oder erst mit Bauteilalterung/Verschleiß einsetzen. Ich habe ihm bereits mehrmals widersprochen und in den Kommentaren auch einige Kurzdiskussionen mit ihm geführt (inklusive Reaktion und Gegenreaktion). Trotzdem bin ich weder offensichtlich noch still geblockt worden. Möglicherweise liegt es am Tonfall?
  9. Da gibt es, neben Dummheit oder Ignoranz, durchaus auch ganz logische Gründe für: Es liegt eine Doppelnutzung vor: Die Waffe ist nicht bloß für das Sportschießen auf dem Zielstand gedacht, sondern wird auch tatsächlich ab und an geführt! Da ist eine Polymerwaffe definitiv angenehmer als eine Ganzstahlwaffe. (Das ist z. B. der Grund, warum ICH eine PDP Polymer habe – allerdings ohne optionales Laufgewicht, und es sind auch andere Standwaffen vorhanden. Die PDP, auf 13er Bedürfnis, habe ich aber definitiv für die Doppelrolle ausgesucht.) Die Full-Steel kostet mal locker das Dreifache: Manche müssen etwas mehr aufs Geld achten als andere, manche wollen mehr aufs Geld achten. Für einen Vollzeit arbeitenden Mindestlohnempfänger (oder jemanden, der knapp drüber liegt – was nach den jüngsten Erhöhungen in einigen Regionen erschreckend viele sind, selbst mit Berufsausbildung in ihrem Job), ist die Preisdifferenz alleine schon ein volles Monatsnetto. Andere hingegen wollen sich, obwohl sie es ohne Einschränkungen könnten, vielleicht aus verschiedensten Gründen diese Preisdifferenz nicht leisten. Gerade wenn es eine Waffe ist, um halt eine „zusätzliche“ Disziplin mal mitschießen zu können, während das Hauptinteresse bei anderen Disziplinen liegt, wo man dann durchaus auch eher zu den teureren Modellen gegriffen hat – da kann ich es ganz gut nachvollziehen. Immerhin ist der Preisunterschied zwischen den Modellen noch etwas oberhalb dem Gegenwert einer Woche Arbeit (netto) – selbst für jemanden, der als angestellter Ing. in einer verantwortungsvollen Senior-Position laut Definition unglaublicherweise (für ein angeblich so reiches Land) bereits als definitiv einkommensreich gilt. Für 100, 200 Euro Differenz denkt man – wenn es nicht gerade aus anderen Gründen (Hausbau, Partner längerfristig erkrankt etc.) gerade hakt – nicht groß nach; da holt man sich das, worauf man Bock hat. Aber wenn die Beträge vierstellig werden, da kann ich dir versichern, dass man dann schon ordentlich mit sich ringt, ob es einem das wirklich wert ist. Gerade wenn das nicht das einzige Hobby ist. Die die absolute Mehrzahl der Arbeitnehmer wird die Differenz aber sogar eher beim Gegenwert von 2-3 Wochen Arbeit liegen. Und es mag vielleicht noch den einen oder anderen weiteren guten Grund geben.
  10. Du hast natürlich völlig recht damit, dass das Bedürfnisprinzip auch für Munition gilt. Aber da es rechtlich keinen Unterschied zwischen sportlicher und jagdlicher Munition gibt – sondern nur besser für bestimmte Anwendungsfälle geeignete, aber dennoch auch für das jeweils andere Bedürfnis zulässige Munition –, muss man diesen „Gebe ich mir selbst weiter“-Gedankenspagat erst gar nicht machen. Solange ich nicht ausdrücklich festlege, dass diese Munition für mich ausschließlich Jagdmunition oder ausschließlich Sportmunition ist, ist sie das auch nicht. Sie ist einfach für mich in beiden Rollen zulässige Munition. Wobei man zum „sich selbst weitergeben“ sagen muss, dass es sich hierbei um eine Rechtsauffassung handelt, zu der es auch gegensätzliche Meinungen gibt, die von einigen Waffenbehörden vertreten werden. Gerichtsentscheidungen dazu gibt es nicht. Und wenn man nun mal im Zuständigkeitsbereich einer solchen „tollen“ Waffenbehörde ist, dann hätte man im Zweifelsfall erst einmal den Ärger – und möglicherweise das Prozessrisiko samt Kosten. Ist richtig, allerdings lässt der § 27 in Abs. 2 einschränkende Auflagen eindeutig zu. Und wenn der SB dann auf die Idee kommt, eine auf bestimmte Geschossarten oder die Kaliber der entsprechenden, mit dem jeweiligen Bedürfnis im NWR hinterlegten Waffen einschränkende Auflage einzutragen, dann gilt das erstmal! Während „Jagd/Sport“ als Einschränkung nichts bringt, da es keine Munition gibt, die für das eine, aber nicht gleichzeitig auch für das andere zugelassen ist. Da ist dann, wie von dir schon geschrieben, wichtig, Widerspruch gegen die Auflage einzulegen. Zur Überkreuznutzung von Jagd und Sportwaffen gibt es vom IM BW etwas in deren Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes (WaffG) (Also zum "Überkontingent) https://www.wsv1850.de/component/phocadownload/category/1-oeffentliche-dokumente/9-infothek/61-waffenrecht?Itemid=102&download=4763%3Avollzugshinweise-14-abs-5 Dort findet sich unter Abschnitt II Punkt 3 (Überkreuznutzung) der Hinweis: In den Erläuterungen ist dann ausdrücklich ausgeführt, dass eine jagdliche Waffe (egal ob Kurzwaffe oder halbautomatische Langwaffe) nicht auf das Sportschützengrundkontingent anzurechnen ist – auch wenn sie ebenfalls zum Sport verwendet wird. Weiterhin wird aber auch festgelegt, dass eine Sportwaffe, die zur Jagd verwendet wird, dadurch nicht aus dem (Sportschützen-)Grundkontingent fällt, sondern weiterhin zum Grundkontingent zählt. Was eine vorhandene sportliche Waffe mit den zwei dem Jagdscheininhaber – ohne über die Angabe „will jagen“ hinaus – zustehenden Kurzwaffen macht, wird überhaupt nicht in dem Dokument behandelt. (Und nach der Logik des Dokuments, dass die eine Richtung nicht angerechnet wird, müsste das wohl auch bedeuten, dass auch die andere nicht angerechnet werden muss.) Dennoch haben einige der BW-Waffenbehörden angeblich die Bemerkung, die aussagt, dass eine sportliche Waffe nicht deshalb die Anrechnung auf das Grundkontingent verliert, weil sie nun auch jagdlich genutzt werden soll, so uminterpretiert, dass sie nun Jägern, die bereits sportliche Kurzwaffen haben, diese von den zwei ihnen jagdlich zustehenden abziehen wollen – selbst wenn es sich um Waffen handelt, deren jagdliches Führen keinen Sinn ergibt (Abzugsverhalten, Abmessungen/Gewicht, Kaliber). Daher könnte man (auch in anderen Bundesländern) zwar auf dieses Dokument verweisen, aber wenn man dann eine Waffenbehörde hat, die ohnehin schon schikanös unterwegs ist, könnte sie dadurch wieder auf neue Ideen kommen. Dann hat man zwar selbst seinen Willen bekommen, aber vielen anderen etwas eingebrockt. Der Text mit der Erlaubnis zur Überkreuznutzung, den ich von meiner WB erhalten habe, scheint sich übrigens sehr an diesem Dokument zu orientieren – auch wenn ich nicht in BW sitze. Die scheinen das Dokument also zu kennen.
  11. Hinsichtlich der Bedürfnisregelung bei den Waffen selbst ist es bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes seit der WaffG-Reform 2002 mit Einführung des strengen Bedürfnisprinzips tatsächlich so! Und es gibt Waffenbehörden, die legen das dann auch genau so aus und „verbieten“ quasi die Überkreuznutzung. Dann gibt es Waffenbehörden, die argumentieren, dass diese Auslegung nicht mit dem „so wenig Waffen wie möglich“ zusammenpasst, weil so zwingend immer eine doppelte Ausstattung vorhanden sein müsste – selbst wenn bereits eine technisch geeignete Waffe für das andere Bedürfnis im Schrank steht. Das geht dann teilweise aber so weit, dass sie z. B. einem Jäger und Sportschützen insgesamt nur ein Grundbedürfnis für zwei Kurzwaffen zugestehen und schon für die insgesamt dritte entweder den Nachweis der jagdlichen Notwendigkeit verlangen oder aber eine erhöhte Wettbewerbsteilnahme. Und dann gibt es die „vernünftigen“ Waffenbehörden, die anerkennen, dass die Eigenschaften der „idealen“ Waffe für einen Jäger und viele Sportschützendisziplinen nun einmal unterschiedlich sind, und weiterhin das jagdliche Grundbedürfnis und das sportliche Grundbedürfnis strikt getrennt halten – aber es akzeptieren, wenn es zu einer gelegentlichen Überkreuznutzung kommt. Ich bin zum Glück im Gebiet einer solchen Waffenbehörde und habe mir das sicherheitshalber auch schriftlich geben lassen. Solange die Überkreuznutzung nicht offensichtlich dazu dient, das Bedürfnisprinzip auszuhebeln (also auf Jagdschein die ganzen Halbautomaten für den Sport zu kaufen und ganz offensichtlich nur dafür zu nutzen), ist das für die kein Problem. Man war zuerst sogar verwundert darüber wie ich darauf komme das es ein Problem sein könnte. Die Schalldämpfernutzung im sportlichen Bereich haben sie mir aber in dem Schreiben sicherheitshalber untersagt, solange ich keine Sondergenehmigung habe … Wobei das aber sowieso nur bei der Verwendung von sportlichen Waffen auf der Jagd oder jagdlichen Waffen im sportlichen Wettkampf relevant ist. Das normale „freie Training“ im Sportverein kann ja gleichzeitig auch jagdliches Übungsschießen sein … Bei Munition ist das aber Quatsch! Denn jagdlich nutzbare Munition ist jede Munition, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist. Und nach dem Bundesjagdgesetz Verboten ist keine der für Sportschützen legal erwerbbaren Patronenmunitionen! Ich darf auch mit FMJ-Standmunition auf Wild schießen. Bei stärkerem Schalenwild könnte man bei dafür geeigneten Kalibern dann vielleicht noch argumentieren – wenn jemand das wirklich macht –, dass es nicht gerade tierschutzgerecht ist, vor allem unter Beachtung, dass nicht jeder Treffer garantiert perfekt sitzt. Aber das ist theoretisch. Und bei Raubwild ist es gar nicht mal so selten, dass je nach Spezies eher zu günstiger FMJ gegriffen wird bzw. zu normaler .22 lfB-Standmunition (wenn nicht gerade ein Bleiverbot besteht). Zudem gehört das jagdliche Übungsschießen am Stand, genauso wie jagdliche Schießwettbewerbe, ebenfalls zur Jagdausübung! Daher ist es absolut normal, dass auch viele „Nur-Jäger“ – zumindest diejenigen, die auch mal Übungsschießen und nicht nur maximal zum Einschießen der neuen Büchse am Stand sind – auch dieselbe Munition wie jeder Sportschütze zusätzlich zur jagdlichen im Schrank haben. Wer regelmäßig an Wettbewerben teilnimmt, sowieso. Umgekehrt gibt es ebenfalls keine Vorschrift, die es einem Sportschützen verbietet, jagdliche Munition zu verwenden – sofern die Standzulassung das hergibt und er das Geld übrig hat und meint, dass damit seine Ergebnisse besser sind. Völlig im Rahmen des Erlaubten. Daher ist eine Einschränkung des Bedürfnisses bei Munition völliger Quatsch, da es bei den beiden Bedürfnissen Jagd und Sport ja gar keine Unterschiede in der zulässigen Munition gibt.
  12. Und wo liegt da der wesentliche Unterschied zu hier ausser das hier durch die jeweils oberste Polizeibehörde die "Academy" selbst betrieben wird. ? Und auch wenn die Einstellungsvorraussetzungen in den letzten 25 Jahrn deutlichen gesunken sind (z.b. Sport ist oft nicht mehr teil der Einstellungsprüfung sondern man muss einfach privat das Sportabzeichen mit beliebig vielen Versuchen machen) ist nicht die Menge der Bewerber das Problem, sondern die "Qualität". Stellen bleiben unbesetzt weil nicht genug Bewerber die Mindestvorraussetzungen erfüllen. Besonders für Laufbahnen im mittleren Dienst. Das ist aber auch erst seit ein paar Jahren so, vor noch gar nicht so langer Zeit gab es sehr viel mehr gut geeignete Bewerber als Stellen und wer da nicht in der Prüfung überdurchschnittlich war konnte es vergessen. Im Vergleich zu den 30 Monaten für die Ausbildung für den mittleren Dienst und 36 Monaten für den gehobenen Dienst, wobei letzteres ein "duales" Bachelorstudium ist... Und dazu muss man sagen das der mittlere Polizeivollzugsdienst deutlich im Rückgang ist. Viele Landespolizeien haben den schon als Ausbildungsgang abgeschafft. Eine Standardisierte Prüfungssituation, vermutlich nur eine "Zwischenprüfung" von mehreren (kenne die BPol Richtlinien nicht) wo es um das treffen statischer Ziele geht und einfach verschiedene Zielpunkte gewollt sind. Schießkino und dynamische Situation sind schon lange Teil der Ausbildung bei (fast?) allen deutschen Polizeibehörden.
  13. Es sollen schon mehrere Menschen bei einem Verkehrsunfall umgekommen sein, weil sie im selben KFZ saßen ... Gerade bei Ehepartnern nicht soo selten, bei erwachsenen Kindern im selben Haushalt auch denkbar. Die gemeinsame Aufbewahrung erfordert ja, dass die betreffende Person selbst eine waffenrechtliche Erlaubnis hat und man die Waffen nicht nur als „Wertgegenstände zum Verkauf“ vermachen will. Das ist lange nicht bei jedem gegeben. Aber über die Sache mit mehreren im KFZ/Flugzeug etc. kann bzw. muss man sich aber im Fall der gemeinsamen Aufbewahrung auch nur Gedanken machen, wenn es darüber hinaus noch weitere nahestehende Verwandtschaft gibt (z. B. Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben, oder Partner/Kinder ohne waffenrechtliche Erlaubnis). Ist das nicht der Fall – weil alle, die wegen der gemeinschaftlichen Aufbewahrung den Code kennen, aufgrund eines Versterbens nicht mehr greifbar und gleichzeitig auch die Gesamtheit aller meiner engen Verwandten sind – so what, dann soll es mir auch egal sein. Ob die entferntere Verwandtschaft nun 2 k Euro mehr oder weniger erbt, das kann dann schnurz sein. Zudem kommt der Faktor der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses, das alle betrifft, aber nicht den Waffenlagerort – wie bei einem Hausbrand, wo es dann ebenfalls wegen Zerstörung der Waffen/des Tresors egal ist. Aber natürlich: Hinsichtlich wichtiger Papiere, Testament etc. wissen wir in der Familie unter den engen Angehörigen in alle Richtungen jeweils Bescheid. Mein Code findet sich darin so aber nicht – das ist anders sicher geregelt.
  14. Geht's noch komplizierter? Was glaubst Du wie viele Sportschützen der Altersklasse "Sehr lang wird's nicht mehr gehen." schon mal etwas von asymmetrischer Verschlüsselung gehört haben? Wenn ich sehe wer (und mit welcher Ausbildung und auch der jüngeren Alterklasse) schon an der vernünftigen Bedienung von Office scheitern, dann sehe ich für PGP u.ä. aber so 'was von schwarz ... Naja, das Schöne bei One-Time-Pad-Verschlüsselung ist ja, dass man sie ganz simpel halten kann und Grundschulkenntnisse völlig ausreichend sind. Nichts mit asymmetrischer Verschlüsselung oder PGP etc. Nehmen wir mal an, die Tresorkombination 345678 soll verschlüsselt werden. Um das wirksam, aber einfach entschlüsselbar zu machen, denke ich mir jetzt zwei Ziffern aus, von denen ich eine vorne und eine hinten anhänge. Nehmen wir mal „9“ und „2“. Das ergibt dann „93456782“. Jetzt addiere ich eine beliebige andere achtstellige Zahl dazu, z. B. „88776633“. Macht 182233415. Dieses Ergebnis 182233415 ist der Schlüssel. Der von mir erdachte Summand 88776633 ist die verschlüsselte Kombination. Den Schlüssel bringe ich zu einem Ort, wo andere nicht so leicht oder gar nicht drankommen – aber die Erben sehr wohl: Bankschließfach, vertrauenswürdiger Kumpel aus dem Verein, Notar, Waffenbehörde. Wenn man wollte, könnte man sogar noch weitere Summanden nutzen, sodass man drei oder mehr Parteien zusammen braucht. In meinen Papieren, im Testament oder wo auch immer, lege ich nun einen Zettel, auf dem sinngemäß steht: Tresorkombination: Besorge dir den Schlüssel (mit dem Erbschein) aus meinem Bankschließfach / von der Waffenbehörde / unserem Notar / meinem Kumpel. Von dem Schlüssel ziehe den Betrag 88776633 ab. Von dem Ergebnis verwende die 2. bis 7. Ziffer als Tresorkombination. Wenn ich die Waffen einem engen Freund mit WBK vermachen möchte, dann bekommt der den Zettel mit der Anweisung… Notfalls kann man das sogar vorher durchspielen (mit anderen Zahlen), wenn man dem Erben nicht zutraut, das anhand der Angaben selbstständig zu lösen. Weder mit dem Schlüssel noch mit der verschlüsselten Kombination allein kann jemand irgendetwas anfangen. Daher hängt die ganze Sicherheit davon ab, wie unwahrscheinlich es ist, dass die beiden Teile ungewollt zusammenkommen. (Daher wäre es auch sinnfrei, den einen Teil bei den Familienpapieren zu lassen und den anderen Teil einem engen Familienmitglied zu geben. Da kann man denen auch gleich die Kombination geben – was gerade bei den älteren Waffenbesitzern, die noch zu Zeiten gelebt haben, wo eine einfache Stahltür mit auf der Türzarge liegendem Schlüssel üblich war, sowieso nicht so ausgeschlossen sein dürfte, dass das dort der Fall ist. Aber hier geht es jetzt um die Theorie, wie man es sicher hinbekommt, wenn man denen die Kombination nicht nennen will – wofür es neben der klaren rechtlichen Vorgabe auch noch viele andere gute Gründe geben kann.) Vielleicht wird man durch mathematische Analyse auf einen etwas kleineren möglichen Zahlenraum als 1 Million mögliche Kombinationen kommen – zumindest bei bestimmten Kombinationen von Code und Schlüssel. Ist für mich gerade zu spät, das zu durchdenken, aber die mögliche Anzahl von Kombinationen dürfte rein praktisch immer noch völlig ausreichen. Das ist auch der große Unterschied dazu, die Kombination einfach in mehrere Teile aufzuteilen. Denn für jede Klartextziffer, die eine Person hat, reduziert sich der mögliche Zahlenraum um den Faktor 10. Würde man den Code also einfach je hälftig aufschreiben und zwei Personen je eine Hälfte geben, dann wären es gerade einmal noch 1000 Versuche – eine gut machbare Größe, wenn jemand unbeobachteten Zugang über mehrere Tage hat. Nehmen wir mal einen Sportschützen, der zweimal die Woche trainiert und von dem ich weiß, wann der aus dem Haus ist. Dann kann ich vielleicht jeweils zwischen zwei geplanten Tresoröffnungen (wo dann der jeweils richtige Code eingegeben und damit jede Zeitsperre Resettet wird) etwa 10 Versuche, zuzüglich 5 Versuche, wenn er beim Training ist, machen, ohne zu riskieren, in eine so lange Sperre zu laufen, dass die Person es beim „Nach-Hause-Kommen“ bemerkt. Das sind 30 unbemerkte Versuche die Woche, 1560 Versuche im Jahr. Also im Worst Case dauert das Ausprobieren 8 Monate, im Mittel 4 Monate, bei durch die nur begrenzt mögliche Versuchsanzahl geringem Zeiteinsatz pro Woche. Hat die Person nur 2 Ziffern, dann wären es im Mittel immer noch „nur“ 3 Jahre, im Worst Case 6 Jahre. Außer jemand ändert seinen Code regelmäßig, was aber wohl kaum jemand macht. Besonders nicht, wenn der auf mehrere Stellen verteilt ist. Erhöhen könnte man die nötige Zahl der Versuche natürlich noch, wenn man nicht mitteilt, wer Teil 1/2/3 des Codes hat. Bei Halbierung verdoppelt sich die Zahl der nötigen Versuche (also 2 bei berechtigter Öffnung, 2000 beim Erraten, was auch gerade mal knapp 1 Jahr im Worst Case ist). Bei einer Drittelung des Codes wird es dann schon deutlicher: 3! = 6 für berechtigte Öffnung, aber beim Raten 10 000 (6,4 Jahre) für die maximale Dauer, 5000 (3,2 Jahre) für die mittlere Dauer. Manchmal kann es auch deutlich schneller gehen, schließlich könnte man ja zufällig richtig raten, an welcher Stelle diese Zahlen stehen. Und das ist die Abschätzung für Schlösser die nur 10 Versuche ohne mehrere Stundenlange Sperrung zulassen. Es gibt durchaus Schlösser die mehr Versuche zulassen und dann immer nur für wenige Minuten in Sperre gehen. Aber selbst wenn die z.B. nach jedem 3 Fehlversuch bei jedem weiteren Fehlversuch für 5 Minuten sperren, wären sehr viel mehr als die niedrig geschätzten 30 Versuche/Woche möglich. Ich vermute mal, dass das nichts mit „Sippenhaft“ zu tun hatte, sondern dass das Gericht die Behauptung „Ich habe die Kombination nicht verraten“ als Schutzbehauptung gewertet hat. Vielleicht noch inspiriert von einer vorhergehenden Aussage eines Mitarbeiters der Waffenbehörde, wie oft sie es schon hatten, dass „Ehepartner“ ohne WBK bei einer Waffenkontrolle schon mal freundlicherweise den Tresor geöffnet haben – obwohl der WBK-Inhaber noch gar nicht da war. Ist natürlich, ohne Beweise und einfach nur als Behauptung, trotzdem nicht „unschuldig bis zum Beweis der Schuld“. Daher tatsächlich etwas schwierig. Wir wissen aber auch nicht, welchen Eindruck der Betreffende bei der Aussage vor Gericht gemacht hat.
  15. Dass man sich den x-ten Stempel sparen kann, ist wohl richtig. Ob man einen zweiten Stempel für ein Kaliber setzen lassen sollte, darüber kann man streiten. In derselben WBK ist der Nutzen wohl eher theoretischer Natur. Wenn, dann spielt das nur beim Verkauf bzw. bei der Abgabe zur Verwertung der gestempelten Waffe überhaupt eine Rolle. In einem Gebiet, wo die WBKs aber bei jedem Vorgang lange auf dem Amt liegen, kann es durchaus sinnvoll sein, wenn man z. B. zwei 9mm-Waffen hat, diese in zwei verschiedenen WBKs zu haben und bei beiden auch den Stempel setzen zu lassen. Sonst kann man nachher etliche Wochen, vielleicht Monate, keine Munition nachkaufen. Dort, wo noch ein persönliches Erscheinen, Vorlegen zum Eintrag und Wieder-Mitnehmen der ausgefüllten WBK möglich ist, muss man sich darüber natürlich keine Gedanken machen. Aber hier scheint es ja so zu sein, dass es gar keinen ersten Stempel für das Wechselkaliber gibt. Da ist es schon relevant, einen Stempel zu haben, damit überhaupt Erwerb und Besitz außerhalb einer Schießstätte möglich ist. Das ist wohl wahr. Genau so eine Sache ist ja der Munitionserwerb für Jäger. In der WaffVwV steht ausdrücklich unter Punkt 13.5 als Empfehlung, dass Jäger sich die Erwerbs- und Besitzerlaubnis (Stempel) in die WBK eintragen lassen, um rechtliche Unsicherheiten (eine vorübergehende Nichtverlängerung des Jagdscheins ist ausdrücklich genannt) zu vermeiden. Einige Waffenbehörden setzen daher auch problemlos den Stempel, wenn beantragt (und weisen auch aktiv darauf hin). Schon die Nachbarbehörde verweigert dies konsequent mit der Begründung, es sei absolut nicht gewollt, dass jemand ohne Jagdschein Munition weiterbesitzt. Und dritte Behörden gehen den Weg, dass das Eintragen einer generellen Besitzerlaubnis (ohne Erwerb) für Langwaffenmunition angeboten wird – was ein gar nicht mal so dummer Mittelweg ist. Erwerben kann man nur, solange der Jagdschein gültig ist, aber besitzen und auf dem Stand verbrauchen kann man auch in der Phase, in der man z. B. wegen hoffentlich vorübergehender Erkrankung den Jagdschein mal für ein Jahr nicht sofort verlängern will. Wenn als generelle Langwaffenbesitzerlaubnis formuliert kostet es ja auch nur genau ein mal!
  16. Wurde der Munitionserwerb denn beantragt? Ist zumindest bei meiner Behörde ein extra Kästchen zum Ankreuzen. Setzt man da das Kreuz, bekommt man den Stempel und ist ein paar Euro ärmer. Lässt man das Kreuz weg, gibt es richtigerweise keinen Stempel und keine Gebühr für die Munitionserwerbserlaubniseintragung. Falls beantragt wurde und das Amt trotzdem nicht abgestempelt hat, würde ich schriftlich beim Amt nachfragen, wie die das sehen. Wenn die sagen: „Unnötig, weil der ursprüngliche Stempel zur Grundwaffe das abdeckt“, dann ist alles in Ordnung (solange du das schriftlich hast!). Mag sein, dass vielleicht der eine oder andere Händler Probleme macht, aber nichts, was deine Zuverlässigkeit bzw. die deiner Freundin gefährdet. Wenn die aber meinen, die Munition des Kalibers darf man nur besitzen, wenn man mindestens einen Stempel hat – ja, dann zusehen, dass man an den Stempel kommt. Was ein Händler macht, das spielt überhaupt keine Rolle. Daraus kannst du gar nichts ableiten. Da gibt es einige, die, solange sie eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis sehen, es bei der Munition nicht mehr immer so genau nehmen, wie es eigentlich vorgeschrieben ist. (Und auch wenn es rechtlich ein No-Go ist – eine tatsächliche Gefährdung für die Allgemeinheit sehe ich da, sofern eine waffenrechtliche Erlaubnis generell vorliegt, nicht.) Wird dann aber festgestellt das du Munition hast für die keine Berechtigung vorliegt, dann war es das oft mit der Zuverlässigkeit.
  17. Das ist implizit im „erforderlich“ enthalten! Die ganze Diskussion um „verhältnismäßig“ kommt daher, dass es verschiedene Interpretationen des Begriffs im Sinne des Notwehrrechts gibt. Die oft gehörte, aber falsche, besagt, dass die Verteidigungswaffe relativ gleichwertig zur Angriffswaffe sein muss (im Verhältnis stehen muss). Das geht dann so weit, dass – zumindest dem Hörensagen nach, selbst nicht erlebt, nur Berichte gehört – z. B. in Sachkundekursen gelehrt wird, dass man sich nicht mit einer Schusswaffe gegen einen Messerangreifer oder jemanden mit einem Stein als Hiebwaffe verteidigen dürfe. Tatsächlich ist aber gemeint – und so wird es auch regelmäßig von den Gerichten abgeurteilt –, dass das erwartbare Ergebnis bzw. die möglichen Verletzungen des Angreifers nicht völlig außerhalb jeder Relation zu meinen (bei Notwehr) bzw. zu denen des Angegriffenen (bei Nothilfe) sein dürfen. Wenn z. B. eine 50 kg schwere Frau (oder auch ein Mann) einer 100 kg schweren, fitten Person in einer aufgeheizten Situation mit der flachen Hand eine Backpfeife verpassen will, kann vielleicht so gerade noch ein nicht mit voller Kraft ausgeführter Faustschlag zur Abwehr gerechtfertigt sein – ganz sicher aber kein Einsatz einer Schusswaffe oder eines Messers. (Über das reine Androhen könnte man ggf. streiten, aber der aktive, weitergehende Einsatz ist völlig außerhalb jedes Verhältnisses.) Aber auch der gezielte Faustschlag eines Kampfsportlers, Profiboxers etc., von dem dieser weiß, dass er selbst bei trainierten Gegnern zum Knockout führen kann, ist bereits völlig over the top – obwohl es eine Verteidigung mit nackter Hand gegen nackte Hand ist. Andererseits wäre aber die Verteidigung mit einer Schusswaffe gegen einen unbewaffneten Angriff durch eine körperlich deutlich überlegene Person unter entsprechenden Umständen definitiv verhältnismäßig, wenn die sich verteidigende Person berechtigten Grund zur Annahme hat, dass sie den Angriff ansonsten nicht oder nur mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen überleben wird. Es gab ja gerade auch in letzter Zeit einige bekanntere Fälle, bei denen die Opfer durch solche Angriffe zu Tode kamen oder dauerhaft eingeschränkt sind – teilweise durch den ersten Schlag bzw. den darauf folgenden Sturz, öfter auch durch das nachträgliche Eintreten auf das dann wehrlose Opfer. Wobei natürlich absolut sicher davon ausgegangen werden kann, dass in einem solchen Fall sehr, sehr viel genauer hingeschaut wird, ob es wirklich noch verhältnismäßig war – als wenn das Gegenüber eine Waffe hatte. Und vor dem ersten Schlag wird das Rechtfertigen auf jeden Fall sehr schwer. Es kommt dann sehr auf die Gesamtsituation an. Das „Verhältnismäßig“ bezieht sich also auf das angegriffene Rechtsgut, nicht auf die Angriffs-/Verteidigungsmittel, und ist durch die laufende Rechtsprechung (durch teleologische Auslegung) geprägt, nicht durch den reinen Gesetzeswortlaut. Und in diesem speziellen Fall muss man sagen das die Rechtssprechung in den meisten Fällen auch mit dem übereinstimmt was man als "logisch" oder "gesunden Menschenverstand" bezeichnen würde. Ein paar unrühmliche "Hinrfürze" aus Ausreisser gibt es aber leider wohl doch.
  18. Zum Ursprungsthema noch: Letztendlich sind hier drei verschiedene Aspekte zu diskutieren, die man getrennt betrachten muss. Zum einen die Frage, ob es jetzt ideal ist, auf einem Weihnachtsmarkt mit Waffen als „Deko“ aufzutreten – auch als Bundeswehr. Dass es von einigen Personen als nicht so ideal angesehen wird, kann ich zumindest nachvollziehen, auch ohne selbst darin etwas arg Schlimmes zu sehen. Wo sind wir hingekommen, dass sich jemand bemüßigt fühlt, wegen als Bundeswehrangehörige erkennbaren Soldaten an einem Bundeswehrstand die Polizei zu rufen, weil diese ihre Ausrüstung dabeihaben? (Es ist nicht genannt, wie viele „Meldungen“ es gab. Es würde mich nicht überraschen, wenn die Zahl der meldenden Personen sich im Bereich eins befunden hat.) Wo sind wir hingekommen, dass die Polizei, nachdem sie der Meldung pflichtgemäß nachgekommen ist und überprüft hat, dass es sich um BW-Soldaten in dienstlicher Eigenschaft mit ihrer dienstlichen Ausrüstung handelt, nicht sofort sagt: „OK, hat alles seine Ordnung, offensichtlich nichts für uns, das Gesetz ist da eindeutig – das ist eine andere Bundesbehörde, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit in erlaubter Weise agiert.“ Dass der kleine Streifenbeamte vor Ort das nicht direkt sagen kann, ist ja noch OK. Dafür gibt es aber Polizeiführer und Staatsanwälte, welche im ersteren Fall oft und im letzteren grundsätzlich immer Volljuristen mit Zusatzausbildungen sind – und selbst wenn sie so etwas nicht direkt auswendig wissen, das innerhalb von zwei Minuten nachgeschlagen haben.
  19. Das war doch schon von Anfang an klar. Wenn in Pressemeldungen bzw. Auskünften die einige Zeit später von der Pressestelle der Polizei an ein Nachrichtenmedium (auf Nachfrage) gegeben werden die Phrase "Es wird geprüft ob ... darstellt" auftaucht, dann ist das in 99% der Fälle bereits der Code dafür das "Es war nichts, es ist nichts, alles heiße Luft, wir wollen das nur nicht so sagen". Warum das so gemacht wird, dafür kann es verschiedene Gründe geben. Manche absolut verständlich und richtig (z.B. das verhalten ist an sich legal, aber offensichtlich nur zum Provozieren geeignet und für das Umfeld sehr störend, will keine Nachahmer), manche zwar Menschlich nachvollziehbar aber falsch (Man hat im ersten Moment die Lage falsch eingeschätzt und unnötig eskaliert, will das jetzt nicht direkt so zugeben. Oder man will einen "besorgten Bürger" der wegen irgendeinem Bullshit -bsp. BW Angehörige an einem BW Stand mit Nikolausmütze und Waffe- einen Aufriss macht nicht brüskieren) und öfter auch einfach mal zum Schreiben: WARUM kein Klartext? Was Notwehr ist, das ist durch unsere Gesetze eigentlich sehr genau und nach meinem Dafürhalten auch sehr mit Augenmaß definiert. Wo die Unklarheiten bestehen, das ist die Frage nach der Bewertung der Umstände, wann etwas „verhältnismäßig“ und „geboten“ ist. Da gab es leider auch schon einige unrühmliche „Hirnfürze“ gewisser Gerichte. Aber an sich ist unser Notwehrrecht gar nicht so schlecht. Wir haben den klaren Leitspruch: „Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“, der bis auf ganz wenige Ausnahmen (jüngere Kinder, offensichtlich geistig verwirrte Personen) praktisch unbeschränkt gilt. Und das, was seit Gründung der BRD gilt, ist nichts anderes als das, was „Stand your Ground“ in den USA bedeutet. Dieses unsägliche, über Jahrzehnte in vielen Teilen der USA geltende – und teilweise immer noch geltende – „Duty to Retreat“ haben wir nur in Bezug auf die oben genannte Ausnahmegruppe (Kinder etc.), bei der man davon ausgeht, dass sie im Moment des Angriffs ohne „rechtlich gesehene eigene Schuld“ handeln und deshalb nur mit potenziell tödlicher Gewalt abgewehrt werden dürfen, wenn keine andere Möglichkeit zum Schutz meines Lebens mehr besteht. Und ich wüsste leider auch nicht, was man aus gesetzgeberischer Sicht da besser machen könnte. Dafür ist fast jeder Fall einfach zu speziell. Und wer meint, in den USA ist das alles so super, der soll sich mal die amerikanischen Originalquellen zu dieser Thematik ansehen – was es da teilweise für haarsträubende Anklagen und auch tatsächliche Verurteilungen gegenüber Personen gibt, die hier in der BRD definitiv als „in gerechtfertigter Notwehr handelnd“ angesehen würden. Es gab Fälle da wurden Personen verurteilt weil sie einen Warnschuss (entweder direkt vor dem tödlichen Schuss oder aber anstelle eines dann nicht mehr notwendigen tödlichen Schusses) abgegeben haben. Denn da die Zeit für den Warnschuss war, war die Situation ja noch nicht unmittelbar Lebensbedrohung und der Waffeneinsatz daher ein Verbrechen. -Es ist halt alles sehr Bundesstaatsabhängig- https://www.spiegel.de/panorama/justiz/waffenrecht-in-florida-20-jahre-haft-fuer-warnschuss-a-911612.html Es gibt da nicht ohne Grund mittlerweile mehrere Versicherungen oder „Flat-Rate-Vorbeugungs-Anwaltsbereitschaftsservices“, die gegen monatliche Gebühr eine Absicherung gegen die bei rechtmäßiger Notwehr trotzdem oft erwartbare Anklage und die dabei anfallenden Kosten bieten. Denn auch wenn in einem offensichtlichen Fall die Anklage vom Gericht abgewiesen wird oder es zu einer Verhandlung mit Freispruch kommt, muss in den USA der Angeklagte selbst seinen Anwalt bezahlen – wenn er denn Geld hat.
  20. Überlassung und Erwerb sind definitiv miteinander verbunden, sie sind jeweils gegensätzliche Handlungen. Nur ist der Erwerb und die Überlassung jeweils – wie von dir korrekt zitiert – ganz eindeutig und unabhängig voneinander mit eigenem Tatbestand definiert. Und die Definition von Erwerb ist: Und gerade nicht: „wer diese (Waffe oder Munition) von einem anderen überlassen bekommt“. Da ganz klar definiert ist, wann ich eine Waffe erwerbe – nämlich dann, wenn ich die tatsächliche Gewalt über diese erlange –, kann mir völlig Wumpe sein, wie das Überlassen durch den vorherigen Besitzer definiert ist oder wann dieser für sich eigenständige Vorgang stattgefunden hat. Für mich als Erwerber ist nur maßgeblich, wann ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt habe. Denn der Erwerb ist, wie schon geschrieben, nicht durch das Überlassen definiert. Wäre auch ein Unding, wenn es anders wäre. Dadurch ergibt sich halt der im NWR nicht sauber abbildbare Zustand, dass beim Versand eine Waffe bereits vom vorherigen Besitzer rechtlich überlassen ist, aber vom zukünftigen Besitzer noch nicht erworben wurde. Aber genau genommen muss es ja sogar so sein, wenn man nicht die Übergabe an den Versanddienstleister und von diesem an den Empfänger als jeweils eigenständige Überlassungsvorgänge mit allen Nachweispflichten werten will. Man stelle sich mal die folgenden Fälle vor: (Einmal ein Fall, wo andernfalls der Käufer trotz rechtlich korrektem Handeln ohne eigenes Zutun eine Straftat begehen würde, und einmal, wo es den Käufer treffen würde.) Fall 1: Käufer A kauft am 01.02. per Versandhandel eine Waffe, sendet eine Kopie seines Jagdscheins und seiner WBK an den Händler. Der überprüft, ob alles in Ordnung ist, bekommt die Rückmeldung „alles sauber“ und sendet die Waffe raus. Der Käufer feiert nun den Kauf seiner Waffe am 02.02. mit ein paar Freunden, reichlich Alkohol und einem abschließenden Salutschießen vom Balkon in die Luft. 30 Minuten später sind Waffen und Dokumente im Kofferraum des Einsatzfahrzeuges. Direkt zu Dienstbeginn der Waffenbehörde am nächsten Morgen wird dem A das für ihn nun geltende Waffenverbot mitgeteilt. Nach sieben Tagen Paketlaufzeit steht der Postbote mit dem Paket vor der Tür. Würden Überlassen und Erwerb zeitlich zusammenfallen und die Annahme des Paketes gelten, dann hätte der Absender hier eine Straftat begangen, obwohl er selbst alles richtig gemacht hat. Daher kann es so nicht richtig sein… Fall 2: Käufer B kauft am 01.03. eine Waffe über Egun. Es zieht sich alles etwas hin, die Überprüfung der Erwerbsgenehmigung dauert etwas länger, und der Verkäufer teilt dem Käufer mit, dass er wegen der Verzögerung wohl nicht mehr dazu kommt, dem Käufer die Waffe zu senden, bevor er in den Urlaub fliegt. Der Käufer akzeptiert das, bittet um Mitteilung der Paketnummer, wenn dann tatsächlich versendet wird. Just als dann am nächsten Tag der Verkäufer seinen PC endgültig runterfahren will, um ins Auto zum Flughafen zu steigen, kommt die Antwort der Waffenbehörde mit der Info, dass der Käufer über eine Erwerbsgenehmigung verfügt. Er greift noch schnell das Paket, um es an der Poststelle im Flughafen selbst (an einigen gibt es ja Läden mit Postschalter – habe es selbst schon für Last-Minute-Versand, wenn auch keine Waffen, genutzt) abzugeben. Vergisst aber, den Käufer zu informieren, der weiter davon ausgeht, dass erst einmal drei Wochen nichts mehr passieren wird. Durch Weihnachtspaketaufkommen, miese Straßenverhältnisse und einem leider auf dem Paket verbliebenen alten Barcode läuft das Paket nun erst einmal 12 Tage und liegt dann noch 5 Tage in der Poststelle des Empfängers, bis dieser vom Weihnachtsbesuch bei der Familie 250 km entfernt zurückkommt und einen Paketschein im Briefkasten findet. Würden Überlassen und Erwerb zeitlich zusammenfallen und die Aufgabe des Paketes gelten, dann hätte der Empfänger hier eine OWi begangen, obwohl er selbst alles richtig gemacht hat. Daher kann es so auch nicht richtig sein… Was § 34 WaffG in Wirklichkeit viel mehr bedeutet, ist Folgendes: In dem Moment, in dem ich eine Waffe an einen Versanddienstleister übergebe, gelten für mich als Überlasser dieselben Pflichten – und im Falle eines Verstoßes auch dieselben rechtlichen Konsequenzen –, wie wenn ich die Waffe persönlich direkt an den Empfänger übergeben würde. Ich kann mich also nicht darauf berufen, dass ich die Übergabe ja gar nicht selbst vorgenommen habe und deshalb nicht für eine mangelhafte oder gar unterbliebene Prüfung der Erwerbsvoraussetzungen des Empfängers verantwortlich sei. Für diese Prüfung bin und bleibe ich als ursprünglicher Überlasser verantwortlich – nicht der Versanddienstleister.
  21. Ist natürlich das Sinnvollste und auch das, was ich bei Neulingen oder sogar quasi bei jeder Schießstandsfahrt praktiziere. Aber je nachdem, welche Waffen mit welcher Optik ich dabei habe, kann es schon mit zwei Langwaffen sehr eng werden. Kurzwaffen kann man immer eine oder zwei in den Rucksack packen, aber da ich meine beiden größten und mit der dicksten Optik ausgestatteten Langwaffen nur im großen Hartkoffer transportiere, würde schon ein weiteres kurzes AR mit Red Dot Umstände erfordern…
  22. Gehört der Parkplatz zum Schiesstandgelände oder nicht? Ich kenne beides, die beiden Stände die ich am häufigsten Aufsuche haben Parkmöglichkeiten die zur UMFRIEDETEN Schiesstätte gehören. Da stellt sich das Problem nicht. Notfalls halt so eine suchen. Die Waffen sind ja nicht unbeaufsichtigt. Du hast doch deinen Kumpel dabei, oder? Für vielleicht maximal fünf Minuten im Auto liegen zu lassen, ist ebenfalls zulässig, sofern das von außen nicht zu erkennen ist. Und wie weit ist das Kfz wohl vom Schießstandgelände entfernt? Die beiden kommerziellen Stände, bei denen ich gelegentlich bin – und bei denen ich den Parkplatz nicht als „eindeutig umfriedet“ ansehen würde, zumal einer nur wenige Parkmöglichkeiten hat und oft auf der Straße davor geparkt wird –, haben beide einen Aufenthaltsraum direkt hinter dem Haupteingang wo auch die Leihwaffen und gekaufte Munition ausgehändigt werden. Dort kann der Kumpel mit den Waffen warten. Das ist Schießstätte, da darf er das. (Tatsächlich: Wenn ich alleine bin und mehr dabei habe, als ich bequem in einem Mal zwischen Kfz und Schießstätte transportieren kann, gebe ich eine Ladung immer dem Personal zur Aufsicht für die drei bis vier Minuten. Der Wagen ist nach der Befüllung mit der ersten Fuhre keine 30 Sekunden außerhalb meines Blickfelds. So schnell knackt dort niemand den abgeschlossenen Kofferraum. Legen auf die Rücksitzbank wo nur eine Scheibe eingechlagen werden müsste wäre vielleicht noch einmal was anderes...) Zudem packe ich in solchen Fällen oder wenn ich mit jemanden unterwegs bin der nicht selbst Berechtigt ist, die Verschlüsse immer zu der Munition in den Rucksack, den ich ausserhalb des Standes ständig am Mann habe und erst abnehme wenn wir an der Bahn oder ich wieder in meinem Haus bin. Falls Grün hier für Sarkasmus stehen soll: Natürlich ist es extrem unwahrscheinlich, dass jemand auf diesem Weg kontrolliert. ABER: Es gibt Berichte von solchen Kontrollen. In einem Nachbarkreis, der für seine etwas speziellere Behörde bekannt ist, gab es das schon mehrfach das direkt am Eingang der Schiessstätte kontrolliert wurde. Natürlich wird dabei nicht speziell geprüft, ob jeder Träger eine WBK hat, sondern in erster Linie, ob entladen ist, ob die Waffen angemeldet sind etc. Aber einer Behörde, die an einer solchen Stelle Kontrollen durchführen lässt, traue ich auch zu, dass sie es beanstandet, wenn jemand drei Schritte auf öffentlichem Grund eine Waffentasche mit Inhalt trägt, obwohl er nicht selbst berechtigt ist – selbst wenn der Berechtigte direkt daneben steht. In der Ursprungsfrage war ausdrücklich nach dem rechtskonformen Weg gefragt. Selbst wenn die Kontrollwahrscheinlichkeit nicht bei 0,001 %, sondern bei sicher 0,000 % läge, könnte man das trotzdem als theoretisch interessante Fragestellung ansehen.
  23. Laut dem Ursprungsbeitrag handelte es sich um die turnusmäßige Regelüberprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit die spätestens alle drei Jahre einmal erfolgen muss. (Sofern nicht zwischenzeitlich aus anderem Grund erfolgt) In Rahmen dieser ist wohl die Frage gestellt worden. DAfür können Gebühren erhoben werden, was hier wohl wohl erfolgt ist und zwar mit einem aufwandsabhängig angepassten Gebührensatz. Also KEIN Verstoss o.ä.
  24. Nachtrag: Gerade noch etwas weitergeschaut und z.B. die Infos aus Passau gefunden: https://www.passau.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen/a-z/jagdrecht/ Dort gibt man an das man Ausländer-Jahres-jagdscheine nur für in Oberösterreich wohnende Ausstellen will... Womit wir dann wieder bei der Frage des aktuellen Heimat-Bundeslandes in AT wären. Aber auch vielleicht mal dort anrufen, wie es aussehen würde, wenn du dort jagen wollen würdest. In den meisten Behörden sitzen – anders als immer geunkt wird – nämlich zwar doch etwas mehr A*löcher, als man in der freien Wirtschaft findet. Dennoch ist der weit überwiegende Teil der Mitarbeiter, so zumindest meine Erfahrung, durchaus nicht diesem Menschenschlag zuzurechnen und gerne gewillt, bei berechtigtem Interesse und wenn die Absicht hinter der Anfrage menschlich nachvollziehbar und im Bereich des Legalen liegt, auch sehr hilfsbereit die Wege aufzuzeigen, wie man das Gewünschte am einfachsten auf einem verwaltungsgeeigneten Trick-Siebzehn-Weg über die Bühne bringen kann – und auch bereit, dies mitzutragen, wenn man sich dann an die Empfehlung hält.
  25. Die Zeiten, wo das – zumindest in einigen Bundesländern – vielleicht noch ging, dürften seit ziemlich genau einem Jahr und 19 Tagen vorbei sein. Seit der von Nancy betriebenen Populismus-Änderung des WaffG als Folge des Solingen-Messeranschlags führen die UJB keinerlei Zuverlässigkeitsabfragen mehr aus, sondern geben die Anfrage an die Waffenbehörde weiter, die dann jedes Mal das volle Programm fahren soll. Da würde das wohl sofort auffallen. Dazu kommt, dass mittlerweile wohl in jedem Fall ein schriftlicher Antrag ausgefüllt werden muss. Und falsche Angaben in diesem Antrag → die nächsten Jahre unzuverlässig! Hingehen, Stempel bekommen und wieder gehen ist lange Geschichte. Heute wird der Antrag eingereicht und 2–6 Wochen Warten ist angesagt, bevor man den Stempel bekommen kann. Dazu kommt, dass einige Behörden persönliches Erscheinen wollen, andere das keinesfalls wollen, sondern alles per Postweg – mit Rücksendung des JS an die Meldeadresse. Schau dir mal z. B. diese Seite der Stadt Düsseldorf an: Das war jetzt das erste Google-Ergebnis, das explizit Formulare für Ausländerjagdscheine ausgespuckt hat (habe da selbst keinerlei Bezug zu). https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/400/show Da ist im Antrag sowie in den Erläuterungen explizit der Fall „ohne Wohnsitz in Deutschland“ genannt – und auch, dass selbst in diesem Fall wohl ebenfalls ein Jahresjagdschein möglich ist. Bedingung dafür ist eine Jagdeinladung im Zuständigkeitsgebiet der UJB. https://formulare.duesseldorf.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=PtHhaT3tX4q9Ckh34DkZ7a17c1fGm5&f=v.pdf (Ja, du bist hinsichtlich der Staatsangehörigkeit kein Ausländer – im Sinne des Wohnsitzes aber halt schon. Bis auf dieses Detail erfüllst du aber alle Bedingungen. Wie aus den von ELO verlinkten Berichten und der Erfahrung aus meinem Umfeld hervorgeht, scheint es da einige UJB zu geben, die deshalb das „Ausländer“ als „im Ausland Wohnender“ oder „ausländischer Staatsbürger“ interpretieren.) Im Übrigen wird im Antrag auch der EFP erwähnt – als Grundlage für den Nachweis der Zuverlässigkeit. (Andernfalls wird eine persönliche Zusicherung des Revierinhabers gefordert, dass ihm der Antragsteller bekannt ist. Vermutlich wird dann nur oberflächlich geprüft, dafür aber – wie in der von mir verlinkten bayrischen Regelung – der Waffenerwerb auf eigene, bereits vorhandene Waffen beschränkt und vielleicht auch ohne Prüfung nur der Tagesjagdschein erteilt.) Daher denke ich, dass dieser Weg – also eine Jagdeinladung in einem Zuständigkeitsbereich einer UJB, die da schon Erfahrung hat – der beste und vielleicht auch der einzige Weg ist. Ergänzt dadurch, dass du dir ggf. einen AT-EFP besorgst (natürlich zuerst eine Feuerwaffe) oder vielleicht alternativ, falls das möglich ist und von der UJB akzeptiert wird, eine Bescheinigung der AT-Behörden, dass du die Zuverlässigkeitskriterien erfüllst und keine Bedenken gegen die Ausstellung einer Erwerbserlaubnis bestehen. Halt damit nicht der Revierinhaber für dich bürgen muss. Eine einfache Jagdeinladung ist schließlich wesentlich leichter zu organisieren als eine Jagdeinladung mit Bürgschaft. Letzteres dürfte außerhalb des engeren Bekanntenkreises sogar fast unmöglich sein. Ersteres ginge notfalls ja sogar über ein kommerzielles Angebot für eine Tagesjagdreise. Wobei: Mit etwas Sozialkompetenz und Möglichkeiten abklappern sollte es auch so gehen. Ist halt etwas ärgerlich, dass du gerade mal knapp 20 Tage zu spät dran bist ... Bis zum 31.10. hättest du ja – glaube ich – in AT noch ohne teuren Psychotest eine billigst-Schrottflinte kaufen und dafür dann den AT-EFP als Nachweis der Zuverlässigkeit gegenüber der BRD-UJB beantragen können ... (Formal wäre dann zwar wohl ab dem 01.11. die Frist für das Nachholen der MPU gestartet, die aber mit Besitz der AT-Jagdkarte dann entweder sofort hinfällig geworden wäre – oder spätestens mit Abgabe der Schrottwaffe – und jederzeit möglichem Neuerwerb einer Waffe auf Jagdkarte ohne MPU. So genau kenne ich die Details der Übergangsregelung jetzt nicht.)
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